| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | Ibrahim K. soll abgeschoben werden | Sein Kampfhund tötete den kleinen Volkan
Ibrahim K. soll abgeschoben werden
Die tödliche Attacke seines Pitbulls auf den kleinen Volkan (6) vor gut zwei
Jahren hat Deutschland verändert. Der grauenhafte Vorfall in Wilhelmsburg
schockte die Republik, ein Bundesgesetz gegen Kampfhunde folgte. Dreieinhalb
Jahre Haft hatte Ibrahim K. (26) kassiert – wegen fahrlässiger Tötung. 20
Monate nach dem Urteil sollte der Besitzer des Killerhunds „Zeus“ gestern in
seine Heimat abgeschoben werden. „Er war für einen Flug in die Türkei
gebucht, wir mussten ihn aber kurzfristig stornieren“, sagte Norbert Smekal,
Sprecher der Ausländerbehörde, der MOPO.
K.s Anwalt hatte wenige Tage vor der Ausweisung beim Oberverwaltungsgericht
einen Eiltrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt. Die Gerichtsentscheidung
steht aus. Die Abschiebung von Ausländern nach Verbüßung eines Teils ihrer
Strafen ist ein gängiges Verfahren. Dabei wird die Reststrafe zur Bewährung
ausgesetzt, der Täter darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Tut er es
doch, wandert er sofort zurück in den Knast. (mat)
Quelle: Hamburger
Morgenpost
| 22.09.02, 20:33 |
Gibt's den römischen Kampfhund? OVG bittet um weitere Hinweise | Gibt"s den römischen Kampfhund?
ALTLEININGEN: OVG bittet um weitere Hinweise zur Hundesteuersatzung
Ob es rechtens ist, dass die Gemeinde Altleiningen für so genannte Kampfhunde
eine höhere Steuer verlangt, darüber hat das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Koblenz noch nicht entschieden. Der sechste Senat hat die VG-Verwaltung
Hettenleidelheim noch einmal zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Das Gericht möchte insbesondere eine Antwort auf die Frage, ob die in
Paragraf 7 der Hundesteuersatzung der Gemeinde aufgeführten Rassen
"hinreichend bestimmt bezeichnet" sind, informierte Werner Stephan,
Leiter der Finanzabteilung der VG-Verwaltung, gestern auf Anfrage.
Speziell angesprochen werden der römische Kampfhund, der chinesische
Kampfhund und der "Bandog". Diese Rassen, so hatte die Klägerseite
bei der Verhandlung am 2. August ausgeführt, existierten überhaupt nicht. In
ihrer Stellungnahme, die bis zum 30. September in Koblenz vorliegen soll,
verweist die Verwaltung darauf, dass diese Rassen auch in den
Hundesteuersatzungen anderer Kommunen erwähnt sind.
Die Verwaltung stützt sich unter anderem auf die Landeshundeverordnung
Nordrhein-Westfalen, in der diese drei Rassen in der Liste der als gefährlich
eingestuften Tiere stehen. Als die Hundesteuersatzung Altleiningens, die seit
Dezember 2000 gilt, ausgearbeitet wurde, habe man vorausgesetzt, dass Details
aus "übergeordneten Verordnungen" ohne Probleme in örtliche
Satzungen einfließen könnten, sagte Stephan. Die Altleininger Satzung führt
übrigens 13 Rassen, Gruppen und Kreuzungen auf, bei denen die
"unwiderlegbare Vermutung" bestehe, dass sie eine erhöhte Gefahr für
die öffentliche Sicherheit darstellten.
Wie die RHEINPFALZ am 15. August berichtete ("Hundesteuer auf dem Prüfstand"),
hat ein Hundehalter aus Altleiningen ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Er
ist Halter von zwei American-Staffordshire-Terrier, einer Rasse, die ebenfalls
auf dem Index steht. Ob das Gericht noch einmal eine mündliche Verhandlung
ansetzt oder nach dem Eingang der VG-Stellungnahme entscheidet, ist noch offen.
(ks)
Quelle: RON
- RHEINPFALZ ONLINE
| 21.09.02, 15:04 |
Entwurf des Nieder- sächsischen Hundegesetzes und die Begründung der SPD |
Entwurf des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) und die Begründung der SPD
Neu am 18.09.2002
Der Entwurf des Niedersächsischen Hundegesetzes mit Rassediskriminierungen
als HTML-Webseite und als
RTF-Dokument zum Download
und der Versuch (der SPD-Fraktion) diese zu begründen
als
HTML-Webseite und als
RTF-Dokument zum Download
Besonderes Augenmerk möchte ich auf die Verwendung des Begriffes
"Zuchtlinie" lenken.
