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Titel_kurzMeldungDatum ^
Information zum Urteil des BVerwGs von HuH
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information zum Urteil des BVerwGs vom 03.07.2002

Mit freundlichem Gruß

Klaus Garlich
Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e. V.

http://www.hund-und-halter.de
E-Mail: K.Garlich@hund-und-halter.de

« weitere Informationen von "HuH" zum Urteil in PDF »

07.07.02, 14:21
BZ vom 5.7.02 - einmal würgen bitte...

BZ vom 5.7.02 - einmal würgen bitte...

Titelseite: http://archiv.bz-berlin.de/bz/archiv/020705_pdf/1.pdf - 264kB

Kommentar: http://archiv.bz-berlin.de/bz/archiv/020705_pdf/3.pdf - 616kB

Bericht Seite 1: http://archiv.bz-berlin.de/bz/archiv/020705_pdf/4.pdf - 526kB

Bericht Seite 2: http://archiv.bz-berlin.de/bz/archiv/020705_pdf/5.pdf - 2.559 kB

Angewiderte Grüße,

Christian & Don
www.robindog.de

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Der wirkliche Verdruß bei der Menschheit ist der Umstand,
daß sie vom Affen abstammt, und nicht vom Hund.
Arthur Schopenhauer
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06.07.02, 23:01
Der Sündenfall von Niedersachsen
Der Sündenfall von Niedersachsen

Ein kleines Paradies, ein abgeschiedenes Fleckchen Erde in Deutschland, in dem die Welt bis heute noch in Ordnung war.

Die Landeshundeverordnung von Niedersachsen, durchgepeitscht von Minister Bartels, einem Adam der Landeshundeverordnungsparadiese in Deutschland, wurde heute durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin die öffentliche Ohrfeige der Dummheit verpaßt, schriftliche Urteilsbegründung folgt noch.

Step by Step. Was ist passiert ?

Nach dem Beißvorfall von Hamburg hat die Schmierenpresse in den vergangenen 2 Jahren kräftig die Suppe des Sicherheitswahnes gerührt. Auch Politiker haben davon gekostet, mit der Folge, gehirnmanipuliert eine Landeshundeverordnung nach der anderen aus dem Boden zu stampfen, um ihrem eigenen Sicherheitsdenken gerecht zu werden mit schlimmsten Folgen für Hund und Halter.

Ob Aushebelung des Grundgesetzes, inhaltlich stures Beamtendenken entgegen jeder sachlicher Kompetenz, Taubheit gegen jeden Sachverständigen bis hin zur öffentlichen Diffamierung selbiger war jedes, rechtlich oder nichtrechtliches Mittel dazu angetan, Hund und Halter das Leben zur Hölle zu machen. Der Fluch der Sicherheitswahnssinnsuppe wurde durch die falsche oder gar nicht erfolgte Berichterstattung der Schmierenfinken öffentlich oder nicht rechtlich, auch auf Nichthundehalter übertragen und dem Denunzianten-Run auf Hund und Halter, staatlich und willkürlich gefördert, Tür und Tor geöffnet.

Mit welchen Folgen ? Hund und Halter haben mit einer Vielzahl von Verordnungs und  -auslegungsregeln zu kämpfen, die durch ein gewolltes System bürokratischer Penner so lange in die Warteschleife gedrückt werden, in der Hoffnung, daß sie endlich aufgeben mögen. So kann man auch Probleme lösen. Rasselisten rauf und runter, heute die und morgen die, das hält munter. Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest, Sachkundenachweis für Halter sind nur einige kleine Stacheln, die richtig pieksen sollen, um von Politikern scharf gemachte Rassen (egal ob Hund oder Mensch) auszurotten. Wann wird das für die scharfe Rasse der Politiker gelten ?

Finanzielle Abzocke inklusive, wenn Politiker schon klotzen, dann aber richtig. Wir können nur kotzen. Die Hundesteuern und angebliche Bußgelder für Rasselisten-Spezies und diverse Vergehen wurden so in die Höhe getrieben, daß Halter wegen drohender, finanzieller Pleite ihre Hunde im Tierheim abgaben und abgeben. Für den Pleitegeierkonzern Holzmann gab`s vom Bundeskanzler Schröder finanzielle Streicheleinheiten in Millionenhöhe, für Hundehalter gibt es nichts. Die sind doch bloß 2. Klasse, arme Schweine und dumme Strohbirnen, erst interessant, wenn gewählt wird.

