| Titel_kurz | Meldung | Datum ^ | MÜSSEN WIR AUFGEBEN ? |
MÜSSEN WIR AUFGEBEN ?
Liebe Mitglieder, Paten, Unterstützer unserer Schützlinge und
Hundefreunde,
ich habe immer gehofft, dass ich einen Brief wie diesen nie
verfassen muss.
Unsere Schützlinge, ja unsere Hilfe ist in Gefahr.
Seit einer Woche weiß ich das dieser Brief geschrieben werden muss und nun
sitze ich seit drei Tagen und fange zum ungezähltem Male an.
Viele von Ihnen, die meine Schreiben kennen, wissen das ich im Verfassen von
Texten nicht allzu untalentiert bin.
Aber es fiel mir noch nie so schwer und ich bitte alle um Entschuldigung.
Wir alle haben die Wirtschaftslage dieses Jahr zu spüren bekommen, erst der
Euro, dann das Hochwasser und wer weiß was die Zukunft bringt.
Kleine Tierschutzvereine merken die Lage sehr schnell und wir sind dadurch in
massive finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Wenn uns jetzt nicht viel mehr Menschen unterstützen, reichen unsere
Finanzen noch bis höchstens Ende November aus.
Wir hatten immer den Rückhalt für vier bis fünf Monate und nun plagen
mich Ängste die das allerschlimmste Befürchten lassen.
Was soll dann mit unseren Schützlingen geschehen?
Müssen Sie dann sterben?
Was mit all den Hunden, die darauf warten bei uns Obhut zu finden?
Was soll mit den bei vielen Tierschutzvereinen nicht willkommenen
"Listenhunden" in Zukunft geschehen?
Wenn ich bei "meinen Kindern" bin, denn das sind sie alle für mich,
kommen mir zu Zeit oft die Tränen.
Ich habe Ihnen Schutz und ein Überleben versprochen, bis wir für sie einen
Platz in ihrem Leben gefunden haben.
Und nun, nun muss ich eingestehen, dass sie selbst bei uns Gefahr laufen,
nicht Überleben zu können.
Ich kann nicht aufgeben und wenn jeden Tag die Anrufe kommen, von Verstoßenen,
Gequälten und durch "Ihr Kostüm" selten Gewollten, muss ich nun
Verneinen und Wegschauen.
Denn es geht für uns um das Überleben unseres Bestandes.
Diejenigen die bei uns sind, müssen erst wieder unsere Obhut garantiert
bekommen können.
Ich frage Sie: was würden Sie an meiner Stelle tun?
Können wir nicht alle nur noch mehr zusammen rücken und weiter alles Mögliche
versuchen?
Ich möchte mich bei Ihnen allen bedanken, dass Sie die betroffenen Hunde
immer Unterstützen und meine größte Bitte: Geben Sie unsere Hilfesuchenden
nicht auf!
Helfen Sie weiter und geben Sie auch mir dadurch Kraft, denn oft bin ich am
Rande der Verzweiflung.
Und bitte denken Sie nicht, dass jetzt alles keinen Sinn mehr macht, denn wir
Menschen tragen eine Verantwortung gegenüber den Hilflosen.
Franz Kafka zitierte einmal:
"Alles Wissen, die Gesamtheit aller Fragen und
Antworten, ist in den Hunden enthalten."
So müssen wir jetzt ängstlich, aber voller Zuversicht BITTEN:
Unterstützen Sie unsere Schützlinge weiter und werben Sie für uns, versuchen
Sie Menschen zu finden die uns jetzt in der größten Not helfen.
WIR WISSEN SONST NICHT WAS AUS UNSEREN HUNDEN UND UNSERER HILFE WERDEN SOLL!
In Hoffnung
Christine Prochnow
Christine Prochnow (1. Vorsitzende)
Benzmannstraße 36
12167 Berlin
Tel./Fax: (030) 796 13 07
Mobil: (0171) 687 34 68
Staffordshire-Hilfe e. V.
