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Mitteilung des DDD-Vorstandes zum Ronellenfitsch Gutachten
Mitteilung des DDD-Vorstandes zum Ronellenfitsch Gutachten

Liebe Hundefreunde, liebe Dominos,

sicherlich werden Sie/werdet Ihr in den vergangenen Tagen immer mal wieder von der Existenz eines Rechtsgutachtens des Tübinger Professors Dr. Michael Ronellenfitsch zur Bestimmtheit und Rechts-wirksamkeit der Landeshundeverordnung NRW gehört haben.

Dank unserer guten Kontakte zu jenen Personen, die dieses Gutachten in Auftrag gegeben haben, ist es uns nun gelungen, das Dokument zur Veröffentlichung zu erhalten.

Wir stellen das Gutachten von Prof. Dr. Ronellenfitsch also heute als .pdf-Datei zum Download auf unserer Seite bereit. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal herzlich bei unserem Vorstandsmitglied Gisela Kämpfer bedanken, die dieses Gutachten in voller Höhe bezahlt hat und es uns jetzt zur Veröffentlichung zur Verfügung stellte. Auch möchten wir Frau Kämpfer dafür Dank sagen, dass sie von Beginn an den Kampf gegen die Landeshundeverordnung mit großem finanziellen Engagement und unermüdlichem persönlichen Einsatz unterstützt hat.

Unser Dank gilt weiterhin Dr. Stefan Grüll, den wir als absolut integeren und kompetenten Verfechter unserer Sache und darüber hinaus als guten Freund kennen- und schätzengelernt haben. Ausdrücklich möchten wir uns für die Umsicht und Diskretion bedanken, mit der Dr. Grüll das nun vorliegende Rechtsgutachten behandelt und es eben nicht zu einem publicityträchtigen, möglicherweise aber für unsere Sache eher schädlichen Schnellschuss missbraucht hat. Seine Bedenken, die er uns sofort nach Vorliegen des Gutachtens mitteilte, wurden und werden von uns geteilt, die daraus resultierende Zurückhaltung im Umgang mit demselben in vollem Umfang von uns mit getragen.

An erster Stelle gilt unser Dank jedoch unserem Vorstandsmitglied Andrea Koch, die bereits vor Inkrafttreten der Landeshundeverordnung im Juni 2000 an vorderster Front gegen jede rassenorientierte Hundeverordnungs- bzw. -gesetzgebung gekämpft hat. Ihrer Kontaktvermittlung zwischen den beiden Auftraggebern und der Kontaktvermittlung zum Gutachter war es zu verdanken, dass das nun vorliegende Gutachten von Dr. Stefan Grüll und Gisela Kämpfer überhaupt in Auftrag gegeben werden konnte. Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle außerdem erwähnt, dass Andrea Koch durch Spendesammlungen und anderen persönlichen Einsatz auch das bei dem Speyrer Öffentlichkeitsrechtler Prof. Dr. Jan Ziekow in Auftrag gegebene Gutachten maßgeblich mitinitiierte.

Für den Vorstand DominoDogs:
Harald Wiegand

PS:
Wer das Gutachten aufmerksam und in all seinen Einzelheiten liest, wird die Zurückhaltung verstehen können, die sich die Auftraggeber beim Umgang mit diesem Gutachten in der Öffentlichkeit auferlegten.

Desweiteren gilt:
Alle Dokumente, Gutachten, Expertisen etc., die DominoDogs zur freien Verfügungen stehen, werden selbstverständlich an alle interessierten Dritten weitergegeben.

Quelle: DominoDogs


12.03.02, 00:13
Stellungnahme von Dr. Stefan Grüll
Brief von Dr. Stefan Grüll MdL FDP

Liebe Domino-Freunde,
lieber Harald Wiegand

ich möchte Sie im Interesse der Sachauseinandersetzung mit dem politischen Gegner sehr herzlich bitten, die unhaltbaren Unterstellungen Dritter nicht weiter zu beachten, die derzeit von Einzelnen im Internet verbreitet werden.

Halten diejenigen es wohl für besonders intelligent, die einzige politische Lobby für die Interessen verantwortungsbewusster (!) Hundehalter im Landtag NRW, die FDP, in dieser Form anzugreifen? Ich jedenfalls bleibe bei der bekannten Haltung gegen die LHV. Sie können mich unterstützen, in dem Sie denjenigen, die die frei erfundenen Gerüchte verbreiten, entgegentreten.

