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L'Europe au service du développement rural
Le développement rural au service de l'Europe

Importante notice: Le programme national est uniquement en ligne dans sa version préalable en allemand. La version finale en français est la seule valable au sens juridique et n'est pas encore disponible en ligne.

Es handelt sich hier um eine vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellte Kurzfassung des nationalen LEADER+ -Programms, das Sie sich gerne in der Originaldatei im Word 6/95-Format runterladen können.

Manche Kapitelüberschriften wurden in der Internet-Fassung gekürzt, damit sie schneller erfassbar und besser lesbar sind.

WICHTIG: Einzige gültiger Text ist die am 26. November von der Dienststelle für ländliche Entwicklung und am 20. Dezember seitens der Kommission genehmigte französische Fassung, die noch nicht für eine Veröffentlichung im Internet zur Verfügung steht.


Inhalt

1. Anwendungsgebiete und Kriterien *
1.1. Basis zur Abgrenzung des LEADER+ - Gebietes *
1.2. Anwendung der Raumtypologie auf Luxemburg *
1.3. Das neue LEADER+ - Gebiet *
2. Stärken und Schwächen des LEADER-Gebietes *
3. Ziele und Strategie *
3.1. Ziele für die Durchführung der LEADER+ Initiative *
3.2. Strategie zur Erreichung der LEADER+ Ziele *
4. Titel der Initiative *
Titel 1: Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter auf der Grundlage des « Bottom-up »-Konzeptes und der horizontalen Partnerschaft *
Titel 2: Förderung der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit *
Titel 3: Vernetzung sämtlicher ländlicher Gebiete der Europäischen Union, unabhängig davon, ob sie im Rahmen von LEADER+ gefördert werden oder nicht, sowie aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raumes tätigen Akteure. *
5. Finanzierungsplan *
6. Auswahl der Lokalen Aktionsgruppen *
7. Information der Öffentlichkeit *
8. Verwaltung und Begleitung auf nationaler Ebene *
8.1. Zuständige Behörde *
8.2. Bestimmungen zur Durchführung, Verwaltung und Begleitung des Programmes *
8.3. Finanzverwaltung *
8.4. Begleitung des Programmes *
9. Kontrolle *
9.1. Kontrolle auf staatlicher Ebene *
9.2. Kontrolle auf der Ebene der LAG *
10. Begleitausschuss *
10.1. Erste Anhörung der Partner *
10.2. Beteiligung der Partner am Begleitausschuss *
11. Vereinbarkeit mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken *
11.1. Wettbewerbsrecht *
11.2. Umweltpolitik *
11.3. Chancengleichheit von Frauen und Männern *

1. Abgrenzung des Anwendungsgebietes der Initiative und zugrundegelegte Kriterien

< Inhalt

1.1. Basis zur Abgrenzung des LEADER+ - Gebietes

Die neue LEADER + - Initiative spricht, im Gegensatz zum LEADER II - Programm, sämtliche ländliche Regionen an. Es geht darum die Regionen auszuwählen, in welchen sich Lokale Aktionsgruppen (LAG) bilden können aufgrund der Kriterien, welche in der Mitteilung an die Mitgliedstaaten enthalten sind. Als Basis wird hierzu das vom Landesplanungs-ministerium vorgelegte "Programme Directeur" von 1999 verwendet, welches zum Ziel hat einen Orientierungsrahmen für die räumliche Entwicklung des Landes darzustellen. In diesem Dokument wird das Großherzogtum Luxemburg durch die folgenden 5 unterschiedlichen Raumtypen charakterisiert:

Raumtypen

Charakteristika

Stark verdichtete Räume

Starke Bevölkerungskonzentration

Gute Erreichbarkeit

Dichte Räume

Lage im direkten Einzugsbereich von stark verdichteten Räumen, mit welchen sie auch in direktem Bezug stehen

Bevölkerungsdichte liegt über dem nationalen Durchschnittswert

Gute Erreichbarkeit

Transitionsräume zwischen Stadt und Land

Gute Verbindung zu den städtischen Räumen

Großteil der Bewohner dieser Gebiete arbeiten in den städtischen Gebieten

Eigenschaften dieser Transitionsbereiche sind von der jeweiligen Entfernung zu den städtischen Räumen abhängig

Ländliche Räume

Geringe Bevölkerungsdichte

Geringes Arbeitsplatzangebot

Zentrale Orte in ländlichen Gebieten

Ausübung einer Anziehungskraft auf die umliegenden Räume, welche jedoch in einem direkten Zusammenhang mit der Entfernung und der Erreichbarkeit steht

Höhere Bevölkerungsdichte als im umliegenden ländlichen Raum

1.2. Anwendung der Raumtypologie auf das Grossherzogtum Luxemburg

< Inhalt

Der gesamte nördliche Teil des Landes (Ösling), welcher bereits Zielgebiet des LEADER II -Programmes war, wird als ländlicher Raum mit 3 Zentren definiert.

Die Hauptstadt Luxemburg mit ihrem direkten Einzugsbereich, sowie der stark besiedelte Süden mit dem Attraktionspol Esch/Alzette bilden die städtischen Zentren.

Desweiteren gibt es im Zentrum, im Westen und im Osten einige zentrale Orte, welche im ländlichen Raum gelegen sind.

Die gesamte Restfläche stellt den Transitionsbereich zwischen ländlichem und städtischem Raum dar.

Ländliche Gebiete sind besonders durch eine geringe Bevölkerungsdichte gekennzeichnet. Das in der Leitlinie vorgegebene Kriterium zur Bildung einer LAG in einem bestimmten Raum (Gebiete mit mindestens 10.000 EW und höchstens 120.000 EW und einer maximalen Bevölkerungsdichte: 120 EW/km2) bezieht sich auf die Anzahl der Einwohner und die Bevölkerungsdichte der einzelnen Lokalen Aktionsgruppen. Damit die einzelnen Gruppen diese Anforderungen erfüllen können, müssen die für das LEADER-Programm als ländlich ausgewählten Gebiete so nahe wie möglich an diese Werte herankommen.

Zur genaueren Abgrenzung des ländlichen Raumes wird daher im folgenden Teil die Bevölkerungsdichte der sechs, ebenfalls im "Programme Directeur" definierten Planungsregionen, analysiert.

