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Hunde helfen in der Kinderpsychiatrie
Leipzig (dpa) - Mehrere Minuten schon schlummert Asta zufrieden auf dem
Rücken und genießt das sanfte Streicheln.
Die siebenjährige Schäferhündin ist als Therapiehündin ausgebildet und lässt
sich von Philipp verwöhnen. Für den 14-jährigen Gymnasiasten, der an
Schulängsten leidet und zu wenig Selbstvertrauen hat, sind die Stunden mit der
schwarzhaarigen Hündin Teil seiner Therapie. Die Leipziger Universitätsklinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie setzt auch auf Hunde, um die seelischen
Krankheiten von Kindern und Jugendlichen besser erkennen und heilen zu können.
Seit 1995 kamen 179 Mädchen und Jungen zu den jeweils halbstündigen
Therapiesitzungen. «Wir haben viel mehr erreicht als wir zu hoffen wagten», sagt
die Leiterin der Klinik, Christine Ettrich. Vor allem bei der Diagnose von
Krankheiten helfe es den Therapeuten, das Zusammenspiel von Kind und Hund zu
beobachten. «Therapien, die nicht nur auf Gesprächen beruhen, sind bei Kindern
wirksamer», sagt die Professorin. «Mit der Diagnose können wir dann gut
einschätzen, wie lange und intensiv die Therapie sein muss.»
Den Erfolg dieser ungewöhnlichen Therapie bestätigte eine Pilotstudie von
1996 bis 1998, für die 18 Mädchen und Jungen untersucht worden waren. Momentan
erstellt die Ärztin Anke Prothmann eine umfangreiche Doktorarbeit, die alle
bisherigen Teilnehmer einbezieht. Dafür nimmt sie an fast allen Sitzungen teil
und wertet die Videobänder der Therapiestunden aus.
Mindestens fünf Mal kommen Hund und Patient zusammen, häufig werden die
Therapien auch verlängert. Die Nachfrage nach diesen Stunden ist in der
Universitätsklinik groß. «Für viele Kinder ist die Zeit mit dem Hund eine der
schönste Stunden in der Woche», sagt Prothmann. Jedes Kind reagiert anders auf
das Angebot, eine halbe Stunde mit dem Tier spielen zu können, was es will.
Manche Patienten toben gleich zu Beginn mit dem Hund wild durch den Raum und
können kaum gebremst werden. Bei anderen Kindern muss sich das Tier dagegen die
meiste Zeit mit sich selbst beschäftigen, weil sie sich nicht trauen, mit ihm zu
spielen. Mitunter kommt es auch vor, dass sich der Hund verweigert und abwendet.
Hunde sind besonders gut geeignet, um an Therapien mit psychisch kranken
Kindern teilzunehmen. «Die Tiere sind sehr bindungsfähig», sagt Prothmann.
«Kaninchen hätten nicht diese Wirkung.» Für viele Kinder sei es eine völlig neue
Erfahrung, zunächst bedingungslos geliebt zu werden. Selbst bei autistischen
Kindern, deren Eltern für sie mitunter teure Delfintherapien in den USA
bezahlen, seien Erfolge nachgewiesen worden. «Die Therapie mit Hunden hat den
Vorteil, dass sie direkt vor der Haustür liegt und über längere Zeit möglich
ist», sagt die Wissenschaftlerin.
Die Vierbeiner stellen sich sehr gut auf die Bedürfnisse der Mädchen und
Jungen ein und passen sich ihren Wünschen an. Elf Hunde verschiedener Rassen
kamen bisher in Leipzig mit den Kindern zusammen. Nur wenig Tiere können die
hohen Anforderungen erfüllen und schaffen die anspruchsvollen Prüfungen für
Therapiehunde. Sie dürfen sich durch nichts aus der Ruhe bringen lassen und
selbst dann nicht beißen, wenn ein Kind seine Hand in ihr Maul steckt. Bisher
schnappte auch kein Hund zu.
Um bei Bedarf dennoch schnell eingreifen zu können, sitzt immer der
Hundehalter mit im Therapiezimmer. Dort streichelt Philipp weiterhin monoton
Hündin Asta. «Er sieht es wahrscheinlich als seine Pflichtaufgabe an, die er
möglichst gut erfüllen muss», sagt Prothmann. Diese Beobachtung hilft den Ärzten
bei der Therapie entscheidend weiter: Sie schätzen Philipp als perfektionistisch
und zwanghaft ein. Sein Selbstvertrauen soll daher verbessert werden.
