Es handelt sich hier um eine vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung
gestellte Kurzfassung des nationalen LEADER+ -Programms, das Sie sich gerne in
der Originaldatei im Word
6/95-Format runterladen können.
Manche Kapitelüberschriften wurden in der Internet-Fassung gekürzt, damit
sie schneller erfassbar und besser lesbar sind.
WICHTIG: Einzige gültiger Text ist die am 26. November von der Dienststelle
für ländliche Entwicklung und am 20. Dezember seitens der Kommission
genehmigte französische Fassung, die noch nicht für eine Veröffentlichung im
Internet zur Verfügung steht.
1.1. Basis zur Abgrenzung des LEADER+ - Gebietes *
1.2. Anwendung der Raumtypologie auf Luxemburg *
1.3. Das neue LEADER+ - Gebiet *
3.1. Ziele für die Durchführung der LEADER+ Initiative *
3.2. Strategie zur Erreichung der LEADER+ Ziele *
Titel 1: Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien
mit Pilotcharakter auf der Grundlage des « Bottom-up »-Konzeptes und der
horizontalen Partnerschaft *
Titel 2: Förderung der gebietsübergreifenden und transnationalen
Zusammenarbeit *
Titel 3: Vernetzung sämtlicher ländlicher Gebiete der Europäischen Union,
unabhängig davon, ob sie im Rahmen von LEADER+ gefördert werden oder nicht,
sowie aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raumes tätigen Akteure. *
8.1. Zuständige Behörde *
8.2. Bestimmungen zur Durchführung, Verwaltung und Begleitung des
Programmes *
8.3. Finanzverwaltung *
8.4. Begleitung des Programmes *
9.1. Kontrolle auf staatlicher Ebene *
9.2. Kontrolle auf der Ebene der LAG *
10.1. Erste Anhörung der Partner *
10.2. Beteiligung der Partner am Begleitausschuss *
11.1. Wettbewerbsrecht *
11.2. Umweltpolitik *
11.3. Chancengleichheit von Frauen und Männern *
Die neue LEADER + - Initiative spricht, im Gegensatz zum LEADER II -
Programm, sämtliche ländliche Regionen an. Es geht darum die Regionen auszuwählen,
in welchen sich Lokale Aktionsgruppen (LAG) bilden können aufgrund der
Kriterien, welche in der Mitteilung an die Mitgliedstaaten enthalten sind. Als
Basis wird hierzu das vom Landesplanungs-ministerium vorgelegte "Programme
Directeur" von 1999 verwendet, welches zum Ziel hat einen
Orientierungsrahmen für die räumliche Entwicklung des Landes darzustellen. In
diesem Dokument wird das Großherzogtum Luxemburg durch die folgenden 5
unterschiedlichen Raumtypen charakterisiert:
|
Raumtypen |
Charakteristika |
|
Stark verdichtete Räume |
Starke Bevölkerungskonzentration
Gute Erreichbarkeit |
|
Dichte Räume |
Lage im direkten Einzugsbereich von stark verdichteten Räumen, mit welchen
sie auch in direktem Bezug stehen
Bevölkerungsdichte liegt über dem nationalen Durchschnittswert
Gute Erreichbarkeit |
|
Transitionsräume zwischen Stadt und Land |
Gute Verbindung zu den städtischen Räumen
Großteil der Bewohner dieser Gebiete arbeiten in den städtischen Gebieten
Eigenschaften dieser Transitionsbereiche sind von der jeweiligen Entfernung
zu den städtischen Räumen abhängig |
|
Ländliche Räume |
Geringe Bevölkerungsdichte
Geringes Arbeitsplatzangebot |
|
Zentrale Orte in ländlichen Gebieten |
Ausübung einer Anziehungskraft auf die umliegenden Räume, welche jedoch in
einem direkten Zusammenhang mit der Entfernung und der Erreichbarkeit steht
Höhere Bevölkerungsdichte als im umliegenden ländlichen Raum |
Der gesamte nördliche Teil des Landes (Ösling), welcher bereits Zielgebiet
des LEADER II -Programmes war, wird als ländlicher Raum mit 3 Zentren
definiert.
Die Hauptstadt Luxemburg mit ihrem direkten Einzugsbereich, sowie der stark
besiedelte Süden mit dem Attraktionspol Esch/Alzette bilden die städtischen
Zentren.
Desweiteren gibt es im Zentrum, im Westen und im Osten einige zentrale Orte,
welche im ländlichen Raum gelegen sind.
Die gesamte Restfläche stellt den Transitionsbereich zwischen ländlichem
und städtischem Raum dar.
Ländliche Gebiete sind besonders durch eine geringe Bevölkerungsdichte
gekennzeichnet. Das in der Leitlinie vorgegebene Kriterium zur Bildung einer LAG
in einem bestimmten Raum (Gebiete mit mindestens 10.000 EW und höchstens
120.000 EW und einer maximalen Bevölkerungsdichte: 120 EW/km2)
bezieht sich auf die Anzahl der Einwohner und die Bevölkerungsdichte der
einzelnen Lokalen Aktionsgruppen. Damit die einzelnen Gruppen diese
Anforderungen erfüllen können, müssen die für das LEADER-Programm als ländlich
ausgewählten Gebiete so nahe wie möglich an diese Werte herankommen.
Zur genaueren Abgrenzung des ländlichen Raumes wird daher im folgenden Teil
die Bevölkerungsdichte der sechs, ebenfalls im "Programme Directeur"
definierten Planungsregionen, analysiert.
Der Grund, wieso man sich hier auf diese Planungsregionen beruft, besteht
darin, daß diese Regionen auf der Basis von bestimmten Kriterien
zusammengestellt wurden, welche auch im Sinne der Ziele von LEADER+ sind:
In diesem Zusammenhang wäre die Bildung von LAG innerhalb der vorgesehenen
Regionen eine gute Voraussetzung zur Förderung der Zusammenarbeit unter den
Gemeinden. Darüber hinaus wird auch erreicht, dass Gemeinden mit anderen
Aktionsträgern aus dem sozio-ökonomischem, dem sozio-kuIturellem oder ökologischem
Bereich zusammenabeiten.
