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HMI Statistik 2001

HMI Statistik 2001

Auswertung der Meldebogen für Hunde (Vorkommnisse mit Hunden sowie bestandene/nicht bestandene Wesensprüfungen) im Jahre 2001 im Vergleich zu dem Zahlenmaterial des Jahres 2000

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05.05.02, 10:15
Diskussion zu sogenannten "Kampfhunden" im Tierheim

Diskussion zu sogenannten "Kampfhunden" im Tierheim:
Politiker und Tierfreunde wollen gegen die neue Verordnung kämpfen


Während Wolfgang Marchewka, Jürgen Krause, Ulrich Petzold, Frank Scheurell, Matthias Pohlmann und Dr. Kasan über die unsinnige Hundeverordnung diskutierten, schaut sich die American-Staffordshire-Hündin Ina nach Streicheleinheiten um. Foto: Janet Straach


Die neue verschärfte Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die am 28. Mai in Kraft treten soll, sorgte beim Tag der offenen Tür im Tierheim für eine heftige Diskussion. Alle Diskussionsteilnehmer wollen sich für das Absetzen der unsinnigen Verordnung einsetzen.

Wittenberg (js). Dass in der neuen Hundeverordnung vier Hunderassen - American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie Bullterrier - pauschal als "gefährlich" eingestuft werden, empörte alle Diskussionsteilnehmer.

"Das ist Rassendiskriminierung", ärgert sich der Leiter des Tierheimvereins, Jürgen Krause, "und keinesfalls im Sinne des Tierschutzes." Dass die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geschützt werden muss, hält Krause hingegen für richtig: "Natürlich ist eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und Haltern notwendig, aber ohne eine Rassendiskriminierung. Schließlich sind nicht die vier genannten Hunderassen, sondern der Schäferhund in der Beißstatistik am häufigsten vertreten. Das Problem liegt nicht bei den Hunderassen, sondern bei allen Hundehaltern."

Das meinte auch der Landesvorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes, Matthias Pohlmann: "Diese Verordnung ist allein dem Wahlkampf geschuldet. Das Problem gefährlicher Hunde wird seitens der Politik auf die Tierheime und die Behörden verlagert." Auch der Tierschutzbund, so erklärte er, halte das Festlegen vier gefährlicher Hunderassen für falsch: "Wir haben unsere Stellungnahme dem Innenministerium mitgeteilt, doch unsere Argumente wurden leider nicht berücksichtigt."

SUPER-SONNTAG-Chefredakteur Wolfgang Marchewka, Halter der "gefährlichen" American Staffordshire-Hündin Ina, fügte an: "Mit dieser Verordnung werden Lösungen vorgetäuscht, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Die Frage ist doch: Wie entsteht ein gefährlicher Hund? Die Sozialisation, das Erziehen des Hundes zur Umweltverträglichkeit unter heutigen Bedingungen, das ist doch das einzig relevante Thema, und hier sind alle Hundehalter gefragt. Wenn ein Kind von einem Schäferhund statt von einem so genannten Kampfhund gebissen wird - bekommt das dem Kind und seinen Eltern dann besser?", fragte er sarkastisch.

Politiker haben die neue Verordnung "erfunden", und nun müssen Politiker auch dafür kämpfen, dass die unsinnige Verordnung nicht in Kraft tritt. Genau dies versprach Frank Scheurell, CDU-Landtagsabgeordneter: "Hier hat die Politik eindeutig Aktionismus betrieben", so Scheurell, "das ist eine schier unmögliche Verordnung". In seiner Fraktion will er sich dafür einsetzen, dass die neue Verordnung nicht in Kraft tritt.

