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In der Harburger Hundehalle sitzen immer noch 60 Hunde 
Harburger Hundehalle steht vor der Auflösung
Restliche Tiere sollen in eine private Einrichtung umquartiert werden. Schließung in drei Wochen?
Von Deborah Knür

Die Harburger Hundehalle steht kurz vor ihrer Schließung. Auch für die letzten dort untergebrachten so genannten Kampfhunde der Kategorie 1 ist nun eine andere Lösung gefunden worden. In zwei bis drei Wochen können die Tiere voraussichtlich umquartiert und die Zwinger endgültig geschlossen werden.

Rund 60 Hunde, die als unvermittelbar gelten, befinden sich derzeit noch in der eigens angemieteten und umgebauten Halle im Harburger Hafen. Der größte Teil von ihnen soll in Kürze in einen privaten Betrieb in der Nähe von Bad Bramstedt umquartiert werden. "Der Betreiber der dortigen Anlage, Klaus Meyer, macht zurzeit noch die dafür nötige Kapazitätserweiterung", erklärte der Leiter des Hamburger Tierschutzvereins, Wolfgang Poggendorf. Schon in zwei bis zweieinhalb Wochen könnte die Harburger Halle leer sein, so Hamburgs oberster Tierschützer.

Wenn nötig könne auch das Tierheim in der Süderstraße noch den einen oder anderen Hund übergangsweise aufnehmen, die meisten sollen allerdings auf die private Anlage wechseln. Die Behörde von Gesundheitssenator Peter Rehaag, so Poggendorf, finanziere den Aufenthalt der Hunde vor den Toren der Stadt. Das allerdings sei wesentlich günstiger als die weitere Unterbringung in der Harburger Hundehalle und dürfte dem Senator daher entgegenkommen, der dort dringend Geld sparen wollte. Klaus Meyer betreute mit seiner Crew die Hunde bisher in der Harburger Halle.

Die Halle, die von der Stadt ursprünglich zunächst bis zum Jahr 2003 angemietet worden war, kostete allein im vergangenen Jahr rund 235.000 Euro Miete. Hinzu kamen über 50.000 Euro im Monat für die Pflege und Bewachung der Kategorie 1-Hunde. Ein Wachdienst muss die Halle rund um die Uhr sichern. "Die ist besser bewacht als der Hamburger Flughafen", sagt Poggendorf.

Einen Teil der über 460 Hunde, die seit dem Inkrafttreten der Hundeverordnung abgegeben oder eingezogen und in die Halle oder die zunächst eingerichtete Auffangstation im UKE gebracht worden waren, konnten vom Hamburger Tierschutzverein nach entsprechenden Tests wieder vermittelt werden. Ein weiterer Teil wurde an Tierheime in anderen Bundesländern vermittelt. Weit über 80 der so genannten Kampfhunde mussten eingeschläfert werden, weil sie krank oder aggressiv waren.

Bei einem Teil der verbliebenen rund 60 Hunde in Harburg laufen noch Widerspruchsverfahren. "Das sind Fälle, wo die Hunde eingezogen wurden und die Besitzer Widerspruch eingelegt haben", erklärt Wolfgang Poggendorf. Diese Verfahren dauerten zum Teil sehr lange, was für die Zukunft der Tiere dramatisch sei, so der Leiter des Tierschutzvereins.

Poggendorf hatte die Zusammenarbeit mit der Stadt zum Sommer aufgekündigt, weil ein Teil der Hunde seinen Angaben zufolge fälschlicherweise vom Kontrolldienst eingezogen worden sei und den Besitzern anschließend habe zurückgegeben werden müssen.

