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Wolfsburg: Hundemord im Kanal erhitzt die Gemüter
Trauriger Anblick: Die Feuerwehr barg einen Hund, der mit Amboss beschwert im
Kanal versenkt wurde.
Der grausame Hundemord am Mittellandkanal erschüttert die Herzen der
Wolfsburger! Sonntag Mittag zog die Berufsfeuerwehr einen halb verwesten
Hundekadaver aus dem Wasser, am Hals einen schweren Amboss, Hammer und Drahtkorb
(WAZ berichtete). "Das Tier hatte keine Chance", zeigt sich Bärbel Gädke
geschockt.
Die Vorsitzende des Tierschutzvereins ist wütend: "Unglaublich, wozu Menschen
in der Lage sind!"
Alles spricht dafür, dass das grausame Herrchen seinen Schäfer- oder Jagdhund
im Kanal vorsätzlich ertränkte.
Michael Vukelic war Einsatzleiter, als die Berufsfeuerwehr den Kadaver Höhe
Autostadt aus dem Wasser holte: "Hammer, Amboss und Korb waren mit Würgeleine um
den Hals gewickelt. Der Hund sollte offensichtlich nicht wieder an die
Oberfläche kommen."
Für den Fachmann, der viele Tiere aus Gewässern bergen musste, klar: "Der
Hund ist nicht, wie Wildtiere, durch Zufall in den Kanal gefallen, der wurde
bewusst beseitigt." Vukelics Vermutung: "Das Tier wurde nicht an der Autostadt
ins Wasser geworfen, sondern durch Strömung und Schiffsverkehr mitgeschleift."
Für den genauen Tatort interessiert sich auch die Polizei. Ihr Sprecher
Klaus-Dieter Stolzenburg: "Wir suchen Zeugen für diesen ernsten Vorfall." Zu
gern würden die Beamten den mutmaßlichen Tierquäler fangen.
Stolzenburg: "Es gab mal jemand, der sein zahmes Frettchen erhängte und mit
Feuerwerkskörpern traktierte. Aber dieser Fall ist schon außerhalb meiner
Vorstellungskraft."
Das geht den Tierschützern genauso. Bärbel Gädke vermutet, dass der Täter
einen Helfer hatte: "Amboss, Hammer und ein sich wehrender Hund waren für einen
Menschen wohl zu schwer." Gädke ärgert sich nicht nur über die grausame Tat an
sich. Auch die zu erwartende Geldstrafe für einen Tierquäler bringt sie auf die
Palme.
Sie sagt: "Alle regen sich zu Recht auf über jeden bissigen Hund. Aber was
laufen in unserer Gesellschaft für Kampf-Menschen herum, die bisher keinen
Wesenstest absolvieren müssen." Gädkes Bitte an alle, die einen Hund los werden
müssen: "Wenden Sie sich ans Tierheim. Wir werden einen Weg finden."
Quelle.
WAZ
Toter Hund lag im Rucksack
Junger Schwaaner fand das halb verweste Tier
Schwaan Eine Gänsehaut hat der 14-jährige Kai Ullrich aus Schwaan
bekommen, als er den Rucksack öffnete, den er zuvor an einem Auffangbecken an
der Warnow gefunden hat. "Ich habe nur den Schwanz gesehen und vermute, es war
ein Dackel. Alles war schon halb verwest", erzählt der Schüler. Er war entsetzt,
ist er doch selbst ein Tierfreund. Kai Ullrich hat einen Hund und Fische. "Wie
kann man sowas machen?", fragt der Junge. In der letzten Woche hat er beim
Herumstöbern den traurigen Fund gemacht. Er hat dem Tier die letzte Ehre
erwiesen und es begraben. Zuvor fragte Kai Ullrich bei der Polizei an, die
verwies ihn an den Förster, der wiederum an den Tierarzt. Dessen Frau, Christa
Müller, selbst engagierte Tierschützerin in Schwaan, bat den Jungen, den Hund zu
begraben. "Wir hätten nichts machen können", sagt sie. Aber was Kai Ullrich
getan habe, sei bespielhaft und lobenswert. "So viel Entsetzen klang in seiner
Stimme mit", erinnert sich Christa Müller an das Telefongespräch mit Kai. Auch
sie sei entsetzt gewesen über so viel Grausamkeit. Doch leider sei das kein
Einzelfall, weiß die Schwaanerin aus ihrer Arbeit für den Tierschutzverein und
fordert mehr Aufmerksamkeit der Bürger, damit sich so ein Fall nicht wiederholt.
