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FDP Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste ist gezielter Populismus des Innenministers


Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

anlässlich der heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag geführten Debatte zur Gefahrhundeverordnung übersende ich Ihnen folgende Presseerklärung:


Presseinformation (Original als download als PDF)

Nr. 273/2002

Kiel, Freitag, 13. September 2002

Sperrfrist: Redebeginn

Es gilt das gesprochene Wort!

Tierschutz/GefahrhundeVO

Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste ist gezielter Populismus des Innenministers

In seinem Redebeitrag zu Top 36 (Bisheriger Vollzug der Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren - Gefahrhundeverordnung) machte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, u.a. auf folgende Aspekte aufmerksam:

"1. Der vorgelegte Bericht hat mich in meiner von Anfang an vertretenen Auffassung bestärkt, dass die Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste lediglich gezielter Populismus des Innenministers ist.

Die völlig willkürliche Auswahl bestimmter Hunderassen und deren Deklaration zu gefährlichen Hunden ist wissenschaftlich nicht haltbar und führt in der Praxis keineswegs zu einem besseren Schutz der Bevölkerung.

Eine Verbesserung der Situation kann durch das Innenministerium gar nicht nachgewiesen werden, da es immer noch keine verlässlichen Zahlen gibt.

2. Der Schleswig-Holsteinische Innenminister bleibt deshalb aufgefordert, endlich einen wirklichen und verhältnismäßigen Schutz der Bürger zu schaffen und die Diskriminierung der Hundehalter abzuschaffen.

Die seit Sommer 2000 von der FDP-Landtagsfraktion geforderten Maßnahmen sind deshalb endlich umzusetzen:

a) Schaffung eines Heimtierzuchtgesetzes, das die vorhandenen Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Import und Handel mit Hunden schließen soll und Regelungen zum Sachkundenachweis für Züchter enthält.

b) Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter (analog der Kfz-Haftpflicht mit einer Mindestversicherungsleistung bei Personenschäden).

c) Schaffung eines zentralen Hunde- und Hundehalterregisters. Damit einhergehend: Zentrale Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung aller gemeldeten Unfälle, wie z.B. Beißattacken, mit Hunden.

d) Die Verpflichtung zu einer Kennzeichnung nach DIN-Norm (Chipeinpflanzung) für alle Hunde einzuführen, die eine Identifizierung der Hunde und der dazugehörenden Haltern jederzeit ermöglicht.

e) Abschaffung der Rasselisten.

f) Widerlegung der unterstellten Gefährlichkeit durch Wesenstests.

g) Sachkundeprüfungen für Halter nach Auffälligkeiten.

h) Umwandlung der Hundesteuer in eine kommunale Abgabe. Die Kommunen werden verpflichtet, die Einnahmen aus der Hundeabgabe einzusetzen, wie folgt: flächendeckende Etablierung von Containern für Hundekot oder die Einrichtung geeigneter Hundetoiletten. Schaffung extra für Hunde ausgewiesene Freilaufzonen."


Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de

 

Originale:
download als PDF Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung mit ihrer Rasseliste ist gezielter Populismus des Innenministers
download als PDF Bericht über den bisherigen Vollzug der Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000

Weitere Informationen finden Sie unter
AG Hundeverordnung Schleswig-Holstein

Am 08. November 2001 wurde in Dannewerk bei Schleswig die AG Hundeverordnung / Tierschutz in Zusammenarbeit mit der FDP SH gegründet.
Das Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft soll es sein, die bestehende LHVO zu überdenken und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, um diesem Rassenwahn endlich ein Ende zu setzen. An dieser Arbeitsgemeinschaft kann sich jeder beteiligen, der die Schleswig-Holsteinische LHVO für verbesserungswürdig hält !!

