ZERGnews Datenbank Kampfhundnews

Kampfhundnews
die täglichen News für ZERG

 

 

 

 Alles  Suchen  Auswahl  Detail 

1924 Einträge gesamt:  <<  201  206  211  216  221  226  231  236  241  246  >> 

Titel_kurzMeldungDatum ^
Pirmasens: Sechsjähriger von Rottweilern totgebissen
Pirmasens: Sechsjähriger von Rottweilern totgebissen

Zwei Rottweiler haben am Donnerstagnachmittag bei Hornbach in der Südwestpfalz einen sechs Jahre alten Jungen tot gebissen.
Wie die Polizei in Pirmasens berichtete, war das Kind mit einer Bekannten und den beiden Hunden spazieren gegangen. Beim Spiel sei er gestürzt, woraufhin die beiden Hunde sofort über das Kind hergefallen seien, berichtete am Abend ein Polizeisprecher in Pirmasens. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat die Ermittlungen aufgenommen und eine Obduktion der Leiche angeordnet. Die beiden Tiere seien sicher gestellt, aber noch nicht getötet worden, berichtete die Polizei. In Rheinland-Pfalz zählen Rottweiler nicht automatisch zu den gefährlichen Hunden, deren Haltung nur unter scharfen Auflagen erlaubt ist. In Bayern gelten Rottweiler hingegen als gefährliche Kampfhunde.

Quelle: SWR

28.03.02, 21:16
Entwurf Zwangshaftpflicht Hessen

Hessischer Landtag
Gesetzentwurf

der Fraktionen der CDU und FDP
zur Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für gefährliche Hunde

download als doc <hier> (397 kb)

Quelle: Norbert Stück


28.03.02, 20:32
Gnadengesuch an Chirac: Anwältin beantragt ¸¸symbolisch politisches Asyl'' für Kampfhund
Bangen um Kampfhund
Gnadengesuch an Chirac

Sarrebourg - Zahlreiche Adoptions-Angebote und ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten Jacques Chirac - nach heftigen Protesten im In- und Ausland wurde das Todesurteil für Kampfhund Kaya in Frankreich aufgehoben.

VON EMMANUEL PARISSE

Im Tierheim des lothringischen Städtchens Sarrebourg steht das Telefon nicht mehr still. Vor den Hundezwingern drängen sich Fotografen und Fernsehteams. Im Mittelpunkt des Interesses befindet sich eine 13 Monate alte Rottweiler-Hündin namens Kaya, die auf Behördenbeschluss eingeschläfert werden soll. Diese harte Anweisung gab die zuständige Präfektur in Metz (Ostfrankreich). Der Auslöser: Die Hündin war in Sarrebourg frei herumgelaufen. Für ¸¸potenziell gefährliche'' Kampfhunde sind in Frankreich Leine und Maulkorb vorgeschrieben. Am späten Dienstagabend dann die Kunde über die Gnadenfrist: Einen Monat lang soll Kaya beobachtet werden, um zu beurteilen, ob sie eine Gefahr darstellt oder nicht.

Kaya wurde zunächst ins Tierheim verfrachtet, wo sie ihres weiteren Schicksals harrt und Hundefreunde im In- und Ausland mobilisiert. Angeführt wird der Kampf von der Anwältin Nadia Weiler-Strauss, der die Affäre zu gewissem Ruhm verhalf. Sie legte zunächst ¸¸im Namen Fräulein Kayas'' Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht in Straßburg ein, das mit einer Abweisung reagierte. Vor dem Gesetz sei ein Hund eine Sache und keine Person, belehrten die Richter die Advokatin. Das Gericht sei für Beschwerden von Hunden deshalb nicht zuständig.