Grundlage der Einziehung der gefährlichen Tiere ist die Hamburger Hundeverordnung, die am 28. Juni 2000, zwei Tage nachdem so genannte Kampfhunde den sechsjährigen Volkan auf dem Schulhof totgebissen hatten, eingeführt wurde. Sie ist eine der härtesten Verordnungen der Republik. Kategorie 1-Hunde gelten danach grundsätzlich als gefährlich. Ihre Haltung ist nur mit besonderer Genehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt. Elf Rassen gelten als Kategorie 2-Hunde und können ihre Gefährlichkeit bei einem Wesenstest widerlegen.

Quelle: Die Welt



Kommentar Redaktion ZERGnews: Wie ZERG in den letzten Wochen berichtet hatte, sitzen immer noch 60 Hunde im Harburger Hunde-KZ. Im Internet wurden nachweislich Falschmeldungen veröffentlicht, dass die Halle leer sei.
ZERG wurde deshalb sogar öffentlich angegriffen mit Meldungen wie z.B. diese: "Die  HALLE ist leer!!!!  Vielleicht sollte man denen das mal mitteilen???"
Nein, die Halle ist leider nicht leer und wir werden weiterhin für diese Hunde kämpfen.


16.03.02, 14:22
Berliner Senat arbeitet offenbar mit dubiosem Züchter zusammen
Senat arbeitet offenbar mit dubiosem Züchter zusammen 
Brandenburger Hundehändler soll abgegebene Tiere einschläfern lassen


Von Annekatrin Looss

Geht die Berliner Politik wegen des Platzmangels in Tierheim und Tiersammelstelle jetzt eine fragwürdige Liaison mit der Halbwelt ein? In Brandenburg gebe es noch zahlreiche Plätze für die in Berlin eingezogenen Hunde, erklärte die Senatsgesundheitsverwaltung in dieser Woche. 100 Plätze allein hat der Hundezüchter Mario Egler in Wachow bei Nauen angeboten. In der Szene ist Egler kein Unbekannter. Noch im Juli 2000, kurz nach Erlass der verschärften Hundeverordnung, brüstete er sich mit neuen Rassen, die die soeben als gefährlich eingestuften Rassen ersetzen sollten. Unter anderem bot er „Cane Corso“-Welpen für 2500 Mark an, die innerhalb von zwei Jahren eine Schulterhöhe von 60 Zentimetern und ein Gewicht von bis zu 75 Kilogramm erreichen. Die Zukunft werde richtig heiße Rassen bringen, ließ sich Egler damals zitieren. Ein richtig trainierter Hund könne seinem Besitzer bis zu 500 000 Mark bringen, wenn er sie bei Kämpfen im Ausland einsetze.

Inzwischen wird Egler nicht nur in der Hundesachverständigenliste der Senatsgesundheitsverwaltung geführt, sondern betätigt sich in Berlin auch als Hundefänger. Bei den Berliner Tierschutzvereinen herrscht Alarmbereitschaft. Der Verdacht: Egler züchtet nicht nur weiter Kampfhunde und vermittelt sie an fragwürdige Besitzer, sondern lässt die an ihn gelieferten Tiere nach kurzer Zeit einschläfern. „Es ist schon eigenartig, andauernd nimmt Egler Hunde auf, und kurze Zeit später bietet er schon wieder freie Plätze an“, sagt ein Mitglied des Berliner Tierschutzvereins. Auch im Berliner Tierheim ist Egler gut bekannt. „Wir vermitteln keine Tiere an ihn“, sagt Sprecherin Carola Ruff. Zwar könne man nichts beweisen, aber man habe bei ihm ein äußerst ungutes Gefühl.

Es seien Anfragen von der Berliner Senatsverwaltung gekommen, bestätigt Egler. In diesem Jahr habe er aber noch keine Tiere aufgenommen. Im letzten Jahr habe er insgesamt 215 Tiere aus Brandenburg aufgenommen, 111 davon habe er an andere Tierheime vermitteln können, nur rund zehn Prozent habe er einschläfern lassen müssen. Diese Quote war nach Auskunft des Tierschutzvereines Staffordshire-Hilfe im Jahr davor viel ungünstiger. Zwölf ausgesetzte Pitbull-Mischlinge brachte der Senat im August 2000 laut der Vorsitzenden des Vereines, Christine Prochnow, auf Eglers Gelände unter. 750 Mark pro Hund kassierte Egler dafür. Wenige Tage später seien von den zwölf nur noch drei Hunde am Leben gewesen, die dann von dem Verein Bullterrier in Not in anderen Pensionen untergebracht wurden.