Die Tierheime sind vollgestopft zu 95 % mit Hunden der Rasselisten. Staatliche Zuschüsse für die Tierheime sind begrenzt, die Steuermittel nicht unerschöpflich, sie wurden und werden als Verwahr- und Entsorgungsanstalt mißbraucht. Die Opfer - Hunde. Der letzte und unwürdigste Ort, wenn es keine Vermittlungschance mehr gibt, bis der liebe Onkel Doktor Amtsveterinär kommt und bewaffnet mit Spritze sein tödliches Handwerk ausübt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun dem seit 21.06. im Grundgesetz verankerten Tierschutz Rechnung getragen und die Landeshundeverordnung Niedersachsens gekippt. Andere werden folgen.

Im Gegensatz zu unseren pisageplagten, analphabetisierten Politikern, allen voran die tönende Eva Nordrhein-Westfalens Bärbel Höhn, denen offensichtlich "Tierschutz im Grundgesetz" durch ihre vom eigenen Ministerium verhangene Nachrichtensperre durch die Lappen gegangen ist. Sie sind fassungslos, können es dennoch nicht lassen, die per Urteil gekippten Landeshundeverordnungen über den grünen Klee immer noch zu loben und tatsächlich zum Bundesgesetz erheben zu wollen.

Bei solch schlafwandlerischem Verhalten unserer Politiker wäre vielleicht ein längerer Kuraufenthalt mit anschließend lebenslanger Rehabilitationsphase in den eigenen vier Wänden ganz heilsam. Noch heilsamer wäre mit Sicherheit die finanzielle Regreßnahme der für die Landeshundeverordnungen verantwortlichen, inkompetenten Politiker. Schicken Sie alle Ihre Rechnungen an den jeweiligen, politisch Verantwortlichen, mal schauen, ob sich da nicht etwas tun kann. Für einen öffentlichen Hilfeschrei der Minister in der Schmierenpresse wird es allemal reichen. Wie wird dann die Schmierenpresse reagieren ? Wird sie ihre Auflagenstärke und reißerische Meinungsmache in Form unseriöser Berichterstattung schützend über die Minister legen oder wird sie die Minister den landeshundeverordnunggequälten Opfern zum Fraß vorwerfen ?

Gleiches Recht für alle, das hat das Bundesverwaltungsgericht Berlin klar ausgesagt, ob Politiker, Hund oder Halter.

Quelle/Autor: Annett Blunk www.DogInstinkt.de

 

Staatsgewaltige Willkür auf schleichenden Sohlen
von Klaus Bergmayr
Streben nach "Sicherheit" untergräbt Grundrechte

Seit dem 11.September haben Angst und Sicherheitsdenken allgemein erheblich zugenommen. Das dabei im Windschatten der Terrorbekämpfung nach und nach Grundrechte ausgehebelt werden, scheint niemanden ernstlich zu stören. Viele scheinen immer noch zu glauben, Vater Staat wolle nur ihr Bestes und sorge für ihren persönlichen Schutz, wenn er willkürlich Gesetze erläßt, die alles andere als verfassungskompatibel sind.

Als Paradebeispiel sei auf den neuen Landeshundegesetzentwurf in Nordrheinwestfalen verwiesen, der als Vorlage für ein Bundeshundegesetz gelten soll. Nicht-Hundebesitzer sollen sich nicht täuschen: Der vermeintlich von Rechts wegen bessere Schutz vor bissigen Bestien wie gefährlichen Kampfhunden entpuppt sich bei näherer Betrachtung für sie als Kuckucksei.

Er unterwandert nämlich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wie das ? So: Laut neuer Hundeverordnung kann die Polizei allein auf den Verdacht hin (ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss !), dass sich in einer Wohnung ein gefährlicher Hund aufhält, in diese Wohnung eindringen, um sie zu durchsuchen.

