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Experten bleiben Hundegesetz-Anhörung fern
VON JUTTA VOSSIEG
Hunde-Fachleute haben vor der Anhörung zur Landeshundegesetzeverordnung die
Sorge, dass ihr Sachverstand nicht gefragt ist.
Köln - Sechs Wochen nach Vorlage der neuen
Landeshundegesetzeverordnung durch Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) hat die
rot-grüne Landesregierung für diesen Freitag zu einer Expertenanhörung
eingeladen. Doch die Veranstaltung führt schon im Vorfeld zu Streit: Bereits
nach Erlass der Landeshundeverordnung im Sommer 2000 hatte Höhn die Fachleute
angehört - ihre Stellungnahmen gingen jedoch nicht in die Verordnung ein.
Ähnliches befürchten die Verbände jetzt wieder, denn das Gesetz übernimmt im
Wesentlichen das Konzept der Verordnung, das Hunden bestimmter Rassen und allen
größeren Hunden generell Gefährlichkeit unterstellt. Abgesagt hat daher die
Zoologin und Hunde-Wissenschaftlerin Helga Eichelberg. Zur Begründung schreibt
sie an Landtagspräsident Ulrich Schmidt: „Wie ist es möglich, dass allen Ernstes
Wissenschaftler aufgefordert werden, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung
zu nehmen, der nach wie vor die Gefährlichkeit eines Hundes an den falschen
Kriterien festmacht, obwohl in sämtlichen wissenschaftlichen Gutachten ...
dieses als falsch dargestellt und begründet wurde? Weshalb werden wir gefragt,
wenn die Antwort gar nicht interessiert und wenn die weltweit einhellige Meinung
... keinerlei Entscheidungshilfe darstellt?“
Auch Thomas Schoke, aus dessen Standardwerk über Herdenschutzhunde gegen
seinen Willen die Rasseliste II der alten Verordnung abgeleitet wurde, hat
abgesagt. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der
Jagdgebrauchshundverband, der Landesjagdverband und der Landestierschutzverband
äußern die Sorge, dass ihr gemeinsames Papier wieder unbeachtet bleibe: „Wir
appellieren an alle Parteien, die Stellungnahme der Fachverbände ernst zu
nehmen.“ Denn: „Lösungsvorschläge haben Experten bereits vor Jahren entwickelt.
Dass sie nicht aufgegriffen wurden, ändert nichts an ihrer Richtigkeit.“ Jetzt
werde lediglich „Scheinsicherheit“ für die Bevölkerung vorgetäuscht. Die vier
Verbände äußern die Vermutung, dass „sachfremde Gründe vorliegen, wenn dieser
Irrweg weiter beschritten werden soll“. Der „Irrweg“ ist in ihren Augen neben
den Rasselisten vor allem die nordrhein-westfälische Sonderlösung, sämtliche
größeren Hunde amtlich zu erfassen und ihren Haltern weitreichende Auflagen bis
hin zum Leinenzwang zu machen.
Als „Kronzeugen“ für ihr Gesetz hat die Landesregierung den umstrittenen
Hundezüchter und -abrichter Franz Breitsamer eingeladen, der bis zu seinem
Ausscheiden die Hundeschule der bayerischen Landespolizei leitete. Er erläutert
die Rasselisten so: „Der Personenkreis, den der Verordnungsgeber mit diesen
sicherheitspolitischen Regelungen treffen will (Kriminelle, ungeeignete
Hundebesitzer, »gestiefelte Glatzköpfe«) .... ist erfahrungsgemäß den
bullrassigen Hundetypen ... »zugeneigt«“. Im „Großen und Ganzen“ findet er das
Gesetz „sehr gut“.
Damit stellt Breitsamer sich gegen den Arbeitskreis der 18 Diensthunde
haltenden Behörden von Bund und Ländern (Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz), der
sich in einer eindringlichen Resolution gegen die Rasselisten gewandt hatte.
Quelle:
Kölner Stadtanzeiger
| 18.04.02, 12:25 |
Pressemitteilung TH Siegen zur Hundehalle im TH Unna | Pressemitteilung
Tierheim Siegen
17. April 2002
Hundehallen müssen weg
Die derzeitige Diskussion zum Gesetzentwurf des
Landeshundegesetzes NRW wirft abermals Fragen einer möglichen Unterbringung von
sichergestellten Hunden der Kommunen auf. Aufgrund der schlechten
Vermittlungschancen der in der derzeitigen Verordnung, oder im Gesetzentwurf
gelisteten Hunderassen stellt man sich die Frage, wo diese Tiere auf Dauer
untergebracht werden und wer dies alles finanziert.
