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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 175 ausgewählte Einträge: 1 101 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Bareinkaufspreis ExReWe Bargeld Grundbegriffe Bargeld bezeichnet Banknoten und Münzen. Barverkaufspreis ExReWe Barwertvergleichsmethode ExReWe Baufachliche Nebenbestimmungen SFM Baumaßnahmen ExReWe Maßnahmen, die der Schaffung von Anlagevermögen dient. BdH Abkürzungen Beauftragte/r für den Haushalt. Beauftragter für den Haushalt SFM § 9 Abs. 1 S. 1 LHO Dem BdH obliegen die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und der Unterlagen für den Entwurf des Haushaltsplans (Voranschäge) sowie die Ausführung des Haushaltsplans. Der BdH ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen (§ 9 Abs. 2 S. 1 + 2 LHO NRW). Bei jeder Dienststelle, die Einnahmenund Ausgaben bewirtschaftet, ist ein BdH zu bestellen. Bedingungen, (Liefer-) Weiterleitung Siehe Lieferbedingungen. Beherrschungsmöglichkeit im Konzern ExReWe Beitrag Weiterleitung Siehe Beiträge. Beiträge KFM § 8 Abs. 2 S.1 KAG Ein Beitrag ist eine Geldleistung von privaten Haushalten und Unternehmen, die dem Ersatz des Auszahlungen für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen dient. Die Beiträge werden zunächst aus Sonderposten passiviert. Beiträge SFM Beizulegender Wert Weiterleitung Siehe Beizulegender Wert. Belege Grundbegriffe Dokument, das Daten über einen Geschäftsvorfall enthält Nachweis für Zahlungen / „Beweisstück“ Beleginventur Grundbegriffe Bei nicht körperlichen Vermögensgegenständen erfolgt die Inventur durch Auswertung der Belege. (z.B. Finanzanlagen oder Schulden) Belegwesen ExReWe Benutzungsgebühren KFM § 6 KAG Wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, ist eine Benutzungsgebühr zu erheben, sofern kein privatrechtliches Leistungsentgelt gefordert wird. Benutzungsgebührenertrag KFM Ertrag, der speziell durch Benutzungsgebühren anfällt. Bericht, (Konzern-) Weiterleitung Siehe Konzernbericht. Besserstellungsverbot SFM Bestandaufnahme Weiterleitung Siehe Inventur. Bestandsaufnahme ExReWe Bestandsbuchungen ExReWe Buchung auf Bestandskonten. Bestandskonten Weiterleitung Siehe Bestandskonto. Bestandskonto ExReWe T-Konto, auf dem die Vermögens- oder Kapitalbestände der Bilanz unterjährig geführt werden. Bestandsmehrung ExReWe Bestandsminderung ExReWe bestandsorientiert Weiterleitung Siehe Bestandsorientierung. Bestandsorientierung ExReWe Bestandsrechnung KFM Siehe Bilanz. Bestandsveränderung Weiterleitung Bestandsminderung bzw. Bestandsmehrung. Bestandveränderungen ExReWe Bestellung auf Ziel Weiterleitung Ziel, Bestellung auf. Bestellungen auf Ziel Weiterleitung Ziel, Bestellung auf. Beteiligungen ExReWe Beteiligungsbericht ExReWe Betrieb gewerblicher Art ExReWe § 4 Abs. 1 KStG Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmendienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Betriebliche Erträge Weiterleitung Siehe Ertrag, betrieblich. Betriebliche Steuern Weiterleitung Siehe Steuern, betrieblich. Betrieblicher Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, betrieblich. Betrieblicher Ertrag Weiterleitung Siehe Ertrag, betrieblich. Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundbegriffe Betriebsbuchführung ExReWe Betriebsbuchhaltung Grundbegriffe Verbindung einer Kosten- und Leistungsrechnung mit dem System der doppelten Buchführung. Betriebsergebnis Grundbegriffe Gegenüberstellung von Kosten- und Erlösen. (= Kosten - Erlöse) Betriebsfremde Erträge Weiterleitung Siehe Ertrag, betriebsfremd. Betriebsfremder Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, betriebsfremd. Betriebsfremder Ertrag Weiterleitung Siehe Ertrag, betriebsfremd. Betriebsstoffe Grundbegriffe Fließen nicht in das Produkt ein, wird aber zur Produktion benötigt (Schmieröl, Benzin). Bewertungen ExReWe Bewertungen, (Durchschnitts-) Weiterleitung Siehe "Durchschnittsbewertungen". Bewertungen, (Einzel-) Weiterleitung Siehe "Einzelbewertungen". Bewertungen, (Fest-) Weiterleitung Siehe "Festbewertungen". Bewertungen, (Folge-) Weiterleitung Siehe "Folgebewertungen". Bewertungen, (Gruppen-) Weiterleitung Siehe "Gruppenbewertungen". Bewertungen, (Sammel-) Weiterleitung Siehe "Sammelbewertungen". Bewertungen, (Zugangs-) Weiterleitung Siehe Zugangsbewertungen. Bewertungseinheiten ExReWe Bewertungsmethoden bei Gebäuden ExReWe Für die Bewertung von baulichen Anlagen und Gebäuden sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden. Der Wert des bebauten Grundstücks ergibt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen sowie