Welcher Hund eingeschläfert werden muss, darf Egler nicht bestimmen. Anders als in Berlin ist er in Brandenburg nicht als Gutachter zugelassen. Die Brandenburger Sachverständigen werden über den Verein für das Deutsche Hundewesen (VDH) benannt. „Wir sind uns spinnefeind“, gibt Egler zu. Es habe in Eglers Gemeinde schon zahlreiche Beschwerden über seine Hundehaltung gegeben, sagt der VDH-Vorsitzende für Berlin-Brandenburg, Rüdiger Kußerow. „Die Nachbarn haben sich über Lärm- und Geruchsbelästigung beschwert. Er soll über 100 Hunde in seinen Käfigen einsperren.“ Dabei gibt sich Egler auf Anfrage sehr verständig. Wichtig sei, die Hunde richtig zu halten. Für 20 Hunde müsse mindestens ein Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Wie er das in seinem Zwei-Mann-Betrieb bewerkstelligt, ließ er offen.

Quelle: Tagesspiegel

15.03.02, 00:05
Urteil des Internationaler Gerichtshof für Tierrechte wegen Tierquälerei ...

Urteil des Internationaler Gerichtshof für Tierrechte wegen Tierquälerei, schwerer Verstösse gegen die Würde von Tieren und der Missachtung des Tierschutzrechts 

Dr. Josef Puehringer, Landeshauptmann und Agrarreferent von OOe, die Minister Haupt und Molterer, sowie der oe. EU-Kommissar Fischler wurden am 11. Maerz 2002 in Genf vom Internationaler Gerichtshof fuer Tierrechte wegen Tierquaelerei, schwerer Verstoesse gegen die Wuerde von Tieren und der Missachtung des Tierschutzrechts schuldig gesprochen.

Urteil

Aufgrund der heutigen muendlichen Verhandlung und der erfolgten Beweisaufnahme erklaert das Gericht fuer schuldig:

1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europaeischen Kommission, Kommissar fuer Landwirtschaft. Fischler traegt die Hauptverantwortung fuer die tierfeindliche Agrarpolitik der Europaeischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch fuer die Toetung von hunderttausenden nur wenige Tage alter Kaelber zur Erlangung der "Herodespraemie" (Vernichtungspraemie) ist er verantwortlich; ebenso fuer die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in aussereuropaeische Laender.

Das Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurueckzutreten und seine Verantwortung an die Kommission zurueckzugeben.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig

6. Mag. Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Puehringer und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind verantwortlich dafuer, dass in oesterreichischen Tiermastbetrieben und Schlachthoefen monstroese Tiergreuel stattfinden koennen, deren Urheber vor gerichtlicher Verfolgung geschuetzt werden.

Die Verhandlung fand am 11. Maerz 2002 im CICG-Centre International de Conférences de Genève statt. Anstatt die angeklagten oesterreichischen OeVP Politiker zu verteidigen, hat Frau Dr. Marilies Flemming, Mitglied des Europaeischen Parlaments (EVP-ED) - schockiert von den gezeigten alltaeglichen Tierquaelereien in Tierhaltung, auf Viehmaerkten und beim Schlachten bzw. Schaechten - eine flammende Rede fuer den Tierschutz gehalten und versprochen, sich dafuer einzusetzen, dass der Tierschutz in eine kuenftigen EU-Verfassung aufgenommen wird.

