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Pitbull aus Zwinger gestohlen
Pitbull aus Zwinger gestohlen

Von Bastian Modrow, LN

Lübeck - Die Polizei und der Tierschutz-Verein sind in Sorge: Seit einem Einbruch in die Zwinger fehlt von dem siebenjährigen Pitbull "Khan" jede Spur. "In den falschen Händen kann der liebevolle Rüde schnell zur Waffe werden", sagt die Polizei. Und diese Gefahr droht.

Alarm im Tierheim am Resebergweg: Innerhalb einer Woche sind aus den Zwingern zwei "Kampfhunde" gestohlen worden. Ein Tier konnte zwar mittlerweile wieder aufgefunden werden, von dem anderen fehlt aber noch jede Spur. Des Diebstahls verdächtig ist ein 31-jähriger Kücknitzer.

"Vor zwei Wochen besuchte dieser Mann unser Tierheim und wollte unbedingt ,Robin', einen Pitbull-Rottweiler-Mischlingsrüden, haben", berichtet Tierheim-Mitarbeiterin Melanie Wollner. Die Bitte wurde dem Kücknitzer allerdings verwehrt: "Er war stark alkoholisiert und steht zudem im Verdacht, Drogen zu nehmen. Gerade deshalb wollten wir ihm das Tier nicht geben", sagt die 30-Jährige. Der Mann sei daraufhin "total ausgerastet", habe auf dem Grundstück herumgebrüllt und die Mitarbeiter bedroht. "Ein paar Stunden später hat er angerufen und unserer Tierheim-Leiterin gedroht, einen Pitbull scharf zu machen und ihr auf den Hals zu hetzen", sagt Melanie Wollner.

Zwei Nächte später, vom 23. auf den 24. August, wurde nach Angaben von Frank Doblinski, Sprecher der Polizei Lübeck, in das Tierheim eingebrochen, es wurden mehrere hundert Euro Bargeld entwendet. Drei Tage später der nächste Einbruch: "Diesmal wurde der Pitbull-Mix gestohlen, für den sich der Kücknitzer interessiert hatte", berichtet Doblinski.

Der Verdacht der Tierheimmitarbeiter und der Polizei bestätigte sich: Schon am nächsten Tag wurde eine Polizeistreife des 4. Reviers zufällig auf einen Kampfhund aufmerksam, der ohne Leine und Maulkorb mit einem Mann an der Kronsforder Landstraße unterwegs war. "Bei dem Mann handelte es sich um den 31-jährigen Kücknitzer", so die Polizei. Der Hund wurde ins Tierheim zurückgebracht und sein Zwinger mehrfach gesichert.

Am vergangenen Wochenende bekam das Tierheim erneut nächtlichen Besuch. Diesmal wurde der reinrassige Pitbull "Khan" gestohlen, der dem anderen Tier sehr ähnlich sieht. "Wir haben den Verdacht, dass es wieder der besagte Kücknitzer war", so Doblinski. Polizei und Tierschutz sind beunruhigt, denn von Hund und Mann fehlt jede Spur. "Das Schlimme ist, dass wir nicht wissen, was der Dieb mit dem sonst so verschmusten, liebenswürdigen Tier macht", sagt Melanie Wollner. Sollte es sich um den 31-Jährigen handeln und er seine Drohung wahr machen, das Tier gegen die Heimleiterin abzurichten, gehe es um Tage. "Es wäre schade, wenn das Tier verdorben würde", so die 30-Jährige. Polizei-Sprecher Doblinski: "Auch ein charakterfestes Tier kann in den falschen Händen zu einer Waffe werden."

"Khan" ist etwa sieben Jahre alt, sein Fell ist braun-schwarz gestromt. Der Hund ist im rechten Ohr mit der Kennzeichnung "HL 02" und im linken Behang mit der Nummer "018" tätowiert. Unter der Haut trägt er einen Mikrochip, über den er identifiziert werden kann. Hinweise erbittet die Polizei unter Telefon 300 36 30.

