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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Vorsichtsprinzip Grundbegriffe Das Vorsichtsprinzip ist ein Bilanzierungsgrundsatz. Nach dem Vorsichtsprinzip muss eine vorsichtige (Risiken und Verlust beachten!) Schätzung der Bilanzbestände erfolgen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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