Es gibt derzeit die unterschiedlichsten Modelle: oftmals ist die Vorgehensweise
die, dass von Tierschutzvereinen getragene Tierheime diese Hunde aufnehmen. Die
Motivation der Tierschützer ist, dass oftmals berechtigte Zweifel bestehen, ob
eine Unterbringung der Tiere in Eigenregie der Behörden tierschutzkonform
umgesetzt wird. Hundehallen wie in Hamburg-Harburg könnten vermehrt entstehen,
falls die Tierschutzvereine eine Aufnahme ablehnen würden.
Der Tierschutzverein in Siegen bemüht sich derzeit, wie viele andere
Organisationen und Bewegungen auch, in Sachen Landeshundegesetz. Der Geschäftsführer
des Vereins, Jürgen Foß, stellt die Situation wie folgt dar: "Die
Tierschutzvereine müssen diese öffentliche Aufgabe finanziell erstattet
bekommen. Der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V. terminiert in
seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung Hundegesetz für das Land
Nordrhein Westfalen den üblichen Pensionspreis für eine solche Maßnahme auf
12 EUR pro Tag. Mögliche Umbaumaßnahmen und Tierarztkosten kommen noch hinzu.
Da dies mitunter den Kommunen deutlich zu hoch ist, finden derzeit vielerorts
Gespräche zwischen den Kommunen und den Tierschutzvereinen statt. Die
naheliegende Forderung der Tierschützer, dass die Kommunen entweder für die
Kosten aufkommen müssen, oder die Tierschutzvereine eine Aufnahme der Tiere
ablehnen, ist aus Tierschutzgesichtspunkten überaus brisant. Hierbei besteht
die Gefahr, dass tierschutzwidrige Unterbringungen, wie die Hundehalle
Hamburg-Harburg entstehen könnten. Ferner wäre eine Überprüfung, ob aus
finanziellen Mitteln eine Euthanasie der Tiere erfolgt, kaum möglich."
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So sollte es sein: Artgerechte Behausungen, Gruppen- oder
zumindest paarweise Haltung und genügend Auslauf- und Beschäfftigungsmöglichkeiten.
Wenn Hunde sichergestellt werden, haben die Kommunen dafür Sorge zu
tragen. |
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Vor diesem Hintergrund lässt der Tierschutzverein für
Siegen und Umgebung e.V. derzeit prüfen, ob nicht auf rechtlichem Wege
eine Untersagung von möglichen tierschutzwidrigen Unterbringungen der
Kommunen erwirkt werden kann. Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes
vom 2. Mai 2001 definiert im Detail eine tierschutzgerechte
Unterbringung von Hunden. Hierin werden notwendige Sozialkontakte,
ausreichend Auslauf, Gruppenhaltung und ähnliches gefordert. Ausnahmen
für das vorübergehende Halten von Fundtieren oder sichergestellten
Tieren dürfen nur befristet ausgestellt werden und betreffen lediglich
Zwingergröße, Gruppenhaltung und Umgang mit Betreuungspersonen.
"Eine Unterbringung von sichergestellten Hunden nach LHV-NRW ist aber in
der Regel nicht als kurzfristig anzusehen, da die Tier oftmals über Monate,
oder gar Jahre untergebracht werden müssen", meint der Tierschützer. Jürgen
Foß weiter: "Es sind ferner keine Ausnahmen für den ausreichenden Auslauf
im Freien vorgesehen. Im Klartext heißt das, dass eine typische Sicherstellung
nach LHV-NRW wie der American Stafford, welcher über mehrere Monate von den Behörden
unterbracht werden muss, täglich mehrere Stunden Auslauf im Freien außerhalb
eines Zwinger und ausreichend Umgang mit einer Betreuungsperson haben muss.
Ferner muss mit den Tieren derart gearbeitet werden, dass eine
Gruppenzusammenstellung erfolgen kann."
