| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | Mitteilung des DDD-Vorstandes zum Ronellenfitsch Gutachten | Mitteilung des DDD-Vorstandes zum Ronellenfitsch Gutachten
Liebe Hundefreunde, liebe Dominos,
sicherlich werden Sie/werdet Ihr in den vergangenen Tagen
immer mal wieder von der Existenz eines Rechtsgutachtens des Tübinger
Professors Dr. Michael Ronellenfitsch zur Bestimmtheit und Rechts-wirksamkeit
der Landeshundeverordnung NRW gehört haben.
Dank unserer guten Kontakte zu jenen Personen, die dieses
Gutachten in Auftrag gegeben haben, ist es uns nun gelungen, das Dokument zur
Veröffentlichung zu erhalten.
Wir stellen das Gutachten von Prof. Dr. Ronellenfitsch also
heute als .pdf-Datei zum Download auf unserer Seite bereit. An dieser Stelle
möchten wir uns noch einmal herzlich bei unserem Vorstandsmitglied Gisela
Kämpfer bedanken, die dieses Gutachten in voller Höhe bezahlt hat und es uns
jetzt zur Veröffentlichung zur Verfügung stellte. Auch möchten wir Frau
Kämpfer dafür Dank sagen, dass sie von Beginn an den Kampf gegen die
Landeshundeverordnung mit großem finanziellen Engagement und unermüdlichem
persönlichen Einsatz unterstützt hat.
Unser Dank gilt weiterhin Dr. Stefan Grüll, den wir als
absolut integeren und kompetenten Verfechter unserer Sache und darüber hinaus
als guten Freund kennen- und schätzengelernt haben. Ausdrücklich möchten wir
uns für die Umsicht und Diskretion bedanken, mit der Dr. Grüll das nun
vorliegende Rechtsgutachten behandelt und es eben nicht zu einem
publicityträchtigen, möglicherweise aber für unsere Sache eher schädlichen
Schnellschuss missbraucht hat. Seine Bedenken, die er uns sofort nach Vorliegen
des Gutachtens mitteilte, wurden und werden von uns geteilt, die daraus
resultierende Zurückhaltung im Umgang mit demselben in vollem Umfang von uns
mit getragen.
An erster Stelle gilt unser Dank jedoch unserem
Vorstandsmitglied Andrea Koch, die bereits vor Inkrafttreten der
Landeshundeverordnung im Juni 2000 an vorderster Front gegen jede
rassenorientierte Hundeverordnungs- bzw. -gesetzgebung gekämpft hat. Ihrer
Kontaktvermittlung zwischen den beiden Auftraggebern und der Kontaktvermittlung
zum Gutachter war es zu verdanken, dass das nun vorliegende Gutachten von Dr.
Stefan Grüll und Gisela Kämpfer überhaupt in Auftrag gegeben werden konnte.
Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle außerdem erwähnt, dass
Andrea Koch durch Spendesammlungen und anderen persönlichen Einsatz auch das
bei dem Speyrer Öffentlichkeitsrechtler Prof. Dr. Jan Ziekow in Auftrag
gegebene Gutachten maßgeblich mitinitiierte.
Für den Vorstand DominoDogs:
Harald Wiegand
PS:
Wer das Gutachten aufmerksam und in all seinen Einzelheiten liest, wird die
Zurückhaltung verstehen können, die sich die Auftraggeber beim Umgang mit
diesem Gutachten in der Öffentlichkeit auferlegten.
Desweiteren gilt:
Alle Dokumente, Gutachten, Expertisen etc., die DominoDogs zur freien
Verfügungen stehen, werden selbstverständlich an alle interessierten Dritten
weitergegeben.
Quelle: DominoDogs
| 12.03.02, 00:13 |
Stellungnahme von Dr. Stefan Grüll | Brief von Dr. Stefan Grüll MdL FDP
Liebe Domino-Freunde,
lieber Harald Wiegand
ich möchte Sie im Interesse der Sachauseinandersetzung mit
dem politischen Gegner sehr herzlich bitten, die unhaltbaren Unterstellungen
Dritter nicht weiter zu beachten, die derzeit von Einzelnen im Internet
verbreitet werden.
Halten diejenigen es wohl für besonders intelligent, die
einzige politische Lobby für die Interessen verantwortungsbewusster (!)
Hundehalter im Landtag NRW, die FDP, in dieser Form anzugreifen? Ich jedenfalls
bleibe bei der bekannten Haltung gegen die LHV. Sie können mich unterstützen,
in dem Sie denjenigen, die die frei erfundenen Gerüchte verbreiten,
entgegentreten.
