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Keine Garantie gegen den Hundebiss
Keine Garantie gegen den Hundebiss

Von Helmut Buchholz

Kampfhunde kommen an der Wesensprüfung kaum vorbei. Ohne bestandenen Aggressionstest müssen die Tiere Maulkorb tragen. Doch Fachleute zweifeln am Sinn des Tests. Die Kampfhunde-Kontrolleure prüfen die Tiere auf dem Gelände der Polizeihundestaffel in Offenau.

Das ist ein großer Tag für "Fibbi". Der American Stafford ist sieben Monate alt, wiegt so runde 17 Kilogramm und muss eine Prüfung bestehen. Das "Abitur" dieser Kampfhunde ist gar nicht so einfach. Fibbi muss nicht nur Platz und Sitz machen.

Ein Spaziergänger, den ein Hundeführer der Polizei mimt, provoziert ihn. Im Vorbeigehen reißt der Mann wie ein Exhibitionist seinen gelben Regenmantel plötzlich auf.

Doch das ist nicht die einzige Disziplin. Der Hund muss auch noch neben einem laut aufheulenden Rasenmäher cool bleiben und auch ein Stock, den ein Passant direkt neben ihm auf den Boden haut, soll Fibbi ebenso nicht aus der Fassung bringen.

Und das alles unter den strengen Augen von Andreas Pick. Der ist Veterinär im Stadtkreis Heilbronn und von seinem Urteil hängt es ab, ob Fibbi einen Maulkorb tragen muss oder nicht.

Und ob sein Herrchen das Vielfache an Hundesteuern zahlen muss. Ein großer Tag also für den Vierbeiner.

Fibbi besteht mit Bravour. Der Veterinär bestellt ihn aber zur Nachprüfung. In einem Jahr etwa ist er geschlechtsreif, dann muss er nochmal die Hürde "Wesensprüfung" nehmen. "Wer hier durchfällt, hat den Maulkorb wirklich nötig", sagt der Tierarzt.

Die Durchfallquote ist aber eher gering. Seit Einführung der Kampfhundeverordnung Ende des Jahres 2000 wurden bei der Hundestaffel rund 350 Kampfhunde aus Stadt und Kreis geprüft. Einer von zehn Hunden fällt durch.

Ein Schnitt, den der Veterinär auch für andere Hunderassen prognostizieren würde. Weshalb nicht nur Pick am Sinn des Tests zweifelt.

Warum nur bestimmte Kampfhunde und zum Beispiel keine Rottweiler wie in Bayern zur Prüfung müssen, kann er nicht verstehen.

Sicher, die Kampfhundeverordnung habe auch viel bewegt. Früher habe man eine ganze Verwaltung beschäftigen müssen, um im Falle eines Falles einem Hundehalter den "besten Freund" wegzunehmen. Mit der Kampfhundeverordnung sei das einfacher geworden.

Indes, die Wesensprüfung für die Hundehalter selbst gibt es noch nicht, sei aber bitter nötig, sagt Bernd Schlotterbeck. Der ist im Heilbronner Tierheim für die Kampfhunde zuständig und besitzt selbst zwei Kampfhunde, Pitbull "Ally" und American Stafford "Zeus ".

Sein Vorschlag: "Der Hundeführerschein wäre der bessere Weg." Schließlich könne man auch mit bösem Willen einen Dackel zu einem gefährlichen Tier züchten.

Die Kampfhundeverordnung sei sehr, sehr verbesserungsbedürftig. Dennoch habe sie einiges verändert, erklärt Schlotterbeck.

Der Schwarzmarkt für die üblen Züchter sei zusammengebrochen. Durch die strengen Gesetze kam die Rasse völlig aus der Mode.

Die Kampfhundehalter trauten sich durch die öffentliche Stimmung heute nicht mehr auf die Straße, erzählt Schlotterbeck.

Deshalb führen sie ihre Hunde mehr und mehr auf einsameren Feld- und Waldwegen Gassi. Und das sei keine gute Entwicklung. Denn so würden sie von der Umwelt distanziert und seien Alltagssituationen nicht mehr gewöhnt.

Eine Gefahr, meint der Hundefachmann. Denn wer weiß, wie die Hunde dann reagieren, wenn sie in eine dieser Alltagssituationen geraten.

