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DogInstinkt: "Gefahrlos-Plakette" für Bärbel Höhn!
An die Redaktion Zergportal news

Wir haben gerade Ihre hochinteressante Meldung gelesen "Aufnahmestopp für Kampfhunde in Berlin". Im 3. Absatz Ihrer Meldung ist uns aufgefallen <Gefahrlos-Plakette>. Frage von der Redaktion DogInstinkt.de, warum tragen unsere Rot-Grünen Politker in NRW keine <Gefahrlos-Plakette> ? Die Frau Ministerin Bärbel Höhn müßte dann aber bitte eine Plakette vorn und eine Plakette hinten tragen.

Viele Grüße von Redaktion DogInstinkt.de

13.03.02, 12:18
Berlin: Hundefänger holten Pitbulls aus Lichtenberger Wohnung
Aufnahmestopp für Kampfhunde
Verwaltung schickt Hundefänger los - doch im Tierheim ist kein Platz mehr

Von Meike Scholten

Hundefänger Peter Grande (40) streicht über den Kopf des Staffordshire Terriers «Lady» und schließt die Zwingertür. «Armes Tier. Nicht die Hunde - die Halter sollte man einsperren», knurrt er. Dann fährt er mit seinem Kollegen Klaus Münnich (42) zum nächsten Einsatz. Drei Kampfhunde müssen die beiden an diesem Dienstagmorgen einziehen. Ihr Auftraggeber ist der Bezirk Lichtenberg.

«Die Hundeverordnung gibt es seit fast zwei Jahren. Und noch immer laufen illegale Kampfhunde frei herum», erklärt Lichtenbergs Gesundheits-Stadtrat Andreas Geisel. Darum ließ er gestern erstmals die Hundefänger ausschwärmen.

217 von 5000 Berliner Kampfhunden tragen keine grüne «Gefahrlos»-Plakette, bis Montag waren es elf in Lichtenberg. Einer von ihnen gehört Katja K. (25).

Möllendorffstraße 71, dritter Stock: Die Hundehalterin öffnet um sieben Uhr zaghaft die Tür. Vor ihr stehen fünf Polizeibeamte, Lichtenbergs Amtstierarzt Andre Dorn, Josefine Forst vom Veterinäramt und die beiden Hundefänger. Münnich stützt sich auf ein Schutzschild aus Plexiglas. Grande hält eine lederne Stockschlinge in der Hand. An diesem Morgen muss er sie nicht einsetzen. Die beiden Staffordshire Terrier «Pit» und «Lady» geben keinen Mucks von sich, lassen sich brav an die Leine nehmen.

Auch Katja K. bleibt ruhig. «Ich will meine Hunde zurück», sagt sie nur. Dicke Tränen kullern über ihre Wangen, im Wohnungsflur weint ihr neunjähriger Sohn Danilo. Katja K. hat sich trotz wiederholter Aufforderung nicht beim Lichtenberger Veterinäramt gemeldet - und damit gegen die Verordnung verstoßen.

Ihre Hunde sind schon auf dem Weg ins Tierheim in Falkenberg. Wahrscheinlich sind sie die letzten Kampfhunde, die dort aufgenommen werden. Das Berliner Tierheim platzt aus allen Nähten und schließt seine Pforten für Kampfhunde. «Jeden Kampfhund, den uns die Behörden nachts oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ins Heim schmuggeln, werden wir dem Amtstierarzt an den Schreibtisch binden», kündigte Tierheim-Chef Volker Wenk gestern Nachmittag an. Er warf den Behörden «miese Tricks» vor: Die Hunde würden nicht während der Öffnungszeiten offiziell als «Sicherstellung», sondern nachts von der Polizei als «Fundtier» abgegeben. Lichtenberg will künftig auf ein Tierheim im brandenburgischen Wachow ausweichen. Es kostet jeden Tag zwischen fünf und acht Euro pro Hund - offenbar zu viel für viele Berliner Bezirke (lesen Sie dazu auch den Artikel unten).

