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Können Sie Ihr Hunde-Gesetz jetzt vergessen, Frau Höhn?
Das sagt die Ministerin
Lesen Sie das Interview mit Bärbel Höhn

Was bedeutet das Urteil für NRW?
Verbraucherschutz-Ministerin Bärbel Höhn (Grüne):

„Es hat bei uns keine Auswirkungen. In Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Landeshundeverordnung – bis das Landeshundegesetz kommt. Nach allem, was wir bisher wissen, hat das Urteil noch nicht einmal inhaltliche Konsequenzen für uns.

Die Punkte, die kritisiert worden sind, gibt es bei uns nicht. Wir haben nicht so scharfe Auflagen wie in Niedersachsen. Dort werden Hunde der Liste I kastriert, auch wenn sie den Eignungstest bestehen. Das gibt es in NRW nicht.

Was halten Sie von dem Richterspruch?
Wir fühlen uns bestätigt. Das Gericht hat de facto Rasselisten akzeptiert. Es sagt nur, wenn man so hohe Auflagen wie Tötungen macht, muss man ein Gesetz machen und nicht eine Verordnung. Auch wird in dem Gerichtsspruch deutlich gemacht, dass man nicht nur bei der Rasse ansetzen darf, sondern auch beim Halter.

Wir haben in unserem Landeshundegesetz, das zurzeit beraten wird, hinzugefügt, dass bei bestimmten Rassen, die gefährlich gemacht werden könnten, der Hundehalter seine Zuverlässigkeit und seine Sachkunde nachweisen muss.

Kommt das Landeshundegesetz durch – es gibt Widerstand bei CDU und FDP?
Ja, ich denke schon. Weil wir eben nicht nur Rasselisten haben, sondern auch Anforderungen an den Halter stellen.

Wäre eine bundeseinheitliche Regelung nicht sinnvoll?
Das ist auch unser Ansatz. Deshalb haben wir das Landeshundegesetz eingereicht, um einen Beitrag zu einer möglichst bundeseinheitlichen Lösung zu leisten. Wir haben beispielsweise die Rasseliste übernommen, auf die sich die Innenminister auf Bundesebene geeinigt haben.

Quelle: Express


Können Sie Ihr Hunde-Gesetz jetzt vergessen, Frau Höhn?
Was das Berliner Urteil für NRW bedeutet

Von ANNE-KATTRIN PALMER

Düsseldorf – Rasselisten, Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde – in Niedersachsen gab es dafür jetzt einen Korb von höchstrichterlicher Stelle!

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Landeshundeverordnung für null und nichtig. Die Regierung in Hannover sei nicht befugt, so die Richter, ohne gesetzliche Regelung bestimmte Hunderassen wegen der Gefahr für die Bevölkerung zu verbieten. Sprich: Rasselisten darf es nicht geben.

Nach dem Urteil, das von Tierschutzverbänden begrüßt wird, stehen nun alle Landeshundeverordnungen auf dem Prüfstand. Sie waren damals, als im Juni 2000 der kleine Volkan in Hamburg totgebissen wurde, als scharfe Sofort-Maßnahmen eingeleitet worden.

Niedersachsen und Schleswig-Holstein kündigten bereits gesetzliche Maßnahmen vorerst im Alleingang an. Die Bundes-Grünen forderten ein einheitliches Muster-Gesetz der Innenministerkonferenz für die Länder. Und auch in NRW – dort soll nach der Sommerpause ein Landeshundegesetz verabschiedet werden – gibt es neue Diskussionen. Hier gehöre, so die NRW-FDP, die Landeshundeverordnung jetzt auch in den „Papierkorb“, so der Vize-Fraktionschef Stefan Grüll. Rasselisten dürften „keine Zukunft mehr haben“.

Quelle: Express



04.07.02, 23:01
FDP Pressemitteilung - KOPP: Rasselisten – tierischer Irrtum

FDP Pressemitteilung vom 04.07.2002

KOPP: Rasselisten – tierischer Irrtum

BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung erklärt die verbrau-cherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Die FDP begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin zur Kampfhundeverordnung. Damit hat das Gericht dem überfälligen Durchbruch der Vernunft gegenüber politischem Populis-mus zu einem ersten Etappensieg verholfen.
Von Beginn an hat die FDP die Überzeugung vertreten, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht nach der Rassezugehörigkeit zu bestimmen ist. Rasselisten sind deshalb als untauglich und überflüssig abzuschaffen.
In diesem Sinne wird die FDP im Falle eines Wahlsiegs das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde korrigieren. Individualprüfungen von Hunden und vor allem ihren Haltern sind die wirksamste Gefahrenabwehr.

Bettina Lauer Telefon (0 30) 2 27-5 57 36
pressestelle@fdp-bundestag.de

Quelle: FDP


04.07.02, 14:38
Pressestimmen - Bundesgericht stoppt Kampfhundeverordnung


Bundesgericht stoppt Kampfhundeverordnung
Richter verlangen gesetzliche Grundlage

BERLIN, 3. Juli. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Der Verdacht, bestimmte Rassen seien gefährlicher als andere, rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Die Länder dürften nur durch ein Gesetz, nicht durch eine einfache Verordnung in die Freiheiten der Halter eingreifen. Ein solches Gesetz gebe es in Niedersachsen bislang aber nicht, entschieden die Richter.

Vor zwei Jahren hatten nach mehreren Attacken von Kampfhunden auf Menschen alle Bundesländer in Eile Verordnungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen, die der niedersächsischen ähneln, auch Berlin. "Wir müssen nun prüfen, was das für die Hauptstadt bedeutet und gegebenenfalls tätig werden", hat die Berliner Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner bereits am Mittwoch angekündigt.

Hundehalter und der Tierschutzverein Hannover hatten dagegen geklagt, dass es in der niedersächsischen Verordnung für bestimmte Hunderassen Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie Maulkorb- und Leinenzwang gibt. In der Kategorie eins sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als "besonders gefährliche Hunde" erfasst. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler.

Verschiedene Gutachten

Als gefährlich eingestufte Hunde müssen an Wesenstests teilnehmen. Die Halter müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen. Die Kläger wandten sich in der Verhandlung speziell gegen die Rassekataloge. Im Mai 2001 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Klägern Recht gegeben und die Kampfhundeverordnung Niedersachsens teilweise außer Kraft gesetzt. Die OVG-Richter erklärten damals, die Hunde dürften gehalten und gezüchtet werden, wenn die Ungefährlichkeit des einzelnen Hundes nachgewiesen werde.

