| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | Keine Garantie gegen den Hundebiss | Keine Garantie gegen den Hundebiss
Von Helmut Buchholz
Kampfhunde kommen an der Wesensprüfung kaum vorbei. Ohne bestandenen
Aggressionstest müssen die Tiere Maulkorb tragen. Doch Fachleute zweifeln am
Sinn des Tests. Die Kampfhunde-Kontrolleure prüfen die Tiere auf dem Gelände
der Polizeihundestaffel in Offenau.
Das ist ein großer Tag für "Fibbi". Der
American Stafford ist sieben Monate alt, wiegt so runde 17 Kilogramm und muss
eine Prüfung bestehen. Das "Abitur" dieser Kampfhunde ist gar nicht
so einfach. Fibbi muss nicht nur Platz und Sitz machen.
Ein Spaziergänger, den ein Hundeführer der
Polizei mimt, provoziert ihn. Im Vorbeigehen reißt der Mann wie ein
Exhibitionist seinen gelben Regenmantel plötzlich auf.
Doch das ist nicht die einzige Disziplin. Der Hund
muss auch noch neben einem laut aufheulenden Rasenmäher cool bleiben und auch
ein Stock, den ein Passant direkt neben ihm auf den Boden haut, soll Fibbi
ebenso nicht aus der Fassung bringen.
Und das alles unter den strengen Augen von Andreas
Pick. Der ist Veterinär im Stadtkreis Heilbronn und von seinem Urteil hängt es
ab, ob Fibbi einen Maulkorb tragen muss oder nicht.
Und ob sein Herrchen das Vielfache an Hundesteuern
zahlen muss. Ein großer Tag also für den Vierbeiner.
Fibbi besteht mit Bravour. Der Veterinär bestellt
ihn aber zur Nachprüfung. In einem Jahr etwa ist er geschlechtsreif, dann muss
er nochmal die Hürde "Wesensprüfung" nehmen. "Wer hier durchfällt,
hat den Maulkorb wirklich nötig", sagt der Tierarzt.
Die Durchfallquote ist aber eher gering. Seit Einführung
der Kampfhundeverordnung Ende des Jahres 2000 wurden bei der Hundestaffel rund
350 Kampfhunde aus Stadt und Kreis geprüft. Einer von zehn Hunden fällt durch.
Ein Schnitt, den der Veterinär auch für andere
Hunderassen prognostizieren würde. Weshalb nicht nur Pick am Sinn des Tests
zweifelt.
Warum nur bestimmte Kampfhunde und zum Beispiel
keine Rottweiler wie in Bayern zur Prüfung müssen, kann er nicht verstehen.
Sicher, die Kampfhundeverordnung habe auch viel
bewegt. Früher habe man eine ganze Verwaltung beschäftigen müssen, um im
Falle eines Falles einem Hundehalter den "besten Freund" wegzunehmen.
Mit der Kampfhundeverordnung sei das einfacher geworden.
Indes, die Wesensprüfung für die Hundehalter
selbst gibt es noch nicht, sei aber bitter nötig, sagt Bernd Schlotterbeck. Der
ist im Heilbronner Tierheim für die Kampfhunde zuständig und besitzt selbst
zwei Kampfhunde, Pitbull "Ally" und American Stafford "Zeus
".
Sein Vorschlag: "Der Hundeführerschein wäre
der bessere Weg." Schließlich könne man auch mit bösem Willen einen
Dackel zu einem gefährlichen Tier züchten.
Die Kampfhundeverordnung sei sehr, sehr
verbesserungsbedürftig. Dennoch habe sie einiges verändert, erklärt
Schlotterbeck.
Der Schwarzmarkt für die üblen Züchter sei
zusammengebrochen. Durch die strengen Gesetze kam die Rasse völlig aus der
Mode.
Die Kampfhundehalter trauten sich durch die öffentliche
Stimmung heute nicht mehr auf die Straße, erzählt Schlotterbeck.
Deshalb führen sie ihre Hunde mehr und mehr auf
einsameren Feld- und Waldwegen Gassi. Und das sei keine gute Entwicklung. Denn
so würden sie von der Umwelt distanziert und seien Alltagssituationen nicht
mehr gewöhnt.
Eine Gefahr, meint der Hundefachmann. Denn wer weiß,
wie die Hunde dann reagieren, wenn sie in eine dieser Alltagssituationen
geraten.
