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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Sonderposten ExReWe Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten in der Passiva zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Sie sind entsprechend der Abnutzung des Anlagegutes (Abschreibung) ertragswirksam aufzulösen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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