| Alte Berufsbezeichnung: | Kammerherr | Neue Berufsbezeichnung: | Ein Kammerherr war Inhaber eines Hofamtes, dem die Aufsicht über die bewohnten Räumlichkeiten des Monarchen anvertraut war. Der Kammerherr ist nicht mit dem Kämmerer oder dem Kammerdiener zu verwechseln, dem die Aufsicht über die Schatzkammer oblag bzw. der der persönliche Diener war. |
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