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Tierheime in NRW legen Alternativen zur Hundeverordnung vor

Tierheime in NRW legen Alternativen zur Hundeverordnung vor

Vertreter der Tierheime gaben im Umweltministerium NRW eine Stellungnahme ab und drängen auf weitreichende Änderungen im geplanten Gesetzentwurf zum Landeshundegesetz. Vertreter des Umweltministeriums zeigten sich gesprächsbereit und begrüßten die Initiative.

Vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, mit welchem die Niedersächsische Hundeverordnung gekippt wurde, steht die Landeshundeverordnung NRW ebenfalls auf dem Prüfstand. In einem Schreiben vom 05.07.2002 an Städte und Gemeinden weist sogar der Städte- und Gemeindebund NRW darauf hin, dass bei einer rechtlichen Überprüfung der Landeshundeverordnung NRW ein Rechtsstreit ähnlichen Ausgang haben wird. Der Entwurf zum geplanten Landeshundegesetz, welches die bisherige Verordnung noch dieses Jahr ablösen soll, baut trotz anders lautender Empfehlungen von Experten und Tierschützern auf den gleichen Ansätzen auf, wie die derzeitigen Verordnungen auch.
Tierheime in NRW haben daher bereits im März diesen Jahres eine Initiative gestartet, mit welcher auf politischer Ebene Lösungen gefunden werden sollen. Auch das Tierheim Siegen beteiligt sich an den Aktionen. Mittlerweile haben sich die Mehrzahl der Tierheime in NRW zusammengeschlossen und gaben am Mittwoch im für die Landeshundeverordnung zuständigen Umweltministerium NRW eine Stellungnahme und Lösungsvorschläge ab, welche unter anderem vom Deutschen Tierschutzbund unterstützt werden.

Das Tierheim Siegen nahm neben den Tierheimen Essen, Gelsenkirchen, Düsseldorf und Köln-Zollstock die Interessen der 78 beteiligten Tierheime bei der Zusammenkunft im Ministerium wahr. Jürgen Foß, Geschäftsführer des Siegener Tierschutzvereins, erläutert die Situation: "Die Landesregierung scheint derzeit noch davon auszugehen, dass das neue Landeshundegesetz wieder auf Rasselisten aufbauen müsste. Diesen Ansatz halten wir für untauglich und er führt lediglich zu einer Scheinsicherheit. Ein wahrer Schutz vor gefährlichen Hunden kann nur durch einen rasselistenunabhängigen Ansatz verwirklicht werden. Daher setzen wir uns für Regelungen ein, welche in einem vernünftigen und umsetzbaren Rahmen allen Hundehaltern gleichermaßen Sachkunde und Integrität abverlangen, die für einen vernünftigen Hundehalter bereits jetzt eine Selbstverständlichkeit sind. Dieser Vorschlag wurde von der zuständigen Stelle im Umweltministerium grundsätzlich begrüßt. Nun liegt es an uns, den politischen Kräften in unserem Land ebenfalls diesen sinnvollen Ansatz nahe zu bringen".

Pressebild in Druckqualität zum herunterladen [klicken]Ferner sollen nach den Vorstellungen der Tierheime Züchter und Händel stärker kontrolliert und reglementiert werden. Jürgen Foß: "Das ist der Ursprung allen Übels. Es kann nicht sein, dass ein Jeder Hunde züchten und handeln darf wie er gerade möchte. Wir haben die Situation immer wieder: Welpen wachsen in Hinterhöfen und dunklen Ecken von Stallungen auf und werden in dieser wichtigen Prägephase falsch gehalten. Hinzu kommt, dass diese Züchter die Hunde weitergeben, wie den berühmten Sack Kartoffeln. Hier ist es vorprogrammiert, dass es zu Problemen mit dem Hund kommen wird. Genügend Beispiele im Alltag der Tierheime belegen dies eindrucksvoll. Das von uns erarbeitete Eckpunktepapier für ein Landeshundegesetz zeigt, dass es umsetzbare Lösungen gibt, die einen wahren Schutz tatsächlich gewährleisten, ohne pauschal einige Rassen als gefährlich einzustufen. Die bisherige Hundeverordnungen ermöglichen weiterhin, dass ein unsachkundiger und unseriöser Halter mit einem Hund einer nicht gelisteten Rasse sein Unwesen treiben kann".