Quelle: LN-Online


03.09.02, 22:18
Hundehaltung: Großer Informationsbedarf nach Urteil
Hundehaltung: Großer Informationsbedarf nach Urteil

Kreis Schaumburg. Wesentliche Punkte der Gefahrtier-Verordnung des Landes Niedersachsen sind vom Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil als nichtig erklärt worden. Haltungs- und Zuchtverbot sowie Maulkorb- und Leinenpflicht verschiedener Hunderassen wurden aufgehoben. „Folge des Urteils war, dass unser Telefon heiß lief“, berichtete Ulf Güber, Tierarzt im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Bückeburg. Viele Leute haben sich wieder einen Hund der Gefahrtier-Liste anschaffen wollen und Auskunft über Erwerbsmöglichkeiten verlangt.

Die Gefahrtier-Verordnung, die im Juli 2000 erlassen wurde, sei eng mit dem Tierschutzgesetz verknüpft, welches besage, dass Hunde mit genetischem Defekt und Aggressionspotenzial nicht gezüchtet oder aufeinander gehetzt werden dürfen, so Güber. Die Verordnung verbot Haltung und Zucht der Rassen American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde des Typs Pitbull-Terrier. Wer diese Art von Hunden schon besaß, muste sich vom Veterinäramt eine Erlaubnis zur Haltung holen. Ausgehändigt wurde diese, nachdem die Tiere einem tierärztlichen Wesenstest unterzogen und der Halter als zuverlässig eingestuft wurde. Die Hunde durften nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Ihre Unfruchtbarmachung war ebenfalls erforderlich.

Zwölf weitere Rassen – wie Rottweiler und Dobermann – fielen in die zweite Katagorie. Leine und Maulkorb waren Pflicht für alle Hunde, deren Halter keine Begleithundeprüfung ablegten. Auf der Liste standen auch Hunderassen, die in Deutschland sehr selten vorkommmen – wie der Fila-Brasiliero, Dogo-Argentino, Tosainu oder der Kaukasische Uwtscharka, merkte Güber an. Gerade letzere Rasse stamme aus Russland und wurde als Herdenbegleithund gezüchtet, der das Vieh vor Bären und Wölfen schützen sollte, erklärte Güber. „Dieser Job bringt ein genetisches Potential an Schärfe mit sich.“ Deshalb weist Güber ausdrücklich auf eine fundierte Beratung vorm Hundekauf hin. „Die Hundehalter sollen den Bestimmungszweck des Hundes definieren“, schlug Güber vor. Häufig seien die Eigenschaften der Hunde gar nicht bekannt.
 
„So biss ein Border-Collie ein Familienmitglied bei einem Spaziergang in die Hacken, weil es kurz in die Büsche musste“, berichtete Güber. Der intelligente Hütehund habe aber nur seine „Schafherde“ zusammenhalten wollen.

Die Liste der Gefahrhunde hat nach Meinung Gübers keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nur am Einzelfall festgemacht werden, und dafür seien aufwendige Prüfungen notwendig.

Das Amt sei schon lange vor der Schaffung der Gefahrtier-Verordnung im Rahmen der Amtshilfe zur Untersuchung verhaltensauffälliger Hunde gebeten wurden. „Mich haben bei Untersuchungen Rottweiler, Pitbull-Terrier und Rauhhaar-Dackel gebissen“, sagte Güber, der diese Arbeit seit zehn Jahren kennt. Häufig habe er die Frage bekommen, warum der Deutsche Schäferhund oder der Riesenschnauzer nicht auf der Liste stünden.

Seit Juli ist das Zuchtverbot des American Staffordshire-Terriers aufgehoben. Die Verordnung für Pitbull und Bullterrier gelte weiterhin, so Güber. In der zweiten Kategorie sei die Reglementierung für Rottweiler und Dobermänner nichtig. Auf Anfrage, warum die Aufhebung der Verordnung nur diese zwei Rassen betreffe, teilte Güber mit: „Vor Gericht wurden nur diejenigen berücksichtigt, die verbandsmäßig vertreten waren“.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen versuche nun, die Tierhalter über die Rechtsänderung zu informieren und zu beraten – bis das Land ein Gesetz erlässt, welches genaue Angaben über die Haltung von Hunden macht. Für weitere Infos steht Güber unter Telefon (0 57 22) 2 67 12 zur Verfügung.

