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Baumheide- Beim Spaziergang Hund totgebissen

Baumheide- Beim Spaziergang Hund totgebissen

Bielefeld
(ots) - FB/ Am 23.3.02, gegen 19.20 Uhr, führte ein Ehepaar den Hund ihrer Tochter (Rasse: Briard) angeleint auf dem Gehweg der Donauschwabenstraße spazieren. Plötzlich kam auf sie ein großer, nicht angeleinter, schwarzer Hund (Rasse: Owtcharka 60 bis 70 kg ohne Maulkorb) zugelaufen. Dieser Hund verbiß sich sofort im Genick und Hals des Briard. Der Mann versuchte die Hunde noch mit der Leine zu trennen und den fremden Hund wegzujagen, doch vergeblich. Der schwarze Hund ließ erst los, als er den Briard bereits totgebissen hatte. Jetzt erschien in einiger Entfernung ein unbekannter Mann mit einer Hundeleine und einer Flasche Bier in der Hand. Dieser Mann rief nun nach seinem Hund und verließ mit ihm den Ort des Geschehens, trotz einer Aufforderung seine Personalien zu hinterlassen. Über eine Zeugin konnte schließlich der Mann (es handelt sich dabei um einen 37jährigen Deutsch-Russen aus dem Wohngebiet) ermittelt werden. Dieser Mann soll auch in der Vergangenheit schon des öfteren seinen Hund ohne Aufsicht an sein Fahrzeug gebunden haben. Der tote Hund wurde kurze Zeit später vom alarmierten Bauhof abgeholt. Der 37jährige Mann bekommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach der Landeshundeverordnung.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Bielefeld

Quelle: Yahoo


26.03.02, 12:18
Es gibt wieder viel zu tun, packen wir es an.

Es gibt wieder viel zu tun, packen wir es an.
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Unsere Demo am 6.4.2002

Info zum neuen Landeshundgesetz

Unterschriftenliste gegen das neue Landeshundegesetz

23.03.02, 13:02
Neues Gesetz: Kein genereller Leinenzwang
Neues Gesetz: Kein genereller Leinenzwang
Das neue Landeshundegesetz ist am Freitag im Düsseldorfer Landtag eingebracht worden.

Düsseldorf - Die drastischste Verschärfung des geplanten Landeshundegesetzes gegenüber der Verordnung - der generelle Leinenzwang für größere Hunde auch außerhalb bebauter Gebiete - scheint vom Tisch: Nachdem sich die SPD-Fraktion dagegen ausgesprochen hatte, erklärte sich auch die Grünen-Fraktion im Anschluss an die Debatte im Landtag bereit, auf diese Auflage zu verzichten: „Auch wir halten das für eine Verschärfung, die über die fachlich gut begründete Hundeverordnung hinausgehen würde“, so Fraktionschef Reiner Priggen zu den Vorschlägen der Grünen-Ministerin Bärbel Höhn.

Ansonsten übernimmt der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen die Vorschriften der bisher geltenden Verordnung. Lediglich die umstrittenen Listen gefährlicher Tiere werden von 42 auf 14 Rassen reduziert. Zugleich werden die Strafen für Zuwiderhandlungen drastisch verschärft.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf erneut. Die FDP kündigte weiteren Protest gegen die Rasselisten an. Fraktionsvize Stefan Grüll warf der zuständigen Umweltministerin Bärbel Höhn (SPD) vor, sie ignoriere seit zwei Jahren die Proteste von Hundehaltern und Ordnungsämtern sowie die Hilferufe der überlasteten Tierheime. Die CDU will das gesamte Konzept nach einer Experten-Anhörung im Landtag am 19. April noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Umweltministerin Höhn entgegnete, Hundeverordnung und Rasselisten hätten sich durchgesetzt und es gebe keinen Protest mehr gegen die Regelungen. Als besonders gefährlich eingestuft und mit einem Zuchtverbot belegt werden die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Bullterrier. Halter dieser und zehn weiterer Rassen müssen scharfe Auflagen erfüllen, es gilt Leinen- und Maulkorbzwang, solange kein Wesenstest bestanden wurde. (vos, ddp)

Quelle: KSTA

23.03.02, 11:04
Dr. Stefan M. Grüll: Der sozialdemokratische Kniefall vor der grünen Ministerin !
Pressemitteilung der FDP