Nicht erwarten darf man von mir, dass ich den absurden
Attacken noch unnötig Aufmerksamkeit durch umfangreiche Stellungnahmen
verschaffe. Nicht erwarten dürfen die "Freunde" ferner, dass ich ein
Gutachten öffentlich mache, das, in rechtlich einwandfreier Weise
argumentierend, gleichwohl Passagen enthält, die dem Kampf gegen die LHV bzw.
das Gesetz nicht gerade dienlich sind. Diejenigen, denen ich das Gutachten
bereits direkt nach Erhalt Ende Juni 2001 zur Verfügung gestellt habe, haben
seinerzeit meine Meinung geteilt. Es ist ihnen unbenommen, heute mit dem
Gutachten anders zu verfahren.
Meine seit Juli 2000 bekannte, in über 150 Veranstaltungen
vertretene Position gegen Rasselisten, die Sie meinen aktuellen Presseerklärungen
ebenso entnehmen können, wie meinem - hier anhängenden - Gastkommentar,
der am 10. März 2002 in der "Welt am Sonntag" veröffentlicht war,
wird sich auch durch unverschämte Unterstellungen ganz weniger
Hunde"freunde" nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Grüll MdL
Quelle: DominoDogs
| 12.03.02, 00:10 |
Dr. Stefan M. Grüll - Hundegesetz: "Neues Etikett, alter Inhalt" |
Hundegesetz: "Neues Etikett, alter Inhalt"
Einschränkung elementarer Grundrechte für Hundehalter ist ein
unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu hoher Preis
Von Stefan Grüll
Düsseldorf - Die Landeshundeverordnung (LHV) vom Juli 2000 wird
außer Kraft gesetzt. Dies ist der einzig wirklich erfreuliche Satz an dem von
Umweltministerin Höhn in der vergangenen Woche vorgelegten Entwurf für ein
Landeshundegesetz, das die immer wieder heftig kritisierte LHV ablösen soll.
Im Übrigen ist das 17-seitige Regelwerk Ausdruck einer
bemerkenswerten Beratungsresistenz der Ministerin. Die kommunalen Spitzenverbände
haben immer wieder auf den bürokratischen Aufwand hingewiesen, den die
derzeitige Verordnung verursacht. Renommierte Hundeexperten wurden nicht müde,
der Ministerin zu vermitteln, dass Rasselisten nur Scheinsicherheit schaffen,
nicht aber einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Menschen vor gefährlichen
Hunden leisten. Diejenigen, die ihre Hunde abrichten, quälen und missbrauchen,
werden sich an den Listen nur insoweit orientieren, als dass sie auf eine Rasse
ausweichen, die noch nicht gelistet ist.
Die zynische Frage lautet somit in Wahrheit: Wann werden die
Listen fortgeschrieben? Bedarf es erst einer tödlichen Attacke oder handelt der
Gesetzgeber nach zehn schwereren Beißvorfällen? Unverändert gilt: Wer die
Menschen wirksam vor tatsächlich gefährlichen Hunden und unverantwortlichen
Haltern schützen will, muss sich dem individuellen Tier und seinem Halter
widmen.
Das Gesetz ignoriert unverändert diese wichtige Erkenntnis. Dass
dabei mal eben sogar elementare Grundrechte für Hundehalter eingeschränkt
werden, ist ein auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu hoher Preis, den
500.000 unbescholtene Hundehalter in NRW dafür zu entrichten haben, dass eine
Ministerin vermutlich glaubt, andernfalls ihr Gesicht zu verlieren.
Stefan Grüll ist stellvertretender Vorsitzender der
FDP-Landtagsfraktion.
Quelle: Die
Welt
| 11.03.02, 18:09 |
Nachruf: Sehr geehrte Frau Höhn ... |
Nachruf:
Sehr geehrte Frau Höhn,
der Entwurf Ihres neuen Hundegesetzes ist schrecklich grotesk! Sie haben
nichts dazu gelernt. In Beachtung der Offenbarung im Vorwort Ihres Gästebuches:
"... es gibt zur Hundeverordnung keine neuen Argumente mehr", belasse ich es bei
Mattheus 7, 6: "Eure Perlen sollt ihr nicht vor die Säue werfen, auf dass sie
dieselbigen nicht zertreten mit ihren Füßen, und sich wenden und euch
zerreißen."
Ihre ausgeprägte Beratungsresistenz führe ich darauf zurück, dass Ihnen die
drei klassischen Tugenden eines Politikers gänzlich fehlen oder abhanden
gekommen sind: Leidenschaft, Verantwortung und Augenmaß!
