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Heftige Reaktionen auf Püchels Aussagen zur Hundeverordnung

Bundesweite Leserbrief- und E-Mail-Flut:
Heftige Reaktionen auf Püchels Aussagen zur Hundeverordnung

ZERG berichtete <hier>

Das im SUPER SONNTAG der vergangenen Woche veröffentlichte Interview mit Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel sorgte für heftige Reaktionen: Zahlreiche Briefe und E-Mails aus ganz Deutschland erreichten unsere Redaktion.

Wie empört die Hundefreunde darüber sind, dass Püchel vier Hunderassen als sogenannte "Kampfhunde" langsam aussterben lassen möchte, zeigen die folgenden Auszüge aus einigen Leserbriefen.

Purer Aktionismus

Es ist sehr erfreulich, dass die Redaktion des SUPER SONNTAG die vom Innenminister Herrn Püchel vorgelegte Landeshundeverordnung zum Anlass nimmt, an Hand von Fakten für die Öffentlichkeit einiges richtig zu stellen.

Nicht der Hund, egal welcher Rasse er angehört, ist der "Sündenbock", sondern der Mensch, dem die Erziehung eines Hundes obliegt. Die "Ausrottung" bestimmter Hunderassen wird das Problem im Umgang mit dem Hund nicht lösen.

Die Politik beziehungsweise die derzeit Verantwortlichen betreiben puren Aktionismus. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass Herr Püchel Wahlkampf betreibt auf Kosten der Hundehalter und -züchter.

Die vorgestellte Landeshundeverordnung ist in ihrer Widersprüchlichkeit rechtswidrig. Ich bin für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung. Dafür bleibt viel zu tun.

Ganz nebenbei bemerkt: Hunde sind doch Freunde, Helfer und Beschützer von Menschen, ja sogar "Steuerbürger", die einzigen aus dem Tierreich...
Reinhard Hänsch,
Seegrehna

Der Mensch ist verantwortlich

Als erstes möchte ich mich bei Herrn Marchewka und seinen Redakteuren bedanken. Denn sie haben mit gutem Wissen und Recherchen dem Herrn Püchel nachgewiesen, dass die neue Hundeverordnung (...) ohne jede Sachkenntnis beschlossen wurde. (...)

Falls Sie es, Herr Minister Püchel, noch nicht kapiert haben sollten: Es ist der Mensch, der verantwortlich für die Erziehung und richtige Haltung dieser von Ihnen verbotenen Hunderassen ist.

Es ist mir noch nie zu Ohren gekommen, dass diese Hunderassen verantwortlich sein sollten für Terror, Drogen, Kriminalität usw. Es gibt nur eine gefährliche Art auf diesem Planeten, und das ist einzig und allein der Mensch.

Ich möchte Sie bitten (...), diese neue Verordnung in den Müll zu werfen und sich mit kompetenten Fachleuten und verantwortungsbewussten Hundehaltern (...) eine neue, sinnvolle, gerechte, ausgewogene und sachbezogene Verordnung zu schaffen.

Denn durch die jetzige Verordnung werden die illegale Züchtung und der illegale Handel durch kriminelle Elemente erst richtig gefördert.
Dirk Lange, Wittenberg

Zustände verbessen

Viele liebe Grüße aus Niedersachen, Ihren Artikel betr. Hundeverordnung haben wir mit großer Freude gelesen. Dies scheint der erste Bericht dieser Art seit etwa eineinhalb Jahren zu sein, der nicht auf puren Sensationsjournalismus setzt.

Dafür möchte wir Ihnen danken, in der Hoffnung, dass sich Ihre Kollegen der übrigen Presse ein Beispiel daran nehmen. Nur auf diese Art und Weise werden die unerträglichen Zustände zugunsten der Menschen und so genannten Kampfhunde verbessert.
Mit tierliebem Gruß aus Raddestorf Marion Dank, Jost Liebewirth und "Staatsfeind" Jason

Noch keine Antwort

Sehr geehrter Herr Marchewka, sehr geehrter Herr Gorsboth, als Kollege (ich bin selbst Redakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung) möchte ich Sie zu Ihrem überaus informativen ... Artikel beglückwünschen.

Als Vorsitzender eines Vereins, der sich im vergangenen Jahr gegründet hat, um den von Ihnen so trefflich geschilderten "Kampfhunde"-Gesetzgebungs-Irrsinn zu stoppen, möchte ich mich darüber hinaus von Herzen für diesen fundierten, sachlichen und in allen Teilen völlig richtigen Artikel bedanken.

Ich schicke Ihnen in der Anlage einen Brief, den ich jüngst an Innenminister Püchel geschrieben habe, auf den ich jedoch bislang leider (noch?) keine Antwort erhielt.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen Ihr Harald Wiegand (per E-Mail)

Endlich Aufklärung!
Herzlichen Dank für diesen objektiven und von Fachwissen zeugenden Artikel. Endlich mal eine Zeitung, der es um Aufklärung und nicht um Hetze geht.
Dr. Evelyn Allhoff, Tylsen
(per E-Mail)

Willkür der Behörden

Ich möchte mich ganz herzlich für die objektive Berichterstattung bedanken, die auch mal uns seriöse Hundebesitzer erfreut, die sich jetzt mit der unseligen Willkür der Behörden auseinandersetzen müssen, und die nicht an reißerischen auflagenbringenden Unwahrheiten festhalten und dabei die Tatsachen aus den Augen verlieren. Vielen vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Rodienke (per E-Mail)

Sachlich fundiert

Mit großem Interesse habe ich Ihren Bericht über das Interview zwischen Ihnen und Herrn Innenminister Dr. Püchel gelesen. Auf diesem Wege möchte ich mich bei Ihnen herzlich für Ihre sachlich fundierte und objektive Berichterstattung bedanken - in den heutigen Zeiten und einer, sich ebenso im harten Wettbewerb wie auf Quotenjagd befindlichen Medienlandschaft eher eine Seltenheit.
Freundliche Grüße Sabine Winklmann, 40764 Langenfeld / Rhld. (per E-Mail)

Auf Seite des "Feindbildes"

Im Internet bin ich auf Ihre Berichte über "Kampfhunde" bzw. "Hundeverordnung" gestoßen. BRAVO zu Ihren Artikeln im Zusammenhang mit der Verteufelung bestimmter Hunderassen und den politischen "Argumenten" zur Verteidigung der Rasselisten.