Innerhalb einer Planungsregion können sich auch mehrere LAG bilden. Auch die
Bildung einer Gruppe, welche über die Grenzen einer Planungsregion hinausgehen,
sollte kein Ausscheidungskriterium darstellen. Um jede Interessen- und Kompetenzüberschneidung
zu vermeiden, wäre es allerdings wünschenswert, wenn die definierten Regionen
bei der Gruppenbildung respektiert werden könnten.
Betrachtet man die absolute Einwohnerzahl, sowie die Einwohnerdichte dieser
Regionen, so ergibt sich folgendes Bild:
|
Regionen |
Absolute Einwohnerzahl |
Einwohner/km2 |
|
Norden |
16.175 |
43,42 |
|
Westen |
23.586 |
48,78 |
|
Zentrum/Norden |
44.285 |
120,31 |
|
Osten |
49.393 |
117,11 |
|
Zentrum/Süden |
168.746 |
283,70 |
|
Süden |
126.785 |
678,87 |
Anhand dieser Betrachtung entsprechen die Regionen Norden, Westen,
Zentrum/Norden und Osten dem Kriterium der max. Bevölkerungsdichte von 120
EW/km2. Dieses Kriterium sowie dasjenige der maximalen Bevölkerungszahl
in einer Leader-Region stellen für die Bildung von LAG in den vier
obengenannten Planungsregionen keine Probleme dar.
Der Großteil der Region Zentrum-Süden und die Region Süden wurden als eher
städtische Gebiete definiert und fallen somit aus dem Fördergebiet der
LEADER-Initiative heraus.
Was im besonderen die Region Zentrum/Süden angeht, so gibt es hier große
Unterschiede was die Bevölkerungsdichte der einzelnen Gemeinden betrifft. Diese
schwanken zwischen 53 und 1.551 EW/ km2. Der westliche Teil dieser
Region entlang der belgischen Grenze ist, trotz seiner Nähe zum direktem
Einzugsgebiet der Stadt Luxemburg und zur Stadt Arlon in Belgien, sehr ländlich
geprägt.
Auch die direkt angrenzende Gemeinde Clemency, welche zwar zur Region Süden
gehört, erfüllt dieselben Bedingungen und wurde miteinbezogen.
Die Daten dieser Teilregion sind folgende:
|
Region |
Absolute Einwohnerzahl |
Einwohner/km2 |
|
Süd-Westen |
12.764 |
125,6 |
Demnach grenzt sich das angesprochene LEADER+ - Gebiet folgendermaßen ab:
|
Luxemburg |
LEADER + - Gebiet |
|
|
118 Gemeinden |
86 Gemeinden |
73% der Gemeinden |
|
2.586 km2 Fläche |
1.970 km2 Fläche |
76% der Landesfläche |
|
449.535 Einwohner |
144.911 Einwohner |
32% der Einwohner |
|
173,84 EW/km2 |
73,55 EW/km2 |
|
Randgemeinden, welche an das Fördergebiet angrenzen und für die Verfolgung
einer schlüssigen regionalen Gesamtstrategie einen wesentlichen Beitrag
leisten, können jedoch miteinbezogen werden.
|
Stärken |
Schwächen |
Bevölkerung |
|
Starkes Bevölkerungswachstum
Hoher Anteil ausländischer Mitbürger |
Abwanderungstendenzen in den peripheren Räumen
Suburbanisierung in den Räumen mit Verdichtungsansätzen
Unzureichende Integration neuer Mitbürger in stark wachsenden Gemeinden |
Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt |
|
Ausgeprägte Tertiärisierung auch im ländlichen Raum
Herausragende Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen
Insgesamt geringe Arbeitslosigkeit
Günstige Rahmenbedingungen für große Zweigbetriebe |
Abnehmende wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im sekundären Sektor
Starke Sogwirkung nach Luxemburg-Stadt
Schwächen im Innovations- und Technologiebereich sowie bei Existenzgründungen
Mangel an Arbeitsplätzen mit flexiblen Arbeitszeiten |
Siedlungsentwicklung |
|
Vergleichsweise hohe Flächenverfügbarkeit für Siedlungsentwicklung |
Rückgehende Attraktivität der Ortskerne und Zersiedelungstendenzen
Wenig Interesse an der Umnutzung von Altbausubstanz |
Infrastruktur, Ver- und Entsorgung und Mobilität |
|
Praktizierte Nachbarschaftshilfe
Hohe Verfügbarkeit an erneuerbaren Ressourcen
Gute Telekommunikationsinfrastruktur
Hohe PKW-Dichte pro Haushalt
Guter Ausbauzustand des Straßennetzes |
Rückzug der Versorgungsinfrasfrastuktur für den täglichen Bedarf aus den Dörfern
Mangel an flexiblen Betreuungseinrichtungen für Kinder
Mangel an zielgruppenspezifischen, flexiblen Bildungsangeboten
Ausbaufähiger ÖPNV |
Freizeit, Kultur und Tourismus |
|
Gute Möglichkeiten zur Erholung in der freien Natur
Vielseitiges kulturelles Angebot
Inwertsetzung und touristische Nutzung des Kulturerbes
Hohe und weiter steigende wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus
Dichtes Wander- und Radwegenetz
Gute Voraussetzungen für Natur-Urlaub sowie für Tagesausflüge und
Kurzurlaub
Günstige Voraussetzungen für Kultur- und Tagungstourismus |
Defizit an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Einheimische
Mangel an Indoor-Aktivitäten
Angebotsmängel in regionaltypischer Gastronomie und Beherbergungsgewerbe |
Umwelt und Landschaft |
|
Vielfältiges Spektrum an naturnahen Flächen und Kulturlandschaften
Starke Beteiligung an Agrar-Umwelt Programmen
Meist gute Qualität der Umweltmedien
Naturparke als Motoren einer nachhaltigen Entwicklung
Zahlreiche unter Natura 2000 ausgewählte Flächen |
Gefährdung der Kulturlandschaft durch Nichtbewirtschaftung ertragsarmer Flächen
Erosionsgefährdung in den Steillagen |
3. Für die Durchführung der Initiative
gesteckte Ziele, Strategie für deren Verwirklichung, Zusammenhang mit anderen
Programmen der ländlichen Entwicklung
3.1.1 Gemäss Mitteilung der Kommission soll LEADER+ den Akteuren des ländlichen
Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, Überlegungen über das
Potential ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen.