 


 

16.09.02, 11:52
Sondernewsletter KW37 'Hunde in Not' ZERGportal Vermittlungsdatenbank
Sondernewsletter KW37 'Hunde in Not' ZERGportal Vermittlungsdatenbank

Liebe Tierfreunde,

wir haben diese Woche wieder viele Neuzugänge in unserer Vermittlungsdatenbank - es sind einige wirkliche Notfälle dabei!!
 
Vielleicht können gerade Sie helfen und einem Hund eine zweite Chance geben. Diese Kurzübersicht wird automatisch aus der ZERGportal „Hunde in Not“ Datenbank generiert und kann jederzeit über nachfolgenden Link online abgerufen werden.
http://217.111.12.73/baseportal/Rechtsanwalt/inNews&URL:http://ZERGportal.de

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Sondernewsletter „Hunde in Not“ auch an Ihre Freunde und Bekannte weiterleiten würden. Natürlich dürfen Sie auch den Link auf Ihrer HP veröffentlichen.

Eine kleine Erfolgmeldung zum Schluss.
In diesem Jahr haben schon über 370 Notfälle aus der ZERG-Vermittlungsdatenbank ein neues Zuhause gefunden.

Vielen Dank an alle.

Viele liebe Grüße
Tina
Moderator ZERGportal

www.ZERGportal.de
das Portal für Hundefreunde


14.09.02, 18:00
SPD will keine Haftpflicht für jeden Hund
SPD will keine Haftpflicht für jeden Hund
Nicht jeder Hundehalter soll nach den Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion gezwungen werden, eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abzuschließen.


Hannover. Entgegen den Vorstellungen von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels sollten nur jene Hunde versichert werden, die als gefährlich eingestuft worden sind. Auch dass jeder Hundehalter seine Eignung als Tierhalter nachweisen müsse, werde von der Fraktion abgelehnt, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dieter Möhrmann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt. Noch in diesem Jahr will das Land stattdessen ein Gesetz verabschieden.

Eine generelle Anordnung der Haftpflichtversicherung ist aus Sicht von Möhrmann nicht nötig: „Ohnehin haben die meisten schon solch einen Versicherungsschutz.“ Außerdem wolle man neben der Kfz-Haftpflicht den Bürgern nicht noch eine weitere Zwangsversicherung aufdrücken. Dass jeder Hundehalter einen „Sachkundenachweis“ erbringen müsse, der beispielsweise in Hundeklubs erworben werden könne, sei verwaltungstechnisch viel zu aufwendig.

Übereinstimmend mit Bartels will die SPD einen „Hundeführerschein“ für die Rassen Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier, Kreuzungen mit Hunden dieser Art sowie in Einzelfällen von einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuften Hunde einführen.

Quelle: HAZ

13.09.02, 14:05
Grundsatzpositionen des VDH: Gefährliche Hunde - Maßnahmen zur Prävention
Gefährliche Hunde - Maßnahmen zur Prävention
Grundsatzpositionen des VDH



Konsequente Anwendung vernünftiger Regeln
Vorhandene vernünftige Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor verantwortungslosen Hundehaltern und vor gefährlichen Hunden müssen konsequenter angewendet und kontrolliert werden. Vollzugsdefizite werden nicht durch Schaffung von immer mehr Vorschriften für eine Vielzahl von unbescholtenen Bürgern behoben.

Kennzeichnungspflicht
Jeder Hund in Deutschland muss identifizierbar sein; sei es durch Tätowierung oder Transponder - diese Maßnahme wird jedoch nur bei gleichzeitiger Schaffung eines zentralen Registers wirksam sein.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Eine generelle Versicherungspflicht gewährleistet, dass die Regulierung von Schäden von der finanziellen Situatiuon des Halters unabhängig ist.

Kontrollen von Hundezucht und -handel
Die weitaus größte Zahl der Hunde in Deutschland stammt aus Bereichen, die keiner Kontrolle unterliegen. Fehler und Versäumnisse bei Paarung und in der sensiblen Aufzuchtphase der Welpen führen beim erwachsenen Hund zu Verhaltensauffälligkeiten, die fatale Folgen haben können - wer dies verhindern will, kommt an Kontrollen nicht vorbei!

Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote
Die Einführung eines Sachkundenachweises für jeden Hundehalter wird nicht dazu führen, dass sich verantwortungslose Halter dieser Auflage tatsächlich stellen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass jede denkbare Möglichkeit der Umgehung gerade von diesem Personenkreis gesucht und genutzt werden wird. Für gutwillige Hundehalter müssen aber ausreichende flächendeckende Ausbildungsangebote geschaffen werden. Hierfür sind auch Qualitätssicherungssysteme für seriöse Ausbildungsangebote erforderlich.


Schaffung von Frühwarnsystemen
Im Sommer 2000 wurde in Hamburg der kleine Volcan von einem Hund tot gebissen. Im Klima allgemeinen Entsetzens und entstandener Ratlosigkeit, das mit entsprechender Medienbegleitung daraufhin in weiten Teilen der Bevölkerung entstand, wurden in nahezu allen Bundesländern innerhalb kürzester Zeit Verordnungen oder Gesetze zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verschärft oder neu gefasst. Auch der Bund änderte in der Folge das Tierschutzgesetz, verabschiedete das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und sprach ein Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen aus. Da eine Koordination zwischen den einzelnen Bundesländern unterblieben war, entstand ein Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen, die zwar einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich zogen, objektiv den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden jedoch nicht erhöhten und nicht nur die betroffenen Hundehalter überforderten.

Auch wenn dieser Missstand in den zuständigen Ministerien schnell erkannt wurde, gelang es der Innenminister-Konferenz erst Ende 2001, scheinbar einen Konsens herzustellen, dem sich jedoch nicht alle Bundesländer anschließen wollten. Die gefassten Beschlüsse zur Vereinheitlichung der Bestimmungen führten in Nordrhein-Westfalen sogar dazu, den Entwurf eines Landeshundegesetzes zu entwickeln, der in seinen Restriktionen weit über die bisher geltende Verordnung hinausgeht und die Mehrheit der Hundehalter betrifft.

Offenbar ist es für die Politik als Geisel einer öffentlichen Stimmung in unserer Mediendemokratie inzwischen unmöglich geworden, bei von Menschen verursachten Katastrophen nicht sofort in Aktionismus zu verfallen. Sorgfältige Analysen und die Suche nach den die Ereignisse auslösenden Ursachen fehlen im Bereich der Hundeverordnungen wie auch in anderen Problemfeldern. Die Ignoranz, die z. B. bei der Expertenanhörung zum Landeshundegesetz NRW deutlich wurde, ist leider ein sehr deutliches Indiz dafür, dass in der Politik zur Zeit kaum Raum für sinnvolle Schritte zur Beseitigung von Missständen besteht.

Nahezu alle Zwischenfälle, bei denen Hunde Menschen angegriffen, verletzt oder getötet haben, geschehen aber nicht "aus heiterem Himmel". Sie haben immer eine Vorgeschichte. Die auslösenden Hunde und Halter sind fast ausnahmslos bereits vor dem ersten gravierenden Ereignis auffällig geworden. Wenn man schon nicht bereit ist, gegen die zunehmende urbane Gewalt - und gefährliche Hunde sind nur eine Facette dieses gesellschaftlichen Problems - vorzugehen oder aber seine Hilflosigkeit ihr gegenüber eingestehen muss, dann sollte man zumindest versuchen, durch echte Prävention zur Risikominimierung beizutragen. Eine Gesetzgebung, die in erster Linie unbescholtene Bürger und die ohnehin Gesetzestreuen trifft, wird dies nicht leisten.