Weiler-Strauss ließ sich von solchen Einwänden nicht beirren. Sie wandte sich prompt an die höchste Instanz der Nation - an Jacques Chirac. Schließlich habe Kaya, ¸¸wie jeder zum Tode Verurteilte'' das Recht, den Staatschef um Gnade zu bitten, schrieb sie in einem offenen Brief an den Präsidenten. Für den Fall, dass der mit Wahlkampf voll ausgelastete Chirac Kayas Schicksal nicht die nötige Aufmerksamkeit schenken sollte, setzte die streitbare Anwältin noch einen drauf. Sie beantrage ¸¸symbolisch politisches Asyl'' für den Vierbeiner, ließ sie die Presse am Montag wissen. Schließlich sehe das internationale Recht politisches Asyl für jeden vor, der ¸¸wegen seiner Rasse oder Religion'' verfolgt werde.

Die Medienkampagne trug Früchte: Sie habe dutzende von Anrufen aus ganz Frankreich und dem Ausland erhalten, berichtete die Anwältin. Darunter auch von Deutschen und Schweizern, die den Hund adoptieren wollten. Kayas 19-jähriger Besitzer sei bereit, den Vierbeiner in ein ¸¸sicheres Land'' ausreisen zu lassen. Die Präfektur solle das ¸¸Todesurteil'' aufheben und die ¸¸Abschiebung'' Kayas veranlassen.

Laut einem tierärztlichen Gutachten ist Kaya zwar ¸¸in normaler Situation nicht als aggressiv'' einzustufen und könnte problemlos von einem ¸¸ausgeglichenen Besitzer'' übernommen werden. Dennoch verteidigen die von dem Rummel inzwischen sichtlich genervten Beamten in der Präfektur die Anweisung zum Einschläfern. Das Tier könne ¸¸in einigen Jahren gefährlich werden'', sagt Kabinettschef Jean-François Raffy. Die Präfektur dürfe schließlich ¸¸keinerlei Risiko'' eingehen. Und prüft. Vier Wochen.

Quelle: SFZ


27.03.02, 21:11
Am 8.Tag schuf der Hund den Menschen

Forscher: Ohne die Vierbeiner hätten wir die Zivilisation verpasst
Am 8.Tag schuf der Hund den Menschen

Von D. SCHANZENBACH

Hunde haben Herz. Viel Herz. Das wissen Kinder, Alte, Kranke, die der treue Gefährte therapiert hat. Das wissen Lawinenopfer, die ein Spürhund gerettet hat.

Doch der beste Freund des Menschen ist noch viel mehr: Der Hund ist der Geburtshelfer, der Schöpfer des modernen Menschen.

Nicht irgendein Hundenarr wagt die mutige Behauptung, sondern der australische Wissenschaftler Paul Tacon, Chef-Forscher des "Australian Museum" in Sydney.

Seine Kernthese: Erst durch die Partnerschaft mit dem Hund hat der Ur-Mensch Gruppenverhalten und Kooperation gelernt - abgeschaut vom Rudelverhalten der Wölfe, die er zähmte. Folge: Die Menschen lernten zusammenzuarbeiten. Das war die Voraussetzung für unsere Kultur und Wissenschaft.

Tacon: "Durch Kooperation und den Austausch von Ideen haben wir ungeheure Leistungen vollbracht, zum Beispiel den Mond erobert."

Neu in Tacons Theorie ist auch die Datierung: 100.000 Jahre soll die Partnerschaft zwischen Vier- und Zweibeiner alt sein, nicht erst 14.000 Jahre, wie bisher angenommen. Funde in England, China und Frankreich, in denen Hunde- und Menschenknochen friedlich beisammen ruhen, seien falsch interpretiert worden: Die Ur-Bellos waren laut Tacon nicht Nahrung, sondern Wegweiser des Menschen.

Hund und Mensch - mehr als nur Freundschaft. Zum Beispiel die Eroberung des Weltalls: Die undankbaren Zweibeiner schickten erst mal Hündin Laika vor, bevor sich Juri Gagarin selbst in den Weltraum wagte.

Am 3. November 1957 schossen sie die putzige Mischlingshündin Laika im Satelliten "Sputnik II" in die Erdumlaufbahn. Am 14. April 1958 verglühte der hilflose Vierbeiner dann samt Satellit über dem Atlantik. Der Sputnik-Schock für Tierfreunde.

