Das im SUPER SONNTAG der vergangenen Woche veröffentlichte Interview mit
Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel sorgte für heftige Reaktionen:
Zahlreiche Briefe und E-Mails aus ganz Deutschland erreichten unsere Redaktion.
Wie empört die Hundefreunde darüber sind, dass Püchel vier Hunderassen als
sogenannte "Kampfhunde" langsam aussterben lassen möchte, zeigen die
folgenden Auszüge aus einigen Leserbriefen.
Purer Aktionismus
Es ist sehr erfreulich, dass die Redaktion des SUPER SONNTAG die vom
Innenminister Herrn Püchel vorgelegte Landeshundeverordnung zum Anlass nimmt,
an Hand von Fakten für die Öffentlichkeit einiges richtig zu stellen.
Nicht der Hund, egal welcher Rasse er angehört, ist der "Sündenbock",
sondern der Mensch, dem die Erziehung eines Hundes obliegt. Die
"Ausrottung" bestimmter Hunderassen wird das Problem im Umgang mit dem
Hund nicht lösen.
Die Politik beziehungsweise die derzeit Verantwortlichen betreiben puren
Aktionismus. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass Herr Püchel Wahlkampf
betreibt auf Kosten der Hundehalter und -züchter.
Die vorgestellte Landeshundeverordnung ist in ihrer Widersprüchlichkeit
rechtswidrig. Ich bin für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung. Dafür
bleibt viel zu tun.
Ganz nebenbei bemerkt: Hunde sind doch Freunde, Helfer und Beschützer von
Menschen, ja sogar "Steuerbürger", die einzigen aus dem Tierreich...
Reinhard Hänsch,
Seegrehna
Der Mensch ist verantwortlich
Als erstes möchte ich mich bei Herrn Marchewka und seinen Redakteuren bedanken.
Denn sie haben mit gutem Wissen und Recherchen dem Herrn Püchel nachgewiesen,
dass die neue Hundeverordnung (...) ohne jede Sachkenntnis beschlossen wurde.
(...)
Falls Sie es, Herr Minister Püchel, noch nicht kapiert haben sollten: Es ist
der Mensch, der verantwortlich für die Erziehung und richtige Haltung dieser
von Ihnen verbotenen Hunderassen ist.
Es ist mir noch nie zu Ohren gekommen, dass diese Hunderassen verantwortlich
sein sollten für Terror, Drogen, Kriminalität usw. Es gibt nur eine gefährliche
Art auf diesem Planeten, und das ist einzig und allein der Mensch.
Ich möchte Sie bitten (...), diese neue Verordnung in den Müll zu werfen und
sich mit kompetenten Fachleuten und verantwortungsbewussten Hundehaltern (...)
eine neue, sinnvolle, gerechte, ausgewogene und sachbezogene Verordnung zu
schaffen.
Denn durch die jetzige Verordnung werden die illegale Züchtung und der illegale
Handel durch kriminelle Elemente erst richtig gefördert.
Dirk Lange, Wittenberg
Zustände verbessen
Viele liebe Grüße aus Niedersachen, Ihren Artikel betr. Hundeverordnung haben
wir mit großer Freude gelesen. Dies scheint der erste Bericht dieser Art seit
etwa eineinhalb Jahren zu sein, der nicht auf puren Sensationsjournalismus
setzt.
Dafür möchte wir Ihnen danken, in der Hoffnung, dass sich Ihre Kollegen der übrigen
Presse ein Beispiel daran nehmen. Nur auf diese Art und Weise werden die unerträglichen
Zustände zugunsten der Menschen und so genannten Kampfhunde verbessert.
Mit tierliebem Gruß aus Raddestorf Marion Dank, Jost Liebewirth und
"Staatsfeind" Jason
Noch keine Antwort
Sehr geehrter Herr Marchewka, sehr geehrter Herr Gorsboth, als Kollege (ich bin
selbst Redakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung) möchte ich Sie zu Ihrem
überaus informativen ... Artikel beglückwünschen.
Als Vorsitzender eines Vereins, der sich im vergangenen Jahr gegründet hat, um
den von Ihnen so trefflich geschilderten "Kampfhunde"-Gesetzgebungs-Irrsinn
zu stoppen, möchte ich mich darüber hinaus von Herzen für diesen fundierten,
sachlichen und in allen Teilen völlig richtigen Artikel bedanken.
Ich schicke Ihnen in der Anlage einen Brief, den ich jüngst an Innenminister Püchel
geschrieben habe, auf den ich jedoch bislang leider (noch?) keine Antwort
erhielt.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen Ihr Harald Wiegand (per E-Mail)
Endlich Aufklärung!
Herzlichen Dank für diesen objektiven und von Fachwissen zeugenden Artikel.
Endlich mal eine Zeitung, der es um Aufklärung und nicht um Hetze geht.
Dr. Evelyn Allhoff, Tylsen
(per E-Mail)
Willkür der Behörden
Ich möchte mich ganz herzlich für die objektive Berichterstattung bedanken,
die auch mal uns seriöse Hundebesitzer erfreut, die sich jetzt mit der
unseligen Willkür der Behörden auseinandersetzen müssen, und die nicht an reißerischen
auflagenbringenden Unwahrheiten festhalten und dabei die Tatsachen aus den Augen
verlieren. Vielen vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Rodienke (per E-Mail)
Sachlich fundiert
Mit großem Interesse habe ich Ihren Bericht über das Interview zwischen Ihnen
und Herrn Innenminister Dr. Püchel gelesen. Auf diesem Wege möchte ich mich
bei Ihnen herzlich für Ihre sachlich fundierte und objektive Berichterstattung
bedanken - in den heutigen Zeiten und einer, sich ebenso im harten Wettbewerb
wie auf Quotenjagd befindlichen Medienlandschaft eher eine Seltenheit.