Postbank Berlin
BLZ 100 100 10
Konto-Nr. 498 367 102
Birgit Nispel (2. Vorsitzende)
Am Wiesenrein 24
12587 Berlin
Tel. : 030-641 97 182
Fax.: 030-644 88 092
Quelle: http://www.staffordshire-hilfe.de/
E-Mail staffordshirehilfe@web.de
| 02.10.02, 23:43 |
Bayern: Rottweiler und 5 weitere Hunderassen in Kampfhundeverordnung aufgenommen |
Bayrisches Innenministerium Pressemitteilung 594/02
München, 02. Oktober 2002
Rottweiler und 5 weitere Hunderassen in Kampfhundeverordnung aufgenommen
Beckstein: "Neuere Erkenntnisse erfordern Ausweitung"
"Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer
gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als
Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein
heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen
Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet,
geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue
Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen." Nach
neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres
Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft
eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den
letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei
überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November
2002 in Kraft.
Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als
Kampfhunde der Kategorie II eingestuft:
American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und
Perro de Presa Mallorquin. Diese Tiere stammen allesamt von den sogenannten
Molossern ab, einen großen Hundeart, die bereits in der Antike bei Kampfspielen
in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit
vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung
ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist. Als Folge der
Einstufung als Kampfhund der Kategorie II brauchen die Halter dieser Tiere in
Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht
entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die
Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird.
Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine
Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der
sogenannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden
festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes
Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich
vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines
derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr
erforderlich.
Quelle:
http://www.stmi.bayern.de/PM/2002/594.htm
| 02.10.02, 10:46 |
Bullterrier lebt im Badezimmer |
Bullterrier lebt im Badezimmer
VON JULIANE REINECKE


Bullterrierrüde „Backes” lebt
seit Anfang des Jahres aus Platzmangel im Badezimmer des Dellbrücker
Tierheims.

|
In den Tierasylen können viele Tiere nur provisorisch
untergebracht werden.
Zollstock / Dellbrück - Es ist schon traurige Tradition, dass die
Tierheime besonders im Sommer keine freien Plätze mehr haben. Da sind Halter,
die ihre Haustiere vor der Urlaubsreise einfach ins Heim abgeschoben haben. Da
ist zum anderen aber auch die Landeshundeverordnung, die zunehmend für Probleme
sorgt. Das Dellbrücker Tierheim etwa bietet eigentlich Platz für 144 Hunde.
Aber zurzeit müssen dort 180 Tiere untergebracht werden. „Im Bad lebt ein
Bullterrier, ein Dutzend weiterer Hunde wohnt in provisorischen Zwingern in der
Küche und im Büro“, klagt Heimleiter Bernd Schinzel. Die Hälfte der
Vierbeiner gehören nach der Landeshundeverordnung zu den „Anlage 1 und
2-Hunden“ - „Kampfhunde“, wie sie oft pauschal genannt werden.
Im Tierheim Zollstock zählen sogar zwei Drittel der 80 Vierbeiner zu der
Kategorie von Hunden, für deren Halter die Landeshundeverordnung strenge Regeln
fordert. Vereinfacht gesagt sind das alle Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm
sind und eine Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern haben. Dabei seien
beispielsweise Staffordshire-Terrier im Umgang eher problemlos, die kleineren
Kollegen würden aus Angst viel eher mal zuschnappen, berichtet Ralf Unna,
Tierarzt und Leiter des Zollstocker Tierheims. Nur untereinander vertrügen sie
sich nicht gut - viele von ihnen seien zu Kampfhunden gedrillt und müssten
deswegen einzeln untergebracht werden. Weiter vermitteln kann man diese Hunde
selten. „Das ganze Vermittlungssystem ist zusammengebrochen“, behauptet
Unna. Interessenten gibt es nur noch für kleine Hunde.
Aber auch 190 Katzen und und jede Menge Kleintiere - vom Hamster bis zum
Papagei - drängen sich in den Heimen. Für verantwortungslos erklärt Ralf Unna
die Zoohandlungen, „die paarungsfreudige Nagerpärchen als
gleichgeschlechtliche Spielgenossen“ verkaufen. Die Folge: unerwarteter
Nachwuchs - und der landet im Tierheim. „Außerdem gibt es immer noch Leute,
die ihre Kater und Rüden unkastriert herum laufen lassen“, kritisiert Unna.
Das Tierheim Dellbrück hat eigens eine Tierärztin halbtags eingestellt, die
die Heimtiere kastriert.
Obwohl nach 18 Jahren die kommunalen Zuwendungen für Fundtiere erhöht
werden, bleiben die Geldsorgen. Die Tierheime bekommen nun 4,16 Euro statt 2,90
Euro für Katzen und 5,80 Euro statt 8,36 Euro für Hunde - 20 Tage lang, für
Problem-Hunde bis zu zwei Jahre.