Medien-Information, Nr. 171
Freitag, 22. März 2002

Scharfe Kritik der FDP am Landeshundegesetz
Grüll: Sozialdemokratischer Kniefall vor grüner Ministerin

Düsseldorf. "Angesichts der Sturheit, mit der Frau Höhn seit zwei Jahren die einhellige Kritik aller Experten an der Landeshundeverordnung ignoriert, und der Uneinsichtigkeit, die aus allen Passagen des Hundegesetzentwurfes spricht, hätte man den Gesetzentwurf eigentlich gar nicht erst in die Ausschussberatung überweisen dürfen," sagte FDP-Fraktionsvize Stefan Grüll anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Hundegesetz im Landtag.

Grüll erneuerte vor allem seine Kritik an den Rasselisten, die kein Instrument seien, die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Es sei auch kein Erfolg, dass die Rasselisten gegenüber der bisherigen Verordnung erheblich reduziert worden seien. "Denn wer Tiere quält und missbraucht, um Menschen zu bedrohen oder gar zu verletzen, wird unweigerlich auf andere Rassen ausweichen. Insofern wird die Liste nach Höhnscher Logik schon bald um weitere Rassen ergänzt werden müssen," sagte Grüll. Dass die SPD Fraktion entgegen den Ankündigungen ihre Vorsitzenden das Gesetz jetzt miteingebracht hätte, bezeichnete Grüll als "sozialdemokratischen Kniefall vor der Grünen-Ministerin Höhn".

Grüll unterstrich, dass die FDP das Gesetz auch aus rechtspolitischen Gründen ablehne. "Mit einem Federstrich werden Grundrechte eingeschränkt, ohne dass im Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit auch nur im Ansatz nachgewiesen sind", sagte der FDP Politiker.




Rede 
des stellvertretenden FDP Fraktionsvorsitzenden 
Dr. Stefan M. Grüll MdL
 
anlässlich der 
1. Lesung des HundeGesetzes NRW 
 
22. März 2002 
 
 
Sperrfrist: 12.00 Uhr /Redebeginn 
Es gilt das gesprochene Wort 
 
Der sozialdemokratische Kniefall vor der grünen Ministerin ! 

Nach den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre habe ich vieles erwartet- Meine Erwartungen sind übertroffen worden – und dies ist wahrlich kein Kompliment  
Zwei Jahre lang hat die Landesregierung den zehtausendfachen Protest unbescholtener Hundehalter gegen eine Verordnung ignoriert, die die Hundefreunde in diesem Land verunglimpft und in großen Teilen kriminalisiert . 
 
Zwei Jahre lang hat die Landesregierung den Protest der Ordnungsämter in den Städten und Gemeinden ignoriert, die unter der Last einer nicht umsetzbaren Verordnung gestöhnt haben. 
 
Zwei Jahre lang hat die Landesregierung die Hilferufe der Tierheime in Nordrhein-Westfalen ignoriert, die angesichts der durch die LHV verursachten Hunde- “schwemme“ personell und finanziell überfordert sind. Dank an die Tierheime !  
Zwei Jahre lang hat die Landesregierung die einhellig ablehnenden Stellungnahmen renommierter Wissenschaftler ignoriert, die nicht müde wurden, die Unsinnigkeit von Rasselisten zu thematisieren. 
 
Zwei Jahr schließlich hat die Landesregierung die schwerwiegenden rechtsstaatlichen Bedenken u.a. der Landesdatenschutzbeauftragen gegen die grundrechtseinschränkenden Eingriffe der LHV ignoriert und somit zwei Jahre lang Verfassungsbruch in NRW geduldet. 
 
Ich hatte die Illusion, dass mit einem Hundegesetz die verantwortliche Politik in diesem Land zurückfindet zu einer sachlichen Diskussion mit den Experten und damit auch zu der Erarbeitung sachgerechter Regelungen, die die Menschen vor gefährlichen Hunden wirksam schützen, auch in dem sie Hunde vor unverantwortlichen Menschen schützt, die ihr Tier missbrauchen und quälen, um Mitmenschen zu bedrohen oder gar zu verletzen. 
 