Freundliche Grüße Sabine Winklmann, 40764 Langenfeld / Rhld. (per E-Mail)
Auf Seite des "Feindbildes"
Im Internet bin ich auf Ihre Berichte über "Kampfhunde" bzw.
"Hundeverordnung" gestoßen. BRAVO zu Ihren Artikeln im Zusammenhang
mit der Verteufelung bestimmter Hunderassen und den politischen
"Argumenten" zur Verteidigung der Rasselisten.
Es tut gut, auch einmal eine kritische Berichterstattung zu lesen, die sich auf
die Seite des (von BILD und Politikern) geschaffenen "Feindbildes"
stellt und mit Sachargumenten auseinandersetzt. So etwas liest man viel zu
selten.
Danke an die/den Schreiber(in) und die Redaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Heil(per E-Mail)
Mut zur unpoluären Meinung
Ich bin Systemingenieur und Halter eines Hundes (aus dem Tierheim geholt). Auch
mein Hund hat die "falsche Rasse" und wird diskriminiert.
Ich freue mich sehr, dass Sie diese sachliche, objektive Berichterstattung über
die unsägliche Hundeverordnung gemacht haben. Für Ihre Unabhängigkeit und
Ihren Mut, diese unpopuläre Meinung zu vertreten, möchte ich Ihnen meine
Bewunderung und meine Anerkennung aussprechen.
Leider ist eine eigene Meinung, wie Sie sie haben, in der deutschen
Presselandschaft zur Mangelware geworden. Ganz offensichtlich haben Sie tatsächlich
recherchiert und Fakten zusammengetragen, bevor Sie das Thema gebracht haben.
Das ist man leider von nur sehr wenigen Jornalisten gewohnt.
Liebe Grüße
Andreas Schmidt(per E-Mail)
Sachlich recherchiert
Ganz, ganz herzlichen Dank und Anerkennung für Ihre journalistische Leistung
zum Thema Kampfhunde. Hier ist endlich einmal sachlich recherchiert worden.
Damit heben Sie sich wohltuend von Ihren Kollegen ab, die versuchen, mit reißerisch
aufgemachten Beiträgen die Auflagen zu steigern.
Mit besonders freundlichen Grüßen aus der Eifel
Karin Hofmann(per E-Mail)
Ehrlich und objektiv
Ich las soeben Ihre Berichte bezüglich Ihres Gespräches mit Herrn Püchel.
Daraufhin möchte ich mich bei Ihnen aufrichtig für Ihre ehrliche und objektive
Berichterstattung bedanken.
Man hat in den letzten zwei Jahren bereits soweit gelernt, mit einseitiger,
hetzerischer Berichterstattung umzugehen, dass man sie fast gar nicht mehr
bemerkt.
Daher fällt diese Ihre Art der Berichterstattung derart positiv auf, daß ich
nicht umhin kann, Ihnen zu schreiben. Ich denke, ich spreche im Namen aller
gelisteten Hunde und deren Halterinnen und Haltern in Deutschland, wenn ich
Ihnen dafür meine Anerkennung ausspreche.
Die Menschen, welche vor Hunden geschützt werden wollen, sollten dies auch, nur
wissen sie es nicht.
Viele Grüße,
Christian Schmidt & Don der Rottweiler(per E-Mail)
"Der wirkliche Verdruss bei der Menschheit ist der Umstand, dass sie vom
Affen abstammt, und nicht vom Hund."
11 Hunde aus grauenhafter Haltung befreit c/o ZERGportal M. Kad (Sachsen)
In den Morgenstunden des 12.04.02 trafen sich Ordnungsamt, Veterinäramt,
Tierarzt, Gemeindeverwaltung, TSV und Tierheim auf einem verlassenem Grundstück
in der Nähe von Wurzen (Sachsen) um dort ca. acht Hunde aus nicht artgerechter
Haltung zu befreien. Was uns dort erwartete übersteigt die Vorstellungskraft. In
einem verlassenem Betriebsgelände, besser in einer dort stehenden Halle,
vegetierten 12 Hunde (darunter vier Welpen) dahin. Keiner der Hunde ließ sich
ohne Probleme händeln und anfassen. Der Einsatz des mitgeführten
Betäubungsgewehres kam nicht in Frage, da die Hunde in dieser Müllhalde zu viele
Versteckmöglichkeiten hatten. So blieb nur "Handarbeit" mit Verletzungen auf
beiden Seiten. Bilder und weitere Dokumentationen finden Sie hier --> weiter
anbei eine Kommentierung der Unstimmigkeiten in Ihrer veröffentlichten
'Anforderung an ein Landeshundegesetz'.
Weiterhin die Absage von Frau Dr. Helga Eichelberger an den Präsidenten des
Landtages NRW vom 10.04.02, in der Anforderungen an eine Landeshundeverordnung
ganz klar und deutlich auf den Punkt gebracht werden.
Bemerkenswert, wie klar und deutlich hier belehrungsresitenten Politikern eine
Absage erteilt wird. Bewunderswert die Weigerung als Alibifunktion für Dummheit
und Arroganz zu dienen.
Frau Dr. Eichelberger setzte damit ein Beispiel, dem Kynologen, Tierärzteschaft,
Tierschutzverbände- und Heime, Zucht- und Sportverbände ebenso wie ihre
Dachorganisationen folgen sollten. Beispielhaft für alle verantwortungsbewußten
Hundebesitzer und ihre Familien sowie für alle, die begriffen haben, dass hier
nicht nur das lebenswerte Leben von Hunden zur Diskussion steht, sondern die
freiheiltichen Bürgerrechte von 5 Millionen Hundehaltern und ihrer Familien.