Daher erscheint es heute angebracht über Maßnahmen nachzudenken, deren sukzessive Einführung auf der einen Seite Behörden und Verwaltung nicht überfordern, andererseits aber geeignet sind, die Sicherheit der Bürger und den Schutz der Tiere zu verbessern. Kein Hund wird gefährlich geboren, er wird so gemacht - von Menschen! Prävention verlangt zunächst also die Schaffung eines Frühwarnsystems, das auffällige Halter und Hunde an der Schwelle zur Gefährlichkeit enttarnt. Hierzu sind zunächst bestimmte Voraussetzungen zu schaffen, wie etwa die Einführung einer generellen Kennzeichnungspflicht von Hunden.


Lösungsansätze

Konsequente Anwendung vernünftiger Regeln
Gerade der die Verordnungsflut auslösende Fall in Hamburg macht deutlich, dass es zu der schrecklichen Tötung des Kindes nicht deshalb kam, weil die Hansestadt bis zum Jahr 2000 nur über unzureichende Bestimmungen zur Gefahrabwehr verfügte, sondern weil es dem auffällig gewordenen Halter möglich war, sich über Auflagen hinwegzusetzen, ohne dass dies zu Konsequenzen geführt hat. Seine Hunde waren bereits vorher mehrfach durch Beißattacken aufgefallen. Die zuständigen Behörden hatten jedoch den verhängten Maulkorb- und Leinenzwang nicht kontrolliert, obwohl entsprechende Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung vorlagen. Bei der einschlägigen Vorgeschichte des Halters wäre zudem ein generelles Haltungsverbot möglich und zwingend erforderlich gewesen. Aber auch in diesem Fall wäre die tatsächliche Durchsetzung Voraussetzung für den Schutz der Bevölkerung gewesen.

Auch wenn man einräumen muss, dass es den absoluten Schutz vor dem "Faktor Mensch" nicht geben kann, so war der "Fall Volcan" auf jeden Fall vermeidbar und mit ihm viele vergleichbare, die nicht zuletzt an Fehlern und mangelnder Konsequenz in Behörden und Verwaltung gescheitert sind. Wenn dort also Lücken bestehen, so ist es zunächst angemessen und sinnvoll, hier Verbesserungen zu schaffen. Sollten - wie zu unterstellen ist - fehlendes Personal und finanzielle Ausstattungen als Ursachen zu betrachten sein, wird man diesen Mangel mit Verordnungen, die den Verwaltungsaufwand erhöhen, nicht beheben können - das Gegenteil wird die Folge sein: die wenigen vorhandenen Ressourcen werden noch weiter gebunden.


Kennzeichnungspflicht
Die Bereitschaft, eine generelle Kennzeichnungspflicht von Hunden in Deutschland einzuführen, wird im politischen Raum inzwischen erkennbar. Um Hunde, nicht nur im Rahmen des Ordnungsrechts, eindeutig identifizieren zu können und ggf. auch deren Ursprung nachvollziehen zu können, fordern Experten des VDH und anderer Institutionen bereits seit langem eine Kennzeichnungspflicht, wie sie z. B. in Frankreich bereits besteht. Dabei ist es unerheblich, in welcher Weise diese umgesetzt wird (Tätowierung oder Implantation eines ISO-Transponders). Entscheidend ist vielmehr, dass die Kennzeichnung mit der Schaffung eines zentralen Registers verknüpft wird, damit einmal auffällig gewordene Hunde eindeutig als solche auch identifiziert und verhängte Auflagen nicht durch Halterwechsel oder Umzug des Halters unterlaufen werden können.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Ebenso unumstritten wie die Kennzeichnungspflicht dürfte heute die Forderung nach einer generellen Halter-Haftpflichtversicherung sein. Unabhängig von der Problematik gefährlicher Hunde, können durch Tiere, die sich im öffentlichen Raum bewegen, Sach- und auch Personenschäden verursacht werden. Eine generelle Versicherungspflicht gewährleistet, dass die angemessene Entschädigung Betroffener nicht von der finanziellen Lage des für einen Schaden verantwortlichen Hundehalters abhängig ist. Darüber hinaus sollte es dann mittelfristig durchaus möglich sein, analog zur Kraftfahrzeug-Versicherung, Bonus- und Rabattsysteme zu installieren, die einen zusätzlichen Anreiz für Hundehalter bilden dürften, verantwortungsbewusst mit ihrem Tier umzugehen und in der Öffentlichkeit aufzutreten. Ähnliche Auswirkungen sind ebenfalls durch Nachlässe bei der Hundesteuer zu erwarten (s. u. "Ausbildungsangebote").

