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Von Bastian Modrow, LN
Lübeck - Die Polizei und der Tierschutz-Verein sind in Sorge: Seit einem
Einbruch in die Zwinger fehlt von dem siebenjährigen Pitbull "Khan"
jede Spur. "In den falschen Händen kann der liebevolle Rüde schnell zur
Waffe werden", sagt die Polizei. Und diese Gefahr droht.
Alarm im Tierheim am Resebergweg: Innerhalb einer Woche sind aus den Zwingern
zwei "Kampfhunde" gestohlen worden. Ein Tier konnte zwar mittlerweile
wieder aufgefunden werden, von dem anderen fehlt aber noch jede Spur. Des
Diebstahls verdächtig ist ein 31-jähriger Kücknitzer.
"Vor zwei Wochen besuchte dieser Mann unser Tierheim und wollte unbedingt
,Robin', einen Pitbull-Rottweiler-Mischlingsrüden, haben", berichtet
Tierheim-Mitarbeiterin Melanie Wollner. Die Bitte wurde dem Kücknitzer
allerdings verwehrt: "Er war stark alkoholisiert und steht zudem im
Verdacht, Drogen zu nehmen. Gerade deshalb wollten wir ihm das Tier nicht
geben", sagt die 30-Jährige. Der Mann sei daraufhin "total
ausgerastet", habe auf dem Grundstück herumgebrüllt und die Mitarbeiter
bedroht. "Ein paar Stunden später hat er angerufen und unserer
Tierheim-Leiterin gedroht, einen Pitbull scharf zu machen und ihr auf den Hals
zu hetzen", sagt Melanie Wollner.
Zwei Nächte später, vom 23. auf den 24. August, wurde nach Angaben von Frank
Doblinski, Sprecher der Polizei Lübeck, in das Tierheim eingebrochen, es wurden
mehrere hundert Euro Bargeld entwendet. Drei Tage später der nächste Einbruch:
"Diesmal wurde der Pitbull-Mix gestohlen, für den sich der Kücknitzer
interessiert hatte", berichtet Doblinski.
Der Verdacht der Tierheimmitarbeiter und der Polizei bestätigte sich: Schon am
nächsten Tag wurde eine Polizeistreife des 4. Reviers zufällig auf einen
Kampfhund aufmerksam, der ohne Leine und Maulkorb mit einem Mann an der
Kronsforder Landstraße unterwegs war. "Bei dem Mann handelte es sich um
den 31-jährigen Kücknitzer", so die Polizei. Der Hund wurde ins Tierheim
zurückgebracht und sein Zwinger mehrfach gesichert.
Am vergangenen Wochenende bekam das Tierheim erneut nächtlichen Besuch. Diesmal
wurde der reinrassige Pitbull "Khan" gestohlen, der dem anderen Tier
sehr ähnlich sieht. "Wir haben den Verdacht, dass es wieder der besagte Kücknitzer
war", so Doblinski. Polizei und Tierschutz sind beunruhigt, denn von Hund
und Mann fehlt jede Spur. "Das Schlimme ist, dass wir nicht wissen, was der
Dieb mit dem sonst so verschmusten, liebenswürdigen Tier macht", sagt
Melanie Wollner. Sollte es sich um den 31-Jährigen handeln und er seine Drohung
wahr machen, das Tier gegen die Heimleiterin abzurichten, gehe es um Tage.
"Es wäre schade, wenn das Tier verdorben würde", so die 30-Jährige.
Polizei-Sprecher Doblinski: "Auch ein charakterfestes Tier kann in den
falschen Händen zu einer Waffe werden."
"Khan" ist etwa sieben Jahre alt, sein Fell ist braun-schwarz gestromt.
Der Hund ist im rechten Ohr mit der Kennzeichnung "HL 02" und im
linken Behang mit der Nummer "018" tätowiert. Unter der Haut trägt
er einen Mikrochip, über den er identifiziert werden kann. Hinweise erbittet
die Polizei unter Telefon 300 36 30.
Quelle: LN-Online
| 03.09.02, 22:18 |
Hundehaltung: Großer Informationsbedarf nach Urteil |
Hundehaltung: Großer Informationsbedarf nach Urteil
Kreis Schaumburg. Wesentliche Punkte der Gefahrtier-Verordnung des Landes
Niedersachsen sind vom Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil als
nichtig erklärt worden. Haltungs- und Zuchtverbot sowie Maulkorb- und
Leinenpflicht verschiedener Hunderassen wurden aufgehoben. „Folge des Urteils
war, dass unser Telefon heiß lief“, berichtete Ulf Güber, Tierarzt im Amt für
Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Bückeburg. Viele Leute haben sich wieder
einen Hund der Gefahrtier-Liste anschaffen wollen und Auskunft über
Erwerbsmöglichkeiten verlangt.