Nun stelle man sich vor, dort befindet sich tatsächlich ein Hund, der das Eigentum seines Herrchens bewacht und folgerichtig laut bellt, sobald die Tür aufgebrochen wird. Wie verfährt man in solchem Fall mit dem Hund ? Wird er erschossen, in der Annahme, er sei ein gefährlicher Kampfhund ? Und zwar dafür, dass er nichts anderes getan hat, als angemessen auf die Verletzung der Intimsphäre seines Herrchens oder Frauchens zu reagieren ?

Nun kann es aber auch sein, dass sich in der Wohnung gar kein Hund befindet, der Nicht-Hundebesitzer dennoch die Verletzung seiner grundgesetzlich garantierten Intimsphäre hinnehmen darf, weil ihn ein Nachbar, der ihn nicht leiden kann, auf den bloßen Verdacht hin, einen gefährlichen Hund illegal zu halten, angezeigt hat. Vielleicht meinen Herr oder Frau Nachbarin irgendein Bellen aus der Wohnung vernommen zu haben, was sich hernach als Geräusch aus dem Fernseher entpuppt. So gesehen ist die neue Verordnung nicht nur schwammig, sondern eine regelrechte Einladung zum Denunziantentum. Wie heißt es so schön: "Das dümmste Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant." Schon hören wir sie grunzen, die ewig Gestrigen, die gierig nach allem Ausschau halten, was nicht der Vorschrift entspricht.

Zu früheren Zeiten machten sie sich als brave Volksdeutsche verdient, in dem sie ihre jüdischen Nachbarn verrieten, weil ihnen deren Nasen nicht gefielen oder diese aus irgendeinem anderen Grund ihren Neid erweckten.

Heutzutage kommen sie dank gesetzgeberischer Willkür im wahrsten Sinne des Wortes auf den Hund. Und der "mündige Staatsbürger" schaut dem Treiben in aller Seelenruhe zu. Er schläft gleichsam mit offenen Augen.

Wann wacht er endlich auf und stellt fest, dass er seine Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, des Eigentums und der freien Berufsausübung an der Garderobe abgegeben hat ? Aber ist er sich jener Grundrechte überhaupt jemals richtig bewusst gewesen ?

Nach verfassungswidrigem Lauschangriff fährt die Obrigkeit schärfere Geschütze auf und Rasterfahndung (nach Hund oder Halter ??!) ist legal. Da hilft auch keine kosmetische Operation, weder im Gesicht noch in der Politik, das Gebaren ist eindeutig. Braun lässt grüßen.

Die bedenkliche Verfassung

Homepage: http://www.DogInstinkt.de

06.07.02, 14:20
Weitere Stimmen und Pressemeldungen zum Urteil des BVerwG Berlin


Rechtsanwaltskanzlei Hanske & Nielsen
Niedersächsische Gefahrtierverordnung durch das Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner am 03.07.2002 ergangenen Entscheidung der von uns für den Halter eines Amercian Staffordshire Terriers eingelegten Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30.05.2002 stattgegeben.

Das Oberverwaltungsgericht hatte seinerzeit zwar einige der angegriffenen Regelungen die Kategorie-1-Hunderassen betreffend für nichtig erklärt, das Urteil ging jedoch nicht weit genug. Die Revision richtete sich somit gegen sämtliche übrigen rassediskriminierenden Regelungen der niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) hinsichtlich der Kategorie-1-Hunderassen. Das Land Niedersachsen war hiergegen in die Anschlussrevivion gegangen, so dass auch die bereits durch das Oberverwaltungsgericht für nichtig/rechtswidrig erklärten Regelungen wieder auf dem Prüfstand standen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsverkündung die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt, mit der Begründung, es fehle an der ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage durch den Landesgesetzgeber. Es bestünde nach Ansicht des Gerichts lediglich ein Verdacht, dass von betimmten Rassen eine genetisch bedingte erhöhte abstrakte Gefahr ausginge. Da dies jedoch in der Wissenschaft umstritten sei und dieser Faktor lediglich neben vielen anderen Ursachen (Erziehung, Eignung des Halter usw.) für die gesteigerte Aggressionsbereitschaft eines Hundes verantwortlich gemacht werden könne, könne nicht von vorherein von einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit einer Rasse ausgegangen werden. Somit läge allenfalls ein bloßer Gefahrenverdacht vor. Eingriffe der Gefahrenvorsorge müßten jedoch in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, welches es in Niedersachsen derzeit nicht gibt.