Es gehört zu den ernüchternden Erlebnissen meiner ersten beiden Jahre in diesem Parlament, jetzt erkennen zu müssen, dass die vermeintliche Angst einer Ministerin, durch Einsicht und Umkehr, das Gesicht zu verlieren offenbar größer ist, als die Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Land, zu denen eben auch die über 500.000 Hundehalter gehören. 
 
Was, Herr Kollege Moron, ist aus Ihren Ankündigungen geworden, die LHV zu korrigieren und den mahnenden Empfehlungen der Experten Rechnung zu tragen, die eindringlich davor warnen, dass z.B. permanente Leinenpflicht neue Aggression verursacht. 
 
Im Gesetzentwurf findet sich sogar eine Verschärfung gegenüber der LHV, in dem zukünftig Leinenzwang für bestimmte Hunde auch außerhalb bebauter Gebiete gelten soll. 

Das soll das Ergebnis sozialdemokratischer Handschrift sein? 
Das ist der rote Kniefall vor einer grünen Ministerin! 
 
Denn eines ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern klar: Die SPD haftet ab heute für die Höhn´sche Politik gegen Hundehalter und ihre Tiere voll mit. Wir beraten nämlich den von den Koalitionsfraktionen SPD (!) und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf . Das ist nicht mehr „nur“ die VO einer grünen Ministerin!  
Die SPD haftet mit für ein Gesetz, dass mit einem Federstrich das Grundrecht auf freie Berufsausübung, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Grundrecht auf Eigentum unter Verzicht auf den Richtervorbehalt erheblich einschränkt. 
 
Sie haften mit für ein Gesetz, dass die Beweislast umkehrt und damit die Axt an die Wurzeln rechtsstaatlicher Prinzipien legt. Wo ist eigentlich der Aufschrei der grünen Bürgerrechtler? 
 
Damit wir uns nicht missverstehen, auch diejenigen, die gegen LHV und HundeG protestieren, wollen die Menschen vor gefährlichen Hunden wirksam schützen. Die verantwortlichen und sachkundigen Hundehalter sind die überzeugtesten und engagiertesten Kämpfer gegen diejenigen, die ihre Tiere missbrauchen, quälen und dadurch zu „Beißern“ abrichten.  
Bauen Sie, verehrte Frau Höhn, auf diese Menschen , ihren Idealismus und ihre Liebe zu den Tieren, statt sie zu kriminalisieren und in eine extremistische Ecke zu stellen. 
 
Hören Sie auf die, die wissenschaftlich fundiert darlegen, warum Rasselisten kein taugliches Instrumentarium für den Schutz von Menschen sind. Wenn Sie schon nicht der FDP Glauben schenken, vielleicht kann Sie ja eine der angesehensten Kynologinnen überzeugen. 
 
Frau Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde am Institut für Haustierkunde an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat am 23.12.2001 geschrieben: 
 
„Aggressivität ist vielursächlich, ist gebunden an das Individuum, entstanden stets in differenzierter Wechselwirkung von genetischen Dispositionen und Umwelterfahrungen.“  
Und weiter: 
 
„ Auch Hunde der benannten Rassen bestechen eben durch eine große Varianz züchterischen Ursprungs, variieren bezüglich ihrer Herkunft, ihres Verwendungszwecks sowie damit verbundener Verhaltensbesonderheiten.“  
Und wem das noch nicht reich: 
 
„ Hunderassen und insbesondere deren Kreuzungen untereinander können zudem weder phänotypisch noch genetisch bestimmt werden.“  
Rasselisten, die eines Tages zynischerweise fortgeschrieben werden müssen, sind danach ebenso untauglich, wie die schlichte Gleichung: Großer Hund gleich böser Hund. Beides aber reicht Frau Höhn und – spätestens seit heute – auch der sozialdemokratischen Fraktion, die Grundrechte von Hundehaltern in diesem Land hunderttausendfach massiv einzuschränken.  
Der FDP Fraktion reicht das nicht. Im Gegenteil! Das Gesetz, die Verschlimmbesserung der eigentlich nicht mehr steigerbaren Zumutung - genannt LHV, bietet keine Grundlage für eine zielführende Diskussion mit sachgerechter Lösung für einen wirksamen Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden. 
 