3.1.2 In allen Regionen des festgelegten LEADER+ Perimeters sollen Lokale
Aktionsgruppen gebildet werden.
3.1.3 Die im nationalen Programm enthaltene allgemeine Stärken-Schwächen
Analyse für den gesamten ländlichen Raum Luxemburgs, ist auf die Regionen der
einzelnen Lokalen Aktionsgruppen anzupassen.
3.1.4 Die in LEADER I und LEADER II gemachten Erfahrungen sollen besonders
den neuen LEADER-Gebieten zugute kommen. Der Erwerb von Fachwissen ist ein
Bestandteil der Entwicklungsstrategie dieser LAGs.
3.1.5 Bei allen LEADER-Aktionen wird dem Thema "Partnerschaft" eine
wichtige Rolle beigemessen. Neben der auf regionaler Ebene zu bildenden
Partnerschaft ist eine gut funktionierende Partnerschaft auf nationaler Ebene
zwischen Ministerien und Verwaltungen von grosser Bedeutung.
3.1.6 Die zu gründenden LAG sollen solide Partnerschaften darstellen, welche
fähig sind im Rahmen der Initiative neuartige und hochwertige integrierte
Strategien für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Im Mittelpunkt dieser
Strategien steht, gemäss der Mitteilung der Kommission, die Erprobung neuer
Formen
- der Valorisierung des Natur- und Kulturerbes,
- der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die
Schaffung von Arbeitsplätzen und
- der Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der jeweiligen Gebiete.
3.1.7 Das vorliegende Programm setzt grossen Wert auf die Zusammenarbeit
unter den einzelnen LEADER-Gruppen auf nationaler Ebene sowie auf die
Kooperation mit anderen Gruppen über die nationalen Grenzen hinweg. Eine aktive
Zusammenarbeit der LAG und des nationalen Netzwerkes mit der europäischen
Beobachtungsstelle wird gefördert.
3.1.8 LEADER+ bleibt ein Labor für die Entwicklung und Erprobung neuer
integrierter und nachhaltiger Entwicklungsansätze, welche die nationale Politik
der Entwicklung des ländlichen Raumes beeinflussen, ergänzen und verstärken
sollen.
3.1.9 Projekte des LEADER+ Programms fundieren auf dem
"Bottom-up"-Konzept. Alle potentiellen Projektträger einer
LEADER-Region müssen die Möglichkeit haben ihre Vorhaben mit in die Strategie
einzubringen.
3.1.10 LEADER+ Massnahmen müssen komplementär zu den bestehenden
Mainstream-Programmen sein.
Im Rahmen der Regionalanalyse des luxemburgischen LEADER+-Gebietes wurden
seine Stärken und Schwächen analysiert. Aus diesen Stärken und Schwächen können
Potenziale für die Entwicklung des ländlichen Raumes abgeleitet werden, die im
Rahmen von LEADER+ aufgegriffen, genutzt und weiterentwickelt werden sollen.
Als Potenzial werden dabei sowohl Schwächen gesehen, die im Rahmen der
gebietsbezogenen Entwicklungsstrategien abgebaut werden sollen, als auch die
bestehenden Stärken, da diese oft erfolgversprechende Ansatzpunkte bieten, die
im Rahmen von LEADER+ für die weitere Entwicklung der ländlichen Regionen
genutzt werden können.
Eines der übergeordneten Ziele der Politik der Europäischen Union und
insbesondere der Initiative LEADER+ ist eine nachhaltige Entwicklung. Viele der
Probleme des ländlichen Raumes stehen im Zusammenhang mit der zunehmenden räumlich-funktionalen
Arbeitsteilung zwischen städtischen und ländlichen Region. Der ländliche Raum
nimmt dabei für den städtischen Raum u.a. Aufgaben auf dem Gebiet der
Erholung, des Wohnens und der Versorgung mit natürlichen Ressourcen sowie der
Produktion von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen wahr, während der
städtische Raum insbesondere die Funktionen Arbeiten, Versorgen und Bilden übernimmt.
Ziel einer nachhaltigen Regionalentwicklung ist die Schaffung einer möglichst
eigenständigen Funktionswahrnehmung sowohl im städtischen als auch im ländlichen
Raum und eine auf Ausgleich ausgerichtete Raumentwicklung anzustreben.
Eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen muss daher eine
umfassende eigenständige Wahrnehmung möglichst vieler Funktionen ermöglichen
und zwar sowohl im ökonomischen und ökologischen als auch im soziokulturellen
Bereich. Dort, wo diese innerregionale Funktionswahrnehmung nicht sinnvoll möglich
ist, sollten die Verflechtungen zwischen den verschiedenen Regionen möglichst
umwelt- und sozialverträglich gestaltet werden. Zentrales Ziel einer
innerregionalen Funktionswahrnehmung ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse
der lokalen Bevölkerung.
Zur Verwirklichung der angepeilten Ziele werden die geplanten Massnahmen auf
nationaler und regionaler Ebene in drei Titel eingeteilt, die von der Kommission
folgendermassen vorgegeben werden :
Titel 1 : Förderung gebietsbezogener, integrierter
Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter auf der Grundlage des « Bottom-up »-Konzeptes
und der horizontalen Partnerschaft.
Titel 2 : Förderung der gebietsübergreifenden und
transnationalen Zusammenarbeit
Titel 3 : Vernetzung sämtlicher ländlicher Gebiete der
Europäischen Union, unabhängig davon, ob sie im Rahmen von LEADER+ gefördert
werden, sowie aller im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätigen
Akteure.
Unter diesem Titel werden Gebiete unterstützt, die gewillt und in der Lage
sind, aufgrund eines vorliegenden Entwicklungsplanes eine gebietsbezogene,
integrierte und nachhaltige Entwicklungsstrategie mit Pilotcharakter zu
erarbeiten und umzusetzen.