Gegen das Urteil legte die Landesregierung Niedersachsen Revision ein. Der Vorsitzende Richter des 6. Senats des BVG, Franz Bardenhewer, machte in der Verhandlung am Mittwoch deutlich, dass es über die generelle Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Beißattacken hätten mehrere Gründe. Neben der genetischen Veranlagung komme die Erziehung und Haltung sowie die konkrete Situation, in der der Vorfall stattfindet, als Ursache infrage.

Die Klagevertreter des Landes Niedersachsen und die Anwälte der Tierhalter zitierten denn auch verschiedene Gutachten, die eine genetisch bedingte Aggressivität bestimmter Rassen belegen oder widerlegen sollten. Bardenhewer kam zu dem Schluss, "dass man auf ungesicherter Erkenntnisgrundlage operiere" und man sich fragen müsse, ob sich Niedersachsen mit der Verordnung "nicht übernommen habe". Er gab zu bedenken, ob man bei einer Einstufung der Hunde nach Gefährlichkeit nicht besser auf äußere Merkmale wie Größe und Gewicht zurückgreifen solle.

Die Vertreter der am Prozess beteiligten Hundebesitzer kritisierten zudem, dass verbreitete Rassen wie der Deutsche Schäferhund (der die Beißstatistiken anführt), Boxer und Dogge in der Rasseliste nicht auftauchten, Rottweiler und Dobermänner aber sehr wohl. Dies sei eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. "Hier wird gegen eine Minderheit vorgegangen, weil sie leichter zu kontrollieren ist, um die aufgebrachte Mehrheit zu beruhigen", argumentierte Anwalt Tünnesen-Harms. Er vertritt zwei Diensthundeführer der Polizei, die Rottweiler bei Objektbewachungen und der Rauschgiftbekämpfung einsetzen. (mit dpa)

Quelle: Berlin Online
 

Kampfhunde müssen nicht mehr zurückbleiben
Die Berliner und Brandenburger Verkehrsunternehmen heben das Beförderungsverbot für Pitbulls und elf andere Rassen auf

Peter Neumann

Pitbulls, Bullterrier und andere als gefährlich eingestufte Hunde dürfen bald wieder in Bussen und Bahnen mitfahren. "Das Kampfhunde-Verbot wird zum 1. August aufgehoben", sagte Ingrid Kudirka, Sprecherin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), am Mittwoch der "Berliner Zeitung". Dies hatten die Verkehrsunternehmen im Verbund beschlossen. Allerdings müssen alle Hunde, die nicht in einer Box oder in einer Tasche mitgenommen werden, angeleint sein und einen Maulkorb tragen.

Die Deutsche Bahn (DB), der auch die S-Bahn Berlin und der Regionalverkehr in dieser Region gehören, befördert bereits seit dem 16. Juni wieder Kampfhunde. Die Entscheidung, welches Tier mitfahren darf und welches nicht, war vielen Zugbegleitern schwer gefallen - zumal die Bundesländer Kampfhunde unterschiedlich definieren. Es sei "höchste Zeit", dass auch das Beförderungsverbot für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zurückgenommen wird, sagte Andreas Lehmann vom "Berliner Hundeparlament".

Lehmann, der selbst drei Hunde besitzt, hatte mit anderen Tierhaltern mehrmals gegen die Regelung demonstriert - unter anderem mit Protestfahrten in der S-Bahn. Das Verbot sei eine "Diskriminierung". "Fast alle so genannten Kampfhunde haben einen Wesenstest absolviert. Ihre Halter mussten eine Sachkundeprüfung bestehen. Wir würden uns wünschen, dass diese Regelungen künftig auch für andere Rassen gelten" - zum Beispiel für Schäferhunde und Rottweiler.

Sicherheitskräfte hätten das Verbot oft rigide durchgesetzt. "Hundehalter wurden wegen Hausfriedensbruchs angezeigt, wenn sie mit ihren Tieren nicht aussteigen wollten", berichtete Lehmann. Einige Strafanzeigen wurden Veterinärämtern zur Kenntnis gegeben - die dann mit der Einziehung der Hunde drohten. "Wegen der Anzeigen galten die Besitzer plötzlich als unzuverlässig. In vielen Fällen mussten Anwälte eingeschaltet werden", sagte er. Doch seit ungefähr einem halben Jahr verhalte sich das Personal "kulant". "In jüngster Zeit wurde das Verbot kaum durchgesetzt", bestätigte Ingrid Kudirka.

Die Bahn hatte vor mehr als zwei Jahren beschlossen, Kampfhunde vom 1. September 2000 an aus ihren Zügen zu verbannen. Nachdem zwei dieser Tiere Ende Juni 2000 in Hamburg einen sechsjährigen Jungen totgebissen hatten, setzten auch die BVG und der Verbund ein Verbot für "Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" durch. Die neue Regelung, die am 15. Februar 2001 bekannt gegeben wurde, schloss zwölf Rassen aus.

"Auch ein Kampfhundehalter muss mit seinem Tier den Nahverkehr nutzen dürfen", entgegnete Petra Reetz, Sprecherin von Verkehrssenator Peter Strieder (SPD). Außerdem habe es in Berlin keine Zwischenfälle gegeben, bei denen Fahrgäste gebissen wurden. Inzwischen schlossen sich die BVG und der Verbund diesen Argumenten an.

"Wir haben nichts gegen die Aufhebung des Verbots - sofern der Leinen- und Maulkorbzwang durchgesetzt wird", sagte Christfried Tschepe vom Fahrgastverband IGEB. Der Verbund erwartet dagegen Proteste von Fahrgästen, die sich bedroht fühlen. Kudirka: "Aber wir können es nicht allen recht machen."

Quelle: Berlin Online
 

Richter stoppten Kampfhunde-Verordnung
Landesregierung darf bestimmte Rassen nicht verbieten

Berlin/Hannover/dpa. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter. Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes zukomme.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) kündigte ein Landesgesetz an, um die Bürger vor Kampfhunden zu schützen. Die Inhalte der bisherigen Verordnung seien vom Gericht nicht beanstandet worden. Als Kläger begrüßte der Tierschutzverein Hannover das Urteil, erwartet nun aber, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das eine strengere Überprüfung der Halter von Kampfhunden vorschreibt.

Der Gefahrenverdacht allein rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.

Hundehalter und der Tierschutzverein Hannover hatten in Berlin dagegen geklagt, dass es in der Verordnung für bestimmte Hunderassen Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie Maulkorb- und Leinenzwang gibt. In der Kategorie eins sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als «besonders gefährliche Hunde» erfasst. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler.

Als gefährlich eingestufte Hunde mussten an Wesenstests teilnehmen. Die Halter mussten nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen. Die Kläger wandten sich in der Verhandlung speziell gegen die Rassekataloge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) war ihren Argumenten vor rund einem Jahr zum Teil gefolgt. Das Land Niedersachsen war dagegen in Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegangen und unterlag jetzt.