Die Situation in den Tierheimen des Landes ist geprägt von den Folgen der Landeshundeverordnung. Vor allem in den Ballungsgebieten sitzen hauptsächlich nur die sogenannten Anlagehunde in den Tierheimen, welche trotz einwandfreiem Wesen wenig Chancen auf ein neues Zuhause haben. Auch hierzu verlangen die Tierschützer Antworten auf politischer Ebene. Jürgen Foß versucht es auf den Punkt zu bringen: "Was soll den nun mit den Hunden geschehen, welche zwar im Wesen einwandfrei und ungefährlich sind, aber aufgrund der zu unrecht überzogenen Maßregelungen kaum vermittelt werden können? Die Arbeit der Tierheime liegt brach und es entstehen immense Kosten, die niemand begleichen möchte. Diese verhängnisvolle Situation führt dazu, dass die Stimmung in vielen Tierheimen derzeit kurz vor dem Überkochen steht. Bei unverändertem Festhalten an Rasselisten ist absehbar, dass den Kommunen unweigerlich reihenweise der Vertragspartner Tierheim wegbrechen wird. Und dies möchte niemand, weder die Kommunen, noch die Tierheime selbst."

Neben dem Umweltministerium erhalten dieser Tage alle politischen Fraktionen des Landes die Stellungnahmen und Lösungsvorschläge der Tierheime. Bis Anfang September werden Unterschriften in den Tierheimen gesammelt, um die Initiative zu unterstützen. Der abschließende Appell des Tierschützers lautet: "Helfen Sie uns, indem Sie sich an der Unterschriftenaktion beteiligen. Tierschutz und Menschenschutz muss hier konform gehen. Nur ein artgerecht gehaltenes Tier garantiert ein friedfertiges Wesen. Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Hundehaltern herausfiltern, ganze Rassen als gefährlich einzustufen ist absurd."

Die Unterschriftenlisten liegen in den Tierheimen aus und können von der Homepage des Siegener Tierheims (http://www.tierheim-siegen.de) heruntergeladen werden. Dort gibt es ferner die Möglichkeit an einer Online-Petition zu diesem Thema teilzunehmen. Am 04.08. ab 15.00 Uhr steht der offene Sonntag im Tierheim Siegen bei Kaffee und Kuchen ganz im Zeichen des Hundes. Vorführungen der Hundeschule und andere Aktivitäten sollen dabei das Image des Hundes, im Speziellen von Rottweiler, American Stafford & Co., wieder ins rechte Licht rücken.


Stellungnahme der Tierheime

Die unterzeichnenden Tierheime in NRW sehen den Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden weder durch die derzeit gültige Landeshundeverordnung (LHV) noch durch das geplante Landeshundegesetz (LHundG) gewährleistet. Ferner sind durch die verfehlten politischen Entscheidungen der vergangen zwei Jahre tierschutzrelevante Missstände in nicht unerheblichem Maße entstanden.

Die Arbeit der Tierheime in NRW wird durch die Konsequenzen der LHV und auch durch die damit verbundenen Kosten derart beeinträchtigt, dass die eigentliche Aufgabe, nämlich eine vorübergehende Bleibe für Haustiere zu ermöglichen, außer Kraft gesetzt wurde und dies ohne damit nennenswerte Beiträge zur Gefahrenabwehr geleistet zu haben.

