ZERGnews Datenbank Kampfhundnews

Kampfhundnews
die täglichen News für ZERG

 

 

 

 Alles  Suchen  Auswahl  Detail 

1924 Einträge gesamt:  1  6  11  16  21  26  31  36  41  46  >> 

Titel_kurzMeldungDatum ^
Ibrahim K. soll abgeschoben werden
Sein Kampfhund tötete den kleinen Volkan

Ibrahim K. soll abgeschoben werden

Die tödliche Attacke seines Pitbulls auf den kleinen Volkan (6) vor gut zwei Jahren hat Deutschland verändert. Der grauenhafte Vorfall in Wilhelmsburg schockte die Republik, ein Bundesgesetz gegen Kampfhunde folgte. Dreieinhalb Jahre Haft hatte Ibrahim K. (26) kassiert – wegen fahrlässiger Tötung. 20 Monate nach dem Urteil sollte der Besitzer des Killerhunds „Zeus“ gestern in seine Heimat abgeschoben werden. „Er war für einen Flug in die Türkei gebucht, wir mussten ihn aber kurzfristig stornieren“, sagte Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde, der MOPO.

K.s Anwalt hatte wenige Tage vor der Ausweisung beim Oberverwaltungsgericht einen Eiltrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt. Die Gerichtsentscheidung steht aus. Die Abschiebung von Ausländern nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafen ist ein gängiges Verfahren. Dabei wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Täter darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Tut er es doch, wandert er sofort zurück in den Knast. (mat)

Quelle: Hamburger Morgenpost


22.09.02, 20:33
Gibt's den römischen Kampfhund? OVG bittet um weitere Hinweise
Gibt"s den römischen Kampfhund?

ALTLEININGEN: OVG bittet um weitere Hinweise zur Hundesteuersatzung

Ob es rechtens ist, dass die Gemeinde Altleiningen für so genannte Kampfhunde eine höhere Steuer verlangt, darüber hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz noch nicht entschieden. Der sechste Senat hat die VG-Verwaltung Hettenleidelheim noch einmal zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Das Gericht möchte insbesondere eine Antwort auf die Frage, ob die in Paragraf 7 der Hundesteuersatzung der Gemeinde aufgeführten Rassen "hinreichend bestimmt bezeichnet" sind, informierte Werner Stephan, Leiter der Finanzabteilung der VG-Verwaltung, gestern auf Anfrage.

Speziell angesprochen werden der römische Kampfhund, der chinesische Kampfhund und der "Bandog". Diese Rassen, so hatte die Klägerseite bei der Verhandlung am 2. August ausgeführt, existierten überhaupt nicht. In ihrer Stellungnahme, die bis zum 30. September in Koblenz vorliegen soll, verweist die Verwaltung darauf, dass diese Rassen auch in den Hundesteuersatzungen anderer Kommunen erwähnt sind.

Die Verwaltung stützt sich unter anderem auf die Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen, in der diese drei Rassen in der Liste der als gefährlich eingestuften Tiere stehen. Als die Hundesteuersatzung Altleiningens, die seit Dezember 2000 gilt, ausgearbeitet wurde, habe man vorausgesetzt, dass Details aus "übergeordneten Verordnungen" ohne Probleme in örtliche Satzungen einfließen könnten, sagte Stephan. Die Altleininger Satzung führt übrigens 13 Rassen, Gruppen und Kreuzungen auf, bei denen die "unwiderlegbare Vermutung" bestehe, dass sie eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten.

Wie die RHEINPFALZ am 15. August berichtete ("Hundesteuer auf dem Prüfstand"), hat ein Hundehalter aus Altleiningen ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Er ist Halter von zwei American-Staffordshire-Terrier, einer Rasse, die ebenfalls auf dem Index steht. Ob das Gericht noch einmal eine mündliche Verhandlung ansetzt oder nach dem Eingang der VG-Stellungnahme entscheidet, ist noch offen. (ks)

Quelle: RON - RHEINPFALZ ONLINE


21.09.02, 15:04
Entwurf des Nieder- sächsischen Hundegesetzes und die Begründung der SPD
Entwurf des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) und die Begründung der SPD

Neu am 18.09.2002
Der Entwurf des Niedersächsischen Hundegesetzes mit Rassediskriminierungen

als HTML-Webseite
und als RTF-Dokument zum Download

und der Versuch (der SPD-Fraktion) diese zu begründen
als HTML-Webseite und als RTF-Dokument zum Download

Besonderes Augenmerk möchte ich auf die Verwendung des Begriffes "Zuchtlinie" lenken.
Eine Zuchtlinie ist ein Fachbegriff für eine Untergruppe einer Rasse, z.B. könnte es eine Zuchtlinie "Hannoverscher Beller" der (fiktiven) Rasse "Bartelshund" geben.