Es tut gut, auch einmal eine kritische Berichterstattung zu lesen, die sich auf die Seite des (von BILD und Politikern) geschaffenen "Feindbildes" stellt und mit Sachargumenten auseinandersetzt. So etwas liest man viel zu selten.
Danke an die/den Schreiber(in) und die Redaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Heil(per E-Mail)

Mut zur unpoluären Meinung

Ich bin Systemingenieur und Halter eines Hundes (aus dem Tierheim geholt). Auch mein Hund hat die "falsche Rasse" und wird diskriminiert.

Ich freue mich sehr, dass Sie diese sachliche, objektive Berichterstattung über die unsägliche Hundeverordnung gemacht haben. Für Ihre Unabhängigkeit und Ihren Mut, diese unpopuläre Meinung zu vertreten, möchte ich Ihnen meine Bewunderung und meine Anerkennung aussprechen.

Leider ist eine eigene Meinung, wie Sie sie haben, in der deutschen Presselandschaft zur Mangelware geworden. Ganz offensichtlich haben Sie tatsächlich recherchiert und Fakten zusammengetragen, bevor Sie das Thema gebracht haben. Das ist man leider von nur sehr wenigen Jornalisten gewohnt.
Liebe Grüße
Andreas Schmidt(per E-Mail)

Sachlich recherchiert

Ganz, ganz herzlichen Dank und Anerkennung für Ihre journalistische Leistung zum Thema Kampfhunde. Hier ist endlich einmal sachlich recherchiert worden.

Damit heben Sie sich wohltuend von Ihren Kollegen ab, die versuchen, mit reißerisch aufgemachten Beiträgen die Auflagen zu steigern.
Mit besonders freundlichen Grüßen aus der Eifel
Karin Hofmann(per E-Mail)

Ehrlich und objektiv

Ich las soeben Ihre Berichte bezüglich Ihres Gespräches mit Herrn Püchel. Daraufhin möchte ich mich bei Ihnen aufrichtig für Ihre ehrliche und objektive Berichterstattung bedanken.

Man hat in den letzten zwei Jahren bereits soweit gelernt, mit einseitiger, hetzerischer Berichterstattung umzugehen, dass man sie fast gar nicht mehr bemerkt.

Daher fällt diese Ihre Art der Berichterstattung derart positiv auf, daß ich nicht umhin kann, Ihnen zu schreiben. Ich denke, ich spreche im Namen aller gelisteten Hunde und deren Halterinnen und Haltern in Deutschland, wenn ich Ihnen dafür meine Anerkennung ausspreche.

Die Menschen, welche vor Hunden geschützt werden wollen, sollten dies auch, nur wissen sie es nicht.
Viele Grüße,
Christian Schmidt & Don der Rottweiler(per E-Mail)

"Der wirkliche Verdruss bei der Menschheit ist der Umstand, dass sie vom Affen abstammt, und nicht vom Hund."

- Arthur Schopenhauer -

Quelle: Super Sonntag


14.04.02, 17:03
11 Hunde aus grauenhafter Haltung befreit

11 Hunde aus grauenhafter Haltung befreit
c/o ZERGportal M. Kad (Sachsen)

In den Morgenstunden des 12.04.02 trafen sich Ordnungsamt, Veterinäramt, Tierarzt, Gemeindeverwaltung, TSV und Tierheim auf einem verlassenem Grundstück in der Nähe von Wurzen (Sachsen) um dort ca. acht Hunde aus nicht artgerechter Haltung zu befreien. Was uns dort erwartete übersteigt die Vorstellungskraft. In einem verlassenem Betriebsgelände, besser in einer dort stehenden Halle, vegetierten 12 Hunde (darunter vier Welpen) dahin. Keiner der Hunde ließ sich ohne Probleme händeln und anfassen. Der Einsatz des mitgeführten Betäubungsgewehres kam nicht in Frage, da die Hunde in dieser Müllhalde zu viele Versteckmöglichkeiten hatten. So blieb nur "Handarbeit" mit Verletzungen auf beiden Seiten. Bilder und weitere Dokumentationen finden Sie hier --> weiter

12.04.02, 23:32
Kommentierung 'Anforderung an ein Landeshundegesetz'

Liebe Hunde- und Tierfreunde,

anbei eine Kommentierung der Unstimmigkeiten in Ihrer veröffentlichten 'Anforderung an ein Landeshundegesetz'.

Weiterhin die Absage von Frau Dr. Helga Eichelberger an den Präsidenten des Landtages NRW vom 10.04.02, in der Anforderungen an eine Landeshundeverordnung ganz klar und deutlich auf den Punkt gebracht werden.

Bemerkenswert, wie klar und deutlich hier belehrungsresitenten Politikern eine Absage erteilt wird. Bewunderswert die Weigerung als Alibifunktion für Dummheit und Arroganz zu dienen.

