ZERGnews Datenbank Kampfhundnews

Kampfhundnews
die täglichen News für ZERG

 

 

 

 Alles  Suchen  Auswahl  Detail 

1924 Einträge gesamt:  <<  151  156  161  166  171  176  181  186  191  196  >> 

Titel_kurzMeldungDatum ^
Experten bleiben Hundegesetz-Anhörung fern

Experten bleiben Hundegesetz-Anhörung fern
VON JUTTA VOSSIEG

Hunde-Fachleute haben vor der Anhörung zur Landeshundegesetzeverordnung die Sorge, dass ihr Sachverstand nicht gefragt ist.

Köln - Sechs Wochen nach Vorlage der neuen Landeshundegesetzeverordnung durch Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) hat die rot-grüne Landesregierung für diesen Freitag zu einer Expertenanhörung eingeladen. Doch die Veranstaltung führt schon im Vorfeld zu Streit: Bereits nach Erlass der Landeshundeverordnung im Sommer 2000 hatte Höhn die Fachleute angehört - ihre Stellungnahmen gingen jedoch nicht in die Verordnung ein.

Ähnliches befürchten die Verbände jetzt wieder, denn das Gesetz übernimmt im Wesentlichen das Konzept der Verordnung, das Hunden bestimmter Rassen und allen größeren Hunden generell Gefährlichkeit unterstellt. Abgesagt hat daher die Zoologin und Hunde-Wissenschaftlerin Helga Eichelberg. Zur Begründung schreibt sie an Landtagspräsident Ulrich Schmidt: „Wie ist es möglich, dass allen Ernstes Wissenschaftler aufgefordert werden, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, der nach wie vor die Gefährlichkeit eines Hundes an den falschen Kriterien festmacht, obwohl in sämtlichen wissenschaftlichen Gutachten ... dieses als falsch dargestellt und begründet wurde? Weshalb werden wir gefragt, wenn die Antwort gar nicht interessiert und wenn die weltweit einhellige Meinung ... keinerlei Entscheidungshilfe darstellt?“

Auch Thomas Schoke, aus dessen Standardwerk über Herdenschutzhunde gegen seinen Willen die Rasseliste II der alten Verordnung abgeleitet wurde, hat abgesagt. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der Jagdgebrauchshundverband, der Landesjagdverband und der Landestierschutzverband äußern die Sorge, dass ihr gemeinsames Papier wieder unbeachtet bleibe: „Wir appellieren an alle Parteien, die Stellungnahme der Fachverbände ernst zu nehmen.“ Denn: „Lösungsvorschläge haben Experten bereits vor Jahren entwickelt. Dass sie nicht aufgegriffen wurden, ändert nichts an ihrer Richtigkeit.“ Jetzt werde lediglich „Scheinsicherheit“ für die Bevölkerung vorgetäuscht. Die vier Verbände äußern die Vermutung, dass „sachfremde Gründe vorliegen, wenn dieser Irrweg weiter beschritten werden soll“. Der „Irrweg“ ist in ihren Augen neben den Rasselisten vor allem die nordrhein-westfälische Sonderlösung, sämtliche größeren Hunde amtlich zu erfassen und ihren Haltern weitreichende Auflagen bis hin zum Leinenzwang zu machen.

Als „Kronzeugen“ für ihr Gesetz hat die Landesregierung den umstrittenen Hundezüchter und -abrichter Franz Breitsamer eingeladen, der bis zu seinem Ausscheiden die Hundeschule der bayerischen Landespolizei leitete. Er erläutert die Rasselisten so: „Der Personenkreis, den der Verordnungsgeber mit diesen sicherheitspolitischen Regelungen treffen will (Kriminelle, ungeeignete Hundebesitzer, »gestiefelte Glatzköpfe«) .... ist erfahrungsgemäß den bullrassigen Hundetypen ... »zugeneigt«“. Im „Großen und Ganzen“ findet er das Gesetz „sehr gut“.

Damit stellt Breitsamer sich gegen den Arbeitskreis der 18 Diensthunde haltenden Behörden von Bund und Ländern (Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz), der sich in einer eindringlichen Resolution gegen die Rasselisten gewandt hatte.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger


18.04.02, 12:25
Pressemitteilung TH Siegen zur Hundehalle im TH Unna
Pressemitteilung Tierheim Siegen
17. April 2002

Hundehallen müssen weg

Die derzeitige Diskussion zum Gesetzentwurf des Landeshundegesetzes NRW wirft abermals Fragen einer möglichen Unterbringung von sichergestellten Hunden der Kommunen auf. Aufgrund der schlechten Vermittlungschancen der in der derzeitigen Verordnung, oder im Gesetzentwurf gelisteten Hunderassen stellt man sich die Frage, wo diese Tiere auf Dauer untergebracht werden und wer dies alles finanziert.