Kontrollen von Hundezucht und -handel
Es ist bemerkenswert, dass der Gesetzgeber auf der einen Seite bereit ist, äußerst umfassende Regelwerke zur Bekämpfung gefährlicher Hunde zu schaffen, andererseits aber akzeptiert, dass sowohl die Hundezucht als auch der Import von und der Handel mit Hunden weitgehend unkontrolliert möglich sind. Da die Entwicklung des Hundes in seinen ersten Lebenswochen, seine Prägung und Sozialisation ganz entscheidenden Einfluss auf sein späteres Verhalten haben, ist dies umso unverständlicher. Nur etwa ein Fünftel der Zucht in Deutschland wird unter der freiwilligen Kontrolle der Mitgliedsvereine des VDH durchgeführt. Zwar gelten auch für den übrigen Teil der Zucht und insbesondere für den Handel mit Hunden die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Ende 2001 verabschiedeten Tierschutz-Hundeverordnung, die jedoch beide erhebliche Lücken im Hinblick auf die Sachkunde von Züchtern und Händlern aufweisen und insbesondere keine routinemäßigen Kontrollinstrumente bereitstellen, wie es etwa innerhalb der VDH-Vereine durch das Zuchtwartsystem gegeben ist.

Selbst wenn die Schaffung eines dem Tierzuchtgesetz vergleichbaren Regelwerkes für den Bereich der Heimtiere derzeit noch keine Chancen eingeräumt werden, sollte für Hundezucht und -handel vordringlich eine Lösung gesucht werden. Die Tierschutz-Hundeverordnung hätte durchaus entsprechend präzisiert und erweitert werden können. Die Vorschläge der Fachverbände wurden jedoch von der Politik nicht aufgegriffen. Nachdem inzwischen der Tierschutz Eingang in das Grundgesetz gefunden hat, sollte dies zum Anlass genommen werden, diese Initiative erneut aufzugreifen. Denn abgesehen davon, dass eine wirksame Kontrolle von Zucht und Handel den effektivsten Schutz vor verhaltensauffälligen Hunden darstellt, ließen sich auch die übrigen relevanten Forderungen des Tierschutzgesetzes so besser durchsetzen.

Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote
Die Forderung nach einer generellen Sachkundeprüfung für alle oder die meisten Hundehalter erscheint auf den ersten Blick als wirksames Instrument, den Ausbildungsstand von Haltern und ihren Hunden zu verbessern. Bei einer Gesamtzahl von fünf Millionen Hunden in Deutschland wird jedoch die Schaffung eines flächendeckenden Systems am Fehlen entsprechender Angebote entweder zwangsläufig scheitern oder dazu führen, dass diese nur rudimentäre Inhalte anbieten und vermitteln können. Ferner wird die Einführung eines obligatorischen Sachkundenachweises für jeden Hundehalter nicht zwangsläufig dazu führen, dass sich verantwortungslose Halter dieser Auflage tatsächlich stellen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass jede denkbare Möglichkeit der Umgehung gerade von diesem Personenkreis gesucht und genutzt werden wird, mit dem Ergebnis, dass eine derartige Maßnahme wiederum nur den verantwortungsvollen und gesetzestreuen Bürger treffen würde.

Bei der Betrachtung der Gesamtproblematik darf ferner nicht unberücksichtigt bleiben, dass es in Deutschland keine geschützten Berufsbilder für Hundeausbilder oder Qualitätsanforderungen für die Betreibung von so genannten Hundeschulen oder vergleichbarer Einrichtungen bestehen. Gerade in diesem sensiblen Bereich sind jedoch Qualitätssicherungssysteme Voraussetzung für seriöse Ausbildungsangebote, wie sie z. B. der VDH-Hundeführerschein darstellt. Hier sind in Zukunft alle Beteiligten gefordert, entsprechende Lösungen zu entwickeln.

