| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | FDP Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste ist gezielter Populismus des Innenministers |
Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,
anlässlich der heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag geführten Debatte zur
Gefahrhundeverordnung übersende ich Ihnen folgende Presseerklärung:
Presseinformation (Original als
)
Nr. 273/2002
Kiel, Freitag, 13. September 2002
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort!
Tierschutz/GefahrhundeVO
Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste ist gezielter Populismus
des Innenministers
In seinem Redebeitrag zu Top 36 (Bisheriger Vollzug der Landesverordnung zur
Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren - Gefahrhundeverordnung) machte der
tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, u.a.
auf folgende Aspekte aufmerksam:
"1. Der vorgelegte Bericht hat mich in meiner von Anfang an vertretenen
Auffassung bestärkt, dass die Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste
lediglich gezielter Populismus des Innenministers ist.
Die völlig willkürliche Auswahl bestimmter Hunderassen und deren Deklaration zu
gefährlichen Hunden ist wissenschaftlich nicht haltbar und führt in der Praxis
keineswegs zu einem besseren Schutz der Bevölkerung.
Eine Verbesserung der Situation kann durch das Innenministerium gar nicht
nachgewiesen werden, da es immer noch keine verlässlichen Zahlen gibt.
2. Der Schleswig-Holsteinische Innenminister bleibt deshalb aufgefordert,
endlich einen wirklichen und verhältnismäßigen Schutz der Bürger zu schaffen und
die Diskriminierung der Hundehalter abzuschaffen.
Die seit Sommer 2000 von der FDP-Landtagsfraktion geforderten Maßnahmen sind
deshalb endlich umzusetzen:
a) Schaffung eines Heimtierzuchtgesetzes, das die vorhandenen Gesetzeslücken
hinsichtlich Zucht, Haltung, Import und Handel mit Hunden schließen soll und
Regelungen zum Sachkundenachweis für Züchter enthält.
b) Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter
(analog der Kfz-Haftpflicht mit einer Mindestversicherungsleistung bei
Personenschäden).
c) Schaffung eines zentralen Hunde- und Hundehalterregisters. Damit
einhergehend: Zentrale Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung aller
gemeldeten Unfälle, wie z.B. Beißattacken, mit Hunden.
d) Die Verpflichtung zu einer Kennzeichnung nach DIN-Norm (Chipeinpflanzung) für
alle Hunde einzuführen, die eine Identifizierung der Hunde und der
dazugehörenden Haltern jederzeit ermöglicht.
e) Abschaffung der Rasselisten.
f) Widerlegung der unterstellten Gefährlichkeit durch Wesenstests.
g) Sachkundeprüfungen für Halter nach Auffälligkeiten.
h) Umwandlung der Hundesteuer in eine kommunale Abgabe. Die Kommunen werden
verpflichtet, die Einnahmen aus der Hundeabgabe einzusetzen, wie folgt:
flächendeckende Etablierung von Containern für Hundekot oder die Einrichtung
geeigneter Hundetoiletten. Schaffung extra für Hunde ausgewiesene
Freilaufzonen."
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de
Originale:
Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste ist gezielter
Populismus des Innenministers
Bericht über den bisherigen Vollzug der Landesverordnung zur Abwehr der von
Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000
Weitere Informationen finden Sie unter
AG
Hundeverordnung Schleswig-Holstein
Am 08. November 2001 wurde in Dannewerk bei Schleswig die AG
Hundeverordnung / Tierschutz in Zusammenarbeit mit der FDP SH gegründet.
Das Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft soll es sein, die bestehende LHVO zu
überdenken und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, um diesem Rassenwahn
endlich ein Ende zu setzen. An dieser Arbeitsgemeinschaft kann sich jeder
beteiligen, der die Schleswig-Holsteinische LHVO für verbesserungswürdig hält !!
| 16.09.02, 11:52 |
Sondernewsletter KW37 'Hunde in Not' ZERGportal Vermittlungsdatenbank |
Sondernewsletter KW37 'Hunde in Not' ZERGportal Vermittlungsdatenbank
Liebe Tierfreunde,
wir haben diese Woche wieder viele Neuzugänge in unserer Vermittlungsdatenbank - es sind einige wirkliche Notfälle dabei!!