Frau Dr. Eichelberger setzte damit ein Beispiel, dem Kynologen, Tierärzteschaft, Tierschutzverbände- und Heime, Zucht- und Sportverbände ebenso wie ihre Dachorganisationen folgen sollten. Beispielhaft für alle verantwortungsbewußten Hundebesitzer und ihre Familien sowie für alle, die begriffen haben, dass hier nicht nur das lebenswerte Leben von Hunden zur Diskussion steht, sondern die freiheiltichen Bürgerrechte von 5 Millionen Hundehaltern und ihrer Familien.

Mit freundlichen Grüßen
Mona

 

Kommentierung:

Kommentierung:

 

 

20. März 2002

Anforderungen an ein Landeshundegesetz

Von Tierheimen in NRW

Zum Schutz von Mensch und Tier muss verhindert werden, dass Hunde durch fehlende Sachkenntnis, Unverantwortlichkeit oder Profitgier von Züchter, Halter und Händler ihr angeborenes Wesen derart verändern, dass eine unmittelbare oder potentielle Gefahr von ihnen ausgeht. Es ist von einer rasse- gewichts- oder größespezifischen Einteilung in gefährlich, potentiell gefährlich oder ungefährlich abzukommen und statt dessen eine individuelle, fachkompetente Beurteilung vorzunehmen. Es muss ferner gewährleistet werden, dass die durch fehlende Regelungen der Vergangenheit derzeit noch existierenden, als tatsächlich gefährlich anzusehenden Halter-Hund-Beziehungen angemessen kontrolliert, mit Auflagen versehen, oder aufgelöst werden.

 

Kommentar: Einverstanden


Folgende Anforderungen sollte ein Landeshundegesetz aufweisen, um den genannten Ansprüchen zu genügen:

1. Es muss verhindert werden, dass ein Jeder, also auch ein Mensch ohne Fachkenntnis und Verantwortung, sowie einer, der nur am Hund verdienen will, züchten darf.

 

Kommentar: Einverstanden – allein es fehlt hier eine umsetzbare Regelung.

Verweise auf den Entwurf eines paktikablen Heimtierzucht- und Schutzgesetzes sind u. a. auf der Homepage von Tierheim-Olpe zu finden!

 

Jede Zucht muss behördlich genehmigt und überwacht werden. Lediglich eine Mitgliedschaft des Züchters in einem Dachverband ist hier keinesfalls ausreichend.

 

Kommentar: Wieviel Amtsveterinäre sollen die Städte denn dafür einstellen?

Wer soll deren Gehälter bezahlen?

 

Nach welchen Kriterien sollen sie prüfen?

Die bisherigen sind ja wohl indiskutabel, was gerade im Bereich der Tierschutzarbeit anhand der gewerblichen und nichtgewerblichen bereits auffällig gewordenen Züchter u. Vermehrer bekannt sein dürfte.

(Oder wurden etwa im jahrelangen Vorfeld z. B. bei der Verfolgung der ‚Tierquälerei in Unna‘ weder Ordnungsamt noch Veterinäramt eingeschaltet?)

Die Züchter in einem Dachverband dürften genau die Gruppe sein, die

a.                  tierschutzrelevant am unauffälligsten sind.

(Oder sollte plötzlich die Mehrheit der Tierheimhunde aus tätowierten, gechipten Rassehunden bestehen. Diese Kriterien werden auch von den Zuchtverbänden außerhalb des VDH angesetzt)

b.                  aber leicht angreifbar, da bereits gemeldet und registriert

 

c.                  Die Vermehrer von Hunden (Rasse wie Mischungen) wurden in der Vergangenheit verschont und werden es auch nach diesen Kriterien!

 

Die neuen vom Tierschutz bejubelten und mitinitiierten Richtlinien zur Hundehaltung und Zucht widersprechen eklatant z. B. den Ausführungen von Dr. D. Feddersen-Petersen, ebenso wie den Richtlinien der Zuchtverbände innerhalb und außerhalb des VDH (Ausnahme SV).

 

„Ab der 10. Zuchthündin 1 Aufsichtsperson. Kann auch eine 320 Euro-Kraft sein mit 2-Std.-Tag. Die Hündinnen können/dürfen ab dem 6. Lebensmonat jedes Jahr 2 Würfe aufziehen bis zum Tod oder ihrer Unproduktivität. Die menschliche Zuwendung für Zuchthündinnen und Sozialisierung von Welpen kann mit der Stoppuhr nachgehalten werden.

Ein Mindesthalter oder Höchstalter zur in diesen Fällen wirtschaftliche Ausbeutung der Tiere suche ich vergeblich. Wie auch andere aus meiner Sicht tierschutzrelevante Regelungen zum Schutze der Hunde und damit der Menschen fehlen“.

 

DIES wird Seitens Ihrer Anforderungen an ein Landeshundegesetz in keinster Weise auch nur in Frage gestellt!

 

 

2. Es muss verhindert werden, dass ein Jeder, also auch ein Mensch ohne Fachkenntnis und Verantwortung, sowie einer, der nur am Hund verdienen will, Hunde an Dritte abgeben darf.

 

Kommentar: Einverstanden

 

Jede Weitergabe von Hunden an Dritte muss behördlich genehmigt und überwacht werden.

Hierbei sollten insbesondere die diesbezüglich erfahrenen, behördlich anerkannten Tierheime des Landes berücksichtigt werden. Lediglich eine Mitgliedschaft des Händlers in einem Dachverband ist hier keinesfalls ausreichend.

 

 

Kommentar: Wie bitte soll das denn verstanden, besser gesagt umgesetzt werden?

 

Beispiel: In NRW liegt ein Wurf, bereits vom 1. Läufigkeitstag bis zur tierärztlichen- und Verbandsabnahme/Kontrolle in der 8. Lebenswoche tierärztlich betreut, in der Familie aufgezogen, vom Verband und dem Haustierarzt kontrolliert, geimpft, gechipt usw. usw.

