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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Bilanz ExReWe § 247 Abs. 1 HGB Stichtagsbezogene gekürzte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) basierend auf dem Inventar. Die Bilanz ist sowohl Bestandteil des betriebswirtschaflichen Zwei-Komponenten-System (ExReWe) sowie des Drei-Komponenten-Systems aus dem KFM. Sie enthält sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Bilanz KFM § 41 Abs. 1 GemHVO Stichtagsbezogene gekürzte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) basierend auf dem Inventar. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten und ist entsprechend § 41 Absätze 3 und 4 GemHVO zu gliedern, soweit in der Gemeindeordnung oder in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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