Es gibt derzeit die unterschiedlichsten Modelle: oftmals ist die Vorgehensweise die, dass von Tierschutzvereinen getragene Tierheime diese Hunde aufnehmen. Die Motivation der Tierschützer ist, dass oftmals berechtigte Zweifel bestehen, ob eine Unterbringung der Tiere in Eigenregie der Behörden tierschutzkonform umgesetzt wird. Hundehallen wie in Hamburg-Harburg könnten vermehrt entstehen, falls die Tierschutzvereine eine Aufnahme ablehnen würden.

Der Tierschutzverein in Siegen bemüht sich derzeit, wie viele andere Organisationen und Bewegungen auch, in Sachen Landeshundegesetz. Der Geschäftsführer des Vereins, Jürgen Foß, stellt die Situation wie folgt dar: "Die Tierschutzvereine müssen diese öffentliche Aufgabe finanziell erstattet bekommen. Der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V. terminiert in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung Hundegesetz für das Land Nordrhein Westfalen den üblichen Pensionspreis für eine solche Maßnahme auf 12 EUR pro Tag. Mögliche Umbaumaßnahmen und Tierarztkosten kommen noch hinzu. Da dies mitunter den Kommunen deutlich zu hoch ist, finden derzeit vielerorts Gespräche zwischen den Kommunen und den Tierschutzvereinen statt. Die naheliegende Forderung der Tierschützer, dass die Kommunen entweder für die Kosten aufkommen müssen, oder die Tierschutzvereine eine Aufnahme der Tiere ablehnen, ist aus Tierschutzgesichtspunkten überaus brisant. Hierbei besteht die Gefahr, dass tierschutzwidrige Unterbringungen, wie die Hundehalle Hamburg-Harburg entstehen könnten. Ferner wäre eine Überprüfung, ob aus finanziellen Mitteln eine Euthanasie der Tiere erfolgt, kaum möglich."

Hundezimmer im Tierheim Siegen So sollte es sein: Artgerechte Behausungen, Gruppen- oder zumindest paarweise Haltung und genügend Auslauf- und Beschäfftigungsmöglichkeiten. Wenn Hunde sichergestellt werden, haben die Kommunen dafür Sorge zu tragen. Eines der Gehege im Tierheim Siegen

Vor diesem Hintergrund lässt der Tierschutzverein für Siegen und Umgebung e.V. derzeit prüfen, ob nicht auf rechtlichem Wege eine Untersagung von möglichen tierschutzwidrigen Unterbringungen der Kommunen erwirkt werden kann. Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes vom 2. Mai 2001 definiert im Detail eine tierschutzgerechte Unterbringung von Hunden. Hierin werden notwendige Sozialkontakte, ausreichend Auslauf, Gruppenhaltung und ähnliches gefordert. Ausnahmen für das vorübergehende Halten von Fundtieren oder sichergestellten Tieren dürfen nur befristet ausgestellt werden und betreffen lediglich Zwingergröße, Gruppenhaltung und Umgang mit Betreuungspersonen.

"Eine Unterbringung von sichergestellten Hunden nach LHV-NRW ist aber in der Regel nicht als kurzfristig anzusehen, da die Tier oftmals über Monate, oder gar Jahre untergebracht werden müssen", meint der Tierschützer. Jürgen Foß weiter: "Es sind ferner keine Ausnahmen für den ausreichenden Auslauf im Freien vorgesehen. Im Klartext heißt das, dass eine typische Sicherstellung nach LHV-NRW wie der American Stafford, welcher über mehrere Monate von den Behörden unterbracht werden muss, täglich mehrere Stunden Auslauf im Freien außerhalb eines Zwinger und ausreichend Umgang mit einer Betreuungsperson haben muss. Ferner muss mit den Tieren derart gearbeitet werden, dass eine Gruppenzusammenstellung erfolgen kann."
Hundehalle in Unna - Bilder in gross - klicken Hundehalle Unna: keine artgerechte Unterbringung
Der Kreis Unna betreibt eine eigene Station zur Aufnahme von Tieren in der Hammerstraße in Unna. Dort wurde kürzlich für etwa 250.000 EUR eine Art Fabrikhalle errichtet, in welcher Hunde, nahezu ausschließlich Anlagehunde nach LHV-NRW, unterbracht werden. Die dortige Unterbringung entspricht nach Meinung der Siegener Tierschützer keineswegs den Anforderungen, welche sich aus der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes ergeben. Daher hat sich der Siegener Tierschutzverein dazu entschlossen, Strafanzeige zu erstatten.

