| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | HMI Statistik 2001 |
HMI Statistik 2001
Auswertung der Meldebogen für Hunde (Vorkommnisse mit Hunden sowie
bestandene/nicht bestandene Wesensprüfungen) im Jahre 2001 im Vergleich zu dem
Zahlenmaterial des Jahres 2000
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| 05.05.02, 10:15 |
Diskussion zu sogenannten "Kampfhunden" im Tierheim |
Diskussion zu sogenannten "Kampfhunden" im Tierheim:
Politiker und Tierfreunde wollen gegen die neue Verordnung kämpfen

Während Wolfgang Marchewka, Jürgen Krause, Ulrich Petzold,
Frank Scheurell, Matthias Pohlmann und Dr. Kasan über die unsinnige
Hundeverordnung diskutierten, schaut sich die American-Staffordshire-Hündin Ina
nach Streicheleinheiten um. Foto: Janet Straach
Die neue verschärfte Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die am 28. Mai
in Kraft treten soll, sorgte beim Tag der offenen Tür im Tierheim für eine
heftige Diskussion. Alle Diskussionsteilnehmer wollen sich für das Absetzen der
unsinnigen Verordnung einsetzen.
Wittenberg (js). Dass in der neuen Hundeverordnung vier Hunderassen - American
Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie
Bullterrier - pauschal als "gefährlich" eingestuft werden, empörte
alle Diskussionsteilnehmer.
"Das ist Rassendiskriminierung", ärgert sich der Leiter des
Tierheimvereins, Jürgen Krause, "und keinesfalls im Sinne des
Tierschutzes." Dass die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geschützt
werden muss, hält Krause hingegen für richtig: "Natürlich ist eine
Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und Haltern
notwendig, aber ohne eine Rassendiskriminierung. Schließlich sind nicht die
vier genannten Hunderassen, sondern der Schäferhund in der Beißstatistik am häufigsten
vertreten. Das Problem liegt nicht bei den Hunderassen, sondern bei allen
Hundehaltern."
Das meinte auch der Landesvorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes, Matthias
Pohlmann: "Diese Verordnung ist allein dem Wahlkampf geschuldet. Das
Problem gefährlicher Hunde wird seitens der Politik auf die Tierheime und die
Behörden verlagert." Auch der Tierschutzbund, so erklärte er, halte das
Festlegen vier gefährlicher Hunderassen für falsch: "Wir haben unsere
Stellungnahme dem Innenministerium mitgeteilt, doch unsere Argumente wurden
leider nicht berücksichtigt."
SUPER-SONNTAG-Chefredakteur Wolfgang Marchewka, Halter der "gefährlichen"
American Staffordshire-Hündin Ina, fügte an: "Mit dieser Verordnung
werden Lösungen vorgetäuscht, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Die Frage ist
doch: Wie entsteht ein gefährlicher Hund? Die Sozialisation, das Erziehen des
Hundes zur Umweltverträglichkeit unter heutigen Bedingungen, das ist doch das
einzig relevante Thema, und hier sind alle Hundehalter gefragt. Wenn ein Kind
von einem Schäferhund statt von einem so genannten Kampfhund gebissen wird -
bekommt das dem Kind und seinen Eltern dann besser?", fragte er
sarkastisch.
Politiker haben die neue Verordnung "erfunden", und nun müssen
Politiker auch dafür kämpfen, dass die unsinnige Verordnung nicht in Kraft
tritt. Genau dies versprach Frank Scheurell, CDU-Landtagsabgeordneter:
"Hier hat die Politik eindeutig Aktionismus betrieben", so Scheurell,
"das ist eine schier unmögliche Verordnung". In seiner Fraktion will
er sich dafür einsetzen, dass die neue Verordnung nicht in Kraft tritt.
