NEWS - AKTUELL

NEWS - AKTUELL

 Alles  Neu  Suchen  Auswahl  Detail 

Zeile:Für herumtobende Hunde müssen alle Halter haften
Text:

Hundestadt Berlin - wem ist da nicht schon Angst und Bange geworden, wenn
im Park wildfremde Vierbeiner auf einen zu sprinten? Meist wollen die Hunde ja
wirklich nur spielen. Aber was passiert, wenn wirklich mal einer zubeißt?





Ein Gericht hat jetzt klargestellt: Wird ein Mensch bei einer Hundekeilerei
verletzt, müssen alle Halter zahlen.



Der
Fall: Zwei Hundebesitzer waren mit ihren Lieblingen spazieren gegangen Die Tiere
balgten sich - und rannten dabei die eine andere Hundehalterin um. Die stürzte
und verletzte sich.



Im
Streit um Schadenersatz und Schmerzensgeld trafen sich die Hundebesitzer vor
Gericht wieder. Die Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg argumentierten:
Wenn mehrere Hunde miteinander balgend in eine Personengruppe hineinliefen und
ein Mensch zu Fall komme, verwirkliche sich eine Gefahr, die typischerweise von
Hunden ausgehe. Für diese müsse der Halter haften.



Wichtig:
In Fällen, in denen mehrere Hunde beteiligt gewesen sind und sich nicht genau
feststellen lasse, welcher Hund den Schaden verursacht habe, müssen alle Halter
haften (Az: 11 U 79/01).



Die
OLG-Richter entschieden, dass die betroffene Frau Schmerzensgeld und ihren
Schaden zur Hälfte von dem anderen Hundehalter ersetzt bekomme. Die andere
Hälfte müsse sie aber selbst tragen.



Mehr
Infos:





www.anwalt-suchservice.de

Datum:Donnerstag, 30.Mai.2002, 20:47

Newsboard 91 Einträge

Montag, 23.November.2015, 22:30

Freitag, 20.September.2002, 15:11 Dienstag, 17.September.2002, 23:18 Dienstag, 17.September.2002, 21:28 Montag, 16.September.2002, 19:46
Montag, 16.September.2002, 19:06 Montag, 16.September.2002, 19:02 Montag, 16.September.2002, 19:00 Montag, 16.September.2002, 18:58 Montag, 16.September.2002, 09:56
 
  [ Weiter ]
  

powered in 0.01s by baseportal.de
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!