Landwirtschaftsminister Bartels kündigte an, einen Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen. «Das Gericht scheint die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten», sagte Bartels der dpa. Es habe nur entschieden, dass eine Verordnung für ein derartiges Vorgehen nicht ausreiche.

«Wir erwarten eine neue gesetzliche Regelung, die nicht die Tiere bestraft, sondern eine gründlichere Überprüfung der Hundehalter in den Mittelpunkt stellt», sagte Geschäftsführer Heiko Schwarzfeld am Mittwoch. Die Tötung eines Tieres sei für das Land bisher der billigste Ausweg gewesen. Eine wünschenswerte Neuregelung mit verschärften Halterüberprüfungen sei wesentlich teurer. «Dass die Verordnung ganz gekippt wird, damit hätten wir überhaupt nicht gerechnet», sagte Schwarzfeld.

Nach mehr als tausend Wesenstests kritisierten auch Experten der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) die Kampfhundeverordnung. «Nur fünf von ihnen haben den Wesenstest nicht bestanden», sagte Tiermediziner Hansjoachim Hackbarth. Der Wesenstest für alle Hunde einer Rasse sei nicht der richtige Weg. «Viel sinnvoller wäre es, nur die Hunde zu testen, die zur Zucht zugelassen werden sollen», sagte Hackbarth. Mit dieser «genetischen Selektion» würden dann Hunde mit einem hohen Aggressionspotenzial aussortiert.

Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass bisher wissenschaftlich nicht ausreichend geklärt sei, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukomme. Die ebenfalls in der Verhandlung aufgeworfene Frage, warum nicht auch der deutsche Schäferhund in die Kategorie zwei der Verordnung aufgenommen worden sei, spiele angesichts der Nichtigerklärung keine Rolle mehr, sagten die Richter.

Quelle: MZ-Web

 

Berlin bleibt hart: Pitbulls behalten den Maulkorb auf
Musterprozess vor Bundesgericht ohne Auswirkungen auf Hunde-Verordnung

Von Hendrik Werner

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat gestern Abend die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt - und damit ein Grundsatzurteil gesprochen. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilten die Richter.

In dem Musterprozess über die Hunde-Verordnungen der Bundesländer, den niedersächsische Kampfhundehalter und Tierschutzvereine angestrengt hatten, erklärten die Richter die Verordnung für nichtig. Die Kläger hatten sich auf jüngere Resultate der so genannten Wesenstests berufen, die für einige Rassen amtlich vorgeschrieben sind. Untersuchungen einer Verhaltensforscherin sollen der Kampfhund-Lobby zufolge ergeben haben, dass unter 219 als gefährlich eingestuften Hunden (u. a. Bullterrier und American Staffordshire) nur ein einziger verhaltensauffällig gewesen sei, während der Charakter aller anderen Tiere mit «exzellent» bis «gut» zu bestimmen sei. Nach Auffassung der Kläger verstoßen die für bestimmte Rassen geltenden Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie der Maulkorb- und Leinenzwang, den die Gefahrtierverordnung gleichfalls vorsieht, gegen Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgebot.

In Berlin ist die restriktive Hundeverordnung auf den Tag genau morgen vor zwei Jahren in Kraft getreten. Danach dürfen Pitbull, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen nicht mehr gezüchtet werden. Für ihre Haltung ist eine Genehmigung des Veterinäramtes vorgeschrieben. Die Umsetzung der von der Senatsverwaltung erlassenen Richtlinien durch die Bezirksämter wird dem Vernehmen nach rigoros befolgt. «Derzeit laufen zwei Strafverfahren gegen Hundehalter, die gegen den Maulkorbzwang verstoßen haben», sagte der zuständige Stadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, Bernhard Skrodzki. In seinem Bezirk seien 450 Unbedenklichkeitsplaketten ausgegeben worden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nach Auffassung der Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Roswitha Steinbrenner, «in keinem Fall zwingende Signalwirkung» für Berlin: «Jedes Land hat bei Zucht- und Haltungsvorschriften für Kampfhunde eigene Zuständigkeit. Zudem gibt es nur geringe Schnittmengen der hiesigen und der niedersächsischen Hundeverordnung, die auf dem Prüfstand steht.» Dabei handelt es sich vor allem um den strittigen Punkt, ob Kampfhunde vom Maulkorberlass auszunehmen sind, wenn ein Wesenstest ihnen Unbedenklichkeit zubillige. «Selbst in dieser Frage sind wir nicht an das Urteil gebunden», betonte Frau Steinbrenner.

Nach Angaben von Sprecherin Carola Ruff sind allein im Tierheim Falkenberg zurzeit 164 Kampfhunde untergebracht. «Etwa 80 haben wir auf Tierpensionen verteilt.»

Quelle: Morgenpost


Nur wenige Hunde auffällig
Verhaltensforscherin zu Wesenstests

Die bisherige Praxis von Wesenstests für Hunde bestimmter Rassen führt zu Stigmatisierungen. Das meint die Kieler Tierärztin und Verhaltensforscherin Dorit Feddersen-Petersen.

Von Olaf Reichert

Frage: Seit fast zwei Jahren gibt es Wesenstests für so genannte Kampfhunde. Welche Erkenntnisse haben Sie?

Feddersen: Eine wissenschaftliche Auswertung der bislang abgeschlossenen Tests ist nach meiner Kenntnis noch nirgendwo erfolgt. Aber überall bietet sich eine ähnliche Tendenz: Von den bislang getesteten Hunden der Kategorie 1 ist nur ein geringer Prozentsatz auffällig geworden. Eigene Erfahrungen unterstreichen, dass sich die Aggressivität von Hunden nicht an der Rasse festmachen lässt. Auch wenn argumentiert wird, dass die Besitzer der gut lenkbaren Hunde verantwortungsbewusst sind, was übrigens stimmt, so belegt dieses auch, dass es keine rassebedingte erhöhte Gefährlichkeit gibt.

Frage: Wenn Aggressivität nicht mit der Rasse zusammenhängt, was bedeutet das für die Zukunft der Tests?

Feddersen: Die derzeitige Praxis des Wesenstests führt zu Stigmatisierungen von Hunden bestimmter Rassen und ihrer Halter. Ich würde es begrüßen, wenn das Verhalten eines jeden Hundes wichtiges Kriterium der Zuchtauswahl werden würde. Parallel dazu sollte die Sachkunde des Züchters getestet werden.

Frage: Wie sollte man mit Hunden umgehen, die Auffälligkeiten zeigen?

Feddersen: Hier ist ein Wesenstest sinnvoll. Genauso wichtig wäre es, den Halter in die Pflicht zu nehmen. In Extremfällen sollte ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden. Bestehende Gesetze ermöglichen das. Die Behörden sind hier gefordert.