Zum Schutz von Mensch und Tier muss verhindert werden, dass Hunde
durch fehlende Sachkenntnis, Unverantwortlichkeit oder Profitgier von Züchter,
Halter und Händler ihr angeborenes Wesen derart verändern, dass eine
unmittelbare oder potentielle Gefahr von ihnen ausgeht. Es ist von einer rasse-
gewichts- oder größespezifischen Einteilung in gefährlich, potentiell gefährlich
oder ungefährlich abzukommen und statt dessen eine
individuelle, fachkompetente Beurteilung vorzunehmen. Es muss ferner
gewährleistet werden, dass die durch fehlende Regelungen der Vergangenheit
derzeit noch existierenden, als tatsächlich gefährlich anzusehenden
Halter-Hund-Beziehungen angemessen kontrolliert, mit Auflagen versehen, oder
aufgelöst werden.
Kommentar:
Einverstanden
Folgende
Anforderungen sollte ein Landeshundegesetz aufweisen, um den genannten
Ansprüchen zu genügen:
1. Es
muss verhindert werden, dass ein Jeder, also auch ein Mensch ohne Fachkenntnis
und Verantwortung, sowie einer, der nur am Hund verdienen will, züchten darf.
Kommentar:Einverstanden
– allein es fehlt hier eine umsetzbare Regelung.
Verweise auf den Entwurf
eines paktikablen Heimtierzucht- und Schutzgesetzes
sind u. a. auf der Homepage von Tierheim-Olpe zu
finden!
Jede Zucht muss
behördlich genehmigt und überwacht werden. Lediglich eine Mitgliedschaft des
Züchters in einem Dachverband ist hier keinesfalls ausreichend.
Kommentar: WievielAmtsveterinäre sollen die Städte denn dafür einstellen?
Wer soll deren Gehälter bezahlen?
Nach welchen Kriterien sollen sie prüfen?
Die bisherigen sind ja wohl indiskutabel, was gerade im Bereich der
Tierschutzarbeit anhand der gewerblichen und nichtgewerblichen bereits
auffällig gewordenen Züchter u. Vermehrer bekannt
sein dürfte.
(Oder wurden etwa im jahrelangen Vorfeld z. B. bei der Verfolgung
der ‚Tierquälerei in Unna‘ weder Ordnungsamt noch Veterinäramt eingeschaltet?)
Die Züchter in einem Dachverband dürften
genau die Gruppe sein, die
a.tierschutzrelevant
am unauffälligsten sind.
(Oder sollte plötzlich die Mehrheit der Tierheimhunde aus
tätowierten, gechipten Rassehunden bestehen. Diese
Kriterien werden auch von den Zuchtverbänden außerhalb des VDH angesetzt)
b.aber
leicht angreifbar, da bereits gemeldet und registriert
c.Die Vermehrer von Hunden (Rasse wie Mischungen) wurden in der
Vergangenheit verschont und werden es auch nach diesen Kriterien!
Die neuen vom Tierschutz
bejubelten und mitinitiierten Richtlinien zur Hundehaltung und Zucht
widersprechen eklatant z. B. den Ausführungen von Dr. D. Feddersen-Petersen,
ebenso wie den Richtlinien der Zuchtverbände innerhalb und außerhalb des VDH
(Ausnahme SV).
„Ab der 10. Zuchthündin 1 Aufsichtsperson. Kann
auch eine 320 Euro-Kraft sein mit 2-Std.-Tag. Die Hündinnen können/dürfen ab
dem 6. Lebensmonat jedes Jahr 2 Würfe aufziehen bis zum Tod oder ihrer
Unproduktivität. Die menschliche Zuwendung für Zuchthündinnen und Sozialisierung
von Welpen kann mit der Stoppuhr nachgehalten werden.
Ein Mindesthalter oder Höchstalter zur in diesen Fällen wirtschaftliche Ausbeutung der Tiere suche ich vergeblich.
Wie auch andere aus meiner Sicht tierschutzrelevante Regelungen zum Schutze der
Hunde und damit der Menschen fehlen“.
DIES wird Seitens Ihrer
Anforderungen an ein Landeshundegesetz in keinster Weise auch nur in Frage
gestellt!
2. Es muss verhindert werden, dass ein Jeder, also auch ein
Mensch ohne Fachkenntnis und Verantwortung, sowie einer, der nur am Hund
verdienen will, Hunde an Dritte abgeben darf.
Kommentar:
Einverstanden
Jede Weitergabe
von Hunden an Dritte muss behördlich genehmigt und überwacht werden.
Hierbei sollten
insbesondere die diesbezüglich erfahrenen, behördlich anerkannten Tierheime des
Landes berücksichtigt werden. Lediglich eine Mitgliedschaft des Händlers in
einem Dachverband ist hier keinesfalls ausreichend.
Kommentar: Wie
bitte soll das denn verstanden, besser gesagt umgesetzt werden?
Beispiel: In NRW liegt ein Wurf, bereits vom 1. Läufigkeitstag bis
zur tierärztlichen- und Verbandsabnahme/Kontrolle in der 8. Lebenswoche
tierärztlich betreut, in der Familie aufgezogen, vom Verband und dem
Haustierarzt kontrolliert, geimpft, gechipt usw. usw.
Also ist dann der zuständige Amtsveterinär zu
befragen, ob er damit einverstanden ist, dass die bereits 4
mal aus Bayern, Österreich, Schweiz usw. angereisten Welpeninteressenten
diesen Welpen auch erhalten dürfen?
Oder ist es dahingehend zu verstehen, das der Amtstierarzt aus NRW
ein Amtshilfegesuchen an den zuständigen Amtstierarzt in Bayern stellt, welches
dieser dann irgendwann bearbeiten und beantworten kann?
