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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Jahr, (Geschäfts-) Weiterleitung Siehe Geschäftsjahr. Jahr, (Haushalts-) Weiterleitung Siehe Haushaltsjahr. Jahr, (Rechnungs-) Weiterleitung Siehe Rechnungsjahr. Jahr, (Wirtschafts-) Weiterleitung Siehe Wirtschaftsjahr. Jahresabschluss Grundbegriffe Am Schluss eines Haushaltsjahres werden die Bücher abgeschlossen. Wesentliche Bestandteile des Jahresabschlusses sind das Zwei-Komponenten- bzw. das Drei-Komponenten-System in Form der tatsächlich eingetretenen Veränderungen des Reinvermögens und der liquiden Mitteln. Jahresabschluss, Anhang KFM § 44 Abs. 1 GemHVO Im Anhang des Jahresabschlusses sind zusätzlich zu den Bilanzposten die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Jahreserfolg ExReWe Der Erfolg des gesamten Geschäftsjahres. Siehe Erfolg. Jahresergebnis Weiterleitung Das Ergebnis des gesamten Haushaltsjahres. Siehe Ergebnis. Jahresergebnis, negativ Kennzahlen Gesamterträge - Gesamtaufwendungen < 0 Jahresfehlbetrag ExReWe § 266 Abs. 3 A V. HGB Der Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Aufwendungen die tatsächlich eingegangenen Erträge übersteigen. Jahresfehlbetrag KFM § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO Der Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Aufwendungen die tatsächlich eingegangenen Erträge übersteigen. Jahresfehlbetrag, kassenmäßig SFM § 25 LHO Der kassenmäßige Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein kassemäßiger Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Ausgaben die tatsächlich eingegangenen Einnahmenübersteigen. Jahresfehlbetrag, rechnungsmäßig SFM Der rechnungsmäßiger Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein rechnungsmäßiger Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Ausgaben die tatsächlich eingegangenen Einnahmenunter Berücksichtigung der gebildeten Einnahme- und Ausgabereste (§ 45 Abs. 2 LHO) übersteigen. Jahresfehlbeträge Weiterleitung Siehe Jahresfehlbetrag. Jahresgewinn ExReWe Der Gewinn des gesamten Geschäftsjahres. Siehe Gewinn. Jahresrechnung Weiterleitung Siehe Jahresabschluss. Jahresverlust ExReWe Der Verlust des gesamten Geschäftsjahres. Siehe Verlust. Jahresverluste Weiterleitung Siehe Jahresverlust. Jahresüberschuss ExReWe § 266 Abs. 3 A V. HGB Der Überschuss des gesamten Haushaltsjahres. Siehe Überschuss. Jahresüberschuss KFM § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO Der Überschuss des gesamten Haushaltsjahres. Siehe Überschuss. Jahresüberschüsse Weiterleitung Siehe Jahresüberschuss. JFB Abkürzungen Jahresfehlbetrag. Journal Weiterleitung Siehe Grundbuch. JÜ Abkürzungen Jahresüberschuss. JÜS Abkürzungen Jahresüberschuss. Jährlichkeitsprinzip ExReWe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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