Und Ulrich Petzold, CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagskandidat, ergänzte: "Das Bundesrecht wird 16 Mal unterschiedlich umgesetzt. Was wir brauchen, ist eine bundeseinheitliche Regelung. Wir sprechen von einem Zusammenwachsen Europas, und dann betreiben wir so eine Kleinstaaterei. Was ist denn, wenn ein Halter eines so genannten 'Kampfhundes' mit seinem Tier aus Brandenburg nach Sachsen-Anhalt einreist?" Auch er hält es für falsch, vier Hunderassen zu diskriminieren, und fordert stattdessen, dass alle Hundehalter auf Zuverlässigkeit geprüft werden.

Auch die zahlreichen Gäste im Tierheim, viele von ihnen mit so genannten "Kampfhunden", forderten den Stopp für die neue Verordnung. "Ich fordere die Behörden auf, die Verordnung nicht umzusetzen, bis die eingereichten Klagen bearbeitet sind", meinte denn auch Wolfgang Marchewka. Bisher hätte eine Bürgergruppe aus Halle gegen die neue Verordnung geklagt, und auch er selbst sei mit seinem Anwalt dabei, so der Hundehalter. "Und auch wir werden uns in Verbindung mit dem Landestierschutzbund setzen und etwas auf den Weg bringen", so Jürgen Krause.

Gemeinsam soll nun gegen die neue Verordnung gekämpft werden, und einer der Hundefreunde im Publikum brachte die Meinung der Diskussionsteilnehmer wohl auf den Punkt: "Diese Verordnung sollte man in den Müll werfen!"

"In den Müll werfen"

In der von Innenminister Manfred Püchel erarbeiteten neuen Hundeverordnung werden nicht nur vier Rassen diskriminiert, sondern diese sollen nach Meinung von Tierfreunden künftig nicht artgerecht gehalten werden dürfen. So heißt es: "Ein gefährlicher Hund darf darüber hinaus nur mit Maulkorb und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Das Führen eines gefährlichen Hundes zusammen mit einem anderen Tier ist verboten. Ein gefährlicher Hund darf zu öffentlichen Veranstaltungen wie öffentliche Versammlungen oder Sportveranstaltungen, zu öffentlichen Vergnügungsstätten wie Volksfesten, in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser, auf Kinderspielplätze und Liegewiesen, in Badeanstalten und auf Badeplätze, in Gaststätten, Einkaufszentren und Haupteinkaufsbereiche nicht mitgenommen werden." Im Klartext heißt das für die vier genannten Hunderassen: Sie sollen am besten zu Hause eingesperrt bleiben.

Wolfgang Marchewka ist empört: "Zur Entwicklung eines Welpen gehört es, auch mit anderen Hunden spielen zu dürfen und die Umweltbedingugnen frühzeitig zu trainieren. Die neue Verordnung jedoch verlangt, dass der neugeborene Hund quasi nur als verschnürtes Paket durch die Gegend getragen wird - genau so züchtet die Politik gefährliche Hunde heran! So etwas Dämliches ist mir auf dem Rechtsweg noch nicht vorgekommen."

Quelle: Super Sonntag

Ein Kommentar von Wolfgang Marchewka:

Politiker: Feige und inkompetent

Das Wittenberger Tierheim hatte Politiker aller Parteien zur Diskussion über die verschärfte Hundeverordnung eingeladen, darunter auch den SPD-Bundestagsabgeordneten Engelbert Wistuba.

Das Fehlen gerade dieses Herren wurde am Podium besonders bedauert, ist der als fachlich äußerst unbedarft eingeschätzte Wistuba doch politisch mitverantwortlich dafür, dass Hundehalter inzwischen bundesweit diskriminiert und kriminalisiert werden: Das Grundgesetz gilt im Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung - für die Halter von Hunden bestimmter Rassen nicht mehr, ein anonymer Anruf eines böswilligen Nachbarn könnte reichen, dass die zuständigen Ordnungsbehörden eine beliebige Politesse zum Nachschnüffeln in die Wohnung des Beschuldigen schicken dürfen - und der heimgesuchte Wohnungsinhaber könnte sich nicht dagegen wehren. Merke zum Vergleich: Jeder gut organisierte Drogenhändler genießt in diesem unseren freiheitlich-demokratischen Grundordnungslande mehr Rechte.

