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Hundemord erhitzt die Gemüter

Wolfsburg: Hundemord im Kanal erhitzt die Gemüter

Trauriger Anblick: Die Feuerwehr barg einen Hund, der mit Amboss beschwert im Kanal versenkt wurde.

Der grausame Hundemord am Mittellandkanal erschüttert die Herzen der Wolfsburger! Sonntag Mittag zog die Berufsfeuerwehr einen halb verwesten Hundekadaver aus dem Wasser, am Hals einen schweren Amboss, Hammer und Drahtkorb (WAZ berichtete). "Das Tier hatte keine Chance", zeigt sich Bärbel Gädke geschockt.

Die Vorsitzende des Tierschutzvereins ist wütend: "Unglaublich, wozu Menschen in der Lage sind!"

Alles spricht dafür, dass das grausame Herrchen seinen Schäfer- oder Jagdhund im Kanal vorsätzlich ertränkte.

Michael Vukelic war Einsatzleiter, als die Berufsfeuerwehr den Kadaver Höhe Autostadt aus dem Wasser holte: "Hammer, Amboss und Korb waren mit Würgeleine um den Hals gewickelt. Der Hund sollte offensichtlich nicht wieder an die Oberfläche kommen."

Für den Fachmann, der viele Tiere aus Gewässern bergen musste, klar: "Der Hund ist nicht, wie Wildtiere, durch Zufall in den Kanal gefallen, der wurde bewusst beseitigt." Vukelics Vermutung: "Das Tier wurde nicht an der Autostadt ins Wasser geworfen, sondern durch Strömung und Schiffsverkehr mitgeschleift."

Für den genauen Tatort interessiert sich auch die Polizei. Ihr Sprecher Klaus-Dieter Stolzenburg: "Wir suchen Zeugen für diesen ernsten Vorfall." Zu gern würden die Beamten den mutmaßlichen Tierquäler fangen.

Stolzenburg: "Es gab mal jemand, der sein zahmes Frettchen erhängte und mit Feuerwerkskörpern traktierte. Aber dieser Fall ist schon außerhalb meiner Vorstellungskraft."

Das geht den Tierschützern genauso. Bärbel Gädke vermutet, dass der Täter einen Helfer hatte: "Amboss, Hammer und ein sich wehrender Hund waren für einen Menschen wohl zu schwer." Gädke ärgert sich nicht nur über die grausame Tat an sich. Auch die zu erwartende Geldstrafe für einen Tierquäler bringt sie auf die Palme.

Sie sagt: "Alle regen sich zu Recht auf über jeden bissigen Hund. Aber was laufen in unserer Gesellschaft für Kampf-Menschen herum, die bisher keinen Wesenstest absolvieren müssen." Gädkes Bitte an alle, die einen Hund los werden müssen: "Wenden Sie sich ans Tierheim. Wir werden einen Weg finden."

Quelle. WAZ


Toter Hund lag im Rucksack

Junger Schwaaner fand das halb verweste Tier

Schwaan Eine Gänsehaut hat der 14-jährige Kai Ullrich aus Schwaan bekommen, als er den Rucksack öffnete, den er zuvor an einem Auffangbecken an der Warnow gefunden hat. "Ich habe nur den Schwanz gesehen und vermute, es war ein Dackel. Alles war schon halb verwest", erzählt der Schüler. Er war entsetzt, ist er doch selbst ein Tierfreund. Kai Ullrich hat einen Hund und Fische. "Wie kann man sowas machen?", fragt der Junge. In der letzten Woche hat er beim Herumstöbern den traurigen Fund gemacht. Er hat dem Tier die letzte Ehre erwiesen und es begraben. Zuvor fragte Kai Ullrich bei der Polizei an, die verwies ihn an den Förster, der wiederum an den Tierarzt. Dessen Frau, Christa Müller, selbst engagierte Tierschützerin in Schwaan, bat den Jungen, den Hund zu begraben. "Wir hätten nichts machen können", sagt sie. Aber was Kai Ullrich getan habe, sei bespielhaft und lobenswert. "So viel Entsetzen klang in seiner Stimme mit", erinnert sich Christa Müller an das Telefongespräch mit Kai. Auch sie sei entsetzt gewesen über so viel Grausamkeit. Doch leider sei das kein Einzelfall, weiß die Schwaanerin aus ihrer Arbeit für den Tierschutzverein und fordert mehr Aufmerksamkeit der Bürger, damit sich so ein Fall nicht wiederholt. Claudia Röhr