Als Beweismittel zur Verurteilung der oe. Angeklagten wurden vom ooe. Tierschutz-Dachverband folgende Bild- und Video Dokumente dem Gericht und der internationalen Presse vorgelegt:

Tierhaltung:

http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html

Hier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulten:

http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html

Nach dem Gerichturteil dauerten die Tierquaelereien an:

http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/schweine/qual.html

Schlachthaus: http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html

Dr. Friedrich Landa OOe. Tierschutz-Dachverband +43 66 43 43 43 66

Homepage:

http://www.tierschutz.cc

Anhang:

Internationaler Gerichtshof fuer Tierrechte

Urteil

11. Maerz 2002

gegen Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer der Mitgliedslaender der Europaeischen Gemeinschaft und Polens

wegen

Tierquaelerei, schwerer Verstoesse gegen die Wuerde von Tieren und der Missachtung des Tierschutzrechts

------------------------------------------------------------

I. Tatsaechliche Feststellungen

Der Internationale Gerichtshof fuer Tierrechte, bestehend aus einer internationalen Jury von 11 Mitgliedern und 3 Richtern stellt fest, - dass sich das Los der Schlachttiere seit der Realisierung der Europaeischen Gemeinschaft, heute Europaeische Union, generell verschlechtert hat,

- dass die verantwortlichen Behoerden offensichtlich unfaehig oder  zu bequem sind, die Schlachttiere selbst vor den schlimmsten Auswuechsen menschlicher Grausamkeit zu schuetzen oder die zu ihrem Schutz aufgestellten Bestimmungen durchzusetzen,

- dass in zahlreichen Schlachthaeusern Europas Tiere ohne ausreichende oder ohne jegliche Betaeubung geschlachtet und bei vollem Bewusstsein zerlegt werden und dadurch unvorstellbare Qualen erleiden, - dass die verantwortlichen Behoerden das unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Haendlern und Transporteuren stillschweigend oder gefaellig dulden, waehrend sie dem unermuedlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los der Schlachttiere gleichgueltig zusehen,

- dass die europaeischen Behoerden durch ihr Verhalten den Schlachttieren gegenueber zur um sich greifenden Entmenschlichung und Verrohung der Gesellschaft massgebend beitragen,

- dass das Schaechten von Tieren unter dem Vorwand der Religions- und Glaubensfreiheit immer groessere Verbreitung findet, obwohl den Tieren dabei unvorstellbare psychische und physische Leiden zugefuegt werden,

- dass die Agrarpolitik der Europaeischen Union von Grund auf tierfeindlich ist: die Schlachttiere werden als Wegwerfware behandelt, sie werden auf widernatuerliche Weise durch kuenstliche Besamung massenhaft ins Leben gezwungen, in Tierfabriken auf engstem Raum qualvoll gemaestet - ohne Ruecksicht auf die vorhandene Nachfrage, was zur Folge hat, dass Millionen lebend ins Ausland exportiert oder im Inland vernichtet werden.

II. Schuldsprueche

Aufgrund der heutigen muendlichen Verhandlung und der erfolgten

Beweisaufnahme

erklaert das Gericht fuer schuldig:

1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europaeischen Kommission, Kommissar fuer Landwirtschaft.

Fischler traegt die Hauptverantwortung fuer die tierfeindliche Agrarpolitik der Europaeischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch fuer die Toetung von hunderttausenden nur wenige Tage alter Kaelber zur Erlangung der "Herodespraemie" (Vernichtungspraemie) ist er verantwortlich; ebenso fuer die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in aussereuropaeische Laender. Das Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurueckzutreten und seine Verantwortung an die Kommission zurueckzugeben.