Leider drückte sich der Herr Wistuba vor der öffentlichen Diskussion, und nur für den Fall, dass er nachträglich Termin- oder eine sonstige Not reklamieren sollte, sei angemerkt, dass er oder seine Partei auch einen Vertreter zur Diskussion hätten schicken können.

Auch die PDS glänzte durch Abwesenheit, vielleicht zogen es die Altsozialisten vor, am 1. Mai irgendwo beim Bier kämpferische Sprüchlein aufzusagen, was nichts kostet - außer ein weiteres Stückchen an politischer Glaubwürdigkeit. Bleibt festzuhalten: Mit Ausnahme der CDU-Vertreter Petzold und Scheurell fiel der Rest der Politik nur durch Feigheit auf - eine Art von Feigheit, die zumindest beim Thema "gefährliche Hunde" durchaus als ein Eingeständnis der eigenen Inkompetenz gewertet werden darf. Gut zu wissen, dass bald wieder Wahlen sind.



Ergänzend:
Hab eine Richtigstellung zu beantragen
:D zum übernommenen Bericht vom 5.5.2002 Diskussion mit Politikern zu sogenannten "Kampfhunden" im Tierheim.

Der Auschnitt: "Bisher hätte eine Bürgergruppe aus Halle gegen die neue Verordnung geklagt,..." stimmt so nicht.
Klägerin bin ich, Andrea Schröder und nicht wohnhaft in Halle. Natürlich sind wir eine Gruppierung von Hundehaltern, aber diese erstrecken sich von Halle, über Magdeburg bis Salzwedel.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: http://www.bull-and-terrier.com.

liebe Grüße
Andrea Schröder

webmaster@bull-and-terrier.com
http://www.bull-and-terrier.com


05.05.02, 10:10
Offener Brief von DominoDogs an Herrn Priggen
Offener Brief von DominoDogs an Herrn Priggen

Sehr geehrter Herr Priggen,

mit großem Interesse habe ich Ihre Stellungnahme zur Debatte um das Landeshundgesetz gelesen. Noch größer war allerdings mein Erstaunen darüber, wie groß auch heute noch, trotz zweijähriger intensiver Beschäftigung mit der Materie, Ihre Informationsdefizite sind. Oder liegt ihren Aussagen, in denen sie die Öffentlichkeit wiederholt falsch informieren, nicht etwa mangelnde Sachkenntnis, sondern vielmehr der Vorsatz bewusster Irreführung zu Grunde?

Warum versuchen Sie der Öffentlichkeit wahrheitswidrig zu suggerieren, dass es erst nach Verabschiedung des von ihnen geplanten Landeshundegesetzes möglich sei, mit Freiheitsstrafen gegen Menschen vorzugehen, die Hunde auf Menschen oder andere Tiere hetzen? (Zitat Priggen: "Mit dem Gesetz schaffen wir allerdings einen Strafrahmen, der es u.a. möglich macht, Hundehalter, die ihre Hund auf Menschen oder Tiere hetzen, auch mit Freiheits- oder erheblichen Geldstrafen zu belegen")

Verschweigen Sie vorsätzlich oder in Unkenntnis, dass ein solches Vorgehen gegen Hundehalter selbstverständlich bereits heute möglich ist - nachzulesen im Strafgesetzbuch (StGB § 224 (2), Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren, in minderschweren Fällen von drei Monaten bis fünf Jahren) und im Tierschutzgesetz (TSchG, § 3, Nr. 8, und § 17, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren).

Irritiert hat mich auch Ihre Einlassung, Hundefachleute und Verbandsvertreter übersähen, "dass das Landeshundegesetz eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der schutzbedürftigen Bevölkerung und dem ebenso berechtigten Interesse der Hundehalter an der Haltung ihrer Tiere vornehmen und dabei notwendige Kompromisse schließen" müsse.