Unabhängig von der Forderung, für die Hundehalter gerade in diesem sensiblen Bereich mehr Sicherheit herzustellen, eine vernünftige und sinnvolle Ausbildung beginnen zu können, sollten bereits heute mehr Anreize geschaffen werden, bestehende Angebote zu nutzen. Wie bereits weiter oben ausgeführt, bieten hier insbesondere finanzielle Vergünstigungen - etwa durch Rabatte bei der Hundehalter-Haftplichtversicherung und Nachlässe bei der Hundesteuer - einfache und wirksame Möglichkeiten.


Fazit

Im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften zu Fragen der Hundezucht, des Hundehandels und insbesondere der Hundehaltung befinden wir uns derzeit in Deutschland in einem Dilemma. Auf der einen Seite verweigert der Gesetzgeber die Schaffung entsprechender Regelungen für die Bereiche Zucht, Aufzucht und Ausbildung - insbesondere wohl auch im Hinblick auf die aus dem Vollzug resultierenden Aufwendungen; andererseits ist er aber bereit, detaillierte Vorschriften und immer feiner ziselierte Gesetze zur Gefahrabwehr zu erlassen, ohne anzuerkennen, dass in der Vergangenheit in erster Linie Missstände in Behörden und Verwaltung dazu führten, schwerwiegende Unfälle, die von Hunden und ihren Haltern ausgelöst wurden, zu verhindern. Auch hier wird man einräumen müssen, dass hauptsächlich fehlende finanzielle Mittel und dünne Personaldecken als wesentliche Ursachen anzusehen sind. Einfacher, kostengünstiger und in der Öffentlichkeit besser darstellbar ist es natürlich, Steuer zahlenden Hundehaltern immer neue Vorschriften zu machen, auch wenn hierdurch nur eine Scheinsicherheit hergestellt werden kann. Da sich die Hundehalter in der Minderheit befinden, ist jedoch von einer breiten Akzeptanz auszugehen, auch wenn man in Kauf nimmt, den überwiegenden Teil der seriösen und unbescholtenen Hundehalter an Maßstäben zu messen, die von wenigen Kriminellen und einigen Unverantwortlichen gesetzt wurden.

Es sollte inzwischen jedoch möglich sein, den erforderlichen Abstand herzustellen, um bestehende Probleme an ihren Ursachen anzugehen. Für den gesamten Bereich der Hundezucht, dem Handel mit Hunden und der Hundehaltung sind Lösungsansätze vorhanden. Im Bereich der Gefahrabwehr sind vernünftige Regelungen zu schaffen, die es ermöglichen, wirkliches Gefahrenpotential bei Halter und Hund frühzeitig zu erkennen. Dort, wo lediglich Fehler in der Ausbildung und Erziehung des Hundes durch den Halter als Ursache für kleinere Unfälle anzusehen sind, können entsprechend qualifizierte Aus- und Weiterbildungsangebote eine weitere Eskalation verhindern. In Fällen, wo kriminelle Energien den Hintergrund für ein entstehendes Gefahrenpotential bilden, müssen durch wirksame und konsequente Kontrollen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz anderer Tiere durchgesetzt werden - hierzu gehört auch die Aussprache und Durchsetzung von Hundehaltungsverboten. Es bleibt auch festzuhalten, dass der Schutz der Bevölkerung effektiver hergestellt werden kann, wenn vorhandene Mittel und Ressourcen dafür eingesetzt werden, sich auf den Personenkreis zu konzentrieren, von dem ein Gefährdungspotential tatsächlich ausgeht, statt sie mit der Verwaltung der Vielzahl verantwortungsvoller Hundebesitzer zu binden.
Eine generelle Kennzeichnungspflicht, sei es durch Tätowierung oder die Implantation von Transpondern (Mikrochips) verbunden mit der Schaffung eines zentrales Registers, muss diese Maßnahmen begleiten, um die Umgehung verhängter Auflagen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist auch die Einführung einer Versicherungspflicht für Hundehalter zu sehen.