Seine Pflicht hatte der kleine Moskauer Straßenköter erfüllt: Bewiesen, dass die Trägertechnik ausgereift ist, dass Menschen gefahrlos in die Weiten des Weltalls können.

Der Hund - ein Segen für die Menschheit. Auch heute noch. Studien beweisen, dass Hunde in der Alten-, Behinderten- und Kindertherapie die reinste Medizin sind. Die Rheinbecker Kinderpsychologin Simone de Smeit, die mit 2 Hunden arbeitet: "Depressive Kinder lernen über die Hunde, ihre Gefühle auszusprechen."

Quelle: Express


27.03.02, 20:14
Verschärfung der LHVO in Sachsen-Anhalt

Verschärfung der LHVO in Sachsen-Anhalt

Innenminister Püchel erlässt neue Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Innenminister Dr. Manfred Püchel hat in der heutigen Kabinettssitzung die neue Kampfhundeverordnung vorgelegt.

"Seit Jahrtausenden leben Mensch und Hund in enger Partnerschaft zusammen, dabei hat es auch immer Angriffe auf Menschen gegeben. Doch seit gut zehn Jahren haben wir es mit einer neuen Situation zu tun, nämlich mit der Gefährdung unserer Bevölkerung durch Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit - sogenannten Kampfhunden. Seit dieser Zeit haben auch Beißvorfälle zugenommen, die bei Kampfhunden in aller Regel wesentlich dramatischer ausfallen als bei anderen Hunden. Die Landesregierung nimmt den Anspruch der Bürger sehr ernst, wirksam vor solchen Hunden geschützt zu werden," betonte Innenminister Dr. Manfred Püchel. Tatsache sei, dass es Hunde bestimmter Rassen seien, die wegen ihrer körperlichen Merkmale, etwa wegen überdurchschnittlich entwickelter Beißkraft und durch Zuchtauswahl bedingter Hyperaggressivität, schlimme Verletzungen oder gar den Tod von Menschen verursachen könnten.

Püchel: "Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung wird eine umfassende landesrechtliche Grundlage zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren geschaffen und damit der Schutz der Bevölkerung weiter verbessert. Die Vorschriften regeln den Umgang mit gefährlichen Hunden und stellen den zuständigen Behörden die notwendigen Befugnisse zur Verfügung." Die Verordnung löste die bisherige Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 6. Juli 2000 ab, die dort enthaltenen Regelungen und Instrumentarien sind nach praktischen Bedürfnissen ergänzt worden.

Durch die neue Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden sind die Hunde bestimmt, von deren gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit mit Sicherheit ausgegangen werden kann. Neben American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier wurde der Bullterrier in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen.

Für diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden gilt ein grundsätzliches Haltungsverbot. Vom Haltungsverbot bestehen jedoch unter Besitzstand wahrenden Aspekten Ausnahmen: Kein Hund der genannten Rassen muss allein auf Grund der Einführung des Haltungsverbotes getötet werden!

Das Haltungsverbot gilt danach nicht für gefährliche Hunde, die

– bei Inkrafttreten der Verordnung in Sachsen-Anhalt bereits gehalten werden,

– die nach bundesrechtlichen Vorschriften rechtmäßig aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt eingeführt oder verbracht werden,

– die aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt verbracht werden, wenn ihre Haltung in dem anderen Bundesland rechtmäßig war,

– von den genannten Hunden unmittelbar abstammen, wenn die Welpen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung geboren werden und rechtmäßig (etwa ohne Verstoß gegen ein Zuchtverbot) gezeugt wurden.

Da Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, oftmals deswegen bestehen, weil Menschen mit Hunden nicht ordnungsgemäß umgehen, haben Halter gefährlicher Hunde und die Personen, die die tatsächliche Gewalt über gefährliche Hunde ausüben, strenge persönliche Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt insbesondere nicht, wer

– das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

– nach den Vorschriften des Waffenrechts als unzuverlässig gilt,

– wegen gefährlicher Körperverletzung oder einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Tierschutzgesetz oder dem Hundeverbringungs- und
–einfuhrbeschränkungsgesetz vorbestraft ist,

– wiederholt oder gröblich gegen Rechtsvorschriften zu Hunden verstoßen hat,

– eine nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreute Person ist,

– keinen festen Wohnsitz nachweisen kann oder

– auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über einen gefährlichen Hund ungeeignet ist.

