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Maulkorbzwang für große Hunde in der Bahn

Neue Vorschrift bei der Bahn
Große Hunde nur mit Maulkorb zugelassen

Große Hunde müssen vom 16. Juni an in den Zügen der Deutschen Bahn einen Maulkorb tragen. Diese Vorschrift gelte für alle Hunde, "die nicht in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden können", teilte die Bahn in Frankfurt mit.

Kampfhunde dürfen wieder mit

Damit sei das seit September 2000 im Fernverkehr geltende Verbot aufgehoben, Kampfhunde im Zug mitzunehmen. Es hat sich nach Angaben der Bahn als nicht praktikabel erwiesen, weil es in den Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Kampfhunde gibt. Seit der tödlichen Attacke eines Kampfhundes auf den sechsjährigen Volkan in Hamburg vor zwei Jahren waren zahlreiche Verbote erlassen worden.

Kinderticket für große Hunde

Der Maulkorbzwang gilt nicht für Blindenhunde. Am Preis für die Fahrscheine ändert sich nichts: Für größere Hunde, die nicht in einer Tragetasche oder Box befördert werden können, muss ein Kinderfahrschein gekauft werden, die kleinen brauchen kein Ticket.

Quelle: T-Online


07.06.02, 00:08
Warnung vor Versicherungsmakler


Gefahr für Hundehalter: Nicht eingereichte Anträge zur Hundehaftplichtversicherung



UWE PETER WILLEMSEN
Harffstr. 36
40591 Düsseldorf
Telefon. 0211/7794556/7
Fax. 0211/7794555
Anasazy-wakan@t-online.de


Düsseldorf, 6. Juni 2002

Ich möchte vorab betonen, dass es hier nicht um Vereinsquerelen geht und dass ich nicht den DVRT e.V. beschuldige. Dass der Verein in diesem Zusammenhang genannt wird, liegt einzig an der Tatsache, dass Herr Thomas Reiser zum Zeitpunkt der Vorkommnisse eben auch Zweiter Vorsitzender dieses Vereins war und die Kontakte, die er dadurch knüpfte für seine beruflichen Interessen nutzte.
Ziel dieser Veröffentlichung ist es, Hundehalter vor schwerwiegenden Konsequenzen aufgrund nicht vorhandenen Versicherungsschutzes zu bewahren.

Nach Absprache mit beteiligten Versicherungsunternehmen im Hinblick auf geschäftsschädigende Gerichtsverfahren und aus Rücksichtnahme auf die betroffenen Privatpersonen kann ich die mir vorliegenden Beweismittel zum Teil nicht zum Zweck der Überprüfung beifügen. Auch könnten die Beweismittel unter Umständen im Fall eines Rechtsstreits nicht mehr als solche zugelassen werden. Die mir vorliegenden Unterlagen beinhalten zudem Einzelheiten zur Person Thomas Reiser, deren Inhalt für meine Vorwürfe irrelevant sind und im Falle einer Veröffentlichung rechtliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen würden.
Vereinsinterna zum „Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. sind nur in soweit erwähnt, wie ich es für notwendig erachte, um die Tragweite und Hintergründe darzustellen.

Aus diesen Gründen

versichere ich an Eides statt und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage:

dass sämtliche Angaben zu den Vorgängen, Inhalten von Telefonaten und vorliegender Schreiben in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen. Es ist nichts hinzugefügt oder verschwiegen.



UWE PETER WILLEMSEN
Harffstr. 36
40591 Düsseldorf
Telefon. 0211/7794555/7
Fax. 0211/7794555

Gefahr für Hundehalter:
Nicht eingereichte Anträge zur Hundehaftplichtversicherung

Hiermit erhebe ich folgende Vorwürfe gegen Herrn Thomas Reiser in seinen Eigenschaften als Versicherungsmakler und ehemaliger Zweiter Vorsitzender des deutschen Verbandes für rechtlose Tiere e.V., in dem ich Mitglied bin.