Da hilft dann auch keine bestandene Wesensprüfung
mehr, die ohnehin keine Garantie sei, dass der "wesensgute" Kampfhund
nicht doch mal zuschnappt, sagt Veterinär Andreas Pick.
Quelle: Stimme
Kommentar: Wirkung gezeigt
Von Helmut Buchholz
Die Kampfhunde sind aus den Schlagzeilen
verschwunden. Ist das ein Verdienst der Kampfhundeverordnung? Ja, weil mit den
strengen Auflagen der Opferschutz über den Herrchenstolz gestellt wurde. Der
schreckliche Tod eines Kindes, das im Sommer 2000 von einem Pitbull in Hamburg
totgebissen wurde, hat die öffentliche Meinung gedreht. Seitdem ist der Markt für
die Pitbulls und American Staffords zusammengebrochen. Skrupellose Züchter können
kein Geld mehr machen. Die wenigen Züchter, die es auch in Heilbronn gab, sind
von der Bildfläche verschwunden.
Der Kampfhund ist kein Statussymbol mehr. Das ist
gut so. Diese Erfolgsbilanz sollte jedoch keine Sicherheit vorgaukeln. Denn die
bestandene Wesensprüfung macht aus den gefährlichen Hunden keine Friedenslämmer.
Das gilt übrigens nicht nur für die so genannten Kampfhunderassen, sondern für
alle Hunde. Aber vor dem Gesetz sind Hunde eben nicht gleich, und das ist dann
doch verwunderlich. Denn wer wollte wirklich entscheiden, welche Rasse gefährlich
ist und welche nicht? Und wo ist die Wesensprüfung für die Hundehalter?
Falsche Erziehung kann beispielsweise auch aus einem Schäferhund eine gefährliche
Waffe machen. Doch den von vielen auf dem Höhepunkt der Kampfhundediskussion
geforderten "Hundeführerschein" gibt es nach wie vor nicht.
| 11.05.02, 09:18 |
Frontal 21 - Leserbriefe zur Sendung "Maulkorb-Erlass" | Frontal 21 - Leserbriefe zur Sendung "Maulkorb-Erlass"
Der Beitrag "Maulkorb-Erlass" als RealVideo online
http://www.zdf.de/wissen/frontal21/61711/index.html
"Das haben wir nicht gewußt ?"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Beitrag von heute abend haben wir wieder mal, es war wohl kaum anders
zu erwarten, mit Grausen gesichtet.
Unsere Redaktion kann es sich wirklich nicht mehr erklären, welch geistiger
Ansatz verfolgt werden soll. Kritischer, unabhängiger Journalismus ist sehr
selten geworden und bei dieser Berichterstattung, in der zwar die
Demonstration in Düsseldorf am 28.04.02 in kleinste Stücke zerteilt wurde,
aber über die wahren Hintergründe, nämlich dass es den Einsatz von
engagierten Leuten, die einen Protestlauf von Aachen nach Düsseldorf mit
ihren Hunden - ihr Name ist Projektgruppe 6 feet for freedom - unternahmen,
nicht einmal eines Wortes bedurfte, ist schon sehr seltsam.
Also, wieder Beißpolemik mit den entsprechenden Hintergrundbildern, die
Hundehalter als Chaoten darstellen und damit von der wirklichen Diskussion über
den Landeshundegesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen ablenken, in dem es sehr
wohl um die einem jedem Bürger Deutschlands garantierten Grundrechte geht,
wenn dieser Gesetzentwurf Bundesgesetz ist. Schwamm drüber, kein Wort
davon. Grundrechte gelten für alle, nur nicht für die, die unbequem sind. Also
Maulkorbzwang.
Was hindert daran, einmal einen wirklich tiefgründig recherchierten Beitrag über
den Landeshundegesetzentwurf Nordrhein-Westfalens und die konkret zu erwartenden
Konsequenzen, die sich daraus für alle Betroffenen ergeben, knallhart
offenzulegen ? Weil die Grundrechtseinschränkungen auf Eigentum, Unversehrt der
Wohnung und der freien Berufsausübung dann nicht doch nur für Hundehalter
gelten, sondern auch auf Nichthundehalter übertragbar wäre ? Und wenn
dann den Nichthundehaltern ein Licht aufgeht, welche Schweinerei da im Gange
ist, welchen Report wollen Sie dann bringen ? Überschrift "Das haben wir nicht gewußt ?"