Die Gefahrtier-Verordnung, die im Juli 2000 erlassen wurde, sei eng mit dem
Tierschutzgesetz verknüpft, welches besage, dass Hunde mit genetischem Defekt
und Aggressionspotenzial nicht gezüchtet oder aufeinander gehetzt werden dürfen,
so Güber. Die Verordnung verbot Haltung und Zucht der Rassen American
Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde des Typs Pitbull-Terrier. Wer
diese Art von Hunden schon besaß, muste sich vom Veterinäramt eine Erlaubnis zur
Haltung holen. Ausgehändigt wurde diese, nachdem die Tiere einem tierärztlichen
Wesenstest unterzogen und der Halter als zuverlässig eingestuft wurde. Die Hunde
durften nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Ihre Unfruchtbarmachung
war ebenfalls erforderlich.
Zwölf weitere Rassen – wie Rottweiler und Dobermann – fielen in die zweite
Katagorie. Leine und Maulkorb waren Pflicht für alle Hunde, deren Halter keine
Begleithundeprüfung ablegten. Auf der Liste standen auch Hunderassen, die in
Deutschland sehr selten vorkommmen – wie der Fila-Brasiliero, Dogo-Argentino,
Tosainu oder der Kaukasische Uwtscharka, merkte Güber an. Gerade letzere Rasse
stamme aus Russland und wurde als Herdenbegleithund gezüchtet, der das Vieh vor
Bären und Wölfen schützen sollte, erklärte Güber. „Dieser Job bringt ein
genetisches Potential an Schärfe mit sich.“ Deshalb weist Güber ausdrücklich auf
eine fundierte Beratung vorm Hundekauf hin. „Die Hundehalter sollen den
Bestimmungszweck des Hundes definieren“, schlug Güber vor. Häufig seien die
Eigenschaften der Hunde gar nicht bekannt.
„So biss ein Border-Collie ein Familienmitglied bei einem Spaziergang in die
Hacken, weil es kurz in die Büsche musste“, berichtete Güber. Der intelligente
Hütehund habe aber nur seine „Schafherde“ zusammenhalten wollen.
Die Liste der Gefahrhunde hat nach Meinung Gübers keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nur am Einzelfall
festgemacht werden, und dafür seien aufwendige Prüfungen notwendig.
Das Amt sei schon lange vor der Schaffung der Gefahrtier-Verordnung im Rahmen
der Amtshilfe zur Untersuchung verhaltensauffälliger Hunde gebeten wurden. „Mich
haben bei Untersuchungen Rottweiler, Pitbull-Terrier und Rauhhaar-Dackel
gebissen“, sagte Güber, der diese Arbeit seit zehn Jahren kennt. Häufig habe er
die Frage bekommen, warum der Deutsche Schäferhund oder der Riesenschnauzer
nicht auf der Liste stünden.
Seit Juli ist das Zuchtverbot des American Staffordshire-Terriers aufgehoben.
Die Verordnung für Pitbull und Bullterrier gelte weiterhin, so Güber. In der
zweiten Kategorie sei die Reglementierung für Rottweiler und Dobermänner
nichtig. Auf Anfrage, warum die Aufhebung der Verordnung nur diese zwei Rassen
betreffe, teilte Güber mit: „Vor Gericht wurden nur diejenigen berücksichtigt,
die verbandsmäßig vertreten waren“.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen versuche nun, die Tierhalter
über die Rechtsänderung zu informieren und zu beraten – bis das Land ein Gesetz
erlässt, welches genaue Angaben über die Haltung von Hunden macht. Für weitere
Infos steht Güber unter Telefon (0 57 22) 2 67 12 zur Verfügung.