 

Also ist dann der zuständige Amtsveterinär zu befragen, ob er damit einverstanden ist, dass die bereits 4 mal aus Bayern, Österreich, Schweiz usw. angereisten Welpeninteressenten diesen Welpen auch erhalten dürfen?

 

Oder ist es dahingehend zu verstehen, das der Amtstierarzt aus NRW ein Amtshilfegesuchen an den zuständigen Amtstierarzt in Bayern stellt, welches dieser dann irgendwann bearbeiten und beantworten kann?

 

Wie ist dann im Fall des europäischen Auslandes oder Übersee zu verfahren?

Sind Anfragen über die Konsulate bereits irgendwie festgeschrieben?

 

Eh diese Amtswege abgehandelt wären, ist aus dem Welpen ein Junghund in der besten Flegelphase geworden und der optimale Weg: den Welpe mit 9 –12 Wochen in seine neue Familie zu integrieren verbaut.

 

Oder können die behördlich anerkannten Tierheime diese Aufgabe der Kontrolle des neuen Heimes des Welpen bundes- und staatsweit übernehmen?

Vor allem: Innerhalb garantiert kurzer Fristen und nicht nach 8 Monaten.

 

3. Es müssen alle Halter-Hund-Beziehungen, unabhängig von Rasse und Größe des Hundes, behördlich genehmigt und gemeldet sein.

 

Kommentar: Also im Klartext fordern Sie, dass alle in der Bundesrepublik lebenden Hundebesitzer mit ihren Hunden zu einem (teils sehr teuren) Wesenstest erscheinen antreten müssen. Rund 5 Millionen Hunde mit Besitzern bzw. Familienangehörigen????

Ab welchen Alter?

Bis welchem Alter?

Wie sind Übergangsfristen zu regeln?

Oder muß meine 12jährige plötzlich Maulkorb tragen und hat Leinenzwang bis sie in zwei Jahren mit 14 Jahren dann auf ihre Gefährlichkeit getestet werden kann?

 

 

Die Hunde müssen ferner mit einem Mikrochip gekennzeichnet

 

Kommentar: Mikrochip ist bereits festgeschrieben.

Wichtiger wäre die gesetzliche Vorschrift einer Haftpflichtversicherung.

 

und in einem der anerkannten Zentralregister registriert werden.

 

Kommentar: Für welchen Bereich gilt dieses Zentralregister?

Wer führt dieses Zentralregister?

Wer finanziert dieses Zentralregister?

Wer meldet welche Daten zu diesem Zentralregister?

Wer hat Zugriff auf personenbezogene Daten dieses Zentralregisters?

Wie sollen die welpen/hundebezogenen Daten zur Meldung an dieses

Zentalregister aufgebaut sein?

(dürfte bei den Mischungen Vater unbekannt oder undefinierbar etwas schwierig werden)

 

Jemand, der einen Hund, gleich welcher Rasse und Größe, halten möchte, hat die notwendige Sachkunde nachzuweisen. Zum Nachweis der Sachkunde sollten insbesondere behördlich überwachte Tierheime und anerkannte, behördlich zu überwachende Hundeschulen hinzugezogen werden.

 

Kommentar: Wer letztendlich die Korrektheit eines Fragebogens zur Hundehaltung überprüft ist irrelevant.

Wichtiger wäre, wer einen kynologisch korrekten Fragebogen zur Sachkunde erstellt sowie Sicherzustellen ist, dass diese Fragestellungen gleichbleibend für alle Probanten Geltung haben.

Selbst dass in Deutschland seit 87 Kupierverbot herrscht, hat sich anscheinend noch nicht herumgesprochen oder soll ich die Beurteilung des Ohrenspiels eines Dt. Schäferhundes als provilaktische Gefahrenabwehr verstehen, die Mehrheit der Hunde ist unkupiert sowie weitere eklatante Mißgriffe.

 

Die Beantwortung öffentlich bekannter Fragebögen, oder Dialoge der Halter mit Tierärzten, sind hierfür nicht ausreichend geeignet.

 

Kommentar: Nochmals, wo sollen diese besser als Tierärzte qualifizierten Personen plötzlich herkommen????

Fakt ist doch wohl, dass der Haustierarzt, der die Hunde (Zuchthündin, Welpen) und deren Lebensumstände (Unterbringung beim Halter oder Züchter) kennt, diese wohl besser beurteilen kann als ein im Schnelldurchgang geschultes Mitglied eines Tierschutzvereins, welches zum Beispiel weder die rassetypischen Verhaltensmuster noch die Kriterien einer gesunden (HD, Augen usw.) Zucht beurteilen kann.

 

Hier ist der Haustierarzt auch gegenüber dem Amtsveterinär im Vorteil, da ihm die betroffenen und zu beurteilenden Hunde kontinuierlich bekannt sind und nicht nur als eine Momentaufnahme dargestellt werden und dies ist bei den meisten Verbandszuchten innerhalb und außerhalb des VDH der Fall (Ausnahme SV).

 

Diese Sachkunde sollte bei der Vermittlung von Halter-Hund-Beziehungen, welche aus den nach Punkt 2 stammenden Quellen zusammen geführt werden, direkt von den behördlich anerkannten Vermittlungsquellen vorgenommen werden können und insbesondere die individuelle Halter-Hund-Kombination berücksichtigen.

 

Kommentar: Was bitte habe ich den plötzlich unter ‚behördlich anerkannte Vermittlungsstellen‘ zu verstehen?

 

Haben diese ‚behördlich anerkannten Vermittlungsstellen?‘ so viel und vor allem so hochqualifiziertes (zumindest erheblich besser geschultes und ausgebildetes Personal als die Tierärzteschaft), um landesübergreifend, teils staatsübergreifend die Halter-Hund-Kombination zwischen einem zu erwerbenden Welpen und seiner künftigen Familie zu überprüfen und zu beurteilen?