Wie ist dann im Fall des europäischen Auslandes oder Übersee zu
verfahren?
Sind Anfragen über die Konsulate bereits irgendwie festgeschrieben?
Eh diese Amtswege abgehandelt wären, ist aus dem Welpen ein Junghund
in der besten Flegelphase geworden und der optimale Weg: den Welpe mit 9 –12
Wochen in seine neue Familie zu integrieren verbaut.
Oder können die behördlich anerkannten Tierheime diese Aufgabe der
Kontrolle des neuen Heimes des Welpen bundes- und staatsweit übernehmen?
Vor allem: Innerhalb garantiert kurzer Fristen und nicht nach 8
Monaten.
3. Es müssen alle Halter-Hund-Beziehungen, unabhängig von Rasse
und Größe des Hundes, behördlich genehmigt und gemeldet sein.
Kommentar:Also im Klartext fordern Sie, dass alle in der Bundesrepublik
lebenden Hundebesitzer mit ihren Hunden zu einem (teils sehr teuren) Wesenstest
erscheinen antreten müssen. Rund 5 Millionen Hunde mit Besitzern bzw.
Familienangehörigen????
Ab welchen Alter?
Bis welchem Alter?
Wie
sind Übergangsfristen zu regeln?
Oder muß meine 12jährige plötzlich Maulkorb tragen und hat
Leinenzwang bis sie in zwei Jahren mit 14 Jahren dann auf ihre Gefährlichkeit
getestet werden kann?
Die Hunde
müssen ferner mit einem Mikrochip gekennzeichnet
Kommentar:Mikrochip ist bereits festgeschrieben.
Wichtiger wäre die
gesetzliche Vorschrift einer Haftpflichtversicherung.
und in einem
der anerkannten Zentralregister registriert werden.
Kommentar:Für welchen Bereich gilt dieses
Zentralregister?
Wer führt dieses Zentralregister?
Wer finanziert dieses
Zentralregister?
Wer meldet welche Daten zu
diesem Zentralregister?
Wer hat Zugriff auf personenbezogene
Daten dieses Zentralregisters?
Wie sollen die welpen/hundebezogenen Daten zur
Meldung an dieses
Zentalregister aufgebaut sein?
(dürfte bei den Mischungen Vater unbekannt oder undefinierbar etwas
schwierig werden)
Jemand, der einen Hund, gleich welcher Rasse und Größe,
halten möchte, hat die notwendige Sachkunde nachzuweisen. Zum Nachweis der
Sachkunde sollten insbesondere behördlich überwachte Tierheime und anerkannte,
behördlich zu überwachende Hundeschulen hinzugezogen werden.
Kommentar:Wer letztendlich die Korrektheit eines Fragebogens zur
Hundehaltung überprüft ist irrelevant.
Wichtiger wäre, wer einen kynologisch
korrekten Fragebogen zur Sachkunde erstellt sowie Sicherzustellen ist, dass
diese Fragestellungen gleichbleibend für alle Probanten Geltung haben.
Selbst dass in Deutschland seit 87 Kupierverbot herrscht, hat sich
anscheinend noch nicht herumgesprochen oder soll ich die Beurteilung des
Ohrenspiels eines Dt. Schäferhundes als provilaktische
Gefahrenabwehr verstehen, die Mehrheit der Hunde ist unkupiert sowie weitere
eklatante Mißgriffe.
Die
Beantwortung öffentlich bekannter Fragebögen, oder Dialoge der Halter mit
Tierärzten, sind hierfür nicht ausreichend geeignet.
Kommentar:Nochmals, wo sollen diese besser als Tierärzte qualifizierten
Personen plötzlich herkommen????
Fakt ist doch wohl, dass der Haustierarzt, der die
Hunde (Zuchthündin, Welpen) und deren Lebensumstände (Unterbringung beim Halter
oder Züchter) kennt, diese wohl besser beurteilen kann als ein im
Schnelldurchgang geschultes Mitglied eines Tierschutzvereins, welches zum
Beispiel weder die rassetypischen Verhaltensmuster noch die Kriterien einer
gesunden (HD, Augen usw.) Zucht beurteilen kann.
Hier ist der Haustierarzt auch gegenüber dem
Amtsveterinär im Vorteil, da ihm die betroffenen und zu beurteilenden Hunde
kontinuierlich bekannt sind und nicht nur als eine Momentaufnahme dargestellt
werden und dies ist bei den meisten Verbandszuchten innerhalb und außerhalb des
VDH der Fall (Ausnahme SV).
Diese Sachkunde
sollte bei der Vermittlung von Halter-Hund-Beziehungen, welche aus den nach
Punkt 2 stammenden Quellen zusammen geführt werden, direkt von den behördlich
anerkannten Vermittlungsquellen vorgenommen werden können und insbesondere die
individuelle Halter-Hund-Kombination berücksichtigen.
Kommentar:Was bitte habe ich den plötzlich unter ‚behördlich anerkannte
Vermittlungsstellen‘ zu verstehen?
Haben diese ‚behördlich anerkannten Vermittlungsstellen?‘ so viel und vor allem so hochqualifiziertes (zumindest
erheblich besser geschultes und ausgebildetes Personal als die
Tierärzteschaft), um landesübergreifend, teils staatsübergreifend die Halter-Hund-Kombination zwischen
einem zu erwerbenden Welpen und seiner künftigen Familie zu überprüfen und zu
beurteilen?
Weiterhin siehe Kommentierung zu Punkt 2.
4. Es ist darauf zu achten, dass Tierschutzgesichtspunkte
insgesamt stärker berücksichtigt werden, da nur durch sachkundigen und
artgerechten Umgang mit Hunden ein ausgeglichenes, für Mensch und Tier
ungefährliches Wesen der Tiere gewährleistet werden kann.