Claudia Röhr
Quelle:
SVZ
3000 Euro Belohnung für Hundemörder
Empörung, Entsetzen, Schock – viele Wolfsburger machten ihrer Wut über den
Hundemörder am Mittellandkanal (WAZ berichtete) gestern Luft. Drei Bürger
setzten sogar zusammen 3000 Euro Belohnung aus für Hinweise, die zur
Ergreifung des Täters führen. Der ermittelnde Kriminalbeamte freut sich über
die Unterstützung: „Wir haben erste Spuren, das könnte weitere Hinweise
fördern.“
Sonntag musste die Feuerwehr in Höhe Autostadt den teilweise verwesten
Kadaver eines Schäfer- oder Jagdhundes aus dem Wasser ziehen. Der Tiermörder
hatte einen schweren Amboss und einen Vorschlaghammer mit der Leine um den
Hals des Hundes gewickelt und ihn ins Wasser gestoßen. Das Tier hatte keine
Chance.
Tierfreunde sind entsetzt über die abscheuliche Tat. Michael Schöne,
Juniorchef einer Tischlerei in Nordsteimke, setzte gestern spontan 2000 Euro
Belohnung aus:
„Der Täter darf nicht ungeschoren davon kommen“, sagte er. Schöne, der sich
als „extremer Tierfreund“ bezeichnet, selbst drei Hunde und vier Katzen
besitzt, findet das Geschehen unfassbar: „Ich habe mit vielen Kunden darüber
gesprochen. Alle fordern, dass man massiv gegen solche Menschen vorgehen
sollte.“
Auch ein Wolfsburger Jäger kündigte an, 500 Euro Belohnung zur Ergreifung
des Täters aussetzen zu wollen. Die gleiche Summe verspricht Ortwin Lange
dem, der den entscheidenden Tipp auf den Hundemörder gibt. Der Inhaber des
Versicherungsbüros in der Rothenfelder Straße: „Das war grauenvoll und
verantwortungslos.“ Allen Hundehaltern, die ihr Tier nicht mehr haben
wollen, sagt er: „Es lässt sich immer ein Weg finden. Aber jedes Tier hat
ein Recht auf Weiterleben.“
Der Ermittler bei der Polizei arbeitet mit Hochdruck an dem Fall. „Als
Hundehalter bin ich selbst menschlich berührt“, sagt er. Er hoffe auf viele
Hinweise aus der Bevölkerung (Telefon 46460) und lobt die Belohnungsgeber:
„Wenn Geld dazu beiträgt, den Täter zu ermitteln, ist es gut.“ Zum Glück
gebe es erste Spuren zum Hundemörder, der sein Tier vermutlich vor dem
Ertränken mit dem Hammer auch noch geschlagen hatte.
Quelle:
WAZ
| 14.05.02, 12:23 |
NRW: SPD will Hunde-Erlass entschärfen |
SPD will Hunde-Erlass entschärfen
Düsseldorf. (goe) Der umstrittene Höhn-Entwurf zum Landeshundegesetz soll
nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion für Halter großer Tiere entschärft
werden. Die überwiegende Mehrheit der SPD-Abgeordneten dränge darauf, die im
Gesetz geplante Kategorie der so genannten "20/40er-Hunde" (20kg/40cm
Rückenhöhe) ganz aufzugeben, sagte der SPD-Rechtsexperte Körfges unserer
Zeitung. Die "20/40er Regelung" sieht unter anderem Sonderauflagen wie einen
Maulkorb- und Anleinzwang für alle großen Hunde im öffentlichen Raum vor. Nach
einer Expertenanhörung im Landtag hatten die Grünen eingeräumt, dass eine
generelle Anleinpflicht im gesamten öffentlichen Stadtgebiet über das Ziel
hinausschieße.
Die SPD fordert gleiche Regeln für alle Hunde und die völlige Streichung der
20/40er-Kategorie, deren Kontrolle kaum handhabbar sei. Schon jetzt sei geklärt,
dass Halter großer Hunde, die bisher nicht auffällig geworden seien, weder ein
polizeiliches Führungszeugnis noch einen Sachkundenachweis vorlegen müßten,
sagte Körfges.