Quelle: KSTA
| 28.09.02, 20:55 |
Fakt: Gejagte Haustiere |
Fakt vom 23.09.2002
Gejagte Haustiere
Von Annet Wundrak
Jährlich werden 400.000 Hunde und 40.000 Katzen von Jägern abgeschossen.
Die Lobby der Hunde- und Katzenbesitzer fordert jetzt ein strengeres
Tierschutzgesetz. Eine Grundgesetzänderung wurde bereits beschlossen: Aufnahme
des Tierschutzes ins Grundgesetz.
Die Nachbarn hatten gewarnt: Passt auf eure Katze auf. Warum, das begreift
Peter Brücker erst als es zu spät ist.
Peter Brücker
"Ein Sonntagmorgen. Ich saß da - die Katze war unterwegs - und hör?
einen Schuss, und seh dann wie hier auf dem Weg ein Jäger entlangspaziert und
hebt was Weißes auf und schmeißt es weg.
Entschuldigung.
Dann habe ich sie da vorne gefunden und dann lag sie und dann konnte man genau
sehen, an der einen Seite waren die Kugeln reingegangen und an der anderen Seite
wieder raus, also zerfetzt, ne. Und da wusste ich, was die damit gemeint hatten.
Die Nachbarsleute wurden dann auch zutraulich und sagten, das ist der Grund,
warum wir keine Tiere mehr haben. Die schießen hier alles ratzekahle ab."
Über die Vorfälle sprechen will im Fränkischen Bischbrunn niemand, schließlich
wohnt der Jagdpächter im Ort. Aber viele hier sind froh, dass Peter Brücker
Anzeige erstattet hat, besonders seit offensichtlich sogar regelrecht Kinder
bedroht werden. Julia hatte am Ortsrand - gerade gegenüber der letzten Häuser
- mit ihrer Katze gespielt.
Julia Riedel
"Also ich bin hier hochgelaufen, hab´ gedacht, jetzt kann ich ein
bisschen hier spazieren gehen, weil es ist ziemlich schön hier. Und dann ist
meine Katze mir hinterhergelaufen. Sonst geht sie nämlich nie hierher, weil -
die kennt den Jäger. Aber da hat sie halt wahrscheinlich gedacht, mit mir kann
sie. Und dann saßen wir halt hier, ich hab´ ihn gekrault, er hat die Sonne
genossen. Und dann kam halt von hinten jemand und hat gesagt, dass wenn wir
jetzt da nicht weg gehen oder wenn er uns noch mal erwischt, dass er dann die
Katze abschießt. Und wir sind halt auch hier weggezogen, wir wohnen ja jetzt
woanders."
Haustiere als Opfer schießwütiger Jäger - solche Vorfälle nehmen zu - nicht
zuletzt weil es immer mehr Jäger und - zumindest in den alten Bundesländern -
immer weniger Wild gibt.
Wo jagdbare Beute fehlt, wird ersatzweise auf Haustiere geschossen. Meist ist
das sogar durch das Bundesjagdgesetz gedeckt. Muss beim Hund noch der
"Verdacht des Wilderns" vorliegen, reicht es bei Katzen völlig aus,
wenn sie abseits des letzten bewohnten Hauses angetroffen werden. Eine Vorgabe,
die viel Spielraum für Schießfreunde lässt: Nach eigenen Angaben bringen Jäger
jährlich etwa 35.000 Hunde und 400.000 Katzen zur Strecke.
Torsten Schmidt, Deutscher Tierschutzbund
"Die hohen Abschusszahlen - gerade bei Katzen - sprechen eigentlich
deutlich dafür, dass oft geschossen wird obwohl keine Notwendigkeit besteht.
Auch bei Hunden haben wir sehr viele Fälle dokumentieren können in unserer
Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, die eigentlich belegen, dass aus
völlig unnötigen Erwägungen heraus Tiere abgeschossen werden. Deswegen kann
man manchen Jägern schon den Vorwurf machen, dass sie eventuell auch Lust am Töten
haben."
Ein Vorwurf, gegen den sich Klaus Strässer, Vorsitzender der Jägerschaft im Thüringer
Wartburgkreis, verwahrt. Aber auch er weiß, im Wald ist der Jäger mit seinem
Gewissen allein. Zeugen gibt es selten.