Der Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren könne mit den bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten des Strafrechts und des allgemeinen Polizeirechtes gewährleistet werden.

Für die Hundehalter von Hunden der betroffenen Rassen gilt somit die GefTVO ab dem Tag der Verkündung des Urteils nicht mehr, da gegen selbiges kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann!

Es ist zu erwarten, dass nun ein Landesgesetz auf den Weg gebracht wird. Trotz des durchweg positiven Urteils des Bundesverwaltungsgerichts besteht die Gefahr, dass Niedersachsen ein entsprechendes Gesetz nachlegt, mit welchem wiederum Rassen diskriminiert werden. Allerdings besteht die Hoffnung, dass an einem etwaigen entsprechenden Gesetzgebungsverfahren nun auch umfassend und frühzeitig Wissenschaftler und Tierärzte, Hundehalter, -züchter und -vereine beteiligt werden, um bei der Entstehung eines vernünftigen und gerechten Gesetzes zur Gefahrenvorsorge mitzuwirken, welches den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen sicherstellt ohne die Rechte von Hunden und ihren Haltern zu gefährden.

Zuletzt ein wichtiger Hinweis an alle Hundehalter: Auf Hundeseiten im Internet fanden wir laienhafte Interpretationen des Urteils, die nicht nur sehr fragwürdig, sondern teilweise schlichtweg falsch waren. Kompetente Informationen zum Urteil sind dagegen beispielsweise beim Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V., u.a. auf dessen Homepage: "www.hund-und-halter.de" zu erhalten.

weitere Informationen von "HuH" zum Urteil in PDF

Quelle: http://www.hanske-rechtsanwalt.de/7806.html


SPD will neues Hundegesetz

Gerichtsurteil schürt Zweifel an Bouffiers Verordnung

WIESBADEN. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen "Kampfhundeverordnung" facht auch in Hessen die Debatte um die umstrittene Hundeverordnung von Innenminister Volker Bouffier (CDU) wieder an. Die SPD im Landtag forderte Bouffier auf, endlich seinem alten Versprechen nachzukommen und ein Gesetz vorzulegen, "in dem sachlich orientiert eine umfassende Gefahrenvorsorge geregelt ist". Das Innenministerium sieht jedoch "keinen Handlungsbedarf" und will das Gerichtsurteil erst einmal "genau studieren".

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kampfhundeverordnung Niedersachsens für nichtig erklärt. Die Richter hielten eine Ministeriums-Verordnung nicht für ausreichend, um die Züchtung von "gelisteten" Hunderassen zu verbieten. Nötig sei dafür eine gesetzliche Grundlage.

Auch in Hessen gibt es - wie in Niedersachsen - eine vom Ministerium aufgestellte "Rasseliste", in der so genannte Kampfhunde aufgeführt sind. Allerdings gebe die hessische Verordnung den Besitzern dieser Hunde die Möglichkeit, die Tiere individuell bei einem "Wesenstest" prüfen zu lassen und so nachzuweisen, dass die Hunde nicht aggressiv und gefährlich sind, sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Dies unterscheide die hessische von der niedersächsischen Verordnung. Ein neues Gesetz sei deshalb nach einer ersten Einschätzung des Ministeriums nicht nötig. Allerdings werde man das Urteil noch genau prüfen.

Der Innenminister hatte seine Hundeverordnung nach starkem Druck von Gerichten, Tierschützern und von seinem Koalitionspartner FDP mehrfach nachbessern müssen. Zwischenzeitlich hatte Bouffier auch ein Gesetz zum Umgang mit gefährlichen Hunden angekündigt. Übrig geblieben ist davon eine Gesetzesinitiative, die Halter bestimmter Hunderassen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen soll. Dieses Gesetz, das die rot-grüne Opposition als völlig unzureichend kritisiert, soll nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Günter Rudolph ergibt sich aus dem Verwaltungsgerichtsurteil, "dass auch die nunmehr in einem vierten Aufguss vorliegende Hundeverordnung Bouffiers nicht bestehen bleiben kann". Die bloße Betrachtung von Rassemerkmalen sei völlig unzureichend, um die Gefährlichkeit von Hunden zu beurteilen. Auch Tierschützer hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die meisten Beiß-Vorfälle in Hessen nicht von den so genannten Kampfhunden verursacht würden, sondern von Schäferhunden, die jedoch auf Bouffiers Rasseliste fehlten. mat