Nicht erwarten darf man von mir, dass ich den absurden Attacken noch unnötig Aufmerksamkeit durch umfangreiche Stellungnahmen verschaffe. Nicht erwarten dürfen die "Freunde" ferner, dass ich ein Gutachten öffentlich mache, das, in rechtlich einwandfreier Weise argumentierend, gleichwohl Passagen enthält, die dem Kampf gegen die LHV bzw. das Gesetz nicht gerade dienlich sind. Diejenigen, denen ich das Gutachten bereits direkt nach Erhalt Ende Juni 2001 zur Verfügung gestellt habe, haben seinerzeit meine Meinung geteilt. Es ist ihnen unbenommen, heute mit dem Gutachten anders zu verfahren.

Meine seit Juli 2000 bekannte, in über 150 Veranstaltungen vertretene Position gegen Rasselisten, die Sie meinen aktuellen Presseerklärungen ebenso entnehmen können, wie meinem - hier anhängenden - Gastkommentar, der am 10. März 2002 in der "Welt am Sonntag" veröffentlicht war, wird sich auch durch unverschämte Unterstellungen ganz weniger Hunde"freunde" nicht ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Grüll MdL

Quelle: DominoDogs


12.03.02, 00:10
Dr. Stefan M. Grüll - Hundegesetz: "Neues Etikett, alter Inhalt"
Hundegesetz: "Neues Etikett, alter Inhalt" 
Einschränkung elementarer Grundrechte für Hundehalter ist ein unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu hoher Preis 

Von Stefan Grüll

Düsseldorf - Die Landeshundeverordnung (LHV) vom Juli 2000 wird außer Kraft gesetzt. Dies ist der einzig wirklich erfreuliche Satz an dem von Umweltministerin Höhn in der vergangenen Woche vorgelegten Entwurf für ein Landeshundegesetz, das die immer wieder heftig kritisierte LHV ablösen soll.

Im Übrigen ist das 17-seitige Regelwerk Ausdruck einer bemerkenswerten Beratungsresistenz der Ministerin. Die kommunalen Spitzenverbände haben immer wieder auf den bürokratischen Aufwand hingewiesen, den die derzeitige Verordnung verursacht. Renommierte Hundeexperten wurden nicht müde, der Ministerin zu vermitteln, dass Rasselisten nur Scheinsicherheit schaffen, nicht aber einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden leisten. Diejenigen, die ihre Hunde abrichten, quälen und missbrauchen, werden sich an den Listen nur insoweit orientieren, als dass sie auf eine Rasse ausweichen, die noch nicht gelistet ist.

Die zynische Frage lautet somit in Wahrheit: Wann werden die Listen fortgeschrieben? Bedarf es erst einer tödlichen Attacke oder handelt der Gesetzgeber nach zehn schwereren Beißvorfällen? Unverändert gilt: Wer die Menschen wirksam vor tatsächlich gefährlichen Hunden und unverantwortlichen Haltern schützen will, muss sich dem individuellen Tier und seinem Halter widmen.

Das Gesetz ignoriert unverändert diese wichtige Erkenntnis. Dass dabei mal eben sogar elementare Grundrechte für Hundehalter eingeschränkt werden, ist ein auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu hoher Preis, den 500.000 unbescholtene Hundehalter in NRW dafür zu entrichten haben, dass eine Ministerin vermutlich glaubt, andernfalls ihr Gesicht zu verlieren.

Stefan Grüll ist stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion.

Quelle: Die Welt


11.03.02, 18:09
Nachruf: Sehr geehrte Frau Höhn ...

Nachruf:

Sehr geehrte Frau Höhn,

der Entwurf Ihres neuen Hundegesetzes ist schrecklich grotesk! Sie haben nichts dazu gelernt. In Beachtung der Offenbarung im Vorwort Ihres Gästebuches: "... es gibt zur Hundeverordnung keine neuen Argumente mehr", belasse ich es bei Mattheus 7, 6: "Eure Perlen sollt ihr nicht vor die Säue werfen, auf dass sie dieselbigen nicht zertreten mit ihren Füßen, und sich wenden und euch zerreißen."

Ihre ausgeprägte Beratungsresistenz führe ich darauf zurück, dass Ihnen die drei klassischen Tugenden eines Politikers gänzlich fehlen oder abhanden gekommen sind: Leidenschaft, Verantwortung und Augenmaß!