Mit freundlichen Grüßen
Annett Blunk Redaktion DogInstinkt
und Tina Hille ZERGportal
Sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt habe ich idiotischer Zuschauer mitsamt Familie doch wirklich noch
einmal (letztmalig) Frontal geschaut in der Hoffnung das Sie durch die hohe
Anzahl von Forumsbeiträgen auf Ihrer Homepage, Ihrer letztmaligen Umfrage und
einzelnen Briefen/Faxen doch ein wenig hinzugelernt haben.
In der ersten Reihe sollte man dieser doch erwarten aber Ihre heutige Sendung
hat gezeigt das Sie gar nicht an der Wahrheit interessiert sind sondern
mittlerweile schlimmeren Bild-Explosiv-Journalismus betreiben als die privaten
Fernsehsender.
Das vorhersehbare Unglück in HH (Volkan) hätte verhindert werden können
wenn bestehende Gesetze angewendet worden wären aber dieses Unglück und andere
(Gott sei Dank wenige) vorhersehbare Unglücke sind Ihnen wichtiger als die
Kinder welche täglich sexuell Misshandelt werden oder andere tatsächliche
Probleme.
Ihr Magazin ist gefährlicher als alle gelisteten Hunde in Deutschland es
jemals für den Bürger sein könnten. - Schade finde ich das Sie nicht einmal
das Niveau besitzen dieses zu Begreifen.
Mit dementsprechenden Grüßen
Thorsten Seelbach
58239 Schwerte
Allianz der
Anständigen
| 08.05.02, 00:40 |
D'dorf: Bullterrier mit Kopfschuss getötet |
Bullterrier mit Kopfschuss getötet
Düsseldorf (ots) - Pressebericht 258
Bullterrier erschossen - Polizei sucht Zeugen
Eine Spaziergängerin aus Gerresheim entdeckte heute Morgen im Bereich der
Torfbruchstraße Ecke Dreher Straße einen offensichtlich mit einem Kopfschuss
getöteten Bullterrier. Die Polizei und das städtische Veterinäramt sind zur
Zeit damit beschäftigt zu ermitteln, unter welchen Umständen der Hund getötet
wurde.
Gegen 09.00 Uhr war die 52-jährige Frau mit ihrem eigenen Hund im Bereich
des Waldgeländes an der Torfbruchstraße unterwegs. Circa 10 Meter neben einem
Fußweg entdeckte sie an einem Baum angeleint den Kadaver eines etwa 50
Zentimeter großen (Schulterhöhe) sogenannten Kampfhundes. Die Frau
verständigte die Polizei. Die Beamten konnten im Bereich des seitlichen Kopfes,
rechts einen blutverkrusteten Einschuss feststellen. Auf dem Waldboden befand
sich eine Blutlache. Der Hund wurde zur weiteren Untersuchung zum Veterinäramt
transportiert. Die Untersuchungen dauern an.
Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen werden erbeten an das
Kriminalkommissariat der Polizeiinspektion Ost unter Telefon 870-0.
Quelle: Yahoo-News
Der Kampfhund wurde von einer Spaziergängerin angeleint an einem Baum
gefunden. Polizisten entdeckten ein Einschußloch im Kopf.
Bullterrier in Gerresheim erschossen
Düsseldorf (dto). Eine Spaziergängerin entdeckte am Dienstagmorgen an der
Torfbruchstraße / Dreher Straße einen offensichtlich mit einem Kopfschuss
getöteten Bullterrier. Die Polizei und das städtische Veterinäramt sind zur
Zeit damit beschäftigt zu ermitteln, unter welchen Umständen der Hund getötet
wurde.
Meldung Düsseldorf
Today
Gegen 9 Uhr war die 52-jährige Frau mit ihrem eigenen Hund im Bereich des
Waldgeländes an der Torfbruchstraße unterwegs. Etwa zehn Meter neben einem
Fußweg entdeckte sie an einem Baum angeleint den Kadaver eines etwa 50
Zentimeter großen (Schulterhöhe) Kampfhundes.
Die Frau verständigte die Polizei. Die Beamten entdeckten einen
blutverkrusteten Einschuss. Auf dem Waldboden befand sich eine Blutlache. Der
Hund wird jetzt vom Veterinäramt untersucht. Hinweise zu verdächtigen
Beobachtungen werden erbeten an das Kriminalkommissariat der Polizeiinspektion
Ost unter Telefon 870-0.
