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    Beitrag von Alex am 18/Sep/2002:

    Re: Rechte im Volontariat

      Hi!

      Inzwischen weißt Du zwar schon alles, dennoch hier ein kurzer Nachtrag. Habe nämlich von einer guten Freundin, Kathrin, gerade eine Mail bekommen:

      "Ich habe nicht viel Ahnung von Arbeits- und Sozialrecht, daher nur soviel:

      Die Fort- und Weiterbildung ist im Sozialgesetzbuch
      III geregelt, ich denke, auch der dazugehörige Urlaub.

      Meines Erachtens ist eine Überstundenregelung dann
      erforderlich, wenn Überstunden gemacht werden sollen.
      Falls eine solche Regelung nicht existiert, dürfen von
      Arbeitnehmerseite zwar Ü gemacht, aber von
      Arbeitgeberseite nicht verlangt werden. Dafür gibt es
      das Arbeitszeitgesetz, das die erlaubte Arbeitszeit
      regelt."

      Hoffe, das hilft Dir ebenfalls etwas weiter.

      Einen Servicebereich einzurichten, halte ich jedenfalls für eine ausgezeichnete Idee. Allerdings fehlen sowohl Thomas als auch mir derzeit noch die Kenntnisse, sowas fundiert zu betreuen. Daher wären wir ganz froh, wenn dies jemand von Euch übernehmen könnte. Allerdings sollten wir das in privaten Mails vorher natürlich noch viel ausführlicher besprechen. Denn das Ganze sollte ja auch einigermaßen in das Konzept von JungeJournalisten.de passen, right?

      In diesem Zusammenhang fällt mir ein: Irgendwann sollten wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir unseren internen Webbereich grundlegend verbessern können. Denn die Werbung nervt ja schon ziemlich, außerdem haben wir inzwischen ja wesentlich bessere Computerkenntnisse als noch vor zwei, drei Jahren. Allerdings wäre ich ganz froh, wenn wir das auf Anfang nächsten Jahres vertagen. Denn momentan (ich bin gerade ja gar nicht in Deutschland) haben Thomas und ich einfach noch unglaublich viel zu tun (vor allem natürlich mit dem Webkatalog). Hoffe, Ihr seid damit einverstanden.

      Liebe Grüße,
      alex.

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    Beitrag von S. am 6/Sep/2002:

    Rechte im Volontariat

      Hallo,

      kann mir jemand die Gesetzesstellen nennen, in denen z. B. das Recht auf Fortbildungsurlaub definiert ist?

      Dann noch eine allgemeine Frage: Ist eine Überstundenregelung in jedem Betrieb erforderlich (und hießt, wenn keine Überstundenregelung existiert, dass man keinen Überstunden machen kann/darf)?

      S.
    Antworten

    Beitrag von Alex am 10/Sep/2002:

    Re: Rechte im Volontariat

      Hallo S.!

      Tja, das sind wirklich wichtige Fragen. Dennoch können wohl weder Thomas noch ich darauf vernünftige Antworten geben - wenngleich wir uns sogar bereits telefonisch darum bemüht haben. Mag sein, dass wir in den nächsten Tagen noch ein paar Hintergrundinfos bekommen. Jedenfalls raten wir Dir, Deinen Arbeitgeber erst dann mit Gesetzesstellen zu konfrontieren, wenn Du gar keinen anderen Ausweg mehr siehst. Denn erfahrungsgemäß führt sowas nur zu noch größerem Ärger. Aber in Deinem Sinne gelöst werden, sollte dies natürlich. Daher empfehlen wir Dir, setz Dich mal einer Gewerkschaft in Verbindung. Das sind meiner Meinung nach zwar alles laue Vereine, aber gerade für solche Fälle haben die ja paar Spezialisten. Wenn Du dies nicht selber machen willst, kannst Du auch gerne Thomas oder mir Bescheid sagen. Wir drücken Dir jedenfalls fest die Daumen!

      Liebe Grüße, natürlich auch von Thomas,
      Alex.