Die LHV-NRW ist nicht umsetzbar, da vielerorts die sicherzustellenden Hunde nicht untergebracht werden können. In den Kommunen existieren Listen von sicherzustellenden Hunden, da die Tierheime bereits seit langem überfüllt sind und nur Tiere aufnehmen können, sobald andere vermittelt wurden. Dem Bürger wird somit lediglich Scheinsicherheit suggeriert, während gefährliche Halter-Hund-Kombinationen weiterhin von der derzeitigen LHV unberührt bleiben.

Die Tierheime schließen sich daher den Forderungen des "Aktionsbündnisses gegen das geplante Landeshundegesetz NRW" (JGHV, LJV, LTV, VDH) an und verlangen im Detail die Umsetzung folgender Punkte:

1. Sinnvolle Regelungen in einem Landeshundegesetz oder einer Landeshundeverordnung:

a. Aufgabe der Rasselisten: Rasselisten führen lediglich zu einer Scheinsicherheit und sind wissenschaftlich nicht vertretbar. Dies wurde durch die Expertenanhörung im Landtag bestätigt und durch das jüngste Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Niedersächsischen Hundeverordnung bestätigt.

b. Zucht und Handel: Umfassende Regelungen zur Gefahrenabwehr durch eine Reglementierung und Überwachung von Zucht und Handel sind unverzichtbar, um bereits im Ansatz gefährliche Halter-Hund-Kombinationen zu verhindern.

c. Sachverstand und Zuverlässigkeit aller Hundehalter: Umfassende Regelungen zur Gefahrenabwehr durch ein Landeshundegesetz, welches den Sachverstand und die Zuverlässigkeit aller Hundehalter fordert. Dies muss unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes geschehen. Gefährlichkeit ist im Einzelfall festzustellen.

2. Finanzieller Ausgleich für die Tierheime: Den Tierheimen sind erhebliche Kosten durch die übermäßige Anzahl und die unverhältnismäßig lange Aufenthaltsdauer von Anlagehunden entstanden. Ferner müssen dringend vielerorts bauliche Erweiterungen getätigt werden, um den Langzeitinsassen in den Tierheimen einen artgerechten Aufenthalt zu ermöglichen (Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung des Bundes vom Mai 2001). Die Tierheime sind nicht weiter bereit im Auftrag des Landes und der Kommunen gegen Tierschutzgesetz und Tierschutzhundeverordnung zu verstoßen.

3. Vermittlungsmöglichkeiten für Anlagehunde: Es muss gewährleistet werden, dass die Tierheime die aufgenommenen Hunde, welche im Wesen gesund und ungefährlich sind, auch tatsächlich wieder vermitteln können. Dies ist durch die derzeitige Verordnungslage und zu erwartende Gesetzeslage drastisch eingeschränkt und kann nur durch eine konsequente Umsetzung von Punkt 1 gewährleistet werden. Die Tierheime weigern sich, als Altersruhesitz für Hunde bestimmter Rassen missbraucht zu werden. Wir fordern hiermit eine klare Aussage ein, was aus den Anlage 1 Hunden in den Tierheimen werden soll!

4. Eindeutige Richtlinien für Ordnungsbehörden: Vielerorts sind Tierheime der Willkür einzelner Ordnungsbeamter ausgesetzt. Durch fehlende Sachkompetenz und Behördenwillkür gibt es zu viele unterschiedliche Vorgehensweisen in den einzelnen Kommunen bzgl. einer Umsetzung der LHV und der Zusammenarbeit mit den Tierheimen. Wir fordern eine bessere Schulung der zuständigen Behörden und eine zentrale Anlaufstelle des Landes, an welche sich die Tierheime bei Behördenwillkür wenden können.

5. Fachkompetente Verhaltensüberprüfung: Die Verhaltensüberprüfung der Amtstierärzte ist vielerorts unterschiedlich. Die Tierheime fordern eine Vereinheitlichung. Ferner müssen in den Verhaltensüberprüfungen die natürlichen Verhaltensweisen des Hundes berücksichtigt werden. Einem Hund muss zugestanden werden, dass er bei Angriffen auf sich oder sein Herrchen verteidigend reagieren darf, da dies dem natürlichen Verhaltensmuster der Hunde entspricht. Ausschlaggebend muss hierbei vielmehr sein, ob der Halter seinen Hund in diesem Moment kontrollieren kann oder nicht.