Hund tot zwischen gebrauchter Kleidung gefunden
Auch in einem anderen Fall wird nach einem Hundebesitzer gefahndet.
Mitarbeiter einer Duisburger Recycling Firma hatten das sechs Monate alte Tier
zwischen gebrauchten Kleidungsstücken gefunden. Das Tier steckte in einer
Sporttasche und war in eine bunte Wolldecke eingewickelt worden. Die Schnauze
und die Läufe des Hundes waren mit Klebeband umwickelt. Das Duisburger
Tierheim erstattete Anzeige. Der Hund muss in der Zeit vom 4. April bis 11.
April in Düsseldorf-Rath in einen Altkleider-Container eingeworfen worden
sein. Am 11. April wurde der Container geleert.
Das Tier trägt einen Identifizierungs-Chip mit der Nummer:
0276098101285876, diese ist aber nicht offiziell eingetragen. Hinweise nimmt
das Kriminalkommissariat 2 der Polizeiinspektion Ost unter Telefon 870-0
entgegen.
Bullterrier in den Kopf geschossen
Gleich zwei Hunde starben auf grausame Weise: Einem jungen Vierbeiner wurde die
Schnauze zugeklebt - dann warf der Täter das Tier in einen Altpapiercontainer
auf der Bochumer Straße in Rath. Der erst sechs Monate alte Hund starb einen
qualvollen Tod. Und gestern früh entdeckte eine Spaziergängerin die Leiche
eines Bullterriers in einem Gerresheimer Waldstück an der Torfbruchstraße. Der
Kampfhund wurde vermutlich mit einem Kopfschuss getötet.
Die alarmierte Polizei übernahm die Ermittlungen und
schaltete die Stadtverwaltung ein. Peter Steinbüchel, Chef des Amtes für
Verbraucherschutz, ordnete eine Autopsie des toten Hundes beim Staatlichen
Veterinäramt in Krefeld ein. Sollte der Hund tatsächlich erschossen worden
sein, wird mit Hilfe des Projektils versucht, den Täter zu ermitteln. Peter
Steinbüchel kündigte an, Strafanzeige zu erstatten. Wer "ohne vernünftigen
Grund" ein Wirbeltier tötet, dem drohen nach dem Tierschutzgesetz bis zu
drei Jahren Haft. Die Polizei vermutet, dass der Halter nach der Verschärfung
der Hundeverordnung den Bullterrier loswerden wollte. (M.M.)
Quelle: NRZ
Zwei Hunde grausam getötet
Von Marc Herringer
Düsseldorf. Ein Tier wurde erstickt, das andere erschossen.
Es war eine makabre Szene, die sich einer Spaziergängerin gestern in Gerresheim
bot. Im Waldgelände an der Torfbruchstraße entdeckte die Frau, die mit ihrem
eigenen Hund unterwegs war, einen an einen Baum angeleinten Bullterrier.
Als sie näher heran ging, sah sie eine Blutlache auf dem Waldboden - das Tier
war mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet worden.
"Das ist fürchterlich erschreckend", kann Amtstierarzt Peter Steinbüchel sein
Entsetzen nicht verbergen. Der Mitarbeiter vom städtischen Veterinäramt
veranlasste sofort eine Untersuchung des Kadavers. "Die Polizei ist natürlich an
dem Projektil interessiert", erklärt Steinbüchel. Das staatliche Veterinäramt in
Krefeld wird den Hund obduzieren, mit Ergebnissen ist vor Freitag nicht zu
rechnen.
Ein anderer schlimmer Fall von Tierquälerei wurde erst jetzt bekannt. Anfang
April hatte ein bislang Unbekannter einen sechs Monate alten Australian Shepherd(
siehe Bild) in einen Altkleidercontainer in Rath geworfen.
Der Welpe war auf grausame Art und Weise getötet worden: Der Täter hatte ihm
vermutlich zuerst die Läufe mit Klebeband gefesselt und dann die Schnauze mit
dem braunen Paketband umwickelt das Tier erstickte qualvoll. In eine Decke
gewickelt und eine Sporttasche gepackt, landete der Kadaver im Container. Erst
die Mitarbeiter einer Recycling-Firma in Duisburg entdeckten den toten Hund.