Quelle: NWZ-Online


dpa-Umfrage: Bundesländer sehen unterschiedliche Auswirkungen


Hamburg (dpa) - Die Attacken bissiger Hunde haben in den vergangenen Jahren kontroverse und aufgeladene Diskussionen in Deutschland ausgelöst. Nach dem Tod des kleinen Volkan im Juni 2000 in Hamburg verschärften die Bundesländer rasch ihre rechtlichen Instrumentarien gegen die gefährlichen Hunde und ihre Halter.

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Kampfhundverordnung in Niedersachsen wollen einige Länder nun ihre rechtlichen Handhaben in eine Gesetzesform gießen. Die Maßnahmenkataloge der Länder sind sehr unterschiedlich. Wie eine dpa- Umfrage ergab, sehen einige Länder durch das Urteil zunächst keine Auswirkung auf ihre Regelungen. Dagegen hat zum Beispiel Bremen bereits mit einem Gesetz den Schutz vor gefährlichen Hunden geregelt.

Die Bundesrichter hatten am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses künftig per Gesetz zu regeln.

Bremen nimmt nach Ansicht von Innensenator Kuno Böse (CDU) mit seinem Gesetz zum Schutz vor Kampfhunden bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Im Bremer Kampfhundegesetz seien eine Aufzählung der gefährlichen Hunderassen und ein Leinen- und Maulkorbzwang für diese Rassen festgelegt, sagte Böse am Donnerstag. Auch in Nordrhein- Westfalen soll noch in diesem Jahr ein Landeshunde-Gesetz die bisherige Verordnung ablösen, in der Rasse-Listen, Leinen- und Maulkorbzwang und Kauf und Zucht-Verbote festgehalten sind. Anders als in anderen Ländern können Hundehalter ihr Tier hier durch einen Verhaltenstest von den Auflagen befreien.

Das vom Urteil betroffene Niedersachsen aber auch Schleswig- Holstein kündigten an, den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln zu wollen. Während Kiel zunächst die bestehende Verordnung bestehen lassen will, sehen die Verantwortlichen in Niedersachsen Einschränkungen bei der Sicherheit. »Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich halte«, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD).

Während Rheinland-Pfalz nach dem Kippen der niedersächsischen Kampfhundeverordnung die eigene Regelung überprüfen will, wollen andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern zunächst einmal die schriftliche Begründung der Berliner Bundesrichter abwarten. »Wir brauchen jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, Bernhard Meyer in Dortmund. »Nach den unterschiedlichen Urteilen in Deutschland sprechen alle Anzeichen dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage noch in diesem Jahr annimmt.«

In den unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der Länder sind in verschiedenen Nuancierungen zum Beispiel bestimmte Hundearten wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als gefährlich eingestuft. In Sachsen-Anhalt müssen die betroffenen Hunde einen Chip unter die Haut gepflanzt bekommen, mit dem sie eindeutig zu identifizieren seien. Allerdings ist dieser Teil der Verordnung derzeit durch das Oberverwaltungsgericht außer Kraft gesetzt.
Quelle: IKZ


Tierschützer halten Berliner Urteil für problematisch
Hannover, 4.7.02

Nach dem Kippen der niedersächsischen Kampfhundeverordnung befürchten Tierschützer einen Ansturm auf die Tierheime. »Ich rechne in den nächsten Tagen mit vielen Leuten, die ihre Hunde wiederhaben wollen«, sagte der Geschäftsführer des Tierschutzvereins Hannover, Heiko Schwarzfeld, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Schließlich hätten viele Kampfhundebesitzer ihre Tiere ausgesetzt. »Deshalb halte ich das Urteil auch für problematisch«, sagte Schwarzfeld.

»Es werden viele Leute kommen, die ihre Tier wiederhaben wollen, weil sie mit keinen besonderen Auflagen mehr belegt sind«, meinte der Tierschützer, dessen Verein zusammen mit Hundehaltern vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin gegen die Verordnung geklagt hatte. Der Tierschutzverein kündigte an, für die Pflege eines ausgesetzten Hundes eine hohe Rechnung auszustellen, wenn sich der ehemalige Halter tatsächlich melden sollte. »Die haben sich ihres Tieres billig entledigt, und wenn die Luft rein ist, kommen sie wieder und wollen den Hund zurück haben. So geht``s ja nun nicht«, sagte Schwarzfeld.

Andere Interessenten für diese Hunde in Tierheimen würden vom Verein überprüft. »Wir sehen uns das Wohnumfeld und das soziale Umfeld genau an und prüfen, ob es uns geeignet erscheint«, sagte der Geschäftsführer. »Erst danach entscheiden wir, ob jemand einen Hund bekommt.« Mieter müssten zudem eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen.
Quelle: IKZ


Chronologie: Urteile seit dem tragischen Fall Volkan

Hamburg (dpa) - Der Tod des im Juni 2000 von Kampfhunden totgebissenen sechs Jahre alten Volkan in Hamburg hat eine breite Debatte über die Gefahren durch Kampfhunde ausgelöst. Gegen viele der seither erlassenen neuen Bestimmungen zogen Hundehalter und Tierschützer vor die Gerichte, die sehr unterschiedlich urteilten:

26. Juni 2000: Der sechs Jahre alte Volkan wird auf einem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg von zwei frei laufenden Kampfhunden getötet. In aller Eile werden in den folgenden Monaten in Bund und Ländern neue Regelungen beschlossen, die von Zucht- und Importverbot für bestimmte Hunderassen bis zu Eignungstests für Hundehalter, Maulkorb- und Leinenzwang reichen.

7. Februar 2001: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärt die neue Hamburger Kampfhundeverordnung als grundgesetz-konform. Die Verknüpfung der Hunderasse bei der Einstufung der Gefährlichkeit (»Rasse-Liste«) sei zulässig.

9. Februar 2001: Der Bundestag billigt eine härtere Regelung für die Haltung von Kampfhunden, nach der auch private Halter ihre Sachkenntnisse zur Haltung gefährlicher Tiere nachweisen müssen. Die Einfuhr von Kampfhunden wird unter Strafe gestellt.

29. Mai 2002: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärt Teile der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein für nichtig. Das Kriterium der Rassezugehörigkeit sei für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes ungeeignet.

30. Mai 2001: Teile der Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsen werden vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für nichtig erklärt. Sie widersprächen den Grundsätzen der Gleichheit. Bemängelt wird vor allem die pauschale Behandlung von Hunderassen statt einzelner aggressiver Tiere.

11. Juni 2001: Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel dürfen Gemeinden für Kampfhunde eine stark erhöhte Hundesteuer verlangen.