Entspräche es nicht guter parlamentarischer Tradition, dem Überweisungsantrag zuzustimmen, die FDP Fraktion würde die offenkundige Beratungsresistenz der Landesumweltministerin und der sie stützenden Fraktionen von SPD und Grünen schon heute mit einem klaren NEIN zu dem Gesetzentwurf quittieren! 
 
So stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zu, um dort vielleicht das Schlimmste doch noch verhindern zu können.


23.03.02, 11:03
CDU NRW: "Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen"

CDU NRW: "Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen"

Rede des stellvertretenden Vorsitzenden und agrarpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Eckhard Uhlenberg MdL
am 22. März 2002

"Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen"

Es gilt das gesprochene Wort!

I.
Das Ende der fachlich völlig verfehlten Landeshundeverordnung NRW ist absehbar. Das ist die gute Nachricht, über die wir heute debattieren.

Wir sind uns heute alle im Plenum einig - bis auf einige uneinsichtige grüne Kollegen und natürlich Frau Ministerin Höhn - , dass die LHV ein "Schuss in den Ofen" war.

Die LHV hat die Menschen in NRW in Hundehalter und Hundehasser gespalten. Sie wurde fast ohne jeglichen fachlichen Sachverstand schnell zusammengeschustert - zu Lasten von Menschen und Tieren in unserem Land.

Die völlig überzogenen, ja exzessiven Rasselisten mit 42 Hunderassen auf dem Index haben national und international Kopfschütteln hervorgerufen. Die Kommunen wurden von der Landesregierung mit dem bürokratischen Moloch LHV plus Ausführungsbestimmungen finanziell alleine gelassen. Die überfüllten Tierheime ebenfalls.

Aber so sind sie, unsere Kollegen von SPD und Grünen: Einerseits nehmen sie begeistert die Initiative der CDU zur Aufnahme des Tierschutzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung auf, andererseits machen sie eine Politik in NRW, die zu katastrophalen Bedingungen für die Tiere in den Tierheimen führt. Wie dort Hunde als Mitgeschöpfe dahin vegetieren müssen, das hat nichts mit der Bewahrung der Schöpfung und mit Tierschutz in NRW zu tun.

Für diesen Skandal tragen Frau Höhn und Herr Behrens, aber auch der Ministerpräsident selbst die Verantwortung. Schließlich hat das gesamte Kabinett der LHV zugestimmt.

Ach ja - und der Herr Ministerpräsident hatte in der letzten Debatte zu diesem Thema nichts als Hohn und Spott für die Sorgen der Hundehalter übrig. So etwas gehört sich nicht an diesem Ort und zu diesem Thema, Herr Clement!

II.
So weit ein kurzer Blick zurück im Zorn. Nun zu dem, was Frau Höhn dem Landtag heute zur Beratung vorlegt.

Formal steht beim Gesetzentwurf zwar SPD und Grüne auf der ersten Seite. Tatsächlich hat Frau Höhn jedoch die Feder geführt.

Es ist wie bei der Ankündigung der Koalitionsfraktionen für die Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfs: An erster Stelle steht Frau Höhn, danach reihen sich brav die Sprecher von SPD und Grünen ein. Das ist schon ein tolles Selbstverständnis von parlamentarischer Arbeit, werte Kollegen von SPD und Grünen.

Ich werde an dieser Stelle nicht in eine Detaildiskussion zum Höhnschen Gesetzentwurf einsteigen. Stattdessen möchte ich einige grundsätzliche Anmerkungen machen:

Der Gesetzentwurf kommt 1 ½ Jahre zu spät.

Die unselige Zeit seit Inkrafttreten der LHV bis heute ist eine verlorene Zeit für den Schutz von Menschen und Tieren vor tatsächlich gefährlichen Hundezüchtern und Hundehaltern.

Das Argument von Frau Höhn, sie habe mit dem Gesetzentwurf so lange gewartet, um eine mit den anderen Bundesländern abgestimmte Lösung zu finden, ist vorgeschoben.

Zwar werden jetzt die zwei Rasselisten mit insgesamt 14 Hunden aus der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz übernommen. Damit sind die von der Regierung Clement/Höhn/Behrens auf den Index gesetzten insgesamt 42 Hunderassen, ist dieser fachliche Wahnsinn vom Tisch.