Quelle: SVZ



3000 Euro Belohnung für Hundemörder

Empörung, Entsetzen, Schock – viele Wolfsburger machten ihrer Wut über den Hundemörder am Mittellandkanal (WAZ berichtete) gestern Luft. Drei Bürger setzten sogar zusammen 3000 Euro Belohnung aus für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen. Der ermittelnde Kriminalbeamte freut sich über die Unterstützung: „Wir haben erste Spuren, das könnte weitere Hinweise fördern.“

Sonntag musste die Feuerwehr in Höhe Autostadt den teilweise verwesten Kadaver eines Schäfer- oder Jagdhundes aus dem Wasser ziehen. Der Tiermörder hatte einen schweren Amboss und einen Vorschlaghammer mit der Leine um den Hals des Hundes gewickelt und ihn ins Wasser gestoßen. Das Tier hatte keine Chance.

Tierfreunde sind entsetzt über die abscheuliche Tat. Michael Schöne, Juniorchef einer Tischlerei in Nordsteimke, setzte gestern spontan 2000 Euro Belohnung aus:

„Der Täter darf nicht ungeschoren davon kommen“, sagte er. Schöne, der sich als „extremer Tierfreund“ bezeichnet, selbst drei Hunde und vier Katzen besitzt, findet das Geschehen unfassbar: „Ich habe mit vielen Kunden darüber gesprochen. Alle fordern, dass man massiv gegen solche Menschen vorgehen sollte.“

Auch ein Wolfsburger Jäger kündigte an, 500 Euro Belohnung zur Ergreifung des Täters aussetzen zu wollen. Die gleiche Summe verspricht Ortwin Lange dem, der den entscheidenden Tipp auf den Hundemörder gibt. Der Inhaber des Versicherungsbüros in der Rothenfelder Straße: „Das war grauenvoll und verantwortungslos.“ Allen Hundehaltern, die ihr Tier nicht mehr haben wollen, sagt er: „Es lässt sich immer ein Weg finden. Aber jedes Tier hat ein Recht auf Weiterleben.“

Der Ermittler bei der Polizei arbeitet mit Hochdruck an dem Fall. „Als Hundehalter bin ich selbst menschlich berührt“, sagt er. Er hoffe auf viele Hinweise aus der Bevölkerung (Telefon 46460) und lobt die Belohnungsgeber: „Wenn Geld dazu beiträgt, den Täter zu ermitteln, ist es gut.“ Zum Glück gebe es erste Spuren zum Hundemörder, der sein Tier vermutlich vor dem Ertränken mit dem Hammer auch noch geschlagen hatte.

Quelle: WAZ

14.05.02, 12:23
NRW: SPD will Hunde-Erlass entschärfen

SPD will Hunde-Erlass entschärfen

Düsseldorf. (goe) Der umstrittene Höhn-Entwurf zum Landeshundegesetz soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion für Halter großer Tiere entschärft werden. Die überwiegende Mehrheit der SPD-Abgeordneten dränge darauf, die im Gesetz geplante Kategorie der so genannten "20/40er-Hunde" (20kg/40cm Rückenhöhe) ganz aufzugeben, sagte der SPD-Rechtsexperte Körfges unserer Zeitung. Die "20/40er Regelung" sieht unter anderem Sonderauflagen wie einen Maulkorb- und Anleinzwang für alle großen Hunde im öffentlichen Raum vor. Nach einer Expertenanhörung im Landtag hatten die Grünen eingeräumt, dass eine generelle Anleinpflicht im gesamten öffentlichen Stadtgebiet über das Ziel hinausschieße.

Die SPD fordert gleiche Regeln für alle Hunde und die völlige Streichung der 20/40er-Kategorie, deren Kontrolle kaum handhabbar sei. Schon jetzt sei geklärt, dass Halter großer Hunde, die bisher nicht auffällig geworden seien, weder ein polizeiliches Führungszeugnis noch einen Sachkundenachweis vorlegen müßten, sagte Körfges.