2. Mr. David Byrne, Member of the European Commission. Byrne traegt die Hauptverantwortung dafuer, dass waehrend der Maul- und Klauenseuche des Jahres 2001 Millionen gesunder Tiere vernichtet wurden, weil einige wenige von der Seuche befallen waren und die europaeische MKS-Verordnung eine Impfung gegen MKS untersagte.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:

3. Agrarminister der Mitgliedstaaten der Europaeischen Union, weil sie den Vollzug der im Rahmen der EG-Richtlinien moeglichen nationalen Tierschutzbestimmungen vernachlaessigt haben. Personalmangel, auf den sich die Minister und ihre nachgeordneten Behoerden berufen, ist kein Entschuldigungsgrund fuer die Duldung der brutalen Behandlung der Tiere.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:

4. Herrn Gerd Sonnleitner, Praesident des Deutschen Bauernverbandes und Vorsitzender des Europaeischen Bauernverbandes. Sonnleitner traegt als fuehrender Verbandsfunktionaer eine erhebliche Mitverantwortung fuer die Entwicklung der Grossstrukturen der europaeischen Landwirtschaft, die nicht nur tierfeindlich, sondern auch bauernfeindlich ist und zum Untergang hunderttausender kleiner und mittlerer Betriebe gefuehrt hat.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:

5. Die Inhaber von Massentierhaltungen, in denen Rinder, Schweine und Huehner ein trostloses Dasein fuehren, insbesondere die Inhaber von Legebatterien, wo den Tieren unsaegliches Leid zugefuegt und junge Kueken zu Millionen als Ausschussware getoetet werden.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:

6. Landwirtschaftsminister a.D., Jean Glavany, und Daniel Canepa, Praefekt des Departements des Var. Unter ihrer Verantwortung wurden Stierkampfarenen zu oeffentlichen Schlachthoefen, in denen sich blutgierige Voyeure an der Folter der Tiere ergoetzen.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig

7. Mag. Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Puehringer und

Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind verantwortlich dafuer, dass in oesterreichischen Tiermastbetrieben und Schlachthoefen monstroese Tiergreuel stattfinden koennen, deren Urheber vor gerichtlicher Verfolgung geschuetzt werden.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :

8. Rt. Hon. Margaret Becket. Sie ist fuer die Wiederaufnahme der beruechtigten britischen Lebend-Exporte in den Mittleren Osten verantwortlich, wo die Schlachttiere einen grausamen Tod erleiden. Sie ist verantwortlich fuer die Weiterfuehrung der tierquaelerischen Batteriehaltung fuer Schweine und Gefluegel in Grossbritannien,

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :

9. Polnische und EU-Beamte, die systematische Urkundenfaelschung betreiben, um den in die EU-Laender exportierten polnischen Schlachttieren eine EU-konforme Identitaet zu verleihen und damit die Gesundheit der Konsumenten aufs schwerste gefaehrden.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :

10. Annemie Neyts, belgische Landwirtschaftsministerin. Sie toleriert auf belgischen Schlachtviehmaerkten bestialische Greuel und toleriert, dass die kriminellen Urhebern von den belgischen Gerichten geschuetzt werden.

Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :

11. Miguel Arias Canete, spanischer Landwirtschaftsminister. Er ist verantwortlich fuer skandaloese Zustaende bei Lebendtransporten in Spanien. Er ist namentlich auch dafuer mitverantwortlich, dass die fuer die Schlachttiere katastrophale Subventionspolitik der EU trotz europaweiten Protesten weitergefuehrt wird.

III. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1. Das Gericht fordert die Europaeische Kommission und das Europaeische Parlament auf, dafuer zu sorgen, dass der Tierschutz als eigenstaendiges Gemeinschaftsziel in den EG- Vertrag aufgenommen wird und entsprechende Gestaltungskompetenzen geschaffen werden.

Des weiteren verlangt das Gericht, den Tierschutz als Staatsziel in die kommende europaeische Verfassung aufzunehmen und fuer die Tiere ein durch Tieranwaelte einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Wuerde, auf ein artgerechtes Leben und auf einen angst- und schmerzfreien Tod einzufuehren.

Schliesslich fordert das Gericht bei der Europaeischen Kommission die Einrichtung eines eigenen Kommissariats fuer Tierschutz, bestehend aus Vertretern europaeischer Tierschutzorganisationen.