Herr Thomas Reiser unterbreitete mir August 2001 ein Angebot zur Hundehalterhaftpflicht, welches mich aufgrund der angeblich besonderen Konditionen veranlasste, meine bis dato bestehende Versicherung zu kündigen und mich über seine Makleragentur neu zu versichern.
Zu versichern waren zu diesem Zeitpunkt 1 Pitbull, 1 Malamute und 2 Mischlinge. Ein weiteres Angebot, das mir von Herrn Reiser unterbreitet wurde, bestand in einer auf die Bedürfnisse von Hundehaltern in besonderem Maße zugeschnittene Rechtsschutzversicherung. Beide Angebote wurden mir von Herrn Thomas Reiser als von ihm persönlich in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Versicherungsunternehmen entwickelte Produkte beschrieben.

Angebotene Tarife.
Rechtsschutz: DM 193.-
Zwingerhaftpflicht: DM 199.-

In der Zeit zwischen August 2001 und Oktober 2001 erfolgten meinerseits insgesamt sechs telefonische Anfragen nach dem Verbleib der Police für die Haftpflichtversicherung.
Die folgenden Antworten werden von mir sinngemäß aus dem Gedächnis wiedergegeben.

Antworten aus 08/01: „Es tut mir leid, es kann sein, dass ich es noch nicht weiter gegeben habe. Ich werde mich umgehend darum kümmern.“

Antworten aus 09/01: „Ich werde mich darum kümmern. Die Anträge habe ich ordnungsgemäß eingereicht. Ich frage bei der Versicherung nach.“

Antworten aus 10/01: „Bei der Versicherung sind etliche Anträge abhanden gekommen. Derzeit findet eine versicherungsinterne Untersuchung des Falles statt. Der entsprechende Mitarbeiter wird hier noch mit persönlichen, eventuell auch rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“

Um die Haltungsgenehmigung für einen Hund der Anlage 1 gem. LHVO-NRW zu erhalten, benötigte ich im Januar 2002 dringend eine Versicherungsbestätigung. Da mir die Police noch immer nicht vorlag, stellte mir Herr Thomas Reiser eine Deckungsnote via Fax aus. Um meine Angaben beim Ordnungsamt Düsseldorf vervollständigen zu können, nannte mir Herr Thomas Reiser das Versicherungsunternehmen. Das Ordnungsamt erteilte mir nach anfänglichem Zögern aufgrund dieser Deckungsnote die Haltungsgenehmigung.

Bis dato ging bei mir keine Versicherungspolice ein. Am 10.05.2002 erkundigte ich mich bei dem Versicherungsunternehmen nach dem Verbleib der Police und dem damit verbundenen Versicherungsschutz. Nach schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmens wird die Zwingerhaftpflicht als Produkt überhaupt nicht angeboten. Herr Thomas Reiser hat im Jahre 1999 den letzten Antrag auf eine Haftpflichtversicherung dort eingereicht. Herr Thomas Reiser ist derzeit von der Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen. Es ist vorbereitet, Herrn Thomas Reiser von der Vermittlung von bezeichnetem Unternehmen endgültig auszuschließen.

Die mir von Herrn Thomas Reiser ausgestellte und unterzeichnete Deckungsnote ist somit wertlos. Da niemals ein entsprechender Versicherungsantrag eingereicht wurde, bestand zu keinem Zeitpunkt ein Versicherungsschutz. Im Falle eines Haftplichtschadens hätte ich alle anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die hätte mich finanziell ruiniert. Zusätzlich wäre mir die Haltungsgenehmigung für meine mittlerweile sech Hunde entzogen worden. Die Hunde wären ins Tierheim gekommen und zumindest vier von ihnen hätten nahezu keine Chance gehabt nochmals vermittelt zu werden.