12. Juli 2001: Die zwölf Hundearten ausweisende Rasse-Liste der Berliner Kampfhunde-Verordnung wird vom Berliner Verfassungsgerichtshof als verfassungsgemäß bezeichnet. Maulkorb- und Leinenzwang werden nicht beanstandet.

7. August 2001: Ein elf Jahre altes Mädchen wird in Lutzhorn (Schleswig-Holstein) vom Schäferhund seines Vaters totgebissen.

29. August 2001: Der Verwaltungsgerichtshof Kassel erklärt Teile der Kampfhunde-Verordnung des Landes Hessen für nichtig und hebt den Maulkorb- und Sterilisierungszwang sowie das Handelsverbot für drei als besonders gefährlich eingestufte Rassen auf.

30. August 2001: Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof billigt - wie zuvor die Verfassungsgerichte von Bayern und Berlin - die Einstufung gefährlicher Hunderassen.

16. Oktober 2001: Zahlreiche Klagen von Kampfhundbesitzern gegen die Hundeverordnung von Baden-Württemberg mit ihren strengen Reglementierungen werden vom Verwaltungsgerichtshof des Landes abgewiesen.

28. März 2002: Zwei Rottweiler töten in Hornbach (Rheinland-Pfalz) einen sechs Jahren alten Jungen mit Bissen in den Kopf.

3. Juli 2002: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig.

04.07.2002   dpa  Quelle: IKZ


»Leinen los!« bei Kampfhundebesitzern

Hannover (dpa) - 8.00 Uhr morgens auf einer Hundewiese in der Nähe des Kinderkrankenhauses Auf der Bult in Hannover. Die niedersächsische Kampfhundeverordnung, die bisher Maulkorb und Leinenzwang für gefährliche Hunde vorsieht, wurde wenige Stunden zuvor von Bundesrichtern gekippt. Sichtlich erleichtert blickt Sotirius Iliaskos auf seinen Hund Spike. »Dann muss er nun wohl keinen Maulkorb mehr tragen«, meint er und streichelt den weißen Pitbull.

Eigentlich habe er mit seinem Vierbeiner demnächst zum Wesenstest gehen wollen, doch das wolle er sich jetzt noch einmal überlegen. »Es ist ohnehin Unsinn, bestimmte Rassen als Kampfhunde zu bezeichnen. Wenn ein Tier aggressiv ist, liegt es meistens am Halter«, meint der 23-Jährige.

»Jedes Tier kann aggressiv werden, wenn es dazu gemacht oder gezüchtet wird«, sagt Hundebesitzerin Brigitta Fischer. »Viel wichtiger ist es doch, durch schärfere Kontrollen und beispielsweise einen Führerschein für Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass der Mensch auch in der Lage ist, ein Tier zu halten, und es nicht als Waffe missbraucht«, betont die 58-Jährige.

Beim Deutschen Kinderschutzbund und besorgten Eltern herrscht dagegen blankes Entsetzen. »Dass Kampfhunde jetzt wieder ohne Maulkorb herumlaufen können, finde ich unverantwortlich. Ich habe schließlich eine Tochter«, sagt Britta Vargas aus Hannover. Hartmut Macke hält eine Lösung in Richtung Hundeführerschein für besser als ein generelles Verbot von Kampfhunden. »Nicht die Hunde sind gefährlich, sondern ihre Besitzer«, meint der Vater von drei Kindern. Die Verordnung sei inhaltlich richtig gewesen, meint Oleg Hammling vom Kinderschutzbund. »Zahlreiche Zwischenfälle mit Kampfhunden haben bewiesen, dass diese Hunderassen besonders gefährlich sind.« Jetzt werde die Gefahr für Kinder durch Hunde wieder steigen.

Beim Veterinäramt, das die Kampfhundeverordnung bisher überprüfen musste, herrscht zunächst Ratlosigkeit. Jetzt könne man nur noch nach dem Gefahrenabwehrgesetz vorgehen - wenn der Kampfhund jemanden beißt oder einen anderen Hund anspringt. Heiko Schwarzfeld vom Tierschutzverein Hannover befürchtet einen Ansturm auf die Tierheime durch Leute, die ihre Hunde wiederhaben wollen. »Die haben sich ihres Tieres billig entledigt; wenn die Luft rein ist, kommen sie wieder und wollen den Hund zurück haben.«
Quelle: IKZ
 




Kampfhunde dürfen im Land wieder frei laufen

Kampfhunde dürfen in Niedersachsen wieder grundsätzlich frei laufen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung in großen Teilen gekippt hat, fällt der Leinen- und Maultierzwang für gefährliche Rassen weg.

Der Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Rassen fällt weg, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung in großen Teilen gekippt und eine gesetzliche Regelung angemahnt hat. Während Tierschützer das Urteil begrüßten, zeigten sich Eltern und der Kinderschutzbund besorgt.

Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) sieht die Gefahr von Beiß-Attacken wieder wachsen, bis ein Gesetz verabschiedet werden kann: „Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich halte.” Nun seien die Behörden wieder auf das Gefahren-Abwehrrecht angewiesen. „Da kann der Landkreis und die Gemeinde nur tätig werden, wenn der Hund schon einmal zugebissen hat”, sagte Bartels nach einer vorläufigen Auswertung des Urteils. Nun wolle er schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg bringen, das sich an die Verordnung anlehnt. Nach Ansicht der SPD-Fraktion könnte es Ende August im Landtag eingebracht werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Bartels betonte, das Gericht habe die Beurteilung der Hunde nach Rassen nicht verworfen. Insofern habe es den Kern der niedersächsischen Verordnung bestätigt. Was dennoch in einem Gesetz verändert werden müsse, stehe noch nicht fest.

CDU und Grüne im Landtag sprachen sich dagegen für eine Streichung der Rasse-Liste aus, da sie wissenschaftlich nicht gestützt sei. CDU- Fraktionsvize Friedhelm Biestmann sagte, die CDU sei von vornherein für eine gesetzliche Regelung eingetreten. Die SPD habe jedoch Anhörungen im Landtag abgelehnt. Er verlangte, bei einem Gesetz stärker die Hundehalter in die Pflicht zu nehmen. „Das andere Ende der Leine ist genauso wichtig wie das, wo der Hund dran ist.”

Die Grünen sehen in dem Urteil eine „herbe Niederlage” für Bartels. Dies sei die „Quittung für den Aktionismus in Sachen Kampfhunde”, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Thomas Schröder. „Durch die Beratungsresistenz des Ministers haben wir wertvolle Zeit verloren.”

