Urteil des Internationaler Gerichtshof für Tierrechte wegen Tierquälerei,
schwerer Verstösse gegen die Würde von Tieren und der Missachtung des
Tierschutzrechts
Dr. Josef Puehringer, Landeshauptmann und Agrarreferent von OOe, die Minister
Haupt und Molterer, sowie der oe. EU-Kommissar Fischler wurden am 11. Maerz 2002
in Genf vom Internationaler Gerichtshof fuer Tierrechte wegen Tierquaelerei,
schwerer Verstoesse gegen die Wuerde von Tieren und der Missachtung des
Tierschutzrechts schuldig gesprochen.
Urteil
Aufgrund der heutigen muendlichen Verhandlung und der erfolgten
Beweisaufnahme erklaert das Gericht fuer schuldig:
1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europaeischen Kommission, Kommissar
fuer Landwirtschaft. Fischler traegt die Hauptverantwortung fuer die
tierfeindliche Agrarpolitik der Europaeischen Union. Er war es, der zum Zwecke
der Marktbereinigung die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch
fuer die Toetung von hunderttausenden nur wenige Tage alter Kaelber zur
Erlangung der "Herodespraemie" (Vernichtungspraemie) ist er verantwortlich;
ebenso fuer die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in
aussereuropaeische Laender.
Das Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurueckzutreten und
seine Verantwortung an die Kommission zurueckzugeben.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig
6. Mag. Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Puehringer und
Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind verantwortlich
dafuer, dass in oesterreichischen Tiermastbetrieben und Schlachthoefen
monstroese Tiergreuel stattfinden koennen, deren Urheber vor gerichtlicher
Verfolgung geschuetzt werden.
Die Verhandlung fand am 11. Maerz 2002 im CICG-Centre International de
Conférences de Genève statt. Anstatt die angeklagten oesterreichischen OeVP
Politiker zu verteidigen, hat Frau Dr. Marilies Flemming, Mitglied des
Europaeischen Parlaments (EVP-ED) - schockiert von den gezeigten alltaeglichen
Tierquaelereien in Tierhaltung, auf Viehmaerkten und beim Schlachten bzw.
Schaechten - eine flammende Rede fuer den Tierschutz gehalten und versprochen,
sich dafuer einzusetzen, dass der Tierschutz in eine kuenftigen EU-Verfassung
aufgenommen wird.
Als Beweismittel zur Verurteilung der oe. Angeklagten wurden vom ooe.
Tierschutz-Dachverband folgende Bild- und Video Dokumente dem Gericht und der
internationalen Presse vorgelegt:
Tierhaltung:
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
Hier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulten:
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html
Nach dem Gerichturteil dauerten die Tierquaelereien an:
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/schweine/qual.html
Schlachthaus: http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html
Dr. Friedrich Landa OOe. Tierschutz-Dachverband +43 66 43 43 43 66
Homepage:
http://www.tierschutz.cc
Anhang:
Internationaler Gerichtshof fuer Tierrechte
Urteil
11. Maerz 2002
gegen Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer der
Mitgliedslaender der Europaeischen Gemeinschaft und Polens
wegen
Tierquaelerei, schwerer Verstoesse gegen die Wuerde von Tieren und der
Missachtung des Tierschutzrechts
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I. Tatsaechliche Feststellungen
Der Internationale Gerichtshof fuer Tierrechte, bestehend aus einer
internationalen Jury von 11 Mitgliedern und 3 Richtern stellt fest, - dass sich
das Los der Schlachttiere seit der Realisierung der Europaeischen Gemeinschaft,
heute Europaeische Union, generell verschlechtert hat,
- dass die verantwortlichen Behoerden offensichtlich unfaehig oder zu
bequem sind, die Schlachttiere selbst vor den schlimmsten Auswuechsen
menschlicher Grausamkeit zu schuetzen oder die zu ihrem Schutz aufgestellten
Bestimmungen durchzusetzen,
- dass in zahlreichen Schlachthaeusern Europas Tiere ohne ausreichende oder
ohne jegliche Betaeubung geschlachtet und bei vollem Bewusstsein zerlegt werden
und dadurch unvorstellbare Qualen erleiden, - dass die verantwortlichen
Behoerden das unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Haendlern und
Transporteuren stillschweigend oder gefaellig dulden, waehrend sie dem
unermuedlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los der
Schlachttiere gleichgueltig zusehen,
- dass die europaeischen Behoerden durch ihr Verhalten den Schlachttieren
gegenueber zur um sich greifenden Entmenschlichung und Verrohung der
Gesellschaft massgebend beitragen,
- dass das Schaechten von Tieren unter dem Vorwand der Religions- und
Glaubensfreiheit immer groessere Verbreitung findet, obwohl den Tieren dabei
unvorstellbare psychische und physische Leiden zugefuegt werden,
- dass die Agrarpolitik der Europaeischen Union von Grund auf tierfeindlich
ist: die Schlachttiere werden als Wegwerfware behandelt, sie werden auf
widernatuerliche Weise durch kuenstliche Besamung massenhaft ins Leben
gezwungen, in Tierfabriken auf engstem Raum qualvoll gemaestet - ohne Ruecksicht
auf die vorhandene Nachfrage, was zur Folge hat, dass Millionen lebend ins
Ausland exportiert oder im Inland vernichtet werden.