SPD-Expertin Schmid hatte vor dem Landesjagdverband angekündigt, dass ihre Partei auf eine weitere Entschärfung des Hundegesetzes drängen werde.

Trotz Kritik aus Hundeverbänden wollen SPD und Grüne an den Rasselisten für 14 als besonders aggressiv eingestufte Hundearten festhalten, für die neben Maulkorb- und Leinenzwang auch teilweise Zuchtverbote gelten sollen.

Quelle: Westfalenpost


Unter Generalverdacht
Auflagen für große Hunde umstritten

Von Wilfried Goebels

Im Ziel des neuen Hundegesetzes, Bürger besser vor gefährlichen Vierbeinern zu schützen, sind sich alle Parteien im Düsseldorfer Landtag einig. Umstritten bleibt aber die Frage, ob große und schwere Hunde generell gefährlicher sind als deren kleine Artgenossen. Mit ihren Sonderauflagen ist die grüne Umweltministerin Höhn übers Ziel hinausgeschossen. Fast jeder zweite Hund würde unter die Maulkorb- und Anleinpflicht fallen, wenn der Gesetzentwurf verabschiedet würde. Nach Protestwellen setzen sich SPD und Grüne nun an einen Tisch, um das untaugliche Hundegesetz praxisfest zu gestalten. Es gibt reichlich Korrekturbedarf: Warum sollen große Hunde generell außerhalb von Siedlungsbereichen an die Leine? Warum soll die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht nicht für alle Hunde gelten? Auch kleine Hunde können Unfälle mit Millionenschaden verursachen.
Die Gefährlichkeit von Hunden lässt sich nicht an Größe und Gewicht festmachen. Das neue Gesetz erlaubt den Behörden härtere Strafen und ein konsequentes Vorgehen gegen verantwortungslose Halter: Dabei dürfen aber nicht alle Halter großer Hunde unter Generalverdacht gestellt werden.

Quelle: Kommentar WN-Online



14.05.02, 11:44
Hamburg: Sofort weg mit den Rasselisten

Hamburg: Sofort weg mit den Rasselisten!

Der Senat will die umstrittene Kampfhundeverordnung abschaffen

Weg mit der Kampfhundeverordnung! Mit dieser Forderung preschen die Koalitionsparteien von CDU, Schill und FDP jetzt nach ihrer ersten Sitzung des Arbeitskreises Tierschutz vor. Knapp zwei Jahre nach dem grauenvollen Tod des kleinen Volkan aus Wilhelmsburg, der von zwei Pitbulls totgebissen wurde, sollen die so genannten Rasselisten abgeschafft werden. Auch Schäferhunde oder Pudel sollen künftig, wenn sie „auffällig“ werden, einen Maulkorb verpasst bekommen.

Das Entsetzen war groß, der Handlungsdruck enorm – nach Volkans Tod wurde in Hamburg eine verschärfte Hundeverordnung erlassen. Seitdem gilt die Zucht der Rassen American Staffordshire-Terrier, Pitbull und Stafford-shire-Bullterier und deren Kreuzungen „grundsätzlich“ verboten. Für zehn weitere Rassen wurde eine Gefährlichkeit unterstellt. Der Halter braucht eine behördliche Erlaubnis. Für alle gilt: Leinen- und Maulkorbzwang. Es sei denn, der Hund beweist in einem so genannten „Wesenstest“ seine Ungefährlichkeit.

Und dass soll nun anders werden: Ob Pitbull, Pudel oder Schäferhund – wer beißt, bekommt einen Maulkorb und Herrchen muss mit seinem Liebling zur Hundeschule. Andererseits dürfen sich Hunde, die auf der Rasseliste stehen und bislang nicht „auffällig“ waren, auf Maulkorb-freie Zeiten freuen. „Wir wollen uns an der individuellen Gefährlichkeit von Hunden orientieren. Wissenschaftlich gesehen sind die Rasselisten völliger Unsinn“, so der Tierschutzsprecher der Liberalen, Ekkehard Rumpf. Im Hinblick auf die „Biss-Statistik“ war die Rassenabhängige Hundeverordnung schnell in die Kritik geraten. So wurden Mischlinge und Schäferhunde ausgenommen, obwohl sie mit 2376 Fällen (Zeitraum 1991 bis 1999) bzw. 1956 Fällen die Liste anführen.