Der Grund, wieso man sich hier auf diese Planungsregionen beruft, besteht darin, daß diese Regionen auf der Basis von bestimmten Kriterien zusammengestellt wurden, welche auch im Sinne der Ziele von LEADER+ sind:

In diesem Zusammenhang wäre die Bildung von LAG innerhalb der vorgesehenen Regionen eine gute Voraussetzung zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Gemeinden. Darüber hinaus wird auch erreicht, dass Gemeinden mit anderen Aktionsträgern aus dem sozio-ökonomischem, dem sozio-kuIturellem oder ökologischem Bereich zusammenabeiten.

Innerhalb einer Planungsregion können sich auch mehrere LAG bilden. Auch die Bildung einer Gruppe, welche über die Grenzen einer Planungsregion hinausgehen, sollte kein Ausscheidungskriterium darstellen. Um jede Interessen- und Kompetenzüberschneidung zu vermeiden, wäre es allerdings wünschenswert, wenn die definierten Regionen bei der Gruppenbildung respektiert werden könnten.

Betrachtet man die absolute Einwohnerzahl, sowie die Einwohnerdichte dieser Regionen, so ergibt sich folgendes Bild:

Regionen

Absolute Einwohnerzahl

Einwohner/km2

Norden

16.175

43,42

Westen

23.586

48,78

Zentrum/Norden

44.285

120,31

Osten

49.393

117,11

Zentrum/Süden

168.746

283,70

Süden

126.785

678,87

1.3. Das neue LEADER+ - Gebiet

< Inhalt

Anhand dieser Betrachtung entsprechen die Regionen Norden, Westen, Zentrum/Norden und Osten dem Kriterium der max. Bevölkerungsdichte von 120 EW/km2. Dieses Kriterium sowie dasjenige der maximalen Bevölkerungszahl in einer Leader-Region stellen für die Bildung von LAG in den vier obengenannten Planungsregionen keine Probleme dar.

Der Großteil der Region Zentrum-Süden und die Region Süden wurden als eher städtische Gebiete definiert und fallen somit aus dem Fördergebiet der LEADER-Initiative heraus.

Was im besonderen die Region Zentrum/Süden angeht, so gibt es hier große Unterschiede was die Bevölkerungsdichte der einzelnen Gemeinden betrifft. Diese schwanken zwischen 53 und 1.551 EW/ km2. Der westliche Teil dieser Region entlang der belgischen Grenze ist, trotz seiner Nähe zum direktem Einzugsgebiet der Stadt Luxemburg und zur Stadt Arlon in Belgien, sehr ländlich geprägt.

Auch die direkt angrenzende Gemeinde Clemency, welche zwar zur Region Süden gehört, erfüllt dieselben Bedingungen und wurde miteinbezogen.

Die Daten dieser Teilregion sind folgende:

Region

Absolute Einwohnerzahl

Einwohner/km2

Süd-Westen

12.764

125,6

Demnach grenzt sich das angesprochene LEADER+ - Gebiet folgendermaßen ab:

Luxemburg

LEADER + - Gebiet

 

118 Gemeinden

86 Gemeinden

73% der Gemeinden

2.586 km2 Fläche

1.970 km2 Fläche

76% der Landesfläche

449.535 Einwohner

144.911 Einwohner

32% der Einwohner

173,84 EW/km2

73,55 EW/km2

 

Randgemeinden, welche an das Fördergebiet angrenzen und für die Verfolgung einer schlüssigen regionalen Gesamtstrategie einen wesentlichen Beitrag leisten, können jedoch miteinbezogen werden.


2. Zusammenfassung der regionalen Stärken und Schwächen des LEADER-Gebietes

< Inhalt

Stärken

Schwächen

Bevölkerung

Starkes Bevölkerungswachstum

Hoher Anteil ausländischer Mitbürger

Abwanderungstendenzen in den peripheren Räumen

Suburbanisierung in den Räumen mit Verdichtungsansätzen

Unzureichende Integration neuer Mitbürger in stark wachsenden Gemeinden

Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt

Ausgeprägte Tertiärisierung auch im ländlichen Raum

Herausragende Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen

Insgesamt geringe Arbeitslosigkeit

Günstige Rahmenbedingungen für große Zweigbetriebe

Abnehmende wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft

Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im sekundären Sektor

Starke Sogwirkung nach Luxemburg-Stadt

Schwächen im Innovations- und Technologiebereich sowie bei Existenzgründungen

Mangel an Arbeitsplätzen mit flexiblen Arbeitszeiten

Siedlungsentwicklung

Vergleichsweise hohe Flächenverfügbarkeit für Siedlungsentwicklung

Rückgehende Attraktivität der Ortskerne und Zersiedelungstendenzen

Wenig Interesse an der Umnutzung von Altbausubstanz

Infrastruktur, Ver- und Entsorgung und Mobilität

Praktizierte Nachbarschaftshilfe

Hohe Verfügbarkeit an erneuerbaren Ressourcen

Gute Telekommunikationsinfrastruktur

Hohe PKW-Dichte pro Haushalt

Guter Ausbauzustand des Straßennetzes

Rückzug der Versorgungsinfrasfrastuktur für den täglichen Bedarf aus den Dörfern

Mangel an flexiblen Betreuungseinrichtungen für Kinder

Mangel an zielgruppenspezifischen, flexiblen Bildungsangeboten

Ausbaufähiger ÖPNV

Freizeit, Kultur und Tourismus

Gute Möglichkeiten zur Erholung in der freien Natur

Vielseitiges kulturelles Angebot

Inwertsetzung und touristische Nutzung des Kulturerbes

Hohe und weiter steigende wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus

Dichtes Wander- und Radwegenetz

Gute Voraussetzungen für Natur-Urlaub sowie für Tagesausflüge und Kurzurlaub

Günstige Voraussetzungen für Kultur- und Tagungstourismus

Defizit an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Einheimische

Mangel an Indoor-Aktivitäten

Angebotsmängel in regionaltypischer Gastronomie und Beherbergungsgewerbe

Umwelt und Landschaft

Vielfältiges Spektrum an naturnahen Flächen und Kulturlandschaften

Starke Beteiligung an Agrar-Umwelt Programmen

Meist gute Qualität der Umweltmedien

Naturparke als Motoren einer nachhaltigen Entwicklung

Zahlreiche unter Natura 2000 ausgewählte Flächen

Gefährdung der Kulturlandschaft durch Nichtbewirtschaftung ertragsarmer Flächen

Erosionsgefährdung in den Steillagen


3. Für die Durchführung der Initiative gesteckte Ziele, Strategie für deren Verwirklichung, Zusammenhang mit anderen Programmen der ländlichen Entwicklung

< Inhalt

3.1. Ziele für die Durchführung der LEADER+ Initiative

3.1.1 Gemäss Mitteilung der Kommission soll LEADER+ den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, Überlegungen über das Potential ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen.