Eine Zuchtlinie ist ein Fachbegriff für eine Untergruppe einer Rasse, z.B. könnte
es eine Zuchtlinie "Hannoverscher Beller" der (fiktiven) Rasse
"Bartelshund" geben.
In der Begründung ist nachzulesen, wie der Begriff "Zuchtlinie" von
den Autoren gebraucht wird:
"Für die genannten Rassen/Typen hat der Bundesgesetzgeber in § 2 Abs. 1
Satz 1 Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz vom 12. April 2001
(BGBl. I S. 530) ein Einfuhr- und Verbringungsverbot erlassen; durch § 11 der
Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838) in Verbindung mit §
11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes ist für diese Zuchtlinien ein Zuchtverbot
erlassen worden."
Hier offenbart sich die Ahnungslosigkeit der Verfasser dieser armseligen
Schrift. Der Fachbegriff wird völlig falsch benutzt, um eine Vielzahl von
Rassen zusammen zu nennen. Sie haben ohne jeden Ansatz von Sachkunde über Hunde
entschieden, deren Charakter sie nicht kennen, deren Rassen sie vermutlich nicht
einmal auseinanderhalten können. In dieser kleinen Nebensächlichkeit offenbart
sich, wie ein Gesetz von Nicht-Fachleuten in völliger Unwissenheit ,
unbeeindruckt von übereinstimmender Ablehnung durch Fachleute geschrieben wird.
Wenn sich Ahnungslosigkeit mit Populismus paart, entsteht Kampfhundehysterie.
Wenn die auf Politiker trifft, entsteht ein Hundegesetz mit
Rassediskriminierungen.
Quelle: Andreas
Schmidt
| 19.09.02, 20:37 |
FDP Heiner Garg: Puls-Kontrolle verschärfen |
Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,
Sie haben bestimmt über die Medien über den tragischen Beißvorfall hier bei Kiel
erfahren. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls sah sich aufgrund dieses
Vorfalles darin bestätigt, dass SH eine Gefahrhundeverordnung braucht. In der
Anlage erhalten Sie die Presseerklärung des Abgeordneten Dr. Heiner Garg.
Nr. 275/2002
Kiel, Mittwoch, 18. September 2002
Hunde/Gefahrhundeverordnung
Heiner Garg: Puls-Kontrolle verschärfen
Zur Presseerklärung des SPD-Abgeordneten Klaus-Peter Puls sagte der
FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Heiner Garg:
"Die gestrigen Beißattacken in Klausdorf sind tragisch.
Schenkte man allerdings dem gebetsmühlenhaft vorgetragenen Unsinn von Minister
Klaus Buß und seinem Fürsprecher Klaus-Peter Puls Glauben, hätte es gestern
überhaupt keine Beißattacke geben dürfen. Denn beide Herren behaupten steif und
fest, mit ihrer völlig unsinnigen, populistischen und
nicht vollzugsfähigen Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden
Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 seien die Menschen in
Schleswig-Holstein vor solchen Attacken sicher.
Der gestrige Vorfall beweist: Genau das Gegenteil ist richtig. Die
Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
(Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 taugt überhaupt nichts.
Die FDP bleibt daher dabei: Menschen, die Hunde gleich welcher Rasse, als Waffen
gegen Menschen und/oder andere Tiere missbrauchen, müssen hart bestraft werden",
so Garg abschließend.
Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de
| 18.09.02, 16:23 |
Entlaufener Kampfhund griff an - Vier Passanten zum Teil schwer verletzt |
Entlaufener Kampfhund griff an
Vier Passanten zum Teil schwer verletzt
Ein entlaufener Kampfhund hat gestern Morgen in Klausdorf/Schwentine ein
achtjähriges Kind, dessen Mutter und zwei Passanten zum Teil schwer verletzt. Während
drei der Opfer im Krankenhaus behandelt werden mussten, fuhr die Kieler
Berufsfeuerwehr den Bullterrier, der aus einem Zwinger in Ellerbek stammt, ins
Kieler Tierheim.