Zudem müssen gefährliche Hunde ausbruchsicher gehalten werden, und der Halter eines solchen Hundes muss für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung zur Deckung eventueller Schäden abschließen.

Um die weitere Vermehrung gefährlicher Hunde zu verhindern und mittel- bis langfristig die Zahl gefährlicher Hunde erheblich zu vermindern, besteht ein Zucht- und Handelsverbot sowie das Gebot zur Unfruchtbarmachung gefährlicher Hunde. Ebenso besteht die Pflicht zur Chipkennzeichnung aller gefährlichen Hunde.

Auch beim Führen von gefährlichen Hunde gelten strenge Anforderungen. So muss der Hundeführer – wie der Hundehalter – zuverlässig und sachkundig sein. Ein gefährlicher Hund darf darüber hinaus nur mit Maulkorb und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden.

Das Führen eines gefährlichen Hundes zusammen mit einem anderen Tier ist verboten. Ein gefährlicher Hund darf zu öffentlichen Veranstaltungen wie öffentliche Versammlungen oder Sportveranstaltungen, zu öffentlichen Vergnügungsstätten wie Volksfesten, in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser, auf Kinderspielplätze und Liegewiesen, in Badeanstalten und auf Badeplätze, in Gaststätten, Einkaufszentren und Haupteinkaufsbereiche nicht mitgenommen werden.

Von den Vorschriften zum Führen gefährlicher Hunde bestehen jedoch im erforderlichen Umfang für Diensthunde, Hunde des Rettungs- und Katastrophenschutzes, Blindenführ-, Behindertenbegleit-, Herdengebrauchs- und Jagdhunde im Rahmen ihrer Zweckbestimmung Ausnahmen.

Schließlich besteht nach der neuen Verordnung eine Anzeige- und Nachweispflicht, das heißt die Personen, die gefährliche Hunde halten, haben der zuständigen Behörde die Haltung der Hunde innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung, in Fällen der Einfuhr/Verbringung oder der Geburt von Welpen unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus muss auch der Tod oder das Abhandenkommen des Hundes oder ein Vorfall, bei dem durch den Hund eine Person oder ein Hund verletzt oder getötet wurde, angezeigt werden. Die zuständigen Behörden erhalten die notwendigen Befugnisse zur Durchführung von Sachkundeprüfungen sowie zur Prüfung der sicheren Haltung gefährlicher Hunde.

Püchel: "Die Einhaltung der Vorschriften ist mit Inkrafttreten der Verordnung in gut zwei Monaten mit aller Entschiedenheit durchzusetzen."

"Durch die neue Verordnung", unterstrich der Innenminister, "wird der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden deutlich erhöht und den Kommunen ein Instrument zur Regelung der Haltung gefährlicher Hunde an die Hand gegeben." Der Minister mahnte zugleich eine sachliche Diskussion an. "Die Personen, die verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgehen, müssen eine faire Chance bekommen."

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Quelle: Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 243/02

 

26.03.02, 23:40
1924 Einträge gesamt:  <<  201  206  211  216  221  226  231  236  241  246  >> 


Volltextsuche



Falls Sie News/Informationen haben, die wir veröffentlichen sollen, senden Sie bitte ein Email an die 
Redaktion News.

© ZERGportal (Zentralregister-LHV)
Email: info@zergportal.de

Disclaimer/Impressum

  
weiter ausführliche News und Infos unter

© Kampfhundnews (Peter Müller)
 

 

 


[ Fehler: Fehler beim Schliessen von /usr/local/httpd/baseportal/Ka/mp/Kampfhundnews/Statistik.put ]

powered in 0.01s by baseportal.de
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!