Quelle:
rga-online
| 21.03.02, 12:32 |
Gefahrhundeverordnung Schleswig Holstein - Revision wurde vom BVerwG zugelassen! |
Revision wurde zugelassen! |
In den Normenkontrollverfahren gegen das Land Schleswig Holstein betreffend die sogenannte "Gefahrhundeverordnung" hat der 6. Senat des BVerwG mit Entscheidung vom 28.2. 02 unter dem Aktenzeichen
BVerwG 6 BN 3. 01 ( OVG 4K 8/00) auf Antrag des Landes erwartungsgemäß die Revision zugelassen, soweit diejenigen Teile des Urteilsausspruchs angegriffen wurden, die auf rassespezifische Merkmale abstellen, also soweit das Urteil § 3, Abs.1, § 3 Abs. 2 Nr.1und § 4 Satz 1 und 2 der Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren vom 28. Juni 2000 (Gefahrhundeverordnung ) :
Gründe:
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr.2 VwGO). Sie kann zur Klärung der bundesrechtlichen Anforderungen an den Erlass von landesrechtlichen Polizeiverordnungen beitragen. Insbesondere erscheint klärungsbedürftig, welche Anforderungen der allgemeine Gleichheitssatz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an die Abschätzung von wissenschaftlichen nicht näher geklärten Gefahren durch den Verordnungsgeber stellen und inwieweit diesem hiernach trotz möglicherweise erheblicher Unterschiede in der Gefahrenträchtigkeit der Sachverhalte eine generalisierende Regelung gestattet ist.
Die Beschwerde wird dahingehend verstanden, dass lediglich diejenigen Teile des Urteilsausspruchs angegriffen werden, welche § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2, soweit auf rassespezifische Merkmale abgestellt wird, sowie § 4 Abs. 4 Satz 1, soweit Hunde im Sinne des § 3 Abs. 1 betroffen sind, und Satz 2 der Gefahr Hunde Verordnungen für nichtig erklären. Die Beschwerdeschrift enthält keinerlei Hinweise darauf, dass darüber hinaus auch der Nichtigkeit Ausspruch betreffen § 4 Abs. 1 Satz 1, so weit auf das befriedete Besitztum der Hundehalterin oder des Hundehalters abgestellt wird, angegriffen werden soll.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Marion Oberender am 19.03.02, Prozessbevollmächtigte von sechs Antragstellern in dem Verfahren
| 19.03.02, 20:57 |
Es ist 5 vor 12 für ALLE Hundehalter - Flyer und Unterschriftenaktion |
Unterschriftenaktion gegen den Gesetzentwurf aus NRW
Hallo Tina,
ich habe mir nochmals die Unterschriftenliste durchgesehen (habe selbst den
Gesetzesentwurf zu Hause) und die Punkte stimmen.
Anbei schick ich Dir aber auch gleich noch den neu entworfenen Flyer der
dazugehört!
Lieben Gruß
Steffi
AKTUELLE
INFORMATION FÜR ALLE HUNDEHALTER
DAS NEUE HUNDEGESETZ BETRIFFT JEDEN HUND....
... VOM DACKEL BIS ZUR DOGGE !!
Der Entwurf des Landeshundegesetzes stellt eine willkürliche,
nie dagewesene Maßregelung und drastische Verschärfung der Landeshundeverordnung
NRW dar. Die LHV hat bereits das Grundgesetz mißachtet - das neue Gesetz würde
in noch größerem Umfang gegen dessen verfassungsmäßige Grundsätze von
Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit verstoßen.
Wird das Gesetz in dieser Form verabschiedet, gilt für
Hundehalter und Hunde u.a. folgendes:
● EINSCHRÄNKUNG VON GRUNDRECHTEN (§ 18)
Mit Inkrafttreten des neuen Landeshundegesetzes würde nicht nur
das Leben unserer Hunde , sondern auch das Leben der Hundehalter erheblich
eingeschränkt. (Grundrecht auf freie Berufsausübung, Unverletzlichkeit der
Wohnung und Eigentum). Mit der Umkehr der Beweislast wird ein Grundpfeiler des
demokratischen Rechtssystems angesägt.
● GENERELLE ANLEINPFLICHT FÜR
ALLE GRÖßEREN HUNDE (§ 11 Abs. 6)
Für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Körpergewicht gilt
die generelle Anleinpflicht. Einzige Ausnahmen für Freilauf: eingezäunte
Grundstücke und behördlich gekennzeichnete Hundefreilaufbereiche. Eine
Leinenbefreiung für öffentliche Wege, Plätze, Parks, Grünanlagen wird KEINEM
Hund mehr erteilt. (§ 5 Abs. 3)
Das absolute Aus für artgerechte Hundehaltung !
Alle Hunde, auch die Kleinsten, sind an einer Leine zu führen in Park-,
Garten- und Grünanlagen, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen
innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr usw.