sonstigen Anlagen. Bewertungsvorschriften ExReWe Bezugsaufwand Weiterleitung Siehe Bezugsaufwendungen. Bezugsaufwendungen ExReWe Bezugskosten ExReWe BGA Abkürzungen Siehe Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bilanz ExReWe § 247 Abs. 1 HGB Stichtagsbezogene gekürzte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) basierend auf dem Inventar. Die Bilanz ist sowohl Bestandteil des betriebswirtschaflichen Zwei-Komponenten-System (ExReWe) sowie des Drei-Komponenten-Systems aus dem KFM. Sie enthält sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Bilanz KFM § 41 Abs. 1 GemHVO Stichtagsbezogene gekürzte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) basierend auf dem Inventar. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten und ist entsprechend § 41 Absätze 3 und 4 GemHVO zu gliedern, soweit in der Gemeindeordnung oder in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Bilanz, (Konzern-) Weiterleitung Siehe Konzernbilanz. Bilanzbuch ExReWe Bilanzergebnis ExReWe Das Bilanzergebnis kann ein Bilanzgewinn oder ein Bilanzverlust sein. Der Bilanzgewinn / -verlust ergibt sich aus dem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag, einem eventuell vorhandenen Gewinnvortrag / Verlustvortrag, einer eventuellen Entnahme aus Rücklagen und einer zu berücksichtigenden Einstellung in die Rücklagen. Bilanzergebniskonto ExReWe Da der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust aus mehreren Positionen bedient wird, wird das Bilanzergebniskonto zur Verrechnung genutzt. Der Endbestand dieses Kontos weist entweder einen Bilanzgewinn oder einen Bilanzverlust aus. Sofern ein Bilanzgewinn vorliegt, wird der Endbestand des Bilanzergebniskontos in das Konto "Gewinnverwendung" gebucht. Dort wird die Verwendung des Bilanzgewinns dokumentiert. Der Teil, der nicht verwendet wird, wird in das Eigenkapital umgeschichtet. Bilanzgewinn Weiterleitung Siehe Bilanzergebnis. Bilanzgliederung ExReWe § 266 HGB Die Gliederung der Bilanz eines Unternehmens ist per Gesetz festgelegt. Bilanzgliederung KFM § 41 GemHVO Die Gliederung der Bilanz einer Kommune ist per Gesetz festgelegt. Bilanzidentität, Grundsatz der Weiterleitung Siehe Grundsatz der Bilanzidentität. Bilanzierungen Grundbegriffe Aufnahme von Vermögen bzw. Kapital in die Bilanz. Die Bilanzierung unterteilt sich in die Aktivierung und die Passivierung. Bilanzierungsfähigkeit ExReWe Bilanzierungsverbote ExReWe § 248 HGB In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden: 1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens /;2. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals / 3. Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bilanzierungsverbote KFM § 43 Abs. 1 GemHVO Verbot zur Aktivierung von Vermögensgegenständen (z.B.: Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden oder selbst hergestellt wurden, dürfen nicht aktiviert werden. Bilanzierungswahlrechte ExReWe § 248 Abs. 2 S. 1 HGB Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Bilanzklarheit ExReWe Bilanzkontinuität ExReWe Bilanzkonto Weiterleitung Siehe Bestandkonto. Bilanzpolitik ExReWe Bilanzposition Weiterleitung Siehe Bilanz. Bilanzposten Weiterleitung Siehe Bilanz. Bilanzstetigkeit ExReWe Bilanzstichtag ExReWe Der Bilanzstichttag ist der Stichtag, auf den sich die Bilanz bezieht. In der Regel handelt es sich dabei um den 31.12. eines Jahres. Bilanzsumme ExReWe Bilanzumschichtungen Weiterleitung Siehe Aktivtausch und Passivtausch. Bilanzverkürzungen Weiterleitung Siehe Aktiv-Passiv-Minderung. Bilanzverlust Weiterleitung Siehe Bilanzergebnis. Bilanzverlängerungen Weiterleitung Siehe Aktiv-Passiv-Mehrung. Bilanzwahrheit ExReWe Bildung des Sonderpostens Weiterleitung Siehe Sonderposten, Bildung. Billigkeitsleistungen SFM § 53 LHO Leistung, zu der keine rechtliche Verpflichtung besteht. Billigkeitsleistungen dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind. Bonus ExReWe BRD Abkürzungen Bundesrepublik Deutschland. Bruttobewirtschaftung SFM § 34 Abs. 1 + 2 LHO Die Einnahmenund Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu bewirtschaften. Abweichungen von der Bruttobewirtschaftung sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Bruttogehalt ExReWe Das Bruttogehalt setzt sich zusammen aus dem Nettogehalt, dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, der Lohnsteuer und der Kirchensteuer. Zusätzlich zum Bruttogehalt muss das Unternehmen noch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entrichten. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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