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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Neues Rechnungswesen KFM Das Neue Rechnungswesen soll betriebswirtschaftliche Elemente in den öffentlichen Verwaltungen etablieren (z.B. die Budgetierung, das Controlling oder das Kontraktmanagement). In Nordrhein-Westfalen wird diese Entwicklung in Kommunalverwaltungen Neues Kommunales Finanzmanagement genannt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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