Definitionsdatenbank Wenn Sie den gewünschten Begriff nicht finden:
Alles Suchen Auswahl |< < > >| 113 ausgewählte Einträge: 1 101 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Fachbezogene Pauschale Weiterleitung Siehe Pauschale, fachbezogen. Fachressort Weiterleitung Siehe Ressort. Fahrzeuge KFM § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.6 GemHVO Bilanzposition in der Aktiva. Hierunter werden alle Kraftfahrzeuge zusammengefasst. Fahrzeuge KFM § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.6 GemHVO Bilanzposition in der Aktiva. Hierunter werden alle Kraftfahrzeuge zusammengefasst. Im ExReWe wird diese Bilanzposition "Fuhrpark" genannt. Faktor, Produktions- Weiterleitung Siehe Produktionsfaktor. Fehlbedarf KFM Laut Haushaltsplan zur Verfügung stehende Mittel - Benötigte Mittel < 0 Fehlbedarfe Weiterleitung Siehe Fehlbedarf. Fehlbetrag Weiterleitung Fehlbetragsquote Kennzahlen (Negatives Jahresergebnis) * (-100) / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage) Fehlbeträge Weiterleitung Siehe Fehlbetrag. Fertige Erzeugnisse Weiterleitung Siehe Erzeugnisse, fertig. Fertigungseinzelkosten Grundbegriffe Einzeln zurechenbare Lohnkosten (z.B. anhand von Stundenprotokollen). Fertigungsgemeinkosten Grundbegriffe Einzeln NICHT zurechenbare Lohnkosten, die per Umlageschlüssel zugerechnet werden. Fertigungssonderkosten Grundbegriffe Speziell für das Produkt angefallene Einzelkosten. Festbewertungen ExReWe Festlegungen SFM Zu Lasten der Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres eingetragene Verfügungen über Ausgabemittel in der HÜL-A. Grundlage einer Festlegung ist i.d.R. eine eingegangene Rechtsverpflichtung (z.B. Aufträge, Zuwendungsbescheide, Darlehenszusagen). Durch eine Festlegung in HKR-TV werden Mittel für eine bevorstehende Auszahlung "reserviert". Feststellung der rechnerischen Richtigkeit SFM Alle Rechnungsbelege bedürfen der rechnerischen Feststellung. Durch die rechnerische Feststellung wird die "Richtigkeit der Zahlen" eines Rechnungsbeleges attestiert. Mitarbeit mit der Qualifikation des mittleren Dienstes können die rechnerische Feststellung vornehmen. Feststellung der sachlichen Richtigkeit SFM Alle Rechnungsbelege bedürfen der sachlichen Feststellung. Durch die sachliche Feststellung wird die inhaltliche Richtigkeit eines Rechnungsbeleges attestiert. Mitarbeit mit der Qualifikation des gehobenen Dienstes können die sachliche Feststellung vornehmen. Feststellung des Haushaltsplans SFM § 1 LHO Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Feststellung des Verbrauchs Weiterleitung Siehe Verbrauchsfeststellung. Festtitel SFM Zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit in den Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan verbindlich festgelegte Titel, die grundsätzlich ohne Änderung der Titelnummer und der Zweckbestimmung in den Haushaltsplan einzustellen sind. Festverzinsliches Wertpapier Weiterleitung Siehe Wertpapier, festverzinslich. Festwerte Weiterleitung Bilanzposition, die im Wege des Festwertverfahrens gebildet wird. Siehe Festwertverfahren. Festwertverfahren ExReWe Vereinfachtes Erfassungverfahren für Vorräte oder Anlagevermögen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 1. Der Gesamtwert dieser Vermögensgegenstände ist von nachrangiger Bedeutung / 2. Diese Vermögensgegenstände werden regelmäßig ersetzt / 3. Es gibt nur geringe Änderungen in Wert, Menge und Art der Zusammensetzung / 4. Es erfolgt eine regelmäßige Inventur. Beim Festwertverfahren wird in der Bilanz die Position "Festwerte" gebildet. Festwertverfahren KFM § 34 Abs. 1 S. 1 GemHVO Vereinfachtes Erfassungverfahren für Vorräte oder Anlagevermögen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 1. Der Gesamtwert dieser Vermögensgegenstände ist von nachrangiger Bedeutung / 2. Diese Vermögensgegenstände werden regelmäßig ersetzt / 3. Es gibt nur geringe Änderungen in Wert, Menge und Art der Zusammensetzung / 4. Es erfolgt eine regelmäßige Inventur. Beim Festwertverfahren wird in der Bilanz die Position "Festwerte" gebildet. Fifo-Verfahren ExReWe Finanzanlagen