Bei einer Berücksichtigung dieser Punkte sind die Tierheime grundsätzlich dazu bereit, die Behörden bei einer möglichen Umsetzung zu unterstützen. Bei unverändertem Festhalten an Rasselisten müssen die Tierheime prüfen, inwieweit sie weiterhin bereit und in der Lage sein werden, diese Hunde aufzunehmen. Keinesfalls jedoch werden die Tierheime sich weiterhin dazu nötigen lassen, Hunde auf Drängen der Ordnungsbehörden tierschutzwidrig unterzubringen.

Die Tierheime gehen davon aus, dass der im Gesetzentwurf angedachte generelle Leinenzwang außerhalb von Ortschaften, wie bereits angekündigt, revidiert wird.

Der derzeit diskutierte Verzicht auf die im Entwurf zum Landeshundegesetz angedachte 20/40er Regelung wäre nicht ausreichend, um ein sinnvolles Landeshundegesetz auf den Weg zu bringen. Durch diese Maßnahme würden die Hunde der Anlagen 1 und 2 noch weiter ins Abseits gedrängt und Halter gefährlicher Hunde anderer Rassen könnten weiterhin ihr Unwesen treiben. Ein Verzicht auf die 20/40er Regelung ohne weitere Maßnahmen würde das eigentliche Problem nicht lösen.

Es gibt Lösungen, welche zum einen das berechtigte Interesse der Bevölkerung nach Schutz vor gefährlichen Halter-Hund-Kombinationen ausreichend berücksichtigen und gleichzeitig für alle Hundehalter zumutbare Maßnahmen darstellen. Ein Eckpunktepapier für ein Landeshundegesetz, welches tatsächliche Sicherheit für die Bevölkerung garantiert, aber dennoch die Interessen der vernünftigen Hundehalter und Tierheime wahrt, ist dieser Stellungnahme beigefügt und manifestiert beispielhaft die Existenz von Lösungen.

Mit freundlichen Grüßen
Tierschutzvereine und Tierheime aus NRW laut beigefügter Liste.
Postalisch vertreten durch
i.A. Jürgen Foß
Dipl.-Phys., Geschäftsführer Tierschutzverein f. Siegen und Umgebung e.V.

 

TIERHEIME IN NRW IM SCHULTERSCHLUSS GEGEN DAS GEPLANTE HUNDEGESETZ

Eckpunkte für ein Landeshundegesetz in Anlehnung an die "Anforderungen an ein Landeshundegesetz" der Tierheime vom 17.03.2002 und den "Eckpunkten für ein Heimtiergesetz" vom 14.08.2000 des Deutschen Tierschutzbundes

Eckpunkte für ein Landeshundegesetz

Zucht und Handel:

Zucht und Handel unterliegen derzeit lediglich den Bestimmungen des §11 des Tierschutzgesetzes für gewerbsmäßige Zucht. Die Erfahrungen zeigten allerdings vielfach, dass gerade aus Privatzuchten und Privathandel unverantwortliche Halter-Hund-Kombinationen hervorgehen. Jeder, der Hunde züchtet oder mit Ihnen handelt, gleich in welchem Umfang, sollte daher mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

1. Hundezüchter und -händler müssen die notwendige Sachkunde (bei behördlich anerkannten Sachverständigen; kann auch an zuverlässige Verbände delegiert werden) und den Bedarf nachweisen.