Quelle:
Schaumburger Nachrichten
| 30.08.02, 13:15 |
Grüne: Hund und Halter sollen alle drei Jahre zum Tüv |
Grüne: Hund und Halter sollen alle drei Jahre zum Tüv
('Hüv')
Von Konrad J.-Weidauer
Das gestern von der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus eingebrachte neue
«Gesetz zur Reduzierung von Gefahren durch Hunde in der Stadt» stößt auf den
Widerstand der Senatsverwaltung für Soziales. Die Grünen fordern in ihrem
Entwurf eine Art Hunde-Tüv für Tiere über 17 Kilogramm und einer Größe von
mehr als 40 Zentimeter. Dieser so genannte «Hüv» soll alle drei Jahre
kostenpflichtig wiederholt werden. Sachkundigenprüfung sowie polizeiliches
Führungszeugnis der Halter sollen wie schon in der gültigen Hundeverordnung
ebenso beibehalten werden wie die Überprüfung der sozialen Verträglichkeit der
Hunde. Außerdem sollen alle Hunde zusätzlich zu der bereits erforderlichen
Plakette einen Chip erhalten, der ihnen eingepflanzt wird, damit die Herkunft
klar dokumentiert werden kann.Auch wenn zunächst die Ausschüsse Gesundheit
und Soziales sowie Innere Sicherheit über diesen Vorstoß der Grünen befinden
müssen: «Ein neues Gesetz brauchen wir nicht», sagt Roswitha Steinbrenner,
Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Die zwei Jahre
alte Hundeverordnung reiche völlig aus. Das Argument der Grünen, das
Bundesverwaltungsgericht habe die Hundeverordnung Niedersachsens wegen
verschiedener Mängel gestoppt, treffe auf Berlin nicht zu. Die Grünen sollten
erklären, was sie dann mit übergewichtigen Möpsen oder Pudeln tun wollen,
sagte Steinbrenner.
Auch die Tierschützer sind skeptisch. Zum einen sei es bei diesen Vorgaben
sehr schwierig, Kontrollen durchzuführen, zum anderen verursache der Hüv neben
den schon jetzt hohen Gebühren für die Plakette zusätzliche Kosten für die
Überprüfung. «Das Kampfhunde-Problem wird damit jedenfalls nicht gelöst», sagt
Tierschützer Volker Wenk. Und wenn dann gesetzliche Auflagen für sehr viel
mehr Hunde gelten, «dann garantiere ich, dass weitere 10 000 Hunde weggefangen
werden müssen», so Wenk.
Bezirksämter sowie auch die Amtstierärzte hingegen begrüßten den Vorstoß
der Grünen als längst überfällig
Quelle:
Morgenpost
| 30.08.02, 10:16 |
Berlin kapituliert vor illegal gehaltenen Kampfhunden |
Berlin kapituliert vor illegal gehaltenen Kampfhunden
Kein Platz, kein Geld: Tierheim mit Hunden der laut Verordnung
gefährlichen Rassen überfüllt
Von K. Jahr-Weidauer
Berlin hat den Kampf gegen die Kampfhunde offenbar aufgegeben. Nach
Schätzungen von Lichtenbergs Gesundheitsstadtrat Andreas Geisel (SPD) laufen
in Berlin noch rund 200 bis 300 illegal gehaltene Kampfhunde frei herum.
«Schwerpunktbezirke sind dabei Pankow, Hellersdorf, Marzahn und
Reinickendorf», sagt Geisel. Auch Kreuzberg-Friedrichshain habe nicht genügend
zur Durchsetzung der Hundeverordnung getan. Nur Neukölln und Lichtenberg seien
von illegalen Kampfhunden befreit.Problematisch für die Behörden ist nach
Ansicht von Tierschützern, der Senatsverwaltung für Soziales sowie den
Amtstierärzten, dass die Kapazitäten zur Aufnahme beschlagnahmter Kampfhunde
erschöpft sind. Wohin also mit den Tieren? Im Tierheim am Hausvaterweg
befinden sich zurzeit rund 200 beschlagnahmte Kampfhunde, die kaum zu
vermitteln sind.
«Wir haben neben diesen Kampfhunden in den vergangenen Monaten mehr als 100
Tiere dieser Rassen in Pensionen nach Hamburg, München oder Strausberg
gegeben, um Platz zu schaffen», sagt Volker Wenk, Chef des Tierheimes Berlin.
Dafür müsse kräftig gezahlt werden, rund 500 000 Euro pro Jahr. Bei einer
Lebenserwartung jedes Hundes von rund zehn Jahren seien das fünf Millionen
Euro. «Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Vom Senat erhalten wir keinen
Cent. Wir schaffen es einfach nicht mehr, diese Hunde unterzubringen», sagt Wenk. Er habe den Eindruck, dass es den Behörden am liebsten wäre, die
Kampfhunde würden einfach totgespritzt. «Das kostet euch 87 Cent, und der Fall
ist erledigt», habe man ihm schon mehrfach bedeutet, sagt Wenk.