Und Ulrich Petzold, CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagskandidat, ergänzte:
"Das Bundesrecht wird 16 Mal unterschiedlich umgesetzt. Was wir brauchen,
ist eine bundeseinheitliche Regelung. Wir sprechen von einem Zusammenwachsen
Europas, und dann betreiben wir so eine Kleinstaaterei. Was ist denn, wenn ein
Halter eines so genannten 'Kampfhundes' mit seinem Tier aus Brandenburg nach
Sachsen-Anhalt einreist?" Auch er hält es für falsch, vier Hunderassen zu
diskriminieren, und fordert stattdessen, dass alle Hundehalter auf Zuverlässigkeit
geprüft werden.
Auch die zahlreichen Gäste im Tierheim, viele von ihnen mit so genannten
"Kampfhunden", forderten den Stopp für die neue Verordnung. "Ich
fordere die Behörden auf, die Verordnung nicht umzusetzen, bis die
eingereichten Klagen bearbeitet sind", meinte denn auch Wolfgang Marchewka.
Bisher hätte eine Bürgergruppe aus Halle gegen die neue Verordnung geklagt,
und auch er selbst sei mit seinem Anwalt dabei, so der Hundehalter. "Und
auch wir werden uns in Verbindung mit dem Landestierschutzbund setzen und etwas
auf den Weg bringen", so Jürgen Krause.
Gemeinsam soll nun gegen die neue Verordnung gekämpft werden, und einer der
Hundefreunde im Publikum brachte die Meinung der Diskussionsteilnehmer wohl auf
den Punkt: "Diese Verordnung sollte man in den Müll werfen!"
"In den Müll werfen"
In der von Innenminister Manfred Püchel erarbeiteten neuen Hundeverordnung
werden nicht nur vier Rassen diskriminiert, sondern diese sollen nach Meinung
von Tierfreunden künftig nicht artgerecht gehalten werden dürfen. So heißt
es: "Ein gefährlicher Hund darf darüber hinaus nur mit Maulkorb und an
einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Das Führen eines gefährlichen
Hundes zusammen mit einem anderen Tier ist verboten. Ein gefährlicher Hund darf
zu öffentlichen Veranstaltungen wie öffentliche Versammlungen oder
Sportveranstaltungen, zu öffentlichen Vergnügungsstätten wie Volksfesten, in
Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser, auf Kinderspielplätze und
Liegewiesen, in Badeanstalten und auf Badeplätze, in Gaststätten,
Einkaufszentren und Haupteinkaufsbereiche nicht mitgenommen werden." Im
Klartext heißt das für die vier genannten Hunderassen: Sie sollen am besten zu
Hause eingesperrt bleiben.
Wolfgang Marchewka ist empört: "Zur Entwicklung eines Welpen gehört es,
auch mit anderen Hunden spielen zu dürfen und die Umweltbedingugnen frühzeitig
zu trainieren. Die neue Verordnung jedoch verlangt, dass der neugeborene Hund
quasi nur als verschnürtes Paket durch die Gegend getragen wird - genau so züchtet
die Politik gefährliche Hunde heran! So etwas Dämliches ist mir auf dem
Rechtsweg noch nicht vorgekommen."
Quelle: Super
Sonntag
Ein Kommentar
von Wolfgang Marchewka:
Politiker: Feige und inkompetent
Das Wittenberger Tierheim hatte Politiker aller Parteien zur Diskussion über
die verschärfte Hundeverordnung eingeladen, darunter auch den
SPD-Bundestagsabgeordneten Engelbert Wistuba.
Das Fehlen gerade dieses Herren wurde am Podium besonders bedauert, ist der
als fachlich äußerst unbedarft eingeschätzte Wistuba doch politisch
mitverantwortlich dafür, dass Hundehalter inzwischen bundesweit diskriminiert
und kriminalisiert werden: Das Grundgesetz gilt im Artikel 13 -
Unverletzlichkeit der Wohnung - für die Halter von Hunden bestimmter Rassen
nicht mehr, ein anonymer Anruf eines böswilligen Nachbarn könnte reichen, dass
die zuständigen Ordnungsbehörden eine beliebige Politesse zum Nachschnüffeln
in die Wohnung des Beschuldigen schicken dürfen - und der heimgesuchte
Wohnungsinhaber könnte sich nicht dagegen wehren. Merke zum Vergleich: Jeder
gut organisierte Drogenhändler genießt in diesem unseren
freiheitlich-demokratischen Grundordnungslande mehr Rechte.