3. Das Gericht fordert vermehrte unangekuendigte, amtliche Visitationen der Mastbetriebe und Schlachthoefe sowie die Intensivierung der Ueberwachung der Tiertransporte. Um groessere Transparenz zu erzielen, verlangt das Gericht, in Schlachthoefen und Grossmaestereien Video- oder Webcam-Ueberwachung zu installieren, die eine Missachtung des geltenden Tierschutzrechts nachweisbar machen.

4. Das Gericht fordert zum dritten Mal seit 1993 das sofortige europaweite Verbot der grenzueberschreitenden Lebendtransporte und zu diesem Zweck die Abschaffung der ominoesen Exportsubventionen.

5. Das Gericht besteht darauf, dass die Schlachttiere prinzipiell im naechstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden muessen. Wo diese fehlen, muessen Schlachtmobile beigezogen und deren Einsatz auf EU-Ebene anerkannt werden.

6. Der Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode des Schaechtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten wird. Religions- und Glaubensfreiheit, mit der argumentiert wird, muss ethisch vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser Mitgeschoepfe basieren. Ganz prinzipiell haelt der Gerichtshof fest, dass die Methoden derindustriellen Massenproduktion keinesfalls gegenueber empfindungsfaehigen Lebewesen angewendet werden duerfen, ebensowenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlaesslich der Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist fuer den Menschen mit Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt und Achtung und individuell ausgefuehrt werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur der minimalsten Ethik, er ist auch in hoechstem Mass naturwidrig und daher gefaehrlich fuer die Gesundheit des Menschen und zerstoerend fuer die Umwelt. Deshalb werden die EU und alle anderen Laender Europas aufgerufen, den Umgang mit den Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neuzugestalten. Da der Umgang des Menschen mit den Tieren zu den fundamentalsten Prinzipien der Sittlichkeit gehoert, besteht der Gerichtshof darauf, dass die Fleischwirtschaft durch Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen europaweit einer dem Erziehungswesen nahestehenden Ethikkommission unterstellt wird.

Der vollstaendige und begruendete Gerichtsentscheid wird in nuetzlicher Frist den schuldig befundenen Parteien zugestellt. Ausserdem wird er an die Kommission der EU, den Europarat, die UNO, die UNESCO, an die parlamentarischen Versammlungen der angeklagten Laender sowie an zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen geschickt.

INTERNATIONALER GERICHTSHOF FUER TIERRECHTE

Genf, 11 Maerz 2001

Quelle: FFW (das Urteil)


14.03.02, 10:10
Kölner "Extra-Wurst" muss geprüft werden

"Extra-Wurst" muss geprüft werden

VON ANJA KATZMARZIK

Der Entwurf für ein neues Hundegesetz bereitet Grünflächen-Chef Werner Adams Kopfzerbrechen.

Die neue Kölner Grünflächenordnung war "so gut wie fertig". An einem Runden Tisch zur Neuauflage der städtischen Verordnung hatte man sich gerade auf einen Kompromiss geeinigt. Die kölsche Lösung: So genannte "ungefährliche" Hunde sollten auf städtischem Grün nicht generell an die Leine müssen, wie zunächst vorgesehen, sondern nur zwischen 9 und 21 Uhr. Grünflächenamts-Chef Werner Adams: "Wir wollen die Interessen aller Parkbesucher berücksichtigen."

Nun sieht aber ein Gesetzesentwurf von Umweltministerin Bärbel Höhn vor, "in allgemein zugänglichen Grünanlagen" Hunde an der Leine zu führen. Ausnahmen: keine.

Nun muss Adams juristisch prüfen lassen, ob die Kölner Extra-Wurst unter diesen Umständen überhaupt noch Bestand haben kann oder - wird das Gesetz vom Landtag beschlossen - sogar einen Rechtsverstoß darstellt. Adams: "Eine zeitliche Komponente, wie wir sie planen, ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen."