3.1.2 In allen Regionen des festgelegten LEADER+ Perimeters sollen Lokale Aktionsgruppen gebildet werden.

3.1.3 Die im nationalen Programm enthaltene allgemeine Stärken-Schwächen Analyse für den gesamten ländlichen Raum Luxemburgs, ist auf die Regionen der einzelnen Lokalen Aktionsgruppen anzupassen.

3.1.4 Die in LEADER I und LEADER II gemachten Erfahrungen sollen besonders den neuen LEADER-Gebieten zugute kommen. Der Erwerb von Fachwissen ist ein Bestandteil der Entwicklungsstrategie dieser LAGs.

3.1.5 Bei allen LEADER-Aktionen wird dem Thema "Partnerschaft" eine wichtige Rolle beigemessen. Neben der auf regionaler Ebene zu bildenden Partnerschaft ist eine gut funktionierende Partnerschaft auf nationaler Ebene zwischen Ministerien und Verwaltungen von grosser Bedeutung.

3.1.6 Die zu gründenden LAG sollen solide Partnerschaften darstellen, welche fähig sind im Rahmen der Initiative neuartige und hochwertige integrierte Strategien für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Im Mittelpunkt dieser Strategien steht, gemäss der Mitteilung der Kommission, die Erprobung neuer Formen

  • der Valorisierung des Natur- und Kulturerbes,
  • der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • der Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der jeweiligen Gebiete.

3.1.7 Das vorliegende Programm setzt grossen Wert auf die Zusammenarbeit unter den einzelnen LEADER-Gruppen auf nationaler Ebene sowie auf die Kooperation mit anderen Gruppen über die nationalen Grenzen hinweg. Eine aktive Zusammenarbeit der LAG und des nationalen Netzwerkes mit der europäischen Beobachtungsstelle wird gefördert.

3.1.8 LEADER+ bleibt ein Labor für die Entwicklung und Erprobung neuer integrierter und nachhaltiger Entwicklungsansätze, welche die nationale Politik der Entwicklung des ländlichen Raumes beeinflussen, ergänzen und verstärken sollen.

3.1.9 Projekte des LEADER+ Programms fundieren auf dem "Bottom-up"-Konzept. Alle potentiellen Projektträger einer LEADER-Region müssen die Möglichkeit haben ihre Vorhaben mit in die Strategie einzubringen.

3.1.10 LEADER+ Massnahmen müssen komplementär zu den bestehenden Mainstream-Programmen sein.

3.2. Strategie zur Erreichung der LEADER+ Ziele

< Inhalt

Im Rahmen der Regionalanalyse des luxemburgischen LEADER+-Gebietes wurden seine Stärken und Schwächen analysiert. Aus diesen Stärken und Schwächen können Potenziale für die Entwicklung des ländlichen Raumes abgeleitet werden, die im Rahmen von LEADER+ aufgegriffen, genutzt und weiterentwickelt werden sollen.

Als Potenzial werden dabei sowohl Schwächen gesehen, die im Rahmen der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategien abgebaut werden sollen, als auch die bestehenden Stärken, da diese oft erfolgversprechende Ansatzpunkte bieten, die im Rahmen von LEADER+ für die weitere Entwicklung der ländlichen Regionen genutzt werden können.

Eines der übergeordneten Ziele der Politik der Europäischen Union und insbesondere der Initiative LEADER+ ist eine nachhaltige Entwicklung. Viele der Probleme des ländlichen Raumes stehen im Zusammenhang mit der zunehmenden räumlich-funktionalen Arbeitsteilung zwischen städtischen und ländlichen Region. Der ländliche Raum nimmt dabei für den städtischen Raum u.a. Aufgaben auf dem Gebiet der Erholung, des Wohnens und der Versorgung mit natürlichen Ressourcen sowie der Produktion von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen wahr, während der städtische Raum insbesondere die Funktionen Arbeiten, Versorgen und Bilden übernimmt.

Ziel einer nachhaltigen Regionalentwicklung ist die Schaffung einer möglichst eigenständigen Funktionswahrnehmung sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum und eine auf Ausgleich ausgerichtete Raumentwicklung anzustreben.

Eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen muss daher eine umfassende eigenständige Wahrnehmung möglichst vieler Funktionen ermöglichen und zwar sowohl im ökonomischen und ökologischen als auch im soziokulturellen Bereich. Dort, wo diese innerregionale Funktionswahrnehmung nicht sinnvoll möglich ist, sollten die Verflechtungen zwischen den verschiedenen Regionen möglichst umwelt- und sozialverträglich gestaltet werden. Zentrales Ziel einer innerregionalen Funktionswahrnehmung ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse der lokalen Bevölkerung.

Zur Verwirklichung der angepeilten Ziele werden die geplanten Massnahmen auf nationaler und regionaler Ebene in drei Titel eingeteilt, die von der Kommission folgendermassen vorgegeben werden :

Titel 1 : Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter auf der Grundlage des « Bottom-up »-Konzeptes und der horizontalen Partnerschaft.

Titel 2 : Förderung der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit

Titel 3 : Vernetzung sämtlicher ländlicher Gebiete der Europäischen Union, unabhängig davon, ob sie im Rahmen von LEADER+ gefördert werden, sowie aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätigen Akteure.

