| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | Maulkorbzwang für große Hunde in der Bahn |
Neue Vorschrift bei der Bahn
Große Hunde nur mit Maulkorb zugelassen
Große Hunde müssen vom 16. Juni an in den Zügen der Deutschen Bahn einen
Maulkorb tragen. Diese Vorschrift gelte für alle Hunde, "die nicht in
einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden
können", teilte die Bahn in Frankfurt mit.
Kampfhunde dürfen wieder mit
Damit sei das seit September 2000 im Fernverkehr geltende Verbot aufgehoben,
Kampfhunde im Zug mitzunehmen. Es hat sich nach Angaben der Bahn als nicht
praktikabel erwiesen, weil es in den Bundesländern unterschiedliche gesetzliche
Regelungen für Kampfhunde gibt. Seit der tödlichen Attacke eines Kampfhundes
auf den sechsjährigen Volkan in Hamburg vor zwei Jahren waren zahlreiche
Verbote erlassen worden.
Kinderticket für große Hunde
Der Maulkorbzwang gilt nicht für Blindenhunde. Am Preis für die Fahrscheine
ändert sich nichts: Für größere Hunde, die nicht in einer Tragetasche oder
Box befördert werden können, muss ein Kinderfahrschein gekauft werden, die
kleinen brauchen kein Ticket.
Quelle: T-Online
| 07.06.02, 00:08 |
Warnung vor Versicherungsmakler |
Gefahr für Hundehalter: Nicht eingereichte Anträge zur
Hundehaftplichtversicherung
UWE PETER WILLEMSEN
Harffstr. 36
40591 Düsseldorf
Telefon. 0211/7794556/7
Fax. 0211/7794555
Anasazy-wakan@t-online.de
Düsseldorf, 6. Juni 2002
Ich möchte vorab betonen, dass es hier nicht um Vereinsquerelen
geht und dass ich nicht den DVRT e.V. beschuldige. Dass der Verein in diesem
Zusammenhang genannt wird, liegt einzig an der Tatsache, dass Herr Thomas Reiser
zum Zeitpunkt der Vorkommnisse eben auch Zweiter Vorsitzender dieses Vereins war
und die Kontakte, die er dadurch knüpfte für seine beruflichen Interessen
nutzte.
Ziel dieser Veröffentlichung ist es, Hundehalter vor schwerwiegenden
Konsequenzen aufgrund nicht vorhandenen Versicherungsschutzes zu bewahren.
Nach Absprache mit beteiligten Versicherungsunternehmen im
Hinblick auf geschäftsschädigende Gerichtsverfahren und aus Rücksichtnahme auf
die betroffenen Privatpersonen kann ich die mir vorliegenden Beweismittel zum
Teil nicht zum Zweck der Überprüfung beifügen. Auch könnten die Beweismittel
unter Umständen im Fall eines Rechtsstreits nicht mehr als solche zugelassen
werden. Die mir vorliegenden Unterlagen beinhalten zudem Einzelheiten zur Person
Thomas Reiser, deren Inhalt für meine Vorwürfe irrelevant sind und im Falle
einer Veröffentlichung rechtliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen würden.
Vereinsinterna zum „Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. sind nur in
soweit erwähnt, wie ich es für notwendig erachte, um die Tragweite und
Hintergründe darzustellen.
Aus diesen Gründen
versichere ich an Eides statt und in Kenntnis der Strafbarkeit
einer Falschaussage:
dass sämtliche Angaben zu den Vorgängen, Inhalten von
Telefonaten und vorliegender Schreiben in vollem Umfang der Wahrheit
entsprechen. Es ist nichts hinzugefügt oder verschwiegen.
UWE PETER WILLEMSEN
Harffstr. 36
40591 Düsseldorf
Telefon. 0211/7794555/7
Fax. 0211/7794555
Gefahr für Hundehalter:
Nicht eingereichte Anträge zur Hundehaftplichtversicherung
Hiermit erhebe ich folgende Vorwürfe gegen Herrn Thomas Reiser
in seinen Eigenschaften als Versicherungsmakler und ehemaliger Zweiter
Vorsitzender des deutschen Verbandes für rechtlose Tiere e.V., in dem ich
Mitglied bin.
