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Verfassungsbeschwerde steht – Kläger trafen sich

Verfassungsbeschwerde steht – Kläger trafen sich

Samstag Mittag sahen sie sich zum ersten Mal: rund 50 der 90 Kläger lernten Prof. Jan Ziekow kennen, den Mann, der die Rechte diskriminierter Hundehalter vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten will. Nachdem der Professor der Universität  Speyer, der als einer der führenden Verfassungsrechtler in unserem Land gilt, die umfangreiche Beschwerdeschrift fertig stellte, hatte der VDH zu dieser Informationsveranstaltung nach Rüsselsheim eingeladen. Präsident Uwe Fischer eröffnete das Treffen im Namen des Verbandes und der betroffenen Vereine, von denen die Beschwerde mitgetragen wird. Dabei verwies er auf den arbeitsintensiven Vorlauf, der in enger Zusammenarbeit zwischen Jan Ziekow, der VDH-Hauptgeschäftstelle und dem Club für Molosser abgewickelt wurde. Fischer dankte den Genannten für die geleistete Arbeit und den Beschwerdeführern für ihre Bereitschaft und  die Kooperation. Sie alle hatten ja in den letzten Monaten Vollmachten erteilt, mehrere Fragebögen ausgefüllt und Nachfragen beantwortet. Dann übergab er das Wort an Prof. Ziekow, der Strategien und Zielsetzungen des komplizierten juristischen Werkes erläuterte.

Dabei wurde vor allem klar, welche umfangreichen Vorbereitungen notwendig waren. Viele Betroffene hatten sich ja schon die Frage gestellt: „Warum dauert das alles so lange?“ Die rund 100 Seiten starke eigentliche Verfassungsklage und der zusätzliche Antrag auf eine einstweilige Anordnung mit noch einmal 25 Seiten beantwortet diese Frage hinreichend. Deutlich wurde auch, nach welchen Kriterien die 90 Beschwerdeführer aus den mehr als 300 Betroffenen ausgesucht wurden, die sich als Klagewillige gemeldet hatten. Soviel kann man vorab sagen: Es sind vor allem Züchter und Halter mit internationalen Kontakten, die durch die neueste Gesetzgebung in besonderem Maße  betroffen sind.

Selbstverständlich werde ich unsere Leser in vollem Umfang über die Strategie, die Kernpunkte der Argumentation und über neueste Gutachten informieren. Ein wenig Geduld noch. Zu dieser Strategie gehört nämlich auch die exakte Planung der Veröffentlichung. Betroffene Hundehalter, interessierte Mitglieder und vor allem die Medien werden in engster Absprache zwischen Prof. Ziekow, dem VDH-Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Udo Kopernik und mir mit Nachrichten versorgt. Wir wollen das in wenigen Tagen zeitgleich und in einem medialen Rundumschlag tun. So etwas nennt man neudeutsch einen „Message Impact“. Deshalb die Empfehlung: Bleiben Sie dran, wie man im Fernsehen sagen würde und klicken Sie immer wieder mal auf den Menüpunkt „Aktuelles“ auf  der Homepage des Clubs für Molosser, der – wie Sie wissen – immer die neuesten Informationen für Sie bereit hält, wenn diese denn verifiziert (also gesicherte Erkenntnis) sind und nicht bloß Gerüchte oder Halbwahrheiten, wie sie andernorts veröffentlicht werden.

Zur Veranstaltung selbst bleibt abschließend noch zu bemerken, daß die Teilnehmer aus der Opelstadt in dem Bewußtsein abreisten, daß ihr (unser aller) Anliegen bei Prof. Jan Ziekow in allerbesten Händen ist.

Gerhard Dalla-Bona
www.molosser.de

15.10.01, 08:03
Bundesweit einheitliche Regelung in AussichtMimimalkonsens gegen Beißer
Für den Umgang mit gefährlichen Kampfhunden steht eine bundesweit einheitliche Regelung in Aussicht
/ Von Stefan Schneider

Wiesbaden. Im Auftrag der Innenminister der Länder und des Bundes hat eine Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Vorschlag erarbeitet, der sich an den Vorstellungen des hessischen Innenministers orientiert. Der Entwurf wird nächste Woche in der Sitzung des zuständigen Arbeitskreises der Innenministerkonferenz beraten und soll am 7. und 8. November den Ministern bei ihrer Herbsttagung zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies bestätigte der Sprecher des Arbeitskreises, Thomas Veil, auf Anfrage. Bisher hat jedes Bundesland eigene, oft sehr unterschiedliche Richtlinien.