Sie wissen doch genau, dass dies nicht der Fall ist, Herr Priggen. Niemand übersieht das - ganz im Gegenteil. So gingen die Vorschläge der "Hundefachleute und Verbandsvertreter" bereits in der ersten Anhörung zur Landeshundeverordnung im September 2000 deutlich über die in der Verordnung gemachten Auflagen hinaus. Es waren Hundefachleute und Verbandsvertreter, die bereits damals eine

  • generelle Anleinpflicht für alle Hunde in innerstädtischen Bereichen, eine
  • generelle Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, eine
  • generelle Haftpflichtversicherung für alle Hunde und einen
  • generellen Sachkundenachweise für die Haltung jedes Hundes
forderten.

Was "Hundefachleute und Verbandsvertreter" dagegen einhellig ablehnen, sind RASSELISTEN. Sie befinden sich dabei in guter Gesellschaft - wird diese Auffassung doch von sämtlichen Wissenschaftlern einhellig bestätig. So ist es Ihnen und den übrigen Befürwortern von Rasselisten bis heute nicht gelungen (und sie hatten dafür immerhin zwei Jahre Zeit), auch nur einen einzigen Wissenschaftler zu benennen, der die Ihrem LHundG zugrunde liegende Rassentheorien teilt.

Geradezu hanebüchen ist die von Ihnen zudem recht unentschlossen formulierte Aussage: "Die Fälle in Hamburg und auch der Tod des 6-jährigen Jungen in Rheinland-Pfalz vor wenigen Wochen hätten in NRW bei konsequenter Anwendung unseres Landeshundegesetzes nicht geschehen dürfen".

Bei konsequenter Anwendung unserer bereits seit 1994 bestehenden Gefahrhundeverordnung, vor allem aber auch bei Anwendung aller einschlägigen StGB- bzw. TSchG-Paragraphen, hätte sich der Fall in Hamburg schon damals nicht ereignen dürfen.

Den tragischen Todesfall aus Rheinland-Pfalz, der momentan noch zahlreiche Fragen aufwirft und daher überhaupt nicht abschließend beurteilt werden kann, hätte das Gesetz vermutlich ebenso wenig verhindern können wie jenen tödlichen Unfall im August v.J., als in Lutzhorn/Pinneberg ein elfjähriges Mädchen von einem (ebenfalls aus ihrem familiären Umfeld stammenden) Schäferhund totgebissen wurde.

Fazit: Kriminelle Hundehalter werden von Ihrem LHundG unbeeindruckt bleiben, tragische Unfälle (vor allem im familiären Umfeld) sich nicht verhindern lassen. Was Sie mit ihrem LHundG schaffen, ist ein Klima der Angst, in dem alle Hundehalter künftig leben sollen, immer mit einem Damoklesschwert von 100.000-Euro-Geldstrafen über ihren Häuptern. Und fast kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, als bereite es Ihnen Vergnügen, den Spieß nun endlich einmal umdrehen zu können: Den Hundehalter tagtäglich die Angst spüren zu lassen, die mancher der von Ihnen zitierten Jogger permanent bei Ausübung seines Sports vor beißwütigen Vierbeinern verspürt.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wiegand
(DominoDogsDeutschland)

Quelle: DDD


hier neu einmal die Stellungnahme von Herrn Priggen, die ZERG am 01.05.02 veröffentlicht hat



Stellungnahme Reiner Priggen MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie haben sich in einem Sammelprotest gegen Ausführungen des geplanten Landeshundegesetzes NRW ausgesprochen. Als zuständiger Abgeordneter der GRÜNEN im Landtag NRW möchte ich Ihnen dazu und allgemein zur Debatte um das Gesetz folgende Stellungnahme übermitteln:

Zum Landeshundegesetz NRW

Der von den Fraktionen der Grünen und SPD eingebrachte Gesetzentwurf zum Landeshundegesetz war in der vergangenen Woche Gegenstand einer Anhörung im Landtag. Darüber ist vielfach berichtet worden. Mich erreichen darüber hinaus viele Zuschriften pro und contra mehr oder weniger scharfer Regulierungen. Deswegen möchte ich auf den derzeitigen Stand der Debatte und einige immer wieder vorgebrachte, oft nur Teilaspekte überbetonende, Argumente noch einmal eingehen.

