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1. Grundligende Arbeitsweise: | |
1.1 Orientierung in der diagnostischen Beurteilung an den Diagnosekriterien von ICD – 10 und / oder DSM – IV: | |
1.2 Orientierung in der Diagnostik an den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bzw. der Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder- und Jugendärzte und deren Ausformulierungen im Leitfaden für Hyperkinetische Störungen: | |
1.3 Orientierung in der Therapie an evidenzbasierten Verfahren, wie sie in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugend- Psychiatrie und Psychotherapie bzw. der Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder- und Jugendärzte und deren Ausformulierungen im Leitfaden für Hyperkinetische Störungen: | |
1.4 Regelmäßige Fortbildung zum Thema ADHS anhand von Fachliteratur und Fortbildungsveranstaltungen: | |
1.5 Beteiligung an grundlegenden Maßnahmen der Qualitätssicherung durch folgende Verfahren: Veröffentlichung der Angaben in der Kriterienliste für die Fachöffentlichkeit aber auch für Betroffene; Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Klärung von Rückmeldungen: | |
2. Diagonstik: | |
2.1.1 Ausführliche, spezifische Exploration der Eltern und des Kindes zu Symptomatik, Entwicklungsgeschichte, komorbiden Störungen, familiären Bedingungen, auch unter Einschluss von Fragebogenverfahren: | |
2.1.2 Bei entsprechender Indikation spezifische psychopathologische Differentialdiagnostik, auch unter Einschluss von Fragebogenverfahren: | |
2.2 Erhebung von direkten, aktuellen Informationen vom Kindergarten, aus der Schule über Verhaltensprobleme, Leistungs- bzw. Entwicklungsstand: | |
2.3 Orientierende Beurteilung des Entwicklungsstandes und der intellektuellen Leistungsfähigkeit auf der Basis von zuverlässigen Angaben von Eltern, Lehrern, Erziehern sowie aus Beobachtungen: | |
2.4 Intelligenz-,Leistungs- bzw. Entwicklungsdiagnostik, auch zur Differenzialdiagnostik hinsichtlich intellektueller Beeinträchtigungen: | |
2.5 Orientierende internistische und neurologische Untersuchung einschließlich orientierender Prüfung der Hör- und Sehfähigkeit; bei Indikation Durchführung oder Veranlassung ausführlicher weiterer Untersuchungen (z.B. EEG, Allergien, Schilddrüsenuntersuchung): | |
2.6 Weitere validierte Diagnostik ADHS: | |
3. Intervention: | |
3.1 Ausführliche Aufklärung und Beratung der Eltern und des Kindes Hinsichtlich des Störungsbildes, des Verlaufes und Behandlungsmöglichkeiten: | |
3.2 Ausführliche Beratung der Eltern, Lehrer / Erzieher und des Kindes Hinsichtlich adäquater Erziehungsstrategien in der Familie, im Kindergarten, in der Schule: | |
3.4 Weitere klassische therapeutische Interventionen in der Familie: | |
3.5 Verhaltenstherapeutische Interventionen in Kindergarten / in der Schule in Kooperation mit Kindergarten / Schule: | |
3.6 Training des Kindes zur Verbesserung von Ausfmerksamkeits-/ Konzentrationsfähigkeit (inklusive Beratung der Eltern, Lehrern oder Erziehern): | |
3.7 Training des Kindes (Übungsbehandlung) zur Verminderung von Entwicklungs-/ Leistungsdefiziten (z.B. von Sprachstörungen, Motorischen Störungen, Teilleistungsstörungen, Lernstörungen): | |
3.8 Gruppenangebote zur Förderung der sozialen Kompetenzen und Integrationsfähigkeit des Kindes: | |
3.9 Dosiereinstellung/-anpassung (Titrierung) und Wirksamkeitskontrolle bei Stimulanzientherapie: | |
3.10 Durchführung der medikamentösen Dauertherapie inklusiver begleitender Beratung und notwendiger Begleitkontrollen: | |
3.11 Weitere anerkannte Psychotherapieverfahren (Einzel- und Gruppentherapie): | |
3.12 Alternative medikamentöse Therapie einschließlich medikamentöser Behandlung komorbider psychischer Störungen: | |
3.13 Beratung der Eltern hinsichtlich Maßnahmen der Jugendhilfe: | |
3.14 Kooperation mit der Schule, weiteren Behandlern, mit dem Jugendamt: | |
3.15 Bei Jugendhilfeleistungen enge Kooperation mit dem Jugendamt (Teilnahme am Hilfeplanverfahren) bzw. Zusammenarbeit des Jugendamtes mit beteiligten Institutionen / Helfern: | |
3.16 Alternative ergänzende Therapien (Ergotherapie, Heilpädagogik, Motopädie): | |
4. Pädogogische Arbeit in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen: | |
4.1 Kooperation mit anderen Institutionen bei der Diagnostik: | |
4.2 Kooperation mit anderen Institutionen hinsichtlich pädagogisch / Therapeutischer Intervention im Kindergarten / in der Schule: | |
4.3 Spezifische Fördermöglichkeiten im Kindergarten- und Schulalter für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Lernproblemen: | |
5. Selbsthilfegruppen ADHS: | |
5.1 Regelmäßige Treffen und Informationsaustausch: | |
5.2 Regionale Verknüpfung mit Therapeuten: | |
5.3 Überregionale Vernetzung: | |
6. Fort- und Weiterbildungsangebote zum Thema ADHS: | |
7. Ergänzenden Bemerkungen zu den einzelnen Punkten: | |
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