Da hilft dann auch keine bestandene Wesensprüfung mehr, die ohnehin keine Garantie sei, dass der "wesensgute" Kampfhund nicht doch mal zuschnappt, sagt Veterinär Andreas Pick.

Quelle: Stimme


Kommentar: Wirkung gezeigt

Von Helmut Buchholz

Die Kampfhunde sind aus den Schlagzeilen verschwunden. Ist das ein Verdienst der Kampfhundeverordnung? Ja, weil mit den strengen Auflagen der Opferschutz über den Herrchenstolz gestellt wurde. Der schreckliche Tod eines Kindes, das im Sommer 2000 von einem Pitbull in Hamburg totgebissen wurde, hat die öffentliche Meinung gedreht. Seitdem ist der Markt für die Pitbulls und American Staffords zusammengebrochen. Skrupellose Züchter können kein Geld mehr machen. Die wenigen Züchter, die es auch in Heilbronn gab, sind von der Bildfläche verschwunden.

Der Kampfhund ist kein Statussymbol mehr. Das ist gut so. Diese Erfolgsbilanz sollte jedoch keine Sicherheit vorgaukeln. Denn die bestandene Wesensprüfung macht aus den gefährlichen Hunden keine Friedenslämmer. Das gilt übrigens nicht nur für die so genannten Kampfhunderassen, sondern für alle Hunde. Aber vor dem Gesetz sind Hunde eben nicht gleich, und das ist dann doch verwunderlich. Denn wer wollte wirklich entscheiden, welche Rasse gefährlich ist und welche nicht? Und wo ist die Wesensprüfung für die Hundehalter? Falsche Erziehung kann beispielsweise auch aus einem Schäferhund eine gefährliche Waffe machen. Doch den von vielen auf dem Höhepunkt der Kampfhundediskussion geforderten "Hundeführerschein" gibt es nach wie vor nicht.


11.05.02, 09:18
Frontal 21 - Leserbriefe zur Sendung "Maulkorb-Erlass"
Frontal 21 - Leserbriefe zur Sendung "Maulkorb-Erlass"

Der Beitrag "Maulkorb-Erlass" als RealVideo online
http://www.zdf.de/wissen/frontal21/61711/index.html



"Das haben wir nicht gewußt ?" 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Beitrag von heute abend haben wir wieder mal, es war wohl kaum anders zu erwarten, mit Grausen gesichtet. 

Unsere Redaktion kann es sich wirklich nicht mehr erklären, welch geistiger Ansatz verfolgt werden soll. Kritischer, unabhängiger Journalismus ist sehr selten geworden und bei dieser Berichterstattung, in der zwar die Demonstration in Düsseldorf am 28.04.02 in kleinste Stücke zerteilt wurde, aber über die wahren Hintergründe, nämlich dass es den Einsatz von engagierten Leuten, die einen Protestlauf von Aachen nach Düsseldorf mit ihren Hunden - ihr Name ist Projektgruppe 6 feet for freedom - unternahmen, nicht einmal eines Wortes bedurfte, ist schon sehr seltsam.

Also, wieder Beißpolemik mit den entsprechenden Hintergrundbildern, die Hundehalter als Chaoten darstellen und damit von der wirklichen Diskussion über den Landeshundegesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen ablenken, in dem es sehr wohl um die einem jedem Bürger Deutschlands garantierten Grundrechte geht, wenn dieser Gesetzentwurf Bundesgesetz ist. Schwamm drüber, kein Wort davon. Grundrechte gelten für alle, nur nicht für die, die unbequem sind. Also Maulkorbzwang.

Was hindert daran, einmal einen wirklich tiefgründig recherchierten Beitrag über den Landeshundegesetzentwurf Nordrhein-Westfalens und die konkret zu erwartenden Konsequenzen, die sich daraus für alle Betroffenen ergeben, knallhart offenzulegen ? Weil die Grundrechtseinschränkungen auf Eigentum, Unversehrt der Wohnung und der freien Berufsausübung dann nicht doch nur für Hundehalter gelten, sondern auch auf Nichthundehalter übertragbar wäre ? Und wenn dann den Nichthundehaltern ein Licht aufgeht, welche Schweinerei da im Gange ist, welchen Report wollen Sie dann bringen ? Überschrift "Das haben wir nicht gewußt ?"  