Die Koalition plant zudem die Abschaffung des „Hundekontrolldienstes“, der für die Sicherstellung gefährlicher Hunde und der Überprüfung des Leinen- und Maulkorbzwanges eingesetzt ist. „Die Aufgaben könnten von den Tierschutzverbänden übernommen werden“, meint Rumpf. Die sollen bereits ihre Zustimmung signalisiert haben. „Ich bezweifle sehr stark die Sach- und Fachkompetenz des Hundeskontrolldienstes“, so Tierheim-Chef Wolfgang Poggendorf, der eine Reform der Hundeverordnung begrüßen würde. „Die haben uns zum Teil blinde und taube Hunde gebracht und auch Welpen. Von 300 gebrachten Tieren mussten wir 100 zurückgeben, weil sie ungerechtfertigt zu uns gegeben wurden“, so Poggendorf.

Mit ein wenig Skepsis betrachtet der Vorsitzende des Kinderschutzbundes die geplante Reform der Hundeverordnung : „Schwierig ist es natürlich, wenn erst gehandelt wird, sofern ein Hund gebissen hat. Wir vom Kinderschutzbund sind für eine generelle Leinen-pflicht“, so Wulf Rauer. Die Regierungs-Koalition in Hamburg ist sicher, mit diesem Vorstoß bundesweiter Vorreiter zu sein. Eine Bundesrats- initiative soll folgen. Aber: „Wir müssen in dieser Sache in der Öffentlichkeit noch Überzeugungsarbeit leisten“, meint FDP-Mann Immo von Eitzen.

Quelle: Hamburger Morgenpost


Jetzt will der Senat einen Hunde-TÜV

Ab Herbst sollen alle Hunde - vom Yorkshire-Terrier bis zum Pitbull - nach ihrer individuellen Gefährlichkeit beurteilt werden.


Von Karsten Broockmann

Hamburgs Hundehalter müssen sich ab dem Herbst auf tief greifende Veränderungen einstellen. Dann - so will es nach gegenwärtigem Verhandlungsstand die Mitte-Rechts-Regierung - kommt der "Hunde-TÜV".
Er soll die Hundeverordnung, die nach der tödlichen Attacke zweier Kampfhunde gegen den sechsjährigen Volkan im Sommer 2000 erlassen wurde, ersetzen. Das heißt auch: Die Rasseliste, in der 14 als besonders gefährlich geltende Hunderassen aufgeführt sind, wird gestrichen.
Alle Hunde, vom Yorkshire-Terrier bis zum Pitbull sollen dann nach der "individuellen Gefährlichkeit" beurteilt werden. Darauf hat sich der dreiköpfige Arbeitskreis Tierschutz der Hamburger Regierungskoalition geeinigt.
Mit dem "TÜV für Hund und Halter" will der Arbeitskreis, bestehend aus den Bürgerschaftsabgeordneten Karina Weber (Schill-Partei), Jürgen Klimke (CDU) und Ekkehard Rumpf (FDP) erreichen, dass künftig alle Hunde gleich behandelt werden. Der Grund: Im März wurde ein sechsjähriger Junge in Rheinland-Pfalz von zwei Rottweilern getötet. Diese Hunderasse steht nicht auf der Hamburger Rasseliste.
"Die Erfahrung zeigt, dass unsere Hundeverordnung zu einseitig ist und nicht gegen Unglücksfälle hilft. Wie die Rottweiler, werden auch Mischrassen nicht erfasst. Und wichtige Faktoren wie das andere Ende der Leine, sprich der Halter, bleiben unberücksichtigt", sagt Jürgen Klimke, der die Verordnung noch effektiver gestalten will.
Im Gespräch ist unter anderem ein Sachkundenachweis, der in mehrstündigen Abendkursen erworben werden könnte. Und auch ein Zucht- und Importverbot für für einzelne Rassen schließt Christdemokrat Klimke nicht aus. Einig ist er sich mit seinen Mitstreitern darin, dass es einen Hundeführerschein nicht geben wird. "Zu aufwendig, nicht kontrollierbar und nicht durchsetzbar", heißt es ein wenig dünn zur Begründung.
Wie die neue Hamburger Hundeverordnung genau aussehen wird, hängt auch stark von den Vorschlägen diverser Tierschutzorganisationen ab, die bis Ende des Monats vorliegen sollen. "Wenn alles gut geht, hat der Senat dann in der Sommerpause Zeit, der neuen Verordnung ein endgültiges Gesicht zu geben", sagt Klimke.
Und Karina Weber fügt hinzu: "Wir suchen nach einer sinnvollen Lösung für alle Beteiligten. Das wird schwierig. Sicher ist für mich aber, dass die Halter in die Pflicht genommen werden müssen. Denn ein Hund kann zur Waffe werden."
Für Freidemokrat Ekkehard Rumpf spielt die "Sozialverträglichkeit" eine wichtige Rolle. "Es darf nicht passieren, dass alten Menschen ihre Hunde weggenommen werden, weil die Halter Voraussetzungen nicht mehr erfüllen", sagt Rumpf.
In jedem Fall denken die Mitglieder des Arbeitskreises schon über Hamburg hinaus. Die neue Hundeverordnung soll nach der Verabschiedung als Vorschlag für eine bundesweite Regelung in den Bundesrat eingebracht werden.
Doch Kritik gibt es schon jetzt. "Politiker verhalten sich leider immer wieder so, dass es die Menschen empört", wirft Hamburgs SPD-Chef Olaf Scholz dem Arbeitskreis vor. Er geht davon aus, dass die geplante Neuregelung eine Aufweichung der bisherigen Hundeverordnung bedeutet, weil vermehrt potentiell gefährliche Hunde auf die Straßen kämen. "Kaum ist die Erinnerung an den schrecklichen Tod des kleinen Volkan verblasst, siegen die Bedenkenträger", sagte Scholz.

