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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 178 ausgewählte Einträge: 1 101 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Ergebnis KFM § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO Die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis. Es ist das Resultat der Ergebnisrechnung. Das betriebswirtschaftliche Pendant ist der Erfolg. Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit KFM § 2 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO Die Summe aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Finanzergebnis. Ergebnis, (Bilanz-) Weiterleitung Siehe Bilanzergebnis. Ergebnis, außerordentlich KFM § 2 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO Der Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und den außerordentlichen Aufwendungen. Ergebnis, neutral ExReWe Ergebnis, ordentlich KFM § 2 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO Der Saldo aus der Summe der ordentlichen Erträge und der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Ergebniskonten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebniskonto Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisplan KFM § 2 GemHVO Der Ergebnisplan ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Er enthält eine Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen in der Planung. Durch den Ergebnisplan wird progonostiziert, inwiefern ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegen wird. Er ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Ergebnisplan Ergebnisplan, mittelfristig KFM Ergebnisplan, der einen mittelfristigen Planungszeitraum umfasst. Siehe Mittelfristigkeit. Ergebnisplanung KFM § 2 GemHVO Arbeitsfolge, aus der der Ergebnisplan hervorgeht. Ergebnisplanung, mittelfristig KFM Ergebnisplan, der einen mittelfristigen Planungszeitraum umfasst. Siehe Mittelfristigkeit. Ergebnisrechnung KFM § 38 GemHVO Die Ergebnisrechnung ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Sie enthält eine Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen, die im vergangenen Jahr angefallen sind. Durch die Ergebnisrechnung wird bestimmt, ob ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegt. Es ist ein Element des Jahresabschlusses im Kommunalen Finanzmanagement. Ergebnisrechnungs-Konten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisrechnungs-Konto Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisrechnungskonten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisrechnungskonto KFM Auf den Ergebnisrechnungskonten werden im "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" die Erträge und Aufwendungen erfasst. Das Pendant der käufmännischen Buchführung ist das Erfolgskonto. Ergebnisverwendungen ExReWe Ergänzungsvorlage SFM § 32 LHO Hierbei handelt es sich um die Ergänzung der Entwürfe des Haushaltsplans und des Haushaltsgesetzes. Eine Ergänzungsvorlage wird während der parlamentarischen Beratungen nachgereicht und wird daher in den noch zu verabschiedenden Haushalt eingearbeitet. Erhaltene Anzahlungen Weiterleitung Siehe Anzahlungen, erhaltene. Erhaltung von Kapital Weiterleitung Siehe Kapitalerhaltung. Erhaltungsaufwand Weiterleitung Siehe Erhaltungsaufwendungen. Erhaltungsaufwendungen ExReWe Erinnerungswert ExReWe ERK Abkürzungen Ergebnisrechnungskonten. Erlass KFM § 26 Abs. 3 GemHVO Der Erlass ist eine Maßnahme, mit der auf einen fälligen Anspruch verzichtet wird. Ansprüche dürfen ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche gilt für die Rückzahlung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen. Das Erlöschen des Anspruchs hat Außenwirkung. Erlass SFM § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHO Der Erlass ist eine Maßnahme, mit der auf einen fälligen Anspruch verzichtet wird. Das zuständige Ministerium darf Ansprüche nur erlassen, wenn die Einbeziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte bedeuten würde. Das Gleiche gilt