| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | Pirmasens: Sechsjähriger von Rottweilern totgebissen |
Pirmasens:
Sechsjähriger von Rottweilern totgebissen
Zwei Rottweiler haben am Donnerstagnachmittag bei Hornbach in der Südwestpfalz
einen sechs Jahre alten Jungen tot gebissen.
Wie die Polizei in Pirmasens berichtete, war das Kind mit einer Bekannten und
den beiden Hunden spazieren gegangen. Beim Spiel sei er gestürzt, woraufhin die
beiden Hunde sofort über das Kind hergefallen seien, berichtete am Abend ein
Polizeisprecher in Pirmasens. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat die
Ermittlungen aufgenommen und eine Obduktion der Leiche angeordnet. Die beiden
Tiere seien sicher gestellt, aber noch nicht getötet worden, berichtete die
Polizei. In Rheinland-Pfalz zählen Rottweiler nicht automatisch zu den gefährlichen Hunden, deren Haltung nur unter scharfen
Auflagen erlaubt ist. In Bayern gelten Rottweiler hingegen als gefährliche
Kampfhunde.
Quelle: SWR
| 28.03.02, 21:16 |
Entwurf Zwangshaftpflicht Hessen |
Hessischer Landtag
Gesetzentwurf
der Fraktionen der CDU und FDP
zur Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für gefährliche Hunde
download als doc <hier>
(397 kb)
Quelle: Norbert Stück
| 28.03.02, 20:32 |
Gnadengesuch an Chirac: Anwältin beantragt ¸¸symbolisch politisches Asyl'' für Kampfhund |
Bangen um Kampfhund
Gnadengesuch an Chirac
Sarrebourg - Zahlreiche Adoptions-Angebote und ein Gnadengesuch an den
Staatspräsidenten Jacques Chirac - nach heftigen Protesten im In- und Ausland
wurde das Todesurteil für Kampfhund Kaya in Frankreich aufgehoben.
VON EMMANUEL PARISSE
Im Tierheim des lothringischen Städtchens Sarrebourg steht das Telefon nicht
mehr still. Vor den Hundezwingern drängen sich Fotografen und Fernsehteams. Im
Mittelpunkt des Interesses befindet sich eine 13 Monate alte Rottweiler-Hündin
namens Kaya, die auf Behördenbeschluss eingeschläfert werden soll. Diese harte
Anweisung gab die zuständige Präfektur in Metz (Ostfrankreich). Der Auslöser:
Die Hündin war in Sarrebourg frei herumgelaufen. Für ¸¸potenziell gefährliche''
Kampfhunde sind in Frankreich Leine und Maulkorb vorgeschrieben. Am späten
Dienstagabend dann die Kunde über die Gnadenfrist: Einen Monat lang soll Kaya
beobachtet werden, um zu beurteilen, ob sie eine Gefahr darstellt oder nicht.
Kaya wurde zunächst ins Tierheim verfrachtet, wo sie ihres weiteren
Schicksals harrt und Hundefreunde im In- und Ausland mobilisiert. Angeführt
wird der Kampf von der Anwältin Nadia Weiler-Strauss, der die Affäre zu
gewissem Ruhm verhalf. Sie legte zunächst ¸¸im Namen Fräulein Kayas''
Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht in Straßburg ein, das mit einer
Abweisung reagierte. Vor dem Gesetz sei ein Hund eine Sache und keine Person,
belehrten die Richter die Advokatin. Das Gericht sei für Beschwerden von Hunden
deshalb nicht zuständig.
Weiler-Strauss ließ sich von solchen Einwänden nicht beirren. Sie wandte
sich prompt an die höchste Instanz der Nation - an Jacques Chirac. Schließlich
habe Kaya, ¸¸wie jeder zum Tode Verurteilte'' das Recht, den Staatschef um
Gnade zu bitten, schrieb sie in einem offenen Brief an den Präsidenten. Für
den Fall, dass der mit Wahlkampf voll ausgelastete Chirac Kayas Schicksal nicht
die nötige Aufmerksamkeit schenken sollte, setzte die streitbare Anwältin noch
einen drauf. Sie beantrage ¸¸symbolisch politisches Asyl'' für den
Vierbeiner, ließ sie die Presse am Montag wissen. Schließlich sehe das
internationale Recht politisches Asyl für jeden vor, der ¸¸wegen seiner Rasse
oder Religion'' verfolgt werde.