Jürgen Foß: "Wir sind ein Verein mittlerer Größe und verfügen keinesfalls über eine Schar von Staranwälten. Unsere Aufgabe ist vornehmlich Tierschutz vor Ort zu betreiben und unser eigenes Tierheim nach besten Kräften zu leiten. Wir stellen uns aber auf den Standpunkt, dass die von uns aufgezeigten Widersprüche zwischen Tierschutzgesetz und Tierunterbringung des Kreises Unna irgendeine Konsequenz haben müssen. Daher versuchen wir mit den uns zu Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen. Dass es Kampf gegen Windmühlen sein könnte, ist uns bewusst. Aber wenn man nichts unternimmt, wird sich auch nichts bewegen. Wir können uns einfach nicht vorstellen, dass die Kommunen Hunde tierschutzwidrig unterbringen dürfen, nur weil die finanziellen Mittel fehlen. Davon abgesehen kann ich persönlich nur mit dem Kopf schütteln, welche Einfallslosigkeit beim Bau der Hundehalle Unna an den Tag gelegt wurde. Mit 250.000 EUR wäre einem Tierschutzverein sicherlich besseres eingefallen."

Der Siegener Tierschutzverein bittet in diesem Zusammenhang um rege Teilnahme an der Online-Petition zum Landeshundegesetz, welche unter www.tierheim-siegen.de zu finden ist. Dort kann jeder einzelne sein Votum abgeben und automatisch generierte E-Mails an Landespolitiker versenden lassen. Nach Meinung der Siegener Tierschützer bringe nur die Summe verschiedener Aktionen, wie die Online-Petition, Demos wie die "six feet for freedom"-Demo (http://www.6feet.de) am 28. April vor dem Landtag, oder ähnliche Aktionen ein Umdenken der Landesregierung. Der abschließende Apel des Tierschützers: "Auch wenn die vergangenen zwei Jahre gelehrt haben, dass die Landesregierung bisher weder durch Argumente noch politischen Druck zur Kurskorrektur zu bewegen war, so sollten wir nicht aufgeben, weiter daran zu arbeiten. Wenn wir jetzt resignieren, fallen tatsächlich alle Schranken und die politischen Willkür hätte ungehindert freie Bahn".

 »  Analyse, erstellt von Tierheim-Siegen, über die vom Kreis betriebenen Hundeunterkünfte in Unna als PDF-Dokument oder als Word-Dokument.
 »  Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes als PDF-Dokument


I. In folgenden Punkten verstößt der Kreis Unna mit seinem Tierheim gegen die Tierschutzhundeverordnung des Bundes vom 2. Mai 2001:

1.)    §2 (1) fordert, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers sowie ausreichend Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren ist. Ausreichend Auslauf im Freien bedeutet für einen agilen Hund, wie beispielsweise dem American Staffordshire Terrier, welcher den größten Anteil der dort gehaltenen Hunde ausmacht, mehrere Stunden täglich. Bei über 50 Hunden mit nur vier zur Verfügung stehenden Ausläufen ist dies nicht durchführbar.

2.)    §2 (2) fordert, dass wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten hat. Im Tierheim Unna werden nahezu alle Hunde in getrennten Zwingern gehalten. Es ist nicht denkbar, dass sich alle 50 Hunde aufgrund ihres Verhaltens nicht vertragen. Eine Zusammenführung von Hunden ist zwar arbeitsintensiv und damit auch kostenintensiv, aber durchaus machbar. Vorraussetzung hierfür ist kompetentes Personal mit ethologischem Grundwissen.

3.)    §2 (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren. Dafür ist bei über 50 Hunden im Tierheim Unna zu wenig Personal vorhanden, welches zudem während der Arbeitszeit auch anderen Aufgaben, wie Fütterung und Säuberung nachgehen muss. Ehrenamtliche Helfer können nur bedingt diesbezüglich aushelfen, da eine Betreuung durch diese nur unregelmäßig erfolgen kann. Ferner kann durch ehrenamtliche Helfer keine tatsächliche Gewährleistung auf Kontinuität erreicht werden.

4.)    §5: Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Dies ist in der Hundehalle des Tierheims Unna nicht gewährleistet.