Mit freundlichen Grüßen

Annett Blunk Redaktion DogInstinkt und Tina Hille ZERGportal

Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt habe ich idiotischer Zuschauer mitsamt Familie doch wirklich noch einmal (letztmalig) Frontal geschaut in der Hoffnung das Sie durch die hohe Anzahl von Forumsbeiträgen auf Ihrer Homepage, Ihrer letztmaligen Umfrage und einzelnen Briefen/Faxen doch ein wenig hinzugelernt haben.

In der ersten Reihe sollte man dieser doch erwarten aber Ihre heutige Sendung hat gezeigt das Sie gar nicht an der Wahrheit interessiert sind sondern mittlerweile schlimmeren Bild-Explosiv-Journalismus betreiben als die privaten Fernsehsender.

Das vorhersehbare Unglück in HH (Volkan) hätte verhindert werden können wenn bestehende Gesetze angewendet worden wären aber dieses Unglück und andere (Gott sei Dank wenige) vorhersehbare Unglücke sind Ihnen wichtiger als die Kinder welche täglich sexuell Misshandelt werden oder andere tatsächliche Probleme.

Ihr Magazin ist gefährlicher als alle gelisteten Hunde in Deutschland es jemals für den Bürger sein könnten. - Schade finde ich das Sie nicht einmal das Niveau besitzen dieses zu Begreifen.

Mit dementsprechenden Grüßen

Thorsten Seelbach
58239 Schwerte

Allianz der Anständigen

08.05.02, 00:40
D'dorf: Bullterrier mit Kopfschuss getötet

Bullterrier mit Kopfschuss getötet

Düsseldorf (ots) - Pressebericht 258

Bullterrier erschossen - Polizei sucht Zeugen

Eine Spaziergängerin aus Gerresheim entdeckte heute Morgen im Bereich der Torfbruchstraße Ecke Dreher Straße einen offensichtlich mit einem Kopfschuss getöteten Bullterrier. Die Polizei und das städtische Veterinäramt sind zur Zeit damit beschäftigt zu ermitteln, unter welchen Umständen der Hund getötet wurde.

Gegen 09.00 Uhr war die 52-jährige Frau mit ihrem eigenen Hund im Bereich des Waldgeländes an der Torfbruchstraße unterwegs. Circa 10 Meter neben einem Fußweg entdeckte sie an einem Baum angeleint den Kadaver eines etwa 50 Zentimeter großen (Schulterhöhe) sogenannten Kampfhundes. Die Frau verständigte die Polizei. Die Beamten konnten im Bereich des seitlichen Kopfes, rechts einen blutverkrusteten Einschuss feststellen. Auf dem Waldboden befand sich eine Blutlache. Der Hund wurde zur weiteren Untersuchung zum Veterinäramt transportiert. Die Untersuchungen dauern an.

Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen werden erbeten an das Kriminalkommissariat der Polizeiinspektion Ost unter Telefon 870-0.

Quelle: Yahoo-News

Der Kampfhund wurde von einer Spaziergängerin angeleint an einem Baum gefunden. Polizisten entdeckten ein Einschußloch im Kopf. Bullterrier in Gerresheim erschossen Düsseldorf (dto). Eine Spaziergängerin entdeckte am Dienstagmorgen an der Torfbruchstraße / Dreher Straße einen offensichtlich mit einem Kopfschuss getöteten Bullterrier. Die Polizei und das städtische Veterinäramt sind zur Zeit damit beschäftigt zu ermitteln, unter welchen Umständen der Hund getötet wurde.


Meldung
Düsseldorf Today

Gegen 9 Uhr war die 52-jährige Frau mit ihrem eigenen Hund im Bereich des Waldgeländes an der Torfbruchstraße unterwegs. Etwa zehn Meter neben einem Fußweg entdeckte sie an einem Baum angeleint den Kadaver eines etwa 50 Zentimeter großen (Schulterhöhe) Kampfhundes.