SPD-Expertin Schmid hatte vor dem Landesjagdverband angekündigt, dass ihre
Partei auf eine weitere Entschärfung des Hundegesetzes drängen werde.
Trotz Kritik aus Hundeverbänden wollen SPD und Grüne an den Rasselisten für
14 als besonders aggressiv eingestufte Hundearten festhalten, für die neben
Maulkorb- und Leinenzwang auch teilweise Zuchtverbote gelten sollen.
Quelle:
Westfalenpost
Unter Generalverdacht
Auflagen für große Hunde umstritten
Von Wilfried Goebels
Im Ziel des neuen Hundegesetzes, Bürger besser vor gefährlichen
Vierbeinern zu schützen, sind sich alle Parteien im Düsseldorfer Landtag einig.
Umstritten bleibt aber die Frage, ob große und schwere Hunde generell
gefährlicher sind als deren kleine Artgenossen. Mit ihren Sonderauflagen ist die
grüne Umweltministerin Höhn übers Ziel hinausgeschossen. Fast jeder zweite Hund
würde unter die Maulkorb- und Anleinpflicht fallen, wenn der Gesetzentwurf
verabschiedet würde. Nach Protestwellen setzen sich SPD und Grüne nun an einen
Tisch, um das untaugliche Hundegesetz praxisfest zu gestalten. Es gibt reichlich
Korrekturbedarf: Warum sollen große Hunde generell außerhalb von
Siedlungsbereichen an die Leine? Warum soll die Versicherungs- und
Kennzeichnungspflicht nicht für alle Hunde gelten? Auch kleine Hunde können
Unfälle mit Millionenschaden verursachen.
Die Gefährlichkeit von Hunden lässt sich nicht an Größe und Gewicht festmachen.
Das neue Gesetz erlaubt den Behörden härtere Strafen und ein konsequentes
Vorgehen gegen verantwortungslose Halter: Dabei dürfen aber nicht alle Halter
großer Hunde unter Generalverdacht gestellt werden.
Quelle: Kommentar WN-Online
| 14.05.02, 11:44 |
Hamburg: Sofort weg mit den Rasselisten |
Hamburg: Sofort weg mit den Rasselisten!
Der Senat will die umstrittene Kampfhundeverordnung abschaffen
Weg mit der Kampfhundeverordnung! Mit dieser Forderung preschen die
Koalitionsparteien von CDU, Schill und FDP jetzt nach ihrer ersten Sitzung des
Arbeitskreises Tierschutz vor. Knapp zwei Jahre nach dem grauenvollen Tod des
kleinen Volkan aus Wilhelmsburg, der von zwei Pitbulls totgebissen wurde, sollen
die so genannten Rasselisten abgeschafft werden. Auch Schäferhunde oder Pudel
sollen künftig, wenn sie „auffällig“ werden, einen Maulkorb verpasst bekommen.
Das Entsetzen war groß, der Handlungsdruck enorm – nach Volkans Tod wurde in
Hamburg eine verschärfte Hundeverordnung erlassen. Seitdem gilt die Zucht der
Rassen American Staffordshire-Terrier, Pitbull und Stafford-shire-Bullterier und
deren Kreuzungen „grundsätzlich“ verboten. Für zehn weitere Rassen wurde eine
Gefährlichkeit unterstellt. Der Halter braucht eine behördliche Erlaubnis. Für
alle gilt: Leinen- und Maulkorbzwang. Es sei denn, der Hund beweist in einem so
genannten „Wesenstest“ seine Ungefährlichkeit.
Und dass soll nun anders werden: Ob Pitbull, Pudel oder Schäferhund – wer beißt,
bekommt einen Maulkorb und Herrchen muss mit seinem Liebling zur Hundeschule.
Andererseits dürfen sich Hunde, die auf der Rasseliste stehen und bislang nicht
„auffällig“ waren, auf Maulkorb-freie Zeiten freuen. „Wir wollen uns an der
individuellen Gefährlichkeit von Hunden orientieren. Wissenschaftlich gesehen
sind die Rasselisten völliger Unsinn“, so der Tierschutzsprecher der Liberalen,
Ekkehard Rumpf. Im Hinblick auf die „Biss-Statistik“ war die Rassenabhängige
Hundeverordnung schnell in die Kritik geraten. So wurden Mischlinge und
Schäferhunde ausgenommen, obwohl sie mit 2376 Fällen (Zeitraum 1991 bis 1999)
bzw. 1956 Fällen die Liste anführen.