Diese Strategie beruht auf einer repräsentativen Partnerschaft und setzt
sich mit einem für die Region typischen Schwerpunktthema auseinander. Auf diese
Art und Weise können neue Methoden der Entwicklung des ländlichen Raumes
ausgetestet werden.
Im Rahmen des "Bottom-up"-Konzeptes ist es unerlässlich die lokale
Bevölkerung in die Entwicklung miteinzubinden. Dies geschieht durch eine breite
Information und die Möglichkeit an verschiedenen Aktionen als Partner oder als
Benutzer teilzunehmen.
4.1.1 Übergeordnete Themen
Folgende übergeordnete Themen werden von der Europäischen Kommission für
die LEADER+ Initiative vorgeschlagen:
-
Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse und Dienstleistungen der Gebiete,
-
Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum,
-
Aufwertung der lokalen Erzeugnisse, indem besonders Kleinbetrieben
durch kollektive Massnahmen der Marktzugang erleichtert wird,
-
Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potentials
einschliesslich der Steigerung des Wertes von Flächen im gemeinschaftlichen
Interesse, die unter NATURA 2000 ausgewählt wurden.
Da die vorgeschlagenen Themen die gesamte Bandbreite einer innovativen und
integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes abdecken, wurde von nationaler
Seite aus darauf verzichtet, weitere Themen hinzuzufügen.
Im Prinzip sollte sich jede in einem Entwicklungsplan vorgeschlagene
Strategie mit einem der vorangehenden Themen befassen. Sollte die Strategie mehr
als ein Thema begreifen, ist ihre Kohärenz nachzuweisen.
Die Entwicklungsstrategie muss auf das betreffende Gebiet und besonders auf
dessen sozio-ökonomische Lage abgestimmt sein und muss Pilotcharakter
aufweisen.
Die nachfolgend angeführten Aktionsbereiche sowie die Ziele und
Massnahmengruppen innerhalb der Aktionsbereiche lassen sich den gewählten
Themen zuordnen.
4.1.2. Ziele und Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen:
Die Aktionsbereiche der LEADER+ Initiative für Luxemburg werden anhand von fünf
Grunddaseinsfunktionen (Bereiche 1 bis 5) und zwei zentralen
Querschnittsfunktionen (Bereiche 6 und 7) gegliedert.
- Aktionsbereich 1: Wohnen
- Aktionsbereich 2: Arbeiten
- Aktionsbereich 3: Weiterbildung und Kommunikation
- Aktionsbereich 4: Versorgung
- Aktionsbereich 5: Freizeit und Kultur
- Aktionsbereich 6: Mobilität
- Aktionsbereich 7: Ökologische Ausgleichsfunktion
Für jeden Aktionsbereich werden verschiedene Entwicklungsziele festgelegt,
die eine größtmögliche Kohärenz mit den im Rahmen der Regionalanalyse
identifizierten Stärken, Schwächen und Potenzialen sowie mit anderen
nationalen und Mainstream-Programmen Luxemburgs herstellen.
Um eine gezielte Förderung der prioritären Entwicklungsziele zu ermöglichen,
werden diese weiter in Maßnahmengruppen untergliedert. Die Formulierung der Maßnahmengruppen
erfolgt dabei so, dass einerseits die national vorgegebenen Prioritäten
deutlich werden, und andererseits den einzelnen Lokalen Aktionsgruppen (LAG)
ausreichend Spielräume aufgezeigt werden, um ihre Aktivitäten und Projekte an
die spezifische Situation der jeweiligen Förderregion anpassen zu können. Um
die meist etwas abstrakten Formulierungen der Ziele und Maßnahmengruppen zu
verdeutlichen, werden des öfteren Beispiele genannt, die aber lediglich dem
Zweck der Erläuterung dienen sollen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklungsziele und Maßnahmengruppen
der sieben Aktionsbereiche, die im Anschluss detailliert erläutert werden.
Tabelle: Ziele und Maßnahmengruppen innerhalb der Aktionsbereiche
Aktionsbereich 1 "Wohnen"
|
Ziel 1: Steigerung der Wohnqualität
|
|
Förderung des sozialen Gefüges in den Dörfern
|
|
Schaffung von öffentlichen Begegnungsorten
|
Ziel 2: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
|
|
Förderung von umweltgerechten und regionaltypischen Bauweisen
|
|
Schonender Umgang im Flächenverbrauch
|
Aktionsbereich 2 "Arbeiten"
|
Ziel 1: Schaffung von Arbeitsplätzen
|
|
Erprobung pilothafter Formen der Arbeitsorganisation und Beschäftigung,
insbesondere für Frauen und Jugendliche
|
|
Verbesserung der Abstimmung zwischen vorhandenem Arbeitskräftepotenzial und
der Schaffung neuer Arbeitsplätze
|
|
Förderung von Existenzgründungen und der Schaffung von Arbeitsplätzen für
höher qualifizierte Arbeitnehmer
|
Ziel 2: Weiterentwicklung des Tourismussektors
|
|
Verbesserung des Gastronomie- und Beherbergungsangebotes
|
|
Steigerung der touristischen Attraktivität und Diversifizierung des
touristischen Angebots
|
Ziel 3: Aufwertung regionaler Produkte und Dienstleistungen
|
|
Entwicklung regionaler Qualitätsprodukte
|
|
Förderung von Vermarktungsstrukturen für regionale Produkte
|
Aktionsbereich 3 "Weiterbildung und Kommunikation"
|
Ziel 1: Förderung der Kommunikation innerhalb der Region
|
|
Förderung von regionalen Netzwerken
|
|
Förderung pilothafter Kommunikationsmethoden
|
Ziel 2: Verbesserung des Weiterbildungsangebotes
|
|
Förderung des lebenslangen Lernens
|
|
Förderung von Weiterbildungsangeboten für Akteure der regionalen
Wirtschaft, insbesondere KMU
|
|
Förderung von Beratungsdienstleistungen
|
Aktionsbereich 4 "Versorgung"
|
Ziel 1: Verbesserung der Versorgungssituation
|
|
Verbesserung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
|
|
Entwicklung pilothafter Dienstleistungsangebote
|
|
Förderung von gegenseitiger Hilfeleistung
|
Ziel 2: Förderung erneuerbarer Ressourcen für die regionale Versorgung
|
|
Erhöhung des Anteils regenerativer Energien
|
|
Förderung der Produktentwicklung auf Basis nachwachsender Rohstoffe
|
Aktionsbereich 5 "Freizeit und Kultur"
|
Ziel 1: Verbesserung der Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
|
|
Schaffung von attraktiven Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen
|
|
Umweltgerechte Erschließung der Natur für die Freizeitnutzung
|
Ziel 2: Förderung des kulturellen Lebens
|
|
Förderung von regionsbezogenen Kulturveranstaltungen
|
|
Förderung der Vereinskultur
|
Aktionsbereich 6 "Mobilität"
|
Ziel 1: Verbesserung der Mobilität
|
|
Verbesserung des ÖPNV-Angebotes
|
|
Förderung neuer Formen der Nutzung des Individualverkehrs
|
Ziel 2: Verringerung des Mobilitäsbedarfs der Bevölkerung
|
|
Förderung mobiler Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen
|
|
Förderung des Einsatzes neuer Technologien bei der Alltagsorganisation
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Aktionsbereich 7 "Ökologische Ausgleichsfunktion"
|
Ziel 1: Erhalt und Förderung der Biologischen Vielfalt
|
|
Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktion
|
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Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Biotopqualität
|
Ziel 2: Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft
|
|
Förderung umweltgerechter Nutzungsformen
|
|
Förderung von Aktivitäten zur gesamtwirtschaftlichen Inwertsetzung der
Kulturlandschaft
|
4.2.1 Ziele
Unter diesem Titel wird die Zusammenarbeit zwischen den Gebieten gefördert.