Die öffentliche Debatte über das Landeshundegesetz ist verzerrt, weil sich fast ausschließlich, und das sehr intensiv, Hundehalter mit sehr spezifischen Anliegen in die Debatte einbringen. Die tatsächliche und potenzielle "Opferseite" von Beißvorfällen meldet sich nicht offensiv und organisiert. So haben der Kinderschutzbund, die Seniorenorganisationen und die Sportler (Jogger) sich an der Anhörung nicht beteiligt, sich aber in Stellungnahmen und einzelnen Briefen positiv zum Entwurf des Landeshundegesetzes geäußert.

Die Anhörung war geprägt von einer teilweise guten, fachlich intensiven Debatte und zum Teil sehr verletzenden persönlichen Angriffen einzelner Vertreter der Hundeverbände gegen einen Gutachter und Fachleute, die es wagten, positive Stellungnahmen zu den Vorschlägen des Landeshundegesetzes und zum speziellen Aspekt der Rasselisten abzugeben.

Dabei wird von diesen Hundefachleuten und Verbandsvertretern übersehen, dass das Landeshundegesetz eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der schutzbedürftigen Bevölkerung und dem ebenso berechtigten Interesse der Hundehalter an der Haltung ihrer Tiere vornehmen und dabei notwendige Kompromisse schließen muss. Das kann nicht unter den Gesichtspunkten der reinen Kynologischen Lehre geschehen, sondern es muss unter dem Gesichtspunkt eines mit vertretbaren Aufwand praktisch umsetzbaren Gesetzes vorgenommen werden.

Es gibt über die jetzt im Gesetz vorgeschlagenen Regelungen hinaus auch aus der Bevölkerung oft den Wunsch, noch weit deutlichere und einschränkendere Regelungen vorzunehmen. Es wird von vielen Menschen nicht akzeptiert, dass Hundehalter zulassen, dass ihre Hunde kommunale Grünanlagen verunreinigen und Kinder dort vielfach nicht mehr spielen können. Es wird natürlich genauso wenig akzeptiert, dass Jogger oft das Angriffsziel nicht angeleinter größerer Hunde sind und ihren Sport nur unter Risiken ausüben können.

Zwischen all diesen berechtigten Interessen müssen wir als Gesetzgeber eine vernünftige Regelung finden und ich meine, dass uns das mit dem Landeshundegesetz auch gelingen wird. Dabei hat es in der Anhörung noch eine Reihe von Anregungen gegeben, die wir bei den noch vorzunehmenden Änderungen einarbeiten werden.

Im Rahmen ihrer Regelungskompetenz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung haben alle Bundesländer Gesetze oder Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geschaffen. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Regelungsansätze in den einzelnen Ländern hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 07./08. November 2001 die Notwendigkeit einer Harmonisierung bekräftigt und Eckpunkte beschlossen, die Grundlage für eine solche Vereinheitlichung sein sollen. Zudem hält die IMK das Eckpunktepapier des Arbeitskreises für Tierschutz und des Arbeitskreises I der IMK vom 20. September 2001 zu rassebedingten Gefährlichkeitsvermutungen für eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Länderregelungen.

Das heißt, um das klar und deutlich zu sagen: Die Innenminister der Bundesländer haben sich auf 2 Rasselisten mit den nachfolgend auch aufgeführten Hunderassen verständigt und wir werden diese Vereinheitlichung, die damit angestrebt wurde auch in NRW umsetzen. Der Forderung auf einen Verzicht der Rasselisten der Innenministerkonferenz werden wir nicht nachkommen. Und falls es sich als notwendig erweist, kann die Umweltministerin auch in Zukunft die Rasselisten durch weitere aufzunehmende Hunderassen ergänzen.