Leider drückte sich der Herr Wistuba vor der öffentlichen Diskussion, und
nur für den Fall, dass er nachträglich Termin- oder eine sonstige Not
reklamieren sollte, sei angemerkt, dass er oder seine Partei auch einen
Vertreter zur Diskussion hätten schicken können.
Auch die PDS glänzte durch Abwesenheit, vielleicht zogen es die
Altsozialisten vor, am 1. Mai irgendwo beim Bier kämpferische Sprüchlein
aufzusagen, was nichts kostet - außer ein weiteres Stückchen an politischer
Glaubwürdigkeit. Bleibt festzuhalten: Mit Ausnahme der CDU-Vertreter Petzold
und Scheurell fiel der Rest der Politik nur durch Feigheit auf - eine Art von
Feigheit, die zumindest beim Thema "gefährliche Hunde" durchaus als
ein Eingeständnis der eigenen Inkompetenz gewertet werden darf. Gut zu wissen,
dass bald wieder Wahlen sind.
Ergänzend:
Hab eine Richtigstellung zu beantragen :D zum übernommenen Bericht vom
5.5.2002 Diskussion mit Politikern zu sogenannten "Kampfhunden" im
Tierheim.
Der Auschnitt: "Bisher hätte eine Bürgergruppe aus Halle gegen die neue
Verordnung geklagt,..." stimmt so nicht.
Klägerin bin ich, Andrea Schröder und nicht wohnhaft in Halle. Natürlich sind
wir eine Gruppierung von Hundehaltern, aber diese erstrecken sich von Halle, über
Magdeburg bis Salzwedel.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: http://www.bull-and-terrier.com.
liebe Grüße
Andrea Schröder
webmaster@bull-and-terrier.com
http://www.bull-and-terrier.com
| 05.05.02, 10:10 |
Offener Brief von DominoDogs an Herrn Priggen |
Offener Brief von DominoDogs an Herrn Priggen
Sehr geehrter Herr Priggen,
mit großem Interesse habe ich Ihre Stellungnahme zur Debatte
um das Landeshundgesetz gelesen. Noch größer war allerdings mein Erstaunen darüber,
wie groß auch heute noch, trotz zweijähriger intensiver Beschäftigung mit der
Materie, Ihre Informationsdefizite sind. Oder liegt ihren Aussagen, in denen sie
die Öffentlichkeit wiederholt falsch informieren, nicht etwa mangelnde
Sachkenntnis, sondern vielmehr der Vorsatz bewusster Irreführung zu Grunde?
Warum versuchen Sie der Öffentlichkeit wahrheitswidrig zu
suggerieren, dass es erst nach Verabschiedung des von ihnen geplanten
Landeshundegesetzes möglich sei, mit Freiheitsstrafen gegen Menschen
vorzugehen, die Hunde auf Menschen oder andere Tiere hetzen? (Zitat Priggen:
"Mit dem Gesetz schaffen wir allerdings einen Strafrahmen, der es u.a. möglich
macht, Hundehalter, die ihre Hund auf Menschen oder Tiere hetzen, auch mit
Freiheits- oder erheblichen Geldstrafen zu belegen")
Verschweigen Sie vorsätzlich oder in Unkenntnis, dass ein
solches Vorgehen gegen Hundehalter selbstverständlich bereits heute möglich
ist - nachzulesen im Strafgesetzbuch (StGB § 224 (2), Freiheitsstrafen von
sechs Monaten bis zehn Jahren, in minderschweren Fällen von drei Monaten bis fünf
Jahren) und im Tierschutzgesetz (TSchG, § 3, Nr. 8, und § 17, Freiheitsstrafen
bis zu zwei Jahren).
Irritiert hat mich auch Ihre Einlassung, Hundefachleute und
Verbandsvertreter übersähen, "dass das Landeshundegesetz eine Abwägung
zwischen den berechtigten Interessen der schutzbedürftigen Bevölkerung und dem
ebenso berechtigten Interesse der Hundehalter an der Haltung ihrer Tiere
vornehmen und dabei notwendige Kompromisse schließen" müsse.