Diese Zusammenarbeit kann auf zwei Ebenen stattfinden:
- Zusammenarbeit innerhalb der nationalen Grenzen. Diese gebietsübergreifende
Zusammenarbeit geschieht normalerweise zwischen Gebieten welche im Rahmen von
LEADER+ gefördert werden. (Gebietsübergreifende Zusammenarbeit)
- Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten von lokalen Aktionsgruppen aus
mindestens zwei Mitgliedsstaaten. (Transnationale Zusammenarbeit)
Ziel beider Kooperationen:
- Erreichen der notwendigen kritischen Masse zur Umsetzung eines Projektes
- Zusammenarbeit zwischen komplementären Aktionen oder Partnern
- Bessere Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen
4.2.2. Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen
Die gebietsübergreifende Zusammenarbeit geschieht in einem direkten
Zusammenhang mit dem von der LAG ausgewählten Schwerpunktthema.
Die Kosten zur Prüfung der Machbarkeit gebietsübergreifender Projekte
können im Rahmen des Programms gefördert werden, auch wenn diese über das
Gebiet der zurückbehaltenen LEADER+ Gruppen hinausgehen. Diese Regionen müssen
allerdings nach den LEADER-Prinzipien funktionieren. Die Umsetzung der
gemeinsamen Aktion wird nur innerhalb des LEADER-Gebietes im Rahmen dieses
Programmes kofinanziert.
Für transnationale Projekte wird eine Summe von maximal 5 000 EURO
zur Verfügung gestellt, welche es ermöglicht dass die zukünftigen Partner
sich kennen lernen. Damit sollen Reise- und Übersetzungskosten sowie eine erste
technische Hilfe zur Erstellung des gemeinsamen Konzeptes zu 100 % (50% EU und
50% Staat) übernommen werden.
Die Auswahl der Kooperationsprojekte geschieht aufgrund eines Antrages,
welcher von den LAG an das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
Entwicklung des ländlichen Raumes gerichtet wird.
4.2.3 Wirkung
- Verbesserte Zusammenarbeit unter den verschiedenen ländlichen Regionen
Luxemburgs
- Austausch von Erfahrungen mit andern Projektträgern im In- und Ausland
- Durchführung gemeinsamer Aktionen auf einem grösseren Gebiet
4.3.1 Ziele
So wie unter LEADER I und LEADER II hat der Austausch von Ergebnissen,
Erfahrungen und Know-how zwischen allen interessierten Kreisen im Rahmen von
LEADER+ eine erste Priorität.
Durch die Vernetzung aller ländlicher Gebiete können die bestehenden
Partnerschaften gestärkt werden und es können neue Partnerschaften entstehen,
was zu gemeinsamen gebietsüberschreitenden Projekten führen kann.
4.3.2. Kurzbeschreibung der geplanten Massnahmen
Auf nationaler Ebene wird ein LEADER-Netzwerk eingerichtet.
Alle LAG sind direkt mit dieser Vernetzungsstelle verbunden. Sie sind
verpfichtet sich aktiv am Netz zu beteiligen, indem sie alle erforderlichen
Angaben über laufende oder abgeschlossene Aktionen sowie über die erzielten
Ergebnisse zur Verfügung stellen und an den angebotenen Tätigkeiten
teilnehmen.
In einem zu schaffenden Koordinierungsausschuss sind alle LAG vertreten.
Diese Vernetzungsstelle ist ebenfalls mit der "Beobachtungsstelle für
den ländlichen Raum" auf europäischer Ebene verbunden.
Die nationale Vernetzungsstelle erfüllt folgende Aufgaben:
- Ermittlung und Analyse von bewährten Verfahren, die sich für einen Transfer
eignen.
- Weiterleitung dieser Informationen an andere potentielle Projekträger.
- Betreuung des nationalen Netzes.
- Organisation von Austausch von Erfahrungen und Know-how unter besonderer Berücksichtigung
der neuen LEADER-Gebiete.
- Angebot von technischer Hilfe bei der nationalen und transnationalen
Zusammenarbeit.
