| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | Verfassungsbeschwerde steht – Kläger trafen sich | Verfassungsbeschwerde
steht – Kläger trafen sich
Samstag
Mittag sahen sie sich zum ersten Mal: rund 50 der 90 Kläger lernten Prof. Jan
Ziekow kennen, den Mann, der die Rechte diskriminierter Hundehalter vor dem
Bundesverfassungsgericht erstreiten will. Nachdem der Professor der Universität
Speyer, der als einer der führenden Verfassungsrechtler in unserem Land gilt,
die umfangreiche Beschwerdeschrift fertig stellte, hatte der VDH zu dieser
Informationsveranstaltung nach Rüsselsheim eingeladen. Präsident Uwe Fischer
eröffnete das Treffen im Namen des Verbandes und der betroffenen Vereine, von
denen die Beschwerde mitgetragen wird. Dabei verwies er auf den
arbeitsintensiven Vorlauf, der in enger Zusammenarbeit zwischen Jan Ziekow,
der VDH-Hauptgeschäftstelle und dem Club für Molosser abgewickelt wurde.
Fischer dankte den Genannten für die geleistete Arbeit und den Beschwerdeführern
für ihre Bereitschaft und die Kooperation. Sie alle hatten ja in den
letzten Monaten Vollmachten erteilt, mehrere Fragebögen ausgefüllt und
Nachfragen beantwortet. Dann übergab er das Wort an Prof. Ziekow, der
Strategien und Zielsetzungen des komplizierten juristischen Werkes erläuterte.
Dabei wurde vor allem klar, welche umfangreichen Vorbereitungen notwendig
waren. Viele Betroffene hatten sich ja schon die Frage gestellt: „Warum
dauert das alles so lange?“ Die rund 100 Seiten starke eigentliche
Verfassungsklage und der zusätzliche Antrag auf eine einstweilige Anordnung
mit noch einmal 25 Seiten beantwortet diese Frage hinreichend. Deutlich wurde
auch, nach welchen Kriterien die 90 Beschwerdeführer aus den mehr als 300
Betroffenen ausgesucht wurden, die sich als Klagewillige gemeldet hatten.
Soviel kann man vorab sagen: Es sind vor allem Züchter und Halter mit
internationalen Kontakten, die durch die neueste Gesetzgebung in besonderem Maße
betroffen sind.
Selbstverständlich werde ich unsere Leser in vollem Umfang über die
Strategie, die Kernpunkte der Argumentation und über neueste Gutachten
informieren. Ein wenig Geduld noch. Zu dieser Strategie gehört nämlich auch
die exakte Planung der Veröffentlichung. Betroffene Hundehalter,
interessierte Mitglieder und vor allem die Medien werden in engster Absprache
zwischen Prof. Ziekow, dem VDH-Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Udo Kopernik
und mir mit Nachrichten versorgt. Wir wollen das in wenigen Tagen zeitgleich
und in einem medialen Rundumschlag tun. So etwas nennt man neudeutsch einen
„Message Impact“. Deshalb die Empfehlung: Bleiben Sie dran, wie man im
Fernsehen sagen würde und klicken Sie immer wieder mal auf den Menüpunkt
„Aktuelles“ auf der Homepage des Clubs für Molosser, der – wie
Sie wissen – immer die neuesten Informationen für Sie bereit hält, wenn
diese denn verifiziert (also gesicherte Erkenntnis) sind und nicht bloß Gerüchte
oder Halbwahrheiten, wie sie andernorts veröffentlicht werden.
Zur Veranstaltung selbst bleibt abschließend noch zu bemerken, daß die
Teilnehmer aus der Opelstadt in dem Bewußtsein abreisten, daß ihr (unser
aller) Anliegen bei Prof. Jan Ziekow in allerbesten Händen ist.
Gerhard Dalla-Bona
www.molosser.de | 15.10.01, 08:03 |
Bundesweit einheitliche Regelung in Aussicht | Mimimalkonsens gegen Beißer
Für den Umgang mit gefährlichen Kampfhunden steht eine bundesweit
einheitliche Regelung in Aussicht
/ Von Stefan Schneider
Wiesbaden. Im Auftrag der Innenminister der Länder und des Bundes hat eine
Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Vorschlag
erarbeitet, der sich an den Vorstellungen des hessischen Innenministers
orientiert. Der Entwurf wird nächste Woche in der Sitzung des zuständigen
Arbeitskreises der Innenministerkonferenz beraten und soll am 7. und 8.
November den Ministern bei ihrer Herbsttagung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Dies bestätigte der Sprecher des Arbeitskreises, Thomas Veil, auf Anfrage.