Der neue Vorschlag stelle einen "Minimalkompromiß" der bestehenden Regelungen dar, sagt Veil, Ministerialdirigent im Innenministerium von Sachsen-Anhalt. Der Entwurf beinhalte sowohl eine abgestufte Liste gefährlicher Hunderassen, als auch die Forderung nach einer individuellen Wesensprüfung der Tiere, um einem Automatismus vorzubeugen. Damit entspricht er den Grundzügen der vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) im vergangenen Jahr erlassenen Kampfhunde-Verordnung. Seit vor gut einem Jahr ein sechs Jahre alter Junge in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier getötet wurde, sind die Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Hunden in fast allen Bundesländern verschärft worden. Umstritten bleibt, ob die Gefährlichkeit eines Hundes genetisch veranlagt ist, oder ob man jedes Tier individuell beurteilen muß. An diesem Punkt scheiterte im vergangenen Jahr der erste Versuch der Innenministerkonferenz, zu einer bundesweiten Regelung zu kommen.

So erließ Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) schon Ende Juni 2000 eine Eilverordnung, die zunächst den Besitz von 16 Hunderassen verbot. Trotz zahlreicher Änderungen, so wurde die Zahl der "unwiderlegbar" gefährlichen Hunderassen auf drei reduziert (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier), und zweier korrigierender Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, beharrt Bouffier, wie fast alle seiner Ressortkollegen, auf einer Rasseliste. Er möchte noch in diesem Jahr die veränderte Verordnung, auch gegen die Bedenken des Koalitionspartners FDP, als Gesetz beschlossen wissen, wie Michael Bußer, Sprecher des hessischen Innenministeriums, betont. Tierschutzverbände kritisieren die Verurteilung einzelner Rassen. Sie verweisen darauf, daß nur rund 20 Prozent der Bißattacken durch Hunde geschehe, die in den Verordnungen aufgeführt würden. In diesen Listen kämen potentielle Beißer, wie Schäferhunde, Rottweiler oder Dobermänner in der Regel nicht vor, sagt Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des Frankfurter Tierschutzvereins. Wichtiger als die Rassenzugehörigkeit seien Größe und Erziehung eines Hundes. Die Hundeverordnungen, so Kost-Stenger, hätten die Falschen getroffen. Die Gehege der Tierheime seien seit einem Jahr überfüllt mit zumeist handzahmen, aber unvermittelbaren Hunden. Unter den 125 Hunden im Heim des Frankfurter Tierschutzvereins seien 47 Pitbulls, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier. Während die anderen Hunde in der Regel nur einen Monat im Tierheim blieben, seien von den Kampfhunden im vergangenen Jahr nur drei weitervermittelt worden - der letzte nach Kreta. Viele gefährliche Hunde aber würden nicht angemeldet, womit ihre Besitzer die erhöhte Steuer für Kampfhunde (in Frankfurt 1800 Mark im Jahr) wie auch die Regeln der verschärften Verordnung ohne größere Schwierigkeiten umgehen könnten.

Die Befürworter einer Rasseliste, die sich bei der Formulierung des neuen Beschlußvorschlags für die Innenministerkonferenz durchgesetzt haben, verweisen auf die geringere Zahl von Hundeangriffen seit dem Erlaß der Eilverordnungen. Mit einer bundeseinheitlichen Regelung soll nach den Worten von Veil unter anderem verhindert werden, daß der Besitzer eines Kampfhundes nur die Ländergrenze überschreiten muß, um sein Tier ohne Leine und Maulkorb ausführen zu können.  Die Harmonisierung ist nach Aussagen Veils auch ein Kompromiß mit Bundesländern mit bisher sehr strengen Regelungen, wie Bayern. In dem Freistaat ist die Züchtung und die Kreuzung von fünf Hunderassen (Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu) seit 1992 faktisch verboten. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums sagte dieser Zeitung, daß es in ganz München nur noch drei registrierte Kampfhunde gebe. Über mögliche Konsequenzen aus einer Empfehlung der Innenministerkonferenz werde erst nachgedacht, wenn der Beschluß gefaßt sei, hieß es auf Anfrage aus dem zuständigen bayerischen Ministerium für Verbraucherschutz. Da Tiermediziner aus allen 16 Bundesländern an der Ausarbeitung des Beschlußvorschlags beteiligt gewesen seien, rechnet Veil mit einer einstimmigen Annahme durch die Innenminister. "Noch nie waren wir einer Einigung so nahe." Rechtlich einklagbar sind die Beschlüsse nicht, das heißt, kein Bundesland muß sich daran halten. Veil betont aber die "moralische Verbindlichkeit", die sich für die Länder aus dem Einstimmigkeitsprinzip bei den Abstimmungen der Innenminister ergebe.