Ergebnisse weiterer Recherchen

Am 08.02.2001 besuchten zwei Mitarbeiter eines anderen namhaften Versicherungsunternemens Herrn Thomas Reiser um über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Kernthema waren Sonderkonditionen für die Hundehaftplicht-Versicherung für Vereins- und Verbandsmitglieder. Herr Thomas Reiser sagte eine Anzahl von ca. 100.000 Hunden zu. Das sind ca. 0,5% aller in Deutschland lebenden Hunde. Aufgrund dieser Prognose war dieses Versicherungsunternehmen bereit, sog. Kampfhunde bis zu maximal 15% Anteil mitzuzeichnen. In 08/01 bat mich Herr Reiser telefonisch um weitere Publikation dieses besonderen Versicherungsangebots. Er bezeichnete weder das Vertragsunternehmen, noch erwähnte er die tatsächlichen Vertragsbedingungen. Er sprach zu mir von einer Mindestquote von 1000 Vertragsabschlüssen bis einschließlich 10/01, um das Produkt aufrecht erhalten zu können. Also eine Minderung um 100%.
Zwischen Frau Anke Bormann, inzwischen verheiratete Reiser, der Inhaberin des Finanzmaklerunternehmens für das Herr Reiser tätig ist und dem Versicherungsunternehmen kam ein Vermittlungsvertrag zustande.
Bis zum 25.07.2001 wurden von Herrn Thomas Reiser ca. 20 Hunde in Deckung gegeben, davon waren ca. 70% sog. Kampfhunde. Ab dem 26.07.2001 hat es die Versicherung abgelehnt, weiterhin sog. Kampfhunde in Deckung zu nehmen.
Am 10.04. und am 23.11.2001 führte ein Mitarbeiter dieser Versicherung nochmals Gespräche mit Herrn Thomas Reiser. Bei diesen Gesprächen monierte die Versicherungsgesellschaft, dass die Deckungsnoten von Herrn Thomas Reiser grundsätzlich mit einer Verspätung von 3 Monaten bei der Gesellschaft eingereicht wurden.
Nachdem weiterhin mit eklatanter Verspätung nur noch sog. Kampfhunde eingereicht wurden, kündigte die Versicherung mit Schreiben vom 12.11.2001 das Sonderkonditionskonzept und nahm auch keine Deckungsnoten von Herrn Thomas Reiser mehr an.

Herr Thomas Reiser wußte demnach zum Zeitpunkt der Ausstellung meiner Deckungsnote, dass er entsprechende Anträge nicht weiterleiten konnte und somit für mich keinerlei Versicherungsschutz zustande kommen konnte.

Betreffend beider Versicherungsgesellschaften stellte Herr Thomas Reiser die selbe oben benannte Behauptung auf: Ein Mitarbeiter der Versicherung habe die Anträge verschlampt.
Bezeugbar bzw. belegbar äußerte sich Herr Thomas Reiser dahingehend mir gegenüber als auch gegenüber einer anderen Person. Die Versicherung, welche tatsächlich das von Herrn Thomas Reiser angebotene Sonderkonditionskonzept angeboten hat, behält sich bereits den Rechtsweg vor, sofern Herr Thomas Reiser weiterhin diese Unwahrheit als Entschuldigung verwendet.
Der Mitarbeiter, der auf Grund der angeblichen Vorkommnisse die Konsequenzen zu ziehen hatte, ist bei entsprechendem Versicherungsunternehmen in unveränderter Position beschäftigt.

Das beschriebene Sonderkonditionskonzept der betreffenden Versicherungsgesellschaft war aufgrund der von Herrn Thomas Reiser prognostizierten Vertragsabschlüsse an die Mitgliedschaft in Tierschutzorganisationen, bzw. die Mitgliedschaft in vergleichbaren Vereinen gebunden. Eine Mitgliedschaft speziell im DVRT e.V. war zu keiner Zeit Gegenstand der Bedingungen des Versicherungskonzepts. Wider besseren Wissens versuchte Herr Thomas Reiser Hundehalter und Tierschützer zu überreden, dem Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. beizutreten, um die Vorteile dieses Versicherungskonzeptes genießen zu können. Die Bindung des Versicherungskonzeptes an die Mitgliedschaft im DVRT e.V. lässt sich, wenn auch aus juristischer Sicht nicht eindeutig, aus meiner Mitgliedsbestätigung ableiten. Auch die betreffende Versicherungsgesellschaft war zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass Herr Thomas Reiser entsprechende Deckungsnoten teilweise unter der Bedingung einer Mitgliedschaft im DVRT e.V. anbot. Dem DVRT e.V. war davon ebenfalls nichts bekannt.

