Ganztagsunterricht für geistig- und körperbehinderte Kinder

News aus der Region

Ganztagsunterricht für geistig- und körperbehinderte Kinder

    8.April.2001
    Obwohl das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz vorsieht, dass in den
    Sonderschulen für Geistigbehinderte und für Körperbehinderte "in der
    Regel Ganztagsunterricht erteilt (wird)" (§ 25 Absatz 6 Schulgesetz),
    sieht die Realität im nördlichsten Bundesland ganz anders aus:
    Tatsächlich ist die Vorgabe des Schulgesetzes nirgendwo in
    Schleswig-Holstein Schulwirklichkeit.

    Dies geht aus der jetzt vorliegenden Antwort der Landesregierung auf
    eine Kleine Anfrage des F.D.P.-Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug hervor
    (Landtagsdrucksache 15/863).

    Der F.D.P.-Politiker bezeichnete die Situation in Schleswig-Holstein als
    "Armutszeugnis für eine auf die Förderung behinderter Kinder
    verpflichtete Bildungspolitik". Die Landesregierung räume selbst ein,
    dass es in anderen Bundesländern Ganztagsschulen für geistigbehinderte
    und körperbehinderte Kinder gebe. In Schleswig-Holstein gebe es dagegen
    lediglich an einzelnen Standorten Angebote zu Arbeitsgemeinschaften oder
    Freizeitangebote unterschiedlicher Träger, insbesondere von Seiten der
    Lebenshilfe.

    Klug kritisierte, dass sich die Landesregierung aus der für sie
    peinlichen Situation herauszureden versuche, indem sie auf die
    Zuständigkeit der Schulträger verweise, die Anträge auf Erteilung von
    Ganztagsunterricht stellen müssten. Dem Kultusministerium liege aber
    kein diesbezüglicher Antrag vor. Wörtlich meinte Klug zu dieser Ausrede:
    "Seit vielen Jahren nimmt das Kultusministerium tatenlos hin, dass die
    Schulwirklichkeit in den Schulen für geistig- und körperbehinderte
    Kinder nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das
    schleswig-holsteinische Kultusministerium erweist sich damit als
    Deutscher Meister im Wegschauen und Unterlassen".

    Nach Auffassung von Klug bedeutet das Fehlen von Ganztagsangeboten in
    diesem Bereich, dass geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder in
    erhöhtem Maße der Gefahr einer Vereinsamung ausgesetzt seien.

    Der F.D.P.-Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf eine
    Stellungnahme des Arbeitskreises "Freizeitangebote für Kinder und
    Jugendliche mit Behinderungen", der vor einiger Zeit auf Initiative des
    Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein
    e.V. gegründet worden ist. In dieser Stellungnahme werde darauf
    hingewiesen, dass Kinder mit Behinderungen aufgrund ihres erhöhten
    Betreuungsbedarfes kaum eine Möglichkeit fänden, für sich ein adäquates
    Freizeitangebot zu finden.
    - -









Zurück


Zurück zur Übersicht

Newsletter
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit News und Infos aus der Grenzregion rund um Flensburg:

© 2000 DanGer media  info@danger-media.de  

 


powered in 0.04s by baseportal.de
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!