Neben diesen Schritten, deren sofortige Umsetzung anzustreben ist, sollte mittelfristig erreicht werden, dass präventive Maßnahmen bereits vor der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden wirksam werden können. Hier stellen insbesondere die Einführung entsprechender Sachkundenachweise für alle Personenkreise, die sich mit der Zucht, dem Handel und der Ausbildung von Hunden beschäftigen, sinnvolle Instrumente dar. Darüber hinaus muss darauf hin gewirkt werden, dass jeder, der in Deutschland einen Wurf aufzieht, entsprechend überprüft und kontrolliert wird. Nur so kann vermieden werden, dass bereits bei Paarung und vor allem in der sensiblen Aufzuchtphase Fehler entstehen, die beim erwachsenen Hund zu fatalen Auswirkungen führen können. Die bislang bevorzugte Strategie, auf die Selbstkontrolle der vorhandenen Systeme zu setzen, muss inzwischen als gescheitert betrachtet werden, da immer mehr Hunde in nicht kontrollierten Bereichen gezüchtet werden und der Anteil der freiwilligen Selbstkontrolle, wie sie innerhalb des VDH gegeben ist, deutlich zurückgeht.

» Grundsatzpositionen des VDH (als )

© 2002 Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) setzt sich seit langem in Parlamenten und Ministerien von Bund und Ländern für die Schaffung vernünftiger und effizienter Regelungen für die Zucht und Haltung von Hunden in Deutschland ein.
Darüber hinaus unterstützt er Initiativen, die diese oder vergleichbare Ziele verfolgen. So zum Beispiel mit der Aktion "Wir gehören zusammen" mit den Partnern Deutscher Tierschutzbund, der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband Praktischer Tierärzte, "Ein Herz für Tiere" und Pedigree sowie im "Aktionsbündnis gegen das Landeshundegesetz NRW" mit den Partnern Jagdgebrauchshundverband, Landesjagdverband NRW und dem Landestierschutz-Verband NRW.

Weitere Informationen beim:
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Westfalendamm 174
44141 Dortmund

Tel: 02 31 / 5 65 00 - 0
Fax: 02 31 / 59 24 40
E-Mail: info@vdh.de
WWW: www.vdh.de

Quelle: http://www.vdh.de/gefaehrliche_hunde%20.html

 

10.09.02, 08:51
In Arzheim treibt ein Hundehasser sein Unwesen


In Arzheim treibt ein Hundehasser sein Unwesen
In zehn Jahren elf Vierbeiner vergiftet - Viele weitere konnten gerettet werden - Bürgerinitiative gegründet - Polizei ermittelt

Seit zehn Jahren treibt in Arzheim ein Hundehasser sein Unwesen. Elf Vierbeiner wurden in dieser Zeit vergiftet und starben teilweise qualvoll. Einige Tiere, die ebenfalls Gift aufgenommen hatten, konnten dank des schnellen Eingreifens von Tierärzten gerettet werden. Allein in den Monaten Juli und August 2002 knabberten im Stadtteil fünf Hunde an vorsätzlich ausgelegten Giftködern. Zwei fanden den Tod.

Es hat sich inzwischen eine "Initiative der Arzheimer Hundebesitzer" gebildet. Einer ihrer Sprecher, der als Oberarzt am Vinzentius-Krankenhaus Landau tätige Dr. Stephan Kress, bestätigte gestern alle die der RHEINPFALZ zugegangenen Informationen. Heute Abend findet eine Bürgerversammlung statt, auf der Vertreter der Initiative über das unschöne Geschehen berichten werden. Ziel ist es, wie es in der Einladung an alle Interessierten heißt, "gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, wie diesem unmenschlichen Treiben schnellstens ein Ende bereitet werden kann".