2. Die Zucht und der Handel müssen den zuständigen Stellen angezeigt werden.

3. Alle weitergegebenen Tiere müssen gekennzeichnet und registriert sein. Es ist ein Zucht- und Handelsbuch zu führen.

4. Eine kostenpflichtige Jahresuntersuchung der Unterbringungsmöglichkeiten der Tiere durch einen beamteten Tierarzt muss durchgeführt werden, da eine artgerechte Unterbringung und Prägung im Welpenalter das Wesen der Hunde entscheidend beeinflussen.

5. Mit einem Tier darf nur gezüchtet werden, wenn ein Tierarzt bzw. ein behördlich anerkannter Sachverständiger (kann auch an zuverlässige Verbände delegiert werden) schriftlich bescheinigt hat, dass das Tier aufgrund seiner körperlichen und wesensmäßigen Vorraussetzungen dazu geeignet ist, gesunde und wesensfeste Nachkommen zu bekommen.

6. Ausnahmen: Ungewollte Trächtigkeit und eine Weitergabe eines in privater Hand gehaltenen Hundes an Dritte müssen bei den zuständigen Stellen gemeldet werden. Bei vermehrtem Auftreten von ungewollten Trächtigkeiten oder Weitergaben an Dritte, welche den Schluss zulassen, dass es sich um Handel oder Zucht handelt, müssen die Anforderungen an Zucht und Handel erfüllt oder geeignete Maßnahmen (z.B. Halteverbot, Zwangskastration) ergriffen werden. Bei den Meldungen zur Weitergabe von Hunden an Dritte können zuverlässige Verbände und Tierschutzvereine integriert werden. Welpen aus ungewollten Trächtigkeiten müssen über zuverlässige Tierschutzvereine betreut und vermittelt werden.


Gefährliche Hunde:


Hunde sollten nur im Einzelfall (s.u. und z.B. nach GefHuVO NRW vom 21.Sept.94) als gefährlich eingestuft werden. An die Haltung gefährlicher Hunde müssen besondere Anforderungen gestellt werden (z.B. analog zu den bisherigen Regelungen für Anlage - Hunde); bei Nichterfüllung ist die Haltung zu untersagen.

Als gefährlich eingestufte Hunde müssen nach entsprechender Resozialisierung und anschließender Verhaltensprüfung wieder als ungefährlich eingestuft werden können, falls es nicht zu Beißvorfällen gegenüber dem Menschen gekommen ist.


Anforderungen an Hundehalter, Feststellen der Gefährlichkeit:

Die im Entwurf zum Landeshundegesetz NRW (LHundG) vorgesehene Regelung für große Hunde (20/40er) sollte in leicht veränderter Form auf alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht Anwendung finden. Die Anleinpflichten sollten aus tierschutzrelevanten Gründen nicht auf alle öffentliche Wege ausgedehnt werden. Ohne Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters ist eine Haltung zu untersagen. Zusammenfassend hieße dies für alle Hundehalter:

1. Anzeigepflicht der Hundehaltung

2. Haftpflichtversicherung und Kennzeichnungspflicht (hier sollten die bisherigen Ansätze um die Pflicht erweitert werden die Hunde in einem zu bestimmenden Zentralregister zu melden)

3. Anleinpflicht in im Zusammenhang bebauter Ortsteile

4. Zuverlässigkeit der Halter (sollte nach LHundG §11 (2,5) festgestellt werden)

5. Sachkunde der Halter (sollte in Anlehnung an LHundG §11 (3,4) festgestellt werden). Bei den im Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundeprüfungen (§11(3)) sollten die Hundehalter mit Hund erscheinen; den Prüfern (Hundeschulen, Tierheime, Tierärzte, Verbände,...) muss eine erhöhte Kompetenz durch eine Prüfung des Landes (analog zu derzeitigen Sachkundeprüfern für Anlage 2 Hunde) abverlangt werden.
Sollte der Prüfer aufgrund des Gesamteindruckes der Meinung sein, dass ein Besuch einer Hundeschule angezeigt ist, so kann dies angeordnet werden. Sollte der Prüfer aufgrund des Gesamteindruckes weiter der Meinung sein, dass von der Halter-Hund-Kombination eine potentielle Gefahr ausgehen könnte, sollte dies in einer Verhaltensprüfung beim beamteten Tierarzt überprüft werden. Aufgrund dieser Maßnahme kann auf eine Einstufung der potentiellen Gefährlichkeit nach Rasselisten verzichtet werden.