Vielleicht können gerade Sie helfen und einem Hund eine zweite Chance geben. Diese Kurzübersicht wird automatisch aus der ZERGportal „Hunde in Not“ Datenbank generiert und kann jederzeit über nachfolgenden Link online abgerufen werden.
http://217.111.12.73/baseportal/Rechtsanwalt/inNews&URL:http://ZERGportal.de
Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Sondernewsletter „Hunde in Not“ auch an Ihre Freunde und Bekannte weiterleiten würden. Natürlich dürfen Sie auch den Link auf Ihrer HP veröffentlichen.
Eine kleine Erfolgmeldung zum Schluss.
In diesem Jahr haben schon über 370 Notfälle aus der ZERG-Vermittlungsdatenbank ein neues Zuhause gefunden.
Vielen Dank an alle.
Viele liebe Grüße
Tina
Moderator ZERGportal
www.ZERGportal.de
das Portal für Hundefreunde
| 14.09.02, 18:00 |
SPD will keine Haftpflicht für jeden Hund |
SPD will keine Haftpflicht für jeden Hund
Nicht jeder Hundehalter soll nach den Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion
gezwungen werden, eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abzuschließen.
Hannover. Entgegen den Vorstellungen von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels
sollten nur jene Hunde versichert werden, die als gefährlich eingestuft worden
sind. Auch dass jeder Hundehalter seine Eignung als Tierhalter nachweisen
müsse, werde von der Fraktion abgelehnt, sagte der Parlamentarische
Geschäftsführer Dieter Möhrmann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Teile der
niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt. Noch in diesem Jahr will das
Land stattdessen ein Gesetz verabschieden.
Eine generelle Anordnung der Haftpflichtversicherung ist aus Sicht von
Möhrmann nicht nötig: „Ohnehin haben die meisten schon solch einen
Versicherungsschutz.“ Außerdem wolle man neben der Kfz-Haftpflicht den Bürgern
nicht noch eine weitere Zwangsversicherung aufdrücken. Dass jeder Hundehalter
einen „Sachkundenachweis“ erbringen müsse, der beispielsweise in Hundeklubs
erworben werden könne, sei verwaltungstechnisch viel zu aufwendig.
Übereinstimmend mit Bartels will die SPD einen „Hundeführerschein“ für die
Rassen Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier,
Pitbull-Terrier, Kreuzungen mit Hunden dieser Art sowie in Einzelfällen von
einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuften Hunde einführen.
Quelle:
HAZ
| 13.09.02, 14:05 |
Grundsatzpositionen des VDH: Gefährliche Hunde - Maßnahmen zur Prävention | Gefährliche Hunde - Maßnahmen zur Prävention
Grundsatzpositionen des VDH
Konsequente Anwendung vernünftiger Regeln
Vorhandene vernünftige Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor
verantwortungslosen Hundehaltern und vor gefährlichen Hunden müssen
konsequenter angewendet und kontrolliert werden. Vollzugsdefizite werden nicht
durch Schaffung von immer mehr Vorschriften für eine Vielzahl von
unbescholtenen Bürgern behoben.
Kennzeichnungspflicht
Jeder Hund in Deutschland muss identifizierbar sein; sei es durch Tätowierung
oder Transponder - diese Maßnahme wird jedoch nur bei gleichzeitiger Schaffung
eines zentralen Registers wirksam sein.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Eine generelle Versicherungspflicht gewährleistet, dass die Regulierung von Schäden
von der finanziellen Situatiuon des Halters unabhängig ist.
Kontrollen von Hundezucht und -handel
Die weitaus größte Zahl der Hunde in Deutschland stammt aus Bereichen, die
keiner Kontrolle unterliegen. Fehler und Versäumnisse bei Paarung und in der
sensiblen Aufzuchtphase der Welpen führen beim erwachsenen Hund zu
Verhaltensauffälligkeiten, die fatale Folgen haben können - wer dies
verhindern will, kommt an Kontrollen nicht vorbei!
Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote
Die Einführung eines Sachkundenachweises für jeden Hundehalter wird nicht dazu
führen, dass sich verantwortungslose Halter dieser Auflage tatsächlich
stellen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass jede denkbare Möglichkeit der
Umgehung gerade von diesem Personenkreis gesucht und genutzt werden wird. Für
gutwillige Hundehalter müssen aber ausreichende flächendeckende
Ausbildungsangebote geschaffen werden. Hierfür sind auch Qualitätssicherungssysteme
für seriöse Ausbildungsangebote erforderlich.
Schaffung von Frühwarnsystemen
Im Sommer 2000 wurde in Hamburg der kleine Volcan von einem Hund tot gebissen.
Im Klima allgemeinen Entsetzens und entstandener Ratlosigkeit, das mit
entsprechender Medienbegleitung daraufhin in weiten Teilen der Bevölkerung
entstand, wurden in nahezu allen Bundesländern innerhalb kürzester Zeit
Verordnungen oder Gesetze zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verschärft oder
neu gefasst. Auch der Bund änderte in der Folge das Tierschutzgesetz,
verabschiedete das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und sprach ein
Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen aus. Da eine Koordination zwischen den
einzelnen Bundesländern unterblieben war, entstand ein Flickenteppich von
unterschiedlichen Regelungen, die zwar einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach
sich zogen, objektiv den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden jedoch
nicht erhöhten und nicht nur die betroffenen Hundehalter überforderten.
Auch wenn dieser Missstand in den zuständigen Ministerien schnell erkannt
wurde, gelang es der Innenminister-Konferenz erst Ende 2001, scheinbar einen
Konsens herzustellen, dem sich jedoch nicht alle Bundesländer anschließen
wollten. Die gefassten Beschlüsse zur Vereinheitlichung der Bestimmungen führten
in Nordrhein-Westfalen sogar dazu, den Entwurf eines Landeshundegesetzes zu
entwickeln, der in seinen Restriktionen weit über die bisher geltende
Verordnung hinausgeht und die Mehrheit der Hundehalter betrifft.
Offenbar ist es für die Politik als Geisel einer öffentlichen Stimmung in
unserer Mediendemokratie inzwischen unmöglich geworden, bei von Menschen
verursachten Katastrophen nicht sofort in Aktionismus zu verfallen. Sorgfältige
Analysen und die Suche nach den die Ereignisse auslösenden Ursachen fehlen im
Bereich der Hundeverordnungen wie auch in anderen Problemfeldern. Die Ignoranz,
die z. B. bei der Expertenanhörung zum Landeshundegesetz NRW deutlich wurde,
ist leider ein sehr deutliches Indiz dafür, dass in der Politik zur Zeit kaum
Raum für sinnvolle Schritte zur Beseitigung von Missständen besteht.
Nahezu alle Zwischenfälle, bei denen Hunde Menschen angegriffen, verletzt oder
getötet haben, geschehen aber nicht "aus heiterem Himmel". Sie haben
immer eine Vorgeschichte. Die auslösenden Hunde und Halter sind fast
ausnahmslos bereits vor dem ersten gravierenden Ereignis auffällig geworden.
Wenn man schon nicht bereit ist, gegen die zunehmende urbane Gewalt - und gefährliche
Hunde sind nur eine Facette dieses gesellschaftlichen Problems - vorzugehen oder
aber seine Hilflosigkeit ihr gegenüber eingestehen muss, dann sollte man
zumindest versuchen, durch echte Prävention zur Risikominimierung beizutragen.
Eine Gesetzgebung, die in erster Linie unbescholtene Bürger und die ohnehin
Gesetzestreuen trifft, wird dies nicht leisten.
Daher erscheint es heute angebracht über Maßnahmen nachzudenken, deren
sukzessive Einführung auf der einen Seite Behörden und Verwaltung nicht überfordern,
andererseits aber geeignet sind, die Sicherheit der Bürger und den Schutz der
Tiere zu verbessern. Kein Hund wird gefährlich geboren, er wird so gemacht -
von Menschen! Prävention verlangt zunächst also die Schaffung eines Frühwarnsystems,
das auffällige Halter und Hunde an der Schwelle zur Gefährlichkeit enttarnt.