Unklar ist auch, ob die "Auslaufflächen" für Hunde, die nicht als gefährlich gelten, jetzt etwa durch Zäune und Schleusen gesichert werden müssen - bisher sind nur vier Pfosten geplant. Adams: "Dann geht es erst richtig ins Geld." In Köln sind rund 25 solcher "möglichst quartiernaher" Zonen geplant, die zwischen 3000 (Klingelpütz) und 30 000 Quadratmeter (Äußerer Grüngürtel) groß sein sollen.

Fest steht: Die Kölner Novelle verzögert sich um mindestens sechs Wochen. Ursprünglich sollte im März mit den Beratungen in den Ratsausschüssen begonnen werden. Adams: "Das können wir uns jetzt abschminken." 80 bis 85 Prozent der Kölner Freiflächen sind ohnehin nicht städtisch. Hier gelten der Landschaftsplan (Leine an Ufern und in dichtem Gehölz), das Forstgesetz (ohne Leine nur auf den Wegen) - und natürlich die Hundeverordnung.

Quelle: KSTA


14.03.02, 09:45
NRW: Fast alle Hunde an die Leine

Fast alle Hunde an die Leine




Der Entwurf für ein neues Hundegesetz in NRW schränkt den freien Auslauf rigoros ein.

Köln - Einen nahezu generellen Leinenzwang für Hunde hat NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) in ihrem Entwurf zu einem neuen Hundegesetz vorgesehen. Dies geht weit über die bisher geltende Hundeverordnung hinaus und betrifft nicht mehr nur bestimmte Rassen und Größen, sondern ausnahmslos alle Hunde:

Im Paragraphen über „Allgemeine Pflichten“ heißt es, Hunde seien an innerörtlichen Plätzen mit großem Publikumsverkehr, in allgemein zugänglichen Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen oder Volksfesten sowie in öffentlichen Gebäuden an der Leine zu führen. Von dieser Vorschrift gibt es keine Ausnahme.

Für „große Hunde“ (Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder Gewicht über 20 Kilogramm) soll darüber hinaus Leinenzwang „außerhalb befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ gelten. Ohne Leine dürfen sich diese Hunde - nach Schätzungen drei Viertel des gesamten Bestandes in NRW - nur noch innerhalb „besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen“ bewegen. Dies ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Verordnung, die für Hunde unter 40 Zentimeter gar keinen Leinenzwang und für „große Hunde“ lediglich eine Anleinpflicht in zusammenhängend bebauten Gebieten vorsah.

Spezielle Auslaufzonen

Höhn-Sprecher Leo Bosten verweist hier auf die Kommunen: In den meisten NRW-Gemeinden bestünden unabhängig von der Landeshundeverordnung bereits Regelungen, die generelle Leinenzwänge mit Ausnahme spezieller Auslaufzonen vorsähen. „Das neue Gesetz bestätigt lediglich geltendes Recht“, sagte Bosten dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Allerdings gilt das Landesrecht, wenn es in dieser Form verabschiedet wird, künftig auch für diejenigen Kommunen, die die Hundehaltung bisher liberaler gehandhabt haben. Bosten weist aber darauf hin, dass die Städte gehalten seien, Auslaufzonen auszuweisen. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Über Beschaffenheit und Größe dieser Zonen ist aber gesetzlich nichts gesagt.

Höhn hat ihre Regelung bisher damit verteidigt, dass Halter bestimmter Hunderassen Ausnahmeregelungen von Leinen- und Maulkorbzwang erwirken können. Tausende Hundehalter in NRW haben in den vergangenen zwei Jahren viel Geld und Zeit investiert, um diese Genehmigungen zu erhalten. Sollte der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition in Düsseldorf in Kraft treten, wären diese Anstrengungen völlig umsonst gewesen. Freien Auslauf können künftig in NRW nur noch kleine Hunde genießen.

Quelle: KSTA
 

13.03.02, 13:19
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