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Beitrag von Alex am 18/Sep/2002:
Re: Rechte im Volontariat
Hi!
Inzwischen weißt Du zwar schon alles, dennoch hier ein kurzer Nachtrag. Habe nämlich von einer guten Freundin, Kathrin, gerade eine Mail bekommen:
"Ich habe nicht viel Ahnung von Arbeits- und Sozialrecht, daher nur soviel:
Die Fort- und Weiterbildung ist im Sozialgesetzbuch III geregelt, ich denke, auch der dazugehörige Urlaub.
Meines Erachtens ist eine Überstundenregelung dann erforderlich, wenn Überstunden gemacht werden sollen. Falls eine solche Regelung nicht existiert, dürfen von Arbeitnehmerseite zwar Ü gemacht, aber von Arbeitgeberseite nicht verlangt werden. Dafür gibt es das Arbeitszeitgesetz, das die erlaubte Arbeitszeit regelt."
Hoffe, das hilft Dir ebenfalls etwas weiter.
Einen Servicebereich einzurichten, halte ich jedenfalls für eine ausgezeichnete Idee. Allerdings fehlen sowohl Thomas als auch mir derzeit noch die Kenntnisse, sowas fundiert zu betreuen. Daher wären wir ganz froh, wenn dies jemand von Euch übernehmen könnte. Allerdings sollten wir das in privaten Mails vorher natürlich noch viel ausführlicher besprechen. Denn das Ganze sollte ja auch einigermaßen in das Konzept von JungeJournalisten.de passen, right?
In diesem Zusammenhang fällt mir ein: Irgendwann sollten wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir unseren internen Webbereich grundlegend verbessern können. Denn die Werbung nervt ja schon ziemlich, außerdem haben wir inzwischen ja wesentlich bessere Computerkenntnisse als noch vor zwei, drei Jahren. Allerdings wäre ich ganz froh, wenn wir das auf Anfang nächsten Jahres vertagen. Denn momentan (ich bin gerade ja gar nicht in Deutschland) haben Thomas und ich einfach noch unglaublich viel zu tun (vor allem natürlich mit dem Webkatalog). Hoffe, Ihr seid damit einverstanden.
Liebe Grüße, alex.
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