«Die Sammelstelle ist das Letzte», sagt Klaus Münnich an seinem zweiten Einsatzort. Mit den Polizeibeamten läuft er die Treppen eines heruntergekommenen Mehrfamilienhauses hoch. «So viel zum Thema artgerechte Haltung», raunt er. In diesem Haus findet der Hundefreund keinen Kampfhund - die Wohnung des Halters wurde vor zehn Tagen geräumt.

Quelle: Berliner Morgenpost

Lesen Sie dazu weiter Berichte:

  • Hundeverordnung: Bezirke fordern Hilfe vom Senat <lesen>
  • Hundefänger holten Pitbulls aus Lichtenberger Wohnung <lesen>
  • Illegale Kampfhunde werden jetzt eingezogen <lesen>
     


13.03.02, 09:00
Bußgeld für 217 Kampfhund-Besitzer - Hunde weg?

Bußgeld für Kampfhund-Besitzer

217 Kampfhunde ohne Sicherheitscheck - Lichtenbergs Gesundheitsstadtrat ließ sich das nicht länger bieten (KURIER berichtete). Jetzt wird durchgegriffen: Bußgeld! Hunde weg!

"Das Ultimatum für die uneinsichtigen Halter, sich beim Amtstierarzt vorzustellen, ist gestern ausgelaufen", sagt Andreas Geisel (SPD). Sowohl die meldepflichtigen "Kampfhunde" selbst als auch ihre Halter müssen dort den Charaktertest bestehen, um die vorgeschriebene grüne "Gefahrlos"-Plakette zu erhalten.

"Acht der betroffenen elf Hundebesitzer in unserem Bezirk haben zwar nach Ihrer Berichterstattung gestern schnell noch angerufen. Aber wer sich zwei Jahre zu spät meldet, bekommt natürlich ein saftiges Bußgeld. Außerdem: Nach zwei Jahren Schriftverkehr und Mahnungen gucken wir bei der Begutachtung zweimal hin!"

Die anderen Tiere werden heute mit Hundefängern und Polizeigewalt aus den Wohnungen geholt und in die Tiersammelstelle Falkenberg gebracht. nwk

Quelle: Berlin Kurier

12.03.02, 09:13
Stoiber will Tierschutz im Grundgesetz verankern

Stoiber will Tierschutz im Grundgesetz verankern

Berlin (ddp). Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) will nach Informationen der Berliner Morgenpost; (Sonntagausgabe) den Tierschutz im Grundgesetz verankern. Auf einer Klausurtagung von CDU und CSU am Samstag im sachsen-anhaltischen Wörlitz habe Stoiber erklärt, die muslimische Praxis des Schächtens könne verfassungsrechtlich nicht akzeptiert werden. Deshalb wolle er sich in der Unions-Fraktion dafür einsetzen, dass der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werde. Die Zeitung beruft sich auf Unionskreise.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, demzufolge das Schlachten von Tieren ohne Betäubung für Muslime erlaubt ist. Die Forderung nach einer Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz war bislang in der Unions-Fraktion auf Kritik gestoßen.
Vor allem Rechtsexperten wie Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Ex-CDU-Chef Wolfgang Schäuble hatten gegen eine Ausweitung der Verfassung Bedenken geäußert.
Nach der Intervention Stoibers wird nach Angaben der Berliner Morgenpost; nun in der Union damit gerechnet, dass auch die Fraktion für die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz stimmen wird. In Bayern ist der Tierschutz bereits Bestandteil der Landesverfassung.

Quelle: Berliner Morgenpost

 

12.03.02, 09:03
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

Zur Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde (Landeshundeverordnung –LHV NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.Juni2000


Abschnitt 1.01 Rechtsgutachten

erstattet

von

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

Artikel II. und

Wiss. Mitarbeiterin Stéphanie Rischar

Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

 

Download als PDF: Ronellenfitsch Gutachten
(31 Seiten)


12.03.02, 00:14
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