4. Für jeden Titel der Initiative gesteckte Ziele, Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen und deren Wirkung

< Inhalt

Titel 1: Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter auf der Grundlage des « Bottom-up »-Konzeptes und der horizontalen Partnerschaft

Unter diesem Titel werden Gebiete unterstützt, die gewillt und in der Lage sind, aufgrund eines vorliegenden Entwicklungsplanes eine gebietsbezogene, integrierte und nachhaltige Entwicklungsstrategie mit Pilotcharakter zu erarbeiten und umzusetzen.

Diese Strategie beruht auf einer repräsentativen Partnerschaft und setzt sich mit einem für die Region typischen Schwerpunktthema auseinander. Auf diese Art und Weise können neue Methoden der Entwicklung des ländlichen Raumes ausgetestet werden.

Im Rahmen des "Bottom-up"-Konzeptes ist es unerlässlich die lokale Bevölkerung in die Entwicklung miteinzubinden. Dies geschieht durch eine breite Information und die Möglichkeit an verschiedenen Aktionen als Partner oder als Benutzer teilzunehmen.

4.1.1 Übergeordnete Themen

Folgende übergeordnete Themen werden von der Europäischen Kommission für die LEADER+ Initiative vorgeschlagen:

  • Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse und Dienstleistungen der Gebiete,

  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum,

  • Aufwertung der lokalen Erzeugnisse, indem besonders Kleinbetrieben durch kollektive Massnahmen der Marktzugang erleichtert wird,

  • Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potentials einschliesslich der Steigerung des Wertes von Flächen im gemeinschaftlichen Interesse, die unter NATURA 2000 ausgewählt wurden.

Da die vorgeschlagenen Themen die gesamte Bandbreite einer innovativen und integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes abdecken, wurde von nationaler Seite aus darauf verzichtet, weitere Themen hinzuzufügen.

Im Prinzip sollte sich jede in einem Entwicklungsplan vorgeschlagene Strategie mit einem der vorangehenden Themen befassen. Sollte die Strategie mehr als ein Thema begreifen, ist ihre Kohärenz nachzuweisen.

Die Entwicklungsstrategie muss auf das betreffende Gebiet und besonders auf dessen sozio-ökonomische Lage abgestimmt sein und muss Pilotcharakter aufweisen.

Die nachfolgend angeführten Aktionsbereiche sowie die Ziele und Massnahmengruppen innerhalb der Aktionsbereiche lassen sich den gewählten Themen zuordnen.

4.1.2. Ziele und Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen:

Die Aktionsbereiche der LEADER+ Initiative für Luxemburg werden anhand von fünf Grunddaseinsfunktionen (Bereiche 1 bis 5) und zwei zentralen Querschnittsfunktionen (Bereiche 6 und 7) gegliedert.

  • Aktionsbereich 1: Wohnen
  • Aktionsbereich 2: Arbeiten
  • Aktionsbereich 3: Weiterbildung und Kommunikation
  • Aktionsbereich 4: Versorgung
  • Aktionsbereich 5: Freizeit und Kultur
  • Aktionsbereich 6: Mobilität
  • Aktionsbereich 7: Ökologische Ausgleichsfunktion

Für jeden Aktionsbereich werden verschiedene Entwicklungsziele festgelegt, die eine größtmögliche Kohärenz mit den im Rahmen der Regionalanalyse identifizierten Stärken, Schwächen und Potenzialen sowie mit anderen nationalen und Mainstream-Programmen Luxemburgs herstellen.

Um eine gezielte Förderung der prioritären Entwicklungsziele zu ermöglichen, werden diese weiter in Maßnahmengruppen untergliedert. Die Formulierung der Maßnahmengruppen erfolgt dabei so, dass einerseits die national vorgegebenen Prioritäten deutlich werden, und andererseits den einzelnen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) ausreichend Spielräume aufgezeigt werden, um ihre Aktivitäten und Projekte an die spezifische Situation der jeweiligen Förderregion anpassen zu können. Um die meist etwas abstrakten Formulierungen der Ziele und Maßnahmengruppen zu verdeutlichen, werden des öfteren Beispiele genannt, die aber lediglich dem Zweck der Erläuterung dienen sollen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklungsziele und Maßnahmengruppen der sieben Aktionsbereiche, die im Anschluss detailliert erläutert werden.

Tabelle: Ziele und Maßnahmengruppen innerhalb der Aktionsbereiche

Aktionsbereich 1 "Wohnen"

Ziel 1: Steigerung der Wohnqualität

Förderung des sozialen Gefüges in den Dörfern

Schaffung von öffentlichen Begegnungsorten

Ziel 2: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

Förderung von umweltgerechten und regionaltypischen Bauweisen

Schonender Umgang im Flächenverbrauch

Aktionsbereich 2 "Arbeiten"

Ziel 1: Schaffung von Arbeitsplätzen

Erprobung pilothafter Formen der Arbeitsorganisation und Beschäftigung, insbesondere für Frauen und Jugendliche

Verbesserung der Abstimmung zwischen vorhandenem Arbeitskräftepotenzial und der Schaffung neuer Arbeitsplätze

Förderung von Existenzgründungen und der Schaffung von Arbeitsplätzen für höher qualifizierte Arbeitnehmer

Ziel 2: Weiterentwicklung des Tourismussektors

Verbesserung des Gastronomie- und Beherbergungsangebotes

Steigerung der touristischen Attraktivität und Diversifizierung des touristischen Angebots

Ziel 3: Aufwertung regionaler Produkte und Dienstleistungen

Entwicklung regionaler Qualitätsprodukte

Förderung von Vermarktungsstrukturen für regionale Produkte

Aktionsbereich 3 "Weiterbildung und Kommunikation"

Ziel 1: Förderung der Kommunikation innerhalb der Region

Förderung von regionalen Netzwerken

Förderung pilothafter Kommunikationsmethoden

Ziel 2: Verbesserung des Weiterbildungsangebotes

Förderung des lebenslangen Lernens

Förderung von Weiterbildungsangeboten für Akteure der regionalen Wirtschaft, insbesondere KMU

Förderung von Beratungsdienstleistungen

Aktionsbereich 4 "Versorgung"

Ziel 1: Verbesserung der Versorgungssituation

Verbesserung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs

Entwicklung pilothafter Dienstleistungsangebote

Förderung von gegenseitiger Hilfeleistung

Ziel 2: Förderung erneuerbarer Ressourcen für die regionale Versorgung

Erhöhung des Anteils regenerativer Energien

Förderung der Produktentwicklung auf Basis nachwachsender Rohstoffe

Aktionsbereich 5 "Freizeit und Kultur"