ExReWe Bestandteil des Anlagevermögens (z.B. Wertpapiere, Anleihen, Beteiligungen). Finanzanlagen KFM § 41 Abs. 3 Nr. 1.3 GemHVO Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens. Sie unterteilen sich unter anderem Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens sowie Ausleihungen. Finanzaufwand Weiterleitung Siehe Finanzaufwendungen. Finanzaufwendungen ExReWe Finanzausgleich Grundbegriffe Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Der Finanzausgleich kann horizontal oder vertikal verlaufen. Finanzausgleich zwischen Ländern Weiterleitung Siehe Länderfinanzausgleich. Finanzausgleich, horizontal Grundbegriffe Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) auf gleicher Ebene (z.B. Länderfinanzausgleich). Finanzausgleich, vertikal Grundbegriffe Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zwischen verschiedenen Ebenen (z.B. Bund/Land oder Land/Kommune). Finanzausschuss Weiterleitung Siehe Haushalts- und Finanzausschuss. Finanzbuchführung Grundbegriffe Im Wege der Finanzbuchführung werden alle erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle erfasst. Finanzbuchhaltung Weiterleitung Siehe Finanzbuchführung. Finanzergebnis KFM § 2 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO Der Saldo aus den Finanzerträgen und den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Finanzertrag ExReWe Finanzerträge Weiterleitung Siehe Finanzertrag. Finanzierung, (Misch-) Weiterleitung Siehe Mischfinanzierung. Finanzierungsdefizit Weiterleitung Siehe Finanzierungssaldo. Finanzierungskosten Grundbegriffe Finanzierungsleasing ExReWe Finanzierungsrechnung ExReWe Finanzierungssaldo SFM Betrag, um den die Haushaltsausgaben die Haushaltseinnahmen übersteigen (ohne besondere Finanzierungsvorgänge). Finanzierungstätigkeit KFM Geschäftsvorfall, der der Kapitalfinanzierung dient (z.B. Aufnahme, Rückzahlung von Darlehen). Finanzierungsvorgänge SFM Finanzierungsübersicht SFM § 13 Abs. 4 Nr. 2 LHO Die Finanzierungsübersicht ist Bestandteil des Gesamtplans. Als Mindestbestandteil enthält die Finanzierungsübersicht eine Berechung des Finanzierungssaldos. Finanzkonten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzkonto Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzkontrolle SFM Überwachung und Prüfung der sich im jeweiligen Haushaltsplan und im Haushaltsvollzug konretisierenden Finanzpolitik. Finanzlage ExReWe Finanzminister SFM Chef des Finanzministeriums. Finanzministerium SFM Finanzmittel KFM Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die laut Haushaltsplan zur Verfügung stehen. Finanzmittel, fremd Weiterleitung Siehe Fremdkapital. Finanzmittelfehlbetrag KFM Ein Finanzmittelfehlbetrag liegt vor, wenn in der Finanzrechnung mehr Auszahlungen als Einzahlungen im jeweiligen Hauhaltsjahr vorliegen. Ein Finanzmittelfehlbetrag verringert die liquiden Mittel oder erhöht die Verbindlichkeiten (Kreditbedarf). Finanzmittelfehlbeträge Weiterleitung Siehe Finanzmittelfehlbetrag. Finanzmittelkonten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzmittelkonto Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzmittelüberschuss KFM Ein Finanzmittelüberschuss liegt vor, wenn in der Finanzrechnung mehr Einzahlungen als Auszahlungen im jeweiligen Hauhaltsjahr vorliegen. Ein Finanzmittelüberschuss erhöht die liquiden Mittel. Finanzplan KFM § 3 GemHVO Der Finanzplan ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Er enthält eine Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen in der Planung. Durch die Finanzplanung wird prognostiziert, inwiefern ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegen wird. Er ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Finanzplan Finanzplan SFM u.a. § 27 LHO Als Ergänzung zur Haushaltsplanung vorgeschriebener Planungs- und Entscheidungsprozess, den Bund und Länder ihrer Haushaltswirtschaft zu Grunde zu legen haben. Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie dokumentiert sich in Finanzplänen, die jährlich von den Gebietskörperschaften je für sich zu beschließen sind. Finanzplan, mittelfristig SFM Siehe Mittelfristigkeit bzw. Finanzplan. Finanzplan, mittelfristig Weiterleitung Siehe Mittelfristigkeit bzw. Finanzplan. Finanzplanung KFM § 3 GemHVO Arbeitsfolge, aus der der Finanzplan hervorgeht. Finanzplanung SFM Arbeitsfolge, aus der der Finanzplan hervorgeht. Finanzplanung, mittelfristig Weiterleitung Siehe Mittelfristigkeit bzw. Finanzplan. Finanzposition Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnung KFM § 39 GemHVO Die Finanzrechnung ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Sie enthält eine Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen, die im vergangenen Jahr angefallen sind. Durch die Finanzrechnung wird bestimmt, ob ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegt. Es ist ein Element des Jahresabschlusses im Kommunalen Finanzmanagement. Sie ist das Pendant zur kaufmännischen Cashflow-Rechnung. Finanzrechnungs-Konten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnungs-Konto Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnungskonten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnungskonto KFM Auf den Finanzrechnungskonten werden im "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" die Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Fipo Abkürzungen Siehe Finanzposition. Firmenwert Weiterleitung Siehe Geschäftswert. FK Abkürzungen Fremdkapital. Flexible Mittelbewirtschaftung KFM § 21 Abs. 1 + 2 GemHVO Die flexible Mittelbewirtschaftung umfasst die Budgtierung sowie die unechte Deckungsfähigkeit außerhalb von Budgets. FM Abkürzungen Finanzminister / Finanzministerin; auch: Finanzministerium. FMF Abkürzungen Finanzmittelfehlbetrag. FMÜ Abkürzungen Finanzmittelüberschuss. Folgebewertungen ExReWe Forderungen Grundbegriffe Ausstehende Einzahlung. Position des Umlaufvermögens. Forderungen setzen sich zusammen aus den öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Transferleistungen sowie den privatrechtlichen Forderungen. Forderungen aLuL Abkürzungen Forderung aus Lieferung und Leistung. Forderungen aus Lieferung und Leistung ExReWe Forderung, die aus der Vermarktung einer eigenen Dienstleistung oder dem Verkauf eigener Produkte, die nicht dem Anlagevermögen angehören, entstanden ist. Forderungen, (Fremdwährungs-) Weiterleitung Siehe Fremdwährungsforderungen. Forderungen, (Valuta-) Weiterleitung Siehe Valutaforderungen. Forderungen, einwandfrei ExReWe Forderungen, privatrechtlich KFM § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.2 GemHVO Die privatrechtlichen Forderungen enthalten ausstehende Einzahlungen aus privatrechtlichen Entgelten gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Bereich, verbundenen Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen. Forderungen, sonstige ExReWe Die sonstige Forderung stellt eine antizipative Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn die Einzahlungsverpflichtung erst in folgenden Geschäftsjahren eintritt. Forderungen, uneinbringlich ExReWe Forderung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetrieben werden kann. Forderungen, vollwertig ExReWe Forderung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetrieben werden kann. Forderungen, zweifelhaft ExReWe Forderung, die teilweise oder in voller Höhe voraussichtlich nicht einzutreiben ist. Forderungen, öffentlich-rechtlich KFM § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.1 GemHVO Die öffentlich-rechtliche Forderungen enthalten ausstehende Einzahlungen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten. Sie setzen sich u.a. aus Gebühren, Beiträgen, Steuern, Forderungen aus Transferleistungen sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen zusammen. Forderungsspiegel KFM § 46 GemHVO Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss. Im Forderungsspiegel sind die Forderungen der Gemeinde nachzuweisen. Fortgeführte Anschaffungskosten Weiterleitung Siehe Anschaffungskosten, nachträgliche. Fortschreibungsmethode ExReWe Fremdbauteile Grundbegriffe Fließen in das Produkt ein, werden jedoch nicht selbst produziert (Fenster, Motoren, Reifen, Aufzüge). Fremdfinanzierungen ExReWe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!