Hierzu sind zunächst bestimmte Voraussetzungen zu schaffen, wie etwa die Einführung
einer generellen Kennzeichnungspflicht von Hunden.
Lösungsansätze
Konsequente Anwendung vernünftiger Regeln
Gerade der die Verordnungsflut auslösende Fall in Hamburg macht deutlich, dass
es zu der schrecklichen Tötung des Kindes nicht deshalb kam, weil die
Hansestadt bis zum Jahr 2000 nur über unzureichende Bestimmungen zur
Gefahrabwehr verfügte, sondern weil es dem auffällig gewordenen Halter möglich
war, sich über Auflagen hinwegzusetzen, ohne dass dies zu Konsequenzen geführt
hat. Seine Hunde waren bereits vorher mehrfach durch Beißattacken aufgefallen.
Die zuständigen Behörden hatten jedoch den verhängten Maulkorb- und
Leinenzwang nicht kontrolliert, obwohl entsprechende Hinweise und Beschwerden
aus der Bevölkerung vorlagen. Bei der einschlägigen Vorgeschichte des Halters
wäre zudem ein generelles Haltungsverbot möglich und zwingend erforderlich
gewesen. Aber auch in diesem Fall wäre die tatsächliche Durchsetzung
Voraussetzung für den Schutz der Bevölkerung gewesen.
Auch wenn man einräumen muss, dass es den absoluten Schutz vor dem "Faktor
Mensch" nicht geben kann, so war der "Fall Volcan" auf jeden Fall
vermeidbar und mit ihm viele vergleichbare, die nicht zuletzt an Fehlern und
mangelnder Konsequenz in Behörden und Verwaltung gescheitert sind. Wenn dort
also Lücken bestehen, so ist es zunächst angemessen und sinnvoll, hier
Verbesserungen zu schaffen. Sollten - wie zu unterstellen ist - fehlendes
Personal und finanzielle Ausstattungen als Ursachen zu betrachten sein, wird man
diesen Mangel mit Verordnungen, die den Verwaltungsaufwand erhöhen, nicht
beheben können - das Gegenteil wird die Folge sein: die wenigen vorhandenen
Ressourcen werden noch weiter gebunden.
Kennzeichnungspflicht
Die Bereitschaft, eine generelle Kennzeichnungspflicht von Hunden in Deutschland
einzuführen, wird im politischen Raum inzwischen erkennbar. Um Hunde, nicht nur
im Rahmen des Ordnungsrechts, eindeutig identifizieren zu können und ggf. auch
deren Ursprung nachvollziehen zu können, fordern Experten des VDH und anderer
Institutionen bereits seit langem eine Kennzeichnungspflicht, wie sie z. B. in
Frankreich bereits besteht. Dabei ist es unerheblich, in welcher Weise diese
umgesetzt wird (Tätowierung oder Implantation eines ISO-Transponders).
Entscheidend ist vielmehr, dass die Kennzeichnung mit der Schaffung eines
zentralen Registers verknüpft wird, damit einmal auffällig gewordene Hunde
eindeutig als solche auch identifiziert und verhängte Auflagen nicht durch
Halterwechsel oder Umzug des Halters unterlaufen werden können.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Ebenso unumstritten wie die Kennzeichnungspflicht dürfte heute die Forderung
nach einer generellen Halter-Haftpflichtversicherung sein. Unabhängig von der
Problematik gefährlicher Hunde, können durch Tiere, die sich im öffentlichen
Raum bewegen, Sach- und auch Personenschäden verursacht werden. Eine generelle
Versicherungspflicht gewährleistet, dass die angemessene Entschädigung
Betroffener nicht von der finanziellen Lage des für einen Schaden
verantwortlichen Hundehalters abhängig ist. Darüber hinaus sollte es dann
mittelfristig durchaus möglich sein, analog zur Kraftfahrzeug-Versicherung,
Bonus- und Rabattsysteme zu installieren, die einen zusätzlichen Anreiz für
Hundehalter bilden dürften, verantwortungsbewusst mit ihrem Tier umzugehen und
in der Öffentlichkeit aufzutreten. Ähnliche Auswirkungen sind ebenfalls durch
Nachlässe bei der Hundesteuer zu erwarten (s. u.