Kommentar:
Einverstanden
5. Eine Beurteilung der Gefährlichkeit einer
Halter-Hund-Beziehung ist individuell zu erstellen und darf nicht auf rasse-
gewichts- oder größespezifischen Vorgaben beruhen.
Kommentar: Einverstanden
6. Ein Landeshundegesetz sollte, unter Berücksichtigung der
Punkte 1 bis 5, auf der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zucht, die
Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hunde (GefHuVO NW) vom 21 September 1994 aufbauen.
Kommentar:
Einverstanden, mit Ausnahme der von mir vorgebrachten Einwände.
Diese Anforderungen werden
in einem Schreiben von der Ethologin Frau Dr. Dorit Urd
Feddersen-Petersen unterstützt.
Schlußkommentar:
Auch Frau Dr.
Dorit Feddersen-Petersen verweist in ihren Abhandlungen stets darauf, wie
wichtig die Mensch-Hund-Bindung (Sozialisierung) des Welpen ist.
Daher wundert
mich:
Mit keinem Wort
wird ein Verbot der Massenproduktion gefordert.
Mit keinem Wort
wird ein zeitliche Schonfrist für die Zuchthündinnen
gefordert. Anscheinend setzt man (wie im Gesetzestext ja schon festgeschrieben
auch Seitens des Tierschutzes die Aufzucht von Welpen gleich mit der Produktion
von –bedauernswerten- Kälbern. Nur Kälber leben nicht in der Familie!
Mit keinem Wort
wird ein Verbot der isolierten Aufzucht von Welpen in Zwingern gefordert.
Mit keinem Wort
wird eine Beschränkung der Anzahl der Würfe pro Zuchtstätte und Züchter oder Vermehrer gefordert.
Diese
Forderungen sind nicht nur unter dem Aspekt des Tierschutzes zu erheben,
sondern vor allem unter den Aspekt des Menschenschutzes unabdingbar.
Der Kampf gegen
LHV und Rasselisten sollte geführt werden, um wieder Normalität herzustellen,
nicht um die Lage ALLER Hunde drastisch zu verschärfen.
Gleichzeitig
werden weder Stadt, Land noch Bund X-Millionen herauswerfen, um Heere von
‚Hundetestern‘ ‚Amtsveterinären‘ und
‚Computerfachleuten‘ einzustellen – oder können, möchten Sie das bezahlen?
Sie finden einen
entsprechenden Entwurf, der auf der alten Hundeverordnung von 94 basiert,
jedoch stark bei den Züchtern ansetzt und Stadt, Land, Bund kein Geld kostet
auf der Homepage von Tierheim Olpe sowie bei Maukorbzwang (Suche eingeben).
Verstehen Sie
meine Kommentierung bitte nicht als Angriff sondern als konstruktive Kritik.
Mit freundlichen
Grüßen
Mona
Stellungnahme TH Siegen, Herr Jürgen Voß
Sehr geehrte Frau "Mona",
(wer dies auch sein mag)
vielen Dank für Ihr Engagement und ihre ausführlichen Stellungnahmen.
Ihr Hinweis auf die Stellungnahme von Frau Dr. Eichelberger teile ich zu 100%,
dass ist mit Abstand das Beste, was ich jemals darüber gelesen habe und
unterstütze dies ausdrücklich.
Die von uns verfassten Anforderungen an ein Landeshundegesetz erheben
keinesfalls den Anspruch auf eine detaillierte Ausarbeitung eines
Gesetzentwurfes. Hier sollen lediglich Richtlinien aufgezeigt werden, welche wir
für sinnvoll erachten. In einer solchen Richtlinie kann verständlicher Weise
nicht auf genaue Umsetzungsmöglichkeiten eingegangen werden. Dies wäre zum
derzeitigen Zeitpunkt verwirrend, da zuerst einmal Grundsätzliches zu klären
ist, bevor man sich im Detail verliert.
Sie interpretieren in Ihren Anmerkungen bereits Ausführungen hinein, welche
unsererseits nicht erwähnt wurden. Ihre Forderung an Mindestalter oder
Höchstalter von Zuchthündinnen beispielsweise wurde von uns in keiner Weise in
Frage gestellt. Eine detaillierte Ausführung zu unseren Richtlinien wäre in
dieser Hinsicht sogar weitaus restriktiver.
Auch die von Ihnen angesprochenen praktischen Probleme bei der Umsetzung unserer
Forderung bei der Weitergabe von Hunden an Dritte sind existent, aber nicht
unlösbar. Es muss tatsächlich unbedingt verhindert werden, dass jeder
Hinterhofzüchter Hunde an Dritte ohne weiteres weitergeben darf.
Ihre Ausführungen zu unseren Forderungen an eine Genehmigung aller
Halter-Hund-Beziehungen kann ich nicht nachvollziehen. Auch interpretieren Sie
voreilige Schlüsse hinein. So wie jeder, der zum Führen eines Fahrzeugs eine
Genehmigung haben muss, genauso sollte es auch zum Halten von Hunden sein. Das
es Übergangsfristen und detaillierte Ausführungen hierzu geben muss ist
selbstverständlich.
Dass Sie sich bei den derzeitigen Problemen mit den Details eines
Zentralregisters beschäftigen ist mir unverständlich. Sinnvoll ist ein
Zentralregister allemal. Dass Datenschutzrechtliche Belange berücksichtigt
werden müssen ist selbstverständlich und muss in grundsätzlichen Richtlinien
nicht erwähnt werden.