Sie wissen doch genau, dass dies nicht der Fall ist, Herr
Priggen. Niemand übersieht das - ganz im Gegenteil. So gingen die Vorschläge
der "Hundefachleute und Verbandsvertreter" bereits in der ersten Anhörung
zur Landeshundeverordnung im September 2000 deutlich über die in der Verordnung
gemachten Auflagen hinaus. Es waren Hundefachleute und Verbandsvertreter, die
bereits damals eine
- generelle Anleinpflicht für alle Hunde in innerstädtischen
Bereichen, eine
- generelle Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, eine
- generelle Haftpflichtversicherung für alle Hunde und einen
- generellen Sachkundenachweise für die Haltung jedes Hundes
forderten.
Was "Hundefachleute und Verbandsvertreter" dagegen
einhellig ablehnen, sind RASSELISTEN. Sie befinden sich dabei in guter
Gesellschaft - wird diese Auffassung doch von sämtlichen Wissenschaftlern
einhellig bestätig. So ist es Ihnen und den übrigen Befürwortern von
Rasselisten bis heute nicht gelungen (und sie hatten dafür immerhin zwei Jahre
Zeit), auch nur einen einzigen Wissenschaftler zu benennen, der die Ihrem LHundG
zugrunde liegende Rassentheorien teilt.
Geradezu hanebüchen ist die von Ihnen zudem recht
unentschlossen formulierte Aussage: "Die Fälle in Hamburg und auch der
Tod des 6-jährigen Jungen in Rheinland-Pfalz vor wenigen Wochen hätten in NRW
bei konsequenter Anwendung unseres Landeshundegesetzes nicht geschehen dürfen".
Bei konsequenter Anwendung unserer bereits seit 1994
bestehenden Gefahrhundeverordnung, vor allem aber auch bei Anwendung aller
einschlägigen StGB- bzw. TSchG-Paragraphen, hätte sich der Fall in Hamburg
schon damals nicht ereignen dürfen.
Den tragischen Todesfall aus Rheinland-Pfalz, der momentan
noch zahlreiche Fragen aufwirft und daher überhaupt nicht abschließend
beurteilt werden kann, hätte das Gesetz vermutlich ebenso wenig verhindern können
wie jenen tödlichen Unfall im August v.J., als in Lutzhorn/Pinneberg ein elfjähriges
Mädchen von einem (ebenfalls aus ihrem familiären Umfeld stammenden) Schäferhund
totgebissen wurde.
Fazit: Kriminelle Hundehalter werden von Ihrem LHundG
unbeeindruckt bleiben, tragische Unfälle (vor allem im familiären Umfeld) sich
nicht verhindern lassen. Was Sie mit ihrem LHundG schaffen, ist ein Klima der
Angst, in dem alle Hundehalter künftig leben sollen, immer mit einem
Damoklesschwert von 100.000-Euro-Geldstrafen über ihren Häuptern. Und fast
kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, als bereite es Ihnen Vergnügen, den
Spieß nun endlich einmal umdrehen zu können: Den Hundehalter tagtäglich die
Angst spüren zu lassen, die mancher der von Ihnen zitierten Jogger permanent
bei Ausübung seines Sports vor beißwütigen Vierbeinern verspürt.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wiegand
(DominoDogsDeutschland)
Quelle: DDD
hier neu einmal die Stellungnahme von Herrn Priggen, die ZERG am 01.05.02
veröffentlicht hat
Stellungnahme Reiner Priggen MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie haben sich in einem Sammelprotest gegen Ausführungen des
geplanten Landeshundegesetzes NRW ausgesprochen. Als zuständiger Abgeordneter
der GRÜNEN im Landtag NRW möchte ich Ihnen dazu und allgemein zur Debatte um
das Gesetz folgende Stellungnahme übermitteln:
Zum Landeshundegesetz NRW
Der von den Fraktionen der Grünen und SPD eingebrachte
Gesetzentwurf zum Landeshundegesetz war in der vergangenen Woche Gegenstand
einer Anhörung im Landtag. Darüber ist vielfach berichtet worden. Mich
erreichen darüber hinaus viele Zuschriften pro und contra mehr oder weniger
scharfer Regulierungen. Deswegen möchte ich auf den derzeitigen Stand der
Debatte und einige immer wieder vorgebrachte, oft nur Teilaspekte überbetonende,
Argumente noch einmal eingehen.