Rechtsschutz

Herr Thomas Reiser deklarierte die von ihm angebotenen Hundehalter-Rechtsschutzversicherung als besonders empfehlenswertes Produkt. Tatsächlich sind alle darin enthaltenen Leistungen bereits durch den Abschluss einer standardisierten Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Trotz Wissens um diesen Umstand bot Herr Thomas Reiser mindestens einem ehemaligen Vereinsmitglied, im Wissen um eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung, diesen Vertrag an. Die Vorteilsabwägung der unterschiedlichen Versicherungen als auch die vertragsbedingte Auseinandersetzung im Bezug auf die rechtlich nicht statthafte Doppelversicherung überließ Herr Thomas Reiser den Versicherungsnehmern.

Resümee

Ca. 30 Anträge für eine Hundehaftpflichtversicherung allein bei der zuletzt beschriebenen Versicherungsgesellschaft kamen nicht zum Vertragsabschluß, da Herr Thomas Reiser sich nicht an die Vertragsbedingungen mit der Versicherung gehalten hat. Die entsprechenden Ablehnungen der Versicherungsanträge wurde von Herrn Thomas Reiser nicht an die Antragsteller weiter geleitet. Die Zahl der vermeintlichen Anträge bei der zuerst genannten Versicherungsgesellschaft ist ebenso unbekannt wie die Zahl der geschädigten Personen insgesamt.

Herr Thomas Reiser hat, insbesondere durch Ausnutzung seines Amts als Zweiter Vorsitzender des Deutschen Verbands für rechtlose Tiere e.V. für seine Versicherungsgeschäfte dem Verband großen Schaden zugefügt. Dem Verein war von diesen Vorgängen nichts bekannt. Der erste Vorsitzende des DVRT erlangte erst Ende April 2002 Kenntnis von diesen Vorgängen. Aber nicht nur dem Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. Insbesondere auch den Hundehaltern, die unverschuldet und im Glauben an die Seriosität eines vermeintlich tierschutzorientierten Versicherungsmaklers die Haltungsgenehmigung für ihre Hunde aufs Spiel setzten. Dadurch wurden nicht nur die Hunde gefährdet, sondern auch die finanzielle Existenz der Halter. Der Schaden für den Ruf von Tierschutzorganisationen und engagierte Einzelpersonen ist kaum absehbar.
Obwohl die Versicherungsunternehmen an der Geschäftspraxis des Herrn Thomas Reiser gänzlich unschuldig sind und der ihnen entstandene bzw. entstehende Schaden durch entgangene Vertragsabschlüsse mathematisch berechenbar ist, lassen sich Imageschäden und daraus resultierende Nachteile für Hundehalter derzeit kaum kalkulieren. Das Gleiche gilt für Versicherungen und Versicherungsmakler. Nichts ist geschäftsschädigender, als ein Vertrauensbruch im Versicherungswesen, insbesondere dann, wenn die physische und materielle Existenz von Halter und Hund gefährdet wird.


Besonderes

Herr Thomas Reiser führt sein Geschäft in fast unveränderter Form weiter. Der Direktlink zur Hundehalterhaftplicht ist zwar in Bezug auf das Antragsformular gelöscht, jedoch leitet der Link Haftpflicht auf das Antragsformular für die Tierkrankenversicherung.
Mit Ausnahme der namensführenden Teilsätze hat Herr Reiser hier sowohl die Einleitungs- und Werbesätze als auch die Vertragsbedingungen der betreffenden Versicherung zu 100% übernommen. Geringfügige Differenzen zwischen den Tarifen der Versicherung und den von Herrn Reiser unter http://www.zof-finanz.de/pdf/tiere/hunde/hunde_kranken_tarif.pdf angegebenen Tarifen lassen sich mit mangelnder Aktualität der pdf-Datei erklären.Somit liegt der Verdacht nahe, dass Herr Reiser, obwohl er weiss, dass seine Anträge von der Versicherung nicht mehr angenommen werden, weiterhin Tierkrankenkenversicherungen dieser Gesellschaft anbietet.