Zur Sachkunde und Vermittlung nur soviel: Tierschützer beschäftigen sich seit
jeher mit der Vermittlung von "passenden" Halter-Hund-Kombinationen. Tierärzte
befassen sich seit jeher mit der Behandlung von Tieren. Was glauben Sie, wer von
diesen beiden geeigneter wäre? Wie überall gibt es hier auf beiden Seiten
Schwarze Schafe, welche nicht geeignet sind. Aber die grundsätzliche Ausrichtung
liegt doch hierbei auf der Hand.
Ihre abschließenden Ausführungen sind unzutreffend. Wenn wir fordern, dass
verhindert werden muss dass ein Jeder, also auch ein Mensch ohne Fachkenntnis
und Verantwortung, sowie einer, der nur am Hund verdienen will, züchten darf,
haben wir somit den Grundstein für all Ihre Forderungen gelegt. Jemand, der
Fachkenntnis und Verantwortung aufweist, betreibt weder Massenzucht, noch hält
er Hunde in Zwingern oder macht andere von Ihnen angesprochene
tierschutzrelevante Fehler. Jemand mit diesen Eigenschaften würde streng
genommen auf eine Zucht verzichten, solange es in den Tierheimen ausreichend
Tiere zur Vermittlung gibt!
Bedauerlich finde ich, dass Sie zum derzeitigen Zeitpunkt mit Ihren Anregungen
direkt einen Massenmailverteiler belasten. Wäre es derzeit nicht sinnvoller,
sich auf grundsätzliche Richtungen versuchen zu einigen und private Neigungen
zurückzustellen? Wir sind gerne bereit, in einen sachlichen Kontext
einzusteigen. Es ist auch sinnvoll die Ergebnisse dieser sachlichen Diskussion
im Nachhinein zu veröffentlichen. Eine breite Streuung von einseitigen
Formulierungen ist derzeit verwirrend und schadet der eigentlich gemeinsamen
Sache. Sie schaden damit denjenigen, die versuchen Verbesserungen
herbeizuführen.
Sie sprachen in Ihren Ausführungen das Tierheim Unna an, dazu nur soviel: Es
liegt der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits eine Anzeige gegen den Kreis
Unna vor. Diese Anzeige wurde von uns, dem Tierheim Siegen, verfasst und
gestellt, ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde ebenfalls von uns
gestellt. Es ist wichtig die "Schwarzen Schafe" zu erkennen und gegen dieselben
vorzugehen.
Virtuelles Geschreie hilft dabei wenig!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Foß
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Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.
Heidenbergstr. 80
57072 Siegen
http://www.tierheim-siegen.de
Tel: 0271/310620
Öffnungszeiten Tierheim:
Mo,Mi,Do: 15.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr
jeden ersten Sonntag im Monat: 15.00-17.00 Uhr
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Irrationales Gedankengut Hunde und Halter hinter Gitter
Wenn in Deutschland ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird, dann ist der
mit Verordnungen und Vorschriften so vollgestopft, daß letztendlich kein
Schwein mehr durchblickt, geschweige denn erfaßt, was eigentlich verordnet oder
vervorschriftet wurde. Aber dem kann man abhelfen, indem dann "Auslegungen
zu den Verordnungen und Vorschriften" verfaßt werden, die jeder auslegen
kann, wie er will. Tja, so sind die Deutschen, gründlich und genau.
Die Kaktusblüte in der Wüstenlandschaft der entworfenen Gesetzentwürfe,
verordneten Verordnungen und vervorschrifteten Vorschriften ist der Entwurf des
Landeshundegesetzes vom Bundesland Nordrhein-Westfalen, das nunmehr die Länder,
Städte und Kommunen in die Pflicht nehmen wird, Freiauslaufflächen für Hunde
zu schaffen, wo sich Hunde unangeleint bewegen dürfen, ohne Gefahr zu laufen,
damit ordnungswidrig aufzufallen. Anforderungen an diese Freihundeauslaufflächen
werden meterhohe Zäune und abschließbare Tore sein, damit sich kein Hund aus
Versehen verläuft und angstgeplagte Bürger auf der Straße zerfleischt.
Im Klartext wird sich das Freilaufflächenszenario wohl so abspielen. Da
treffen sich American Stafford, Dackel, Mischling, Dogge und Co. im vorbeugenden
Strafvollzug und beschäftigen sich zivilisiert miteinander, toben, spielen und
tollen herum. Und die lieben Hundehalter können entspannt bei einer Tasse
Kaffee dem lustigen Treiben zuschauen, in der Gewißheit, wohl verwahrt zu sein.
Hoffentlich verliert keiner den Schlüssel, damit auch alle wieder rauskommen.
Bei soviel irrationalem Gedankengut haben die Verordner und Gesetzer aber
wohl einiges nicht bedacht. Wieviel Quadratmeter wird man denn pro Hund
veranschlagen, damit aus der Freiauslauffläche keine Kampfhundearena wird ?
Welche Öffnungszeiten werden gelten, damit die Hundehalter mit Wuffi nicht
Schlange stehen müssen, um in stark frequentierten Spitzenzeiten, wie z. B. am
Wochenende, Wuffi zu seinem Recht kommen zu lassen ? Wieviel Hunde dürfen sich
auf einmal frei bewegen, ohne daß es zu vorprogrammierten Konflikten unter
Hunden und Haltern kommt ? Wer wird die Freiauslaufflächen reinigen oder soll
man irgendwann nur noch in den verrichteten Geschäften stehen ? Und vor allem,
WER SOLL DAS BEZAHLEN ? Länder, Städte und Kommunen ? Oder Hundehalter ?
Schon das Wort "Freiauslauffläche" ist Hohn und nur der
aberwitzige Versuch, per Gesetzentwurf im Vorfeld als "groß und gefährlich"
deklarierte Hunde zwecks Problembeseitigung wegzuschließen. Warum wird nicht
gleich ein eigener Staat nur für Hunde und Hundehalter gegründet ? Wir bauen
darum dann eine große Mauer, der effektivste Weg, um Hunde vor verordnungswütigen
Machtgrößen zu schützen. Und dann sind wir endlich da, wo alle immer
hinwollten, bei einer friedlichen Ausgrenzung von Tier/Mensch und Mensch.