5.)    §6: Für Hunde mit einer Widerristhöhe von 50 bis 65 cm (trifft auf fast alle in der Halle gehaltenen Hunde zu) muss die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 8 qm betragen. Uneingeschränkt nutzbar heißt hierbei, dass die Fläche für die Schlafhütten nicht mit eingezogen werden dürfen. In der Hundehalle des Tierheims Unna beträgt die Bodenfläche der Zwinger allerdings 8 qm mit etwa 1 qm Schlafhütte. Damit stehen lediglich 7 qm zur Verfügung. Da der Gesetzgeber hier Mindestmaße angegeben hat, dürfen diese nicht, auch nicht marginal, unterschritten werden.

§9 regelt Ausnahmen für ein vorübergehendes Halten. Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften der oben angeführten Punkte 2 (§2(2)), 3 (§2(3)) und 5 (§6) befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die Aufnahme weiterer Fundhunde oder sichergestellter Hunde gefährdet ist. Durch die schwierige Vermittlungslage von Anlage 1 Hunden nach LHV-NRW ist bei den meisten Hunden im Tierheim Unna keinesfalls von einer befristeten Unterbringung zu sprechen; es ist tatsächlich eine langfristige Unterbringung. Daher ist nach der Tierschutz-Hundeverordnung keine Ausnahme zuzulassen. Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass die Hundehalle des Tierheims Unna nach Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung in Benutzung genommen wurde und demnach erst gar nicht in Betrieb genommen werden durfte. Selbst wenn in diesem Falle widerrechtlich befristete Ausnahmen erteilt worden wären, so wären weiterhin Punkt 1 (§2(1)) und Punkt 4 (§5) nicht erfüllt.

II. In folgenden Punkten verstößt der Kreis Unna mit seinem Tierheim gegen das Tierschutzgesetz:

1.)    §2 (1.) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Durch die in I.1 bis I.5 genannten Punkte wird einer Vielzahl der im Tierheim Unna gehaltenen Hunde nicht verhaltensgerecht untergebracht. 

2.)    §2 (2.) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Durch die in I.1, I.3 und I.5 genannten Punkte wird einer Vielzahl der im Tierheim Unna gehaltenen Hunde eine artgemäße Bewegung derart eingeschränkt, so dass den Tieren dadurch vermeidbare Leiden zugefügt werden. Ferner entstehen durch diese Haltungsform erhebliche Wesensänderungen der Hunde und somit vermeidbare Schäden.

 

17.04.02, 19:38
Protestlauf: "Sechs Füße für Freiheit" der Hunde
Protestlauf startet am 28. April in Aachen

"Sechs Füße für Freiheit" der Hunde

Kreis Aachen (an-o/eis). Der renommierte Wolfsforscher Günther Bloch unterstützt den Protestlauf der Gruppe "Six feet for freedom" gegen die Landeshundeverordnung. Bloch wird am 28. April nachmittags die Abschlussrede vor dem Landtag in Düsseldorf halten.

Der Lauf startet am Freitag, 26. April, um 11 Uhr am Aachener Markt und führt von dort aus über Würselen, Eschweiler, Düren, Kerpen und Köln nach Düsseldorf zum Landtag. "Wir demonstrieren damit gegen die bestehende NRW-Landeshundeverordnung", erklärt Elke Lachmann aus Stolberg, Mitbegründerin von "Six feet for freedom" (übersetzt: Sechs Füße für Freiheit).

Große Sorgen bereitet der Gruppe auch die angedachte Gesetzgebung, die einen generellen Leinenzwang zur Folge hätte. "Jeder Hund, also egal ob Dackel oder Schäferhund, dürfte dann nur noch auf dem eigenen Grundstück oder auf einer von der Stadt zugewiesenen Wiese frei laufen. Die Auswirkungen sind vielen gar nicht klar, sie glauben, das nur âKampfhunde' betroffen seien." Und: "In unserer Gruppe sind nur zwei Besitzer von so genannten Kampfhunden. Wir kämpfen für alle Hunde und fordern eine vernünftige Gesetzgebung", betont die junge Frau. Ein Hund braucht Auslauf; darf ein Bello nur noch angeleint Gassi, "ist das absolut nicht argerecht; das ist Quälerei. Das finden auch die Tierärzte", sagt die Hundeausbilderin.

"Die Resonanz ist toll"

Über die Hilfe des Buchautors Günther Bloch freut sich die Gruppe ganz besonders. Günther Bloch ist aber nicht der einzige "Promi". Auch zahlreiche Politiker teilen die Ziele der Gruppe. So wird die SPD-Landtagsabgeordnete Hildegard Nießen (Stolberg) die Petition - überall in der Region hat die Gruppe Unterschriftenlisten verteilt - entgegennehmen. "Die Resonanz ist toll. Besonders wichtig ist, dass viele Menschen am Lauf teilnehmen", appelliert die junge Frau. "Nur wenige werden den kompletten Lauf mitmachen. Man kann uns auch ein Stück im normalen Schritttempo begleiten oder nebenher radeln. Fiffis sind natürlich auch willkommen. Hauptsache sei, man ist dabei. Wir freuen uns auch über jeden, der am Straßenrand steht, und uns damit unterstützt", erläutert Elke Lachmann. Der detaillierte Streckenverlauf steht im Internet unter "www.6feet.de".