Die Medienkampagne trug Früchte: Sie habe dutzende von Anrufen aus ganz
Frankreich und dem Ausland erhalten, berichtete die Anwältin. Darunter auch von
Deutschen und Schweizern, die den Hund adoptieren wollten. Kayas 19-jähriger
Besitzer sei bereit, den Vierbeiner in ein ¸¸sicheres Land'' ausreisen zu
lassen. Die Präfektur solle das ¸¸Todesurteil'' aufheben und die ¸¸Abschiebung''
Kayas veranlassen.
Laut einem tierärztlichen Gutachten ist Kaya zwar ¸¸in normaler Situation
nicht als aggressiv'' einzustufen und könnte problemlos von einem ¸¸ausgeglichenen
Besitzer'' übernommen werden. Dennoch verteidigen die von dem Rummel inzwischen
sichtlich genervten Beamten in der Präfektur die Anweisung zum Einschläfern.
Das Tier könne ¸¸in einigen Jahren gefährlich werden'', sagt Kabinettschef
Jean-François Raffy. Die Präfektur dürfe schließlich ¸¸keinerlei Risiko''
eingehen. Und prüft. Vier Wochen.
Quelle: SFZ
| 27.03.02, 21:11 |
Am 8.Tag schuf der Hund den Menschen |
Forscher: Ohne die Vierbeiner hätten wir die Zivilisation verpasst
Am 8.Tag schuf der Hund den Menschen
Von D. SCHANZENBACH
Hunde haben Herz. Viel Herz. Das wissen Kinder, Alte, Kranke, die der treue
Gefährte therapiert hat. Das wissen Lawinenopfer, die ein Spürhund gerettet
hat.
Doch der beste Freund des Menschen ist noch viel mehr: Der Hund ist der
Geburtshelfer, der Schöpfer des modernen Menschen.
Nicht irgendein Hundenarr wagt die mutige Behauptung, sondern der
australische Wissenschaftler Paul Tacon, Chef-Forscher des "Australian
Museum" in Sydney.
Seine Kernthese: Erst durch die Partnerschaft mit dem Hund hat der Ur-Mensch
Gruppenverhalten und Kooperation gelernt - abgeschaut vom Rudelverhalten der
Wölfe, die er zähmte. Folge: Die Menschen lernten zusammenzuarbeiten. Das war
die Voraussetzung für unsere Kultur und Wissenschaft.
Tacon: "Durch Kooperation und den Austausch von Ideen haben wir
ungeheure Leistungen vollbracht, zum Beispiel den Mond erobert."
Neu in Tacons Theorie ist auch die Datierung: 100.000 Jahre soll die
Partnerschaft zwischen Vier- und Zweibeiner alt sein, nicht erst 14.000 Jahre,
wie bisher angenommen. Funde in England, China und Frankreich, in denen Hunde-
und Menschenknochen friedlich beisammen ruhen, seien falsch interpretiert
worden: Die Ur-Bellos waren laut Tacon nicht Nahrung, sondern Wegweiser des
Menschen.
Hund und Mensch - mehr als nur Freundschaft. Zum Beispiel die Eroberung des
Weltalls: Die undankbaren Zweibeiner schickten erst mal Hündin Laika vor, bevor
sich Juri Gagarin selbst in den Weltraum wagte.
Am 3. November 1957 schossen sie die putzige Mischlingshündin Laika im
Satelliten "Sputnik II" in die Erdumlaufbahn. Am 14. April 1958
verglühte der hilflose Vierbeiner dann samt Satellit über dem Atlantik. Der
Sputnik-Schock für Tierfreunde.
