Ekkehard Klug (FDP) fordert Verfassungsklage

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Ekkehard Klug (FDP) fordert Verfassungsklage

    20.Februar.2001
    "Schleswig-Holstein sollte sich der von den Ländern Hessen und
    Baden-Württemberg erhobenen Verfassungsklage auf Beteiligung am UMTS-
    Auktionserlös anschließen." Diese Forderung an die Adresse der
    Landesregierung hat am Wochenende der Parlamentarische Geschäftsführer
    der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug, erhoben. Der
    F.D.P.-Politiker erklärte dazu:

    "Die schleswig-holsteinische Landesregierung kann jetzt zeigen, ob sie
    tatsächlich gewillt ist, die Interessen unseres Landes wirkungsvoll
    gegenüber dem Bund zu vertreten."

    "Es kann doch nicht sein, dass sich unser Land in Berlin auf Dauer mit
    der Rolle eines Bettlers abfindet - zumal die ganze Bettelei uns am Ende
    nicht einmal einen Hosenknopf einbringt", sagte Klug mit Blick auf
    wiederholt gescheiterte Bemühungen der rot-grünen Landesregierung
    gegenüber dem Bund. "Andere Bundesländer haben uns - etwa bei der
    Steuerreformgesetzgebung oder nun mit der UMTS-Klage - vorgeführt, wie
    man entschlossen für die eigenen Interessen kämpft", meinte Klug, der
    die F.D.P.- Landtagsfraktion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe
    "Föderalismus" des Landesparlaments vertritt.

    Immerhin ginge es für Schleswig-Holstein - so Klug weiter - um einen
    Anteil an den UMTS-Auktionserlösen in der Größenordnung zwischen 1,5 und
    2 Milliarden Mark - "für unser Land wahrlich kein Pappenstiel".

    Die Länder Baden-Württemberg und Hessen hatten am vergangenen Freitag
    vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen die
    Bundesregierung angestrengt, um zu erreichen, dass der
    UMTS-Auktionserlös - rund 100 Milliarden DM - zur Hälfte den Ländern
    zufließt. Die Klage stützt sich auf ein Gutachten des Münchener
    Verfassungsrechtlers Stefan Korioth, nach dessen Auffassung die Länder
    wegen der "gemeinschaftlichen Ertragshoheit" Anspruch auf hälftige
    Teilhabe an den Erlösen hätten. Der Bund beansprucht die UMTS-Milliarden
    bislang für sich allein und mutet den Ländern zu, die in den kommenden
    Jahren aufgrund der UMTS-Versteigerung zu erwartenden Steuerausfälle
    ohne Ausgleich zu schultern.
    - fdp -









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