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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Dispositiv SFM Der Teil des Haushaltsplans des Landes, auf den sich die gesetzliche Feststellung bezieht. Hierzu gehören die Zweckbestimmung der Ermächtigungen, der Ansatz für das jeweilige Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsvermerke. (auch: Zweckbestimmung) A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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