Quelle: Frankfurter Rundschau


Gerichtsurteil lässt Hundeverordnung wackeln
Rassenneutrale Regelungen werden gefordert

Von Almut Schröter

Würden sich Hunde in Berlin so benehmen wie Menschen, könnte man ohne Rüstung nicht mehr gefahrlos vors Haus. Denn Hunde unterwerfen sich, wenn auch mitunter murrend, feststehenden Gesetzen, mögen die Regeln ihrer Wolfsvorfahren auch aus noch so grauer Vorzeit sein.

Berliner Menschen hingegen ändern ihre Gesetze öfter mal je nach Interessenlage und Lobby. Und so stehen sich seit Jahren verschiedene Interessenvertreter knurrend gegenüber, ohne dass der Konflikt ausgeräumt würde. Und wie es Menschenart ist, haben dabei alle ein bisschen Recht. Hunderassenlisten müssen auch in Berlin verschwinden, fordern Abgeordnete der Grünen im Stadtparlament. Das sagen sie seit Jahren und wurden erneut ermutigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Woche, dass Niedersachsens »Kampfhundeverordnung« für nichtig erklärte. Der pauschale Verdacht, dass einzelne Rassen gefährlicher seien als andere, reiche für solche Verordnungen nicht aus.

Damit würden auch Berliner Regelungen aus dem Jahr 2000 zu Makulatur, argumentiert Claudia Hämmerling, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen. Denn ein willkürliches Verbot einzelner Rassen reiche zum Schutz vor gefährlichen Hunden nicht aus. »Für den Berliner Senat ist dieses Urteil eine schallendes Ohrfeige.« Es seien zwar Bissvorfälle von so genannten Kampfhunden reduziert worden. Dafür würde jedoch verschwiegen, dass 96 Prozent aller Hundebisse nicht aufs Konto vermeintlicher Kampfhunde gehen. Traurige Rekorde würden dabei von Schäferhunden, Terriern, Schnauzern, Rottweilern und natürlich Mischlingen aller Art gehalten. Der hiesige Tierschutzverein hofft auch auf Auswirkungen des Urteils auf Berliner Verordnungen. Gemeint ist damit ebenfalls die »Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin« von 2000. Sie nämlich zwang das Tierheim, bis heute 500 so genannte Listenhunde aufzunehmen, die in Pensionen weitervermittelt wurden oder zum Bleiben verurteilt sind. Denn nur wegen der Rasse, nicht wegen nachgewiesener Gefährlichkeit, haben viele Vermieter mit Hinweis auf die 2000er Verordnung in Listen aufgeführte Hundeexemplare zur »persona non grata« für ihre Häuser erklärt. Carola Ruff vom Tierheim meint, dass mit neuen gesetzlichen Regelungen von Gutachtern geprüfte Hunde unbehelligt leben und sich in Auslaufgebieten ohne Maulkorb austoben könnten. Und Vermieter würden die Haltung dieser Hunde wieder genehmigen. So bekämen nämlich einige Tierheimdauerbewohner wieder eine reelle Chance auf neue Besitzer.

Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) sieht noch keinen Anlass für Veränderungen der bestehenden Hundeverordnung von 1998, in die im Jahr 2000 unter anderem die Liste von 12 als gefährlich eingestufte Rassen eingefügt wurde. Die Senatorin will die Urteilsbegründung vom Bundesverwaltungsgericht erst einmal abwarten. Sprach sich in der Vergangenheit die SPD bereits folgenlos für generellen Leinenzwang für Hunde in der Stadt aus, verlangen die Grünen bei all ihrer sonstigen Toleranz für Hundehalter bereits seit Jahren eine andere Regelung: Weil sich immer mehr Leute, die immer weniger von den Tieren verstehen, immer mehr Hunde anschaffen, plädieren die Grünen als Pflicht für Besitzer von größeren Hunden auf eine Sachkundeprüfung. Dieser Vorschlag für den »Hundeführerschein«, den auch die PDS schon befürwortete, stieß sonst nicht auf Gegenliebe. Erstens ist er mit Unkosten verbunden, zweitens mit Mühe. Um an den Sachkundenachweis zum Führen eines Hundes zu kommen, müssten Hundebesitzer, die sich damit leider noch nicht beschäftigt haben, erst einmal die besagten alten Gesetze der Wölfe erlernen.