An die Bevölkerung richtet die Initiative die Bitte, mitzuhelfen, den "skrupellosen Täter" zu finden und ihn "seiner gerechten Strafe" zuzuführen. "Halten Sie die Augen und Ohren offen, um diesen Fall endlich aufklären zu können", heißt es auf Flugblättern, die in Arzheim ausgehängt wurden. Eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ist ausgesetzt. Bei der Polizei wurde Anzeige erstattet. Sie ermittelt gegen unbekannt, wie der Sprecher der Polizeidirektion Landau auf Anfrage bestätigte.

Die Köder (Leberknödel) waren nach Angaben von Kress meist am Rande von Weinbergen und im Bereich des Friedhofs ausgelegt, in einem Fall wurde ein Köder wahrscheinlich sogar auf ein Grundstück geworfen. Bei Analysen des Mageninhalts gestorbener Tiere und eines zur Hälfte noch aufgefundenen Köders ist als verwendetes Gift E 605 (Metasystox) festgestellt worden. In einem Fall war die Menge laut Kress so hoch, dass ein 30 Kilo schwerer Hund 20 Minuten nach der Aufnahme des Giftes starb.

Es gebe zwar Verdachtsmomente, wer der Täter sein könnte, sagte Kress gegenüber der RHEINPFALZ, aber keine Beweise. Man sei sich auch nicht sicher, ob der Täter in Arzheim ansässig sei. Der Arzt, dessen eigener Hund ebenfalls Vergiftungserscheinungen aufwies, aber überlebte, sieht im Vorgehen des Tierhassers "eine gezielte Aktion".

Stadtratsmitglied Dr. Rainer Hübner, von der Initiative eingeschaltet und um Hilfe gebeten, obwohl nicht selbst in Arzheim wohnend, vermutet, dass der Täter vielleicht einmal ein weniger schönes Erlebnis mit einem Hund gehabt oder sonst schlechte Erfahrungen mit einem Vierbeiner gemacht haben könnte. Aber auch wenn dem so gewesen wäre, rechtfertige dies in keiner Weise sein Vorgehen.

Hübner, selbst Besitzer eines Hundes, betonte gestern: "Ich bin zwar nicht betroffen wie einige Arzheimer Bürger, aber ich kann ihr Leid gut nachempfinden." Warum er sich in dieser Sache engagiert, sagte er deutlich: "Es geht auch um den Schutz der Bevölkerung, um die direkte Gefährdung von Menschen." Wer Giftköder auslege, nehme billigend den Tod von Menschen in Kauf. Kress stellte heraus, dass der Täter über erhebliche kriminelle Energie verfügen müsse, und er stellte die Frage, ob diesem bewusst sei, dass mit dem Gift in Berührung kommende Menschen zu Tode kommen können.

Im Internet (www.nurkurt.com) heißt es auf der Homepage eines Mitglieds der Bürgerinitiative, bei dem Täter müsse es sich um einen "ziemlich kranken Menschen" handeln, "der völlig sinnlos das Leben von Mensch und Tier aufs Spiel setzt, und zwar aus Motiven heraus, die einem klar Denkenden mit großer Wahrscheinlichkeit nie einleuchten werden". Mindestens in einem Fall scheide ein persönliches Rachemotiv aus, weil der betroffene Hundebesitzer erst vor kurzem nach Arzheim gezogen sei.

Wie zu erfahren war, denken einige Hundebesitzer daran, ihre Tiere nur noch mit Maulkorb und angeleint auszuführen. Einzelne haben sich vom Tierarzt ein Gegengift zu E 605 besorgt, um im Falle der Giftaufnahme ihren Hund zu retten. (güw)

Quelle: DIE RHEINPFALZ RON
 

04.09.02, 16:49
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