"Ausbildungsangebote").
Kontrollen von Hundezucht und -handel
Es ist bemerkenswert, dass der Gesetzgeber auf der einen Seite bereit ist, äußerst
umfassende Regelwerke zur Bekämpfung gefährlicher Hunde zu schaffen,
andererseits aber akzeptiert, dass sowohl die Hundezucht als auch der Import von
und der Handel mit Hunden weitgehend unkontrolliert möglich sind. Da die
Entwicklung des Hundes in seinen ersten Lebenswochen, seine Prägung und
Sozialisation ganz entscheidenden Einfluss auf sein späteres Verhalten haben,
ist dies umso unverständlicher. Nur etwa ein Fünftel der Zucht in Deutschland
wird unter der freiwilligen Kontrolle der Mitgliedsvereine des VDH durchgeführt.
Zwar gelten auch für den übrigen Teil der Zucht und insbesondere für den
Handel mit Hunden die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Ende 2001
verabschiedeten Tierschutz-Hundeverordnung, die jedoch beide erhebliche Lücken
im Hinblick auf die Sachkunde von Züchtern und Händlern aufweisen und
insbesondere keine routinemäßigen Kontrollinstrumente bereitstellen, wie es
etwa innerhalb der VDH-Vereine durch das Zuchtwartsystem gegeben ist.
Selbst wenn die Schaffung eines dem Tierzuchtgesetz vergleichbaren Regelwerkes für
den Bereich der Heimtiere derzeit noch keine Chancen eingeräumt werden, sollte
für Hundezucht und -handel vordringlich eine Lösung gesucht werden. Die
Tierschutz-Hundeverordnung hätte durchaus entsprechend präzisiert und
erweitert werden können. Die Vorschläge der Fachverbände wurden jedoch von
der Politik nicht aufgegriffen. Nachdem inzwischen der Tierschutz Eingang in das
Grundgesetz gefunden hat, sollte dies zum Anlass genommen werden, diese
Initiative erneut aufzugreifen. Denn abgesehen davon, dass eine wirksame
Kontrolle von Zucht und Handel den effektivsten Schutz vor verhaltensauffälligen
Hunden darstellt, ließen sich auch die übrigen relevanten Forderungen des
Tierschutzgesetzes so besser durchsetzen.
Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote
Die Forderung nach einer generellen Sachkundeprüfung für alle oder die meisten
Hundehalter erscheint auf den ersten Blick als wirksames Instrument, den
Ausbildungsstand von Haltern und ihren Hunden zu verbessern. Bei einer
Gesamtzahl von fünf Millionen Hunden in Deutschland wird jedoch die Schaffung
eines flächendeckenden Systems am Fehlen entsprechender Angebote entweder
zwangsläufig scheitern oder dazu führen, dass diese nur rudimentäre Inhalte
anbieten und vermitteln können. Ferner wird die Einführung eines
obligatorischen Sachkundenachweises für jeden Hundehalter nicht zwangsläufig
dazu führen, dass sich verantwortungslose Halter dieser Auflage tatsächlich
stellen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass jede denkbare Möglichkeit der
Umgehung gerade von diesem Personenkreis gesucht und genutzt werden wird, mit
dem Ergebnis, dass eine derartige Maßnahme wiederum nur den
verantwortungsvollen und gesetzestreuen Bürger treffen würde.
Bei der Betrachtung der Gesamtproblematik darf ferner nicht unberücksichtigt
bleiben, dass es in Deutschland keine geschützten Berufsbilder für
Hundeausbilder oder Qualitätsanforderungen für die Betreibung von so genannten
Hundeschulen oder vergleichbarer Einrichtungen bestehen. Gerade in diesem
sensiblen Bereich sind jedoch Qualitätssicherungssysteme Voraussetzung für
seriöse Ausbildungsangebote, wie sie z. B. der VDH-Hundeführerschein
darstellt. Hier sind in Zukunft alle Beteiligten gefordert, entsprechende Lösungen
zu entwickeln.