Er müsse jedenfalls ab sofort jedes weitere Tier, das die Behörden
einweisen wollten, ablehnen. Wenk verweist darauf, dass auch die zentrale
Tiersammelstelle der Senatsverwaltung, die sich auf seinem Gelände befindet,
hoffnungslos überbelegt sei. «Zurzeit können die Tierfänger schon deshalb in
ganz Berlin keinen einzigen Hund mehr einfangen.» Auch Wenk bestätigt die Zahl
von rund 300 Kampfhunden, die noch frei in Berlin herumliefen, «obwohl sie
eigentlich eingezogen werden müssten, da ihnen die Unbedenklichkeitserklärung
fehlt».
Für Stadtrat Geisel gibt es für das Dilemma aber nur einen Schuldigen: «Wenk
mit seiner Blockadehaltung.» Es gebe einen Vertrag zwischen Bezirk und
Tierheim, der besage, dass jedes aufgegriffene Tier nach fünf Tagen Aufenthalt
in der Hundesammelstelle in das Tierheim überwiesen werden muss. «Und das
trifft auch auf die neun Kampfhunde zu, die sich mit 37 anderen Vierbeinern
momentan in der Sammelstelle befinden», so Geisel. Wenn Wenk glaube, das Land
Berlin erpressen zu können, habe er sich geirrt. Seine Verwaltung werde auf
die Einhaltung des Vertrages pochen, im Zweifel müssten eben die Gerichte die
Sache klären.
Allerdings gesteht auch Geisel ein, dass wegen der Querelen zwischen
Bezirken und Tierheim gegenwärtig von den mehreren Hundert nicht registrierten
Kampfhunden ohne die nach der Hundeverordnung vorgeschriebene grüne
Unbedenklichkeitsplakette eine Gefahr für die Berliner ausgehe. «Die alle
wegzufangen und sie nach Brandenburg in dortige Tierheime zu überstellen, dazu
fehlt den meisten Bezirken aber das Geld», so Geisel.
Amtstierärzten ist das Problem bekannt. «Wir sind unglücklich über die
verfahrene Situation», sagt die stellvertretende Amtstierärztin von Mitte,
Gudrun Möller. Viele der Kampfhundehalter könnten aber die Gebühren für den
Wesenstest des Hundes und die Sachkundigenprüfung in Höhe von rund 300 Euro
nicht aufbringen. Dabei gebe es für finanzschwache Hundehalter einen Ausweg:
«Dann bieten wir Ratenzahlungen an.»
Die Berliner Grünen wollen unterdessen einen Führerschein für Besitzer
großer Hunde in der Hauptstadt einführen. Die gesonderte Erlaubnis für Tiere
ab einem Gewicht von 17 Kilogramm sei Teil eines Entwurfes zum Schutz vor
gefährlichen Hunden, der heute ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll,
teilte Fraktionschef Wolfgang Wieland gestern mit.
Quelle:
Berliner Morgenpost
Info: Hundeverordnung
Seit dem Inkrafttreten der neuen Berliner Hundeverordnung vom 4. Juli 2000
wurden insgesamt 5753 als gefährlich eingestufte Hunde gemeldet. Als
gefährlich gelten nach dieser Rechtsvorschrift zwölf Hunderassen, darunter
Pitbulls, Bullterrier und Mastiffs. Züchten und Abrichten dieser Hunderassen
ist ausdrücklich verboten. Bis zum 31. Mai dieses Jahres vergaben die
Bezirksämter 4562 grüne Unbedenklichkeitsplaketten. Erforderlich sind dafür
ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Sachkundigenprüfung der Halter
sowie ein Wesenstest des Hundes. Seit Bestehen der Verordnung wurden 2190
Auflagen zu Untersuchungen an gefährlichen Hunden erteilt. 90 Hunde wurden
beschlagnahmt, 21 getötet. 254 Beschränkungen oder Halterverbote wurden
ausgesprochen. Insgesamt gibt es in Berlin aktuell 108 299 Hunde, für die
Steuern entrichtet werden. Im vergangenen Jahr waren das 12,49 Millionen Euro,
ein Jahr zuvor 12,07 Millionen Euro. jar
Hundebesitzer sollen künftig durch den HÜV
B90/Grüne legen Gesetzentwurf vor: Führerschein für große Hunde gefordert
Von Anja Probe
»Wer einen großen oder gefährlichen Hund hält oder führt, muss über die
erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.« So steht es im
Gesetzesvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, der heute im Parlament vorgelegt
wird. Nachdem die niedersächsische Hundeverordnung durch das
Bundesverwaltungsgericht (BVG) für nichtig erklärt wurde, vermutet die Fraktion
Gleiches für Berlin.