Herr Thomas Reiser unterbreitete mir August 2001 ein Angebot zur
Hundehalterhaftpflicht, welches mich aufgrund der angeblich besonderen
Konditionen veranlasste, meine bis dato bestehende Versicherung zu kündigen und
mich über seine Makleragentur neu zu versichern.
Zu versichern waren zu diesem Zeitpunkt 1 Pitbull, 1 Malamute und 2 Mischlinge.
Ein weiteres Angebot, das mir von Herrn Reiser unterbreitet wurde, bestand in
einer auf die Bedürfnisse von Hundehaltern in besonderem Maße zugeschnittene
Rechtsschutzversicherung. Beide Angebote wurden mir von Herrn Thomas Reiser als
von ihm persönlich in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Versicherungsunternehmen entwickelte Produkte beschrieben.
Angebotene Tarife.
Rechtsschutz: DM 193.-
Zwingerhaftpflicht: DM 199.-
In der Zeit zwischen August 2001 und Oktober 2001 erfolgten
meinerseits insgesamt sechs telefonische Anfragen nach dem Verbleib der Police
für die Haftpflichtversicherung.
Die folgenden Antworten werden von mir sinngemäß aus dem Gedächnis
wiedergegeben.
Antworten aus 08/01: „Es tut mir leid, es kann sein, dass ich es
noch nicht weiter gegeben habe. Ich werde mich umgehend darum kümmern.“
Antworten aus 09/01: „Ich werde mich darum kümmern. Die Anträge
habe ich ordnungsgemäß eingereicht. Ich frage bei der Versicherung nach.“
Antworten aus 10/01: „Bei der Versicherung sind etliche Anträge
abhanden gekommen. Derzeit findet eine versicherungsinterne Untersuchung des
Falles statt. Der entsprechende Mitarbeiter wird hier noch mit persönlichen,
eventuell auch rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“
Um die Haltungsgenehmigung für einen Hund der Anlage 1 gem.
LHVO-NRW zu erhalten, benötigte ich im Januar 2002 dringend eine
Versicherungsbestätigung. Da mir die Police noch immer nicht vorlag, stellte mir
Herr Thomas Reiser eine Deckungsnote via Fax aus. Um meine Angaben beim
Ordnungsamt Düsseldorf vervollständigen zu können, nannte mir Herr Thomas Reiser
das Versicherungsunternehmen. Das Ordnungsamt erteilte mir nach anfänglichem
Zögern aufgrund dieser Deckungsnote die Haltungsgenehmigung.
Bis dato ging bei mir keine Versicherungspolice ein. Am
10.05.2002 erkundigte ich mich bei dem Versicherungsunternehmen nach dem
Verbleib der Police und dem damit verbundenen Versicherungsschutz. Nach
schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmens wird die
Zwingerhaftpflicht als Produkt überhaupt nicht angeboten. Herr Thomas Reiser hat
im Jahre 1999 den letzten Antrag auf eine Haftpflichtversicherung dort
eingereicht. Herr Thomas Reiser ist derzeit von der Vermittlungstätigkeit
ausgeschlossen. Es ist vorbereitet, Herrn Thomas Reiser von der Vermittlung von
bezeichnetem Unternehmen endgültig auszuschließen.
Die mir von Herrn Thomas Reiser ausgestellte und unterzeichnete
Deckungsnote ist somit wertlos. Da niemals ein entsprechender
Versicherungsantrag eingereicht wurde, bestand zu keinem Zeitpunkt ein
Versicherungsschutz. Im Falle eines Haftplichtschadens hätte ich alle
anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die hätte mich finanziell
ruiniert. Zusätzlich wäre mir die Haltungsgenehmigung für meine mittlerweile
sech Hunde entzogen worden. Die Hunde wären ins Tierheim gekommen und zumindest
vier von ihnen hätten nahezu keine Chance gehabt nochmals vermittelt zu werden.