Die Frau verständigte die Polizei. Die Beamten entdeckten einen blutverkrusteten Einschuss. Auf dem Waldboden befand sich eine Blutlache. Der Hund wird jetzt vom Veterinäramt untersucht. Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen werden erbeten an das Kriminalkommissariat der Polizeiinspektion Ost unter Telefon 870-0.

Hund tot zwischen gebrauchter Kleidung gefunden

Auch in einem anderen Fall wird nach einem Hundebesitzer gefahndet. Mitarbeiter einer Duisburger Recycling Firma hatten das sechs Monate alte Tier zwischen gebrauchten Kleidungsstücken gefunden. Das Tier steckte in einer Sporttasche und war in eine bunte Wolldecke eingewickelt worden. Die Schnauze und die Läufe des Hundes waren mit Klebeband umwickelt. Das Duisburger Tierheim erstattete Anzeige. Der Hund muss in der Zeit vom 4. April bis 11. April in Düsseldorf-Rath in einen Altkleider-Container eingeworfen worden sein. Am 11. April wurde der Container geleert.

Das Tier trägt einen Identifizierungs-Chip mit der Nummer: 0276098101285876, diese ist aber nicht offiziell eingetragen. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 2 der Polizeiinspektion Ost unter Telefon 870-0 entgegen.


Bullterrier in den Kopf geschossen


Gleich zwei Hunde starben auf grausame Weise: Einem jungen Vierbeiner wurde die Schnauze zugeklebt - dann warf der Täter das Tier in einen Altpapiercontainer auf der Bochumer Straße in Rath. Der erst sechs Monate alte Hund starb einen qualvollen Tod. Und gestern früh entdeckte eine Spaziergängerin die Leiche eines Bullterriers in einem Gerresheimer Waldstück an der Torfbruchstraße. Der Kampfhund wurde vermutlich mit einem Kopfschuss getötet.

Die alarmierte Polizei übernahm die Ermittlungen und schaltete die Stadtverwaltung ein. Peter Steinbüchel, Chef des Amtes für Verbraucherschutz, ordnete eine Autopsie des toten Hundes beim Staatlichen Veterinäramt in Krefeld ein. Sollte der Hund tatsächlich erschossen worden sein, wird mit Hilfe des Projektils versucht, den Täter zu ermitteln. Peter Steinbüchel kündigte an, Strafanzeige zu erstatten. Wer "ohne vernünftigen Grund" ein Wirbeltier tötet, dem drohen nach dem Tierschutzgesetz bis zu drei Jahren Haft. Die Polizei vermutet, dass der Halter nach der Verschärfung der Hundeverordnung den Bullterrier loswerden wollte. (M.M.)

Quelle: NRZ

Zwei Hunde grausam getötet

Von Marc Herringer

Düsseldorf. Ein Tier wurde erstickt, das andere erschossen.

getöteter Assi Es war eine makabre Szene, die sich einer Spaziergängerin gestern in Gerresheim bot. Im Waldgelände an der Torfbruchstraße entdeckte die Frau, die mit ihrem eigenen Hund unterwegs war, einen an einen Baum angeleinten Bullterrier.

Als sie näher heran ging, sah sie eine Blutlache auf dem Waldboden - das Tier war mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet worden.

"Das ist fürchterlich erschreckend", kann Amtstierarzt Peter Steinbüchel sein Entsetzen nicht verbergen. Der Mitarbeiter vom städtischen Veterinäramt veranlasste sofort eine Untersuchung des Kadavers. "Die Polizei ist natürlich an dem Projektil interessiert", erklärt Steinbüchel. Das staatliche Veterinäramt in Krefeld wird den Hund obduzieren, mit Ergebnissen ist vor Freitag nicht zu rechnen.

Ein anderer schlimmer Fall von Tierquälerei wurde erst jetzt bekannt. Anfang April hatte ein bislang Unbekannter einen sechs Monate alten Australian Shepherd( siehe Bild) in einen Altkleidercontainer in Rath geworfen.

Der Welpe war auf grausame Art und Weise getötet worden: Der Täter hatte ihm vermutlich zuerst die Läufe mit Klebeband gefesselt und dann die Schnauze mit dem braunen Paketband umwickelt das Tier erstickte qualvoll. In eine Decke gewickelt und eine Sporttasche gepackt, landete der Kadaver im Container. Erst die Mitarbeiter einer Recycling-Firma in Duisburg entdeckten den toten Hund.