Unklarheiten

Herr Thomas Reiser bestreitet seinen Lebensunterhalt durch seine Tätigkeit als Versicherungsmakler. Es ist daher davon auszugehen, dass er aktiv Vermittlungsgeschäfte mit diversen Versicherungsunternehmen abschließt. Warum er in und trotz seiner Eigenschaft als (ehemaliger) Zweiter Vorsitzender des DVRT e.V. auch nach Bekanntwerden der Vetragskündigungen weiterhin versucht/versucht hat, Hundehalterhaftplichtversicherungen bzw. Tierkrankenversicherungen zu vermitteln, obwohl keine Provision zu erwarten ist/war, fragen Sie ihn am besten selbst:

Z.O.F.
Bahnhofstr. 65
31008 Elze
Thomas.reiser@zof-finanz.de

oder

Bormann Finanzmakler & Produktentwicklung
Am Hang 34
31008 Elze
Inh. Anke Bormann (jetzt Reiser)

Beide Unternehmen sind identisch.


Zur Diskussion "Warnung vor Versicherungsmakler" bei der < KS-Gemeinde > und im Forum von < Bull and Terrier >
 

 

06.06.02, 12:37
Das Problem der gefährlichen Hunde wird von der Politik nicht gelöst, ...

"Das Problem der gefährlichen Hunde wird von der Politik nicht gelöst, sondern nur zugedeckt"

Der Hundeliebhaber Wolfgang Marchewka und seine zweijährige American-Staffordshire-Hündin "Ina vom Klotzberg" Foto: dpa


Rahnsdorf - Ina vom Klotzberg würde man gemeinhin als "Kampfhund" bezeichnen. Doch die zweijährige American Staffordshire-Dame aus dem Dörfchen Rahnsdorf im Landkreis Wittenberg gehört Wolfgang Marchewka (53). Der Journalist will von Kampfhunden nichts wissen und noch viel weniger von den Verordnungen, die die Haltung solcher Tiere regeln. Er hat Ina vom Klotzberg deshalb als Protesthund erzogen: Ihre Existenz, und zwar ausdrücklich als freundlicher Hund, soll die Diskussion um die Gefährlichkeit bestimmter Rassen ad absurdum führen.

In Brandenburg ist Wesenstest möglich
"Der ganze Denkansatz ist falsch. Die Verordnungen gehen von der Wirkung her ins Leere und richten zusätzlich noch Schaden an. Das Problem der gefährlichen Hunde wird von der Politik nicht gelöst, sondern nur zugedeckt", sagt Marchewka. Und dass will er sich gerichtlich bestätigen lassen.

Über Inas Wesen kann es keinen Streit geben. Sogar tierärztlich wird ihr bestätigt, "ausgesprochen freundlich" zu sein. Das ist für die so Gelobte bitter, denn die Hundeverordnung in Sachsen-Anhalt birgt eine besondere Schärfe: Anders als im einen Steinwurf entfernten Brandenburg sieht sie keine Wesenstests vor, bei denen das Naturell von als gefährlich eingestuften Tieren geprüft wird.

Deshalb gilt für Ina, sobald sie das heimische Grundstück verlässt, permanenter Maulkorb- und Leinenzwang, Gaststätten und Liegewiesen sind so tabu wie Fußgängerzonen oder öffentliche Veranstaltungen. Doch deshalb ist Marchewka nicht vor das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gezogen.