4.3.3 Wirkung
- Besserer Erfahrungsaustausch unter den Akteuren der ländlichen Entwicklung
- Bildung neuer Partnerschaften
- Schaffung von LEADER-ähnlichen Vorgehensweisen in Regionen ausserhalb
des LEADER-Perimeters
- Verstärkte Zusammenarbeit mit der europäischen Beobachtungsstelle
|
Titel |
|
TOTAL |
%UE |
UE |
%ST. |
STAAT |
%REG. |
REGION |
|
1 |
Entwicklungsstrategien |
8 193 500 |
20% |
1 638 700 |
40% |
3 277 400 |
40% |
3 277 400 |
|
2a |
Zusammenarbeid
(Vorbereitung) |
91 000 |
50% |
45 500 |
50% |
45 500 |
0% |
0 |
|
2b |
Zusammenarbeit
(Projekte) |
450 100 |
50% |
225 050 |
25% |
112 525 |
25% |
112 525 |
|
3 |
Vernetzung |
140 000 |
20% |
28 000 |
55% |
77 000 |
25% |
35 000 |
|
4 |
Verwaltung, Begleitung, Bewertung |
325 500 |
50% |
162 750 |
50% |
162 750 |
0% |
0 |
|
|
TOTAL |
9 200 100 |
|
2 100 000 |
|
3 675 175 |
|
3 424 925 |
6. Zeitplan betr. Auswahl der Lokalen Aktionsgruppen
Auf nationaler Ebene wird eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen. Diese
Ausschreibung geschieht in zwei Phasen. Zuerst, und das innerhalb eines Monates
nach Annahme des nationalen Programmes durch die Kommission, wendet sich der
Aufruf nur an die bereits unter LEADER II geförderten Gebiete. In diesen
Gebieten werden maximal zwei Lokale Aktionsgruppen ausgewählt.
In einer zweiten Phase, und das spätestens 12 Monate nach der Genehmigung
des nationalen Programmes, wird eine weitere Ausschreibung vorgenommen für die
im LEADER+-Perimeter befindlichen Gebiete, welche nicht am LEADER II-Programm
teilnehmen konnten. In diesem Gebiet werden maximal vier LAG ausgewählt.
Zur Auswahl der LAG, welche nach dem unter 7.2. beschriebenen Verfahren abläuft,
wird eine Jury eingesetzt, in welcher die durch die von der Kommission
vorgegebenen übergeordneten Themen betroffenen Ministerien vertreten sind. Es
handelt sich dabei um folgende Ministerien:
- Ministère de l' Agriculture, de la Viticulture et du Développement Rural
- Ministère des Classes Moyennes, du Tourisme et du Logement
- Ministère de la Culture, de l' Enseignement Supérieur et de la Recherche
- Ministère de l' Economie
- Ministère de l' Education Nationale, de la Formation Professionnelle
et des Sports
- Ministère de l' Environnement
- Ministère de la Famille, de la Solidarité Sociale et de la Jeunesse
- Ministère des Finances
- Ministère de l' Intérieur
- Ministère de la Promotion Féminine
- Ministère des Transports
- Ministère du Travail et de l' Emploi
Die Jury kann sich desweiteren durch einen wissenschaftlichen Berater unterstützen
lassen.
Nach Annahme des Programmes durch die Europäische Kommission wird es auf
breiter Basis allen potenziell Begünstigten vorgestellt.
In den neuen LEADER-Regionen wird der Erwerb von Fachwissen im Jahr 2001 gefördert.
Eine verstärkte Information auf der regionalen und lokalen Ebene geht dabei an
die Gemeinden sowie an die sozio-kulturellen und sozio-ökonomischen Partner der
zukünftigen LAG.
Im Zuge der Programmdurchführung werden die betroffenen Partner sowie die
breite Öffentlichkeit regelmässig informiert. Zu diesem Zweck werden unter
anderem folgende Mittel eingesetzt:
- Ausarbeitung von Broschüren zum Programm und zu den übergeordneten Themen
- Zusammenarbeit mit der Presse im Hinblick auf eine breitangelegte
Informationskampagne zum LEADER-Programm und zu den ausgeführten Projekten
- Organisation von Seminaren und Informationsveranstaltungen
- Information der Bevölkerung durch die jeweiligen LAG
- Installierung einer INTERNET - Homepage im Rahmen des nationalen
LEADER-Netzwerkes
- Schulung der Personen, die mit der Begleitung und Verwaltung des Programmes
betraut sind
In Luxemburg ist das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung
des ländlichen Raumes mit der Durchführung, Verwaltung, Finanzverwaltung und
Begleitung des gesamten LEADER+ - Programmes betraut. Zu den Aufgabenbereichen
des Ministeriums gehören:
im Rahmen der Durchführung und Verwaltung des Programmes
- Überprüfung der Förderfähigkeit von Projekten unter Berücksichtigung des
vorliegenden Programmes und der Bestimmungen der europäischen Politikbereiche
- Unterstützung der LAG und des nationalen LEADER+ - Netzwerkes
- Überprüfung der anfallenden Kosten, welche durch die Umsetzung von
Projekten entstehen
- Durchführung von umfassenden Kontrollen am Ort der Umsetzung von Projekten
- Organisation der Evaluierung des Programmes
im Rahmen der Finanzverwaltung des Programmes
- Erstellung eines angemessenen Buchführungssystems
- Einführung eines Systems, welches den Datenaustausch mit der
Kommission gewährleistet
- Stellung von Kreditanträgen an die Kommission
- Überprüfung der öffentlichen und privaten Beteiligung an den Projekten
- Gewährleistung der Überweisungen an die LAG
und im Rahmen der Begleitung des Programmes
- Sekretariat des nationalen Begleitungsausschusses
- Erstellung des jährlichen Berichts für die Kommission über die Umsetzung
der Initiative
- Sammeln von Daten, welche den jeweiligen Stand der Projekte dokumentieren.
Das Ministerium wird in seinen Aufgaben durch die angegliederten
Verwaltungen, sowie durch die verschiedenen Fachministerien unterstützt.
Was die Titel 3 (Vernetzung) und 4 (Verwaltung, Begleitung und Bewertung) des
Programmes anbelangt ist vorgesehen, dass eine neu zu schaffende öffentlich-rechtliche
Einrichtung, "Bureau d'Assistance Technique des Programmes
Communautaires" (abgekürzt: BAT) technische Hilfe leisten soll.