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Hundehalle Unna: keine artgerechte Unterbringung
Der Kreis Unna betreibt eine eigene Station zur Aufnahme von Tieren in
der Hammerstraße in Unna. Dort wurde kürzlich für etwa 250.000 EUR
eine Art Fabrikhalle errichtet, in welcher Hunde, nahezu ausschließlich
Anlagehunde nach LHV-NRW, unterbracht werden. Die dortige Unterbringung
entspricht nach Meinung der Siegener Tierschützer keineswegs den
Anforderungen, welche sich aus der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes
ergeben. Daher hat sich der Siegener Tierschutzverein dazu entschlossen,
Strafanzeige zu erstatten. |
Jürgen Foß: "Wir sind ein Verein mittlerer Größe und verfügen
keinesfalls über eine Schar von Staranwälten. Unsere Aufgabe ist vornehmlich
Tierschutz vor Ort zu betreiben und unser eigenes Tierheim nach besten Kräften
zu leiten. Wir stellen uns aber auf den Standpunkt, dass die von uns
aufgezeigten Widersprüche zwischen Tierschutzgesetz und Tierunterbringung des
Kreises Unna irgendeine Konsequenz haben müssen. Daher versuchen wir mit den
uns zu Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen. Dass es Kampf gegen
Windmühlen sein könnte, ist uns bewusst. Aber wenn man nichts unternimmt, wird
sich auch nichts bewegen. Wir können uns einfach nicht vorstellen, dass die
Kommunen Hunde tierschutzwidrig unterbringen dürfen, nur weil die finanziellen
Mittel fehlen. Davon abgesehen kann ich persönlich nur mit dem Kopf schütteln,
welche Einfallslosigkeit beim Bau der Hundehalle Unna an den Tag gelegt wurde.
Mit 250.000 EUR wäre einem Tierschutzverein sicherlich besseres
eingefallen."
Der Siegener Tierschutzverein bittet in diesem Zusammenhang um rege Teilnahme an
der Online-Petition
zum Landeshundegesetz, welche unter www.tierheim-siegen.de
zu finden ist. Dort kann jeder einzelne sein Votum abgeben und automatisch
generierte E-Mails an Landespolitiker versenden lassen. Nach Meinung der
Siegener Tierschützer bringe nur die Summe verschiedener Aktionen, wie die
Online-Petition, Demos wie die "six feet for freedom"-Demo (http://www.6feet.de)
am 28. April vor dem Landtag, oder ähnliche Aktionen ein Umdenken der
Landesregierung. Der abschließende Apel des Tierschützers: "Auch wenn die
vergangenen zwei Jahre gelehrt haben, dass die Landesregierung bisher weder
durch Argumente noch politischen Druck zur Kurskorrektur zu bewegen war, so
sollten wir nicht aufgeben, weiter daran zu arbeiten. Wenn wir jetzt
resignieren, fallen tatsächlich alle Schranken und die politischen Willkür hätte
ungehindert freie Bahn".
I. In folgenden Punkten verstößt der Kreis Unna mit seinem Tierheim
gegen die Tierschutzhundeverordnung des Bundes vom 2. Mai 2001:
1.)
§2 (1) fordert, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb
eines Zwingers sowie ausreichend Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren
ist. Ausreichend Auslauf im Freien bedeutet für einen agilen Hund, wie
beispielsweise dem American Staffordshire Terrier, welcher den größten Anteil
der dort gehaltenen Hunde ausmacht, mehrere Stunden täglich. Bei über 50
Hunden mit nur vier zur Verfügung stehenden Ausläufen ist dies nicht durchführbar.
2.)
§2 (2) fordert, dass wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält,
sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten hat. Im Tierheim Unna werden nahezu
alle Hunde in getrennten Zwingern gehalten. Es ist nicht denkbar, dass sich alle
50 Hunde aufgrund ihres Verhaltens nicht vertragen. Eine Zusammenführung von
Hunden ist zwar arbeitsintensiv und damit auch kostenintensiv, aber durchaus
machbar. Vorraussetzung hierfür ist kompetentes Personal mit ethologischem
Grundwissen.
3.)
§2 (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit
zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren. Dafür ist bei
über 50 Hunden im Tierheim Unna zu wenig Personal vorhanden, welches zudem während
der Arbeitszeit auch anderen Aufgaben, wie Fütterung und Säuberung nachgehen
muss. Ehrenamtliche Helfer können nur bedingt diesbezüglich aushelfen, da eine
Betreuung durch diese nur unregelmäßig erfolgen kann. Ferner kann durch
ehrenamtliche Helfer keine tatsächliche Gewährleistung auf Kontinuität
erreicht werden.
4.)
§5: Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall
von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für
das Tageslicht muss grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche
betragen. Dies ist in der Hundehalle des Tierheims Unna nicht gewährleistet.
5.)