Die Koalition plant zudem die Abschaffung des „Hundekontrolldienstes“, der für
die Sicherstellung gefährlicher Hunde und der Überprüfung des Leinen- und
Maulkorbzwanges eingesetzt ist. „Die Aufgaben könnten von den
Tierschutzverbänden übernommen werden“, meint Rumpf. Die sollen bereits ihre
Zustimmung signalisiert haben. „Ich bezweifle sehr stark die Sach- und
Fachkompetenz des Hundeskontrolldienstes“, so Tierheim-Chef Wolfgang Poggendorf,
der eine Reform der Hundeverordnung begrüßen würde. „Die haben uns zum Teil
blinde und taube Hunde gebracht und auch Welpen. Von 300 gebrachten Tieren
mussten wir 100 zurückgeben, weil sie ungerechtfertigt zu uns gegeben wurden“,
so Poggendorf.
Mit ein wenig Skepsis betrachtet der Vorsitzende des Kinderschutzbundes die
geplante Reform der Hundeverordnung : „Schwierig ist es natürlich, wenn erst
gehandelt wird, sofern ein Hund gebissen hat. Wir vom Kinderschutzbund sind für
eine generelle Leinen-pflicht“, so Wulf Rauer. Die Regierungs-Koalition in
Hamburg ist sicher, mit diesem Vorstoß bundesweiter Vorreiter zu sein. Eine
Bundesrats- initiative soll folgen. Aber: „Wir müssen in dieser Sache in der
Öffentlichkeit noch Überzeugungsarbeit leisten“, meint FDP-Mann Immo von Eitzen.
Quelle:
Hamburger Morgenpost
Jetzt will der Senat einen Hunde-TÜV

Ab Herbst sollen alle Hunde - vom Yorkshire-Terrier bis zum Pitbull -
nach ihrer individuellen Gefährlichkeit beurteilt werden.

Von Karsten Broockmann
Hamburgs Hundehalter müssen sich ab dem Herbst auf tief greifende
Veränderungen einstellen. Dann - so will es nach gegenwärtigem Verhandlungsstand
die Mitte-Rechts-Regierung - kommt der "Hunde-TÜV".
Er soll die Hundeverordnung, die nach der tödlichen Attacke zweier Kampfhunde
gegen den sechsjährigen Volkan im Sommer 2000 erlassen wurde, ersetzen. Das
heißt auch: Die Rasseliste, in der 14 als besonders gefährlich geltende
Hunderassen aufgeführt sind, wird gestrichen.
Alle Hunde, vom Yorkshire-Terrier bis zum Pitbull sollen dann nach der
"individuellen Gefährlichkeit" beurteilt werden. Darauf hat sich der dreiköpfige
Arbeitskreis Tierschutz der Hamburger Regierungskoalition geeinigt.
Mit dem "TÜV für Hund und Halter" will der Arbeitskreis, bestehend aus den
Bürgerschaftsabgeordneten Karina Weber (Schill-Partei), Jürgen Klimke (CDU) und
Ekkehard Rumpf (FDP) erreichen, dass künftig alle Hunde gleich behandelt werden.
Der Grund: Im März wurde ein sechsjähriger Junge in Rheinland-Pfalz von zwei
Rottweilern getötet. Diese Hunderasse steht nicht auf der Hamburger Rasseliste.
"Die Erfahrung zeigt, dass unsere Hundeverordnung zu einseitig ist und nicht
gegen Unglücksfälle hilft. Wie die Rottweiler, werden auch Mischrassen nicht
erfasst. Und wichtige Faktoren wie das andere Ende der Leine, sprich der Halter,
bleiben unberücksichtigt", sagt Jürgen Klimke, der die Verordnung noch
effektiver gestalten will.
Im Gespräch ist unter anderem ein Sachkundenachweis, der in mehrstündigen
Abendkursen erworben werden könnte. Und auch ein Zucht- und Importverbot für für
einzelne Rassen schließt Christdemokrat Klimke nicht aus. Einig ist er sich mit
seinen Mitstreitern darin, dass es einen Hundeführerschein nicht geben wird. "Zu
aufwendig, nicht kontrollierbar und nicht durchsetzbar", heißt es ein wenig dünn
zur Begründung.