Unabhängig von der Forderung, für die Hundehalter gerade in diesem sensiblen
Bereich mehr Sicherheit herzustellen, eine vernünftige und sinnvolle Ausbildung
beginnen zu können, sollten bereits heute mehr Anreize geschaffen werden,
bestehende Angebote zu nutzen. Wie bereits weiter oben ausgeführt, bieten hier
insbesondere finanzielle Vergünstigungen - etwa durch Rabatte bei der
Hundehalter-Haftplichtversicherung und Nachlässe bei der Hundesteuer - einfache
und wirksame Möglichkeiten.
Fazit
Im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften zu Fragen der Hundezucht, des
Hundehandels und insbesondere der Hundehaltung befinden wir uns derzeit in
Deutschland in einem Dilemma. Auf der einen Seite verweigert der Gesetzgeber die
Schaffung entsprechender Regelungen für die Bereiche Zucht, Aufzucht und
Ausbildung - insbesondere wohl auch im Hinblick auf die aus dem Vollzug
resultierenden Aufwendungen; andererseits ist er aber bereit, detaillierte
Vorschriften und immer feiner ziselierte Gesetze zur Gefahrabwehr zu erlassen,
ohne anzuerkennen, dass in der Vergangenheit in erster Linie Missstände in Behörden
und Verwaltung dazu führten, schwerwiegende Unfälle, die von Hunden und ihren
Haltern ausgelöst wurden, zu verhindern. Auch hier wird man einräumen müssen,
dass hauptsächlich fehlende finanzielle Mittel und dünne Personaldecken als
wesentliche Ursachen anzusehen sind. Einfacher, kostengünstiger und in der Öffentlichkeit
besser darstellbar ist es natürlich, Steuer zahlenden Hundehaltern immer neue
Vorschriften zu machen, auch wenn hierdurch nur eine Scheinsicherheit
hergestellt werden kann. Da sich die Hundehalter in der Minderheit befinden, ist
jedoch von einer breiten Akzeptanz auszugehen, auch wenn man in Kauf nimmt, den
überwiegenden Teil der seriösen und unbescholtenen Hundehalter an Maßstäben
zu messen, die von wenigen Kriminellen und einigen Unverantwortlichen gesetzt
wurden.
Es sollte inzwischen jedoch möglich sein, den erforderlichen Abstand
herzustellen, um bestehende Probleme an ihren Ursachen anzugehen. Für den
gesamten Bereich der Hundezucht, dem Handel mit Hunden und der Hundehaltung sind
Lösungsansätze vorhanden. Im Bereich der Gefahrabwehr sind vernünftige
Regelungen zu schaffen, die es ermöglichen, wirkliches Gefahrenpotential bei
Halter und Hund frühzeitig zu erkennen. Dort, wo lediglich Fehler in der
Ausbildung und Erziehung des Hundes durch den Halter als Ursache für kleinere
Unfälle anzusehen sind, können entsprechend qualifizierte Aus- und
Weiterbildungsangebote eine weitere Eskalation verhindern. In Fällen, wo
kriminelle Energien den Hintergrund für ein entstehendes Gefahrenpotential
bilden, müssen durch wirksame und konsequente Kontrollen Maßnahmen zum Schutz
der Bevölkerung und zum Schutz anderer Tiere durchgesetzt werden - hierzu gehört
auch die Aussprache und Durchsetzung von Hundehaltungsverboten. Es bleibt auch
festzuhalten, dass der Schutz der Bevölkerung effektiver hergestellt werden
kann, wenn vorhandene Mittel und Ressourcen dafür eingesetzt werden, sich auf
den Personenkreis zu konzentrieren, von dem ein Gefährdungspotential tatsächlich
ausgeht, statt sie mit der Verwaltung der Vielzahl verantwortungsvoller
Hundebesitzer zu binden.