für die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen und für die Freigabe von Sicherheiten. Das Erlöschen des Anspruchs hat Außenwirkung. erlassen Weiterleitung Siehe Erlass. Erläuterungen SFM Erklärende Hinweise zu einzelnen Haushaltspositionen im nicht verbindlichen Teil des Haushaltsplans. Durch die Erläuterungen wird in der Regel der Bedarf an Ausgabemitteln für das Haushaltsjahr begründet. Erlösberichtigungen ExReWe Erlöse Grundbegriffe In Geld bewertete verkaufte Güter / Dienstleistungen (Produkt, Leistungen). Erlösrechnung Weiterleitung Siehe Kosten- und Leistungsrechnung. Ermessensreserve ExReWe Ermächtigung KFM Ermächtigungen zur Auszahlung Weiterleitung Siehe Auszahlungsermächtigungen. Ermächtigungsübertragungen KFM § 22 Abs. 2 GemHVO Werden Ermächtigungen für Aufwendungen / Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen des Haushaltsplans im folgenden Jahr. Ermächtungen zum Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwandsermächtigungen. Erstattungen SFM Ertrag Grundbegriffe Erhöhung des Reinvermögens / periodisierte Erfolgseinzahlung Ertrag, (Finanz-) Weiterleitung Siehe Finanzertrag. Ertrag, (Zins-) Weiterleitung Siehe Zinsertrag. Ertrag, außerordentlich ExReWe § 277 Abs. 4 S. 1 HGB Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft anfallen. Seltene, in höchstem Maße ungewöhnliche sowie betraglich relevante Geschäftsvorfälle. Ertrag, außerordentlich KFM § 2 Abs. 1 Nr. 18 GemHVO Seltene, in höchstem Maße ungewöhnliche sowie betraglich relevante Erträge. Ertrag, betrieblich ExReWe Ertrag, betriebsfremd ExReWe Ertrag, neutral ExReWe Ertrag, ordentlich KFM § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GemHVO Ertrag, zweckgebunden KFM § 22 Abs. 3 i.V.m. § 20 GemHVO Erträge, die zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks dienen. Sie stellen eine Ausnahme vom Grundsatz des Gesamtdeckung gem. § 20 GemHVO dar. Ertragskonten Weiterleitung Siehe Ertragskonto. Ertragskonto Grundbegriffe Erfolgs- bzw. Ergebnisrechnungskonto, auf dem Erträge erfasst werden. Ertragslage ExReWe Ertragsrechnung Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung. Ertragssachkonten Weiterleitung Siehe Ertragskonto. Ertragssachkonto Weiterleitung Siehe Ertragskonto. Ertragswertverfahren ExReWe Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Bewertung von Gebäuden. Es kommt zum Einsatz, wenn der künftige Ertrag, den die jeweilige Immobilie in Zukunft einbringen wird, im Fokus steht (z.B. bei Miethäusern). Erträge Weiterleitung Siehe Ertrag. Erträge, (Finanz-) Weiterleitung Siehe Finanzertrag. Erträge, (Zins-) Weiterleitung Siehe Zinsertrag. Erträge, außerordentlich Weiterleitung Siehe Ertrag, außerordentlich. Erträge, außerordentlich Weiterleitung Siehe Ertrag, ordentlich. Erträge, betrieblich Weiterleitung Siehe Ertrag, betrieblich. Erträge, betriebsfremd Weiterleitung Siehe Ertrag, betriebsfremd. Erträge, neutral Weiterleitung Siehe Ertrag, neutral. Erträge, zweckgebunden Weiterleitung Ertrag, zweckgebunden. Erweiterte Kameralistik Weiterleitung Siehe Kameralistik, erweitert. Erzeugnisse ExReWe Erzeugnisse, fertig ExReWe Erzeugnisse, unfertig ExReWe Eröffnungsbilanz ExReWe Die Bilanz zum 01.01. eines Geschäftsjahres. Eröffnungsbilanzkonto ExReWe Eröffnungsbuchungen ExReWe Buchung der zusammengetragenen Anfangsbestände des Eröffnungsbilanzkontos in die jeweiligen Bestandskonten. EStG Abkürzungen Einkommensteuergesetz. Etat SFM Siehe Haushaltsplan. Etatreife SFM Zur Aufnahme in den Haushaltsplan muss das Aufkommen oder der Bedarf ausreichend wahrscheinlich sein. Liegt diese ausreichende Wahrscheinlichkeit vor, spricht man von Etatreife. Eine fehlende Etatreife führt demnach zur Nichtberücksichtigung im Haushaltsplan. Eventualverbindlichkeit ExReWe EWB Abkürzungen Einzelwertberichtigung. ExReWe Abkürzungen Externes Rechnungswesen. Externes Rechnungswesen Weiterleitung Siehe "Rechnungswesen, extern". 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