Ergebnisse weiterer Recherchen
Am 08.02.2001 besuchten zwei Mitarbeiter eines anderen namhaften
Versicherungsunternemens Herrn Thomas Reiser um über eine Zusammenarbeit zu
sprechen. Kernthema waren Sonderkonditionen für die Hundehaftplicht-Versicherung
für Vereins- und Verbandsmitglieder. Herr Thomas Reiser sagte eine Anzahl von
ca. 100.000 Hunden zu. Das sind ca. 0,5% aller in Deutschland lebenden Hunde.
Aufgrund dieser Prognose war dieses Versicherungsunternehmen bereit, sog.
Kampfhunde bis zu maximal 15% Anteil mitzuzeichnen. In 08/01 bat mich Herr
Reiser telefonisch um weitere Publikation dieses besonderen
Versicherungsangebots. Er bezeichnete weder das Vertragsunternehmen, noch
erwähnte er die tatsächlichen Vertragsbedingungen. Er sprach zu mir von einer
Mindestquote von 1000 Vertragsabschlüssen bis einschließlich 10/01, um das
Produkt aufrecht erhalten zu können. Also eine Minderung um 100%.
Zwischen Frau Anke Bormann, inzwischen verheiratete Reiser, der Inhaberin des
Finanzmaklerunternehmens für das Herr Reiser tätig ist und dem
Versicherungsunternehmen kam ein Vermittlungsvertrag zustande.
Bis zum 25.07.2001 wurden von Herrn Thomas Reiser ca. 20 Hunde in Deckung
gegeben, davon waren ca. 70% sog. Kampfhunde. Ab dem 26.07.2001 hat es die
Versicherung abgelehnt, weiterhin sog. Kampfhunde in Deckung zu nehmen.
Am 10.04. und am 23.11.2001 führte ein Mitarbeiter dieser Versicherung nochmals
Gespräche mit Herrn Thomas Reiser. Bei diesen Gesprächen monierte die
Versicherungsgesellschaft, dass die Deckungsnoten von Herrn Thomas Reiser
grundsätzlich mit einer Verspätung von 3 Monaten bei der Gesellschaft
eingereicht wurden.
Nachdem weiterhin mit eklatanter Verspätung nur noch sog. Kampfhunde eingereicht
wurden, kündigte die Versicherung mit Schreiben vom 12.11.2001 das
Sonderkonditionskonzept und nahm auch keine Deckungsnoten von Herrn Thomas
Reiser mehr an.
Herr Thomas Reiser wußte demnach zum Zeitpunkt der
Ausstellung meiner Deckungsnote, dass er entsprechende Anträge nicht
weiterleiten konnte und somit für mich keinerlei Versicherungsschutz zustande
kommen konnte.
Betreffend beider Versicherungsgesellschaften stellte Herr
Thomas Reiser die selbe oben benannte Behauptung auf: Ein Mitarbeiter der
Versicherung habe die Anträge verschlampt.
Bezeugbar bzw. belegbar äußerte sich Herr Thomas Reiser dahingehend mir
gegenüber als auch gegenüber einer anderen Person. Die Versicherung, welche
tatsächlich das von Herrn Thomas Reiser angebotene Sonderkonditionskonzept
angeboten hat, behält sich bereits den Rechtsweg vor, sofern Herr Thomas Reiser
weiterhin diese Unwahrheit als Entschuldigung verwendet.
Der Mitarbeiter, der auf Grund der angeblichen Vorkommnisse die Konsequenzen zu
ziehen hatte, ist bei entsprechendem Versicherungsunternehmen in unveränderter
Position beschäftigt.
Das beschriebene Sonderkonditionskonzept der betreffenden
Versicherungsgesellschaft war aufgrund der von Herrn Thomas Reiser
prognostizierten Vertragsabschlüsse an die Mitgliedschaft in
Tierschutzorganisationen, bzw. die Mitgliedschaft in vergleichbaren Vereinen
gebunden. Eine Mitgliedschaft speziell im DVRT e.V. war zu keiner Zeit
Gegenstand der Bedingungen des Versicherungskonzepts. Wider besseren Wissens
versuchte Herr Thomas Reiser Hundehalter und Tierschützer zu überreden, dem
Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. beizutreten, um die Vorteile dieses
Versicherungskonzeptes genießen zu können. Die Bindung des
Versicherungskonzeptes an die Mitgliedschaft im DVRT e.V. lässt sich, wenn auch
aus juristischer Sicht nicht eindeutig, aus meiner Mitgliedsbestätigung
ableiten. Auch die betreffende Versicherungsgesellschaft war zu keinem Zeitpunkt
darüber informiert, dass Herr Thomas Reiser entsprechende Deckungsnoten
teilweise unter der Bedingung einer Mitgliedschaft im DVRT e.V. anbot. Dem DVRT
e.V. war davon ebenfalls nichts bekannt.