Quelle: Hamburger Abendblatt
 

Die Falle der neuen Hundeverordnung

Von Karsten Broockmann

Hamburgs Hundeverordnung gilt als die härteste der Republik. Und sie ist erfolgreich. Denn keine zwei Jahre nach dem Tod des sechsjährigen Volkan, der von zwei Kampfhunden angefallen worden war, sind diese Tiere fast vollständig aus dem Stadtbild verschwunden. 90 wurden eingeschläfert. Für die verbliebenen Hunde gelten strenge Auflagen. Trotzdem wird die Verordnung verändert. Besonders einschneidend: Die Liste, die 14 Hunderassen als gefährlich einstuft, soll es nicht mehr geben. Künftig soll jeder Hund nach seiner "individuellen Gefährlichkeit" beurteilt werden. Das macht Sinn, denn erst im März wurde in Rheinland-Pfalz ein Sechsjähriger von zwei Rottweilern getötet - von Hunden, die in Hamburg nicht auf der Liste stehen. Aber: Der Verzicht auf eine Rasseliste bedeutet auch, dass Kampfhunde, die in Hamburg nicht mehr vermittelt werden, juristisch wie alle anderen Hunde behandelt werden müssten und möglicherweise wieder gezüchtet werden dürften. Hamburgs Senat bewegt sich mit diesem Schritt auf dünnem Eis. Er muss aufpassen, dass er den Erfolg der alten Hundeverordnung nicht zunichte macht.

Quelle: Hamburger Abendblatt
 



50 STRAFANZEIGEN GEGEN HUNDEHALTER

Mit der Novellierung der Hamburger Hundeverordnung soll auch die Auflösung des eigens eingerichteten Hundekontrolldienstes (HKD) beschlossen werden. Acht Mitarbeiter waren wenige Wochen nach der tödlichen Hundeattacke gegen den sechsjährigen Volkan eingestellt worden, um die Umsetzung der neuen Verordnung zu gewährleisten.
Allein zwischen Januar 2001 und März 2002 patroullierten die Mitarbeiter nach Behördenangaben 2315-mal in Grün- und Erholungsanlagen. Dabei wurden 1481 mündliche Verwarnungen ausgesprochen und 947 Halter von gefährlichen Hunden überprüft. In 50 Fällen wurde Strafanzeige erstattet, weil die Halter die Genehmigung zur Haltung gefährlicher Hunde nicht besaßen. Außerdem beteiligte sich der HKD 447 Mal an Einsätzen der Polizei oder der Ordnungsämter.
Insgesamt brachte der Dienst 192 Hunde ins Tierheim Süderstraße des Hamburger Tierschutzvereins (HTV), der sich jedoch zunehmend über Fehler beschwerte.
Viele der Hunde gehörten keiner der Kampfhunderassen an und hätten ihren Besitzern zurückgebracht werden müssen, kritisierte der Hamburger Tierschutzverein, der gedroht hatte, ab kommendem August nicht mehr mit dem Hundekontrolldienst zu kooperieren. (kab)