Telefonische Auskunft über 02402 862079 (Anrufbeantworter).

Quelle: Aachener Nachrichten


16.04.02, 23:53
18 Stellungnahmen für die Expertenanhörung zum LHG

Liebe Hundefreunde,
auf unserer Seite http://www.mtw-ev.de


unter dem Punkt AKTUELL

haben wir jetzt folgende 18 Stellungnahmen für die Expertenanhörung zum LHG:
Rechtsanwalt Baumeister
Franz Breitsamer (neu, bessere Qualität als gestern)
Dannemann Stadt Wuppertal
Dr. Eichelberg (neu, mit Anhang)
Sokol, Datenschutzbeauftragte
VDH - Allianz
VDH

Viele Grüße Ulla Bergob
Menschen Tiere Werte e.V

Der VDH unterstützt unsere DEMO am 28.4.02 und die Unterschriftenaktion. Näheres unter www.vdh.de

NEU: Stellungnahme des VDH zum Entwurf des Landeshundegesetzes

NEU: gemeinsame Stellungnahme des VDH, LTV, LJV und JGHV zum Gesetzesentwurf

NEU: Stellungnahme von Frau Dr. Eichelberg zum Landeshundegesetz

NEU: Stellungnahme von Dr. Feddersen-Petersen zum Landeshundegesetz

NEU: Stellungnahme von RA Konnegen und H. Wiegand/Journalist

NEU: Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten Sokol

NEU: Stellungnahme Stadt Wuppertal Dannemann

NEU: Stellungnahme von Breitsamer zum Landeshundegesetz -- Polizeihauptkommissar Farnz B. stolpert über Privatgeschäfte...

NEU: Stellungnahme von Rechtsanwalt Baumeister/ Dr. Grünewald -- Verfasser des Handbuchs zum Tierkörperbeseitigungsrecht

17.4.NEU: Stellungnahme von Rechtsanwalt Wollenteit

17.4.NEU: Stellungnahme von Achim Schoke

17.4.NEU: Stellungnahme des Leiters der Landespolizeischule für Diensthundeführer Maciejewski

17.4.NEU: Stellungnahme des Kinderschutzbundes

17.4.NEU: Stellungnahme des Landesjagdverbandes

17.4.NEU: Stellungnahme der Arbeitsgem. d. kommunalen Spitzenverbände NRW

17.4.NEU: Stellungnahme des Landestierschutzverbandes

17.4.NEU: Stellungnahme von Rechtsanwalt Loeper

17.4.NEU: Stellungnahme der Landesseniorenvertretung

NEU: Aufruf des Bundesverbands praktischer Tierärzte BPT

NEU: Muster - für Protestschreiben der Tierheime zum Entwurf des Landeshundegesetzes

folgende Experten sind am 19.4.2002 in die öffentliche Sitzung im Landtag geladen

 

16.04.02, 21:52
Aktuelle Flyer und Unterschriftenliste Demo D'dorf

Hiermit sende ich Euch unsere Unterschriftenliste - neu insofern, als wir jetzt ein Rückgabedatum drauf haben und die unterstützenden Gruppen erweitert haben.

Den Demo Flyer haben wir ebenfalls um 2 Punkte erweitert, der andere ist nicht falsch, aber wir haben noch etwas am Text gerückt und uns wichtige Punkte hinzugefügt.

Vielleicht könnt Ihr Beides ersetzen.

Viele grüße Ulla / MTW

 
 
 

http://www.mtw-ev.de/pages/aktionen.html

 

16.04.02, 21:47
1924 Einträge gesamt:  <<  151  156  161  166  171  176  181  186  191  196  >> 


Volltextsuche



Falls Sie News/Informationen haben, die wir veröffentlichen sollen, senden Sie bitte ein Email an die 
Redaktion News.

© ZERGportal (Zentralregister-LHV)
Email: info@zergportal.de

Disclaimer/Impressum

  
weiter ausführliche News und Infos unter

© Kampfhundnews (Peter Müller)
 

 

 


[ Fehler: Fehler beim Schliessen von /usr/local/httpd/baseportal/Ka/mp/Kampfhundnews/Statistik.put ]

powered in 0.01s by baseportal.de
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!