● RASSELISTEN
Entgegen aller wissenschaftlicher Gutachten wird weiterhin an
Rasselisten festgehalten. Zwar wurden die Rasselisten von 42 Rassen in der LHV
auf nun 14 Rassen reduziert. Diese "plötzliche Ungefährlichkeit" von 30
Hunderassen, die jetzt 2 Jahre lang zum Maulkorb- und Leinenzwang verpflichtet
waren, zeigt umso deutlicher, welche Augenwischerei hier betrieben wird und
welche Unkenntnis und Beratungsresistenz die Befürworter dieses Gesetzentwurfes
aufweisen. 2 Rassen sind neu auf die Liste gekommen, nicht etwa, weil sie
auffällig geworden sind, sondern weil man befürchtet, daß die kriminelle Szene
auf diese bisher "normalen Hunde" ausweicht. Durch ministerielle Verordnung
können die Rasselisten willkürlich erweitert werden
● ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (§20 Abs.
2/4)
Dieser Paragraph sollte jeden Hundehalter ganz hellhörig werden
lassen. Abgesehen von der Höhe des Bußgeldes (bis100 000,- E), handelt derjenige
ordungswidrig, der Listenhunde aber auch 40/20er Hunde ohne Leine laufen läßt.
Diese Hunde können eingezogen werden. Betroffen
hiervon sind in NRW etwa 500-600 000 Hunde und ihre Halter!
ES IST 5 VOR 12 ......WER SICH
NICHT WEHRT, LEBT VERKEHRT !
Am 26.4. beginnt die Gruppe "6 feet for freedom" ihren 140 km
langen Protestlauf mit Hunden von Aachen nach Düsseldorf. Sie werden am 28.4. um
16.30 Uhr am Burgplatz eintreffen, um mit uns gemeinsam zum Landtag zu
demonstrieren. Dort wird die Abschlußkundgebung sein.
AUFRUF ZUR DEMONSTRATION IN
DÜSSELDORF
SONNTAG, 28.4.2002 - 16.30 UHR BURGPLATZ
Veranstalter: Menschen Tiere Werte e.V. Annastr. 59, 40477
Düsseldorf, Gesetzentwurf u.a. auf der Seite:
www.mtw-ev.de Koordinationskreis NRW (Zusammenschluß der BI's gegen die LHV
in NRW), IBGH Köln, Dominodogs Deutschland, BI Gelsenkirchen, Projektgruppe 6
feet - wer mitmachen will - hier ist die genaue Route des Protestlaufs
beschrieben: www.6feet.de
Flyer als PDF zum download: <hier>
Unterschriftenliste gegen den neuen Gesetzentwurf LHundG NRW
download als PDF <hier>
| 19.03.02, 13:41 |
Kampfhunde - das exportierte Problem |
Beinahe 90 "gefährlich Hunde" getötet - Rund 70 Tiere warten in Hamburg noch auf
ihr Schicksal
Kampfhunde - das exportierte Problem
Von Karsten Broockmann
Hamburgs Hundeverordnung war effektiv: Denn gut 21 Monate nach ihrem
Inkrafttreten sind die Kampfhunde weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden.
Beinahe 90 gefährliche Tiere wurden eingeschläfert. Und für die wenigen
Hunde, die jetzt noch auf Straßen und Plätzen zu sehen sind, gelten strenge
Auflagen. Auflagen, denen zu verdanken ist, dass seit dem 28. Juni 2000 nicht
einer der als besonders gefährlich geltenden Kategorie-I-Hunde in Hamburg einen
neuen Besitzer fand - und noch wichtiger: dass es seither nicht wieder zu einer
dramatischen Biss-Attacke gekommen ist.
Aber: Viele der Kategorie-I-Hunde bestanden den Wesenstest und durften deshalb
nicht getötet werden. Sie hätten über Jahre die Zwinger in der teuren Hundehalle
blockiert. Stadt und Tierschutzverein wählten den vermeintlich einfachen Ausweg,
sie gaben die Hunde in andere Bundesländer. Doch ob der Kampfhund-Export
wirklich die beste Lösung für Hamburgs Probleme war, wird sich erst in Jahren
zeigen - wenn der letzte Hamburger Kampfhund gestorben ist, ohne dass es ein
Unglück gab.
Kampfhund-Halle dicht
Nach dem umstrittenen Export: Die Gesundheitsbehörde schweigt sich über
die Zahl der noch in Hamburg lebenden gefährlichen Tiere aus.
Von Karsten Broockmann
Das Kapitel Kampfhunde ist in Hamburg 21 Monate nach dem grausamen Tod
des kleinen Volkan auf einem Wilhelmsburger Schulhof so gut wie abgeschlossen.