Bartels betonte, die Kontrolle der Tierhalter sei in der Verordnung längst berücksichtigt. So habe das Gericht neben dem Wesenstest auch den so genannten Sachkunde-Nachweis aufrecht erhalten. Den muss ein Tierhalter erbringen, um zu belegen, dass er mit einem gefährlichen Hund umgehen kann.

Nichtig seien nun das absolute Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot nach der Landesregelung, sagte Bartels. Er verwies auf eine noch bestehende Bundesregelung, die ein Zucht- und Importverbot für Kampfhunde vorsieht. Auch dagegen sei jedoch eine Klage anhängig, meinte Bartels. Eine weitere Änderung für Niedersachsen bestehe darin, dass der American Staffordshire Terrier aus der Kategorie I der gefährlichsten Rassen herausgenommen worden sei. Dobermann und Rottweiler müssten aus der Kategorie II heraus und würden demnach mit als ungefährlich eingestuften Schäferhunden und Boxern gleich gestellt.

Der Deutsche Kinderschutzbund zeigte sich entsetzt. Die Gefahr für Kinder nehme wieder zu. „Zahlreiche Zwischenfälle mit Kampfhunden haben bewiesen, dass diese Hunderassen besonders gefährlich sind”, sagte Geschäftsführer Oleg Hammling in Hannover. Dagegen begrüßte der Deutsche Tierschutzbund das Urteil. Die Beurteilung nach Hunderassen sei Willkür, sagte Präsident Wolfgang Apel in Bonn. Besser wäre ein nationales Heimtiergesetz, in dem Zucht und Haltung von Tieren generell geregelt würden. „Nur so kommen wir weg von unqualifizierten und wilden Hundezuchten, die aggressive Hunde erst produzieren.”
Quelle: HAZ


Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Ruf nach einheitlicher Kampfhunde-Regelung

Berlin (rpo). Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Kampfhunde-Verordnung gekippt hat, wird der Ruf nach einer einheitlichen Regelung lauter. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, so die Richter.

Die Grünen forderten die Innenministerkonferenz am Donnerstag auf, sich auf ein Mustergesetz für alle Länder zu einigen. Die Regierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein kündigten an, gesetzliche Maßnahmen zunächst im Alleingang auf den Weg zu bringen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die niedersächsische Kampfhundeverordnung am Mittwoch für nichtig erklärt und damit die Gültigkeit zahlreicher weiterer Länderverordnungen in Frage gestellt. Nach dem Grundsatzurteil war die Regierung in Hannover nicht befugt, ohne gesetzliche Regelung bestimmte Hunderassen wegen der Gefahr für die Bevölkerung zu verbieten. In fast allen Bundesländern bestehen Verordnungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden, die der Niedersachsens ähneln.

Auf einheitliche Standards einigen

Der Grünen-Innenexperte Cem Özdemir erklärte, es sei unhaltbar dass die 16 Bundesländer jeweils eigene Regelungen über gefährliche Hunde erlassen haben. Die Länder müssten sich unverzüglich auf einheitliche Standards verständigen. "Es muss Schluss sein mit der Kleinstaaterei zu Lasten der Sicherheit der Menschen, zu Lasten der Rechtssicherheit und zu Lasten des Tierschutzes", sagte Özdemir.

Das Bundesinnenministerium erklärte dazu, Minister Otto Schily habe sich in der Diskussion um den Schutz vor Kampfhunden immer für eine Harmonisierung der Regelungen in den Ländern ausgesprochen.

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Uwe Bartels kündigte an, als Konsequenz aus dem Gerichtsurteil die bisherige Landesverordnung durch ein Gesetz ersetzen zu wollen. Damit solle das Verbot der Züchtung und Vermehrung der gefährlichsten Rassen wie Bullterrier und Pit Bull Terrier bestehen bleiben, sagte der SPD-Politiker.

Auch in Schleswig-Holstein ist eine gesetzliche Regelung bereits geplant. Ein Entwurf liege seit längerem vor, sei aber wegen fehlender höchstrichterlicher Entscheidungen in mehreren Rechtsfragen noch nicht auf den parlamentarischen Weg gebracht worden, erklärte Innenminister Klaus Buß (SPD).

Bayern und Sachsen-Anhalt prüfen Konsequenzen

In Bremen gibt es bereits seit Herbst 2001 ein Kampfhundegesetz. Innensenator Kuno Böse erklärte, sein Land nehme damit eine "bundesweite Vorreiterrolle" ein. Bremen sei das einzige Land, dass von dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht betroffen sei. In Bayern ist der Schutz vor Kampfhunden per Gesetz und Verordnung geregelt. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, es werde geprüft, ob aus dem Gerichtsurteil Konsequenzen gezogen werden müssten. Ähnlich äußerte sich das Innenministerium in Sachsen-Anhalt.

In Nordrhein-Westfalen wird ein Gesetzentwurf, der die Hundeverordnung ablösen soll, bereits im Landtag beraten. Auch in Hamburg gibt es in der Koalition von CDU, FDP und Schill-Partei Bestrebungen zu einer Neuregelung - im Sinne einer Lockerung der Auflagen für Kampfhundehalter. Die Innenministerien in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sehen nach eigenen Angaben trotz des Gerichtsurteils keinen Anlass, die Hundeverordnungen zu ändern oder in Gesetzesform gießen.

Höhn sieht NRW nicht betroffen

Nach Einschätzung von NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) ist Nordrhein-Westfalen nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Regelungen in Niedersachsen betroffen. "Das Gericht hat kritisiert, dass Niedersachsen allein auf Rassen abgestellt hat und zu wenig den Hundehalter ins Blickfeld genommen hat. Das ist in unserer Hundeverordnung anders", sagte Höhn am Donnerstag.
Quelle: BBV-Net


04.07.02, 09:17
BVerwG - Niedersächsische Kampfhundeverordnung nichtig
BVerwG - Niedersächsische Kampfhundeverordnung nichtig

Die niedersächsische Kampfhundeverordnung ist rechtswidrig. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschied, dürfen die Länder nur durch ein Gesetz, nicht aber durch eine einfache Verordnung in die Freiheiten der Halter eingreifen. Ein solches Gesetz gebe es in Niedersachsen bislang aber nicht, stellte das oberste Verwaltungsgericht auf die Klage mehrerer Hundehalter und Tierschutzvereine fest.