Dieses Eckpunktepapier stellt eine mögliche Lösung dar und erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch darauf, dass es nicht um sinnvolle Eckpunkte erweitert oder in einzelnen Punkten verbessert werden kann.

Hier gibt es das Eckpunktepapier als PDF-Dokument mit ergänzenden Graphiken.
Unterschriftenlisten als PDF-Dokument oder WORD-Dokument
 

Quelle: Tierheim Siegen


17.07.02, 23:05
Gutachten von Frau Dr. Feddersen-Petersen über Staffordshire Bullterrier


Gutachten von Frau Dr. Feddersen-Petersen über Staffordshire Bullterrier 
Gibt es Belege für die Einstufung als "unwiderlegbare gefährliche Rasse"

Hier ein Gutachten, welches Frau Dr. Feddersen-Petersen für unseren Verein erstellt hat, über den Staffordshire Bullterrier. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Frau Dr. Feddersen-Petersen bedanken.

Das Gutachten darf nur mir ausdrücklicher Genehmigung des Staffordshire Bullterrier Clubs Germany e. V. verwendet werden.
Email: info@staffordshire-bullterrier-club.de

Marco Zwillich

Download des Gutachtens Gutachten von Frau Dr. Feddersen-Petersen über Staffordshire Bullterrier

Quelle: Staffordshire Bullterrier Club Germany e. V.


14.07.02, 21:05
Auswirkungen des BVerwG Urteils - Städte- und Gemeindebund NRW gerät ins Grübeln
BVerwG Urteil und seine Auswirkungen

Hallo liebe Hundefreunde,

auch der Städte- und Gemeindebund NRW scheint hinsichtlich des Urteils vom 03.07.02 ins Grübeln geraten zu sein.

Schnellbrief Nr.43/2000 v. 05.07.2002
Städte u. Gemeindeb.NRW z. BVerwG_Urteil (05.07.02).pdf

..."Der Entscheidung kommt auch für Nordrhein-Westfalen u.E. grundsätzliche Bedeutung zu. Auch in NRW existiert kein formelles Gesetz sondern eine Landeshundeverordnung
... Bei einer rechtlichen Überprüfung der Nordrhein-Westfälischen Landeshundeverordnung aufgrund von Klagen einzelner Hundehalter wird ein Rechtsstreit jedoch ähnlichen Ausgang haben."

 
Schauen wir einmal, ob die schriftliche Urteilsbegründung nicht nur ein Grübeln, sondern auch ein Nachdenken auslösen kann.

Viele Grüße,
Thomas Henkenjohann
Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.
http://www.hund-und-halter.de
 
thomas.henkenjohann@ewetel.netkuddel@hund-und-halter.de
 
 
Glücklich,  wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu schützen.
 
Woran sollte man sich von der Verschlagenheit, Falschheit und Heuchelei der Menschheit erholen,
wenn es die Hunde nicht geben würde, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen sehen kann.
(Schopenhauer)
 
12.07.02, 16:38
Grosses Hunderennen in Hagen am 14.07. - Spass für Hund und Halter
Grosses Hunderennen in Hagen am 14.07.

Liebe Hundefreunde,

 
am kommenden Sonntag, dem 14. 07. 2002 könnt Ihr Euch und Euren Hunden mal etwas Spass und Freude gönnen.
 
Die Hundefreunde Hagen  veranstalten an diesem Sonntag ihr 7. Grosses Hunderennen.
JEDER HUND KANN TEILNEHMEN!
GÜLTIGER IMPFPASS ERFORDERLICH!
 