Wie die neue Hamburger Hundeverordnung genau aussehen wird, hängt auch stark von
den Vorschlägen diverser Tierschutzorganisationen ab, die bis Ende des Monats
vorliegen sollen. "Wenn alles gut geht, hat der Senat dann in der Sommerpause
Zeit, der neuen Verordnung ein endgültiges Gesicht zu geben", sagt Klimke.
Und Karina Weber fügt hinzu: "Wir suchen nach einer sinnvollen Lösung für alle
Beteiligten. Das wird schwierig. Sicher ist für mich aber, dass die Halter in
die Pflicht genommen werden müssen. Denn ein Hund kann zur Waffe werden."
Für Freidemokrat Ekkehard Rumpf spielt die "Sozialverträglichkeit" eine wichtige
Rolle. "Es darf nicht passieren, dass alten Menschen ihre Hunde weggenommen
werden, weil die Halter Voraussetzungen nicht mehr erfüllen", sagt Rumpf.
In jedem Fall denken die Mitglieder des Arbeitskreises schon über Hamburg
hinaus. Die neue Hundeverordnung soll nach der Verabschiedung als Vorschlag für
eine bundesweite Regelung in den Bundesrat eingebracht werden.
Doch Kritik gibt es schon jetzt. "Politiker verhalten sich leider immer wieder
so, dass es die Menschen empört", wirft Hamburgs SPD-Chef Olaf Scholz dem
Arbeitskreis vor. Er geht davon aus, dass die geplante Neuregelung eine
Aufweichung der bisherigen Hundeverordnung bedeutet, weil vermehrt potentiell
gefährliche Hunde auf die Straßen kämen. "Kaum ist die Erinnerung an den
schrecklichen Tod des kleinen Volkan verblasst, siegen die Bedenkenträger",
sagte Scholz.
Quelle:
Hamburger Abendblatt
Die Falle der neuen Hundeverordnung
Von Karsten Broockmann
Hamburgs Hundeverordnung gilt als die härteste der Republik. Und sie
ist erfolgreich. Denn keine zwei Jahre nach dem Tod des sechsjährigen Volkan,
der von zwei Kampfhunden angefallen worden war, sind diese Tiere fast
vollständig aus dem Stadtbild verschwunden. 90 wurden eingeschläfert. Für die
verbliebenen Hunde gelten strenge Auflagen. Trotzdem wird die Verordnung
verändert. Besonders einschneidend: Die Liste, die 14 Hunderassen als gefährlich
einstuft, soll es nicht mehr geben. Künftig soll jeder Hund nach seiner
"individuellen Gefährlichkeit" beurteilt werden. Das macht Sinn, denn erst im
März wurde in Rheinland-Pfalz ein Sechsjähriger von zwei Rottweilern getötet -
von Hunden, die in Hamburg nicht auf der Liste stehen. Aber: Der Verzicht auf
eine Rasseliste bedeutet auch, dass Kampfhunde, die in Hamburg nicht mehr
vermittelt werden, juristisch wie alle anderen Hunde behandelt werden müssten
und möglicherweise wieder gezüchtet werden dürften. Hamburgs Senat bewegt sich
mit diesem Schritt auf dünnem Eis. Er muss aufpassen, dass er den Erfolg der
alten Hundeverordnung nicht zunichte macht.
Quelle:
Hamburger Abendblatt
50 STRAFANZEIGEN GEGEN HUNDEHALTER
Mit der Novellierung der Hamburger Hundeverordnung soll auch die Auflösung des
eigens eingerichteten Hundekontrolldienstes (HKD) beschlossen werden. Acht
Mitarbeiter waren wenige Wochen nach der tödlichen Hundeattacke gegen den
sechsjährigen Volkan eingestellt worden, um die Umsetzung der neuen Verordnung
zu gewährleisten.
Allein zwischen Januar 2001 und März 2002 patroullierten die Mitarbeiter nach
Behördenangaben 2315-mal in Grün- und Erholungsanlagen. Dabei wurden
1481 mündliche Verwarnungen ausgesprochen und 947 Halter von gefährlichen Hunden
überprüft. In 50 Fällen wurde Strafanzeige erstattet, weil die Halter die
Genehmigung zur Haltung gefährlicher Hunde nicht besaßen. Außerdem beteiligte
sich der HKD 447 Mal an Einsätzen der Polizei oder der Ordnungsämter.
Insgesamt brachte der Dienst 192 Hunde ins Tierheim Süderstraße des Hamburger
Tierschutzvereins (HTV), der sich jedoch zunehmend über Fehler beschwerte.
