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| Zeile: | Für herumtobende Hunde müssen alle Halter haften | Text: | Hundestadt Berlin - wem ist da nicht schon Angst und Bange geworden, wenn im Park wildfremde Vierbeiner auf einen zu sprinten? Meist wollen die Hunde ja wirklich nur spielen. Aber was passiert, wenn wirklich mal einer zubeißt?
Ein Gericht hat jetzt klargestellt: Wird ein Mensch bei einer Hundekeilerei verletzt, müssen alle Halter zahlen.
Der Fall: Zwei Hundebesitzer waren mit ihren Lieblingen spazieren gegangen Die Tiere balgten sich - und rannten dabei die eine andere Hundehalterin um. Die stürzte und verletzte sich.
Im Streit um Schadenersatz und Schmerzensgeld trafen sich die Hundebesitzer vor Gericht wieder. Die Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg argumentierten: Wenn mehrere Hunde miteinander balgend in eine Personengruppe hineinliefen und ein Mensch zu Fall komme, verwirkliche sich eine Gefahr, die typischerweise von Hunden ausgehe. Für diese müsse der Halter haften.
Wichtig: In Fällen, in denen mehrere Hunde beteiligt gewesen sind und sich nicht genau feststellen lasse, welcher Hund den Schaden verursacht habe, müssen alle Halter haften (Az: 11 U 79/01).
Die OLG-Richter entschieden, dass die betroffene Frau Schmerzensgeld und ihren Schaden zur Hälfte von dem anderen Hundehalter ersetzt bekomme. Die andere Hälfte müsse sie aber selbst tragen.
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| Datum: | Donnerstag, 30.Mai.2002, 20:47 |
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