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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 235 ausgewählte Einträge: 1 101 201 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition A Abkürzungen Aktiva. ABest-G Weiterleitung Abgaben KFM § 1 KAG Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge. Abgaben SFM Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge sowie Sonderabgaben. Abgabenordnung NRW Gesetze Zum Gesetzestext. Die Abgabenordnung gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar. Abgrenzung, periodengerechte Grundbegriffe Abschlagszahlungen Grundbegriffe Zahlungen für erbrachte, überschlägig berechnete Leistungen über einen längeren Zeitraum Abschluss Weiterleitung Siehe Jahresabschluss. Abschluss, (Konzern-) Weiterleitung Siehe Konzernabschluss. Abschluss, kassenmäßig SFM § 82 LHO Teil der Haushaltsrechnung mit Ausweis des IST-Ergebnisses ohne Einnahme- und Ausgabereste. Abschluss, rechnungsmäßig SFM Siehe Haushaltsabschluss. Abschlussbuchungen ExReWe Buchung der Endbestände der jeweiligen Bestandskonten in das Schlussbilanzkonto. Abschreibung, progressiv ExReWe Abschreibung, zeitanteilig ExReWe Siehe Abschreibung, zeitanteilig. Abschreibungen ExReWe § 253 Abs. 3 S. 1 HGB Periodisierter Werteverzehr an Anlagevermögen aufgrund von Abnutzungserscheinungen. Die Abschreibungen unterteilen sich in planmäßige Abschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen. Abschreibungen KFM § 35 Abs. 1 S. 1 GemHVO Periodisierter Werteverzehr an Anlagevermögen aufgrund von Abnutzungserscheinungen. Die Abschreibungen unterteilen sich in planmäßige Abschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen. Abschreibungen, außerplanmäßig ExReWe § 253 Abs. 3 S. 3 HGB Werteverzehr an Anlagevermögen aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Unfallschaden an einem Dienstfahrzeug). Abschreibungen, außerplanmäßig KFM § 35 Abs. 5 GemHVO Werteverzehr an Anlagevermögen aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Unfallschaden an einem Dienstfahrzeug). Abschreibungen, degressiv ExReWe Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen mit einem konstanten Multiplikationsfaktor bemessen. (z.B.: Ein Fahrzeug ist 20.000 Euro wert. Jedes Jahr werden 20% abgeschrieben - max. 7 Jahre). Danach folgt meistens eine lineare Abschreibung bis der Restwert des Anlagegutes "Null" erreicht. Abschreibungen, degressiv KFM § 35 Abs. 1 S. 3 GemHVO Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen mit einem konstanten Multiplikationsfaktor bemessen. (z.B.: Ein Fahrzeug ist 20.000 Euro wert. Jedes Jahr werden 20% abgeschrieben - max. 7 Jahre). Danach folgt meistens eine lineare Abschreibung bis der Restwert des Anlagegutes "Null" erreicht. Abschreibungen, direkte ExReWe Abschreibung, die unmittelbar die Höhe des Anlagevermögens beeinflusst. Abschreibungen, indirekte ExReWe Abschreibung, die nur mittelbar die Höhe des Anlagevermögens beeinflusst. Hier wird ein spezielles Passivkonto eingerichtet ("Wertberichtigungen auf Anlagen"). So steigt mit jeder Abschreibung der Bestand des Kontos "Wertberichtigungen auf Anlagen". Hingegen sinkt der Bestand des Anlagevermögens nicht. Den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens erhält man durch eine Verrechnung des Anlagevermögens mit dem Konto "Wertberichtigungen auf Anlagen" (sog. Wertberichtigung). Dies erfolgt zumeist am Ende eines Geschäftsjahres. Abschreibungen, leistungsbezogen ExReWe Bei der leistungsbezogenen Abschreibung wird der Wert entsprechend der Nutzung abgeschrieben (z.B.: Ein Fahrzeug ist 20.000 Euro wert. Es soll insgesamt 200.000 km zurücklegen. Am Ende eines Nutzungsjahres wird die Fahrtstrecke aus dem Fahrtenbuch entnommen. Bei 10.000 km beträgt die Abschreibung 1.000 Euro (= 200.000 km * 20.000 Euro / 10.000 km)). Abschreibungen, leistungsbezogen KFM § 35 Abs. 1 S. 3 GemHVO Bei der leistungsbezogenen Abschreibung wird der Wert entsprechend der Nutzung abgeschrieben (z.B.: Ein Fahrzeug ist 20.000 Euro wert. Es soll insgesamt 200.000 km