Verbunden mit der Fähigkeit, den Konsens mit den Redlichen und Vernünftigen
in allen Parteien eisern zu meiden, mutieren Sie zum Totengräber einer Partei,
die eh nichts mehr zu lachen hat.
Es tut mir unendlich leid um die Grünen, die viele hervorragende Ideen
geboren und umgesetzt haben und die jetzt vom Wähler und von einer Frau namens
Bärbel Höhn zur letzten Ruhe gebettet werden: Pax vobiscum!
Achtungsvoll
PDir a.D. Dipl.-Ing. B. Schwab, Koblenz
| 07.03.02, 14:52 |
Neues Gesetz droht mit Haft - Guter Hund, böser Hund |
Neues Gesetz droht mit Haft
Guter Hund, böser Hund
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Das ist Dobermann Carlos. Er ist mit einem Knochen
zufrieden, gilt jetzt als lieber Carlos – laut Gesetz. Foto: Jens Koch
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Carlos ist ein glücklicher Hund. Im neuen Gesetz kommt er nicht mehr als
Angehöriger einer gefährlichen Rasse vor, sondern nur anonym als 20/40er Hund.
Das heißt: Der Dobermann ist schwerer als 20 Kilo, größer als 40 Zentimeter.
Braucht jetzt nur Haftpflicht, Mikrochip und viel Liebe. Wäre er Mitglied der
Rasseliste I oder auch nur der Liste II, drohten ihm Maulkorb, eventuell sogar
Zuchtverbot. Vorher galt er, weil er Dobermann ist, als böse. Jetzt ist er
wieder der liebe Carlos.
Ganz schön kompliziert für sein Herrchen Ralf Brand (37) aus Köln - und
Hunderttausende Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen. Das neue Hundegesetz ist
nämlich bald da. Und damit viele neue Fragen.
Bisher galten 42 Rassen prinzipiell als gefährlich. Jetzt nur noch vierzehn. Es
sind die üblichen Verdächtigen: Pitbull, Mastino und andere Namen, die
ängstliche Leute die Straßenseite wechseln lassen, wenn ihnen so ein Muskelpaket
entgegenkommt. Laut Statistik ist aber der Deutsche Schäferhund der
Beißfreudigste - er fehlt. Irene Schürmann, Sprecherin der Stadt Köln: „Die
Ansätze des neuen Gesetzes sind begrüßenswert - aber die Umsetzung ist falsch.“
Bisher schon müssen Halter von 20/40-Hunden ihre Sachkunde unter Beweis stellen.
Haftpflichtversicherung und Anleinpflicht gehören jetzt auch zu sachgemäßer
Haltung. Ansonsten drohen drastische Strafen, sogar bis zu zwei Jahre Haft.
Tierkenner sind sich einig: Nicht der Hund ist gefährlich, sondern der Besitzer.
Das heißt: Ein Pitbull kann lammfromm sein, während ein kleiner Hund bissig wie
eine Natter ist. In Köln sind 2617 Hunde angemeldet, die unter die
20/40-Regelung fallen. Davon sind 663 als „gefährlich“ eingestuft. Die
tatsächliche Zahl der 20/40er schätzt Inge Schürmann aber auf bis zu 15 000. Nur
bei 24 Tieren wurde die Haltungserlaubnis verweigert. Wie oft und wie konsequent
wurden Verstöße gegen die Verordnung geahndet?
Inge Schürmann: „In Köln wurden nur sehr wenige Hunde eingezogen.“ Ihr Kollege
Michael Zimmermann, Vizechef des Düsseldorfer Ordnungsamts: „Im vergangenen Jahr
haben wir 260 Mal Bußgelder wegen Verstoßes gegen Maulkorb- oder Leinenzwang
verhängt. Noch ist kein Hund beschlagnahmt worden - auch, weil das Tierheim
überfüllt ist.“
Bislang galten bis zu 1000 Euro Strafe bei Verstößen. Künftig bis zu 100 000 e,
außerdem Haft. Eine solche Strafandrohung, fürchten Hundehalter und Behörden,
führt zu einer noch höheren Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde - allein Bonn
sind nur 7262 Hunde gemeldet, es soll aber mindestens 10 000 geben. Und die
bisherigen Strafen sind auch nur mäßig: sechs Haltungsverbote in Bonn, sieben
Zwangsgelder. Aber 63 Sondergenehmigungen.
Und die Tierheime sind weiterhin überfüllt. Mit Hunden wie Carlos …
Quelle: Express
| 07.03.02, 14:03 |
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