In der Begründung ist nachzulesen, wie der Begriff "Zuchtlinie" von den Autoren gebraucht wird:
"Für die genannten Rassen/Typen hat der Bundesgesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) ein Einfuhr- und Verbringungsverbot erlassen; durch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838) in Verbindung mit § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes ist für diese Zuchtlinien ein Zuchtverbot erlassen worden."

Hier offenbart sich die Ahnungslosigkeit der Verfasser dieser armseligen Schrift. Der Fachbegriff wird völlig falsch benutzt, um eine Vielzahl von Rassen zusammen zu nennen. Sie haben ohne jeden Ansatz von Sachkunde über Hunde entschieden, deren Charakter sie nicht kennen, deren Rassen sie vermutlich nicht einmal auseinanderhalten können. In dieser kleinen Nebensächlichkeit offenbart sich, wie ein Gesetz von Nicht-Fachleuten in völliger Unwissenheit , unbeeindruckt von übereinstimmender Ablehnung durch Fachleute geschrieben wird.

Wenn sich Ahnungslosigkeit mit Populismus paart, entsteht Kampfhundehysterie. Wenn die auf Politiker trifft, entsteht ein Hundegesetz mit Rassediskriminierungen.

Quelle: Andreas Schmidt

19.09.02, 20:37
FDP Heiner Garg: Puls-Kontrolle verschärfen


Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

Sie haben bestimmt über die Medien über den tragischen Beißvorfall hier bei Kiel erfahren. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls sah sich aufgrund dieses Vorfalles darin bestätigt, dass SH eine Gefahrhundeverordnung braucht. In der Anlage erhalten Sie die Presseerklärung des Abgeordneten Dr. Heiner Garg.


Nr. 275/2002

Kiel, Mittwoch, 18. September 2002

Hunde/Gefahrhundeverordnung

Heiner Garg: Puls-Kontrolle verschärfen

Zur Presseerklärung des SPD-Abgeordneten Klaus-Peter Puls sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Heiner Garg:

"Die gestrigen Beißattacken in Klausdorf sind tragisch.

Schenkte man allerdings dem gebetsmühlenhaft vorgetragenen Unsinn von Minister Klaus Buß und seinem Fürsprecher Klaus-Peter Puls Glauben, hätte es gestern überhaupt keine Beißattacke geben dürfen. Denn beide Herren behaupten steif und fest, mit ihrer völlig unsinnigen, populistischen und
nicht vollzugsfähigen Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 seien die Menschen in Schleswig-Holstein vor solchen Attacken sicher.

Der gestrige Vorfall beweist: Genau das Gegenteil ist richtig. Die Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
(Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 taugt überhaupt nichts.

Die FDP bleibt daher dabei: Menschen, die Hunde gleich welcher Rasse, als Waffen gegen Menschen und/oder andere Tiere missbrauchen, müssen hart bestraft werden", so Garg abschließend.

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de

 


18.09.02, 16:23
Entlaufener Kampfhund griff an - Vier Passanten zum Teil schwer verletzt
Entlaufener Kampfhund griff an
Vier Passanten zum Teil schwer verletzt

Ein entlaufener Kampfhund hat gestern Morgen in Klausdorf/Schwentine ein achtjähriges Kind, dessen Mutter und zwei Passanten zum Teil schwer verletzt. Während drei der Opfer im Krankenhaus behandelt werden mussten, fuhr die Kieler Berufsfeuerwehr den Bullterrier, der aus einem Zwinger in Ellerbek stammt, ins Kieler Tierheim.
Foto: Kieler Nachrichten

Das Grundstück in Ellerbek, auf dem der Bullterrier in einem Zwinger gehalten wurde, ist rundum von Zaun umgeben. Größere sichtbare Schäden sind daran nicht festzustellen. Das Foto unten zeigt die Stelle in der Klingenbergstraße, an der Bullterrier "Mufasa" wieder eingefangen wurde. Kurz zuvor hatte er ganz in der Nähe vier Menschen teils schwer verletzt. Fotos mag/hfr

Foto Kieler Nachrichten

Nach Polizeiangaben war eine 34-jährige Mutter gegen 7.10 Uhr mit ihrem Kind auf der Klingenbergstraße unterwegs zur Schule. Plötzlich sei das Kind unvermittelt von dem Hund angegriffen worden. "Das Mädchen wurde im Bereich des Brustkorbes und am Arm gebissen", berichtete der Sprecher der Plöner Polizei, Bernd Steiner. Beim Versuch, den Hund von ihrer Tochter zu trennen, habe die Mutter Bissverletzungen am rechten Oberschenkel erlitten. Mutter und Tochter mussten zur Behandlung ins Krankenhaus. Auch zwei 29 und 30 Jahre alte Passanten, die helfen wollten, wurden verletzt. Der 29-Jährige erlitt schwere Bissverletzungen am Unterarm und wird in der Unfallchirurgie der Kieler Universitätsklinik behandelt. Der 30-Jährige erlitt einen Schock.