Ziel 1: Verbesserung der Freizeitgestaltungsmöglichkeiten

Schaffung von attraktiven Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen

Umweltgerechte Erschließung der Natur für die Freizeitnutzung

Ziel 2: Förderung des kulturellen Lebens

Förderung von regionsbezogenen Kulturveranstaltungen

Förderung der Vereinskultur

Aktionsbereich 6 "Mobilität"

Ziel 1: Verbesserung der Mobilität

Verbesserung des ÖPNV-Angebotes

Förderung neuer Formen der Nutzung des Individualverkehrs

Ziel 2: Verringerung des Mobilitäsbedarfs der Bevölkerung

Förderung mobiler Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen

Förderung des Einsatzes neuer Technologien bei der Alltagsorganisation

Aktionsbereich 7 "Ökologische Ausgleichsfunktion"

Ziel 1: Erhalt und Förderung der Biologischen Vielfalt

Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktion

Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Biotopqualität

Ziel 2: Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft

Förderung umweltgerechter Nutzungsformen

Förderung von Aktivitäten zur gesamtwirtschaftlichen Inwertsetzung der Kulturlandschaft


Titel 2: Förderung der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit

< Inhalt

4.2.1 Ziele

Unter diesem Titel wird die Zusammenarbeit zwischen den Gebieten gefördert. Diese Zusammenarbeit kann auf zwei Ebenen stattfinden:

  • Zusammenarbeit innerhalb der nationalen Grenzen. Diese gebietsübergreifende Zusammenarbeit geschieht normalerweise zwischen Gebieten welche im Rahmen von LEADER+ gefördert werden. (Gebietsübergreifende Zusammenarbeit)
  • Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten von lokalen Aktionsgruppen aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten. (Transnationale Zusammenarbeit)

Ziel beider Kooperationen:

  • Erreichen der notwendigen kritischen Masse zur Umsetzung eines Projektes
  • Zusammenarbeit zwischen komplementären Aktionen oder Partnern
  • Bessere Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen

4.2.2. Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen

Die gebietsübergreifende Zusammenarbeit geschieht in einem direkten Zusammenhang mit dem von der LAG ausgewählten Schwerpunktthema.

Die Kosten zur Prüfung der Machbarkeit gebietsübergreifender Projekte können im Rahmen des Programms gefördert werden, auch wenn diese über das Gebiet der zurückbehaltenen LEADER+ Gruppen hinausgehen. Diese Regionen müssen allerdings nach den LEADER-Prinzipien funktionieren. Die Umsetzung der gemeinsamen Aktion wird nur innerhalb des LEADER-Gebietes im Rahmen dieses Programmes kofinanziert.

Für transnationale Projekte wird eine Summe von maximal 5 000 EURO zur Verfügung gestellt, welche es ermöglicht dass die zukünftigen Partner sich kennen lernen. Damit sollen Reise- und Übersetzungskosten sowie eine erste technische Hilfe zur Erstellung des gemeinsamen Konzeptes zu 100 % (50% EU und 50% Staat) übernommen werden.

Die Auswahl der Kooperationsprojekte geschieht aufgrund eines Antrages, welcher von den LAG an das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes gerichtet wird.

4.2.3 Wirkung

  • Verbesserte Zusammenarbeit unter den verschiedenen ländlichen Regionen Luxemburgs
  • Austausch von Erfahrungen mit andern Projektträgern im In- und Ausland
  • Durchführung gemeinsamer Aktionen auf einem grösseren Gebiet

Titel 3: Vernetzung sämtlicher ländlicher Gebiete der Europäischen Union,
unabhängig davon, ob sie im Rahmen von LEADER+ gefördert werden oder nicht, sowie aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raumes tätigen Akteure.

< Inhalt

4.3.1 Ziele

So wie unter LEADER I und LEADER II hat der Austausch von Ergebnissen, Erfahrungen und Know-how zwischen allen interessierten Kreisen im Rahmen von LEADER+ eine erste Priorität.

Durch die Vernetzung aller ländlicher Gebiete können die bestehenden Partnerschaften gestärkt werden und es können neue Partnerschaften entstehen, was zu gemeinsamen gebietsüberschreitenden Projekten führen kann.

4.3.2. Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen

Auf nationaler Ebene wird ein LEADER-Netzwerk eingerichtet.

Alle LAG sind direkt mit dieser Vernetzungsstelle verbunden. Sie sind verpfichtet sich aktiv am Netz zu beteiligen, indem sie alle erforderlichen Angaben über laufende oder abgeschlossene Aktionen sowie über die erzielten Ergebnisse zur Verfügung stellen und an den angebotenen Tätigkeiten teilnehmen.

In einem zu schaffenden Koordinierungsausschuss sind alle LAG vertreten.

Diese Vernetzungsstelle ist ebenfalls mit der "Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum" auf europäischer Ebene verbunden.

Die nationale Vernetzungsstelle erfüllt folgende Aufgaben:

  • Ermittlung und Analyse von bewährten Verfahren, die sich für einen Transfer eignen.
  • Weiterleitung dieser Informationen an andere potentielle Projekträger.
  • Betreuung des nationalen Netzes.
  • Organisation von Austausch von Erfahrungen und Know-how unter besonderer Berücksichtigung der neuen LEADER-Gebiete.
  • Angebot von technischer Hilfe bei der nationalen und transnationalen Zusammenarbeit.