zurücklegen. Am Ende eines Nutzungsjahres wird die Fahrtstrecke aus dem Fahrtenbuch entnommen. Bei 10.000 km beträgt die Abschreibung 1.000 Euro (= 200.000 km * 20.000 Euro / 10.000 km)). Abschreibungen, linear ExReWe § 253 Abs. 3 S. 2 HGB Bei der linearen Abschreibung wird der Wert des Anlagegutes durch die Nutzungsdauer geteilt. Aus dem Quotienten ergibt sich die jährliche Abschreibung (z.B.: Ein Gebäude ist 250.000 Euro wert und soll 10 Jahre genutzt werden. Die jährliche Wertminderung beläuft sich auf 250.000 Euro / 10 Jahre = 25.000 Euro pro Jahr). Abschreibungen, linear KFM § 35 Abs. 1 S. 2 GemHVO Bei der linearen Abschreibung wird der Wert des Anlagegutes durch die Nutzungsdauer geteilt. Aus dem Quotienten ergibt sich die jährliche Abschreibung (z.B.: Ein Gebäude ist 250.000 Euro wert und soll 10 Jahre genutzt werden. Die jährliche Wertminderung beläuft sich auf 250.000 Euro / 10 Jahre = 25.000 Euro pro Jahr). Abschreibungen, planmäßig ExReWe § 253 Abs. 3 S. 1 HGB Werteverzehr an Anlagevermögen aufgrund eines vorhersehbaren Ereignisses (z.B. Werteverlust eines Dienstfahrzeuges durch die Benutzung des Fahrzeuges). Die planmäßige Abschreibung sind (im Wesentlichen) die lineare, die degressive und die leistungsbezogene Abschreibung. Die gewählte Methode sollte dabei möglichst exakt dem tatsächliche Werteverzehr entsprechen. Abschreibungen, planmäßig KFM § 35 Abs. 1 S. 1 GemHVO Werteverzehr an Anlagevermögen aufgrund eines vorhersehbaren Ereignisses (z.B. Werteverlust eines Dienstfahrzeuges durch die Benutzung des Fahrzeuges). Die planmäßige Abschreibung sind (im Wesentlichen) die lineare, die degressive und die leistungsbezogene Abschreibung. Die gewählte Methode sollte dabei möglichst exakt dem tatsächliche Werteverzehr entsprechen. Abschreibungsaufwand Weiterleitung Siehe "Abschreibungen". Abschreibungsbasis ExReWe Abschreibungsintensität Kennzahlen (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) * 100 / (Ordentliche Aufwendungen) Abschreibungsplan ExReWe Abschreibungstabelle ExReWe Auflistung, die eine konkrete Nutzungsdauer für Anlagegüter vorsieht. Abschreibungstabelle KFM § 35 Abs. 3 GemHVO Auflistung, die eine konkrete Nutzungsdauer für Anlagegüter vorsieht. Im KFM ist die „NKF – Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände“ (kurz: Abschreibungstabelle) für die Festlegung und Ausgestaltung der örtlichen Nutzungsdauern von Vermögensgegenständen verbindlich. Absetzung Weiterleitung Siehe Einnahmeabsetzungen, Ausgabeabsetzungen oder auch Absetzungen für Abnutzungen. Absetzung für Abnutzung Weiterleitung Siehe Abschreibungen. Absetzungen Weiterleitung Siehe Einnahmeabsetzungen, Ausgabeabsetzungen oder auch Absetzungen für Abnutzungen. Absetzungen für Abnutzungen Weiterleitung Siehe Abschreibungen. Abzinsungen ExReWe Afa Abkürzungen Absetzungen für Abnutzungen. Siehe Abschreibungen. Afa-Tabelle Abkürzungen Auflistung der Zeiträume von Absetzungen für Abnutzungen. Siehe Abschreibungstabelle. AG Abkürzungen Siehe Aktiengesellschaft. Agio ExReWe Betrag, um den der Auszahlungsbetrag über dem Rückzahlungsbetrag eines Kredites liegt (z.B.: Es wird ein Kredit über 100.000 Euro aufgenommen. Der Rückzahlungsbetrag beträgt 105.000 Euro. Das Agio beläuft sich in diesem Fall auf 5.000 Euro). Gegenbegriff: Disagio. Aktie, (Namens-) Weiterleitung Siehe Namensaktie. Aktie, (Nennbetrags-) Weiterleitung Siehe Nennbetragsaktie. Aktie, (Stamm-) Weiterleitung Siehe "Stammaktie". Aktie, (Stück-) Weiterleitung Siehe Stückaktie. Aktie, (Vorzugs-) Weiterleitung Siehe Vorzugsaktie. Aktiengesellschaft Grundbegriffe Aktiv-Passiv-Mehrung Grundbegriffe Geschäftsvorfall, bei dem zeitgleich eine Mehrungen auf einem Aktiv- sowie auf einem Passivkonto eintreten (auch: Bilanzverlängerung). Aktiv-Passiv-Minderung Grundbegriffe Geschäftsvorfall, bei dem zeitgleich eine Minderungen auf einem Aktiv- sowie auf einem Passivkonto eintreten (auch: Bilanzverkürzung). Aktiva Grundbegriffe Stellt die linke Seite der Bilanz dar. Im Aktiva werden diejenigen Vermögenswerte