<lesen>

15.10.01, 08:01
RA Stück: Hundesteuersatzung Geldorf

Schreiben vom Rechtsanwalt Volker Stück an die Gemeinde Geldorf

Hundessteuersatzung Gemeinde Geltorf v. 07.08.2001 (Haddebyer Amtskurier Nr. 21, 5. JG)

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeindevertreter,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bahrenfuß,

nach Hunden verschiedener Rassen (Cocker-Spaniel, Deutscher Schäferhund, Dobermann) gehört seit ca. 5 Jahren ein wesensgetesteter und gutmütiger American Staffordshire Terrier zur Familie, für den selbstverständlich eine Halteerlaubnis vorliegt.

Mit größtem Befremden haben wir Ihre Hundesteuersatzung vom 07.08.2001 zur Kenntnis nehmen müssen, die mittlerweile dank der neuen Medien (Internet, e-mail) überregional bekannt geworden ist und die Aufmerksamkeit von Hunde-/Tierfreunden, - schützern und -rechtlern bundes-, europa- und weltweit gefunden hat.

Nach § 4 Abs. 2 Ihrer o.g. Hundesteuersatzung fallen für den ersten sog „Kampfhund“ jährlich 400 Euro (normaler Hund: 30,72 Euro) und für jeden weiteren 1000 Euro Hundsteuer (normaler Hund: 46,08 bzw. 61,32 Euro) an, wobei Sie als Kampfhunde unwiderleglich folgende Rassen ansehen:

Bullterrier, Pitbull-Terrier, Mastino Napolitano (gemeint soll wohl der Mastino Napoletano sein), Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol (gemeint soll wohl der Mastin Espanol sein), Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu (bundesweit gibt es ca. 20 -30 Exemplare!).

Als Bevollmächtigter von mehreren Antragstellern habe ich vor dem VGH Kassel das Normenkontrollverfahren gegen die sog KampfhundeVO vom 05.07.2001 (Hess GVBl I, S. 355 f.) sowie die GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (Hess GVBl I, S. 411 ff.) geführt und den Beschluss vom 08.09.2000 - 11 NG 2500/00 - (= NVwZ 2000, 1438 ff.) sowie das Urteil vom 29.08.2001 - 11 N 2497/00 - (Veröffentlichung vorgesehen) erstritten.

Es darf wohl - was bereits die unzutreffende Schreibweise der Rassen zeigt - angenommen werden, dass Sie vor Erlass Ihrer Hundesteuersatzung weder auf sachverständigen kynologischen (Wissenschaft über Hunde) noch rechtswissenschaftlichen Rat zurückgegriffen haben, sondern sich als primärer Erkenntnisquelle der Bildzeitung bzw. populistischer Vorurteile bedienten. Da ich mit der Materie intensiv befasst bin und mir sehr an einer natur- und rechtswissenschaftlichen Versachlichung des Themas „Kampfhund“ gelegen ist, erlaube ich mir folgende Anmerkungen zu Ihrer Satzung:

<weiterlesen [PDF]>  <die neue Hundesteuersatzung>


14.10.01, 13:02
Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegtBundesgericht prüft jetzt
MV-Hundeverordnung


Kläger will Liste mit gefährlichen Rassen kippen Schwerin (dpa) Im Prozess um die Kampfhunde-Verordnung des Landes haben die Kläger wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin eingelegt. Wer "gefährliche Hunde" auf einzelne Rassen reduziere, verschließe die Augen vor der Realität, sagte der Kläger Waldemar Reinke. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die Beschwerde im April abgewiesen, aber gleichzeitig einzelne Teile der Verordnung für nicht rechtswirksam erklärt.