Rechtsschutz
Herr Thomas Reiser deklarierte die von ihm angebotenen
Hundehalter-Rechtsschutzversicherung als besonders empfehlenswertes Produkt.
Tatsächlich sind alle darin enthaltenen Leistungen bereits durch den Abschluss
einer standardisierten Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Trotz Wissens um
diesen Umstand bot Herr Thomas Reiser mindestens einem ehemaligen
Vereinsmitglied, im Wissen um eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung,
diesen Vertrag an. Die Vorteilsabwägung der unterschiedlichen Versicherungen als
auch die vertragsbedingte Auseinandersetzung im Bezug auf die rechtlich nicht
statthafte Doppelversicherung überließ Herr Thomas Reiser den
Versicherungsnehmern.
Resümee
Ca. 30 Anträge für eine Hundehaftpflichtversicherung allein bei
der zuletzt beschriebenen Versicherungsgesellschaft kamen nicht zum
Vertragsabschluß, da Herr Thomas Reiser sich nicht an die Vertragsbedingungen
mit der Versicherung gehalten hat. Die entsprechenden Ablehnungen der
Versicherungsanträge wurde von Herrn Thomas Reiser nicht an die Antragsteller
weiter geleitet. Die Zahl der vermeintlichen Anträge bei der zuerst genannten
Versicherungsgesellschaft ist ebenso unbekannt wie die Zahl der geschädigten
Personen insgesamt.
Herr Thomas Reiser hat, insbesondere durch Ausnutzung seines
Amts als Zweiter Vorsitzender des Deutschen Verbands für rechtlose Tiere e.V.
für seine Versicherungsgeschäfte dem Verband großen Schaden zugefügt. Dem Verein
war von diesen Vorgängen nichts bekannt. Der erste Vorsitzende des DVRT erlangte
erst Ende April 2002 Kenntnis von diesen Vorgängen. Aber nicht nur dem Deutschen
Verband für rechtlose Tiere e.V. Insbesondere auch den Hundehaltern, die
unverschuldet und im Glauben an die Seriosität eines vermeintlich
tierschutzorientierten Versicherungsmaklers die Haltungsgenehmigung für ihre
Hunde aufs Spiel setzten. Dadurch wurden nicht nur die Hunde gefährdet, sondern
auch die finanzielle Existenz der Halter. Der Schaden für den Ruf von
Tierschutzorganisationen und engagierte Einzelpersonen ist kaum absehbar.
Obwohl die Versicherungsunternehmen an der Geschäftspraxis des Herrn Thomas
Reiser gänzlich unschuldig sind und der ihnen entstandene bzw. entstehende
Schaden durch entgangene Vertragsabschlüsse mathematisch berechenbar ist, lassen
sich Imageschäden und daraus resultierende Nachteile für Hundehalter derzeit
kaum kalkulieren. Das Gleiche gilt für Versicherungen und Versicherungsmakler.
Nichts ist geschäftsschädigender, als ein Vertrauensbruch im Versicherungswesen,
insbesondere dann, wenn die physische und materielle Existenz von Halter und
Hund gefährdet wird.
Besonderes
Herr Thomas Reiser führt sein Geschäft in fast unveränderter
Form weiter. Der Direktlink zur Hundehalterhaftplicht ist zwar in Bezug auf das
Antragsformular gelöscht, jedoch leitet der Link Haftpflicht auf das
Antragsformular für die Tierkrankenversicherung.