§6: Für Hunde mit einer Widerristhöhe von 50 bis 65 cm (trifft auf
fast alle in der Halle gehaltenen Hunde zu) muss die uneingeschränkt nutzbare
Bodenfläche des Zwingers mindestens 8 qm betragen. Uneingeschränkt
nutzbar heißt hierbei, dass die Fläche für die Schlafhütten nicht mit
eingezogen werden dürfen. In der Hundehalle des Tierheims Unna beträgt die
Bodenfläche der Zwinger allerdings 8 qm mit etwa 1 qm Schlafhütte. Damit
stehen lediglich 7 qm zur Verfügung. Da der Gesetzgeber hier Mindestmaße
angegeben hat, dürfen diese nicht, auch nicht marginal, unterschritten werden.
§9 regelt Ausnahmen für ein vorübergehendes Halten.
Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften der oben angeführten Punkte
2 (§2(2)), 3 (§2(3)) und 5 (§6) befristete Ausnahmen zulassen,
wenn sonst die Aufnahme weiterer Fundhunde oder sichergestellter Hunde gefährdet
ist. Durch die schwierige Vermittlungslage von Anlage 1 Hunden nach LHV-NRW
ist bei den meisten Hunden im Tierheim Unna keinesfalls von einer befristeten
Unterbringung zu sprechen; es ist tatsächlich eine langfristige Unterbringung.
Daher ist nach der Tierschutz-Hundeverordnung keine Ausnahme zuzulassen.
Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass die Hundehalle des Tierheims Unna
nach Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung in Benutzung genommen wurde
und demnach erst gar nicht in Betrieb genommen werden durfte. Selbst wenn in
diesem Falle widerrechtlich befristete Ausnahmen erteilt worden wären, so wären
weiterhin Punkt 1 (§2(1)) und Punkt 4 (§5) nicht erfüllt.
II. In folgenden Punkten verstößt der Kreis
Unna mit seinem Tierheim gegen das Tierschutzgesetz:
1.)
§2 (1.) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner
Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und
verhaltensgerecht unterbringen. Durch die in I.1 bis I.5 genannten Punkte wird
einer Vielzahl der im Tierheim Unna gehaltenen Hunde nicht verhaltensgerecht
untergebracht.
2.)
§2 (2.) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit
des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen
oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Durch die in I.1, I.3
und I.5 genannten Punkte wird einer Vielzahl der im Tierheim Unna gehaltenen
Hunde eine artgemäße Bewegung derart eingeschränkt, so dass den Tieren
dadurch vermeidbare Leiden zugefügt werden. Ferner entstehen durch diese
Haltungsform erhebliche Wesensänderungen der Hunde und somit vermeidbare Schäden.
| 17.04.02, 19:38 |
Protestlauf: "Sechs Füße für Freiheit" der Hunde | Protestlauf startet am 28. April in Aachen
"Sechs Füße für Freiheit" der Hunde
Kreis Aachen (an-o/eis). Der renommierte Wolfsforscher Günther Bloch unterstützt
den Protestlauf der Gruppe "Six feet for freedom" gegen die
Landeshundeverordnung. Bloch wird am 28. April nachmittags die Abschlussrede vor
dem Landtag in Düsseldorf halten.
Der Lauf startet am Freitag, 26. April, um 11 Uhr am Aachener Markt und führt
von dort aus über Würselen, Eschweiler, Düren, Kerpen und Köln nach Düsseldorf
zum Landtag. "Wir demonstrieren damit gegen die bestehende
NRW-Landeshundeverordnung", erklärt Elke Lachmann aus Stolberg, Mitbegründerin
von "Six feet for freedom" (übersetzt: Sechs Füße für Freiheit).
Große Sorgen bereitet der Gruppe auch die angedachte Gesetzgebung, die einen
generellen Leinenzwang zur Folge hätte. "Jeder Hund, also egal ob Dackel
oder Schäferhund, dürfte dann nur noch auf dem eigenen Grundstück oder auf
einer von der Stadt zugewiesenen Wiese frei laufen. Die Auswirkungen sind vielen
gar nicht klar, sie glauben, das nur âKampfhunde' betroffen seien." Und:
"In unserer Gruppe sind nur zwei Besitzer von so genannten Kampfhunden. Wir
kämpfen für alle Hunde und fordern eine vernünftige Gesetzgebung",
betont die junge Frau. Ein Hund braucht Auslauf; darf ein Bello nur noch
angeleint Gassi, "ist das absolut nicht argerecht; das ist Quälerei. Das
finden auch die Tierärzte", sagt die Hundeausbilderin.