II. Schuldsprueche
Aufgrund der heutigen muendlichen Verhandlung und der erfolgten
Beweisaufnahme
erklaert das Gericht fuer schuldig:
1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europaeischen Kommission, Kommissar
fuer Landwirtschaft.
Fischler traegt die Hauptverantwortung fuer die tierfeindliche Agrarpolitik
der Europaeischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die
Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch fuer die Toetung von
hunderttausenden nur wenige Tage alter Kaelber zur Erlangung der "Herodespraemie"
(Vernichtungspraemie) ist er verantwortlich; ebenso fuer die Subventionierung
der qualvollen Exporte lebender Tiere in aussereuropaeische Laender. Das Gericht
fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurueckzutreten und seine
Verantwortung an die Kommission zurueckzugeben.
2. Mr. David Byrne, Member of the European Commission. Byrne traegt die
Hauptverantwortung dafuer, dass waehrend der Maul- und Klauenseuche des Jahres
2001 Millionen gesunder Tiere vernichtet wurden, weil einige wenige von der
Seuche befallen waren und die europaeische MKS-Verordnung eine Impfung gegen MKS
untersagte.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:
3. Agrarminister der Mitgliedstaaten der Europaeischen Union, weil sie den
Vollzug der im Rahmen der EG-Richtlinien moeglichen nationalen
Tierschutzbestimmungen vernachlaessigt haben. Personalmangel, auf den sich die
Minister und ihre nachgeordneten Behoerden berufen, ist kein
Entschuldigungsgrund fuer die Duldung der brutalen Behandlung der Tiere.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:
4. Herrn Gerd Sonnleitner, Praesident des Deutschen Bauernverbandes und
Vorsitzender des Europaeischen Bauernverbandes. Sonnleitner traegt als
fuehrender Verbandsfunktionaer eine erhebliche Mitverantwortung fuer die
Entwicklung der Grossstrukturen der europaeischen Landwirtschaft, die nicht nur
tierfeindlich, sondern auch bauernfeindlich ist und zum Untergang
hunderttausender kleiner und mittlerer Betriebe gefuehrt hat.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:
5. Die Inhaber von Massentierhaltungen, in denen Rinder, Schweine und Huehner
ein trostloses Dasein fuehren, insbesondere die Inhaber von Legebatterien, wo
den Tieren unsaegliches Leid zugefuegt und junge Kueken zu Millionen als
Ausschussware getoetet werden.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig:
6. Landwirtschaftsminister a.D., Jean Glavany, und Daniel Canepa, Praefekt
des Departements des Var. Unter ihrer Verantwortung wurden Stierkampfarenen zu
oeffentlichen Schlachthoefen, in denen sich blutgierige Voyeure an der Folter
der Tiere ergoetzen.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig
7. Mag. Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Puehringer und
Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind
verantwortlich dafuer, dass in oesterreichischen Tiermastbetrieben und
Schlachthoefen monstroese Tiergreuel stattfinden koennen, deren Urheber vor
gerichtlicher Verfolgung geschuetzt werden.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :
8. Rt. Hon. Margaret Becket. Sie ist fuer die Wiederaufnahme der
beruechtigten britischen Lebend-Exporte in den Mittleren Osten verantwortlich,
wo die Schlachttiere einen grausamen Tod erleiden. Sie ist verantwortlich fuer
die Weiterfuehrung der tierquaelerischen Batteriehaltung fuer Schweine und
Gefluegel in Grossbritannien,
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :
9. Polnische und EU-Beamte, die systematische Urkundenfaelschung betreiben,
um den in die EU-Laender exportierten polnischen Schlachttieren eine EU-konforme
Identitaet zu verleihen und damit die Gesundheit der Konsumenten aufs schwerste
gefaehrden.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :
10. Annemie Neyts, belgische Landwirtschaftsministerin. Sie toleriert auf
belgischen Schlachtviehmaerkten bestialische Greuel und toleriert, dass die
kriminellen Urhebern von den belgischen Gerichten geschuetzt werden.