Mit Ausnahme der namensführenden Teilsätze hat Herr Reiser hier sowohl die
Einleitungs- und Werbesätze als auch die Vertragsbedingungen der betreffenden
Versicherung zu 100% übernommen. Geringfügige Differenzen zwischen den Tarifen
der Versicherung und den von Herrn Reiser unter
http://www.zof-finanz.de/pdf/tiere/hunde/hunde_kranken_tarif.pdf angegebenen
Tarifen lassen sich mit mangelnder Aktualität der pdf-Datei erklären.Somit liegt
der Verdacht nahe, dass Herr Reiser, obwohl er weiss, dass seine Anträge von der
Versicherung nicht mehr angenommen werden, weiterhin
Tierkrankenkenversicherungen dieser Gesellschaft anbietet.
Unklarheiten
Herr Thomas Reiser bestreitet seinen Lebensunterhalt durch seine
Tätigkeit als Versicherungsmakler. Es ist daher davon auszugehen, dass er aktiv
Vermittlungsgeschäfte mit diversen Versicherungsunternehmen abschließt. Warum er
in und trotz seiner Eigenschaft als (ehemaliger) Zweiter Vorsitzender des DVRT
e.V. auch nach Bekanntwerden der Vetragskündigungen weiterhin versucht/versucht
hat, Hundehalterhaftplichtversicherungen bzw. Tierkrankenversicherungen zu
vermitteln, obwohl keine Provision zu erwarten ist/war, fragen Sie ihn am besten
selbst:
Z.O.F.
Bahnhofstr. 65
31008 Elze
Thomas.reiser@zof-finanz.de
oder
Bormann Finanzmakler & Produktentwicklung
Am Hang 34
31008 Elze
Inh. Anke Bormann (jetzt Reiser)
Beide Unternehmen sind identisch.
Zur Diskussion "Warnung vor Versicherungsmakler" bei der < KS-Gemeinde >
und im Forum von <
Bull and Terrier >
| 06.06.02, 12:37 |
Das Problem der gefährlichen Hunde wird von der Politik nicht gelöst, ... |
"Das Problem der gefährlichen Hunde wird von der Politik nicht gelöst,
sondern nur zugedeckt"

Der Hundeliebhaber Wolfgang Marchewka und seine zweijährige
American-Staffordshire-Hündin "Ina vom Klotzberg" Foto: dpa |
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Rahnsdorf - Ina vom Klotzberg würde man gemeinhin als "Kampfhund" bezeichnen.
Doch die zweijährige American Staffordshire-Dame aus dem Dörfchen Rahnsdorf im
Landkreis Wittenberg gehört Wolfgang Marchewka (53). Der Journalist will von
Kampfhunden nichts wissen und noch viel weniger von den Verordnungen, die die
Haltung solcher Tiere regeln. Er hat Ina vom Klotzberg deshalb als Protesthund
erzogen: Ihre Existenz, und zwar ausdrücklich als freundlicher Hund, soll die
Diskussion um die Gefährlichkeit bestimmter Rassen ad absurdum führen.
In Brandenburg ist Wesenstest möglich
"Der ganze Denkansatz ist falsch. Die Verordnungen gehen von der Wirkung her
ins Leere und richten zusätzlich noch Schaden an. Das Problem der gefährlichen
Hunde wird von der Politik nicht gelöst, sondern nur zugedeckt", sagt Marchewka.
Und dass will er sich gerichtlich bestätigen lassen.
Über Inas Wesen kann es keinen Streit geben. Sogar tierärztlich wird ihr
bestätigt, "ausgesprochen freundlich" zu sein. Das ist für die so Gelobte
bitter, denn die Hundeverordnung in Sachsen-Anhalt birgt eine besondere Schärfe:
Anders als im einen Steinwurf entfernten Brandenburg sieht sie keine Wesenstests
vor, bei denen das Naturell von als gefährlich eingestuften Tieren geprüft wird.
Deshalb gilt für Ina, sobald sie das heimische Grundstück verlässt, permanenter
Maulkorb- und Leinenzwang, Gaststätten und Liegewiesen sind so tabu wie
Fußgängerzonen oder öffentliche Veranstaltungen. Doch deshalb ist Marchewka
nicht vor das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gezogen.