      P.S. Grundsätzlich ist es übrigens auch möglich, anonyme Postings in unserer Mailingliste zu machen.
    Antworten

    Beitrag von S. am 13/Sep/2002:

    Re: Rechte im Volontariat

      Die Fragen sind geklärt. Für diejenigen, die es interessiert:

      1. Pro 2 Jahre hat jeder Arbeitnehmer Recht auf bezahlten Fortbildungsurlaub von 10 Tagen. Ob der Arbeitgeber die Fortbildungsmaßnahme allerdings bezahlen will, hängt ganz von seinem Gusto ab - und ob er die Fortbildung seiner Mitarbeiter als Investition versteht. ;o) Die Regelung variiert übrigens von Bundesland zu Bundesland. Link: http://www.111er.de/bildungs/nordrwes.htm

      2. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshof gibt es Überstunden nur, wenn diese AUSDRÜCKLICH im Vertrag vereinbart und geregelt sind und mit einer entsprechenden Abgeltung (Geld, Freizeitausgleich) berechnet werden. Link: http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/Ueberstunden/ueberstunden.html

      Nun beschäftigt mich noch eine dritte Frage: Wie lässt sich die vertragliche Vereinbarung von Gleitzeit (mit definierter Kernzeit) mit der Abwesenheit jeglicher Arbeitszeitmessverfahren vereinbaren. Falls irgendjemand Bescheid weiß ...

      Ansonsten: Was hieltet ihr davon, einen Bereich hier einzurichten, der journalistische Berufsanfänger über Vertragsregelungen, relevante Gesetzte, Tipps zum Vorstellungsgespräch etc. informiert?

      S.
    Antworten

    Beitrag von Andrea am 15/Sep/2002:

    Re: Rechte im Volontariat

      Ich finde die Idee, einen solchen Bereich einzurichten, nicht schlecht.
      Zu den Rechten: Du hörst dich an, als ob du in Betracht ziehen würdest, dich gegen deinen Vetrag zu wehren. Die Gewerkschaftler sind da schon engagiert, hatte ich zumindest bei einer Info-Veranstaltung beim Volo-Seminar den Eindruck, ich denke, wenn du in Betracht ziehst, dich zu beschweren (zu klagen), dann gehe auf jeden Fall über die Gewerkschaft, die geben dir als Mitglied Beistand bei arbeitsrechtlichen Prozessen und kennen sich mit den ganzen Veträgen und so aus.
    Antworten

    Beitrag von Alex am 18/Sep/2002:

    Re: Rechte im Volontariat

      Hi!

      Inzwischen weißt Du zwar schon alles, dennoch hier ein kurzer Nachtrag. Habe nämlich von einer guten Freundin, Kathrin, gerade eine Mail bekommen:

      "Ich habe nicht viel Ahnung von Arbeits- und Sozialrecht, daher nur soviel:

      Die Fort- und Weiterbildung ist im Sozialgesetzbuch
      III geregelt, ich denke, auch der dazugehörige Urlaub.

      Meines Erachtens ist eine Überstundenregelung dann
      erforderlich, wenn Überstunden gemacht werden sollen.
      Falls eine solche Regelung nicht existiert, dürfen von
      Arbeitnehmerseite zwar Ü gemacht, aber von
      Arbeitgeberseite nicht verlangt werden. Dafür gibt es
      das Arbeitszeitgesetz, das die erlaubte Arbeitszeit
      regelt."

      Hoffe, das hilft Dir ebenfalls etwas weiter.

      Einen Servicebereich einzurichten, halte ich jedenfalls für eine ausgezeichnete Idee. Allerdings fehlen sowohl Thomas als auch mir derzeit noch die Kenntnisse, sowas fundiert zu betreuen. Daher wären wir ganz froh, wenn dies jemand von Euch übernehmen könnte. Allerdings sollten wir das in privaten Mails vorher natürlich noch viel ausführlicher besprechen. Denn das Ganze sollte ja auch einigermaßen in das Konzept von JungeJournalisten.de passen, right?

      In diesem Zusammenhang fällt mir ein: Irgendwann sollten wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir unseren internen Webbereich grundlegend verbessern können. Denn die Werbung nervt ja schon ziemlich, außerdem haben wir inzwischen ja wesentlich bessere Computerkenntnisse als noch vor zwei, drei Jahren. Allerdings wäre ich ganz froh, wenn wir das auf Anfang nächsten Jahres vertagen. Denn momentan (ich bin gerade ja gar nicht in Deutschland) haben Thomas und ich einfach noch unglaublich viel zu tun (vor allem natürlich mit dem Webkatalog). Hoffe, Ihr seid damit einverstanden.

      Liebe Grüße,
      alex.

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