Die öffentliche Debatte über das Landeshundegesetz ist
verzerrt, weil sich fast ausschließlich, und das sehr intensiv, Hundehalter mit
sehr spezifischen Anliegen in die Debatte einbringen. Die tatsächliche und
potenzielle "Opferseite" von Beißvorfällen meldet sich nicht
offensiv und organisiert. So haben der Kinderschutzbund, die
Seniorenorganisationen und die Sportler (Jogger) sich an der Anhörung nicht
beteiligt, sich aber in Stellungnahmen und einzelnen Briefen positiv zum Entwurf
des Landeshundegesetzes geäußert.
Die Anhörung war geprägt von einer teilweise guten,
fachlich intensiven Debatte und zum Teil sehr verletzenden persönlichen
Angriffen einzelner Vertreter der Hundeverbände gegen einen Gutachter und
Fachleute, die es wagten, positive Stellungnahmen zu den Vorschlägen des
Landeshundegesetzes und zum speziellen Aspekt der Rasselisten abzugeben.
Dabei wird von diesen Hundefachleuten und Verbandsvertretern
übersehen, dass das Landeshundegesetz eine Abwägung zwischen den berechtigten
Interessen der schutzbedürftigen Bevölkerung und dem ebenso berechtigten
Interesse der Hundehalter an der Haltung ihrer Tiere vornehmen und dabei
notwendige Kompromisse schließen muss. Das kann nicht unter den Gesichtspunkten
der reinen Kynologischen Lehre geschehen, sondern es muss unter dem
Gesichtspunkt eines mit vertretbaren Aufwand praktisch umsetzbaren Gesetzes
vorgenommen werden.
Es gibt über die jetzt im Gesetz vorgeschlagenen Regelungen
hinaus auch aus der Bevölkerung oft den Wunsch, noch weit deutlichere und
einschränkendere Regelungen vorzunehmen. Es wird von vielen Menschen nicht
akzeptiert, dass Hundehalter zulassen, dass ihre Hunde kommunale Grünanlagen
verunreinigen und Kinder dort vielfach nicht mehr spielen können. Es wird natürlich
genauso wenig akzeptiert, dass Jogger oft das Angriffsziel nicht angeleinter größerer
Hunde sind und ihren Sport nur unter Risiken ausüben können.
Zwischen all diesen berechtigten Interessen müssen wir als
Gesetzgeber eine vernünftige Regelung finden und ich meine, dass uns das mit
dem Landeshundegesetz auch gelingen wird. Dabei hat es in der Anhörung noch
eine Reihe von Anregungen gegeben, die wir bei den noch vorzunehmenden Änderungen
einarbeiten werden.
Im Rahmen ihrer Regelungskompetenz für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung haben alle Bundesländer Gesetze oder Verordnungen zum
Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geschaffen. Angesichts der
zahlreichen unterschiedlichen Regelungsansätze in den einzelnen Ländern hat
die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am
07./08. November 2001 die Notwendigkeit einer Harmonisierung bekräftigt und
Eckpunkte beschlossen, die Grundlage für eine solche Vereinheitlichung sein
sollen. Zudem hält die IMK das Eckpunktepapier des Arbeitskreises für
Tierschutz und des Arbeitskreises I der IMK vom 20. September 2001 zu
rassebedingten Gefährlichkeitsvermutungen für eine geeignete Grundlage zur
Weiterentwicklung der Länderregelungen.
Das heißt, um das klar und deutlich zu sagen: Die
Innenminister der Bundesländer haben sich auf 2 Rasselisten mit den nachfolgend
auch aufgeführten Hunderassen verständigt und wir werden diese
Vereinheitlichung, die damit angestrebt wurde auch in NRW umsetzen. Der
Forderung auf einen Verzicht der Rasselisten der Innenministerkonferenz werden
wir nicht nachkommen. Und falls es sich als notwendig erweist, kann die
Umweltministerin auch in Zukunft die Rasselisten durch weitere aufzunehmende
Hunderassen ergänzen.