Quelle: Schaumburger Nachrichten


30.08.02, 13:15
Grüne: Hund und Halter sollen alle drei Jahre zum Tüv
Grüne: Hund und Halter sollen alle drei Jahre zum Tüv ('Hüv')

Von Konrad J.-Weidauer

Das gestern von der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus eingebrachte neue «Gesetz zur Reduzierung von Gefahren durch Hunde in der Stadt» stößt auf den Widerstand der Senatsverwaltung für Soziales. Die Grünen fordern in ihrem Entwurf eine Art Hunde-Tüv für Tiere über 17 Kilogramm und einer Größe von mehr als 40 Zentimeter. Dieser so genannte «Hüv» soll alle drei Jahre kostenpflichtig wiederholt werden. Sachkundigenprüfung sowie polizeiliches Führungszeugnis der Halter sollen wie schon in der gültigen Hundeverordnung ebenso beibehalten werden wie die Überprüfung der sozialen Verträglichkeit der Hunde. Außerdem sollen alle Hunde zusätzlich zu der bereits erforderlichen Plakette einen Chip erhalten, der ihnen eingepflanzt wird, damit die Herkunft klar dokumentiert werden kann.

Auch wenn zunächst die Ausschüsse Gesundheit und Soziales sowie Innere Sicherheit über diesen Vorstoß der Grünen befinden müssen: «Ein neues Gesetz brauchen wir nicht», sagt Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Die zwei Jahre alte Hundeverordnung reiche völlig aus. Das Argument der Grünen, das Bundesverwaltungsgericht habe die Hundeverordnung Niedersachsens wegen verschiedener Mängel gestoppt, treffe auf Berlin nicht zu. Die Grünen sollten erklären, was sie dann mit übergewichtigen Möpsen oder Pudeln tun wollen, sagte Steinbrenner.

Auch die Tierschützer sind skeptisch. Zum einen sei es bei diesen Vorgaben sehr schwierig, Kontrollen durchzuführen, zum anderen verursache der Hüv neben den schon jetzt hohen Gebühren für die Plakette zusätzliche Kosten für die Überprüfung. «Das Kampfhunde-Problem wird damit jedenfalls nicht gelöst», sagt Tierschützer Volker Wenk. Und wenn dann gesetzliche Auflagen für sehr viel mehr Hunde gelten, «dann garantiere ich, dass weitere 10 000 Hunde weggefangen werden müssen», so Wenk.

Bezirksämter sowie auch die Amtstierärzte hingegen begrüßten den Vorstoß der Grünen als längst überfällig

Quelle: Morgenpost


30.08.02, 10:16
Berlin kapituliert vor illegal gehaltenen Kampfhunden

Berlin kapituliert vor illegal gehaltenen Kampfhunden
Kein Platz, kein Geld: Tierheim mit Hunden der laut Verordnung gefährlichen Rassen überfüllt

Von K. Jahr-Weidauer

Berlin hat den Kampf gegen die Kampfhunde offenbar aufgegeben. Nach Schätzungen von Lichtenbergs Gesundheitsstadtrat Andreas Geisel (SPD) laufen in Berlin noch rund 200 bis 300 illegal gehaltene Kampfhunde frei herum. «Schwerpunktbezirke sind dabei Pankow, Hellersdorf, Marzahn und Reinickendorf», sagt Geisel. Auch Kreuzberg-Friedrichshain habe nicht genügend zur Durchsetzung der Hundeverordnung getan. Nur Neukölln und Lichtenberg seien von illegalen Kampfhunden befreit.

Problematisch für die Behörden ist nach Ansicht von Tierschützern, der Senatsverwaltung für Soziales sowie den Amtstierärzten, dass die Kapazitäten zur Aufnahme beschlagnahmter Kampfhunde erschöpft sind. Wohin also mit den Tieren? Im Tierheim am Hausvaterweg befinden sich zurzeit rund 200 beschlagnahmte Kampfhunde, die kaum zu vermitteln sind.

«Wir haben neben diesen Kampfhunden in den vergangenen Monaten mehr als 100 Tiere dieser Rassen in Pensionen nach Hamburg, München oder Strausberg gegeben, um Platz zu schaffen», sagt Volker Wenk, Chef des Tierheimes Berlin. Dafür müsse kräftig gezahlt werden, rund 500 000 Euro pro Jahr. Bei einer Lebenserwartung jedes Hundes von rund zehn Jahren seien das fünf Millionen Euro. «Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Vom Senat erhalten wir keinen Cent. Wir schaffen es einfach nicht mehr, diese Hunde unterzubringen», sagt Wenk. Er habe den Eindruck, dass es den Behörden am liebsten wäre, die Kampfhunde würden einfach totgespritzt. «Das kostet euch 87 Cent, und der Fall ist erledigt», habe man ihm schon mehrfach bedeutet, sagt Wenk.