Er lehnt die Einteilung von Hunden in "gefährliche" und "ungefährliche" Rassen ab: "Ich weiß, dass diese Diskussion schwachsinnig ist und das beweise ich am lebenden Objekt". So kam Ina im Jahr 2000 nicht zufällig in sein Haus, sondern er entschied sich in der Debatte nach dem Tod des durch zwei Pitbulls angegriffenen Volkan in Hamburg bewusst für die damals schon verfemte Rasse.

Wie um ihm Recht zu geben, verkündeten vor wenigen Wochen die Hamburger Regierungskoalitionäre, man denke ernsthaft darüber nach, die an Rassen orientierte Hundeverordnung der Hansestadt abzuschaffen. In Nordrhein-Westfalen laufen derzeit Anhörungen für eine neues Hundegesetz. Im Mittelpunkt auch hier die Frage, ob ein Hund durch seine Rasse charakterlich bestimmt werden kann.

Für die Diensthundeführer der Polizei bei Bund und Ländern gibt es keinen Zweifel: "Es gibt nachweislich keine gesteigert gefährlichen Hunderassen, sondern unabhängig von Rassen gefährliche Hunde", stellten sie in einer gemeinsamen Resolution fest.

Die Polizisten sprechen noch ein Problem an, das Wolfgang Marchewka ebenfalls bewegt: "Hunde, die ... ausnahmslos mit Korb und an der Leine geführt werden müssen, werden nicht artgerecht gehalten. Diese Hunde können sich neurotisch und in der Folge übersteigert gefährlich entwickeln."

"Ich verstehe nicht, dass trotz der Jahrtausende alten Partnerschaft zwischen Mensch und Hund so viele Menschen immer noch nicht wissen, was ein Hund eigentlich ist", sagt der Rahnsdorfer, der seit mehr als 20 Jahren Tiere vom Windhund über Friesenpferde bis zum Schäferhund hält. Vorschriften wie die über Maulkorb- und Leinenzwang seien nur mit diesem Unwissen zu erklären.

Einen ersten juristischen Erfolg hat Marchewka erzielt: Ein Paragraf der Hundeverordnung von Sachsen-Anhalt, der die Sterilisierung seines Tieres vorschreibt, ist vorerst außer Vollzug gesetzt. In anderen Ländern haben Tierhalter ähnliche Erfolge vorzuweisen, das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern angenommen. Ungerührt von der juristischen Auseinandersetzung ist Ina vom Klotzberg. Ihre größte Sorge ist meist nur, wer als nächstes das Stöckchen schmeißt. Denn am liebsten ist auch der freundlichste Protesthund einfach nur Hund.

Von Justus Demmer   
Quelle: Volksstimme


06.06.02, 12:36
Tierheim Göttingen brauchen Ihre Hilfe

Tierheim Göttingen brauchen Ihre Hilfe

Liebes ZERGportal-Team,

ich möchte Euch an dieser Stelle um Eure Mithilfe bitten.

Heute stürzte ein Baum auf die Ausläufe unseres Tierheims und richtete immensen Schaden an. Einen Artikel darüber finden Sie auf der Seite:

www.tierheim-goe.de/not-06-2002.htm

Es wäre schön, wenn Sie einen Hinweis oder Ähnliches auf Ihre Seite aufnehmen könnten, der auf unsere momentane Lage aufmerksam macht und so eventuell mögliche Hilfen mobilisieren.

TH Göttingen bittet um Hilfe TH Göttingen bittet um Hilfe

Den Artikel und alle Bilder unter www.tierheim-goe.de/not-06-2002.htm

Im Voraus schon jetzt einmal Danke!

Mit freundlichen Grüssen

Simone Cesarz
Webmaster Tierheim Göttingen

www.tierheim-goe.de
tierheim-goettingen@gmx.de


Diesmal ist das Tierheim selbst ein Notfall und wir braucht Ihre Hilfe.

