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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Steuern KFM Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe, die die öffentliche Hand kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt. (siehe z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Mehrwertsteuer) Steuern SFM § 3 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmenerhoben werden. (z.B. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, Kfz-Steuer, Biersteuer, ...) A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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