Nach Auswahl der LAG und der betreffenden regionalen Entwicklungsstrategien
werden die Projekte anhand eines Vorantrages (demande préalable), durch den
Vorstand der jeweiligen LAG begutachtet. Dabei wird geprüft, ob das Projekt in
die von der Lokalen Aktionsgruppe vorgelegte Strategie hineinpasst. (Zur
Vorbereitung der Entscheidung kann die LAG fachspezifische Arbeitsgruppen
einsetzen.)
Zusammen mit der Stellungnahme des LAG-Vorstandes wird der Vorantrag an das
Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes,
zwecks Prüfung und Genehmigung, weitergereicht.
Falls andere Fachministerien vom Projekt betroffen sind, wird der Vorantrag
diesen zur Begutachtung vorgelegt.
Anhand beider Gutachten, von dem jeweiligen LAG-Vorstand und den betroffenen
Ministerien, trifft der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche
Entwicklung (zuständige Behörde zur Umsetzung des LEADER+ - Programmes) die
Entscheidung über die Unterstützung des jeweiligen Projektes im Rahmen der
regionalen Entwicklungsstrategie.
Nachdem der Minister seine Entscheidung getroffen hat, wird das Dossier an
die LAG zurückgereicht. Diese informiert daraufhin den Projektträger über die
Entscheidung bezüglich seines Vorantrages.
Während der Durchführung des Projektes übernimmt das LEADER-Büro eine
Begleitungfunktion. Diese kann von einer technischen Verwaltung oder von einer
zuständigen Arbeitsgruppe unterstützt werden.
Nach Abschluss des Projektes wird dem Vorstand der LAG die Abrechnung zwecks
Annahme vorgelegt.
Diese Abrechnung wird zusammen mit dem Gutachten des LAG-Vorstandes und allen
notwendigen Unterlagen an das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
Entwicklung des ländlichen Raumes weitergeleitet.
Nach Überprüfung wird die Abschlussrechnung vom Minister genehmigt. Die LAG
bekommt Anweisung die europäischen sowie die nationalen Anteile an den
Projektträger zu überweisen.
Den betroffenen Fachministerien werden, zwecks Information, die Unterlagen über
das abgeschlossene Projekt weitergereicht.
Die europäischen Fördermittel, welche vom EAGFL-Ausrichtung bezahlt werden,
fliessen dem nationalen Budget zu und werden im Kapitel "Budget pour
ordre" als Einnahmen gebucht.
Aufgrund der genehmigten LEADER-Programme und der dazugehörenden
Haushalts-entwürfen werden diese Mittel den Lokalen Aktionsgruppen zugeteilt.
Dies geschieht im selben Rythumus wie die Überweisungen seitens der Kommission
getätigt werden. Die Auszahlung der EU-Fördermittel an die LAG erfolgt über
das gleiche Kapitel (Budget pour ordre) auf der Ausgabenseite.
Die nationalen Fördermittel werden jährlich im Staatshaushalt unter dem
Kapitel "Entwicklung des ländlichen Raumes" des
Landwirtschaftsministeriums vorgesehen. Aufgrund der Haushaltsentwürfe der
einzelnen LAG, werden ihnen am Anfang des Jahres 50% der vom Staat geforderten
Mittel zugeteilt. Weitere 30 % der staatlichen Mittel können beantragt werden
sobald die Hälfte des ersten Vorschusses ausgegeben wurde. Die Auszahlung des
Saldos erfolgt aufgrund der Jahresabschlussrechnung welche im Monat Januar des
darauffolgenden Jahres vorzulegen ist.
Die Auszahlung aller Fördermittel an die LAG geschieht nach den gleichen
Prinzipien und unter den gleichen Kontrollmechanismen wie alle anderen Ausgaben
des Staatshaushaltes.
Die auf dem Niveau der LAG anfallenden Zinsen können entweder zur
Kofinanzierung von LEADER-Projekten genutzt werden oder dienen dazu, nach
Abschluss des Programmes, eine Vorfinanzierung der ausstehenden EAGFL-Mittel zu
gewährleisten.
Nach Genehmigung der Abschlussrechnungen der einzelnen LEADER-Projekte, durch
das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen
Raumes, bekommt die LAG Anweisung die Fördernittel an die Projektträger
weiterzuleiten.
In Ausführung von Art. 35 der Verordnung CE N° 1260/99 wird auf nationaler
Ebene ein Begleitausschuss für das LEADER+ - Programm eingesetzt.
Er tritt zum ersten Mal zusammen binnen einer Frist von drei Monaten nach
Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission. Danach wird er zwei
Mal pro Jahr einberufen.
Der Vorsitz wird von einem Vertreter des Ministers für Landwirtschaft,
Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes übernommen. Dieses Ministerium
ist ebenfalls für das Sekretariat des Ausschusses zuständig.
Die Aufgabe des Begleitausschusses besteht darin, anhand von Berichten, die
Ausführung des Programmes zu verfolgen. Die Resultate der Bewertung werden ihm
zur Begutachtung vorgelegt. Er hat das Recht Vorschläge zu unterbreiten welche
zu einer effizienteren Umsetzung führen.
Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern
- der Europäischen Kommission (mit beratender Stimme)
- der durch das LEADER+ - Programm betroffenen Ministerien,
- der Berufskammmern,
- der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- der Lokalen Aktionsgruppen und des nationalen LEADER+ Netzwerkes,
- der Organisationen welche im LEADER-Gebiet im sozio-ökonomischen,
sozio-kulturellen oder umweltpolitischen Bereich tätig sind.
Auf der Grundlage des oben genannten Artikels wird eine interne
Verfahrensordnung aufgestellt welche die Aufgabengebiete und die Zusammensetzung
des Begleitausschusses genau festlegt.
Im Rahmen dieses Programmes wird bestätigt, dass der Staat seine Aufgabe als
Kontrollorgan wahrnimmt so wie sie in Art. 38 der Verordnung (EG) n° 1260/99
vorgeschrieben ist. Somit ist eine effiziente und ordnungsgemässe Verwendung
der Gemeinschaftsmittel sichergestellt. Da alle kofinanzierten Projekte vor
ihrer Bezuschussung vom zuständigen Fachministerium begutachtet und vom
Landwirtschaftsministerium genehmigt werden, wird vorerst geprüft ob sie mit
den Förderkriterien der von den LAG vorgelegten Strategien übereinstimmen. Das
für die Umsetzung der Initiative zuständige Ministerium oder das betroffene
Fachministerium können zu jeder Zeit vor Ort Kontrollen über die sachliche und
rechnerische Richtigkeit der Projekte durchführen.