(ND 06.07.02) Quelle: Neues Deutschland


Polizei ist wieder machtlos

Große Verunsicherung herrscht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das am Mittwoch die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung gekippt hatte: Ist das ein Freibrief für die Halter von Kampfhunden?

Während das Landwirtschaftsministerium unsicher ist, hat die Staatsanwaltschaft bereits Fakten geschaffen: Am Donnerstag wurde ein Kampfhund nicht - wie eigentlich geplant - beschlagnahmt, am Freitag wurde den ersten beiden Besitzern von Kampfhunden mitgeteilt, dass sie ihre Tiere wieder abholen können.

"Wir teilen die Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums nicht", sagt Sprecherin Jutta Rosendahl. Minister Uwe Bartels hatte erklärt, seine Verordnung sei "in weiten Teilen bestätigt worden". Anwalt Martin Hanske, der gegen die Verordnung geklagt hatte, legt dem Minister nahe, sich umgehend "von einem Juristen beraten zu lassen. Vielleicht versteht er dann das Urteil."

Polizei und Ordnungsamt haben derzeit keine Möglichkeit mehr, gegen Kampfhunde ohne Maulkorb vorzugehen. Für die Staatsanwälte drängt sich auch die Frage auf, was mit den Kampfhundehaltern geschieht, die wegen Verstößen gegen die Verordnung verurteilt worden waren. Einige mussten nicht nur Geldstrafen bezahlen, sondern sitzen sogar im Gefängnis, weil die Verstöße zum Widerruf ihrer Bewährung geführt hatten.

"Was wir bisher vom Bundesverwaltungsgericht vorliegen haben, ist nicht eindeutig", sagt Rosendahl. Ein Beispiel: Die Richter erklärten den ersten Punkt der Gefahrtier-Verordnung für nichtig. Dort steht geschrieben, dass die Haltung von gefährlichen Tieren verboten ist. Der zweite Punkt bleibt jedoch bestehen. Damit muss man weiterhin für die Haltung von Pitbull und Bullterrier eine Ausnahmegenehmigung beantragen. "Wie kann man sich etwas genehmigen lassen, was nicht verboten ist?", fragt Rosendahl.

Wer in der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) um Rat sucht, wird vertröstet. "Wir können nichts Verbindliches sagen, bevor wir dass Urteil komplett vorliegen haben", sagt Willa Boneth vom Tierschutzzentrum der TiHo.

Die Stadt Hannover verteidigt weiter vehement die Inhalte der niedersächsische Gefahrtier-Verordnung. Nachdem sie in Kraft getreten sei, habe es weniger als halb so viele Beißattacken von mit Kampfhunden gegeben. "Wir haben dank dieser Verordnung endlich Ruhe", sagt der zuständige Dezernent Stephan Weil, "und wir möchten auch, dass es ruhig bleibt. Von mir aus kann die Verordnung, wenn sie zum Gesetz wird, sogar noch verschärft werden." Mit dem Gesetz ist allerdings nicht vor Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

Quelle: HAZ

06.07.02, 13:56
Presse-Info ADRK - RA Dr. Chr. Tünnesen-Harmes

Presse-Info ADRK - RA Dr. Chr. Tünnesen-Harmes

Minister Bartels bleibt auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 CN 6.01) vom 03.07.2002 uneinsichtig!