Eckpunkte und Struktur des geplanten Landeshundegesetzes:

  1. Für alle Hunde gelten:
    • Grundpflicht zum gefahrvermeidenden Umgang
    • Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr
    • Verbot von Aggressionsausbildung, -zucht und -kreuzung.
  2. Für gefährliche Hunde
    • Deren Gefährlichkeit die IMK vermutet --> 4 "Bundesrassen" im Gesetz
    • Überprüfung im Einzelfall --> Feststellung nach Begutachtung durch amtlichen Tierarzt
    Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden für diese gelten:
    • Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot
    • Erlaubnispflicht
      • Volljährigkeit der Halter
      • Sachkundebescheinigung vom Amtstierarzt
      • Zuverlässigkeit/Vorlage eines Führungszeugnisses
      • Ausbruchsichere Unterbringung
      • Haftpflichtversicherung (1 Mio. DM/500.000 DM)
      • besonderes privates/öffentliches Interesse erforderlich
    • Verhaltenspflichten
      • inpflicht außerhalb von geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von Hundeauslaufflächen) mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung
      • Maulkorbpflicht mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung
      • "feste Hand" von Halter und Aufsichtsperson
      • Sachkunde, Zuverlässigkeit und Volljährigkeit auch für Aufsichtspersonen
      • Verbot, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen
      • Mitteilungspflichten
  3. Für Hunde der durch Gesetz bestimmten 10 "IMK-Rassen" (Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napole-tano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreu-zungen untereinander sowie mit anderen Hunden) gelten Anforderungen wie für gefährliche Hunde mit folgenden Modifikationen:
    • kein Zuchtverbot,
    • kein besonderes Interesse für Haltung erforderlich,
    • Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nicht unbedingt durch amtlichen Tierarzt, sondern auch durch anerkannte Stellen.
    • Für große Hunde ("20/40"er) gelten:
        Anzeigepflicht
      • Sachkundenachweis
        • Vermutung der vorliegenden Sachkunde bei
          • dreijähriger unbeanstandeter Haltung
          • Jägern, Tierärzten, Polizeihundeführern, VDH-Ausbildern
          • Erlaubnisinhabern § 11 Abs. 1 Nr. 3 a) TSchG
        • Amtlich oder durch anerkannte Stellen (VDH-Vereine, Tierärztekammern etc.) - Näheres regelt eine Durchführungsverordnung
      • Zuverlässigkeit;
      • Führungszeugnis nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit verlangbar
        • Haftpflichtversicherung nachweisen
        • Kennzeichnung mit Microchip nachweisen
        • Anleinpflicht im öffentlichen Verkehrsraum

Zusammengefasst heißt das für mich, dass die Belastungen, die wir einem "normalen, vernünftigen Hundehalter" zumuten, sich auf die Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung des Hundes, den Nachweis der Sachkunde (die bei dreijähriger unbeanstandeter Haltung von Hunden als gegeben angenommen wird) und nachvollziehbare Anleinpflichten beschränken. Das ist für fast alle Hundehalter bereits heute eine Selbstverständlichkeit.

Mit dem Gesetz schaffen wir allerdings einen Strafrahmen, der es u.a. möglich macht Hundehalter, die ihre Hunde auf Menschen oder Tiere hetzen, um diese zu verletzen, auch mit Freiheits- oder erheblichen Geldstrafen zu belegen.

Jetzt kann man natürlich fragen, wieso nehmt Ihr für größere Hunde die Grenzen 40/20 (40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 kg Körpergewicht)? Wir wollen die Anforderungen an die Halter von Hunden, die wegen ihrer Größe oder Beißkraft potenziell gefährlicher sein können als kleine Hunde höher festlegen. Es gibt einfach einen Unterschied in der Gefährlichkeit zwischen einem Schäferhund und einem Dackel. Dem wollen wir Rechnung tragen, und dazu braucht es eine Grenzfestlegung. Wir könnten darüber streiten, ob 40/20 oder 35/15 das richtige Maß wäre, aber das ändert an der grundsätzlichen Regelung nichts.