Eine generelle Kennzeichnungspflicht, sei es durch Tätowierung oder die
Implantation von Transpondern (Mikrochips) verbunden mit der Schaffung eines
zentrales Registers, muss diese Maßnahmen begleiten, um die Umgehung verhängter
Auflagen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist auch die Einführung einer
Versicherungspflicht für Hundehalter zu sehen.
Neben diesen Schritten, deren sofortige Umsetzung anzustreben ist, sollte
mittelfristig erreicht werden, dass präventive Maßnahmen bereits vor der
Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden wirksam werden können.
Hier stellen insbesondere die Einführung entsprechender Sachkundenachweise für
alle Personenkreise, die sich mit der Zucht, dem Handel und der Ausbildung von
Hunden beschäftigen, sinnvolle Instrumente dar. Darüber hinaus muss darauf hin
gewirkt werden, dass jeder, der in Deutschland einen Wurf aufzieht, entsprechend
überprüft und kontrolliert wird. Nur so kann vermieden werden, dass bereits
bei Paarung und vor allem in der sensiblen Aufzuchtphase Fehler entstehen, die
beim erwachsenen Hund zu fatalen Auswirkungen führen können. Die bislang
bevorzugte Strategie, auf die Selbstkontrolle der vorhandenen Systeme zu setzen,
muss inzwischen als gescheitert betrachtet werden, da immer mehr Hunde in nicht
kontrollierten Bereichen gezüchtet werden und der Anteil der freiwilligen
Selbstkontrolle, wie sie innerhalb des VDH gegeben ist, deutlich zurückgeht.
»
Grundsatzpositionen des VDH (als )
© 2002 Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) setzt sich seit langem in
Parlamenten und Ministerien von Bund und Ländern für die Schaffung vernünftiger
und effizienter Regelungen für die Zucht und Haltung von Hunden in Deutschland
ein.
Darüber hinaus unterstützt er Initiativen, die diese oder vergleichbare Ziele
verfolgen. So zum Beispiel mit der Aktion "Wir gehören zusammen" mit
den Partnern Deutscher Tierschutzbund, der Bundestierärztekammer, dem
Bundesverband Praktischer Tierärzte, "Ein Herz für Tiere" und
Pedigree sowie im "Aktionsbündnis gegen das Landeshundegesetz NRW"
mit den Partnern Jagdgebrauchshundverband, Landesjagdverband NRW und dem
Landestierschutz-Verband NRW.
Weitere Informationen beim:
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
Tel: 02 31 / 5 65 00 - 0
Fax: 02 31 / 59 24 40
E-Mail: info@vdh.de
WWW: www.vdh.de
Quelle: http://www.vdh.de/gefaehrliche_hunde%20.html
| 10.09.02, 08:51 |
In Arzheim treibt ein Hundehasser sein Unwesen |
In Arzheim treibt ein Hundehasser sein Unwesen
In zehn Jahren elf Vierbeiner vergiftet - Viele weitere konnten gerettet
werden - Bürgerinitiative gegründet - Polizei ermittelt
Seit zehn Jahren treibt in Arzheim ein Hundehasser sein Unwesen. Elf Vierbeiner
wurden in dieser Zeit vergiftet und starben teilweise qualvoll. Einige Tiere,
die ebenfalls Gift aufgenommen hatten, konnten dank des schnellen Eingreifens
von Tierärzten gerettet werden. Allein in den Monaten Juli und August 2002
knabberten im Stadtteil fünf Hunde an vorsätzlich ausgelegten Giftködern. Zwei
fanden den Tod.
Es hat sich inzwischen eine "Initiative der Arzheimer Hundebesitzer" gebildet.
Einer ihrer Sprecher, der als Oberarzt am Vinzentius-Krankenhaus Landau tätige
Dr. Stephan Kress, bestätigte gestern alle die der RHEINPFALZ zugegangenen
Informationen. Heute Abend findet eine Bürgerversammlung statt, auf der
Vertreter der Initiative über das unschöne Geschehen berichten werden. Ziel ist
es, wie es in der Einladung an alle Interessierten heißt, "gemeinsam zu einer
Lösung zu kommen, wie diesem unmenschlichen Treiben schnellstens ein Ende
bereitet werden kann".
