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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Teilfinanzplan KFM § 4 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 15 - 25 GemHVO Der Teilerfinanzplan ist ein Teilplan. Er stellt eine produktstrukturorientierte Untergliederung des Finanzplans dar. In ihm werden die Einzahlungen / Auszahlungen auf die Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte "heruntergebrochen" (je nachdem, auf welcher Ebene die zuständige Verwaltung ihre Teilpläne bildet). A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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