Eckpunkte und Struktur des geplanten Landeshundegesetzes:
- Für alle Hunde gelten:
- Grundpflicht zum gefahrvermeidenden Umgang
- Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem
Publikumsverkehr
- Verbot von Aggressionsausbildung, -zucht und -kreuzung.
- Für gefährliche Hunde
- Deren Gefährlichkeit die IMK vermutet --> 4
"Bundesrassen" im Gesetz
- Überprüfung im Einzelfall --> Feststellung nach Begutachtung
durch amtlichen Tierarzt
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren
Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden für
diese gelten:
- Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot
- Erlaubnispflicht
- Volljährigkeit der Halter
- Sachkundebescheinigung vom Amtstierarzt
- Zuverlässigkeit/Vorlage eines Führungszeugnisses
- Ausbruchsichere Unterbringung
- Haftpflichtversicherung (1 Mio. DM/500.000 DM)
- besonderes privates/öffentliches Interesse erforderlich
- Verhaltenspflichten
- inpflicht außerhalb von geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von
Hundeauslaufflächen) mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher
Verhaltensprüfung
- Maulkorbpflicht mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher
Verhaltensprüfung
- "feste Hand" von Halter und Aufsichtsperson
- Sachkunde, Zuverlässigkeit und Volljährigkeit auch für
Aufsichtspersonen
- Verbot, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen
- Mitteilungspflichten
- Für Hunde der durch Gesetz bestimmten 10 "IMK-Rassen" (Hunde
der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol,
Mastino Napole-tano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa
Inu sowie deren Kreu-zungen untereinander sowie mit anderen Hunden) gelten
Anforderungen wie für gefährliche Hunde mit folgenden Modifikationen:
- kein Zuchtverbot,
- kein besonderes Interesse für Haltung erforderlich,
- Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht
nicht unbedingt durch amtlichen Tierarzt, sondern auch durch anerkannte
Stellen.
- Für große Hunde ("20/40"er) gelten:
Anzeigepflicht
- Sachkundenachweis
- Vermutung der vorliegenden Sachkunde bei
- dreijähriger unbeanstandeter Haltung
- Jägern, Tierärzten, Polizeihundeführern, VDH-Ausbildern
- Erlaubnisinhabern § 11 Abs. 1 Nr. 3 a) TSchG
- Amtlich oder durch anerkannte Stellen (VDH-Vereine, Tierärztekammern
etc.) - Näheres regelt eine Durchführungsverordnung
- Zuverlässigkeit;
- Führungszeugnis nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit
verlangbar
- Haftpflichtversicherung nachweisen
- Kennzeichnung mit Microchip nachweisen
- Anleinpflicht im öffentlichen Verkehrsraum
Zusammengefasst heißt das für mich, dass die Belastungen,
die wir einem "normalen, vernünftigen Hundehalter" zumuten, sich auf
die Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung des Hundes, den Nachweis der
Sachkunde (die bei dreijähriger unbeanstandeter Haltung von Hunden als gegeben
angenommen wird) und nachvollziehbare Anleinpflichten beschränken. Das ist für
fast alle Hundehalter bereits heute eine Selbstverständlichkeit.
Mit dem Gesetz schaffen wir allerdings einen Strafrahmen, der
es u.a. möglich macht Hundehalter, die ihre Hunde auf Menschen oder Tiere
hetzen, um diese zu verletzen, auch mit Freiheits- oder erheblichen Geldstrafen
zu belegen.
Jetzt kann man natürlich fragen, wieso nehmt Ihr für größere
Hunde die Grenzen 40/20 (40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 kg Körpergewicht)?