4.3.3 Wirkung

  • Besserer Erfahrungsaustausch unter den Akteuren der ländlichen Entwicklung
  • Bildung neuer Partnerschaften
  • Schaffung von LEADER-ähnlichen Vorgehensweisen in Regionen ausserhalb
    des LEADER-Perimeters
  • Verstärkte Zusammenarbeit mit der europäischen Beobachtungsstelle

5. FINANZIERUNGSPLAN

< Inhalt
Titel   TOTAL %UE UE %ST. STAAT %REG. REGION
1 Entwicklungsstrategien 8 193 500 20% 1 638 700 40% 3 277 400 40% 3 277 400
2a Zusammenarbeid (Vorbereitung) 91 000 50% 45 500 50% 45 500 0%

0

2b Zusammenarbeit (Projekte) 450 100 50% 225 050 25% 112 525 25% 112 525
3 Vernetzung 140 000 20% 28 000 55% 77 000 25% 35 000
4 Verwaltung, Begleitung, Bewertung 325 500 50% 162 750 50% 162 750 0% 0
  TOTAL 9 200 100   2 100 000   3 675 175   3 424 925

6. Zeitplan betr. Auswahl der Lokalen Aktionsgruppen

< Inhalt

Auf nationaler Ebene wird eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen. Diese Ausschreibung geschieht in zwei Phasen. Zuerst, und das innerhalb eines Monates nach Annahme des nationalen Programmes durch die Kommission, wendet sich der Aufruf nur an die bereits unter LEADER II geförderten Gebiete. In diesen Gebieten werden maximal zwei Lokale Aktionsgruppen ausgewählt.

In einer zweiten Phase, und das spätestens 12 Monate nach der Genehmigung des nationalen Programmes, wird eine weitere Ausschreibung vorgenommen für die im LEADER+-Perimeter befindlichen Gebiete, welche nicht am LEADER II-Programm teilnehmen konnten. In diesem Gebiet werden maximal vier LAG ausgewählt.

Zur Auswahl der LAG, welche nach dem unter 7.2. beschriebenen Verfahren abläuft, wird eine Jury eingesetzt, in welcher die durch die von der Kommission vorgegebenen übergeordneten Themen betroffenen Ministerien vertreten sind. Es handelt sich dabei um folgende Ministerien:

  • Ministère de l' Agriculture, de la Viticulture et du Développement Rural
  • Ministère des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement
  • Ministère de la Culture, de l' Enseignement Supérieur et de la Recherche
  • Ministère de l' Economie
  • Ministère de l' Education Nationale, de la Formation Professionnelle
    et des Sports
  • Ministère de l' Environnement
  • Ministère de la Famille, de la Solidarité Sociale et de la Jeunesse
  • Ministère des Finances
  • Ministère de l' Intérieur
  • Ministère de la Promotion Féminine
  • Ministère des Transports
  • Ministère du Travail et de l' Emploi

Die Jury kann sich desweiteren durch einen wissenschaftlichen Berater unterstützen lassen.


7. Information der Öffentlichkeit im Zuge der Programmdurchführung

< Inhalt

Nach Annahme des Programmes durch die Europäische Kommission wird es auf breiter Basis allen potenziell Begünstigten vorgestellt.

In den neuen LEADER-Regionen wird der Erwerb von Fachwissen im Jahr 2001 gefördert. Eine verstärkte Information auf der regionalen und lokalen Ebene geht dabei an die Gemeinden sowie an die sozio-kulturellen und sozio-ökonomischen Partner der zukünftigen LAG.

Im Zuge der Programmdurchführung werden die betroffenen Partner sowie die breite Öffentlichkeit regelmässig informiert. Zu diesem Zweck werden unter anderem folgende Mittel eingesetzt:

  • Ausarbeitung von Broschüren zum Programm und zu den übergeordneten Themen
  • Zusammenarbeit mit der Presse im Hinblick auf eine breitangelegte Informationskampagne zum LEADER-Programm und zu den ausgeführten Projekten
  • Organisation von Seminaren und Informationsveranstaltungen
  • Information der Bevölkerung durch die jeweiligen LAG
  • Installierung einer INTERNET - Homepage im Rahmen des nationalen LEADER-Netzwerkes
  • Schulung der Personen, die mit der Begleitung und Verwaltung des Programmes betraut sind

8. Bestimmungen und vom Mitgliedstaat benannte Behörden für die Durchführung und Verwaltung, einschliesslich Finanzverwaltung und Begleitung

< Inhalt

8.1. Zuständige Behörde

In Luxemburg ist das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes mit der Durchführung, Verwaltung, Finanzverwaltung und Begleitung des gesamten LEADER+ - Programmes betraut. Zu den Aufgabenbereichen des Ministeriums gehören:

im Rahmen der Durchführung und Verwaltung des Programmes

  • Überprüfung der Förderfähigkeit von Projekten unter Berücksichtigung des vorliegenden Programmes und der Bestimmungen der europäischen Politikbereiche
  • Unterstützung der LAG und des nationalen LEADER+ - Netzwerkes
  • Überprüfung der anfallenden Kosten, welche durch die Umsetzung von Projekten entstehen
  • Durchführung von umfassenden Kontrollen am Ort der Umsetzung von Projekten
  • Organisation der Evaluierung des Programmes

im Rahmen der Finanzverwaltung des Programmes

  • Erstellung eines angemessenen Buchführungssystems
  • Einführung eines Systems, welches den Datenaustausch mit der
    Kommission gewährleistet
  • Stellung von Kreditanträgen an die Kommission
  • Überprüfung der öffentlichen und privaten Beteiligung an den Projekten
  • Gewährleistung der Überweisungen an die LAG

und im Rahmen der Begleitung des Programmes

  • Sekretariat des nationalen Begleitungsausschusses
  • Erstellung des jährlichen Berichts für die Kommission über die Umsetzung
    der Initiative
  • Sammeln von Daten, welche den jeweiligen Stand der Projekte dokumentieren.

Das Ministerium wird in seinen Aufgaben durch die angegliederten Verwaltungen, sowie durch die verschiedenen Fachministerien unterstützt.

Was die Titel 3 (Vernetzung) und 4 (Verwaltung, Begleitung und Bewertung) des Programmes anbelangt ist vorgesehen, dass eine neu zu schaffende öffentlich-rechtliche Einrichtung, "Bureau d'Assistance Technique des Programmes Communautaires" (abgekürzt: BAT) technische Hilfe leisten soll.

8.2. Bestimmungen zur Durchführung, Verwaltung und Begleitung des Programmes

< Inhalt

Nach Auswahl der LAG und der betreffenden regionalen Entwicklungsstrategien werden die Projekte anhand eines Vorantrages (demande préalable), durch den Vorstand der jeweiligen LAG begutachtet. Dabei wird geprüft, ob das Projekt in die von der Lokalen Aktionsgruppe vorgelegte Strategie hineinpasst. (Zur Vorbereitung der Entscheidung kann die LAG fachspezifische Arbeitsgruppen einsetzen.)

