Die "Memminger Wölfe GmbH" ist zwar beim Notar gegründet, aber noch nicht eingetragen.
Der EHC Memmingen (VEREIN) beantragt bei der ESBG die Oberliga-Lizenz für die Saison 2003/2004 (letzter Termin 30.06.03). Der Verein schließt mit der GmbH einen Kooperationsvertrag (Laufzeit 5 Jahre). Der Spielbetrieb der 1. Mannschaft wird an die GmbH ausgegliedert. Die GmbH übernimmt die Lizenz des Vereins. Der Verein erhält dafür von der GmbH eine Lizenzgebühr (10.000 EUR/Jahr).
Der Nachwuchs und die Damen bleiben weiterhin unter dem Dach des Vereins. Der Verein lebt von den Mitgliedsbeiträgen, Fördergeldern, Lizenzgebühr, Reindl-Pool. Das Geld soll beim Nachwuchs bleiben. Die Kosten für den Nachwuchs sollen unter 50.000 EUR betragen.
Die GmbH sorgt für die bisherigen Ermäßigungen der Mitglieder. Sie soll auch das "Alleinvermarktungsrecht" der Halle erhalten.
Der Ausgliederung des Spielbetriebs der 1. Mannschaft wurde von den 107 anwesenden Mitgliedern einstimmig zugestimmt.
Die Schulden des Vereins belaufen sich jetzt auf 150.000 EUR (vor der Saison: 72.000 EUR).
Mit verantwortlich ist ein Rückgang der Einnahmen im Kioskbetrieb (12.500 EUR), 200 Zuschauer weniger als gerechnet (45.000 EUR) und weniger verkaufte Dauerkarten (11.000 EUR).
Über den weiteren Fortbestand des Vereins entscheidet zunächst einmal der Insolvenzgutachter.
Aber auch die noch ausstehende Jahreshauptversammlung (Termin: voraussichtlich Mitte Juli). Wie Herr Mayer sagte, ist es gerade für einen Insolventen Verein notwendig, daß ein funktionierender Vorstand besteht. Ein Antrag auf Abwahl des Vorstandes betrifft nicht nur eine Person, sondern die gesamte Vorstandschaft. Und im Falle einer Abwahl sollte eine neue Vorstandschaft zur Verfügung stehen.