Gerade heute hatte ich noch in diesem Auslauf Bilder von einem unserer Hunde gemacht - einige Stunden später fiel der Baum .... und auch einer unserer Hunde, der nachts das Grundstück bewacht, wurde Gott sei Dank noch nicht in den Auslauf gesetzt - er hätte sonst tot sein können.
Jetzt können wir nur einen Auslauf nutzen und das bei einem Bestand von 30 Hunden - das ist übel. Es ist sehr viel an den Zäunen zerstört worden und auch die umgefallenen Bäume, die zum Teil noch in der Luft hängen, müssen durch eine Spezialfirma entsorgt werden.
Das ganz wird sicherlich locker 10.000 € kosten und da auch gerade das Dach von der Futterküche und dem Büro neu gedeckt werden muss und das auch mit 1800,- € zu Buche schlägt ist kein Geld für Reparaturen da.

Wir bitten Sie an dieser Stelle dringend um Spenden

Das Spendenkonto des Tierheims Göttingen:

Tierheim Göttingen
Sparkasse Göttingen

Konto-Nummer: 92 189
Bankleitzahl: 260 500 01

oder

Tierheim Göttingen
Volksbank Göttingen
Konto-Nummer: 103 243 700
Bankleitzahl: 260 900 50


05.06.02, 22:55
Die Abgebrannten - Lehnen Sie sich einfach mal zurück und lesen Sie!

Die "Abgebrannten"
Hundeverordnungen sind wirkungslos, oder: ein Märchen, dass keines ist!

Hallo,
über den Unsinn der Hundeverordnungen; vergebliche Mühen; ein  Märchen, dass keines ist:


Eine kuriose Geschichte von fliegenden Hunden, tausend Lügen und einer ganzen Menge Schulden

Kapitel 1: Das Feuer

Den Anfang nahm unsere komische Geschichte mitten in der Nacht. Die süßen Träume eines sanft schlummernden Hausmeisterehepaares wurden jäh unterbrochen durch Sirenengeheul dutzender Einsatzfahrzeuge. Als sich die beiden wieder ihrem Schlafe zuwenden wollten, wurde daraus nichts, denn in diesem Moment begann das Telefon zu klingeln und verhieß zu so später Stunde nichts gutes. Und richtig, die Feuerwehr begehrte die Dienste des Hausmeisters in Sachen Hunderettung, denn die Hausmeisterleute arbeiteten für ein Tierheim. Ein Mehrfamilienhaus in der Nähe brannte, alle Menschen waren evakuiert, nur die Hunde im Haus wollte bisher noch niemand so gerne retten. Während die verschlafene Hausmeisterin bei der Frage, ob sie ihren Mann bei dieser guten Tat unterstützen solle, wieder einschlief, fuhr ihr Mann los ins Ungewisse.
Die Feuerwehr hatte schon gute Arbeit geleistet, das Haus stand da in Schutt und Asche, überzogen von einem Schaumteppich, es qualmte gespenstisch, Luft kaum zum Atmen, und da sollte unser Hausmeister nun herein. Denn in einer der Wohnungen ließ ein Familienvater, wohl beschäftigt mit der Rettung seiner Nachkommen, seine Hunde zurück. Frauchen und Mutter vergnügte sich derweil nichtsahnend auf einer Feier. Der müde, mutige Hausmeister konnte im Haus kaum die Hand vor Augen sehen, aber Dienst ist Dienst und somit blieb ihm nichts anderes übrig, als das zu tun, wozu die Feuerwehr sich nicht berufen fühlte und rettete mit Hilfe eines furchtlosen Hausbewohners die Hunde........

Lehnen Sie sich einfach mal zurück und lesen Sie. Ich verspreche nicht zuviel, wenn ich sage, dass es sich lohnt.

http://www.tierheim-siegen.de/inhalte/info/bunt/abgebrannt.htm


Grüße
Jürgen Foß
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Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.
Heidenbergstr. 80
57072 Siegen
http://www.tierheim-siegen.de
Tel: 0271/310620
Öffnungszeiten Tierheim:
Mo,Mi,Do: 15.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr
jeden ersten Sonntag im Monat: 15.00-17.00 Uhr
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05.06.02, 21:47
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