Zusammen mit der Stellungnahme des LAG-Vorstandes wird der Vorantrag an das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes, zwecks Prüfung und Genehmigung, weitergereicht.

Falls andere Fachministerien vom Projekt betroffen sind, wird der Vorantrag diesen zur Begutachtung vorgelegt.

Anhand beider Gutachten, von dem jeweiligen LAG-Vorstand und den betroffenen Ministerien, trifft der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung (zuständige Behörde zur Umsetzung des LEADER+ - Programmes) die Entscheidung über die Unterstützung des jeweiligen Projektes im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.

Nachdem der Minister seine Entscheidung getroffen hat, wird das Dossier an die LAG zurückgereicht. Diese informiert daraufhin den Projektträger über die Entscheidung bezüglich seines Vorantrages.

Während der Durchführung des Projektes übernimmt das LEADER-Büro eine Begleitungfunktion. Diese kann von einer technischen Verwaltung oder von einer zuständigen Arbeitsgruppe unterstützt werden.

Nach Abschluss des Projektes wird dem Vorstand der LAG die Abrechnung zwecks Annahme vorgelegt.

Diese Abrechnung wird zusammen mit dem Gutachten des LAG-Vorstandes und allen notwendigen Unterlagen an das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes weitergeleitet.

Nach Überprüfung wird die Abschlussrechnung vom Minister genehmigt. Die LAG bekommt Anweisung die europäischen sowie die nationalen Anteile an den Projektträger zu überweisen.

Den betroffenen Fachministerien werden, zwecks Information, die Unterlagen über das abgeschlossene Projekt weitergereicht.

8.3. Finanzverwaltung

< Inhalt

Die europäischen Fördermittel, welche vom EAGFL-Ausrichtung bezahlt werden, fliessen dem nationalen Budget zu und werden im Kapitel "Budget pour ordre" als Einnahmen gebucht.

Aufgrund der genehmigten LEADER-Programme und der dazugehörenden Haushalts-entwürfen werden diese Mittel den Lokalen Aktionsgruppen zugeteilt. Dies geschieht im selben Rythumus wie die Überweisungen seitens der Kommission getätigt werden. Die Auszahlung der EU-Fördermittel an die LAG erfolgt über das gleiche Kapitel (Budget pour ordre) auf der Ausgabenseite.

Die nationalen Fördermittel werden jährlich im Staatshaushalt unter dem Kapitel "Entwicklung des ländlichen Raumes" des Landwirtschaftsministeriums vorgesehen. Aufgrund der Haushaltsentwürfe der einzelnen LAG, werden ihnen am Anfang des Jahres 50% der vom Staat geforderten Mittel zugeteilt. Weitere 30 % der staatlichen Mittel können beantragt werden sobald die Hälfte des ersten Vorschusses ausgegeben wurde. Die Auszahlung des Saldos erfolgt aufgrund der Jahresabschlussrechnung welche im Monat Januar des darauffolgenden Jahres vorzulegen ist.

Die Auszahlung aller Fördermittel an die LAG geschieht nach den gleichen Prinzipien und unter den gleichen Kontrollmechanismen wie alle anderen Ausgaben des Staatshaushaltes.

Die auf dem Niveau der LAG anfallenden Zinsen können entweder zur Kofinanzierung von LEADER-Projekten genutzt werden oder dienen dazu, nach Abschluss des Programmes, eine Vorfinanzierung der ausstehenden EAGFL-Mittel zu gewährleisten.

Nach Genehmigung der Abschlussrechnungen der einzelnen LEADER-Projekte, durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes, bekommt die LAG Anweisung die Fördernittel an die Projektträger weiterzuleiten.

8.4. Begleitung des Programmes

< Inhalt

In Ausführung von Art. 35 der Verordnung CE N° 1260/99 wird auf nationaler Ebene ein Begleitausschuss für das LEADER+ - Programm eingesetzt.

Er tritt zum ersten Mal zusammen binnen einer Frist von drei Monaten nach Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission. Danach wird er zwei Mal pro Jahr einberufen.

Der Vorsitz wird von einem Vertreter des Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes übernommen. Dieses Ministerium ist ebenfalls für das Sekretariat des Ausschusses zuständig.

Die Aufgabe des Begleitausschusses besteht darin, anhand von Berichten, die Ausführung des Programmes zu verfolgen. Die Resultate der Bewertung werden ihm zur Begutachtung vorgelegt. Er hat das Recht Vorschläge zu unterbreiten welche zu einer effizienteren Umsetzung führen.

Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern

  • der Europäischen Kommission (mit beratender Stimme)
  • der durch das LEADER+ - Programm betroffenen Ministerien,
  • der Berufskammmern,
  • der Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • der Lokalen Aktionsgruppen und des nationalen LEADER+ Netzwerkes,
  • der Organisationen welche im LEADER-Gebiet im sozio-ökonomischen, sozio-kulturellen oder umweltpolitischen Bereich tätig sind.

Auf der Grundlage des oben genannten Artikels wird eine interne Verfahrensordnung aufgestellt welche die Aufgabengebiete und die Zusammensetzung des Begleitausschusses genau festlegt.


9. Verwaltungsbestimmungen, Modalitäten und Verfahren für die Kontrolle der Interventionen

< Inhalt

9.1. Kontrolle auf staatlicher Ebene

Im Rahmen dieses Programmes wird bestätigt, dass der Staat seine Aufgabe als Kontrollorgan wahrnimmt so wie sie in Art. 38 der Verordnung (EG) n° 1260/99 vorgeschrieben ist. Somit ist eine effiziente und ordnungsgemässe Verwendung der Gemeinschaftsmittel sichergestellt. Da alle kofinanzierten Projekte vor ihrer Bezuschussung vom zuständigen Fachministerium begutachtet und vom Landwirtschaftsministerium genehmigt werden, wird vorerst geprüft ob sie mit den Förderkriterien der von den LAG vorgelegten Strategien übereinstimmen. Das für die Umsetzung der Initiative zuständige Ministerium oder das betroffene Fachministerium können zu jeder Zeit vor Ort Kontrollen über die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Projekte durchführen.