Quelle: Hamburger Abendblatt


14.05.02, 11:20
VG-Koblenz: Nicht jeder beißende Hund ist Kampfhund

VG-Koblenz: Nicht jeder beißende Hund ist Kampfhund

Koblenz (dpa) - Nicht jeder Hund, der ein anderes Tier beißt und schwer verletzt, kann als «Kampfhund» mit einem höheren Steuersatz eingestuft werden. Das geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (AZ: 2 K 96 und 113/02.KO).

In beiden Fällen gab es Streit um die Einstufung von Hunden als gefährlich im Sinn der Gefahrenabwehrverordnung - die Richter kamen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Im ersten Fall ging es um einen Schäferhund, der ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angefallen und so schwer verletzt hatte, dass er eingeschläfert werden musste. Es war bereits der dritte Vorfall dieser Art mit dem Schäferhund. Die Klage des Hundehalters gegen den Bescheid der Gemeinde, die den Hund als gefährlich einstufte und eine erhöhte Steuer verlangte, wies das Verwaltungsgericht ab. Von dem Hund gehe unzweifelhaft eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus - auch wenn das Tier keine Menschen angegriffen habe.

In dem zweiten Fall hatte eine Gemeinde den Halter eines als Jagdhund ausgebildeten Hundes zur erhöhten Hundesteuer herangezogen, weil der Hund einen anderen Hund gebissen und verletzt und ein Hauskaninchen getötet hatte. Der Halter argumentierte, sein Hund sei von dem anderen zuvor einmal gebissen worden, und mit der Attacke auf das Kaninchen habe er sich entsprechend seiner Ausbildung als Jagdhund verhalten. Die Richter hoben in diesem Fall den Hundesteuerbescheid der Gemeinde auf. Es müsse geklärt werden, ob sich der Hund ohne Grund auf den anderen gestürzt habe, und ob sich das Tier gegenüber dem Kaninchen so verhalten habe, wie er es bei einer Jagd getan hätte.

Quelle: Web.de


Verwaltungsgericht Koblenz

Pressemitteilung Nr. 13/2002

Erhöhter Hundesteuersatz für "Kampfhunde" nicht bei jedem Beißvorfall gerechtfertigt.

Verletzt ein Hund ein anderes Tier nicht unerheblich, ohne dabei auf einen Angriff des anderen Tieres reagiert zu haben, so kann dies die Einstufung als "Kampfhund" rechtfertigen. Andererseits rechtfertigt nicht jeder Beißvorfall die Heranziehung zu einem erhöhten Hundesteuersatz für "Kampfhunde". Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.

 In dem einen Fall hatte ein deutscher Schäferhund einen anderen Hund ohne ersichtlichen Grund angefallen und so schwer verletzt, dass dieser eingeschläfert werden musste. Nachdem der Hundehalter eingeräumt hatte, dass es sich bereits um den dritten Vorfall dieser Art gehandelt hatte, stufte die Ordnungsbehörde den Hund als "gefährlich" im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde ?  ein. Die beklagte Gemeinde zog den Kläger für 2001 zu einem erhöhten Hundesteuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 1.000,-- DM heran.

Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Nach Ansicht der Koblenzer Richter war die Einstufung des Schäferhundes als "Kampfhund" gerechtfertigt. Von dem Hund gehe unzweifelhaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Davon könne nicht nur dann die Rede sein, wenn eine Gefährdung von Menschen im Raum stehe. Vielmehr genüge auch nicht die nicht unerhebliche Verletzung eines anderen Tieres, sofern es sich dabei nicht  um eine bloße Reaktion auf einen Angriff oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten handelte. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen.