 

Weiterhin siehe Kommentierung zu Punkt 2.

 

4. Es ist darauf zu achten, dass Tierschutzgesichtspunkte insgesamt stärker berücksichtigt werden, da nur durch sachkundigen und artgerechten Umgang mit Hunden ein ausgeglichenes, für Mensch und Tier ungefährliches Wesen der Tiere gewährleistet werden kann.

Kommentar: Einverstanden

 

5. Eine Beurteilung der Gefährlichkeit einer Halter-Hund-Beziehung ist individuell zu erstellen und darf nicht auf rasse- gewichts- oder größespezifischen Vorgaben beruhen.

 

Kommentar: Einverstanden

 

 

6. Ein Landeshundegesetz sollte, unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 5, auf der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zucht, die Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hunde (GefHuVO NW) vom 21 September 1994 aufbauen.

Kommentar: Einverstanden, mit Ausnahme der von mir vorgebrachten Einwände.


Diese Anforderungen werden in einem Schreiben von der Ethologin Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen unterstützt.

 

Schlußkommentar:

Auch Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen verweist in ihren Abhandlungen stets darauf, wie wichtig die Mensch-Hund-Bindung (Sozialisierung) des Welpen ist.

 

Daher wundert mich:

Mit keinem Wort wird ein Verbot der Massenproduktion gefordert.

Mit keinem Wort wird ein zeitliche Schonfrist für die Zuchthündinnen gefordert. Anscheinend setzt man (wie im Gesetzestext ja schon festgeschrieben auch Seitens des Tierschutzes die Aufzucht von Welpen gleich mit der Produktion von –bedauernswerten- Kälbern. Nur Kälber leben nicht in der Familie!

Mit keinem Wort wird ein Verbot der isolierten Aufzucht von Welpen in Zwingern gefordert.

Mit keinem Wort wird eine Beschränkung der Anzahl der Würfe pro Zuchtstätte und Züchter oder Vermehrer gefordert.

Diese Forderungen sind nicht nur unter dem Aspekt des Tierschutzes zu erheben, sondern vor allem unter den Aspekt des Menschenschutzes unabdingbar.

 

Der Kampf gegen LHV und Rasselisten sollte geführt werden, um wieder Normalität herzustellen, nicht um die Lage ALLER Hunde drastisch zu verschärfen.

Gleichzeitig werden weder Stadt, Land noch Bund X-Millionen herauswerfen, um Heere von ‚Hundetestern‘ ‚Amtsveterinären‘ und ‚Computerfachleuten‘ einzustellen – oder können, möchten Sie das bezahlen?

 

Sie finden einen entsprechenden Entwurf, der auf der alten Hundeverordnung von 94 basiert, jedoch stark bei den Züchtern ansetzt und Stadt, Land, Bund kein Geld kostet auf der Homepage von Tierheim Olpe sowie bei Maukorbzwang (Suche eingeben).

 

Verstehen Sie meine Kommentierung bitte nicht als Angriff sondern als konstruktive Kritik.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mona

 

 

Stellungnahme TH Siegen, Herr Jürgen Voß

Sehr geehrte Frau "Mona",
(wer dies auch sein mag)

vielen Dank für Ihr Engagement und ihre ausführlichen Stellungnahmen.

Ihr Hinweis auf die Stellungnahme von Frau Dr. Eichelberger teile ich zu 100%, dass ist mit Abstand das Beste, was ich jemals darüber gelesen habe und unterstütze dies ausdrücklich.

Die von uns verfassten Anforderungen an ein Landeshundegesetz erheben keinesfalls den Anspruch auf eine detaillierte Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes. Hier sollen lediglich Richtlinien aufgezeigt werden, welche wir für sinnvoll erachten. In einer solchen Richtlinie kann verständlicher Weise nicht auf genaue Umsetzungsmöglichkeiten eingegangen werden. Dies wäre zum derzeitigen Zeitpunkt verwirrend, da zuerst einmal Grundsätzliches zu klären ist, bevor man sich im Detail verliert.

Sie interpretieren in Ihren Anmerkungen bereits Ausführungen hinein, welche unsererseits nicht erwähnt wurden. Ihre Forderung an  Mindestalter oder Höchstalter von Zuchthündinnen beispielsweise wurde von uns in keiner Weise in Frage gestellt. Eine detaillierte Ausführung zu unseren Richtlinien wäre in dieser Hinsicht sogar weitaus restriktiver.

Auch die von Ihnen angesprochenen praktischen Probleme bei der Umsetzung unserer Forderung bei der Weitergabe von Hunden an Dritte sind existent, aber nicht unlösbar. Es muss tatsächlich unbedingt verhindert werden, dass jeder Hinterhofzüchter Hunde an Dritte ohne weiteres weitergeben darf.

Ihre Ausführungen zu unseren Forderungen an eine Genehmigung aller Halter-Hund-Beziehungen kann ich nicht nachvollziehen. Auch interpretieren Sie voreilige Schlüsse hinein. So wie jeder, der zum Führen eines Fahrzeugs eine Genehmigung haben muss, genauso sollte es auch zum Halten von Hunden sein. Das es Übergangsfristen und detaillierte Ausführungen hierzu geben muss ist selbstverständlich.

Dass Sie sich bei den derzeitigen Problemen mit den Details eines Zentralregisters beschäftigen ist mir unverständlich. Sinnvoll ist ein  Zentralregister allemal. Dass Datenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden müssen ist selbstverständlich und muss in grundsätzlichen Richtlinien nicht erwähnt werden.

