Ganztagsunterricht für geistig- und körperbehinderte Kinder
8.April.2001
Obwohl das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz vorsieht, dass in den Sonderschulen für Geistigbehinderte und für Körperbehinderte "in der Regel Ganztagsunterricht erteilt (wird)" (§ 25 Absatz 6 Schulgesetz), sieht die Realität im nördlichsten Bundesland ganz anders aus: Tatsächlich ist die Vorgabe des Schulgesetzes nirgendwo in Schleswig-Holstein Schulwirklichkeit.
Dies geht aus der jetzt vorliegenden Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des F.D.P.-Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug hervor (Landtagsdrucksache 15/863).
Der F.D.P.-Politiker bezeichnete die Situation in Schleswig-Holstein als "Armutszeugnis für eine auf die Förderung behinderter Kinder verpflichtete Bildungspolitik". Die Landesregierung räume selbst ein, dass es in anderen Bundesländern Ganztagsschulen für geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder gebe. In Schleswig-Holstein gebe es dagegen lediglich an einzelnen Standorten Angebote zu Arbeitsgemeinschaften oder Freizeitangebote unterschiedlicher Träger, insbesondere von Seiten der Lebenshilfe.
Klug kritisierte, dass sich die Landesregierung aus der für sie peinlichen Situation herauszureden versuche, indem sie auf die Zuständigkeit der Schulträger verweise, die Anträge auf Erteilung von Ganztagsunterricht stellen müssten. Dem Kultusministerium liege aber kein diesbezüglicher Antrag vor. Wörtlich meinte Klug zu dieser Ausrede: "Seit vielen Jahren nimmt das Kultusministerium tatenlos hin, dass die Schulwirklichkeit in den Schulen für geistig- und körperbehinderte Kinder nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das schleswig-holsteinische Kultusministerium erweist sich damit als Deutscher Meister im Wegschauen und Unterlassen".
Nach Auffassung von Klug bedeutet das Fehlen von Ganztagsangeboten in diesem Bereich, dass geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder in erhöhtem Maße der Gefahr einer Vereinsamung ausgesetzt seien.
Der F.D.P.-Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Arbeitskreises "Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen", der vor einiger Zeit auf Initiative des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein e.V. gegründet worden ist. In dieser Stellungnahme werde darauf hingewiesen, dass Kinder mit Behinderungen aufgrund ihres erhöhten Betreuungsbedarfes kaum eine Möglichkeit fänden, für sich ein adäquates Freizeitangebot zu finden. - -
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