Die nationale Finanzinspektion (IGF) arbeitet im Sinne der abgeschlossenen
Konvention mit der Finanzkontrollbehörde der Europäischen Kommission zusammen.
Die Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes werden seitens der zuständigen
Ministerien begleitend unterstützt.
Die Verwaltungsstellen der LAG führen eine erste Kontrolle der Projekte
durch ehe die Vorstände ihr Gutachten dazu abgeben. Dabei wird die materielle
Richtigkeit der Ausgaben anhand der eingereichten Belege geprüft. Diese Prüfung
kann durch eine Kontrolle vor Ort ergänzt werden.
Alle Belege im Zusammenhang mit den geförderten Projekten werden von den
LAG-Verwaltungsstellen aufbewahrt. Eine Kopie der gleichen Belege wird, zusammen
mit den Abrechnungen, an das Landwirtschaftsministerium weitergeleitet.
Nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission an die
Mitgliedstaaten wurde im gesamten ländlichen Raum eine Informationskampagne
gestartet welche sich an die Gemeindenverantwortlichen aller infragekommender
Regionen wandte. Es wurden im ganzen sieben regionale Informationsversammlungen
organisiert. Dabei wurden ebenfalls die Projekte vorgestellt, welche im Rahmen
von LEADER II ausgeführt wurden.
Anschliessend konnten sich die Gemeinden mittels eines Fragebogens äussern
ob sie prinzipiell an einer Beteiligung am LEADER+ Programm interessiert sind.
Sie wurden ebenfalls befragt, welches Schwerpunktthema sie für ihre Region als
das wichtigste ansehen würden. Aufgrund der Antworten ist ersichtlich, dass in
allen ländlichen Regionen die Mehrzahl der Gemeinden sich in einer LAG
beteiligen wollen.
Neben den Gemeinden wurden auch die Berufskammern (Landwirtschaftskammer,
Handelskammer und Handwerkerkammer) über die neue Leitlinie informiert. Da die
3 Kammern die wirtschaftlichen Sektoren des ländlichen Raumes abdecken sind
sie, so wie in den zwei ersten Programmphasen, an einer weiteren Beteiligung
interessiert. Je nach Schwerpunktthema der verschiedenen LAG, werden sie sich in
die regionalen Entwicklungsstrategien einbringen.
In einer gesonderten Informationsversammlung wurde den Vereinigungen, Verbänden
und Genossenschaften des ländlichen Raumes die LEADER+ Leitlinie erklärt. So
wie unter LEADER I und LEADER II besteht ihrerseits eine starke Bereitschaft,
sich als Mitglied einer LAG oder als Projektträger einzubringen.
Aus diesen Kontakten ging hervor, dass die angesprochenen Partner, ausser den
von der Kommission vorgegebenen übergeordneten Themen, auf nationaler Ebene
keine Notwendigkeit sehen weitere Themen vorzuschlagen.
Die Abgrenzung des LEADER+ Gebietes wurde in Konsultation mit dem für die
Landesplanung zuständigen Ministerium vorgenommen.
Der Regierungsrat hat das vorliegende Programm angenommen, somit sind die
betroffenen Fachministerien miteingebunden.
Die unter 12.1. konsultierten Partner haben ihr prinzipielles Interesse an
einer Beteiligung im Begleitausschuss kundgetan.
So wie unter Kapitel 9 beschrieben, werden alle repräsentativen Partner auf
nationaler, regionaler und kommunaler Ebene im Begleitausschuss vertreten sein.
In einer internen Verfahrensordnung wird darauf geachtet, dass neben den
staatlichen und kommunalen Verwaltungen die sozio-ökonomischen,
sozio-kulturellen und umweltpolitischen Bereiche gebührend vertreten sind. Dies
gilt ebenfalls für die Beteiligung der Frauen im Begleitausschuss.
Gemäss Artikel 12 der Verordnung 1260/1999 des Rates vom 12 Juni 1999
betreffend der Allgemeinen Bestimmungen der Strukturfonds, müssen die im
LEADER-Programm geförderten Projekte den Bestimmungen entsprechen, welche auf
Europäischer Ebene gelten.
Bei der Auswahl regionaler Entwicklungsstrategien sollen Schwerpunkte, welche
mit allgemeinen EU-Politiken korrespondieren besondere Berücksichtigung finden.
Obschon das LEADER+ Programm eher Software-Massnahmen unterstützt, ist es
trotzdem möglich wettbewerbsrechtlich relevante Förderungen an Betriebe zu
vergeben insofern diese im Rahmen der regionalen Strategie einen Beitrag
leisten. Die zur Anwendung gelangenden Beihilfen fallen unter die
"de-minimis"-Regel.
11.2. Umweltpolitik
Das Prinzip Nachhaltigkeit, das neben der sozialen und wirtschaftlichen
Komponente auf gleichberechtigter Ebene die ökologische Dimension umfasst, ist
als prioritäres Anliegen des LEADER+ Programmes anzusehen. Die Auswahlkriterien
stellen die Berücksichtigung des Umweltaspektes auf regionaler Ebene sicher,
indem eine ausreichende Berücksichtigung aller drei oben genannten Dimensionen
bei der Zielformulierung und Ausrichtung der Massnahmenbreiche als
Muss-Kriterium vorgesehen ist.
Der Vertrag von Amsterdam verankert die Einbeziehung der Dimension der
Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Politikbereiche der EU. Bei
der Umsetzung des Programmes wird sichergestellt, dass keine
geschlechtsspezifischen direkten und indirekten Benachteiligungen bestehen. Die
Teilnehmer am Programm werden ermutigt, diesen Themen eine besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Kurzfassung des Nationalen Programmes zur Umsetzung der LEADER+
Initiative in Luxemburg (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
Entwicklung des ländlichen Raumes)
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