geführt, die ein Unternehmen aktiv einsetzen kann. Ihr Bestand wird in Aktivkonten nachgehalten. Die Aktivseite der Bilanz besteht aus dem Anlage- und dem Umlaufvermögen sowie dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Aktive latente Steuern Weiterleitung Siehe Steuern, aktiv latent. Aktive Rechnungsabgrenzung Weiterleitung Siehe Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Weiterleitung Siehe Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv. aktivieren Weiterleitung Siehe Aktivierungen. Aktivierte Eigenleistungen ExReWe Produziert ein Betrieb Vermögensgegenstände, der dem dauerhaften Geschäftsbetrieb dienen sollten, sind die Herstellungskosten zu aktivieren. Aktivierte Eigenleistungen KFM § 33 Abs. 1 S. 2 GemHVO Produziert eine Verwaltung einen Vermögensgegenstände, der dem dauerhaften Geschäftsbetrieb dienen sollen, sind die Herstellungskosten zu aktivieren. Aktivierung ExReWe Aktivierungen Grundbegriffe Aufnahme eines Vermögensgegenstandes in die Aktiva. Aktivierungspflichten ExReWe Aktivierungspflichtige Steuern Weiterleitung Siehe Steuern, aktivierungspflichtig. Aktivierungsverbot Weiterleitung Siehe Bilanzierungsverbot. Aktivkonten Weiterleitung Siehe Aktivkonto.. Aktivkonto ExReWe Geht aus der Aktivseite der Bilanz hervor (z.B. Grundstücke, Gebäude, Kasse Bank). In ihnen wird der Bestand der Positionen der Aktiva geführt. Aktivseite Weiterleitung Siehe "Aktiva". Aktivtausch ExReWe Geschäftsvorfall, bei dem ausschließlich Aktivkonten betroffen sind (auch: Bilanzumschichtung). Allgemeine Aufsicht Weiterleitung Siehe Aufsicht, allgemein. Allgemeine Nebenbestimmungen SFM Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur insitutionellen Förderung SFM Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung SFM Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden SFM Allgemeine Rücklage Weiterleitung Siehe Rücklage, allgemein. aLuL Abkürzungen Aus Lieferung und Leistung. Siehe Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung oder Forderungen aus Lieferung und Leistung. Amortisationsvertrag, (Teil-) Weiterleitung Siehe Teilamortisationsvertrag. Amortisationsvertrag, (Voll-) Weiterleitung Siehe Vollamortisationsvertrag. ANBest-I Weiterleitung Siehe Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur insitutionellen Förderung. ANBest-P Weiterleitung Siehe Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Andienungsrecht ExReWe Anfangsbestand ExReWe Anfangsbilanz Weiterleitung Siehe Eröffnungsbilanz. Angebotskalkulation ExReWe Anhang Weiterleitung Siehe Jahresabschluss, Anhang. Anhänge Weiterleitung Siehe Jahresabschluss, Anhang. Anlagegut Grundbegriffe Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Anlagegüter Weiterleitung Siehe Anlagegut. Anlagen im Bau ExReWe Anlagen, (Sach-) Weiterleitung Siehe "Sachanlagen". Anlagenbuch Grundbegriffe Anlagendeckungsgrad 2 Kennzahlen (Eigenkapital + Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen + Langfristiges Fremdkapital) * 100 / Anlagevermögen Anlagengitter Weiterleitung Siehe Anlagenspiegel. Anlagenspiegel ExReWe Anlagenspiegel KFM § 45 GemHVO Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss. Im Anlagenspiegel ist die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens darzustellen. Anlagevermögen ExReWe § 247 Abs. 2 HGB Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Siehe auch Wirtschaftsgut, geringwertig. Anlagevermögen KFM § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO Das Anlagevermögen umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Siehe auch Wirtschaftsgut, geringwertig. Annahmeanordnung SFM Anordnung einer Verwaltungsdienststelle Einnahmenanzunehmen und die entsprechende Buchung vorzunehmen. Die Annahmeanordnung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Annuitätendarlehen ExReWe Annuitätsdarlehen Weiterleitung Siehe Annuitätendarlehen. Ansammlungsrückstellungen ExReWe Ansatz Weiterleitung Siehe Haushaltsansatz. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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