Er müsse jedenfalls ab sofort jedes weitere Tier, das die Behörden einweisen wollten, ablehnen. Wenk verweist darauf, dass auch die zentrale Tiersammelstelle der Senatsverwaltung, die sich auf seinem Gelände befindet, hoffnungslos überbelegt sei. «Zurzeit können die Tierfänger schon deshalb in ganz Berlin keinen einzigen Hund mehr einfangen.» Auch Wenk bestätigt die Zahl von rund 300 Kampfhunden, die noch frei in Berlin herumliefen, «obwohl sie eigentlich eingezogen werden müssten, da ihnen die Unbedenklichkeitserklärung fehlt».

Für Stadtrat Geisel gibt es für das Dilemma aber nur einen Schuldigen: «Wenk mit seiner Blockadehaltung.» Es gebe einen Vertrag zwischen Bezirk und Tierheim, der besage, dass jedes aufgegriffene Tier nach fünf Tagen Aufenthalt in der Hundesammelstelle in das Tierheim überwiesen werden muss. «Und das trifft auch auf die neun Kampfhunde zu, die sich mit 37 anderen Vierbeinern momentan in der Sammelstelle befinden», so Geisel. Wenn Wenk glaube, das Land Berlin erpressen zu können, habe er sich geirrt. Seine Verwaltung werde auf die Einhaltung des Vertrages pochen, im Zweifel müssten eben die Gerichte die Sache klären.

Allerdings gesteht auch Geisel ein, dass wegen der Querelen zwischen Bezirken und Tierheim gegenwärtig von den mehreren Hundert nicht registrierten Kampfhunden ohne die nach der Hundeverordnung vorgeschriebene grüne Unbedenklichkeitsplakette eine Gefahr für die Berliner ausgehe. «Die alle wegzufangen und sie nach Brandenburg in dortige Tierheime zu überstellen, dazu fehlt den meisten Bezirken aber das Geld», so Geisel.

Amtstierärzten ist das Problem bekannt. «Wir sind unglücklich über die verfahrene Situation», sagt die stellvertretende Amtstierärztin von Mitte, Gudrun Möller. Viele der Kampfhundehalter könnten aber die Gebühren für den Wesenstest des Hundes und die Sachkundigenprüfung in Höhe von rund 300 Euro nicht aufbringen. Dabei gebe es für finanzschwache Hundehalter einen Ausweg: «Dann bieten wir Ratenzahlungen an.»

Die Berliner Grünen wollen unterdessen einen Führerschein für Besitzer großer Hunde in der Hauptstadt einführen. Die gesonderte Erlaubnis für Tiere ab einem Gewicht von 17 Kilogramm sei Teil eines Entwurfes zum Schutz vor gefährlichen Hunden, der heute ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, teilte Fraktionschef Wolfgang Wieland gestern mit.

Quelle: Berliner Morgenpost

Info: Hundeverordnung

Seit dem Inkrafttreten der neuen Berliner Hundeverordnung vom 4. Juli 2000 wurden insgesamt 5753 als gefährlich eingestufte Hunde gemeldet. Als gefährlich gelten nach dieser Rechtsvorschrift zwölf Hunderassen, darunter Pitbulls, Bullterrier und Mastiffs. Züchten und Abrichten dieser Hunderassen ist ausdrücklich verboten. Bis zum 31. Mai dieses Jahres vergaben die Bezirksämter 4562 grüne Unbedenklichkeitsplaketten. Erforderlich sind dafür ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Sachkundigenprüfung der Halter sowie ein Wesenstest des Hundes. Seit Bestehen der Verordnung wurden 2190 Auflagen zu Untersuchungen an gefährlichen Hunden erteilt. 90 Hunde wurden beschlagnahmt, 21 getötet. 254 Beschränkungen oder Halterverbote wurden ausgesprochen. Insgesamt gibt es in Berlin aktuell 108 299 Hunde, für die Steuern entrichtet werden. Im vergangenen Jahr waren das 12,49 Millionen Euro, ein Jahr zuvor 12,07 Millionen Euro. jar

Hundebesitzer sollen künftig durch den HÜV
B90/Grüne legen Gesetzentwurf vor: Führerschein für große Hunde gefordert 
 
Von Anja Probe 
 
»Wer einen großen oder gefährlichen Hund hält oder führt, muss über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.« So steht es im Gesetzesvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, der heute im Parlament vorgelegt wird. Nachdem die niedersächsische Hundeverordnung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) für nichtig erklärt wurde, vermutet die Fraktion Gleiches für Berlin.

