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| Zeile: | Friedliches Kampfhündchen | Text: | Student (38) wegen seines Vierbeiners vor Gericht - Gutachter: halb so wild
Weiden. (wl) Keine Genehmigung zur Haltung von "Brenda" hatte ein Jurastudent aus dem Landkreis Neustadt/WN. Denn die Hündin soll ein "American Staffordshire Terrier" und damit Kampfhund sein. Daher muss sich das 38-jährige Herrchen nun wegen des Umgangs mit gefährlichen Hunden vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Angeklagte fiel ab September einem Kripobeamten bei dessen abendlichen Spaziergängen fast täglich auf: "Er hatte immer einen Kampfhund an der Leine dabei." Nach einiger Zeit erstattete der Polizist Anzeige. Da die Haltung dieser Tiere ohne Genehmigung wegen schlimmer Vorfälle jetzt strafbar ist, landete der Student auf der Anklagebank. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, an seinem Personalausweis eine Veränderung bei der Wohnanschrift vorgenommen zu haben.
Vor Richter Hubert Windisch machte der 38-Jährige am Montag keine Angaben zur Sache. Er erklärte lediglich, dass er seit 1989 mit Unterbrechungen Jura studiere und bald ins Examen steige. Es ging somit sofort in die Beweisaufnahme, in der zwei kynologische Gutachter Auskunft über Kampfhundrassen und die Klassifizierung von "Brenda" gaben.
Nicht ganz reinrassig
Ein Sachverständiger meinte, das Tier sei auf den ersten Blick eine "Staffordshire" und wäre damit ein Kampfhund erster Klasse. In diesem Fall wäre nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnunggesetz (LStVG) garnicht mehr darüber zu befinden, ob der Hund gefährlich ist oder nicht. Dies werde dann grundsätzlich angenommen. Allerdings sei "Brenda" nicht ganz reinrassig. Deren Wesen, so der Gutachter, habe er darum mit dem Ergebnis "ungefährlich, umgänglich und verspielt" exploriert.
Sein Kollege kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Er ordnete die Mischlingshündin, die inzwischen im Weidener Tierheim untergebracht ist, zwischen Staffordshire, Boxer und Dalmatiner ein. Bei stundenlangen Tests habe er das Tier als "sehr friedlich" erlebt, das man weder von Rasse noch Wesensart der ersten Kategorie der Kampfhunde zuordnen könne, höchstens der zweiten. Für Richter Windisch war man "fast bei einem Schoßhündchen" angelangt. Der Sachverständige wies darauf hin, dass eine "Explosion wie bei jedem Hund" nicht auszuschließen sei.
Allerdings konnte der Angeklagte auch für Klasse zwei keine Genehmigung vorweisen. Vorschlag des Gerichts: Wenn er eine Geldstrafe akzeptiert, könne der Fall mit dem Ausweispapier (für den es gestern an zwei Zeugen fehlte) eingestellt werden. "Dieses Angebot gilt nur heute", machte Staatsanwältin Gerlinde Werner dem Studenten klar. Dieser wollte sich darauf nicht einlassen, obwohl ihm der Vorsitzende vor der Gefahr einer möglichen Haftstrafe aufmerksam machte: "Sie sind schließlich vorbestraft." Am 5. Juni wird um 8.30 Uhr weiterverhandelt. | Datum: | Donnerstag, 30.Mai.2002, 20:33 |
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