|
Das Grundstück in Ellerbek, auf dem der Bullterrier
in einem Zwinger gehalten wurde, ist rundum von Zaun umgeben. Größere
sichtbare Schäden sind daran nicht festzustellen. Das Foto unten zeigt
die Stelle in der Klingenbergstraße, an der Bullterrier "Mufasa"
wieder eingefangen wurde. Kurz zuvor hatte er ganz in der Nähe vier
Menschen teils schwer verletzt. Fotos mag/hfr
|
 |
|
|
|
Nach Polizeiangaben war eine 34-jährige Mutter gegen 7.10 Uhr mit ihrem Kind
auf der Klingenbergstraße unterwegs zur Schule. Plötzlich sei das Kind
unvermittelt von dem Hund angegriffen worden. "Das Mädchen wurde im
Bereich des Brustkorbes und am Arm gebissen", berichtete der Sprecher der
Plöner Polizei, Bernd Steiner. Beim Versuch, den Hund von ihrer Tochter zu
trennen, habe die Mutter Bissverletzungen am rechten Oberschenkel erlitten.
Mutter und Tochter mussten zur Behandlung ins Krankenhaus. Auch zwei 29 und 30
Jahre alte Passanten, die helfen wollten, wurden verletzt. Der 29-Jährige
erlitt schwere Bissverletzungen am Unterarm und wird in der Unfallchirurgie der
Kieler Universitätsklinik behandelt. Der 30-Jährige erlitt einen Schock.
Der Bullterrier, der angeblich aus einem Zwinger entkommen war, beruhigte
sich nach Polizeiangaben nach der Attacke. Der Hund sei erst noch im Zick-Zack
hin- und hergelaufen und habe sich anschließend an einem Zaun hingesetzt. Dort
sei er dann von einem Anwohner beruhigt und sogar angeleint worden. Ein Tierarzt
soll dem Hund anschließend ein Beruhigungsmedikament verabreicht haben, damit
er mit dem Arbeitswagen der Berufsfeuerwehr ins Tierheim am Uhlenkrog
transportiert werden konnte. Hätte der Hund sich nicht beruhigt, hätte die
Polizei ihn vermutlich erschießen müssen. Was mit dem Hund passiert, war
gestern noch unklar. Den polizeilich bereits bekannten Halter erwartet nach
Angaben der Polizeiinspektion Plön eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Noch im März gab es eine Überprüfung durch eine Amtstierärztin. Der Verdacht
einer nicht tierartgerechten Haltung habe sich damals nicht bestätigt, erklärte
gestern der Leiter des Kieler Ordnungsamtes, Manfred Rotzoll. Auch der Zwinger
habe im März keinerlei Anlass zur Beanstandung gegeben. Während die Opfer des
Kampfhund-Angriffs sich gestern nicht äußern wollten, reagierte der Halter des
Bullterrier-Rüden "Mufasa" ratlos und betroffen: "Ich kann mir
das nicht erklären", sagte der 22-Jährige. Er habe die Nacht bei seiner
Freundin verbracht und erst von seiner Mutter von den Vorfällen erfahren. Der
zweijährige Bullterrier habe noch nie Anzeichen unkontrollierter Aggression
gezeigt. "Ich weiß nicht, was passiert ist. Vielleicht hat das Kind Angst
gekriegt, oder der Hund ist wegen irgendetwas in Panik geraten", mutmaßt
der Kfz-Mechaniker.
Seine Sorgfaltspflicht will der Hundehalter in keiner Weise verletzt haben,
betont der Ellerbeker. Das Grundstück seines Holzhauses am Klausdorfer Weg habe
er mit verstärkten Zäunen ausgestattet. Auf Wunsch eines besorgten Nachbarn
sei der Zaun zu dessen Seite hin sogar noch ein weiteres Mal deutlich erhöht
worden.
Ganz offensichtlich habe der Rüde eine schwache Stelle im Gitter aufgebogen.
Wie der Hund vom Grundstück ins Freie gelangen konnte, ist dem Halter bislang
ein Rätsel. Die Umzäunung weist keine Schäden auf. Eine vierjährige
Pitbull-Hündin, die ebenfalls im Zwinger war, blieb die ganze Zeit dort, wo sie
hingehörte. Trotzdem hat der Besitzer das Tier sofort bei einem Freund
untergebracht, um keine Unruhe in der Nachbarschaft zu schüren. Später ließ
das Ordnungsamt den zweiten Hund durch die Polizei beschlagnahmen und ebenfalls
ins Kieler Tierheim bringen.
Dass sein Bullterrier vier Menschen angefallen und zum Teil schwer verletzt
hat, tue ihm "unheimlich Leid", versichert der Halter. "Ich würde
mich persönlich bei den Opfern entschuldigen, befürchte aber, dass sie mich
nicht sehen wollen." tim/mag
Quelle: Kieler
Nachrichten
| 18.09.02, 07:08 |
|
|
|