Bisher hat jedes Bundesland eigene, oft sehr unterschiedliche Richtlinien.
Der neue Vorschlag stelle einen "Minimalkompromiß" der bestehenden
Regelungen dar, sagt Veil, Ministerialdirigent im Innenministerium von
Sachsen-Anhalt. Der Entwurf beinhalte sowohl eine abgestufte Liste gefährlicher
Hunderassen, als auch die Forderung nach einer individuellen Wesensprüfung
der Tiere, um einem Automatismus vorzubeugen. Damit entspricht er den Grundzügen
der vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) im vergangenen Jahr
erlassenen Kampfhunde-Verordnung. Seit vor gut einem Jahr ein sechs Jahre
alter Junge in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier getötet
wurde, sind die Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Hunden in fast
allen Bundesländern verschärft worden. Umstritten bleibt, ob die Gefährlichkeit
eines Hundes genetisch veranlagt ist, oder ob man jedes Tier individuell
beurteilen muß. An diesem Punkt scheiterte im vergangenen Jahr der erste
Versuch der Innenministerkonferenz, zu einer bundesweiten Regelung zu kommen.
So erließ Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) schon Ende Juni 2000
eine Eilverordnung, die zunächst den Besitz von 16 Hunderassen verbot. Trotz
zahlreicher Änderungen, so wurde die Zahl der "unwiderlegbar" gefährlichen
Hunderassen auf drei reduziert (Pitbull, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Terrier), und zweier korrigierender Entscheidungen des
Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, beharrt Bouffier, wie fast alle seiner
Ressortkollegen, auf einer Rasseliste. Er möchte noch in diesem Jahr die veränderte
Verordnung, auch gegen die Bedenken des Koalitionspartners FDP, als Gesetz
beschlossen wissen, wie Michael Bußer, Sprecher des hessischen
Innenministeriums, betont. Tierschutzverbände kritisieren die Verurteilung
einzelner Rassen. Sie verweisen darauf, daß nur rund 20 Prozent der Bißattacken
durch Hunde geschehe, die in den Verordnungen aufgeführt würden. In diesen
Listen kämen potentielle Beißer, wie Schäferhunde, Rottweiler oder Dobermänner
in der Regel nicht vor, sagt Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des
Frankfurter Tierschutzvereins. Wichtiger als die Rassenzugehörigkeit seien Größe
und Erziehung eines Hundes. Die Hundeverordnungen, so Kost-Stenger, hätten
die Falschen getroffen. Die Gehege der Tierheime seien seit einem Jahr überfüllt
mit zumeist handzahmen, aber unvermittelbaren Hunden. Unter den 125 Hunden im
Heim des Frankfurter Tierschutzvereins seien 47 Pitbulls, American
Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier. Während die anderen Hunde
in der Regel nur einen Monat im Tierheim blieben, seien von den Kampfhunden im
vergangenen Jahr nur drei weitervermittelt worden - der letzte nach Kreta.
Viele gefährliche Hunde aber würden nicht angemeldet, womit ihre Besitzer
die erhöhte Steuer für Kampfhunde (in Frankfurt 1800 Mark im Jahr) wie auch
die Regeln der verschärften Verordnung ohne größere Schwierigkeiten umgehen
könnten.
Die Befürworter einer Rasseliste, die sich bei der Formulierung des neuen
Beschlußvorschlags für die Innenministerkonferenz durchgesetzt haben,
verweisen auf die geringere Zahl von Hundeangriffen seit dem Erlaß der
Eilverordnungen. Mit einer bundeseinheitlichen Regelung soll nach den Worten
von Veil unter anderem verhindert werden, daß der Besitzer eines Kampfhundes
nur die Ländergrenze überschreiten muß, um sein Tier ohne Leine und
Maulkorb ausführen zu können. Die Harmonisierung ist nach
Aussagen Veils auch ein Kompromiß mit Bundesländern mit bisher sehr strengen
Regelungen, wie Bayern. In dem Freistaat ist die Züchtung und die Kreuzung
von fünf Hunderassen (Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Terrier, Tosa-Inu) seit 1992 faktisch verboten. Eine Sprecherin
des bayerischen Innenministeriums sagte dieser Zeitung, daß es in ganz München
nur noch drei registrierte Kampfhunde gebe. Über mögliche Konsequenzen aus
einer Empfehlung der Innenministerkonferenz werde erst nachgedacht, wenn der
Beschluß gefaßt sei, hieß es auf Anfrage aus dem zuständigen bayerischen
Ministerium für Verbraucherschutz. Da Tiermediziner aus allen 16 Bundesländern
an der Ausarbeitung des Beschlußvorschlags beteiligt gewesen seien, rechnet
Veil mit einer einstimmigen Annahme durch die Innenminister. "Noch nie
waren wir einer Einigung so nahe." Rechtlich einklagbar sind die Beschlüsse
nicht, das heißt, kein Bundesland muß sich daran halten. Veil betont aber
die "moralische Verbindlichkeit", die sich für die Länder aus dem
Einstimmigkeitsprinzip bei den Abstimmungen der Innenminister ergebe.