Er lehnt die Einteilung von Hunden in "gefährliche" und "ungefährliche" Rassen
ab: "Ich weiß, dass diese Diskussion schwachsinnig ist und das beweise ich am
lebenden Objekt". So kam Ina im Jahr 2000 nicht zufällig in sein Haus, sondern
er entschied sich in der Debatte nach dem Tod des durch zwei Pitbulls
angegriffenen Volkan in Hamburg bewusst für die damals schon verfemte Rasse.
Wie um ihm Recht zu geben, verkündeten vor wenigen Wochen die Hamburger
Regierungskoalitionäre, man denke ernsthaft darüber nach, die an Rassen
orientierte Hundeverordnung der Hansestadt abzuschaffen. In Nordrhein-Westfalen
laufen derzeit Anhörungen für eine neues Hundegesetz. Im Mittelpunkt auch hier
die Frage, ob ein Hund durch seine Rasse charakterlich bestimmt werden kann.
Für die Diensthundeführer der Polizei bei Bund und Ländern gibt es keinen
Zweifel: "Es gibt nachweislich keine gesteigert gefährlichen Hunderassen,
sondern unabhängig von Rassen gefährliche Hunde", stellten sie in einer
gemeinsamen Resolution fest.
Die Polizisten sprechen noch ein Problem an, das Wolfgang Marchewka ebenfalls
bewegt: "Hunde, die ... ausnahmslos mit Korb und an der Leine geführt werden
müssen, werden nicht artgerecht gehalten. Diese Hunde können sich neurotisch und
in der Folge übersteigert gefährlich entwickeln."
"Ich verstehe nicht, dass trotz der Jahrtausende alten Partnerschaft zwischen
Mensch und Hund so viele Menschen immer noch nicht wissen, was ein Hund
eigentlich ist", sagt der Rahnsdorfer, der seit mehr als 20 Jahren Tiere vom
Windhund über Friesenpferde bis zum Schäferhund hält. Vorschriften wie die über
Maulkorb- und Leinenzwang seien nur mit diesem Unwissen zu erklären.
Einen ersten juristischen Erfolg hat Marchewka erzielt: Ein Paragraf der
Hundeverordnung von Sachsen-Anhalt, der die Sterilisierung seines Tieres
vorschreibt, ist vorerst außer Vollzug gesetzt. In anderen Ländern haben
Tierhalter ähnliche Erfolge vorzuweisen, das Bundesverwaltungsgericht hat eine
Klage gegen die Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern angenommen. Ungerührt von
der juristischen Auseinandersetzung ist Ina vom Klotzberg. Ihre größte Sorge ist
meist nur, wer als nächstes das Stöckchen schmeißt. Denn am liebsten ist auch
der freundlichste Protesthund einfach nur Hund.
Von Justus Demmer
Quelle:
Volksstimme
| 06.06.02, 12:36 |
Tierheim Göttingen brauchen Ihre Hilfe |
Tierheim Göttingen brauchen Ihre Hilfe
Liebes ZERGportal-Team,
ich möchte Euch an dieser Stelle um Eure Mithilfe bitten.
Heute stürzte ein Baum auf die Ausläufe unseres Tierheims und richtete immensen
Schaden an. Einen Artikel darüber finden Sie auf der Seite:
www.tierheim-goe.de/not-06-2002.htm
Es wäre schön, wenn Sie einen Hinweis oder Ähnliches auf Ihre Seite
aufnehmen könnten, der auf unsere momentane Lage aufmerksam macht und so
eventuell mögliche Hilfen mobilisieren.
 
Den Artikel und alle Bilder unter www.tierheim-goe.de/not-06-2002.htm
Im Voraus schon jetzt einmal Danke!
Mit freundlichen Grüssen
Simone Cesarz
Webmaster Tierheim Göttingen
www.tierheim-goe.de
tierheim-goettingen@gmx.de
Diesmal ist das Tierheim selbst ein Notfall und wir braucht Ihre Hilfe.