Seit dem 5. Juli 2000 gilt hier eine neue Hundeverordnung, die die Züchtung bestimmter Rassen verbietet und einen Leinen- und Maulkorbzwang für diese Hunde vorschreibt. »Einschränkungen für den Hundehalter müssen aber auf einem Gesetz beruhen«, folgte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Wieland der Kritik des BVG. Verbraucherschutzsprecherin Claudia Hämmerling bemängelte die pauschale Bestimmung von gefährlichen Rassen, denn in der Beißstatistik stehe der Deutsche Schäferhund weit oben und der ist nicht indiziert. Gefährlich werden könnten auch Dobermänner, Dackel oder Terrier. Ihr Hundegesetz sei rassenneutral und biete einen besseren Schutz vor Beiß attacken, versicherte die Sprecherin.

Bündnis 90/Die Grünen möchten per Gesetz einen Hundeführerschein für Besitzer großer Hunde (ab 17 Kilogramm und 40 Zentimeter Schulterhöhe) einführen. Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren große Hunde nicht mehr allein führen dürfen. Jeder Hund erhält nach den Vorstellungen der Fraktion eine Prüfplakette sowie einen Chip mit Informationen über den Halter. Der muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. »Wir wollen, dass die Anschaffung eines Hundes gut überlegt wird und die Besitzer wissen, welche Ansprüche das Tier hat«, erklärte Claudia Hämmerling. Die Hunde sollen keine Opfer sein, die Verantwortung liege beim Halter. »Das genetisch bedingte Aggressionspotenzial ist sowieso umstritten. Die Aggressionen werden doch erst durch das entsprechende Training in der Sozialisationsphase gefördert.«

Kontrolliert werden soll das Gesetz durch eine außerbehördliche Prüfstelle, nämlich den HÜV (Hundeüberwachungsverein), wo Fachtierärzte sowie Vertreter der Tierschutzverbände und des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) zusammenarbeiten. Ein Autohalter müsse schließlich sein Fahrzeug auch regelmäßig durch den TÜV bringen, argumentierte Wieland. Volker Wenk, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Berlin (TVB), befürchtet einen neuen Sturm auf das Tierheim in Falkenberg. Zurzeit sind im größten Tierheimneubau Europas alle Zwinger belegt. 220 Hunde, davon 160 der so genannten Listenhunde, hoffen auf neue Besitzer. »Wenn jemand für nicht tauglich erklärt wird oder die Prüfungen nicht machen will, wo soll der Hund hin?«, fragte er Claudia Hämmerling. Er gab zu bedenken: Würde von den über 150000 Hunden in der Hauptstadt nur ein Prozent eingezogen, wäre jedes Tierheim überfordert. Die Sprecherin konnte vorerst nur auf Übergangslösungen verweisen, die erarbeitet werden müssen. Beispielsweise werde einer älteren Dame auf keinen Fall der Collie weggenommen.
Derzeit klagen 35 Hundehalter gegen die Verordnung. Wann sie kippt, konnte der Fraktionschef noch nicht sagen. »Das hängt davon ab, wann die Kläger vor dem Bundesgerichtshof stehen«, sagte er.

Quelle: Neues Deutschland
www.nd-online.de

 

29.08.02, 13:42
Tip: Willkommen bei aktion-hund.de

Tip: Willkommen bei aktion-hund.de
 

Basierend auf Diskussionen der Newsgroup de.rec.tiere.hunde (d.r.t.h.) hat sich diese Seite zum Ziel gesetzt, über die momentane Situation der Hunde in Deutschland zu informieren und dem unüberlegten Aktivismus, der aus Angst und Panik entstanden ist, entgegenzuwirken.

Neben Informationen und Meinungen rund um das Thema "Kampfhund", stellen wir auch einen Lösungsvorschlag vor, der von der Newsgroup d.r.t.h. erarbeitet wurde und der sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen, als auch dem Grundrecht der Hunde auf ein artgerechtes Leben gerecht wird.

http://www.aktion-hund.de/

 

27.08.02, 10:16
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