"Das ist Tierquälerei. Nach dem Gesetz ist das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund strafbar", erklärt Steinbüchel. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahr können die Folge sein. Für Hinweise, die zur Ergreifung dieses Täters führen hat der Tierschutzverein Düsseldorf eine Belohnung von 250 Euro ausgesetzt. Telefon: 0211/13 19 28.

Quelle: Pipeline
 

07.05.02, 19:03
Politik will HH Hundeverordnung noch in diesem Jahr kippen

Politik will Hamburger Hundeverordnung noch in diesem Jahr kippen

Schon Ende Mai wollen CDU, FDP und Schill-Partei fraktionsübergreifend einen Antrag zur Veränderung der seit Juni 2002 bestehenden Verordnung herbeiführen

Wenn es nach der Mitte-Rechts-Koalition geht, könnte die Hamburger Hundeverordnung noch in diesem Jahr fallen: Schon Ende Mai wollen CDU, FDP und Schill-Partei fraktionsübergreifend einen Antrag zur Veränderung der seit Juni 2002 bestehenden Verordnung herbeiführen. Darauf einigten sich die zuständigen Sprecher Jürgen Klimke, Ekkehard Rumpf und Karina Weber. "Wir wollen weg von der rassegebundenen Klassifizierung hin zu einer individuellen Einschätzung der Gefährlichkeit", sagte Ekkehard Rumpf von der FDP.

Auslöser für die Überlegungen war der tödliche Angriff zweier Rottweiler auf einen sechsjährigen Jungen in der Westpfalz im März. Rottweiler fallen nach der Hamburger Hundeverordnung aber nicht in die Klassen 1 und 2 für gefährliche Hunde. Die neue Verordnung soll den Hundehaltern mehr Verantwortung abverlangen. So sollen für den Besitz der Vierbeiner künftig Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben werden und sie sollen mit einem implantierten Chip registriert werden. Außerdem sollen Hundehalter einen Nachweis ihres Sachverstands erbringen.

Die Verträge mit den Mitarbeitern des Hundekontrolldienstes (HKD), die im August auslaufen, sollen nicht verlängert werden. Auch Unions-Politiker Jürgen Klimke, der sich bisher für einen Fortbestand der Einrichtung eingesetzt hatte, glaubt inzwischen, "dass die Daseinsberechtigung des HKD nicht mehr gegeben ist".

Neben einer neuen Hundeverordnung für Hamburg wollen die Koalitionäre eine Bundesratsinitiative in Gang setzen, die eine bundeseinheitliche Regelung schafft. "Jedes Bundesland handhabt das bisher anders", meint Karina Weber von der Schill-Fraktion. So gäbe es in Thüringen gar keine Rasselisten. "Soll etwa ein Besucher von dort seinen bei uns verbotenen Hund an der Landesgrenze abgeben? Das ist doch Unsinn."

Derzeit sollen die Tierschutzverbände ihre Vorstellungen sammeln, welche die Koalition in ihren Antrag einfließen lassen will. Noch in der letzten Sitzung der Bürgerschaft vor der Sommerpause Ende Juni soll der Antrag beraten werden, damit der Senat über die Sommermonate eine neue Hundeverordnung für Hamburg erarbeiten kann. Im Herbst soll diese dann als Musterverordnung in den Bundesrat eingebracht werden. Zunächst müssen aber noch die eigenen Parteikollegen überzeugt werden: "Ich hoffe, dass der Rückhalt stark ist", sagt Klimke. "Wir können immerhin damit argumentieren, dass es fraktionsübergreifend eine Mehrheit geben wird." mk

Quelle: Die Welt


07.05.02, 07:53
Besuch bei Mc Donald's: "Polizist ja oder nein"

Peter Böttcher
Adlerstr. 21
28203 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de




Leitung
Polizei Inspektion Wildeshausen
Herrn Brüggemann
Herrlichkeit 9

27793 Wildeshausen Samstag, 4. Mai 2002



Sehr geehrter Herr Brüggemann,

am heutigen Samstag besuchten wir das Mc Donald's Drive Inn Restaurant in Wildeshausen. Da unsere Bestellung nicht gleich erledigt werden konnte, wurden wir (meine Frau, mein Hund und ich) gebeten, noch einen Moment im Auto zu warten. Wir fuhren dann zur angegebenen Wartefläche. Als wir an der Eingangstür vorbei rollten, rief eine sehr ungepflegte, männliche Person seinem Kind zu: „... äääh, guck mal, was für ein Drecksköter“, ganz offensichtlich in der Absicht, uns diesen armseligen Spruch mitteilten zu müssen.