"Die Resonanz ist toll"
Über die Hilfe des Buchautors Günther Bloch freut sich die Gruppe ganz
besonders. Günther Bloch ist aber nicht der einzige "Promi". Auch
zahlreiche Politiker teilen die Ziele der Gruppe. So wird die
SPD-Landtagsabgeordnete Hildegard Nießen (Stolberg) die Petition - überall in
der Region hat die Gruppe Unterschriftenlisten verteilt - entgegennehmen.
"Die Resonanz ist toll. Besonders wichtig ist, dass viele Menschen am Lauf
teilnehmen", appelliert die junge Frau. "Nur wenige werden den
kompletten Lauf mitmachen. Man kann uns auch ein Stück im normalen Schritttempo
begleiten oder nebenher radeln. Fiffis sind natürlich auch willkommen.
Hauptsache sei, man ist dabei. Wir freuen uns auch über jeden, der am Straßenrand
steht, und uns damit unterstützt", erläutert Elke Lachmann. Der
detaillierte Streckenverlauf steht im Internet unter "www.6feet.de".
Telefonische Auskunft über 02402 862079 (Anrufbeantworter).
Quelle: Aachener
Nachrichten
| 16.04.02, 23:53 |
18 Stellungnahmen für die Expertenanhörung zum LHG |
Liebe Hundefreunde,
auf unserer Seite http://www.mtw-ev.de
unter dem Punkt AKTUELL
haben wir jetzt folgende 18 Stellungnahmen für die Expertenanhörung zum LHG:
Rechtsanwalt Baumeister
Franz Breitsamer (neu, bessere Qualität als gestern)
Dannemann Stadt Wuppertal
Dr. Eichelberg (neu, mit Anhang)
Sokol, Datenschutzbeauftragte
VDH - Allianz
VDH
Viele Grüße Ulla Bergob
Menschen Tiere Werte e.V
Der VDH unterstützt unsere DEMO am 28.4.02 und die Unterschriftenaktion.
Näheres unter
www.vdh.de
NEU: Stellungnahme
des VDH zum Entwurf des Landeshundegesetzes
NEU: gemeinsame
Stellungnahme des VDH, LTV, LJV und JGHV zum Gesetzesentwurf
NEU: Stellungnahme
von Frau Dr. Eichelberg zum Landeshundegesetz
NEU:
Stellungnahme von Dr. Feddersen-Petersen zum Landeshundegesetz
NEU:
Stellungnahme von RA Konnegen und H. Wiegand/Journalist
NEU: Stellungnahme
der Datenschutzbeauftragten Sokol
NEU: Stellungnahme
Stadt Wuppertal Dannemann
NEU: Stellungnahme
von Breitsamer zum Landeshundegesetz -- Polizeihauptkommissar
Farnz B. stolpert über Privatgeschäfte...
NEU: Stellungnahme
von Rechtsanwalt Baumeister/ Dr. Grünewald -- Verfasser
des Handbuchs zum Tierkörperbeseitigungsrecht
17.4.NEU:
Stellungnahme von Rechtsanwalt Wollenteit
17.4.NEU:
Stellungnahme von Achim Schoke
17.4.NEU:
Stellungnahme des Leiters der Landespolizeischule für Diensthundeführer
Maciejewski
17.4.NEU: Stellungnahme
des Kinderschutzbundes
17.4.NEU: Stellungnahme
des Landesjagdverbandes
17.4.NEU: Stellungnahme
der Arbeitsgem. d. kommunalen Spitzenverbände NRW
17.4.NEU: Stellungnahme
des Landestierschutzverbandes
17.4.NEU: Stellungnahme
von Rechtsanwalt Loeper
17.4.NEU: Stellungnahme
der Landesseniorenvertretung
NEU: Aufruf
des Bundesverbands praktischer Tierärzte BPT
NEU: Muster
- für Protestschreiben der Tierheime zum Entwurf des Landeshundegesetzes
folgende
Experten sind am 19.4.2002 in die öffentliche Sitzung im Landtag geladen
| 16.04.02, 21:52 |
Aktuelle Flyer und Unterschriftenliste Demo D'dorf |
Hiermit sende ich Euch unsere Unterschriftenliste - neu insofern, als wir
jetzt ein Rückgabedatum drauf haben und die unterstützenden Gruppen erweitert
haben.
Den Demo Flyer haben wir ebenfalls um 2 Punkte erweitert, der andere ist
nicht falsch, aber wir haben noch etwas am Text gerückt und uns wichtige Punkte
hinzugefügt.
Vielleicht könnt Ihr Beides ersetzen.
Viele grüße Ulla / MTW
http://www.mtw-ev.de/pages/aktionen.html
| 16.04.02, 21:47 |
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