Seit dem 5. Juli 2000 gilt hier eine neue Hundeverordnung, die die Züchtung
bestimmter Rassen verbietet und einen Leinen- und Maulkorbzwang für diese Hunde
vorschreibt. »Einschränkungen für den Hundehalter müssen aber auf einem Gesetz
beruhen«, folgte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Wieland der Kritik des BVG.
Verbraucherschutzsprecherin Claudia Hämmerling bemängelte die pauschale
Bestimmung von gefährlichen Rassen, denn in der Beißstatistik stehe der Deutsche
Schäferhund weit oben und der ist nicht indiziert. Gefährlich werden könnten
auch Dobermänner, Dackel oder Terrier. Ihr Hundegesetz sei rassenneutral und
biete einen besseren Schutz vor Beiß attacken, versicherte die Sprecherin.
Bündnis 90/Die Grünen möchten per Gesetz einen Hundeführerschein für Besitzer
großer Hunde (ab 17 Kilogramm und 40 Zentimeter Schulterhöhe) einführen. Zudem
sollen Jugendliche unter 18 Jahren große Hunde nicht mehr allein führen dürfen.
Jeder Hund erhält nach den Vorstellungen der Fraktion eine Prüfplakette sowie
einen Chip mit Informationen über den Halter. Der muss außerdem ein
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichtversicherung
abschließen. »Wir wollen, dass die Anschaffung eines Hundes gut überlegt wird
und die Besitzer wissen, welche Ansprüche das Tier hat«, erklärte Claudia
Hämmerling. Die Hunde sollen keine Opfer sein, die Verantwortung liege beim
Halter. »Das genetisch bedingte Aggressionspotenzial ist sowieso umstritten. Die
Aggressionen werden doch erst durch das entsprechende Training in der
Sozialisationsphase gefördert.«
Kontrolliert werden soll das Gesetz durch eine außerbehördliche Prüfstelle,
nämlich den HÜV (Hundeüberwachungsverein), wo Fachtierärzte sowie Vertreter der
Tierschutzverbände und des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen)
zusammenarbeiten. Ein Autohalter müsse schließlich sein Fahrzeug auch regelmäßig
durch den TÜV bringen, argumentierte Wieland. Volker Wenk, Geschäftsführer des
Tierschutzvereins Berlin (TVB), befürchtet einen neuen Sturm auf das Tierheim in
Falkenberg. Zurzeit sind im größten Tierheimneubau Europas alle Zwinger belegt.
220 Hunde, davon 160 der so genannten Listenhunde, hoffen auf neue Besitzer.
»Wenn jemand für nicht tauglich erklärt wird oder die Prüfungen nicht machen
will, wo soll der Hund hin?«, fragte er Claudia Hämmerling. Er gab zu bedenken:
Würde von den über 150000 Hunden in der Hauptstadt nur ein Prozent eingezogen,
wäre jedes Tierheim überfordert. Die Sprecherin konnte vorerst nur auf
Übergangslösungen verweisen, die erarbeitet werden müssen. Beispielsweise werde
einer älteren Dame auf keinen Fall der Collie weggenommen.
Derzeit klagen 35 Hundehalter gegen die Verordnung. Wann sie kippt, konnte der
Fraktionschef noch nicht sagen. »Das hängt davon ab, wann die Kläger vor dem
Bundesgerichtshof stehen«, sagte er.
Quelle:
Neues Deutschland
www.nd-online.de
| 29.08.02, 13:42 |
Tip: Willkommen bei aktion-hund.de |
Tip: Willkommen bei
aktion-hund.de
Basierend auf Diskussionen der Newsgroup de.rec.tiere.hunde (d.r.t.h.) hat
sich diese Seite zum Ziel gesetzt, über die momentane Situation der Hunde in
Deutschland zu informieren und dem unüberlegten Aktivismus, der aus Angst und
Panik entstanden ist, entgegenzuwirken. Neben Informationen und Meinungen
rund um das Thema "Kampfhund", stellen wir auch einen Lösungsvorschlag vor,
der von der Newsgroup d.r.t.h. erarbeitet wurde und der sowohl dem
Sicherheitsbedürfnis der Menschen, als auch dem Grundrecht der Hunde auf ein
artgerechtes Leben gerecht wird.
http://www.aktion-hund.de/
| 27.08.02, 10:16 |
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