In einem anderen Fall hatte ein als Jagdhund ausgebildeter "Deutsch-Drahthaar" einen angeleinten Mischlingshund durch Bisse verletzt. Außerdem hatte er ein in einem Käfig gehaltenes Hauskaninchen tot gebissen und "apportiert". Auch hier wurde der Hund als "Kampfhund" eingestuft und der Halter zum erhöhten Hundesteuersatz herangezogen.
Mit seiner Klage machte der Halter geltend, sein Hund sei vorher einmal von dem anderen Hund gebissen worden. Bei dem Vorfall mit dem Kaninchen müsse beachtet werden, dass sich sein Hund nur entsprechend seiner Ausbildung zum Jagdhund verhalten habe.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hob in diesem Fall den Hundesteuerbescheid auf und gab der Behörde Gelegenheit, den Sachverhalt genauer aufzuklären. Es bedürfe im Einzelnen der Untersuchung, ob der Hund des Klägers einen nachvollziehbaren Anlass gehabt habe, sich auf den anderen Hund zu stürzen. Hinsichtlich des Vorfalls mit dem Hauskaninchen müsse näher untersucht werden, ob der Hund des Klägers sich seinen antrainierten Trieben gemäß so verhalten haben könnte, wie er es bei einer Jagd auch getan hätte. In einem solchen Fall komme zwar zum Beispiel die Anordnung eines Anleinzwanges in Betracht. Die Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde dürfte bei einer solchen Fallkonstellation aber unverhältnismäßig sein. Es sei in erster Linie Aufgabe der Behörde, dies näher aufzuklären.

(Urteile vom 18. April 2002; Az.: 2 K 96 und 113/02.KO;
 - nicht rechtskräftig  -)

Quelle: Justiz Rheinland
 

14.05.02, 11:18
Verleumdungen gegen Dr. Stefan Grüll !
Verleumdungen gegen Dr. Stefan Grüll!


Hallo Hundefreunde,
 
im Spiegel,  Ausgabe Nr. 20 von heute, Montag, dem 13. Mai 2002,  ist auf Seite 19 ein skandalöser Bericht zu lesen, der nur zu dem Zweck in diese Zeitschrift lanciert wurde, der FDP und insbesondere Herrn  Dr. Grüll nachhaltig zu schaden!
Dr. Grüll und die NRW - FDP haben sich bislang immer wieder für vernünftige Hundeverordnungen und Gesetze stark gemacht.
 
Leider gibt es jedoch eine Gruppierung im Internet, die sich aus Profilierungssucht und Machtgier von ehemaligen Kämpfern gegen die völlig unsinnigen LHVen zu Kämpfern gegen die Hundefreunde und Schädlingen der gesamten Anti - LHV - Bewegungen gewandelt haben.
Dies nur deshalb, weil die Bestrebungen zu vernünftigen Verordnungen und Hundegesetzen der verschiedenen Gruppierungen nicht länger von ihnen kontrolliert werden, also aus purer Missgunst und Schadenfreude.
Es ist stark davon auszugehen, dass es sich bei diesen Schädlingen um die gleiche Gruppierung handelt, die sich auch nicht schämte, die unglaublichen Übergriffe von Olfen im Januar diesen Jahres zu rechtfertigen und sogar gutzuheissen!
Diese gleichen Leute sind es vermutlich auch, die jetzt der FDP und somit der gesamten Bewegung der Hundefreunde gegen die LHV und LHG schaden wollen, indem man hochrangige Politiker, die sich mit Enthusiasmus, Verstand und Vernunft für die Interessen der LHV - Betroffenen einsetzen, mit Dreck bewirft und ihnen unredliches Verhalten unterstellt!
 
Ein ungeheuerlicher Vorgang, den es aufzuklären gilt!
Und man wird diese Anschuldigungen aufklären und ad absurdum führen!
 
Spätestens dann wird jeder denkende Mensch erkennen, dass man sich am besten selbst seine Meinung bilden sollte und sich geistig nicht einem wie auch immer benannten "Zwang" kritiklos anschliessen sollte...
 
Wie heisst es doch so schön in der Werbung?
"Früher oder später kriegen wir Euch!"
 
Manfred Götze
 
Diese Datei und das Word - Dokument stehen noch heute, Montag, 13. 05. 02 auf der Seite der Allianz der Anständigen zum Download bereit
 
 
 
13.05.02, 16:20
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