Bürgerschaftliches Engagement stärken - Bürokratie abbauen
14.Mai.2001
Die deutschen Städte und Gemeinden setzen sich weiter für den Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes ein. "Unser Ziel ist die stärkere und frühzeitigere Einbeziehung der Bürgerschaft in kommunale Entscheidungsprozesse sowie die Aktivierung der Bürger zum freiwilligen Engagement in ihrer Gemeinde" erklärte Erster Bürgermeister Claus Pierer, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses des DStGB, am vergangenen Freitag in Langenau. "Eine Aufgabe der Städte und Gemeinden besteht darin, die wachsende politische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und bürgerschaftliche Strukturen bei der Übernahme von Aufgaben zu stärken."
Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements bietet den Kommunen nach Auffassung des Rechts- und Verfassungsausschusses die Chance, ihr Gemeinwesen zu revitalisieren. Die Städte und Gemeinden haben mit neuen Formen der Bürgerbeteiligung überwiegend positive Erfahrungen gemacht, sei es mit Stadtteilarbeit, Bürgerworkshops, Stadtteilforen, Zukunftswerkstätten oder vergleichbaren Verfahren. Diese Formen sollen die repräsentative Demokratie ergänzen, nicht ersetzen. Für die Auswahl des richtigen Instrumentariums sind die Größe der Kommune oder die Art des Projektes entscheidend, nicht gesetzliche Vorgaben.
In diesem Zusammenhang warnte der Ausschuss davor, den Kommunen Verfahrensweisen vorzuschreiben oder aber neue gesetzliche Verpflichtungen, z. B. zum Aufbau von Freiwilligenagenturen, aufzuerlegen.
"Nicht neue Reglementierungen sind notwendig, sondern die Städte und Gemeinden müssen durch Standardabbau handlungsfähiger werden", betonte Uwe Lübking, Beigeordneter des DStGB. "Nur wenn sich genug Handlungsspielräume öffnen, wird die Möglichkeit zur Übernahme von Mitverantwortung an Attraktivität gewinnen", so Lübking. Er forderte eine verbesserte und verstetigte Finanzausstattung der Kommunen unter strikter Einhaltung des Konnexitätsprinzips sowie den Abbau von Überregulierungen. Der Gesetzgeber müsse Mut zur Regelungslücke beweisen. Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern zeigten, dass Deregulierungen bürgerschaftliches Engagement fördern.
Der Ausschuss wiederholte seine Forderung, ehrenamtliches Engagement von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Hürden zu befreien. Bislang liegen trotz der Ankündigung des Bundeskanzlers anlässlich einer Veranstaltung Ende 2000 noch keine tragfähigen Lösungen vor. Der DStGB setzt insoweit auch auf eine Professorengruppe, die die Enquète-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestages mit dem Ziel eingesetzt hat, Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Engagements zu unterbreiten. - -
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