Klaus Stäßer
"Hand ins Feuer legen würde ich eigentlich nur für Jäger, die ich sehr
lange kenne, mit denen wir über viele Jahre gejagt und gelebt haben. Von denen
weiß man, wie sie denken."
An Kinder, die ihre vierbeinigen Spielgefährten verlieren, denken schießwütige
Jäger wohl kaum. In Schorndorf bei Stuttgart trauern zur Zeit zwei kleine Mädchen
um ihre Hunde Lissi und Dustin. Die Erschütterung über ihren Verlust ist noch
immer so groß, dass die Kinder während der Dreharbeiten für Fakt zur Oma
gebracht werden müssen. Der
4-jährige Schäferhundmischling Dustin und die noch kein Jahr alte Lissi waren
als Familienhunde mit den Kindern gemeinsam aufgewachsen.
An dem betreffenden Tag hatte die Mutter, Ilona Krakor-Gros, mit den Hunden
oberhalb des Ortes einen Spaziergang unternommen. Als die beiden ausbüchsten,
war sie zunächst nicht weiter beunruhigt.
Ilona Krakor-Gros
"Ich dachte spätestens, wenn ich am Auto bin und den Zündschlüssel
rumdrehe, dann sind sie wieder da aus lauter Angst, ich fahr? weg. Aber dem war
nicht so. Die Hunde waren nicht mehr da. Ich hab? alles abgesucht, hab?
Passanten gefragt, hab? zwischendurch die Polizei informiert, den Tierschutz
informiert, und die Hunde waren einfach nicht mehr da."
Am Nachmittag meldet ein Jagdpächter den Abschuss der Hunde. Er will die beiden
beim Wildern erwischt haben, behauptet sogar, sie hätten ihn angegriffen.
Weder die ältere Tochter noch der Lebensgefährte von Frau Krakor-Gros können
das glauben.
Gerhard Rabenhauer
"Das sind ja Sachen, da macht man sich keine Gedanken. Die Hunde waren
tot. Klar. Hier in der Familie war eine Riesenaufregung. Als wir am nächsten
Tag einen klaren Kopf hatten und versucht haben, etwas zu unternehmen, ist dann
die Frage aufgekommen, wo sind diese Hunde überhaupt."
Erst als die Familie Polizei und Landratsamt einschaltet, rückt der Jäger die
erschossenen Hunde heraus.
Gerhard Rabenhauer
"Und dann hat er diese Hunde - muss man sagen - wie Müll in so einem
Schaufelbagger drin gehabt, stand in seinen Jägerklamotten, Hände in den
Taschen, hat eigentlich einen selbstgefälligen Eindruck gemacht. Und so hat er
diese Hunde präsentiert."
Die Familie lässt die Hunde obduzieren: 28 Schrotkugeln werden im Körper der
kleinen Hündin gefunden. Der Schäferhund ist durch 2 Schüsse mit identischem
Einschussloch zur Strecke gebracht worden. Hinweise auf Wilderei finden sich
weder in den Fängen noch im Fell der Hunde.
Ilona Krakor-Gros
"Ich versuche zu klagen. Bis jetzt bin ich ja noch gar nicht
durchgekommen, das steckt noch bei der Staatsanwaltschaft fest, weil nach
baden-württembergischen Jagdgesetz, eindeutig drin steht, dass der Jäger oder
Jagdpächter erst einmal versuchen muss, die Hunde einzufangen. Und alle mit
denen ich gesprochen habe, also alle anderen Jäger, sagten eigentlich auch, wer
vernünftig denkt, wird nicht gleich den ersten besten Hund abschießen, sondern
er wird erst mal versuchen den Hund einzufangen oder den Besitzer ausfindig zu
machen."
Auch Manfred Rühle ist seit über 4 Jahrzehnten Jäger. Aber aus Protest gegen
die zunehmende Willkür seiner Jagdgenossen, nimmt er sein Gewehr nicht mehr in
die Hand.
Er hat sich mit der Familie in Verbindung gesetzt als er von dem Vorfall hörte.