Wir wollen die Anforderungen an die Halter von Hunden, die wegen ihrer Größe
oder Beißkraft potenziell gefährlicher sein können als kleine Hunde höher
festlegen. Es gibt einfach einen Unterschied in der Gefährlichkeit zwischen
einem Schäferhund und einem Dackel. Dem wollen wir Rechnung tragen, und dazu
braucht es eine Grenzfestlegung. Wir könnten darüber streiten, ob 40/20 oder
35/15 das richtige Maß wäre, aber das ändert an der grundsätzlichen Regelung
nichts.
Wir werden leider, auch durch ein noch so gut gemachtes
Gesetz nicht ausschließen können, dass es auch in Zukunft zu tödlichen Beißvorfällen
kommt. Aber die Fälle in Hamburg und auch der Tod des 6 jährigen Jungen in
Rheinland-Pfalz vor wenigen Wochen hätten in NRW bei konsequenter Umsetzung
unseres Landeshundegesetzes nicht geschehen dürfen. Und uns geht es genau
darum, in Zukunft - soweit es irgendwie möglich ist - derartige Unglücke zu
verhindern.
mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW
Quelle: ZERGportal
News
| 05.05.02, 10:09 |
Keine Konkurrenz zum Tierheim |
Keine Konkurrenz zum Tierheim
"Grenzenlos": Schwarmstedterin setzt sich für internationalen
Tierschutz ein
Tierschutz endet für die Schwarmstedterin Dr. Helga Körnig nicht an den
Landesgrenzen: Seit Jahren setzt sich die Ministerialrätin a. D. in den
Mittelmeerländern für Streuner und misshandelte Hunde ein - seit einem halben
Jahr im selbst gegründeten internationalen Tierschutzverein
"Grenzenlos". Vor drei Tagen kehrten sie und ihr Mann aus Portugal
zurück. Im Gepäck: Sieben kleine Vierbeiner, die zum Teil schon jetzt ein
neues Zuhause haben.
[Schwarmstedt.] "Pedro" schlottern noch ein wenig die Knie
angesichts der norddeutschen Nasskälte. Das kleine Kerlchen aus dem sonnigen
Portugal ist solche Rheuma-Temperaturen nicht gewohnt - deswegen kuschelt es
sich lieber in das weich ausgelegte Hundekörbchen, während seine
"Landsmänner" in Dr. Körnigs Haus herumtoben.
Keiner der niedlichen Mischlingshunde ist größer als kniehoch, alle sind
freundlich, neugierig, nur ein dunkler Rüde schaut etwas skeptisch in die
Kamera. "Das sind alles ganz freundliche Kerlchen", ist Dr. Helga
Körnig stolz auf ihre "Südländer". Sehr bewusst hat sie wieder nur
kleine Hunde ausgewählt, um sie vom portugiesischen "canil municipal"
(staatliches Tierheim) nach Schwarmstedt zu holen: "Ich möchte dem
hiesigen Tierheim keine Konkurrenz machen." Denn dort warten nur selten
kleinere Hunde auf neue Familien.
Rund 170 Hunde haben Dr. Helga Körnig und ihre Mitstreiter aus den
unterschiedlichsten Ländern bereits nach Deutschland geholt. Tierschützer vor
Ort schicken erst Fotos, dann werden neue Familien im Norden gesucht und danach
werden die kleinen Streuner eingeflogen - meistens in Begleitung rückkehrender
Urlauber.
Doch die ehemalige Mitarbeiterin im Düsseldorfer Umweltministerium weiß
ganz genau: "Der Hundetransport allein wäre ein Fass ohne Boden. Es muss
sich vor Ort etwas ändern." Schließlich sei der Transport zum Teil auch
kontraproduktiv: Die Südländer sind die ungeliebten Tiere auf
"humane" Weise los - und damit ihre Verantwortung.
Mittlerweile arbeiten die Körnigs eng mit dortigen Tierschützern zusammen,
betreiben Aufklärung, bieten Hilfe zur Selbsthilfe, schreiben auch Behörden
an. Vor alleim eines entsetzt sie: In vielen südlichen Tierheimen werden die
nicht vermittelten Hunde nach 21 Tagen getötet. Deswegen setzt sich
"Grenzenlos" auch vor Ort für die Vermittlung der Vierbeiner ein.