Verbunden mit der Fähigkeit, den Konsens mit den Redlichen und Vernünftigen in allen Parteien eisern zu meiden, mutieren Sie zum Totengräber einer Partei, die eh nichts mehr zu lachen hat.

Es tut mir unendlich leid um die Grünen, die viele hervorragende Ideen geboren und umgesetzt haben und die jetzt vom Wähler und von einer Frau namens Bärbel Höhn zur letzten Ruhe gebettet werden: Pax vobiscum!

Achtungsvoll

PDir a.D. Dipl.-Ing. B. Schwab, Koblenz


07.03.02, 14:52
Neues Gesetz droht mit Haft - Guter Hund, böser Hund

Neues Gesetz droht mit Haft
Guter Hund, böser Hund

Das ist Dobermann Carlos. Er ist mit einem Knochen zufrieden, gilt jetzt als lieber Carlos – laut Gesetz. Foto: Jens Koch

Carlos ist ein glücklicher Hund. Im neuen Gesetz kommt er nicht mehr als Angehöriger einer gefährlichen Rasse vor, sondern nur anonym als 20/40er Hund. Das heißt: Der Dobermann ist schwerer als 20 Kilo, größer als 40 Zentimeter. Braucht jetzt nur Haftpflicht, Mikrochip und viel Liebe. Wäre er Mitglied der Rasseliste I oder auch nur der Liste II, drohten ihm Maulkorb, eventuell sogar Zuchtverbot. Vorher galt er, weil er Dobermann ist, als böse. Jetzt ist er wieder der liebe Carlos.

Ganz schön kompliziert für sein Herrchen Ralf Brand (37) aus Köln - und Hunderttausende Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen. Das neue Hundegesetz ist nämlich bald da. Und damit viele neue Fragen.

Bisher galten 42 Rassen prinzipiell als gefährlich. Jetzt nur noch vierzehn. Es sind die üblichen Verdächtigen: Pitbull, Mastino und andere Namen, die ängstliche Leute die Straßenseite wechseln lassen, wenn ihnen so ein Muskelpaket entgegenkommt. Laut Statistik ist aber der Deutsche Schäferhund der Beißfreudigste - er fehlt. Irene Schürmann, Sprecherin der Stadt Köln: „Die Ansätze des neuen Gesetzes sind begrüßenswert - aber die Umsetzung ist falsch.“

Bisher schon müssen Halter von 20/40-Hunden ihre Sachkunde unter Beweis stellen. Haftpflichtversicherung und Anleinpflicht gehören jetzt auch zu sachgemäßer Haltung. Ansonsten drohen drastische Strafen, sogar bis zu zwei Jahre Haft.

Tierkenner sind sich einig: Nicht der Hund ist gefährlich, sondern der Besitzer. Das heißt: Ein Pitbull kann lammfromm sein, während ein kleiner Hund bissig wie eine Natter ist. In Köln sind 2617 Hunde angemeldet, die unter die 20/40-Regelung fallen. Davon sind 663 als „gefährlich“ eingestuft. Die tatsächliche Zahl der 20/40er schätzt Inge Schürmann aber auf bis zu 15 000. Nur bei 24 Tieren wurde die Haltungserlaubnis verweigert. Wie oft und wie konsequent wurden Verstöße gegen die Verordnung geahndet?

Inge Schürmann: „In Köln wurden nur sehr wenige Hunde eingezogen.“ Ihr Kollege Michael Zimmermann, Vizechef des Düsseldorfer Ordnungsamts: „Im vergangenen Jahr haben wir 260 Mal Bußgelder wegen Verstoßes gegen Maulkorb- oder Leinenzwang verhängt. Noch ist kein Hund beschlagnahmt worden - auch, weil das Tierheim überfüllt ist.“

Bislang galten bis zu 1000 Euro Strafe bei Verstößen. Künftig bis zu 100 000 e, außerdem Haft. Eine solche Strafandrohung, fürchten Hundehalter und Behörden, führt zu einer noch höheren Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde - allein Bonn sind nur 7262 Hunde gemeldet, es soll aber mindestens 10 000 geben. Und die bisherigen Strafen sind auch nur mäßig: sechs Haltungsverbote in Bonn, sieben Zwangsgelder. Aber 63 Sondergenehmigungen.

Und die Tierheime sind weiterhin überfüllt. Mit Hunden wie Carlos …

Quelle: Express


07.03.02, 14:03
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