<lesen>
| 15.10.01, 08:01 |
RA Stück: Hundesteuersatzung Geldorf |
Schreiben vom Rechtsanwalt Volker Stück an die Gemeinde Geldorf
Hundessteuersatzung Gemeinde Geltorf v. 07.08.2001 (Haddebyer Amtskurier Nr.
21, 5. JG)
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeindevertreter,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bahrenfuß,
nach Hunden verschiedener Rassen (Cocker-Spaniel, Deutscher
Schäferhund, Dobermann) gehört seit ca. 5 Jahren ein wesensgetesteter und
gutmütiger American Staffordshire Terrier zur Familie, für den
selbstverständlich eine Halteerlaubnis vorliegt.
Mit größtem Befremden haben wir Ihre Hundesteuersatzung vom
07.08.2001 zur Kenntnis nehmen müssen, die mittlerweile dank der neuen Medien
(Internet, e-mail) überregional bekannt geworden ist und die Aufmerksamkeit von
Hunde-/Tierfreunden, - schützern und -rechtlern bundes-, europa- und weltweit
gefunden hat.
Nach § 4 Abs. 2 Ihrer o.g. Hundesteuersatzung fallen für
den ersten sog „Kampfhund“ jährlich 400 Euro (normaler Hund: 30,72 Euro)
und für jeden weiteren 1000 Euro Hundsteuer (normaler Hund: 46,08 bzw. 61,32
Euro) an, wobei Sie als Kampfhunde unwiderleglich folgende Rassen ansehen:
Bullterrier, Pitbull-Terrier, Mastino Napolitano
(gemeint soll wohl der Mastino Napoletano sein), Fila Brasileiro,
Bordeaux Dogge, Mastino Espanol (gemeint soll wohl der Mastin Espanol
sein), Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund,
Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu (bundesweit gibt es ca. 20 -30
Exemplare!).
Als Bevollmächtigter von mehreren Antragstellern habe ich
vor dem VGH Kassel das Normenkontrollverfahren gegen die sog KampfhundeVO
vom 05.07.2001 (Hess GVBl I, S. 355 f.) sowie die GefahrenabwehrVO
gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (Hess GVBl I, S. 411 ff.) geführt
und den Beschluss vom 08.09.2000 - 11 NG 2500/00 - (= NVwZ 2000, 1438 ff.) sowie
das Urteil vom 29.08.2001 - 11 N 2497/00 - (Veröffentlichung vorgesehen)
erstritten.
Es darf wohl - was bereits die unzutreffende Schreibweise der
Rassen zeigt - angenommen werden, dass Sie vor Erlass Ihrer Hundesteuersatzung
weder auf sachverständigen kynologischen (Wissenschaft über Hunde) noch
rechtswissenschaftlichen Rat zurückgegriffen haben, sondern sich als primärer
Erkenntnisquelle der Bildzeitung bzw. populistischer Vorurteile bedienten. Da
ich mit der Materie intensiv befasst bin und mir sehr an einer natur- und
rechtswissenschaftlichen Versachlichung des Themas „Kampfhund“ gelegen ist,
erlaube ich mir folgende Anmerkungen zu Ihrer Satzung:
<weiterlesen
[PDF]> <die neue Hundesteuersatzung>
| 14.10.01, 13:02 |
Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt | Bundesgericht prüft jetzt
MV-Hundeverordnung
Kläger will Liste mit gefährlichen Rassen kippen
Schwerin (dpa) Im Prozess um die Kampfhunde-Verordnung des Landes haben die Kläger wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin eingelegt. Wer "gefährliche Hunde" auf einzelne Rassen reduziere, verschließe die Augen vor der Realität, sagte der Kläger Waldemar Reinke. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die Beschwerde im April abgewiesen, aber gleichzeitig einzelne Teile der Verordnung für nicht rechtswirksam erklärt.
