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| Zeile: | Hund erschossen | Text: | Jagdpächter behauptet: Tier hat gewildert
PEGNITZ
An der Zweigstelle Pegnitz des Amtsgerichts Bayreuth war gestern ein 65-jähriger Jagdpächter aus dem Raum Betzenstein angeklagt, der das 800 Hektar große Revier schon seit vielen Jahren gepachtet hat. Ihm wurde durch Staatsanwalt Frank Drentwett vorgeworfen, den Hund einer Frau aus Waidach erschossen zu haben.
In seiner Vernehmung erläuterte der Jagdpächter, dass es im Revier Probleme gebe, weil viele Hunde frei herumlaufen. Auch in diesem Fall sei dies der Fall gewesen, der Hund habe auf die Pfiffe seiner Herrin überhaupt nicht reagiert. Für Richterin Christine Oertwig stand fest, dass auf einen Hund geschossen werden darf, wenn er wildert. Aber gerade diese Frage konnte noch nicht geklärt werden, wenngleich der Jagdpächter erläuterte, dass der Hund "eine Geiß und ein Kitz gejagt hat". Die Einstellung des Verfahrens scheiterte daran, dass der Jagdpächter nicht bereit war, eine Geldauflage von 800 Euro zu zahlen. Der Wert des erschossenen Hundes wurde in der Hauptverhandlung mit rund 750 Euro angegeben. In der Sitzungspause gab der im Zuhörerraum sitzende Ehemann der Geschädigten an, dass auch an ein Zivilverfahren gegen den Jagdpächter gedacht ist. Am 30. Juli wird weiterverhandelt, denn der in der Sache ermittelnde Polizeibeamte konnte am gestrigen Dienstag krankheitsbedingt nicht gehört werden. ba | Datum: | Mittwoch, 12.Juni.2002, 20:36 |
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