Für Dr. Helga Körnig wurde der Tierschutz nach einem zweijährigen Aufenthalt
auf Menorca zur Aufgabe: "Die Tiere brauchen mich jetzt am dringendsten,
für die Menschen habe ich genug getan", sagt die ehemalige
Ministerialrätin aus Überzeugung - und erntet dafür einen lieben Blick aus
"Pedros" dunklen Augen.
Quelle: Pipeline
| 04.05.02, 11:36 |
Hat Gott einen Hund? |
Hat Gott einen Hund?
Kolumne
Von Traugott Giesen
Sicher hat Gott einen Hund. Aber warum nur einen? Alle Hunde sind doch seine.
Und die Katzen auch. Und die Löwen und die Regenwürmer. Aber Du meinst, ob er
einen besonderen hat, einen Lieblingshund? Ja, der ihn gerade besonders braucht.
Immer der besonders in Not ist, dem hält er gerade das Auto vom Hals, wenn es
noch geht. Doch manche Hunde laufen so geradewegs unters Rad, da kommt jeder
Engel zu spät. Dann weint sicher Frauchen und wenn ein Wesen weint, schmerzt
Gott das mit. Der hat ja ganz viele Nerven, alles ist an ihn angeschlossen. Von
ihm bekommt alles Lebendige die Kraft. Und Gott merkt alles Leid und alle
Freude. Besonders, wenn die jungen Hunde sich so balgen, freut er sich mit. Dass
die sich beißen können, ohne sich wehzutun ist, ein besonders schönes
Geschenk an die Hunde.
Der liebe Gott soll den besten aller Hunde bei sich haben, könnte man
meinen. Vielleicht einen, den er für sich behält - keinen Menschenkameraden
und Erdenhund, sondern einen Engelshund, einen Himmelshund. Dann müssten da
natürlich auch Bäume sein, wo Gott ist. Ganz sicher sind da auch Bäume, die
sind ja sowieso die schönste Erfindung, weil sie so friedlich sind und alle
trösten. Aber Gott hat auch noch unerwachte Träume, vielleicht gibt es nah bei
ihm zukünftige Hunde, die schon mal Probelaufen.
Der Schöpfer von allem wohnt im Himmel, aber auf Erden hat er seine
Werkstatt. Hier gibt es eben die irdischen Hunde, mit den Unarten und Mühen,
die Hunde so haben. Die Menschen froh zu machen, ist ihre harte Arbeit. Was die
alles abkriegen, wofür sie gar nichts können. Aber dann gucken sie so
melancholisch, dass ihre Frauchen und Herrchen ein schlechtes Gewissen bekommen
und vielleicht doch noch etwas bessere Menschen werden.
Ob die Hunde auch beten? Also, andächtig können sie sehr sein, und mit
welcher Spannung sie den Duftmarken nachschnüffeln - vielleicht denken sie
nicht oft an Gott, aber sie sind ihm dauernd auf der Spur. Denn die guten
Hundegaben sind doch dessen Erfindungen. Bearbeiten sie hingegeben ihr Stück
Fleisch (hoffentlich bekommen sie auch noch was Frisches, Rohes), dann ist das
ein "Hunde - Lobe den Herrn". Und wie viel Menschen haben schon Gott
gedankt wegen ihres Hundegefährten! Es sind sicher mehr, als sonntags in der
Kirche sind. Es gibt die schöne Geschichte vom ersten Menschenpaar im Garten
Eden. Denen musste Gott ein paar ernste Worte sagen, zum Beispiel, dass sie die
Erde bebauen und bewahren sollen, und er ging zu ihnen in der Verkleidung eines
lebenserfahrenen weisen Menschen. Die Szene ist oft gemalt worden, und wenn ich
sie malen würde, wäre ein Hund bei Gott am Fuß. Zum Zeichen, dass es
eigentlich einfach ist, auf Gott zu hören, weil wir ja alle ihm gehören.
Der Autor ist Pastor in Keitum auf der Insel Sylt. Sie erreichen
ihn unter: giesen@welt.de
Quelle: Die Welt
| 04.05.02, 11:36 |
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