Die nationale Finanzinspektion (IGF) arbeitet im Sinne der abgeschlossenen Konvention mit der Finanzkontrollbehörde der Europäischen Kommission zusammen.

Die Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes werden seitens der zuständigen Ministerien begleitend unterstützt.

9.2. Kontrolle auf der Ebene der LAG

< Inhalt

Die Verwaltungsstellen der LAG führen eine erste Kontrolle der Projekte durch ehe die Vorstände ihr Gutachten dazu abgeben. Dabei wird die materielle Richtigkeit der Ausgaben anhand der eingereichten Belege geprüft. Diese Prüfung kann durch eine Kontrolle vor Ort ergänzt werden.

Alle Belege im Zusammenhang mit den geförderten Projekten werden von den LAG-Verwaltungsstellen aufbewahrt. Eine Kopie der gleichen Belege wird, zusammen mit den Abrechnungen, an das Landwirtschaftsministerium weitergeleitet.


10. Bericht über die Modalitäten für die Anhörung der Partner zum Programm und ihre Beteiligung am Begleitausschuss

< Inhalt

10.1. Erste Anhörung der Partner aufgrund der Mitteilung der Kommission.

Nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten wurde im gesamten ländlichen Raum eine Informationskampagne gestartet welche sich an die Gemeindenverantwortlichen aller infragekommender Regionen wandte. Es wurden im ganzen sieben regionale Informationsversammlungen organisiert. Dabei wurden ebenfalls die Projekte vorgestellt, welche im Rahmen von LEADER II ausgeführt wurden.

Anschliessend konnten sich die Gemeinden mittels eines Fragebogens äussern ob sie prinzipiell an einer Beteiligung am LEADER+ Programm interessiert sind. Sie wurden ebenfalls befragt, welches Schwerpunktthema sie für ihre Region als das wichtigste ansehen würden. Aufgrund der Antworten ist ersichtlich, dass in allen ländlichen Regionen die Mehrzahl der Gemeinden sich in einer LAG beteiligen wollen.

Neben den Gemeinden wurden auch die Berufskammern (Landwirtschaftskammer, Handelskammer und Handwerkerkammer) über die neue Leitlinie informiert. Da die 3 Kammern die wirtschaftlichen Sektoren des ländlichen Raumes abdecken sind sie, so wie in den zwei ersten Programmphasen, an einer weiteren Beteiligung interessiert. Je nach Schwerpunktthema der verschiedenen LAG, werden sie sich in die regionalen Entwicklungsstrategien einbringen.

In einer gesonderten Informationsversammlung wurde den Vereinigungen, Verbänden und Genossenschaften des ländlichen Raumes die LEADER+ Leitlinie erklärt. So wie unter LEADER I und LEADER II besteht ihrerseits eine starke Bereitschaft, sich als Mitglied einer LAG oder als Projektträger einzubringen.

Aus diesen Kontakten ging hervor, dass die angesprochenen Partner, ausser den von der Kommission vorgegebenen übergeordneten Themen, auf nationaler Ebene keine Notwendigkeit sehen weitere Themen vorzuschlagen.

Die Abgrenzung des LEADER+ Gebietes wurde in Konsultation mit dem für die Landesplanung zuständigen Ministerium vorgenommen.

Der Regierungsrat hat das vorliegende Programm angenommen, somit sind die betroffenen Fachministerien miteingebunden.

10.2. Beteiligung der Partner am Begleitausschuss

< Inhalt

Die unter 12.1. konsultierten Partner haben ihr prinzipielles Interesse an einer Beteiligung im Begleitausschuss kundgetan.

So wie unter Kapitel 9 beschrieben, werden alle repräsentativen Partner auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene im Begleitausschuss vertreten sein.

In einer internen Verfahrensordnung wird darauf geachtet, dass neben den staatlichen und kommunalen Verwaltungen die sozio-ökonomischen, sozio-kulturellen und umweltpolitischen Bereiche gebührend vertreten sind. Dies gilt ebenfalls für die Beteiligung der Frauen im Begleitausschuss.


11. Vereinbarkeit der Intervention mit den übrigen Gemeinschafts-politiken

< Inhalt

Gemäss Artikel 12 der Verordnung 1260/1999 des Rates vom 12 Juni 1999 betreffend der Allgemeinen Bestimmungen der Strukturfonds, müssen die im LEADER-Programm geförderten Projekte den Bestimmungen entsprechen, welche auf Europäischer Ebene gelten.

Bei der Auswahl regionaler Entwicklungsstrategien sollen Schwerpunkte, welche mit allgemeinen EU-Politiken korrespondieren besondere Berücksichtigung finden.

11.1. Wettbewerbsrecht

Obschon das LEADER+ Programm eher Software-Massnahmen unterstützt, ist es trotzdem möglich wettbewerbsrechtlich relevante Förderungen an Betriebe zu vergeben insofern diese im Rahmen der regionalen Strategie einen Beitrag leisten. Die zur Anwendung gelangenden Beihilfen fallen unter die "de-minimis"-Regel.

11.2. Umweltpolitik

Das Prinzip Nachhaltigkeit, das neben der sozialen und wirtschaftlichen Komponente auf gleichberechtigter Ebene die ökologische Dimension umfasst, ist als prioritäres Anliegen des LEADER+ Programmes anzusehen. Die Auswahlkriterien stellen die Berücksichtigung des Umweltaspektes auf regionaler Ebene sicher, indem eine ausreichende Berücksichtigung aller drei oben genannten Dimensionen bei der Zielformulierung und Ausrichtung der Massnahmenbreiche als Muss-Kriterium vorgesehen ist.

11.3. Chancengleichheit von Frauen und Männern

Der Vertrag von Amsterdam verankert die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Politikbereiche der EU. Bei der Umsetzung des Programmes wird sichergestellt, dass keine geschlechtsspezifischen direkten und indirekten Benachteiligungen bestehen. Die Teilnehmer am Programm werden ermutigt, diesen Themen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

< Inhalt

Kurzfassung des Nationalen Programmes zur Umsetzung der LEADER+ Initiative in Luxemburg (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes)


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