Manfred Rühle
"Da würde ich drauf plädieren: Dem sofort auf Lebzeit den Führerschein
der Jäger, nämlich den Jagdschein, entziehen. Und wenn er ein Revier hat, dann
muss ihm das Revier entzogen werden. Ich sehe es auch in dem Fall, was sich hier
im Umkreis von 10 Kilometern ereignet hat, dass also einer nach einer Katze
schießt und auch noch so schusshitzig ist, dass man also in der Kurve, in der
Haarnadelkurve, von der einen Seite zur anderen durchs Auto durchschießt. Das
ist auch etwas, was unverzeihlich ist!"
Aber nicht nur Haustiere sondern auch Erholungssuchende wie Reiter, Jogger,
Spaziergänger, Fahrradfahrer werden von Jägern offensichtlich zunehmend als Störfaktor
wahrgenommen. Angebliche Störenfriede, die das freie Schussfeld einschränken.
Peter Brücker
"Wir lassen die Kinder nicht mehr raus auf ihren Pferden ohne dass sie ein
Handy dabeihaben.
Weil ... sie sind schon von Jägern also weggejagt worden, aber nicht verbal,
sondern wirklich, dass die Jäger hinter ihnen hergeschossen haben!"
In diesem Frühjahr ist der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen worden, höchste
Zeit nun auch das Bundesjagdgesetz zu novellieren und die Jagd auf Haustiere zu
verbieten.
Quelle: MDR
LINKS
Tierschutzgesetz [TierschG vom Verbraucherministerium]
Tierschutz
im Grundgesetz aufgenommen [YELLOPET]
Deutsches
Bundesjagdgesetz [Lutz Möller]
| 25.09.02, 00:11 |
Vom Kampfhund, der eigentlich keiner ist ... |
Vom Kampfhund, der eigentlich keiner ist ... Brilon. Dies ist die Geschichte eines American Staffordshire Terriers, der
eigentlich gar keiner ist. Und daher wurde das Verfahren gegen einen 26-Jährigen
wegen des vermeintlichen Haltens eines gefährlichen Hundes gestern vor dem
Amtsgericht auch eingestellt.
Sheila ist alles andere als ein Kampfhund. Als der 41-jährige Palettenbauer
den Welpen von einem Kollegen geschenkt bekommt, sei immer die Rede von einem
kleinen Staffordshire gewesen, sagt der vor Gericht. Der 41-Jährige muss das
Tier jedoch wenig später abgeben, und so kommt das Hundemädchen in die Hände
einer jungen Frau. Die wiederum ist vormittags berufstätig und überlässt das
Tier daher in diesem Zeitraum einem 26-jährigen Bekannten.
Auf Dauer geht das aber auch nicht gut, und der Vierbeiner kommt über ein
Inserat in die Zeitung. Für Interessenten wird die Rufnummer des 26-Jährigen
angegeben: American Staffordshire in gute Hände abzugeben. Das wiederum bemerkt
eine Leserin, die weiß, dass man für die Haltung solcher Hunde eine Genehmigung
braucht. Und schon mahlen die Mühlen.
Der 26-Jährige wird angezeigt, erhält einen Strafbefehl, legt dagegen
Einspruch ein und kommt vor Gericht. Sheila hat er schon längst im Mescheder
Tierheim abgegeben, wo die Hündin schnell eine Familie fand. Er sei nie der
Halter des Hundes gewesen, sondern habe nur jemand anderem im Zuge von Tierliebe
einen Gefallen getan. Außerdem habe seine Bekannte das Tier in Willingen
angemeldet, wo sie einen Zweitwohnsitz hat.
Viel Lärm um nichts: Als die Tierheimleiterin vor Gericht ein Foto von Sheila
auspackt, kann selbst Richter Hesse - nach eigenem Bekunden kein großer
Hundespezialist - nicht mehr an sich halten: "Oh Gott, das soll ein
Staffordshire sein? Der hat ja ein Rücken wie ein Kamel." Sheila wird das
vermutlich gar nicht gerne hören. Aber Fakt ist, dass der Mischling nicht zu
einer gefährlichen Rasse gehört.
Das Gericht gab dem 26-Jährigen aber mit auf den Weg: Wer einen sogenannten "Anlage"-Hund
halten will, muss zunächst die Erlaubnis der Behörde haben. Und: Selbst wenn der
Hund dem 26-Jährigen nicht gehört hat, kann er dennoch der Halter sein, wenn er
regelmäßig mit dem Tier zusammen ist.
Quelle:
Westfalenpost
| 24.09.02, 13:41 |
|
|
|