Oder wir schaffen Freiauslaufflächen für Politiker mit meterhohen Zäunen,
in denen sie ihre politischen Wahnvorstellungen ausleben können und raus lassen
wir sie erst, wenn sie für Hund und Mensch keine Gefahr mehr darstellen.
Wir danken der Natur für die Vielfalt der Arten, nur eine macht uns immer
wieder Sorgen. Ein Säugetier, bei dem wir manchmal den Eindruck haben, daß die
Evolution stehengeblieben sein muß, ein vernunftbegabtes Wesen mit dem Namen
"Mensch".
Stellungnahme Dr. Helga Eichelberg zum Entwurf eines Hundegesetzes NRW
An den
Präsidenten des Landtages NRW
Herrn Ulrich Schmidt
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
10. April 2002
Sehr geehrter Herr Schmidt,
zum 19. April 2002 bin ich zu einer öffentlichen Anhörung vor den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz des Landtages
Nordrhein-Westfalen geladen und gleichzeitig um die Abgabe einer Stellungnahme
zum Entwurf eines Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westlaen gebeten worden.
An der Anhörung kann ich leider aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen.
Eine detaillierte Stellungnahme ist von mir ebenfalls nicht zu erwarten und zwar
aus zwei Gründen:
1. Das Gesamtkonzept, das diesem Gesetzentwurf zu grunde liegt, halte ich
für so grundlegend falsch, dass ich es bei dieser Aussage belassen möchte. Es
macht wenig Sinn, den verzweifelten Versuch zu unternehmen, hier und da ein
wenig nachbessern zu wollen, wenn die Grundaussage nicht stimmt, dass sich
nämlich die Gefährlichkeit eines Hundes aus seiner Rassezugehörigkeit bzw.
aus seinem Körpergewicht oder seiner Widerristhöhe ergibt. Ich möchte dies
nicht ein weiteres Mal detailliert darstellen, lege aber diesem Schreiben eine
meiner zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema bei.
2. Es ist inzwischen so unübersichtlich viel und gebetsmühlenhaft sich
wiederholend zu dem Problemkreis des "gefährlichen Hundes"
geschrieben und gesagt worden, dass ich es für ausgeschlossen halte, hier noch
irgend eine neue Idee entwickeln oder einbringen zu können. Das einzige, was
mir hierzu noch einfällt, ist der Vorschlag, alles bisher Geschriebene in Ruhe
zu lesen, sachbezogen zu diskutieren und dann einen zweckdienlichen Entwurf zu
erstellen. Jede weitere Stellungnahme, die immer wieder zu einer Wiederholung
vorhergehender Stellungnahmen gerät, ist verlorene Zeit.
Einige Fragen, die mich nicht nur beschäftigen, sondern irritieren und
vielleicht sogar ängstigen, möchte ich dennoch ansprechen:
Wie ist es möglich, dass sich in einer Zeit, in der wirklich große Probleme
anstehen, Menschen, die Verantwortung für die Gesellschaft tragen, jahrelang
und offenbar unverdrossen mit einem Randproblem beschäftigen, dass angesichts
des täglichen Wahnsinns, der unser Leben begleitet, überhaupt nicht bemerkt
würde, wenn wir es nicht künstlich bemerkenswert machten? Es möge niemand den
Vorwurf erheben, mich ließen von Hunden getötete Kinder kalt. Aber wir bewegen
uns hier in einem Gefährdungsbereich, der nicht einmal in Promille zu berechnen
ist. Wie wäre es, wenn die durch diese lächerlichen Hundeverordnungen
gebundenen Schaffenspotentiale freigesetzt würden und für den Schutz von
Tausenden misshandelter, missbrauchter und im Straßenverkehr getöteter Kinder
eingesetzt werden könnten?
Wie ist es möglich, dass allen Ernstes Wissenschaftler aufgefordert werden,
zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, der nach wie vor die
Gefährlichkeit eines Hundes an falschen Kriterien fest macht, obwohl in
sämtlichen wissenschaftlichen Gutachten, die Ihnen vorliegen, dieses als falsch
dargestellt und begründet wurde? Weshalb werden wir gefragt, wenn die Antwort
gar nicht interessiert und wenn die weltweit einhellige Meinung zu dieser Frage
keinerlei Entscheidungshilfe darstellt? Dieser Vorwurf ist nicht die Reaktion
eines beleidigten Menschen, der seine Meinung nicht durchsetzen konnte. Es ist
vielmehr das Entsetzen darüber, mit welcher Ignoranz Lehrmeinungen bei der
Entstehung von Gesetzesvorlagen außer Acht gelassen werden.
Wie ist es möglich, dass niemandem auffällt, wie unnötig ein
Landeshundegesetz ist, da das gesetzliche Instrumentarium unseres Staates
ausreicht, um Menschen vor dem gefährlichen Paar Mensch-Hund zu schützen. Tun
wir doch bitte nicht so, als sei diese Gesellschaft plötzlich vor Hunden zu
schützen, denn die Hunde sind noch genau so, wie wir sie seit Jahrhunderten
kennen. Zu schützen ist die Gesellschaft vor dem völlig durchgeknallten
Menschentyp, der seinen Hund zum Killer deformiert hat. Ein
"Hundegesetz" brauchen wir nur dann, wenn wir weiterhin am
eigentlichen Problem vorbei arbeiten wollen, wenn wir den normalen Hundehalter
kriminalisieren wollen und wenn wir Hunderassen oder Hundetypen diskriminieren
wollen.