Die harte Hundeverordnung zeigt Wirkung. Maßnahmen wie hohe Steuern und
Bußgelder oder das Registrieren von Hund und Halter haben die Tiere weitgehend
aus dem Stadtbild verdrängt.
Jetzt kann sogar auf die umstrittene Hundehalle im Harburger Binnenhafen
verzichtet werden. Durch eine Vermittlungskampagne des Hamburger
Tierschutzvereins wurde das Auffanglager so weit geleert, dass es bis Mitte
April dichtgemacht werden kann. Rund 70 Tiere, über deren Schicksal noch
nicht entschieden ist, werden auf das Tierheim und eine private Tierpension bei
Bad Bramstedt verteilt.
"Das Kampfhund-Thema in Hamburg ist abgearbeitet", sagt Tierheimchef Wolfgang
Poggendorf. Er ist davon überzeugt, dass die Gefahr durch gefährliche Hunde in
der Hansestadt nahezu gebannt ist. "Wir kehren zur Normalität zurück", so
Poggendorf.
Dass die teure Hundehalle - ihr Betrieb kostet die Stadt einschließlich Miete,
Bewachung und Versorgung der Hunde - rund 128 000 Euro im Monat - nun
geschlossen werden kann, ist vor allem Folge einer umstrittenen Aktion des
Hamburger Tierschutzvereins. Der gab seit Ende Januar rund 180 der als besonders
gefährlich eingestuften Kategorie-I-Hunde Pit Bull, American Staffordshire
Terrier und Staffordshire Bullterrier an Tierheime in anderen Bundesländern ab.
Sie werden dort weitervermittelt. In Hamburg wäre das wegen der strengen
Auflagen nicht möglich gewesen. Doch die Hunde konnten aus Gründen des
Tierschutzes auch nicht getötet werden.
Der Kampfhund-Export hatte heftige Kritik ausgelöst. So sagte Hamburgs
Ex-Bürgermeister Ortwin Runde (SPD), während dessen Amtszeit die Verordnung
erlassen wurde: "Unser Ziel war es, Kinder und Senioren vor diesen Tieren zu
schützen. Deswegen ist es ambivalent, wenn die Hunde jetzt in andere
Bundesländer vermittelt werden."
Bedenken, die der amtierende Senat nicht teilt. Im Gegenteil: Um die Halle
schließen zu können, beteiligt er sich finanziell am Ausbau der Zwingeranlage in
der Tierpension. Mit Besitzer Klaus Meyer, der auch die Hunde in Harburg
betreut, wurde ein "Pensionsvertrag" geschlossen. Über Details schwieg Meyer.
Und auch die Gesundheitsbehörde blieb trotz mehrfacher Nachfrage Antworten
schuldig. So ist unklar, ob die Stadt aus dem Mietvertrag für die Halle
aussteigen kann. Immerhin läuft er bis 2003. Unbeantwortet blieben auch Fragen
nach der Zahl der in Hamburg lebenden Kampfhunde und den voraussichtlichen
Einsparungen durch die neue Lösung. Das werde alles zu einem späteren Zeitpunkt
bekannt gegeben, so Behördensprecher Michael Mrozek.
Quelle:
Hamburger Abendblatt
| 19.03.02, 09:30 |
Weg für Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ist frei - CDU stimmt zu |
Weg für Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ist frei
CDU-Spitze stimmt Koalitionsvorhaben nach jahrelangem Widerstand zu - Karlsruher
Schächtungs-Urteil als Begründung
Berlin (AP) Der Weg für die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im
Grundgesetz ist frei. Nach jahrelangem Widerstand stimmte die CDU-Spitze dem
Vorhaben der rot-grünen Koalition am Montag zu. Als Grund für die Kehrtwende
nannte Parteichefin Angela Merkel das umstrittene Verfassungsurteil zum
Schächten, das Moslems erlaubt, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Die für die
Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag gilt mit dem
CDU-Beschluss als sicher.
Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz war zuletzt vor
zwei Jahren am Widerstand der Union gescheitert. Ende Februar hatte die
rot-grüne Koalition den Kompromissvorschlag von damals erneut in den Bundestag
eingebracht. Danach soll der Paragraf 20a zum «Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen» um den Schutz von Tieren ergänzt werden. Derzeit beraten die
zuständigen Ausschüsse den Entwurf, die abschließenden Beratungen im Plenum sind
für Mai geplant.
Merkel sagte zur Begründung der Entscheidung, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Januar habe viele Menschen in ihrer Haltung zu
Tieren aufgerüttelt. Das sei mit ausschlaggebend für die neue Haltung der Union
gewesen. Ähnlich hatte sich Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber bereits am
Wochenende geäußert.
Quelle:
Yahoo
| 18.03.02, 17:08 |
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