Ekkehard Klug (FDP) fordert Verfassungsklage
20.Februar.2001
"Schleswig-Holstein sollte sich der von den Ländern Hessen und Baden-Württemberg erhobenen Verfassungsklage auf Beteiligung am UMTS- Auktionserlös anschließen." Diese Forderung an die Adresse der Landesregierung hat am Wochenende der Parlamentarische Geschäftsführer der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug, erhoben. Der F.D.P.-Politiker erklärte dazu:
"Die schleswig-holsteinische Landesregierung kann jetzt zeigen, ob sie tatsächlich gewillt ist, die Interessen unseres Landes wirkungsvoll gegenüber dem Bund zu vertreten."
"Es kann doch nicht sein, dass sich unser Land in Berlin auf Dauer mit der Rolle eines Bettlers abfindet - zumal die ganze Bettelei uns am Ende nicht einmal einen Hosenknopf einbringt", sagte Klug mit Blick auf wiederholt gescheiterte Bemühungen der rot-grünen Landesregierung gegenüber dem Bund. "Andere Bundesländer haben uns - etwa bei der Steuerreformgesetzgebung oder nun mit der UMTS-Klage - vorgeführt, wie man entschlossen für die eigenen Interessen kämpft", meinte Klug, der die F.D.P.- Landtagsfraktion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe "Föderalismus" des Landesparlaments vertritt.
Immerhin ginge es für Schleswig-Holstein - so Klug weiter - um einen Anteil an den UMTS-Auktionserlösen in der Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Milliarden Mark - "für unser Land wahrlich kein Pappenstiel".
Die Länder Baden-Württemberg und Hessen hatten am vergangenen Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen die Bundesregierung angestrengt, um zu erreichen, dass der UMTS-Auktionserlös - rund 100 Milliarden DM - zur Hälfte den Ländern zufließt. Die Klage stützt sich auf ein Gutachten des Münchener Verfassungsrechtlers Stefan Korioth, nach dessen Auffassung die Länder wegen der "gemeinschaftlichen Ertragshoheit" Anspruch auf hälftige Teilhabe an den Erlösen hätten. Der Bund beansprucht die UMTS-Milliarden bislang für sich allein und mutet den Ländern zu, die in den kommenden Jahren aufgrund der UMTS-Versteigerung zu erwartenden Steuerausfälle ohne Ausgleich zu schultern. - fdp -
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