Kindertagesstätten-Qualität soll verbessert werden
23.April.2001
Köln. Die öffentliche Kindertagesbetreuung wird immer bedeutender, gleichzeitig wird die Qualität des Angebots zum Teil heftig kritisiert. Für die Kommunen - als Träger von Tageseinrichtungen und als öffentlicher Jugendhilfeträger - ist es notwendig, ihre Leistungen in diesem Bereich zu überprüfen. Hierzu bietet sich das Instrument des Qualitätsmanagement an. Welche Faktoren zu berücksichtigen sind und wie man dabei vorgehen kann, zeigt der neue Bericht "Kommunales Qualitätsmanagement von Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder" (Nr. 2/2001) der KGSt, dem Verband für kommunales Management.
In Deutschland gab es 1998 - nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes - 3,1 Millionen Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder. Damit konnten - rein rechnerisch - 90 Prozent der drei- bis sechsjährigen Kinder einen Kindergarten besuchen. Aber mit diesem Angebot allein, auf das nun seit fünf Jahren ein Rechtsanspruch besteht, ist es nicht getan. Schon 1998 wurde im 10. Kinder-und Jugendbericht des Deutschen Bundestages gesagt, dass in keinem anderen kommunalen Dienstleistungsbereich gegenwärtig derart große Qualitätsunterschiede festzustellen sind wie in Tageseinrichtungen für Kinder.
Wie die KGSt-Referentin Hortense Klein in ihrem Bericht aufzeigt, müssen die Kommunen einen Spagat zwischen verschiedenen Anforderungen bewältigen. Zum einen gibt es gesellschaftliche Entwicklungen (veränderte Familienstrukturen, kulturelle Vielfalt, informationstechnologische Entwicklungen), die höhere Anforderungen an das Platzangebot und die Qualität der pädagogischen Arbeit notwendig machen. Zum anderen gilt - wie in allen kommunalen Bereichen - auch für Kindertagesstätten eine optimierte Kosten/Nutzen-Relation. Das bedeutet überspitzt: Mit weniger Geld und Personal soll möglichst bessere Qualität angeboten werden.
Eine der zentralen Aussagen im KGSt-Bericht: Qualitätsmanagement von Tageseinrichtungen für Kinder erfordert, die Qualität des Leistungsangebots systematisch und kontinuierlich zu planen, zu lenken, zu sichern und zu verbessern. Dabei werden Umfang und Qualität des Leistungsangebots konsequent am Nutzen für Kinder und Eltern sowie der bestmöglichen Kosten-Nutzen-Relation ausgerichtet. Welche Qualitätsstandards festgelegt werden, ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - wie zum Beispiel der Bedarfssituation und der Finanzausstattung. Die KGSt empfiehlt deswegen keine Standards, bietet aber eine Systematik, mit der kommunale Qualitätsstandards gemessen, bewertet und festgelegt werden können. - kgst -
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