Wir werden leider, auch durch ein noch so gut gemachtes Gesetz nicht ausschließen können, dass es auch in Zukunft zu tödlichen Beißvorfällen kommt. Aber die Fälle in Hamburg und auch der Tod des 6 jährigen Jungen in Rheinland-Pfalz vor wenigen Wochen hätten in NRW bei konsequenter Umsetzung unseres Landeshundegesetzes nicht geschehen dürfen. Und uns geht es genau darum, in Zukunft - soweit es irgendwie möglich ist - derartige Unglücke zu verhindern.

mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW

Quelle: ZERGportal News


05.05.02, 10:09
Keine Konkurrenz zum Tierheim

Keine Konkurrenz zum Tierheim

"Grenzenlos": Schwarmstedterin setzt sich für internationalen Tierschutz ein

Tierschutz endet für die Schwarmstedterin Dr. Helga Körnig nicht an den Landesgrenzen: Seit Jahren setzt sich die Ministerialrätin a. D. in den Mittelmeerländern für Streuner und misshandelte Hunde ein - seit einem halben Jahr im selbst gegründeten internationalen Tierschutzverein "Grenzenlos". Vor drei Tagen kehrten sie und ihr Mann aus Portugal zurück. Im Gepäck: Sieben kleine Vierbeiner, die zum Teil schon jetzt ein neues Zuhause haben.

[Schwarmstedt.] "Pedro" schlottern noch ein wenig die Knie angesichts der norddeutschen Nasskälte. Das kleine Kerlchen aus dem sonnigen Portugal ist solche Rheuma-Temperaturen nicht gewohnt - deswegen kuschelt es sich lieber in das weich ausgelegte Hundekörbchen, während seine "Landsmänner" in Dr. Körnigs Haus herumtoben.

Keiner der niedlichen Mischlingshunde ist größer als kniehoch, alle sind freundlich, neugierig, nur ein dunkler Rüde schaut etwas skeptisch in die Kamera. "Das sind alles ganz freundliche Kerlchen", ist Dr. Helga Körnig stolz auf ihre "Südländer". Sehr bewusst hat sie wieder nur kleine Hunde ausgewählt, um sie vom portugiesischen "canil municipal" (staatliches Tierheim) nach Schwarmstedt zu holen: "Ich möchte dem hiesigen Tierheim keine Konkurrenz machen." Denn dort warten nur selten kleinere Hunde auf neue Familien.

Rund 170 Hunde haben Dr. Helga Körnig und ihre Mitstreiter aus den unterschiedlichsten Ländern bereits nach Deutschland geholt. Tierschützer vor Ort schicken erst Fotos, dann werden neue Familien im Norden gesucht und danach werden die kleinen Streuner eingeflogen - meistens in Begleitung rückkehrender Urlauber.

Doch die ehemalige Mitarbeiterin im Düsseldorfer Umweltministerium weiß ganz genau: "Der Hundetransport allein wäre ein Fass ohne Boden. Es muss sich vor Ort etwas ändern." Schließlich sei der Transport zum Teil auch kontraproduktiv: Die Südländer sind die ungeliebten Tiere auf "humane" Weise los - und damit ihre Verantwortung.

Mittlerweile arbeiten die Körnigs eng mit dortigen Tierschützern zusammen, betreiben Aufklärung, bieten Hilfe zur Selbsthilfe, schreiben auch Behörden an. Vor alleim eines entsetzt sie: In vielen südlichen Tierheimen werden die nicht vermittelten Hunde nach 21 Tagen getötet. Deswegen setzt sich "Grenzenlos" auch vor Ort für die Vermittlung der Vierbeiner ein. Für Dr. Helga Körnig wurde der Tierschutz nach einem zweijährigen Aufenthalt auf Menorca zur Aufgabe: "Die Tiere brauchen mich jetzt am dringendsten, für die Menschen habe ich genug getan", sagt die ehemalige Ministerialrätin aus Überzeugung - und erntet dafür einen lieben Blick aus "Pedros" dunklen Augen.

