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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Aktiva Grundbegriffe Stellt die linke Seite der Bilanz dar. Im Aktiva werden diejenigen Vermögenswerte geführt, die ein Unternehmen aktiv einsetzen kann. Ihr Bestand wird in Aktivkonten nachgehalten. Die Aktivseite der Bilanz besteht aus dem Anlage- und dem Umlaufvermögen sowie dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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