Zur Sachkunde und Vermittlung nur soviel: Tierschützer beschäftigen sich seit jeher mit der Vermittlung von "passenden" Halter-Hund-Kombinationen. Tierärzte befassen sich seit jeher mit der Behandlung von Tieren. Was glauben Sie, wer von diesen beiden geeigneter wäre? Wie überall gibt es hier auf beiden Seiten Schwarze Schafe, welche nicht geeignet sind. Aber die grundsätzliche Ausrichtung liegt doch hierbei auf der Hand.

Ihre abschließenden Ausführungen sind unzutreffend. Wenn wir fordern, dass verhindert werden muss dass ein Jeder, also auch ein Mensch ohne Fachkenntnis und Verantwortung, sowie einer, der nur am Hund verdienen will, züchten darf, haben wir somit den Grundstein für all Ihre Forderungen gelegt. Jemand, der Fachkenntnis und Verantwortung aufweist, betreibt weder Massenzucht, noch hält er Hunde in Zwingern oder macht andere von Ihnen angesprochene tierschutzrelevante Fehler. Jemand mit diesen Eigenschaften würde streng genommen auf eine Zucht verzichten, solange es in den Tierheimen ausreichend Tiere zur Vermittlung gibt!

Bedauerlich finde ich, dass Sie zum derzeitigen Zeitpunkt mit Ihren Anregungen direkt einen Massenmailverteiler belasten. Wäre es derzeit nicht sinnvoller, sich auf grundsätzliche Richtungen versuchen zu einigen und private Neigungen zurückzustellen? Wir sind gerne bereit,  in einen sachlichen Kontext einzusteigen. Es ist auch sinnvoll die Ergebnisse dieser sachlichen Diskussion im Nachhinein zu veröffentlichen. Eine breite Streuung von einseitigen Formulierungen ist derzeit verwirrend und schadet der eigentlich gemeinsamen Sache. Sie schaden damit denjenigen, die versuchen Verbesserungen herbeizuführen.

Sie sprachen in Ihren Ausführungen das Tierheim Unna an, dazu nur soviel: Es liegt der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits eine Anzeige gegen den Kreis Unna vor. Diese Anzeige wurde von uns, dem Tierheim Siegen, verfasst und gestellt, ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde ebenfalls von uns gestellt. Es ist wichtig die "Schwarzen Schafe" zu erkennen und gegen dieselben vorzugehen.
Virtuelles Geschreie hilft dabei wenig!

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Foß

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Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.
Heidenbergstr. 80
57072 Siegen
http://www.tierheim-siegen.de
Tel: 0271/310620
Öffnungszeiten Tierheim:
Mo,Mi,Do: 15.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr
jeden ersten Sonntag im Monat: 15.00-17.00 Uhr
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12.04.02, 13:37
Irrationales Gedankengut - Hunde und Halter hinter Gitter

Irrationales Gedankengut
Hunde und Halter hinter Gitter

Wenn in Deutschland ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird, dann ist der mit Verordnungen und Vorschriften so vollgestopft, daß letztendlich kein Schwein mehr durchblickt, geschweige denn erfaßt, was eigentlich verordnet oder vervorschriftet wurde. Aber dem kann man abhelfen, indem dann "Auslegungen zu den Verordnungen und Vorschriften" verfaßt werden, die jeder auslegen kann, wie er will. Tja, so sind die Deutschen, gründlich und genau.

Die Kaktusblüte in der Wüstenlandschaft der entworfenen Gesetzentwürfe, verordneten Verordnungen und vervorschrifteten Vorschriften ist der Entwurf des Landeshundegesetzes vom Bundesland Nordrhein-Westfalen, das nunmehr die Länder, Städte und Kommunen in die Pflicht nehmen wird, Freiauslaufflächen für Hunde zu schaffen, wo sich Hunde unangeleint bewegen dürfen, ohne Gefahr zu laufen, damit ordnungswidrig aufzufallen. Anforderungen an diese Freihundeauslaufflächen werden meterhohe Zäune und abschließbare Tore sein, damit sich kein Hund aus Versehen verläuft und angstgeplagte Bürger auf der Straße zerfleischt.

Im Klartext wird sich das Freilaufflächenszenario wohl so abspielen. Da treffen sich American Stafford, Dackel, Mischling, Dogge und Co. im vorbeugenden Strafvollzug und beschäftigen sich zivilisiert miteinander, toben, spielen und tollen herum. Und die lieben Hundehalter können entspannt bei einer Tasse Kaffee dem lustigen Treiben zuschauen, in der Gewißheit, wohl verwahrt zu sein. Hoffentlich verliert keiner den Schlüssel, damit auch alle wieder rauskommen.

Bei soviel irrationalem Gedankengut haben die Verordner und Gesetzer aber wohl einiges nicht bedacht. Wieviel Quadratmeter wird man denn pro Hund veranschlagen, damit aus der Freiauslauffläche keine Kampfhundearena wird ? Welche Öffnungszeiten werden gelten, damit die Hundehalter mit Wuffi nicht Schlange stehen müssen, um in stark frequentierten Spitzenzeiten, wie z. B. am Wochenende, Wuffi zu seinem Recht kommen zu lassen ? Wieviel Hunde dürfen sich auf einmal frei bewegen, ohne daß es zu vorprogrammierten Konflikten unter Hunden und Haltern kommt ? Wer wird die Freiauslaufflächen reinigen oder soll man irgendwann nur noch in den verrichteten Geschäften stehen ? Und vor allem, WER SOLL DAS BEZAHLEN ? Länder, Städte und Kommunen ? Oder Hundehalter ?

Schon das Wort "Freiauslauffläche" ist Hohn und nur der aberwitzige Versuch, per Gesetzentwurf im Vorfeld als "groß und gefährlich" deklarierte Hunde zwecks Problembeseitigung wegzuschließen. Warum wird nicht gleich ein eigener Staat nur für Hunde und Hundehalter gegründet ? Wir bauen darum dann eine große Mauer, der effektivste Weg, um Hunde vor verordnungswütigen Machtgrößen zu schützen. Und dann sind wir endlich da, wo alle immer hinwollten, bei einer friedlichen Ausgrenzung von Tier/Mensch und Mensch.