Da ich die Person für nicht ganz zurechnungsfähig hielt, verbat ich mir diese Absonderung.

Als wir auf der Wartefläche hielten, kam die besagte Person bedrohlich an unseren PKW und sagte mir, es wäre doch keine Beleidigung, wenn er einen Scheißköter so nennt.

Ich bat ihn daraufhin, uns nicht weiter zu belästigen und sich sofort vom PKW zu entfernen.

Hieraufhin schickte der Besagte sein Kind zu seinem PKW, teilte mir grinsend mit, er sei Polizist im Einsatz und um dieses zu dokumentieren, schob er seine Jacke zur Seite und griff zu seiner Pistole und meinte weiterhin grinsend, er könne die Angelegenheit ja aufnehmen.

Da ich mir diese Person nicht als Polizist vorstellen konnte, lachte ich ihn aus und bat ihn nun endlich zu gehen.

Mit ein paar dummen Bemerkungen, die ich nicht wiedergeben kann, ging er zu seinem PKW.

Mir ist dabei aufgefallen, dass diese Person leicht gehbehindert ist.

Da zurzeit mehrfach moralisch verwahrloste Personen ihre Absonderungen und Taten in diesem Land ausleben durften und ich mir überlegte, dass diese dreiste Person tatsächlich Polizeibeamter sein könnte, fuhr ich zu seinem PKW. Es handelt sich hierbei um einen DB mit dem amtlichen Kennzeichen: OL-T 2626.

In der Mitte der Rückscheibe hatte er ein Emblem der Polizeigewerkschaft angebracht, so dass ich davon ausgehen muss, dass es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handelt.

Die Uhrzeit dieser Peinlichkeit betrug ca. 13.45 Uhr.

Sehr geehrter Herr Brüggemann, falls diese Person wirklich ein Polizeibeamter sein sollte, schlage ich vor, da er bereits bei Nichtigkeiten, wie angegeben, seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat, ihn aus dem Polizeidienst zu entfernen.

Wenn diese Person schon bei Banalitäten zur Waffe greift/zeigt, muss man davon ausgehen, dass diese Gestalt für die Öffentlichkeit eine potenzielle Gefahr darstellt und somit für den Polizeidienst völlig untauglich ist.

Ich fordere Sie auf, falls es sich bei dieser Person um einen Polizisten handelt, mir den Namen, Dienstgrad, Dienstnummer etc. innerhalb der nächsten 7 Tage mitzuteilen, damit ich eine Klage einleiten kann.

Sollte es sich, was ich hoffe, nicht um einen Polizisten handeln, werden Sie sicherlich durch das o.g. Kennzeichen den Fahrer ermitteln können, sodass ich dann gegen diese Person Anzeige erstatten kann.

Weder durch Privatpersonen noch durch irgendeinen Polizisten oder anderen Beamten werde ich solch ein Handeln, wie o.g., hinnehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Böttcher
Mitglied der FDP Bremen


Verteiler:
Bürgermeister Duin Wildeshausen
Rechtsanwalt Jäger Bremen
Internetseiten A. Weber
Tierheim Olpe
SPD Fraktion
FDP Fraktion
CDU Fraktion
Partner Hund (Zeitschrift)
Bullterrier Club Italien
Bullterrier Club Holland
Bullterrier Club Deutschland
Hundemagazin Wuff Österreich
Tierschutzpartei, Deutschland
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Kynos Verlag Deutschland
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Fliege Deutschland
Wildeshauser Zeitung
Neue Zürcher Zeitung Schweiz
KFN Holland
David Byrne Belgien
Springer Verlag Deutschland
Europäischer Gerichtshof
Zerg Deutschland

05.05.02, 21:20
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