Die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung ist vom Bundesverwaltungsgericht u.a. auf Antrag der von uns vertretenen Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klubs e.V.(ADRK) endgültig für nichtig erklärt worden. Die Revision des Landes Niedersachsen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 28.05.2001 (Az.: 11 K 4333/00) wurde uneingeschränkt zurückgewiesen. Hinsichtlich der Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde ist das Bundesverwaltungsgericht sogar noch über die Rechtsprechung des OVG Lüneburg hinausgegangen. Die Bemühungen der meisten Bundesländer, die auf Ausrottung dieser Hunderassen zielen, sind damit zumindest einstweilen gescheitert. Maulkorb- und Leinenzwang sowie die weiteren Beschränkungen der Gefahrtier-Verordnung in bezug auf Hunde beider Kategorien (§ 1 sowie § 2 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 GefTVO) sind außer Kraft gesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, daß es schon an einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung des Bartels-Ministeriums fehlt: Das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz ermächtigt nämlich nur zur Abwehr von Gefahren, nicht aber zu weit darüber hinausgehender Vorsorge gegen mögliche aber im einzelnen unbekannte Risiken, (wie sie etwa hinsichtlich industrieller Großanlagen im Bundes-Immissionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen ist, oder auch für Atomkraftwerke gilt.) Angesichts der klaren Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Gefahrtier-Verordnung gerade nicht auf Grundlage des Gefahrenabwehrgesetzes ergehen durfte, kam es für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr auf die zahlreichen weiteren grundrechtsrelevanten Rechtsverstöße in der Gefahrtier-Verordnung an. Hierzu zählen auch die in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich genannten "gewichtigen Bedenken" im Hinblick auf den Gleichheitssatz, die darauf gründen, daß anerkannte deutsche Gebrauchshunderassen unterschiedlich behandelt werden, ohne daß hierfür irgendein plausibler sachlicher Rechtfertigungsgrund zu sehen ist. Die Verordnung hat nämlich Hunde der Rasse Rottweiler und Dobermann erfaßt, hingegen die qualitativ mindestens gleichwertige, quantitativ aber weit überwiegende Gefahr durch die Vielzahl deutscher Schäferhunde, Boxer, Doggen u.a. völlig ohne Kontrolle gelassen.
Dieses Ergebnis des Rechtsstreits ignoriert Bartels unverdrossen zu Lasten der Betroffenen und der Steuerzahler, die für die Prozeßkosten aufzukommen haben. Die untaugliche Verordnung wird nicht dadurch besser, daß sie als Gesetz erlassen wird. Nur die Beachtung der Grundrechte namentlich der Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger kann hier dauerhaft allen Beteiligten weiterhelfen. Außerdem müssen grobe handwerkliche Mängel der bisherigen Regelung beseitigt werden.

Agrarministers Bartels täuscht über einen nicht zu rechtfertigenden politischen Schnellschuß und eine unverantwortliche Sündenbockpolitik hinweg, wenn er behauptet, das Bundesverwaltungsgericht "scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren". Hier werden erneut Tatsachen verdreht, um den Eindruck zu erwecken, als habe auch das Bundesverwaltungsgericht lediglich "Formfragen" beanstandet. Dies ist ebenso irreführend wie die Presseinformation durch Minister Bartels im Nachgang zu seiner Lüneburger Verfahrensniederlage. Dort hieß es entgegen der Presseinformation des OVG Lüneburg, wonach die Antragsteller, die Rottweiler züchten bzw. halten, "in vollem Umfang Erfolg" hatten, die "Gefahrtier-VO (sei) in den wichtigen Punkten bestätigt" worden. Wir verweisen hierzu auf unser beigefügtes Presse-Info vom 31.05.2001
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt bestätigt, daß die Hunderegelungen in der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung nichtig sind, von einer Bestätigung der Inhalte der Verordnung kann also keine Rede sein. Bleibt Herr Bartels uneinsichtig, wird es wohl noch mehr als des inzwischen schon dritten Versuchs bedürfen, bis wirksame und sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und im Interesse des Tierschutzes greifen können.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist richtungsweisend für die gesamte Bundesrepublik, da mit wenigen Ausnahmen alle Bundesländer ähnliche Verordnungen erlassen haben, die mit Art. 80 GG (Anforderungen an den Erlaß von Rechtsverordnungen) nicht vereinbar sein dürften.

Duisburg, den 04.07.2002


Dr. Chr. Tünnesen-Harmes
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Eine weitere Pressemitteilung von RAe Hanske u. Nielsen werden folgen.

Quelle: KS-Gemeinde


05.07.02, 00:02
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