Arbeitslosengeld ab 1. Januar 2001 gestiegen

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Arbeitslosengeld ab 1. Januar 2001 gestiegen

    8.Januar.2001
    Fast alle arbeitslosen Leistungsbezieher erhalten ab 1. Januar 2001 mehr Geld vom Arbeitsamt. Die Leistungssätze für Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (z.B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld) sind auf Grund der steuerlichen Entlastungen und der geringeren Rentenversicherungsbeiträge in den meisten Fällen höher als im Vorjahr.
    Wer als Verheirateter mit Kind ein Bruttomonatsentgelt von 3.760 DM hatte, erhält nun monatlich rund 30 DM mehr Arbeitslosengeld. Ausgehend von einem Bruttoentgelt von 5.000 DM erhöht sich die Leistung um 56 DM pro Monat. Leistungsminderungen ergeben sich in keinem Fall. Die neuen Leistungssätze gelten auch für Ansprüche, die bereits vor dem 1. Januar 2001 entstanden sind.

    Von der Umstellung auf die neuen Leistungssätze sind 3,1 Millionen Leistungsbezieher betroffen. Sie werden von der Bundesanstalt für Arbeit im Januar über die neue Leistungshöhe schriftlich benachrichtigt. - -









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