Weiter erklaert das Gericht fuer schuldig :
11. Miguel Arias Canete, spanischer Landwirtschaftsminister. Er ist
verantwortlich fuer skandaloese Zustaende bei Lebendtransporten in Spanien. Er
ist namentlich auch dafuer mitverantwortlich, dass die fuer die Schlachttiere
katastrophale Subventionspolitik der EU trotz europaweiten Protesten
weitergefuehrt wird.
III. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1. Das Gericht fordert die Europaeische Kommission und das Europaeische
Parlament auf, dafuer zu sorgen, dass der Tierschutz als eigenstaendiges
Gemeinschaftsziel in den EG- Vertrag aufgenommen wird und entsprechende
Gestaltungskompetenzen geschaffen werden.
Des weiteren verlangt das Gericht, den Tierschutz als Staatsziel in die
kommende europaeische Verfassung aufzunehmen und fuer die Tiere ein durch
Tieranwaelte einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Wuerde, auf ein
artgerechtes Leben und auf einen angst- und schmerzfreien Tod einzufuehren.
Schliesslich fordert das Gericht bei der Europaeischen Kommission die
Einrichtung eines eigenen Kommissariats fuer Tierschutz, bestehend aus
Vertretern europaeischer Tierschutzorganisationen.
3. Das Gericht fordert vermehrte unangekuendigte, amtliche Visitationen der
Mastbetriebe und Schlachthoefe sowie die Intensivierung der Ueberwachung der
Tiertransporte. Um groessere Transparenz zu erzielen, verlangt das Gericht, in
Schlachthoefen und Grossmaestereien Video- oder Webcam-Ueberwachung zu
installieren, die eine Missachtung des geltenden Tierschutzrechts nachweisbar
machen.
4. Das Gericht fordert zum dritten Mal seit 1993 das sofortige europaweite
Verbot der grenzueberschreitenden Lebendtransporte und zu diesem Zweck die
Abschaffung der ominoesen Exportsubventionen.
5. Das Gericht besteht darauf, dass die Schlachttiere prinzipiell im
naechstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden muessen. Wo diese fehlen,
muessen Schlachtmobile beigezogen und deren Einsatz auf EU-Ebene anerkannt
werden.
6. Der Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode des
Schaechtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten wird.
Religions- und Glaubensfreiheit, mit der argumentiert wird, muss ethisch
vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser Mitgeschoepfe basieren.
Ganz prinzipiell haelt der Gerichtshof fest, dass die Methoden derindustriellen
Massenproduktion keinesfalls gegenueber empfindungsfaehigen Lebewesen angewendet
werden duerfen, ebensowenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlaesslich der
Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist fuer den Menschen mit
Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und
schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt und Achtung und individuell ausgefuehrt
werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur der
minimalsten Ethik, er ist auch in hoechstem Mass naturwidrig und daher
gefaehrlich fuer die Gesundheit des Menschen und zerstoerend fuer die Umwelt.
Deshalb werden die EU und alle anderen Laender Europas aufgerufen, den Umgang
mit den Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neuzugestalten. Da
der Umgang des Menschen mit den Tieren zu den fundamentalsten Prinzipien der
Sittlichkeit gehoert, besteht der Gerichtshof darauf, dass die Fleischwirtschaft
durch Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen europaweit einer dem Erziehungswesen
nahestehenden Ethikkommission unterstellt wird.
Der vollstaendige und begruendete Gerichtsentscheid wird in nuetzlicher Frist
den schuldig befundenen Parteien zugestellt. Ausserdem wird er an die Kommission
der EU, den Europarat, die UNO, die UNESCO, an die parlamentarischen
Versammlungen der angeklagten Laender sowie an zahlreiche Natur- und
Tierschutzorganisationen geschickt.
INTERNATIONALER GERICHTSHOF FUER TIERRECHTE
Genf, 11 Maerz 2001
Quelle:
FFW (das Urteil)
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