An die Bevölkerung richtet die Initiative die Bitte, mitzuhelfen, den
"skrupellosen Täter" zu finden und ihn "seiner gerechten Strafe" zuzuführen.
"Halten Sie die Augen und Ohren offen, um diesen Fall endlich aufklären zu
können", heißt es auf Flugblättern, die in Arzheim ausgehängt wurden. Eine
Belohnung in Höhe von 5000 Euro ist ausgesetzt. Bei der Polizei wurde Anzeige
erstattet. Sie ermittelt gegen unbekannt, wie der Sprecher der Polizeidirektion
Landau auf Anfrage bestätigte.
Die Köder (Leberknödel) waren nach Angaben von Kress meist am Rande von
Weinbergen und im Bereich des Friedhofs ausgelegt, in einem Fall wurde ein Köder
wahrscheinlich sogar auf ein Grundstück geworfen. Bei Analysen des Mageninhalts
gestorbener Tiere und eines zur Hälfte noch aufgefundenen Köders ist als
verwendetes Gift E 605 (Metasystox) festgestellt worden. In einem Fall war die
Menge laut Kress so hoch, dass ein 30 Kilo schwerer Hund 20 Minuten nach der
Aufnahme des Giftes starb.
Es gebe zwar Verdachtsmomente, wer der Täter sein könnte, sagte Kress gegenüber
der RHEINPFALZ, aber keine Beweise. Man sei sich auch nicht sicher, ob der Täter
in Arzheim ansässig sei. Der Arzt, dessen eigener Hund ebenfalls
Vergiftungserscheinungen aufwies, aber überlebte, sieht im Vorgehen des
Tierhassers "eine gezielte Aktion".
Stadtratsmitglied Dr. Rainer Hübner, von der Initiative eingeschaltet und um
Hilfe gebeten, obwohl nicht selbst in Arzheim wohnend, vermutet, dass der Täter
vielleicht einmal ein weniger schönes Erlebnis mit einem Hund gehabt oder sonst
schlechte Erfahrungen mit einem Vierbeiner gemacht haben könnte. Aber auch wenn
dem so gewesen wäre, rechtfertige dies in keiner Weise sein Vorgehen.
Hübner, selbst Besitzer eines Hundes, betonte gestern: "Ich bin zwar nicht
betroffen wie einige Arzheimer Bürger, aber ich kann ihr Leid gut
nachempfinden." Warum er sich in dieser Sache engagiert, sagte er deutlich: "Es
geht auch um den Schutz der Bevölkerung, um die direkte Gefährdung von
Menschen." Wer Giftköder auslege, nehme billigend den Tod von Menschen in Kauf.
Kress stellte heraus, dass der Täter über erhebliche kriminelle Energie verfügen
müsse, und er stellte die Frage, ob diesem bewusst sei, dass mit dem Gift in
Berührung kommende Menschen zu Tode kommen können.
Im Internet (www.nurkurt.com)
heißt es auf der Homepage eines Mitglieds der Bürgerinitiative, bei dem
Täter müsse es sich um einen "ziemlich kranken Menschen" handeln, "der völlig
sinnlos das Leben von Mensch und Tier aufs Spiel setzt, und zwar aus Motiven
heraus, die einem klar Denkenden mit großer Wahrscheinlichkeit nie einleuchten
werden". Mindestens in einem Fall scheide ein persönliches Rachemotiv aus, weil
der betroffene Hundebesitzer erst vor kurzem nach Arzheim gezogen sei.
Wie zu erfahren war, denken einige Hundebesitzer daran, ihre Tiere nur noch mit
Maulkorb und angeleint auszuführen. Einzelne haben sich vom Tierarzt ein
Gegengift zu E 605 besorgt, um im Falle der Giftaufnahme ihren Hund zu retten. (güw)
Quelle: DIE RHEINPFALZ
RON
| 04.09.02, 16:49 |
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