Das ist Spass pur für die ganze Familie, denn auch für die Kinder wird Einiges an Unterhaltung geboten!
Für beste Bewirtung ist - wie immer - gesorgt.
Die Hunde selbst haben auch offensichtlich grossen Spass an dem Rennen und es ist erstaunlich zu sehen, wie schnell doch mancher Hund sein kann, dem man dies gar nicht zutrauen würde!
 
200 Hunde waren gemeldet.
Durch Ausfall eines Vereines sind noch etwa 15 Plätze frei geworden.
Jedoch ist es erforderlich, SOFORT seine Meldung abzugeben, am besten telefonisch.
Die Telefonnummern sind unten in dieser Mail angegeben.
 
Alles Wissenswerte zum Hunderennen könnt Ihr auf der Seite der Arche 90 e. V. www.arche90.de  finden.
Die Hundefreunde Hagen haben auch das Hunderennen beim Sommerfest der Arche 90 am 22. 06. 02  ausgerichtet, dass grossen Anklang fand.
 
Anmeldungen bitte an folgende Telefonnummern:
 
Heike Ramm            02331 - 70496
 
Vereinsheim             02331 - 97 32 00  ab 17:00 Uhr
 
oder ganz schnell E - Mail an  Heike-u.Reiner.Ramm@t-online.de
 
Am Tag der Veranstaltung ist aus organisatorischen Gründen keine Meldung mehr möglich!
 
 
 
Bei der Anmeldung bitte angeben;
 
Name des Halters bzw. des Starters
Telefonnummer
Adresse
 
Angaben zum HUND;
 
Name des Hundes
Geburtsdatum oder Alter
Grösse des Hundes in cm
IMPFPASS auf Gültigkeit prüfen!
 
Neben dem schnellsten, dem langsamsten, dem jüngsten und dem ältesten Hund wird auch die weiteste Anreise mit einer Extraprämie bedacht.
 
Alles Weitere findet Ihr auf der Seite www.arche90.de
Direktlink: < hier >
10.07.02, 14:53
Kippt auch Bremer Kampfhundgesetz? FDP in Bremen: Hundegesetz verfassungswidrig
Kippt auch Bremer Kampfhundgesetz?

Bremen/Hannover. Steht nach der niedersächsischen Verordnung auch Bremens Kampfhundgesetz vor dem Aus? Der Rechtsanwalt und ehemalige Wirtschaftssenator Claus Jäger ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überzeugt: „Bremens Verwaltungsrichter können gar nicht anders, als das Gesetz zu kippen.“
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Berlin hatten in der vergangenen Woche Hannovers Regelungen für nichtig erklärt.Unter anderem hielten sie es für unzulässig, allein aufgrund der Rasse eines Hundes auf seine Gefährlichkeit zu schließen. Weil solche Rasselisten auch dem Bremer Gesetz zugrunde liegen, ist sich Jäger sicher, dass mit dem Berliner Urteil auch Bremens Gesetz nichtig ist. Jäger vertritt mehrere Hundehalter aus der Hansestadt, die gegen die Bestimmungen klagen.
Innensenator Kuno Böse (CDU) hatte dagegen behauptet, das Urteil bestätige Bremens Regelungen. Denn die Bundesrichter hatten auch geurteilt, Rasselisten könnten nicht per Verordnung – wie in Niedersachsen – eingeführt werden, sondern allenfalls mit dem Segen des Gesetzgebers – wie in Bremen. Der Senator lasse dabei außer acht, dass die Richter Rasselisten grundsätzlich für unzulässig halten, meinte Jäger: „Eine Gesetz gleichen Inhalts wie die Verordnung aus Hannover, hätte Berlin genauso kassiert.“ Böse brauche offenbar „dringend guten juristischen Rat“.
Denselben Tipp gab der Rechtsanwalt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD). Der hatte als Reaktion auf das Urteil einen Erlass verfügt, der die Rasselisten zwar modifiziert, aber grundsätzlich an ihnen festhält. Der „Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter“ in Nordenham kündigte gestern rechtliche Schritte gegen Bartels an: Der Minister missachte das Berliner Urteil und stifte die Kommunen zu rechtswidrigem Handeln an.