Oder wir schaffen Freiauslaufflächen für Politiker mit meterhohen Zäunen, in denen sie ihre politischen Wahnvorstellungen ausleben können und raus lassen wir sie erst, wenn sie für Hund und Mensch keine Gefahr mehr darstellen.

Wir danken der Natur für die Vielfalt der Arten, nur eine macht uns immer wieder Sorgen. Ein Säugetier, bei dem wir manchmal den Eindruck haben, daß die Evolution stehengeblieben sein muß, ein vernunftbegabtes Wesen mit dem Namen "Mensch".

Annett Blunk
Redaktion www.DogInstinkt.de
eMail: Redaktion@DogInstinkt.de

Tina Hille
Redaktion www.ZERGportal.de
eMail: Redaktion@ZERGportal.de

 

11.04.02, 23:28
Stellungnahme Dr. Helga Eichelberg zum Entwurf eines Hundegesetzes NRW

Stellungnahme Dr. Helga Eichelberg zum Entwurf eines Hundegesetzes NRW

 

An den
Präsidenten des Landtages NRW
Herrn Ulrich Schmidt
Postfach 10 11 43

40002 Düsseldorf


10. April 2002

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zum 19. April 2002 bin ich zu einer öffentlichen Anhörung vor den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz des Landtages Nordrhein-Westfalen geladen und gleichzeitig um die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf eines Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westlaen gebeten worden. An der Anhörung kann ich leider aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Eine detaillierte Stellungnahme ist von mir ebenfalls nicht zu erwarten und zwar aus zwei Gründen:

1. Das Gesamtkonzept, das diesem Gesetzentwurf zu grunde liegt, halte ich für so grundlegend falsch, dass ich es bei dieser Aussage belassen möchte. Es macht wenig Sinn, den verzweifelten Versuch zu unternehmen, hier und da ein wenig nachbessern zu wollen, wenn die Grundaussage nicht stimmt, dass sich nämlich die Gefährlichkeit eines Hundes aus seiner Rassezugehörigkeit bzw. aus seinem Körpergewicht oder seiner Widerristhöhe ergibt. Ich möchte dies nicht ein weiteres Mal detailliert darstellen, lege aber diesem Schreiben eine meiner zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema bei.

2. Es ist inzwischen so unübersichtlich viel und gebetsmühlenhaft sich wiederholend zu dem Problemkreis des "gefährlichen Hundes" geschrieben und gesagt worden, dass ich es für ausgeschlossen halte, hier noch irgend eine neue Idee entwickeln oder einbringen zu können. Das einzige, was mir hierzu noch einfällt, ist der Vorschlag, alles bisher Geschriebene in Ruhe zu lesen, sachbezogen zu diskutieren und dann einen zweckdienlichen Entwurf zu erstellen. Jede weitere Stellungnahme, die immer wieder zu einer Wiederholung vorhergehender Stellungnahmen gerät, ist verlorene Zeit.

Einige Fragen, die mich nicht nur beschäftigen, sondern irritieren und vielleicht sogar ängstigen, möchte ich dennoch ansprechen:

Wie ist es möglich, dass sich in einer Zeit, in der wirklich große Probleme anstehen, Menschen, die Verantwortung für die Gesellschaft tragen, jahrelang und offenbar unverdrossen mit einem Randproblem beschäftigen, dass angesichts des täglichen Wahnsinns, der unser Leben begleitet, überhaupt nicht bemerkt würde, wenn wir es nicht künstlich bemerkenswert machten? Es möge niemand den Vorwurf erheben, mich ließen von Hunden getötete Kinder kalt. Aber wir bewegen uns hier in einem Gefährdungsbereich, der nicht einmal in Promille zu berechnen ist. Wie wäre es, wenn die durch diese lächerlichen Hundeverordnungen gebundenen Schaffenspotentiale freigesetzt würden und für den Schutz von Tausenden misshandelter, missbrauchter und im Straßenverkehr getöteter Kinder eingesetzt werden könnten?

Wie ist es möglich, dass allen Ernstes Wissenschaftler aufgefordert werden, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, der nach wie vor die Gefährlichkeit eines Hundes an falschen Kriterien fest macht, obwohl in sämtlichen wissenschaftlichen Gutachten, die Ihnen vorliegen, dieses als falsch dargestellt und begründet wurde? Weshalb werden wir gefragt, wenn die Antwort gar nicht interessiert und wenn die weltweit einhellige Meinung zu dieser Frage keinerlei Entscheidungshilfe darstellt? Dieser Vorwurf ist nicht die Reaktion eines beleidigten Menschen, der seine Meinung nicht durchsetzen konnte. Es ist vielmehr das Entsetzen darüber, mit welcher Ignoranz Lehrmeinungen bei der Entstehung von Gesetzesvorlagen außer Acht gelassen werden.

Wie ist es möglich, dass niemandem auffällt, wie unnötig ein Landeshundegesetz ist, da das gesetzliche Instrumentarium unseres Staates ausreicht, um Menschen vor dem gefährlichen Paar Mensch-Hund zu schützen. Tun wir doch bitte nicht so, als sei diese Gesellschaft plötzlich vor Hunden zu schützen, denn die Hunde sind noch genau so, wie wir sie seit Jahrhunderten kennen. Zu schützen ist die Gesellschaft vor dem völlig durchgeknallten Menschentyp, der seinen Hund zum Killer deformiert hat. Ein "Hundegesetz" brauchen wir nur dann, wenn wir weiterhin am eigentlichen Problem vorbei arbeiten wollen, wenn wir den normalen Hundehalter kriminalisieren wollen und wenn wir Hunderassen oder Hundetypen diskriminieren wollen.