"Das ist Tierquälerei. Nach dem Gesetz ist das Töten eines Wirbeltieres ohne
vernünftigen Grund strafbar", erklärt Steinbüchel. Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahr können die Folge sein. Für Hinweise, die zur Ergreifung dieses Täters
führen hat der Tierschutzverein Düsseldorf eine Belohnung von 250 Euro
ausgesetzt. Telefon: 0211/13 19 28.
Quelle:
Pipeline
| 07.05.02, 19:03 |
Politik will HH Hundeverordnung noch in diesem Jahr kippen |
Politik will Hamburger Hundeverordnung noch in diesem Jahr kippen
Schon Ende Mai wollen CDU, FDP und Schill-Partei fraktionsübergreifend
einen Antrag zur Veränderung der seit Juni 2002 bestehenden Verordnung
herbeiführen
Wenn es nach der Mitte-Rechts-Koalition geht, könnte die Hamburger
Hundeverordnung noch in diesem Jahr fallen: Schon Ende Mai wollen CDU, FDP und
Schill-Partei fraktionsübergreifend einen Antrag zur Veränderung der seit Juni
2002 bestehenden Verordnung herbeiführen. Darauf einigten sich die zuständigen
Sprecher Jürgen Klimke, Ekkehard Rumpf und Karina Weber. "Wir wollen weg von der
rassegebundenen Klassifizierung hin zu einer individuellen Einschätzung der
Gefährlichkeit", sagte Ekkehard Rumpf von der FDP.
Auslöser für die Überlegungen war der tödliche Angriff zweier Rottweiler auf
einen sechsjährigen Jungen in der Westpfalz im März. Rottweiler fallen nach der
Hamburger Hundeverordnung aber nicht in die Klassen 1 und 2 für gefährliche
Hunde. Die neue Verordnung soll den Hundehaltern mehr Verantwortung abverlangen.
So sollen für den Besitz der Vierbeiner künftig Haftpflichtversicherungen
vorgeschrieben werden und sie sollen mit einem implantierten Chip registriert
werden. Außerdem sollen Hundehalter einen Nachweis ihres Sachverstands
erbringen.
Die Verträge mit den Mitarbeitern des Hundekontrolldienstes (HKD), die im
August auslaufen, sollen nicht verlängert werden. Auch Unions-Politiker Jürgen
Klimke, der sich bisher für einen Fortbestand der Einrichtung eingesetzt hatte,
glaubt inzwischen, "dass die Daseinsberechtigung des HKD nicht mehr gegeben
ist".
Neben einer neuen Hundeverordnung für Hamburg wollen die Koalitionäre eine
Bundesratsinitiative in Gang setzen, die eine bundeseinheitliche Regelung
schafft. "Jedes Bundesland handhabt das bisher anders", meint Karina Weber von
der Schill-Fraktion. So gäbe es in Thüringen gar keine Rasselisten. "Soll etwa
ein Besucher von dort seinen bei uns verbotenen Hund an der Landesgrenze
abgeben? Das ist doch Unsinn."
Derzeit sollen die Tierschutzverbände ihre Vorstellungen sammeln, welche die
Koalition in ihren Antrag einfließen lassen will. Noch in der letzten Sitzung
der Bürgerschaft vor der Sommerpause Ende Juni soll der Antrag beraten werden,
damit der Senat über die Sommermonate eine neue Hundeverordnung für Hamburg
erarbeiten kann. Im Herbst soll diese dann als Musterverordnung in den Bundesrat
eingebracht werden. Zunächst müssen aber noch die eigenen Parteikollegen
überzeugt werden: "Ich hoffe, dass der Rückhalt stark ist", sagt Klimke. "Wir
können immerhin damit argumentieren, dass es fraktionsübergreifend eine Mehrheit
geben wird." mk
Quelle:
Die Welt
| 07.05.02, 07:53 |
Besuch bei Mc Donald's: "Polizist ja oder nein" |
Peter Böttcher
Adlerstr. 21
28203 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
Leitung
Polizei Inspektion Wildeshausen
Herrn Brüggemann
Herrlichkeit 9
27793 Wildeshausen Samstag, 4. Mai 2002
Sehr geehrter Herr Brüggemann,
am heutigen Samstag besuchten wir das Mc Donald's Drive Inn Restaurant in
Wildeshausen. Da unsere Bestellung nicht gleich erledigt werden konnte, wurden
wir (meine Frau, mein Hund und ich) gebeten, noch einen Moment im Auto zu
warten. Wir fuhren dann zur angegebenen Wartefläche. Als wir an der Eingangstür
vorbei rollten, rief eine sehr ungepflegte, männliche Person seinem Kind zu:
„... äääh, guck mal, was für ein Drecksköter“, ganz offensichtlich in
der Absicht, uns diesen armseligen Spruch mitteilten zu müssen.