Man stelle sich das einmal vor: Mindestens eine Hunderasse der 42 von Rot-Grün gelisteten kannten nur noch unsere Ur-Ur-Ur-Ahnen; die ist inzwischen längst ausgestorben. Das ist, mit Verlaub, eine Art rot-grüne Hundegeisterbeschwörung!

Mit fachlich sauberer Arbeit hatte das nichts mehr zu tun.

Trotzdem weichen Frau Höhn und Herr Behrens bewusst vom Ergebnis der IMK-Arbeitsgruppe ab, indem sie auch weitreichende Regelungen für große Hunde im Gesetzentwurf vorsehen. Betroffen sind die sogenannten 20/40er Hunde, also Tiere, die mindestens 20 kg wiegen und 40cm Schulterhöhe haben.

Was kann aus diesem Vorgehen geschlossen werden?

Die Landesregierung nimmt sich aus dem Kompromiss der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, der übrigens von drei Bundesländern nicht mitgetragen wird, das heraus, was ihr passt.

Oder anders gesagt: Wenn das Ergebnis der IMK-Arbeitsgruppe für die Regierung Clement/Höhn sowieso nur ein mehr oder weniger unverbindlicher Warenhauskatalog ist, hätten SPD und Grüne mit dem Gesetzentwurf nicht so lange warten brauchen, da das Argument der Harmonisierung mit den anderen Bundesländern offensichtlich nur vorgeschoben ist.

Die CDU erwartet, dass die Expertenanhörung zur LHV ergebnisoffen ist.

Wir wollen keine Alibiveranstaltung, wie sie SPD und Grüne im September 2000 zur LHV durchgeführt haben. Das war damals ein ganz unwürdiges Schauspiel, verehrte Kollegen von SPD und Grünen.

Während Sie noch tagten und die Experten meinten, Sie mit guten Argumenten überzeugen zu können, verkündete Frau Höhn schon vor laufenden Kameras, es werde an der LHV nichts geändert. So ein Skandal darf sich nicht wiederholen!

Was heißt ergebnisoffen für die CDU? Der gesamte Gesetzentwurf kommt auf den Prüfstand.

Wie könnte es auch anders sein? Frau Höhn hat bei diesem Gesetzentwurf die einschlägigen Sachverständigen ja wieder nur unzureichend oder gar nicht beteiligt.

Uns wurde von vielen Seiten gesagt: Da gab es hier ein unverbindliches Gespräch, oft nur telefonisch. Da gab es dort bei konkreten Nachfragen von Fachverbänden und Experten ein ziemliches Mauern seitens des Ministeriums.

Deshalb ist es nur konsequent, dass auch die Wirkung von Rasselisten auf den Schutz von Menschen vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern diskutiert wird.

Sie, liebe Kollegin Schmid, haben für die SPD auf der Pressekonferenz zum Gesetzentwurf am 5. März 2002 gesagt - ich zitiere: "Es ist nicht eine Hunderasse, die gefährlich ist, sondern der einzelne Hund." Gleichzeitig haben Sie zwei Tage später in der Agrarausschusssitzung auf meine Frage erklärt, dass sich die Ergebnisoffenheit der Anhörung aus Ihrer Sicht nicht auf die Rasselisten beziehen könne.

Diesen Widerspruch, Frau Kollegin, müssen Sie mir erklären.

Aber Widersprüchliches sind wir von der SPD in den letzten Wochen und Monaten ja haufenweise gewöhnt. Ich nenne nur die Stichworte Schweinehaltungserlass und Windkraft.

Ich kann die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen nur davor warnen: Missbrauchen Sie die Anhörung des Fachausschusses zum Landeshundegesetz am 19. April 2002 nicht wieder als Alibi-Veranstaltung! Wenn wir die Meinung der Experten nicht ernst nehmen, dann nehmen wir unsere eigene Arbeit als Gesetzgeber nicht ernst.

III.
Lassen Sie mich abschließend für die CDU feststellen: Wir werden unseren Beitrag in den weiteren parlamentarischen Beratungen dazu leisten, dass wir in NRW ein Hundegesetz bekommen, das umsetzbar ist und das die Menschen in unserem Land vor tatsächlich gefährlichen Hunden sowie deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern schützt.

Ich danke Ihnen.

Quelle: CDU-NRW

22.03.02, 22:03
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