"Mit der Revision wollen wir erreichen, dass die in der Verordnung enthaltene Liste gefährlich eingestufter Hunderassen gekippt wird", sagte Reinke. Eine Kampfhunde-Regelung müsse im Gegensatz zur bestehenden Hundeverordnung Tiere herausfiltern, die beispielsweise durch gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auffallen.
13.10.01, 14:20
Polizist kam, "mit einer Kalaschnikof, schweres Geschütz""Das war ein Schlachtfest"
Von Rita Specht

Jena. (tlz) In Guido Lüttringhaus´ Stimme steckt Trauer und Wut: "Das waren keine Kampfhunde, sondern Canecorsos, eine wertvolle italienische Jagdhunderasse." Der Rüde und die Hündin, so groß wie Doggen, seien "leider ausgebrochen" und auf der Löbstedter Straße herumgelaufen. Unterhalb des Baumarktes Obi, wo der Jenaer ein umzäuntes Grundstück hat, wurden sie erschossen. Der Rüde "beim Fressen", die Hündin "hingerichtet", sagt er. Schwere Vorwürfe, die der Hundebesitzer erhebt und deswegen nach eigenen Aussagen gegen die Polizei Strafanzeige stellte. Dabei beruft er sich auf einen Augenzeugen. Ingo Gröschner, der in der Nähe seines Grundstücks eine Hundeschule betreibt, ist in der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag um 1 Uhr aus dem Bett geklingelt worden. Ob er wüßte, wem eine "Dogge und ein Pitbull" gehörten, die in der Gegend stromerten, habe ihn ein Polizist gefragt. Er wusste es nicht, bot aber an, bei der Suche zu helfen und durfte mitkommen.

Fangen missglückt

Ein Mitarbeiter der Jenaer Diensthundestaffel in Schutzanzug und Beißarm, Futter dabei, habe versucht, die Tiere zu fangen, die Gröschner alsbald als die von Lüttringhaus erkannte. Leider habe er dessen Handy-Nummer nicht gehabt. Birgit Roffe´, die im Ordnungsamt für Kommunale Sicherheit zuständig ist und kompetent in derartigen Fällen, selbst Hundezüchterin, schlief fest. Das nicht zu tun, gab es auch keinen Grund, denn um diese Zeit hatte die Feuerwehr Bereitschaft. Obwohl er den Diensthundestaffelmann mehrmals beschwichtigt habe, nicht so scharf gegen die ihm bekannten Hunde vorzugehen, habe der sich nicht beirren lassen. Gröschner: Er hat den Rüden "richtig provoziert", obwohl der nur Drohgebärden gemacht habe, "während sich die Hündin permanent versteckte". Seiner Einschätzung nach verstand der Polizist nichts vom Hundefangen und sei zudem sehr aufgeregt gewesen. In einer Sackgasse ließen sich die Hunde letztlich vom Futter anlocken. Beide hätten in Ruhe gefressen, "weil totale Ruhe war". Bis ein anderer Polizist kam, "mit einer Kalaschnikof, schweres Geschütz", und den Rüden beim Fressen aus etwa 5 Meter Entfernung erschoss. Er habe nicht einschreiten können. Die Hündin habe sich versteckt. Sie erhielt zwei Schüsse. Guido Lüttringhaus, der eine Obduktion veranlasste, sagt, dass sie sich sehr gequält haben muss bis zum zweiten Schuss. "Ein Schlachtfest", meinte Gröschner an der Stelle, wo gestern noch die Blutlache des Rüden zu sehen war. Unkritisch ist er jedoch auch dem Hundehalter gegenüber nicht. Der habe ein zu leichtes Schloss für die Laufleine angebracht, an der der Rüde festgemacht war. Der biss es durch und hatte sich mit der Hündin unter dem Maschendrahtzaun ein Loch ins Freie gebuddelt.

Birgit Roffe´ sagte der TLZ auf Anfrage, dass Canecorsos in keiner ihr bekannten klassischen Liste als Kamphunde oder gefährliche Hunde geführt würden. "Wir haben keinen Hundefänger rund um die Uhr", bedauert sie, die die beiden Lüttringhaus-Hunde sogar schon einmal gefüttert hat.

Heiko Thoma, Polizei-Pressesprecher, kann nicht erklären, weshalb in der Polizeimeldung von "Kampfhunden" die Rede ist. Ungeachtet dessen seien die Hunde von den Kollegen als "gefährlich" eingestuft worden, sie wären auch zwei Radfahrern nachgelaufen. Er habe keinen Grund, dem Protokoll jener Nacht nicht zu trauen.

Aussage steht gegen Aussage. Während die Polizei den Tod der Hunde damit rechtfertigt, dass sie aggressiv reagiert und Beamte mehrmals angegriffen hätten, bestreitet das Gröschner. Heute gebe es andere Möglichkeiten, Hunde einzufangen, sagt er. Und: "Gut wäre es, wenn für solche Fälle in Jena ein Notfalltelefon eingerichtet würde." Er selbst würde sich dafür zur Verfügung stellen
13.10.01, 13:54
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