Nach der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung dürfen bestimmte Rassen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung gehalten werden. Bullterrier, Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier müssen hierfür einen Wesenstest ablegen, und ihre Halter müssen "die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde" nachweisen. Hunde, die den Test nicht bestehen, müssen eingeschläfert werden. Die anderen Tiere dieser Rassen werden unfruchtbar gemacht und müssen an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen. Maulkorb- und Leinenzwang gelten grundsätzlich auch für elf weitere Rassen, darunter Dobermann, Rottweiler und Staffordshire Bullterrier. Wenn diese Hunde einen Wesenstest bestehen, dürfen sie aber auch frei herumlaufen.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte diese Regelungen für nichtig. Zur Begründung hieß es, bislang bestehe allein ein Verdacht, dass von bestimmten Hunderassen erhöhte Gefahren ausgehen. In der Wissenschaft sei dies aber noch umstritten. Vor diesem Hintergrund reiche eine Verordnung für "Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre der Hundehalter" nicht aus. Die Rechtsgrundlage hierfür könne nur das Landesparlament schaffen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Mai vergangenen Jahres zudem kritisiert, dass Dobermann und Rottweiler gegenüber den anderen Schutzhunderassen Schäferhund, Boxer und Dogge benachteiligt seien. Nach Expertenangaben sind 22 Prozent der in Deutschland gehaltenen Hunde Schäferhunde; auf sie gingen 44 Prozent aller "Beißvorfälle" zurück. Auf die "gewichtigen Bedenken", dass die niedersächsische Regelung daher auch gegen den Gleichheitssatz verstößt, kam es den Berliner Richtern aber nicht mehr an.

Die Kampfhundeverordnungen der Länder sind äußerst verschieden. Beim Bundesverwaltungsgericht sind unter anderem noch Klagen aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern anhängig.

Quelle: Yahoo News


Nr. 21/2002 vom 3. Juli 2002

Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

In der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere werden zwei Kategorien von Hunden unterschieden. Das Halten, die Zucht und die Vermehrung der ersten Kategorie von Hunden, zu denen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, ist verboten. Für vorhandene Hunde wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, die Haltung sicher ist und der Halter über die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde verfügt. Hunde, die den Wesenstest wegen eines außergewöhnlichen Aggressionspotenzials nicht bestehen, müssen getötet werden. Das Bestehen des Wesenstests führt zu näher bestimmten Anforderungen an die Haltung und Führung des Hundes; außerdem ist er unfruchtbar zu machen. Die in einer Liste aufgeführten Hunde der zweiten Kategorie, zu denen auch Dobermann und Rottweiler, nicht aber etwa der Deutsche Schäferhund zählen, müssen außerhalb von Privatwohnungen und ausbruchsicheren Grundstücken mit Maulkorb versehen und angeleint sein. Nach bestandenem Wesenstest können davon Ausnahmen genehmigt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat auf Normenkontrollanträge von Hundehaltern hin mehrere Regelungen verworfen. Es hat insbesondere das Haltungsverbot von Hunden der ersten Kategorie zum Zweck der Gefahrenabwehr nicht für erforderlich gehalten und in den Regelungen für die Hunde der zweiten Kategorie einen Gleichheitsverstoß insoweit gesehen, als Rottweiler und Dobermann, nicht aber der Deutsche Schäferhund erfasst sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt und die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Nach den vorliegenden Feststellungen besteht für bestimmte Rassen derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen – Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse – für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung. Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre – hier der Hundehalter – zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liegt in Niedersachsen nicht vor.

Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt. Die Befugnis der Landesgesetzgebung, einen weiter gehenden Schutz im Sinne einer Gefahrenvorsorge zu betreiben, wird durch die vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht berührt.

Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an.

BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01 - Urteile vom 3. Juli 2002

Quelle: Bundesverwaltungsgericht Berlin


Kampfhunde: Gericht erklärt niedersächsische Hundeverordnung für nichtig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden.

Berlin (dpa) - Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch in Berlin.

Der Gefahrenverdacht allein rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten, argumentierte das Gericht. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.

Die Richter verwiesen ausdrücklich darauf, das trotz der Nichtigerklärung der Verordnung der notwendige Schutz der Bevölkerung vor von Hunden ausgehenden Gefahren angesichts der bestehenden Regelungen im Strafrecht und im allgemeinen Sicherheitsrecht gewahrt sei. Dem Gesetzgeber sei es durch die Entscheidung unbenommen, einen weiter gehenden Schutz im Sinne einer Gefahrenvorsorge zu betreiben.

Hundehalter und der Tierschutzverein Hannover hatten in Berlin dagegen geklagt, dass es in der niedersächsischen Verordnung für bestimmte Hunderassen Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie Maulkorb- und Leinenzwang gibt. In der Kategorie eins sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als «besonders gefährliche Hunde» erfasst. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler.

Als gefährlich eingestufte Hunde müssen in Niedersachen und einigen anderen Bundesländern an Wesenstests teilnehmen. Die Halter müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu führen. Die Kläger wandten sich in der Verhandlung speziell gegen die Rassekataloge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) war ihren Argumenten vor rund einem Jahr zum Teil gefolgt. Das Land Niedersachsen war dagegen in Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegangen und unterlag jetzt.

Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass bisher wissenschaftlich nicht ausreichend geklärt sei, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukomme.

Die ebenfalls in der Verhandlung aufgeworfene Frage, warum nicht auch der deutsche Schäferhund in die Kategorie zwei der Verordnung aufgenommen worden sei, spiele angesichts der Nichtigerklärung keine Rolle mehr

Quelle: Vista Verde News

Bundesverwaltungsgericht
Kampfhundeverordnung ist nicht rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, so das Gericht. Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes, zukomme.

Verdacht alleine reicht nicht
Der Gefahrenverdacht rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.

Gesetzgeber kann entscheiden
Die Richter verwiesen ausdrücklich darauf, das trotz der Nichtigerklärung der Verordnung der notwendige Schutz der Bevölkerung vor von Hunden ausgehenden Gefahren angesichts der bestehenden Regelungen im Strafrecht und im allgemeinen Sicherheitsrecht gewahrt sei. Dem Gesetzgeber sei es durch die Entscheidung unbenommen, einen weiter gehenden Schutz im Sinne einer Gefahrenvorsorge zu betreiben.

Tierschutzverein klagten erfolgreich
Hundehalter und der Tierschutzverein Hannover hatten in Berlin dagegen geklagt, dass es in der niedersächsischen Verordnung für bestimmte Hunderassen Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie Maulkorb- und Leinenzwang gibt. In der Kategorie eins sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als "besonders gefährliche Hunde" erfasst. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler.

Halter und Hund mussten Tests absolvieren
Als gefährlich eingestufte Hunde müssen an Wesenstests teilnehmen. Die Halter müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen. Die Kläger wandten sich in der Verhandlung speziell gegen die Rassekataloge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) war ihren Argumenten vor rund einem Jahr zum Teil gefolgt. Das Land Niedersachsen war dagegen in Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegangen und unterlag jetzt.