Wie ist es möglich, dass zur Verteidigung dieses Gesetzentwurfes
argumentiert wird, es sei nicht richtig, dass ein Hund erst beissen müsse, um
seine Gefährlichkeit zu zeigen. Ja, wie denn anders? Wenn er nicht beisst, ist
er auch nicht gefährlich. Im übrigen ist vernünftigerweise gerade dieser
Grundsatz die Basis sämtlicher Bestrafungen in unserem Staat: Ein Mörder muss
erst morden, um als Mörder wahrgenommen zu werden und ein Vergewaltiger muss
erst vergewaltigen, um als Vergewaltiger erkannt zu werden. Käme den
verantwortlichen Politikern der Vorschlag, alle Männer hinter Gitter zu
bringen, nur weil sie potentielle Vergewaltiger sind, nicht auch etwas
absonderlich vor?
Im übrigen stellt sich die Situation im Falle des Hundes als Verursacher von
Unfällen noch differenzierter dar, als dies beim menschlichen Kriminellen der
Fall ist: Natürlich stellt ein Hund ein grundsätzliches Gefahrenpotential dar,
denn er hat Zähne. Gleiches gilt aber auch für das Auto, denn es besitzt einen
Kraftmotor und gleichermaßen für das Küchenmesser, denn es weist eine scharfe
Klinge auf. Alle drei Werkzeuge, und der Hund ist ein solches, werden aber erst
gefährlich, wenn der eigentliche Täter, nämlich der Mensch, sie
zweckentfremdet verwendet und ihr Gefahrenpotential missbraucht. Wir werden also
begreifen müssen, dass wir uns zur Abwendung von Gefahren für den Menschen
viel mehr auf den Hundepartner "Mensch" zu fokussieren haben, als auf
den Menschenpartner "Hund".
Im übrigen ist die Behauptung, dass ein Hund erst getötet oder schwer
verletzt haben müsse, um als gefährlich ausgemacht zu werden, in den weitaus
meisten Fällen falsch, denn Recherchen zeigen immer wieder, dass ein Hund nicht
von einem Moment zum anderen vom lieben Streicheltier zur tötenden Bestie
mutiert. Schwere Unfälle mit Hunden haben in der Regel eine Vorgeschichte. Ich
hielte es aus diesem Grunde für extrem wirksam im Sinne einer
Schadensvermeidung, wenn Beamte der Ordnungsämter sich zukünftig an den
Treffpunkten zweifelhafter Mensch-Hund-Paare umsähen, statt ganz normale, aber
große, schwere oder bestimmten Rassen zugehörige Hunde zu verwalten. Derartige
Treffpunkte gibt es in allen größeren Kommunen. Mit Ausnahme der
Ordnungsämtler kennt sie jeder Bürger.
Wie ist es möglich, dass ein Landtagsausschuss, in dessen Zuständigkeit
auch der Tierschutz gehört, einen Gesetzentwurf vorlegt, der ohne Zweifel
tierschutzrelevante Maßnahmen enthält? Wie, frage ich mich, nun nicht mehr nur
ängstlich, sondern voller Angst, mag es wohl in anderen Sparten der Politik
zugehen, von denen ich nichts verstehe; und das sind die meisten? Sind etwa die
aufgestellten Spielregeln, nach denen mein Leben in der Gesellschaft abläuft,
ausnahmslos durch Ignoranz und Sinnlosigkeit gekennzeichnet?
Wie ist es möglich, dass sich niemand auf die einfachsten und realisierbaren
Wege besinnt, um die Gefahr, die für Menschen von Hunden ausgehen kann, zu
minimieren? Hierzu gehörte ein recht unkompliziertes Instrumentarium, nämlich
- die Kennzeichnungspflicht für sämtliche Hunde,
- die Haftpflichtversicherung für sämtliche Hunde,
- der Sachkundenachweis für Hundehalter
- das frühe Einschreiten der Ordnungsämter bei relevanten Auffälligkeiten
und schließlich im Falle des schweren oder gar tödlichen Unfalles
- das Töten des Tieres
- eine Freiheitsstrafe für den Halter, denn bezahlen kann er in der Regel
ohnehin nicht und
- ein lebenslanges Haltungsverbot für Hunde.
Natürlich wird es auch mit diesen Maßnahmen nicht gelingen, jedes Unglück
abzuwenden. Es ist aber unschwer vorhersagbar, dass die Wirksamkeit im Gegensatz
zu dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Vielfaches erfolgversprechender sein
wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen war mit seiner alten
"Gefahr-Hunde-Verordnung" beispielhaft und führend , wenn man im
Kanon der Hundeverordnungen der Länder eine Scala mit einer Graduierung von
"angemessen und vernünftig" bis "unangemessen und
unvernünftig" angelegt hätte. Nun führt es wieder, aber jetzt von der
hinteren Seite!
Das Bemühen, die Bürger vor gefährlichen Hunden zu schützen, ist
inzwischen zu einem durch und durch peinlichen Selbstläufer degradiert worden.
Mit diesem Gesetzentwurf ist es gelungen, ein an sich ernstes Problem ins
Lächerliche umzukehren. Und das ist der Sache sicher nicht dienlich. Ich
besitze genügend politische Erfahrung, um zu wissen, dass diese momentane
Schieflage nicht mit einem Handstreich in vernünftige Bahnen gelenkt werden
kann. Es sollte aber um der Sache willen unser aller Bestreben sein, in
vertretbaren Schritten zu einem Weg zurück zu kehren, der realisierbar und dem
Problem angemessen ist. Ich werde mich sehr freuen, wenn ich dem
Landtagsausschuss bei dieser sicher nicht leichten Aufgabe helfen kann.