"Mit der Revision wollen wir erreichen, dass die in der Verordnung enthaltene Liste gefährlich eingestufter Hunderassen gekippt wird", sagte Reinke. Eine Kampfhunde-Regelung müsse im Gegensatz zur bestehenden Hundeverordnung Tiere herausfiltern, die beispielsweise durch gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auffallen.
| 13.10.01, 14:20 |
Polizist kam, "mit einer Kalaschnikof, schweres Geschütz" | "Das war ein Schlachtfest"
Von Rita Specht
Jena. (tlz) In Guido Lüttringhaus´ Stimme steckt Trauer und Wut: "Das waren keine Kampfhunde, sondern Canecorsos, eine wertvolle italienische Jagdhunderasse." Der Rüde und die Hündin, so groß wie Doggen, seien "leider ausgebrochen" und auf der Löbstedter Straße herumgelaufen. Unterhalb des Baumarktes Obi, wo der Jenaer ein umzäuntes Grundstück hat, wurden sie erschossen. Der Rüde "beim Fressen", die Hündin "hingerichtet", sagt er. Schwere Vorwürfe, die der Hundebesitzer erhebt und deswegen nach eigenen Aussagen gegen die Polizei Strafanzeige stellte. Dabei beruft er sich auf einen Augenzeugen. Ingo Gröschner, der in der Nähe seines Grundstücks eine Hundeschule betreibt, ist in der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag um 1 Uhr aus dem Bett geklingelt worden. Ob er wüßte, wem eine "Dogge und ein Pitbull" gehörten, die in der Gegend stromerten, habe ihn ein Polizist gefragt. Er wusste es nicht, bot aber an, bei der Suche zu helfen und durfte mitkommen.
Fangen missglückt
Ein Mitarbeiter der Jenaer Diensthundestaffel in Schutzanzug und Beißarm, Futter dabei, habe versucht, die Tiere zu fangen, die Gröschner alsbald als die von Lüttringhaus erkannte. Leider habe er dessen Handy-Nummer nicht gehabt. Birgit Roffe´, die im Ordnungsamt für Kommunale Sicherheit zuständig ist und kompetent in derartigen Fällen, selbst Hundezüchterin, schlief fest. Das nicht zu tun, gab es auch keinen Grund, denn um diese Zeit hatte die Feuerwehr Bereitschaft. Obwohl er den Diensthundestaffelmann mehrmals beschwichtigt habe, nicht so scharf gegen die ihm bekannten Hunde vorzugehen, habe der sich nicht beirren lassen. Gröschner: Er hat den Rüden "richtig provoziert", obwohl der nur Drohgebärden gemacht habe, "während sich die Hündin permanent versteckte". Seiner Einschätzung nach verstand der Polizist nichts vom Hundefangen und sei zudem sehr aufgeregt gewesen. In einer Sackgasse ließen sich die Hunde letztlich vom Futter anlocken. Beide hätten in Ruhe gefressen, "weil totale Ruhe war". Bis ein anderer Polizist kam, "mit einer Kalaschnikof, schweres Geschütz", und den Rüden beim Fressen aus etwa 5 Meter Entfernung erschoss. Er habe nicht einschreiten können. Die Hündin habe sich versteckt. Sie erhielt zwei Schüsse. Guido Lüttringhaus, der eine Obduktion veranlasste, sagt, dass sie sich sehr gequält haben muss bis zum zweiten Schuss. "Ein Schlachtfest", meinte Gröschner an der Stelle, wo gestern noch die Blutlache des Rüden zu sehen war. Unkritisch ist er jedoch auch dem Hundehalter gegenüber nicht. Der habe ein zu leichtes Schloss für die Laufleine angebracht, an der der Rüde festgemacht war. Der biss es durch und hatte sich mit der Hündin unter dem Maschendrahtzaun ein Loch ins Freie gebuddelt.
Birgit Roffe´ sagte der TLZ auf Anfrage, dass Canecorsos in keiner ihr bekannten klassischen Liste als Kamphunde oder gefährliche Hunde geführt würden. "Wir haben keinen Hundefänger rund um die Uhr", bedauert sie, die die beiden Lüttringhaus-Hunde sogar schon einmal gefüttert hat.
Heiko Thoma, Polizei-Pressesprecher, kann nicht erklären, weshalb in der Polizeimeldung von "Kampfhunden" die Rede ist. Ungeachtet dessen seien die Hunde von den Kollegen als "gefährlich" eingestuft worden, sie wären auch zwei Radfahrern nachgelaufen. Er habe keinen Grund, dem Protokoll jener Nacht nicht zu trauen.
Aussage steht gegen Aussage. Während die Polizei den Tod der Hunde damit rechtfertigt, dass sie aggressiv reagiert und Beamte mehrmals angegriffen hätten, bestreitet das Gröschner. Heute gebe es andere Möglichkeiten, Hunde einzufangen, sagt er. Und: "Gut wäre es, wenn für solche Fälle in Jena ein Notfalltelefon eingerichtet würde." Er selbst würde sich dafür zur Verfügung stellen
| 13.10.01, 13:54 |
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