Wie ist es möglich, dass zur Verteidigung dieses Gesetzentwurfes argumentiert wird, es sei nicht richtig, dass ein Hund erst beissen müsse, um seine Gefährlichkeit zu zeigen. Ja, wie denn anders? Wenn er nicht beisst, ist er auch nicht gefährlich. Im übrigen ist vernünftigerweise gerade dieser Grundsatz die Basis sämtlicher Bestrafungen in unserem Staat: Ein Mörder muss erst morden, um als Mörder wahrgenommen zu werden und ein Vergewaltiger muss erst vergewaltigen, um als Vergewaltiger erkannt zu werden. Käme den verantwortlichen Politikern der Vorschlag, alle Männer hinter Gitter zu bringen, nur weil sie potentielle Vergewaltiger sind, nicht auch etwas absonderlich vor?

Im übrigen stellt sich die Situation im Falle des Hundes als Verursacher von Unfällen noch differenzierter dar, als dies beim menschlichen Kriminellen der Fall ist: Natürlich stellt ein Hund ein grundsätzliches Gefahrenpotential dar, denn er hat Zähne. Gleiches gilt aber auch für das Auto, denn es besitzt einen Kraftmotor und gleichermaßen für das Küchenmesser, denn es weist eine scharfe Klinge auf. Alle drei Werkzeuge, und der Hund ist ein solches, werden aber erst gefährlich, wenn der eigentliche Täter, nämlich der Mensch, sie zweckentfremdet verwendet und ihr Gefahrenpotential missbraucht. Wir werden also begreifen müssen, dass wir uns zur Abwendung von Gefahren für den Menschen viel mehr auf den Hundepartner "Mensch" zu fokussieren haben, als auf den Menschenpartner "Hund".

Im übrigen ist die Behauptung, dass ein Hund erst getötet oder schwer verletzt haben müsse, um als gefährlich ausgemacht zu werden, in den weitaus meisten Fällen falsch, denn Recherchen zeigen immer wieder, dass ein Hund nicht von einem Moment zum anderen vom lieben Streicheltier zur tötenden Bestie mutiert. Schwere Unfälle mit Hunden haben in der Regel eine Vorgeschichte. Ich hielte es aus diesem Grunde für extrem wirksam im Sinne einer Schadensvermeidung, wenn Beamte der Ordnungsämter sich zukünftig an den Treffpunkten zweifelhafter Mensch-Hund-Paare umsähen, statt ganz normale, aber große, schwere oder bestimmten Rassen zugehörige Hunde zu verwalten. Derartige Treffpunkte gibt es in allen größeren Kommunen. Mit Ausnahme der Ordnungsämtler kennt sie jeder Bürger.

Wie ist es möglich, dass ein Landtagsausschuss, in dessen Zuständigkeit auch der Tierschutz gehört, einen Gesetzentwurf vorlegt, der ohne Zweifel tierschutzrelevante Maßnahmen enthält? Wie, frage ich mich, nun nicht mehr nur ängstlich, sondern voller Angst, mag es wohl in anderen Sparten der Politik zugehen, von denen ich nichts verstehe; und das sind die meisten? Sind etwa die aufgestellten Spielregeln, nach denen mein Leben in der Gesellschaft abläuft, ausnahmslos durch Ignoranz und Sinnlosigkeit gekennzeichnet?

Wie ist es möglich, dass sich niemand auf die einfachsten und realisierbaren Wege besinnt, um die Gefahr, die für Menschen von Hunden ausgehen kann, zu minimieren? Hierzu gehörte ein recht unkompliziertes Instrumentarium, nämlich

- die Kennzeichnungspflicht für sämtliche Hunde,
- die Haftpflichtversicherung für sämtliche Hunde,
- der Sachkundenachweis für Hundehalter
- das frühe Einschreiten der Ordnungsämter bei relevanten Auffälligkeiten

und schließlich im Falle des schweren oder gar tödlichen Unfalles

- das Töten des Tieres
- eine Freiheitsstrafe für den Halter, denn bezahlen kann er in der Regel ohnehin nicht und
- ein lebenslanges Haltungsverbot für Hunde.

Natürlich wird es auch mit diesen Maßnahmen nicht gelingen, jedes Unglück abzuwenden. Es ist aber unschwer vorhersagbar, dass die Wirksamkeit im Gegensatz zu dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Vielfaches erfolgversprechender sein wird.

Das Land Nordrhein-Westfalen war mit seiner alten "Gefahr-Hunde-Verordnung" beispielhaft und führend , wenn man im Kanon der Hundeverordnungen der Länder eine Scala mit einer Graduierung von "angemessen und vernünftig" bis "unangemessen und unvernünftig" angelegt hätte. Nun führt es wieder, aber jetzt von der hinteren Seite!

Das Bemühen, die Bürger vor gefährlichen Hunden zu schützen, ist inzwischen zu einem durch und durch peinlichen Selbstläufer degradiert worden. Mit diesem Gesetzentwurf ist es gelungen, ein an sich ernstes Problem ins Lächerliche umzukehren. Und das ist der Sache sicher nicht dienlich. Ich besitze genügend politische Erfahrung, um zu wissen, dass diese momentane Schieflage nicht mit einem Handstreich in vernünftige Bahnen gelenkt werden kann. Es sollte aber um der Sache willen unser aller Bestreben sein, in vertretbaren Schritten zu einem Weg zurück zu kehren, der realisierbar und dem Problem angemessen ist. Ich werde mich sehr freuen, wenn ich dem Landtagsausschuss bei dieser sicher nicht leichten Aufgabe helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helga Eichelberg


11.04.02, 22:51
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