Tiermediziner kritisierte Test
"Im Prinzip ist jeder Hund potenziell gefährlich, denn alle stammen vom Wolf ab", sagte Hansjoachim Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) vor der Entscheidung. Seit In-Kraft-Treten der Verordnung vor zwei Jahren habe sein Institut mehr als tausend Hunde getestet. "Nur fünf von ihnen haben den Wesenstest nicht bestanden", sagte der Tiermediziner. Dieses Ergebnis zeige deutlich, dass der Wesenstest für alle Hunde einer Rasse nicht der richtige Weg sei, um gefährliche Hunde aus dem Verkehr zu ziehen.

Wissenschaftlich nicht nachgewiesen
Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass bisher wissenschaftlich nicht ausreichend geklärt sei, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukomme. Die ebenfalls in der Verhandlung aufgeworfene Frage, warum nicht auch der deutsche Schäferhund in die Kategorie zwei der Verordnung aufgenommen worden sei, spiele angesichts der Nichtigerklärung keine Rolle mehr, so die Richter.

Quelle: T-Online

Bartels will Kampfhundeverordnung in Gesetz gießen

Hannover (dpa) - Nach dem Scheitern der niedersächsischen Kampfhundeverordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht will Agrarminister Uwe Bartels das Papier in Gesetzesform gießen. Das Gericht scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten, sagte er der dpa. Daher solle nach der Sommerpause aus der Verordnung ein Gesetz gemacht werden. Das Berliner Bundesgericht hatte die Kampfhundeverordnung am Abend für nichtig erklärt.

Quelle: Morgenweb


03.07.02, 22:15
Halter wollen Kampfhunde-Verordnung kippen

Halter wollen Kampfhunde-Verordnung kippen

Musterprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht. Kieler Verhaltensforscherin: Tiere haben guten Charakter


Kiel/Hamburg - Mit neuen Untersuchungsergebnissen über die Gefährlichkeit bestimmter Rassen wollen Hundehalter-Organisationen am Mittwoch in Berlin im Rahmen eines Musterprozesses die bundesweit eingeführten Kampfhunde-Verordnungen zu Fall bringen. Wie der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet, berufen sich die Halter dabei auf die Ergebnisse der für Kampfhunde amtlich vorgeschriebenen Aggressions- und Wesenstests, denen sich Rassen wie etwa American Staffordshire und Pitbull Terrier sowie Kreuzungen daraus stellen müssen.

Als Beleg für die Ungefährlichkeit dieser Rassen führen die Hundehalter dem "Spiegel" zufolge auch Untersuchungen der Kieler Verhaltensforscherin Dorit Feddersen-Petersen an, die die maßgeblich von ihr entwickelten Wesenstest an 219 gefährlichen Hunden der Kategorie 1 durchführte. Danach sei bei fast allen der untersuchten Tiere der Charakter mit "exzellent bis gut" bewertet worden. Lediglich ein Hund wurde als "verhaltensauffällig" eingestuft.

Ebenfalls als Beispiel gegen die Gefährlichkeit von so genannten Kampfhunden wollten die Prozessführer das Ergebnis der Untersuchung mehrerer hundert als gefährlich geltender Hunde an der Tierärztlichen Hochschule Hannover nennen. Aus diesen Prüfungen geht nach Angaben des Leiters des Instituts für Tierschutz und Verhalten, Hansjoachim Hackbarth, hervor, dass die Kampfhunderassen "eindeutig nicht das große Gefahrenpotenzial darstellen". So bereiteten Tiere, die nicht als so genannte Kampfhunde geführt würden, etwa Rottweiler und Dobermänner, deutlich größere Probleme.

Dies bestätigt auch Wolfgang Poggendorf, Geschäftsführer des Hamburger Tierheims in der Süderstraße. Schäferhunde, Rottweiler, Dobermänner wie auch Riesenschnauzer und Kreuzungen aus diesen Rassen müssten künftig wie die Kampfhunde Wesenstests unterzogen werden, forderte er am Sonntag gegenüber der WELT. Weiter sollten auch Halter dieser Rassen wegen der potenziellen Gefährlichkeit und massiven Folgen von Beißunfällen Sachkundenachweise erbringen sowie eine Zwangshaftpflicht ablegen müssen.

Eine Katalogisierung zusätzlicher Rassen lehnt Poggendorf jedoch ab. "Ich bin überzeugt, dass sich Rasselisten auf Dauer nicht halten lassen und vor Gericht keinen Bestand haben werden", sagte er. Dennoch hätten die nach der tödlichen Kampfhundattacke auf den damals siebenjährigen türkischen Volkan im Sommer 2000 eingeführten Hundeverordnungen ihren Sinn gehabt. So hätten sich auf Grund der Verordnung in Hamburg rund 600 Kampfhunde dem Wesenstest stellen müssen. 90 davon hätten die Tests nicht bestanden. "Das hat die Sicherheit auf Hamburgs Straßen und Plätzen in jedem Fall verbessert", so der Tierheim-Chef. Umso erforderlicher seien jedoch neue Vorschriften, die die potenzielle Gefahr, die von Rottweilern, Schäferhunden, Dobermännern und Riesenschnauzern ausgehe, zu minimieren.

Nach der Auflösung der Harburger Hundehalle warten unterdessen im Tierheim Süderstraße und einer Pension vor den Toren der Stadt 57 Kategorie-I-Kampfhunde auf eine Entscheidung über ihre Zukunft. Diese Tiere seien ihren Haltern entzogen worden, so Poggendorf. Einem Wesenstest sollten diese Tiere jedoch erst unterzogen werden, wenn die Rechtsverfahren abgeschlossen seien.

Die Hamburger Regierungskoalition hat derweil ihren Streit um den künftigen Umgang mit Kampfhunden auf den Spätsommer vertagt. Die Kampfhundeexperten von CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP hätten sich jetzt auf ein erneutes Treffen des überfraktionellen Arbeitskreises Tierschutz Mitte August geeinigt. Dann solle erneut versucht werden, eine einheitliche Linie zu finden, erklärte der CDU-Abgeordnete Jürgen Klimke am Sonntag gegenüber der WELT.

Wie berichtet erwägen CDU und Schill-Partei derzeit mehrheitlich, die Hamburger Kampfhundeverordnung zu erweitern und auf potenziell gefährliche Rassen wie etwa Rottweiler, Dobermänner, Schäferhunde und Kreuzungen aus diesen Rassen unter Einstufung nach Größe, Gewicht und Auswirkung von Bissen zu erweitern. Die FDP und einzelne Mitglieder der Schill-Fraktion fordern dagegen die Abschaffung der Rasselisten zu Gunsten einer Einstufung nach individueller Gefährlichkeit.

Quelle: Die Welt


02.07.02, 11:49
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