Seine Pflicht hatte der kleine Moskauer Straßenköter erfüllt: Bewiesen,
dass die Trägertechnik ausgereift ist, dass Menschen gefahrlos in die Weiten
des Weltalls können.
Der Hund - ein Segen für die Menschheit. Auch heute noch. Studien beweisen,
dass Hunde in der Alten-, Behinderten- und Kindertherapie die reinste Medizin
sind. Die Rheinbecker Kinderpsychologin Simone de Smeit, die mit 2 Hunden
arbeitet: "Depressive Kinder lernen über die Hunde, ihre Gefühle
auszusprechen."
Quelle: Express
| 27.03.02, 20:14 |
Verschärfung der LHVO in Sachsen-Anhalt |
Verschärfung der LHVO in Sachsen-Anhalt
Innenminister Püchel erlässt neue Verordnung zum Schutz der Bevölkerung
vor gefährlichen HundenInnenminister Dr. Manfred Püchel hat in der heutigen
Kabinettssitzung die neue Kampfhundeverordnung vorgelegt.
"Seit Jahrtausenden leben Mensch und Hund in enger
Partnerschaft zusammen, dabei hat es auch immer Angriffe auf Menschen gegeben.
Doch seit gut zehn Jahren haben wir es mit einer neuen Situation zu tun, nämlich
mit der Gefährdung unserer Bevölkerung durch Hunde mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit - sogenannten Kampfhunden. Seit dieser Zeit
haben auch Beißvorfälle zugenommen, die bei Kampfhunden in aller Regel
wesentlich dramatischer ausfallen als bei anderen Hunden. Die Landesregierung
nimmt den Anspruch der Bürger sehr ernst, wirksam vor solchen Hunden geschützt
zu werden," betonte Innenminister Dr. Manfred Püchel. Tatsache sei, dass
es Hunde bestimmter Rassen seien, die wegen ihrer körperlichen Merkmale, etwa
wegen überdurchschnittlich entwickelter Beißkraft und durch Zuchtauswahl
bedingter Hyperaggressivität, schlimme Verletzungen oder gar den Tod von
Menschen verursachen könnten.
Püchel: "Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung wird
eine umfassende landesrechtliche Grundlage zur Abwehr der von gefährlichen
Hunden ausgehenden Gefahren geschaffen und damit der Schutz der Bevölkerung
weiter verbessert. Die Vorschriften regeln den Umgang mit gefährlichen Hunden
und stellen den zuständigen Behörden die notwendigen Befugnisse zur Verfügung."
Die Verordnung löste die bisherige Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen
Hunden vom 6. Juli 2000 ab, die dort enthaltenen Regelungen und Instrumentarien
sind nach praktischen Bedürfnissen ergänzt worden.
Durch die neue Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden
sind die Hunde bestimmt, von deren gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
mit Sicherheit ausgegangen werden kann. Neben American Pitbull Terrier,
Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier wurde der Bullterrier
in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen.
Für diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit
anderen Hunden gilt ein grundsätzliches Haltungsverbot. Vom Haltungsverbot
bestehen jedoch unter Besitzstand wahrenden Aspekten Ausnahmen: Kein Hund der
genannten Rassen muss allein auf Grund der Einführung des Haltungsverbotes getötet
werden!
Das Haltungsverbot gilt danach nicht für gefährliche Hunde,
die
– bei Inkrafttreten der Verordnung in Sachsen-Anhalt
bereits gehalten werden,
– die nach bundesrechtlichen Vorschriften rechtmäßig
aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt eingeführt oder verbracht werden,
– die aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt
verbracht werden, wenn ihre Haltung in dem anderen Bundesland rechtmäßig
war,
– von den genannten Hunden unmittelbar abstammen, wenn
die Welpen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung
geboren werden und rechtmäßig (etwa ohne Verstoß gegen ein Zuchtverbot)
gezeugt wurden.