Quelle: Pipeline



04.05.02, 11:36
Hat Gott einen Hund?

Hat Gott einen Hund?

Kolumne
Von Traugott Giesen

Sicher hat Gott einen Hund. Aber warum nur einen? Alle Hunde sind doch seine. Und die Katzen auch. Und die Löwen und die Regenwürmer. Aber Du meinst, ob er einen besonderen hat, einen Lieblingshund? Ja, der ihn gerade besonders braucht. Immer der besonders in Not ist, dem hält er gerade das Auto vom Hals, wenn es noch geht. Doch manche Hunde laufen so geradewegs unters Rad, da kommt jeder Engel zu spät. Dann weint sicher Frauchen und wenn ein Wesen weint, schmerzt Gott das mit. Der hat ja ganz viele Nerven, alles ist an ihn angeschlossen. Von ihm bekommt alles Lebendige die Kraft. Und Gott merkt alles Leid und alle Freude. Besonders, wenn die jungen Hunde sich so balgen, freut er sich mit. Dass die sich beißen können, ohne sich wehzutun ist, ein besonders schönes Geschenk an die Hunde.

Der liebe Gott soll den besten aller Hunde bei sich haben, könnte man meinen. Vielleicht einen, den er für sich behält - keinen Menschenkameraden und Erdenhund, sondern einen Engelshund, einen Himmelshund. Dann müssten da natürlich auch Bäume sein, wo Gott ist. Ganz sicher sind da auch Bäume, die sind ja sowieso die schönste Erfindung, weil sie so friedlich sind und alle trösten. Aber Gott hat auch noch unerwachte Träume, vielleicht gibt es nah bei ihm zukünftige Hunde, die schon mal Probelaufen.

Der Schöpfer von allem wohnt im Himmel, aber auf Erden hat er seine Werkstatt. Hier gibt es eben die irdischen Hunde, mit den Unarten und Mühen, die Hunde so haben. Die Menschen froh zu machen, ist ihre harte Arbeit. Was die alles abkriegen, wofür sie gar nichts können. Aber dann gucken sie so melancholisch, dass ihre Frauchen und Herrchen ein schlechtes Gewissen bekommen und vielleicht doch noch etwas bessere Menschen werden.

Ob die Hunde auch beten? Also, andächtig können sie sehr sein, und mit welcher Spannung sie den Duftmarken nachschnüffeln - vielleicht denken sie nicht oft an Gott, aber sie sind ihm dauernd auf der Spur. Denn die guten Hundegaben sind doch dessen Erfindungen. Bearbeiten sie hingegeben ihr Stück Fleisch (hoffentlich bekommen sie auch noch was Frisches, Rohes), dann ist das ein "Hunde - Lobe den Herrn". Und wie viel Menschen haben schon Gott gedankt wegen ihres Hundegefährten! Es sind sicher mehr, als sonntags in der Kirche sind. Es gibt die schöne Geschichte vom ersten Menschenpaar im Garten Eden. Denen musste Gott ein paar ernste Worte sagen, zum Beispiel, dass sie die Erde bebauen und bewahren sollen, und er ging zu ihnen in der Verkleidung eines lebenserfahrenen weisen Menschen. Die Szene ist oft gemalt worden, und wenn ich sie malen würde, wäre ein Hund bei Gott am Fuß. Zum Zeichen, dass es eigentlich einfach ist, auf Gott zu hören, weil wir ja alle ihm gehören.

Der Autor ist Pastor in Keitum auf der Insel Sylt. Sie erreichen ihn unter: giesen@welt.de

Quelle: Die Welt


04.05.02, 11:36
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