Der Bullterrier, der angeblich aus einem Zwinger entkommen war, beruhigte sich nach Polizeiangaben nach der Attacke. Der Hund sei erst noch im Zick-Zack hin- und hergelaufen und habe sich anschließend an einem Zaun hingesetzt. Dort sei er dann von einem Anwohner beruhigt und sogar angeleint worden. Ein Tierarzt soll dem Hund anschließend ein Beruhigungsmedikament verabreicht haben, damit er mit dem Arbeitswagen der Berufsfeuerwehr ins Tierheim am Uhlenkrog transportiert werden konnte. Hätte der Hund sich nicht beruhigt, hätte die Polizei ihn vermutlich erschießen müssen. Was mit dem Hund passiert, war gestern noch unklar. Den polizeilich bereits bekannten Halter erwartet nach Angaben der Polizeiinspektion Plön eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Noch im März gab es eine Überprüfung durch eine Amtstierärztin. Der Verdacht einer nicht tierartgerechten Haltung habe sich damals nicht bestätigt, erklärte gestern der Leiter des Kieler Ordnungsamtes, Manfred Rotzoll. Auch der Zwinger habe im März keinerlei Anlass zur Beanstandung gegeben. Während die Opfer des Kampfhund-Angriffs sich gestern nicht äußern wollten, reagierte der Halter des Bullterrier-Rüden "Mufasa" ratlos und betroffen: "Ich kann mir das nicht erklären", sagte der 22-Jährige. Er habe die Nacht bei seiner Freundin verbracht und erst von seiner Mutter von den Vorfällen erfahren. Der zweijährige Bullterrier habe noch nie Anzeichen unkontrollierter Aggression gezeigt. "Ich weiß nicht, was passiert ist. Vielleicht hat das Kind Angst gekriegt, oder der Hund ist wegen irgendetwas in Panik geraten", mutmaßt der Kfz-Mechaniker.

Seine Sorgfaltspflicht will der Hundehalter in keiner Weise verletzt haben, betont der Ellerbeker. Das Grundstück seines Holzhauses am Klausdorfer Weg habe er mit verstärkten Zäunen ausgestattet. Auf Wunsch eines besorgten Nachbarn sei der Zaun zu dessen Seite hin sogar noch ein weiteres Mal deutlich erhöht worden.

Ganz offensichtlich habe der Rüde eine schwache Stelle im Gitter aufgebogen. Wie der Hund vom Grundstück ins Freie gelangen konnte, ist dem Halter bislang ein Rätsel. Die Umzäunung weist keine Schäden auf. Eine vierjährige Pitbull-Hündin, die ebenfalls im Zwinger war, blieb die ganze Zeit dort, wo sie hingehörte. Trotzdem hat der Besitzer das Tier sofort bei einem Freund untergebracht, um keine Unruhe in der Nachbarschaft zu schüren. Später ließ das Ordnungsamt den zweiten Hund durch die Polizei beschlagnahmen und ebenfalls ins Kieler Tierheim bringen.

Dass sein Bullterrier vier Menschen angefallen und zum Teil schwer verletzt hat, tue ihm "unheimlich Leid", versichert der Halter. "Ich würde mich persönlich bei den Opfern entschuldigen, befürchte aber, dass sie mich nicht sehen wollen." tim/mag

Quelle: Kieler Nachrichten

18.09.02, 07:08
1924 Einträge gesamt:  1  6  11  16  21  26  31  36  41  46  >> 


Volltextsuche



Falls Sie News/Informationen haben, die wir veröffentlichen sollen, senden Sie bitte ein Email an die 
Redaktion News.

© ZERGportal (Zentralregister-LHV)
Email: info@zergportal.de

Disclaimer/Impressum

  
weiter ausführliche News und Infos unter

© Kampfhundnews (Peter Müller)
 

 

 


[ Fehler: Fehler beim Schliessen von /usr/local/httpd/baseportal/Ka/mp/Kampfhundnews/Statistik.put ]

powered in 0.01s by baseportal.de
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!