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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Pauschalwertberichtigungen Grundbegriffe Korrektur der Bestände in der Bilanz nach dem Niederstwertprinzip. Bei der Pauschalwertberichtigung erfolgt keine Einzelfallbetrachtung. Vielmehr wird auf Grundlage der Erfahrungen der Vorjahre ein gewisser Prozentsatz pauschal wertberichtigt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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