Viele der Hunde gehörten keiner der Kampfhunderassen an und hätten ihren
Besitzern zurückgebracht werden müssen, kritisierte der Hamburger
Tierschutzverein, der gedroht hatte, ab kommendem August nicht mehr mit dem
Hundekontrolldienst zu kooperieren. (kab)
Quelle:
Hamburger Abendblatt
| 14.05.02, 11:20 |
VG-Koblenz: Nicht jeder beißende Hund ist Kampfhund |
VG-Koblenz: Nicht jeder beißende Hund ist Kampfhund
Koblenz (dpa) - Nicht jeder Hund, der ein anderes Tier beißt und schwer
verletzt, kann als «Kampfhund» mit einem höheren Steuersatz eingestuft werden.
Das geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (AZ: 2 K 96
und 113/02.KO).
In beiden Fällen gab es Streit um die Einstufung von Hunden als gefährlich im
Sinn der Gefahrenabwehrverordnung - die Richter kamen jedoch zu
unterschiedlichen Ergebnissen.
Im ersten Fall ging es um einen Schäferhund, der ohne ersichtlichen Grund
einen anderen Hund angefallen und so schwer verletzt hatte, dass er
eingeschläfert werden musste. Es war bereits der dritte Vorfall dieser Art mit
dem Schäferhund. Die Klage des Hundehalters gegen den Bescheid der Gemeinde, die
den Hund als gefährlich einstufte und eine erhöhte Steuer verlangte, wies das
Verwaltungsgericht ab. Von dem Hund gehe unzweifelhaft eine erhöhte Gefahr für
die öffentliche Sicherheit aus - auch wenn das Tier keine Menschen angegriffen
habe.
In dem zweiten Fall hatte eine Gemeinde den Halter eines als Jagdhund
ausgebildeten Hundes zur erhöhten Hundesteuer herangezogen, weil der Hund einen
anderen Hund gebissen und verletzt und ein Hauskaninchen getötet hatte. Der
Halter argumentierte, sein Hund sei von dem anderen zuvor einmal gebissen
worden, und mit der Attacke auf das Kaninchen habe er sich entsprechend seiner
Ausbildung als Jagdhund verhalten. Die Richter hoben in diesem Fall den
Hundesteuerbescheid der Gemeinde auf. Es müsse geklärt werden, ob sich der Hund
ohne Grund auf den anderen gestürzt habe, und ob sich das Tier gegenüber dem
Kaninchen so verhalten habe, wie er es bei einer Jagd getan hätte.
Quelle:
Web.de
Verwaltungsgericht Koblenz
Pressemitteilung Nr. 13/2002
Erhöhter Hundesteuersatz für "Kampfhunde" nicht bei
jedem Beißvorfall gerechtfertigt.
Verletzt ein Hund ein anderes Tier nicht unerheblich, ohne dabei
auf einen Angriff des anderen Tieres reagiert zu haben, so kann dies die
Einstufung als "Kampfhund" rechtfertigen. Andererseits rechtfertigt nicht jeder
Beißvorfall die Heranziehung zu einem erhöhten Hundesteuersatz für "Kampfhunde".
Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.
In dem einen Fall hatte ein deutscher Schäferhund einen anderen
Hund ohne ersichtlichen Grund angefallen und so schwer verletzt, dass dieser
eingeschläfert werden musste. Nachdem der Hundehalter eingeräumt hatte, dass es
sich bereits um den dritten Vorfall dieser Art gehandelt hatte, stufte die
Ordnungsbehörde den Hund als "gefährlich" im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung
- Gefährliche Hunde ? ein. Die beklagte Gemeinde zog den Kläger für 2001 zu
einem erhöhten Hundesteuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 1.000,-- DM
heran.
Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Nach
Ansicht der Koblenzer Richter war die Einstufung des Schäferhundes als
"Kampfhund" gerechtfertigt. Von dem Hund gehe unzweifelhaft eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit aus. Davon könne nicht nur dann die Rede sein, wenn eine
Gefährdung von Menschen im Raum stehe. Vielmehr genüge auch nicht die nicht
unerhebliche Verletzung eines anderen Tieres, sofern es sich dabei nicht um
eine bloße Reaktion auf einen Angriff oder ein bewusst herausgefordertes
Verhalten handelte. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen.