Da Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
insbesondere für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, oftmals deswegen
bestehen, weil Menschen mit Hunden nicht ordnungsgemäß umgehen, haben Halter
gefährlicher Hunde und die Personen, die die tatsächliche Gewalt über gefährliche
Hunde ausüben, strenge persönliche Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen die
erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit
besitzt insbesondere nicht, wer
– das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
– nach den Vorschriften des Waffenrechts als unzuverlässig
gilt,
– wegen gefährlicher Körperverletzung oder einer
Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Tierschutzgesetz oder dem
Hundeverbringungs- und
–einfuhrbeschränkungsgesetz vorbestraft ist,
– wiederholt oder gröblich gegen Rechtsvorschriften zu
Hunden verstoßen hat,
– eine nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreute Person ist,
– keinen festen Wohnsitz nachweisen kann oder
– auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel zur Ausübung
der tatsächlichen Gewalt über einen gefährlichen Hund ungeeignet ist.
Zudem müssen gefährliche Hunde ausbruchsicher gehalten
werden, und der Halter eines solchen Hundes muss für seinen Hund eine
Haftpflichtversicherung zur Deckung eventueller Schäden abschließen.
Um die weitere Vermehrung gefährlicher Hunde zu verhindern
und mittel- bis langfristig die Zahl gefährlicher Hunde erheblich zu
vermindern, besteht ein Zucht- und Handelsverbot sowie das Gebot zur
Unfruchtbarmachung gefährlicher Hunde. Ebenso besteht die Pflicht zur
Chipkennzeichnung aller gefährlichen Hunde.
Auch beim Führen von gefährlichen Hunde gelten strenge
Anforderungen. So muss der Hundeführer – wie der Hundehalter – zuverlässig
und sachkundig sein. Ein gefährlicher Hund darf darüber hinaus nur mit
Maulkorb und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden.
Das Führen eines gefährlichen Hundes zusammen mit einem
anderen Tier ist verboten. Ein gefährlicher Hund darf zu öffentlichen
Veranstaltungen wie öffentliche Versammlungen oder Sportveranstaltungen, zu öffentlichen
Vergnügungsstätten wie Volksfesten, in Kirchen, Kindergärten, Schulen und
Krankenhäuser, auf Kinderspielplätze und Liegewiesen, in Badeanstalten und auf
Badeplätze, in Gaststätten, Einkaufszentren und Haupteinkaufsbereiche nicht
mitgenommen werden.
Von den Vorschriften zum Führen gefährlicher Hunde bestehen
jedoch im erforderlichen Umfang für Diensthunde, Hunde des Rettungs- und
Katastrophenschutzes, Blindenführ-, Behindertenbegleit-, Herdengebrauchs- und
Jagdhunde im Rahmen ihrer Zweckbestimmung Ausnahmen.
Schließlich besteht nach der neuen Verordnung eine Anzeige-
und Nachweispflicht, das heißt die Personen, die gefährliche Hunde halten,
haben der zuständigen Behörde die Haltung der Hunde innerhalb eines Monats
nach Inkrafttreten der Verordnung, in Fällen der Einfuhr/Verbringung oder der
Geburt von Welpen unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus muss auch der Tod
oder das Abhandenkommen des Hundes oder ein Vorfall, bei dem durch den Hund eine
Person oder ein Hund verletzt oder getötet wurde, angezeigt werden. Die zuständigen
Behörden erhalten die notwendigen Befugnisse zur Durchführung von Sachkundeprüfungen
sowie zur Prüfung der sicheren Haltung gefährlicher Hunde.
Püchel: "Die Einhaltung der Vorschriften ist mit
Inkrafttreten der Verordnung in gut zwei Monaten mit aller Entschiedenheit
durchzusetzen."
"Durch die neue Verordnung", unterstrich der
Innenminister, "wird der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
deutlich erhöht und den Kommunen ein Instrument zur Regelung der Haltung gefährlicher
Hunde an die Hand gegeben." Der Minister mahnte zugleich eine sachliche
Diskussion an. "Die Personen, die verantwortungsvoll mit ihren Hunden
umgehen, müssen eine faire Chance bekommen."
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Quelle: Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 243/02
| 26.03.02, 23:40 |
|
|
|