Quelle: Weser-Kurier


FDP fordert den Vollzug des Bremischen Hundegesetzes sofort außer Kraft zu setzen

"Das Bremischen Hundegesetzes ist verfassungswidrig", mit diesen Worten unterstreicht der innenpolitische Sprecher der FDP in Bremen, Ingmar Vergau, die wiederholte Forderung der Liberalen, das in Bremen geltende Hundegesetz abzuschaffen. 

"Diese Feststellung hat die FDP schon geäußert, als die Diskussionen über die Einführung von Hundeverordnungen und -gesetzen in den einzelnen Bundesländern geführt wurde, die in Bremen in einem Hundegesetz mündete," so Vergau. Damals hatten die Liberalen einen eigenen verfassungskonformen Entwurf eines Hundegesetzes vorgelegt. 

"Durch das neuste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 3. Juli 2002, sieht sich die FDP in ihrer Auffassung deutlich bestätigt". Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die Auffassung des OVG Lüneburg bestätigt, und die grundlegenden gesetzlichen Regelungen der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt. Diese knüpften bei der Beurteilung der Gefährlichkeit der Hunde allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen an. 

"Auch wenn es sich bei der Niedersächsischen Regelung lediglich um eine Verordnung und nicht, wie in Bremen, um ein Gesetz handelt, ist der Grundtenor des Bundesgerichts deutlich geworden. Es gibt keine abgesicherte Erkenntnis, dass es rassespezifische Gefährlichkeiten bei Hunden gibt," so Vergau.

"Die realitätsfernen Regelungen, nach denen Hunde je nach Rassezugehörigkeit in verschiedene Gefahrenkategorien eingestuft werden, müssen aus dem Bremischen Hundegesetz gestrichen werden. Schäferhunde beispielsweise, die in Deutschlands Statistiken der Beißunfälle an der Spitze stehen, sind in dem Gesetz nicht aufgeführt. Auf der Rasseliste sind hingegen Hunde aufgeführt, die bisher bei schweren Beißattacken nicht in Erscheinung getreten sind", so Vergau. 

"Der CDU-SPD-Senat ist jetzt aufgefordert endlich dem Populismus in dieser Frage ein Ende zu setzen und sich wieder auf die Verfassung der er verpflichtet ist zu besinnen," so der FDP-Politiker.

Vergau fordert die Bürgerschaft auf, sich schnellst möglich mit dem Thema Hundegesetz zu befassen und ein Gesetz zu erlassen, das tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und nicht auf reinen Spekulationen beruht. „Tierschützer drängen zu Recht auf Gesetzesinitiativen zu einem Fachkundenachweis für Hundezüchter und Halter.“ äußert der FDP-Innenpolitiker. Man solle die Rasseliste ganz abschaffen und bei den Menschen, die die Tiere halten und züchten ansetzten, da die Rasse der Hunde keine Garantie für deren Friedfertigkeit biete. 

"Ärger erzeugt außerdem die Tatsache, dass der Bremer Steuerzahler jährlich 250.000 Euro für die Unterbringung ausgesetzter Hunde zahlen muss," so Vergau. „Dieses Haushaltsloch hat sich der CDU-SPD-Senat mit seinem verfassungswidrigen Hundegesetz, das ganze Hunderassen kriminalisiert, selbst gegraben. Abgesehen davon, dass die Hunde in erbärmlichen tierunwürdigen Zwingern gehalten werden, ist durch das Gesetz ein Dauerproblem entstanden, das zukünftig eher zu steigen-den Kosten führen wird, da jedes Heimtier täglich 12.02 Euro kostet."

Verantwortlich: Ingmar Vergau

Quelle: FDP Bremen

09.07.02, 21:32
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