In einem anderen Fall hatte ein als Jagdhund ausgebildeter
"Deutsch-Drahthaar" einen angeleinten Mischlingshund durch Bisse verletzt.
Außerdem hatte er ein in einem Käfig gehaltenes Hauskaninchen tot gebissen und
"apportiert". Auch hier wurde der Hund als "Kampfhund" eingestuft und der Halter
zum erhöhten Hundesteuersatz herangezogen.
Mit seiner Klage machte der Halter geltend, sein Hund sei vorher einmal von dem
anderen Hund gebissen worden. Bei dem Vorfall mit dem Kaninchen müsse beachtet
werden, dass sich sein Hund nur entsprechend seiner Ausbildung zum Jagdhund
verhalten habe.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hob in diesem Fall den Hundesteuerbescheid auf
und gab der Behörde Gelegenheit, den Sachverhalt genauer aufzuklären. Es bedürfe
im Einzelnen der Untersuchung, ob der Hund des Klägers einen nachvollziehbaren
Anlass gehabt habe, sich auf den anderen Hund zu stürzen. Hinsichtlich des
Vorfalls mit dem Hauskaninchen müsse näher untersucht werden, ob der Hund des
Klägers sich seinen antrainierten Trieben gemäß so verhalten haben könnte, wie
er es bei einer Jagd auch getan hätte. In einem solchen Fall komme zwar zum
Beispiel die Anordnung eines Anleinzwanges in Betracht. Die Heranziehung zu
einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde dürfte bei einer solchen
Fallkonstellation aber unverhältnismäßig sein. Es sei in erster Linie Aufgabe
der Behörde, dies näher aufzuklären.
(Urteile vom 18. April 2002; Az.: 2 K 96 und 113/02.KO;
- nicht rechtskräftig -)
Quelle:
Justiz Rheinland
| 14.05.02, 11:18 |
Verleumdungen gegen Dr. Stefan Grüll ! |
Verleumdungen gegen Dr. Stefan Grüll!
Hallo Hundefreunde,
im Spiegel, Ausgabe Nr. 20 von heute, Montag, dem 13. Mai 2002, ist auf
Seite 19 ein skandalöser Bericht zu lesen, der nur zu dem Zweck in diese
Zeitschrift lanciert wurde, der FDP und insbesondere Herrn Dr. Grüll
nachhaltig zu schaden!
Dr. Grüll und die NRW - FDP haben sich bislang immer wieder für vernünftige
Hundeverordnungen und Gesetze stark gemacht.
Leider gibt es jedoch eine Gruppierung im Internet, die sich aus
Profilierungssucht und Machtgier von ehemaligen Kämpfern gegen die völlig
unsinnigen LHVen zu Kämpfern gegen die Hundefreunde und Schädlingen der
gesamten Anti - LHV - Bewegungen gewandelt haben.
Dies nur deshalb, weil die Bestrebungen zu vernünftigen Verordnungen und
Hundegesetzen der verschiedenen Gruppierungen nicht länger von ihnen
kontrolliert werden, also aus purer Missgunst und Schadenfreude.
Es ist stark davon auszugehen, dass es sich bei diesen Schädlingen um die
gleiche Gruppierung handelt, die sich auch nicht schämte, die unglaublichen
Übergriffe von Olfen im Januar diesen Jahres zu rechtfertigen und sogar
gutzuheissen!
Diese gleichen Leute sind es vermutlich auch, die jetzt der FDP und somit der
gesamten Bewegung der Hundefreunde gegen die LHV und LHG schaden wollen, indem
man hochrangige Politiker, die sich mit Enthusiasmus, Verstand und Vernunft
für die Interessen der LHV - Betroffenen einsetzen, mit Dreck bewirft und
ihnen unredliches Verhalten unterstellt!
Ein ungeheuerlicher Vorgang, den es aufzuklären gilt!
Und man wird diese Anschuldigungen aufklären und ad absurdum führen!
Spätestens dann wird jeder denkende Mensch erkennen, dass man sich am besten
selbst seine Meinung bilden sollte und sich geistig nicht einem wie auch immer
benannten "Zwang" kritiklos anschliessen sollte...
Wie heisst es doch so schön in der Werbung?
"Früher oder später kriegen wir Euch!"
Manfred Götze
Diese Datei und das Word - Dokument stehen noch heute, Montag, 13. 05. 02 auf
der Seite der
Allianz der Anständigen zum Download bereit
| 13.05.02, 16:20 |
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