Da ich die Person für nicht ganz zurechnungsfähig hielt, verbat ich mir diese
Absonderung.
Als wir auf der Wartefläche hielten, kam die besagte Person bedrohlich an
unseren PKW und sagte mir, es wäre doch keine Beleidigung, wenn er einen Scheißköter
so nennt.
Ich bat ihn daraufhin, uns nicht weiter zu belästigen und sich sofort vom PKW
zu entfernen.
Hieraufhin schickte der Besagte sein Kind zu seinem PKW, teilte mir grinsend
mit, er sei Polizist im Einsatz und um dieses zu dokumentieren, schob er seine
Jacke zur Seite und griff zu seiner Pistole und meinte weiterhin grinsend, er könne
die Angelegenheit ja aufnehmen.
Da ich mir diese Person nicht als Polizist vorstellen konnte, lachte ich ihn aus
und bat ihn nun endlich zu gehen.
Mit ein paar dummen Bemerkungen, die ich nicht wiedergeben kann, ging er zu
seinem PKW.
Mir ist dabei aufgefallen, dass diese Person leicht gehbehindert ist.
Da zurzeit mehrfach moralisch verwahrloste Personen ihre Absonderungen und Taten
in diesem Land ausleben durften und ich mir überlegte, dass diese dreiste
Person tatsächlich Polizeibeamter sein könnte, fuhr ich zu seinem PKW. Es
handelt sich hierbei um einen DB mit dem amtlichen Kennzeichen: OL-T 2626.
In der Mitte der Rückscheibe hatte er ein Emblem der Polizeigewerkschaft
angebracht, so dass ich davon ausgehen muss, dass es sich tatsächlich um einen
Polizeibeamten handelt.
Die Uhrzeit dieser Peinlichkeit betrug ca. 13.45 Uhr.
Sehr geehrter Herr Brüggemann, falls diese Person wirklich ein Polizeibeamter
sein sollte, schlage ich vor, da er bereits bei Nichtigkeiten, wie angegeben,
seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat, ihn aus dem Polizeidienst zu
entfernen.
Wenn diese Person schon bei Banalitäten zur Waffe greift/zeigt, muss man davon
ausgehen, dass diese Gestalt für die Öffentlichkeit eine potenzielle Gefahr
darstellt und somit für den Polizeidienst völlig untauglich ist.
Ich fordere Sie auf, falls es sich bei dieser Person um einen Polizisten
handelt, mir den Namen, Dienstgrad, Dienstnummer etc. innerhalb der nächsten 7
Tage mitzuteilen, damit ich eine Klage einleiten kann.
Sollte es sich, was ich hoffe, nicht um einen Polizisten handeln, werden Sie
sicherlich durch das o.g. Kennzeichen den Fahrer ermitteln können, sodass ich
dann gegen diese Person Anzeige erstatten kann.
Weder durch Privatpersonen noch durch irgendeinen Polizisten oder anderen
Beamten werde ich solch ein Handeln, wie o.g., hinnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Böttcher
Mitglied der FDP Bremen
Verteiler:
Bürgermeister Duin Wildeshausen
Rechtsanwalt Jäger Bremen
Internetseiten A. Weber
Tierheim Olpe
SPD Fraktion
FDP Fraktion
CDU Fraktion
Partner Hund (Zeitschrift)
Bullterrier Club Italien
Bullterrier Club Holland
Bullterrier Club Deutschland
Hundemagazin Wuff Österreich
Tierschutzpartei, Deutschland
Hundewelt Deutschland
Uni Kiel
Uni Utrecht Holland
Kynos Verlag Deutschland
Die Woche Deutschland
Fliege Deutschland
Wildeshauser Zeitung
Neue Zürcher Zeitung Schweiz
KFN Holland
David Byrne Belgien
Springer Verlag Deutschland
Europäischer Gerichtshof
Zerg Deutschland
| 05.05.02, 21:20 |
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