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    Beitrag von Webmaster am Freitag, 9.Januar.2004, 12:10
    EMail: webmaster@boxernothilfe.de WWW: www.boxernothilfe.de

    Antwort des Minister. für Umw. und Natursch. zu Haltung von Versuchstieren


      Antwort von Ministerin Bärbel Höhn auf das Protestschreiben des BNH-Vorstandes:
      **************************************************************************************

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Frau Ministerin Bärbel Höhn dankt für Ihr Schreiben und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

      Die Haltung von Versuchstieren ist ein gesellschaftlich sensibel zu behandelndes Thema, dem eine besondere Aufmerksamkeit aller Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gebührt. So habe auch ich den Bericht über die Primatenhaltung in einer privaten Versuchstierhaltung in Nordrhein-Westfalen mit größter Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen und habe sofortige Maßnahmen ergriffen, um die Sachverhalte aufzuklären.

      Dabei muss unterschieden werden zwischen den Maßnahmen, die zur Verhütung künftiger möglicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften durch die Vor-Ort-Behörden anzuordnen sind und den Aufgaben, die nunmehr in den Händen der Staatsanwaltschaft liegen.

      Zu den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren vermag ich daher keine Äußerung zu machen, sondern kann mich lediglich auf die ordnungsbehördlichen Maßnahmen beziehen. Ich habe die Stadt Münster angewiesen, in ein umfassendes Prüfungsverfahren einzutreten, ob die Erlaubnis für den Betrieb zur Haltung von Versuchstieren nach § 11 des Tierschutzgesetzes noch weiter aufrechterhalten werden kann. Dieses Verfahren läuft nach den gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes ab und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Am Ende dieses Verfahrens wird dann über die einzelnen Sachverhalte zu entscheiden sein und auch darüber, ob in dem Versuchslaboratorium weiterhin Primaten gehalten werden dürfen.

      Des Weiteren habe ich angeordnet, dass bis zum Vorliegen einer Entscheidung über den Fortbestand der Erlaubnis zum Halten von Versuchstieren durch Videoüberwachung und qualitätssichernde Maßnahmen Übergriffe von Betreuungspersonal auf die Tiere weitmöglichst unterbunden werden.

      Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Durchführung von Tierversuchen - gerade an Primaten - mit besonderer Sensibilität durchzuführen ist. Die vorgelegten Filmaufnahmen zeigen, dass der notwendige Respekt vor den Tieren in den belastenden Situationen nicht gegeben war. Auch diesen Feststellungen wird bei den weiteren Maßnahmen Rechnung zu tragen sein.

      Im Übrigen müssen wir bei den Tierversuchen ebenfalls in eine neue Prüfung der ethischen Unerlässlichkeit eintreten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legehennenhaltung und den darin enthaltenen Aussagen, dass Tieren eine angemessene verhaltensgerechte Unterbringung zugebilligt werden muss, haben wir sämtliche anderen landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen den gleichen Prüfmaßstäben unterzogen. Auch daraus haben sich, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, eine Reihe von Veränderungen für die Haltungsbedingungen dieser Tiere ergeben. Allerdings sind wir auch in diesem Bereich noch nicht soweit, wie wir es gerne wollten, was sich ja nicht zuletzt an den Entscheidungen des deutschen Bundesrates zu Fragen der Haltung von Schweinen und Legehennen erneut gezeigt hat. Aber wir sind auf einem Weg, der unumkehrbar geworden ist und wir werden ihn weiterhin kontinuierlich beschreiten.

      Bei den Versuchstierhaltungen müssen wir uns auf einen ähnlichen Weg begeben. Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine neue Situation zur Abwägung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und dem Schutz der Tiere eingetreten, so dass es gilt, dieses Verhältnis neu zu justieren. Ermutigende Urteile, so u.a. des Verwaltungsgerichtes Gießen aus dem Jahre 2003, zeigen, dass auch die Judikative erkannt hat, dass die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu einer neuen Güterabwägung führen muss.

      Vor diesem Hintergrund müssen wir prüfen, inwieweit Tierversuche nach den Grundsätzen des ethischen Tierschutzes als unerlässlich eingestuft werden müssen, die insbesondere unter Verwendung von Primaten durchgeführt werden. Diese Prüfung wird sicherlich nicht in Kürze abzuschließen sein und bedarf auch umfassender weitergehender Beratungen. Aber Frau Ministerin Höhn wird sich gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Themas annehmen und es in den politischen und den fachlichen Gremien weiter vorantreiben. Insoweit hoffe ich, dass wir gemeinsam für das Wohl unserer Mitgeschöpfe noch vieles bewegen können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag

      Infoservice MUNLV
      Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
      Landwirtschaft und Verbraucherschutz
      des Landes Nordrhein-Westfalen
      Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
      e-mail: infoservice@munlv.nrw.de
      Tel.: (02 11) 45 66 - 666
      Fax.: (02 11) 45 66 - 621

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