Gerade heute hatte ich noch in diesem Auslauf Bilder von einem unserer Hunde
gemacht - einige Stunden später fiel der Baum .... und auch einer unserer
Hunde, der nachts das Grundstück bewacht, wurde Gott sei Dank noch nicht in den
Auslauf gesetzt - er hätte sonst tot sein können.
Jetzt können wir nur einen Auslauf nutzen und das bei einem Bestand von 30
Hunden - das ist übel. Es ist sehr viel an den Zäunen zerstört worden und
auch die umgefallenen Bäume, die zum Teil noch in der Luft hängen, müssen
durch eine Spezialfirma entsorgt werden.
Das ganz wird sicherlich locker 10.000 € kosten und da auch gerade das Dach
von der Futterküche und dem Büro neu gedeckt werden muss und das auch mit
1800,- € zu Buche schlägt ist kein Geld für Reparaturen da.
Wir bitten Sie an dieser Stelle dringend um Spenden
Das Spendenkonto des Tierheims Göttingen:
Tierheim Göttingen
Sparkasse Göttingen
Konto-Nummer: 92 189
Bankleitzahl: 260 500 01
oder
Tierheim Göttingen
Volksbank Göttingen
Konto-Nummer: 103 243 700
Bankleitzahl: 260 900 50
| 05.06.02, 22:55 |
Die Abgebrannten - Lehnen Sie sich einfach mal zurück und lesen Sie! |
Die "Abgebrannten"
Hundeverordnungen
sind wirkungslos, oder: ein Märchen, dass keines ist!
Hallo,
über den Unsinn der Hundeverordnungen; vergebliche Mühen; ein Märchen,
dass keines ist:
Eine kuriose Geschichte von fliegenden Hunden, tausend Lügen und einer
ganzen Menge Schulden
Den Anfang nahm unsere komische Geschichte mitten in der Nacht. Die süßen
Träume eines sanft schlummernden Hausmeisterehepaares wurden jäh unterbrochen
durch Sirenengeheul dutzender Einsatzfahrzeuge. Als sich die beiden wieder ihrem
Schlafe zuwenden wollten, wurde daraus nichts, denn in diesem Moment begann das
Telefon zu klingeln und verhieß zu so später Stunde nichts gutes. Und richtig,
die Feuerwehr begehrte die Dienste des Hausmeisters in Sachen Hunderettung, denn
die Hausmeisterleute arbeiteten für ein Tierheim. Ein Mehrfamilienhaus in der Nähe
brannte, alle Menschen waren evakuiert, nur die Hunde im Haus wollte bisher noch
niemand so gerne retten. Während die verschlafene Hausmeisterin bei der Frage,
ob sie ihren Mann bei dieser guten Tat unterstützen solle, wieder einschlief,
fuhr ihr Mann los ins Ungewisse.
Die Feuerwehr hatte schon gute Arbeit geleistet, das Haus stand da in Schutt und
Asche, überzogen von einem Schaumteppich, es qualmte gespenstisch, Luft kaum
zum Atmen, und da sollte unser Hausmeister nun herein. Denn in einer der
Wohnungen ließ ein Familienvater, wohl beschäftigt mit der Rettung seiner
Nachkommen, seine Hunde zurück. Frauchen und Mutter vergnügte sich derweil
nichtsahnend auf einer Feier. Der müde, mutige Hausmeister konnte im Haus kaum
die Hand vor Augen sehen, aber Dienst ist Dienst und somit blieb ihm nichts
anderes übrig, als das zu tun, wozu die Feuerwehr sich nicht berufen fühlte
und rettete mit Hilfe eines furchtlosen Hausbewohners die Hunde........
Lehnen Sie sich einfach mal zurück und lesen Sie. Ich verspreche nicht
zuviel, wenn ich sage, dass es sich lohnt.
http://www.tierheim-siegen.de/inhalte/info/bunt/abgebrannt.htm
Grüße
Jürgen Foß
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Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.
Heidenbergstr. 80
57072 Siegen
http://www.tierheim-siegen.de
Tel: 0271/310620
Öffnungszeiten Tierheim:
Mo,Mi,Do: 15.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr
jeden ersten Sonntag im Monat: 15.00-17.00 Uhr
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| 05.06.02, 21:47 |
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