IHK informiert zum Lebensmittelrecht: Schulung ersetzt das Gesundheitsszeugnis
13.März.2001
Bislang mussten alle Personen, die in Gaststättenbetrieben Speisen und Getränke zubereiten oder in Produktion und Handel mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommen, Gesundheitszeugnisse vorgelegen. Statt dieser umstrittenen Bedingung wird nach einer entsprechenden Gesetzesänderung nunmehr eine Einstellungsbelehrung durch das Gesundheitsamt vorgenommen. Hierbei geht es vor allem um die Aufklärung über gesundheits- und krankheitsbedingte Beschäftigungsverbote und Meldepflichten. Die IHK zu Flensburg nimmt die Änderungen zum Anlass, die betroffenen Unternehmen über die Neuerungen zu informieren. Informationsveranstaltungen finden statt am 13. März 2001, 10.00 – 12.30 Uhr, in der IHK zu Flensburg, 14. März 2001, 10.00 – 12.30 Uhr, im BTG, Husum, 15. März 2001, 10.00 – 12.30 Uhr, im Strandhalle Ringhotel, Schleswig, 19. März 2001, 10.00 – 12.30 Uhr, im Hotel zur Linde, Meldorf. Referenten sind Ärzte aus den Gesundheitsämtern. Zusätzlich werden Veterinäre aus der staatlichen Lebensmittelüberwachung über ihre Erfahrungen zur Umsetzung der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung berichten. Abgerundet werden die Veranstaltungen durch Informationen zu möglichen Schulungen. Die Informationsveranstaltungen sind kostenfrei und richten sich an Unternehmer aus der Gastronomie, dem Lebensmitteleinzelhandel, -großhandel und der -industrie. Die IHK hat außerdem gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Flensburg eine begleitende Informationsbroschüre erstellt, die ebenfalls kostenfrei angefordert werden kann. - ihk -
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